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Änderung der Vergabeverfahren bei städtischen Grundstücksverkäufen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 2489/2018 vom 08.08.2018

Stand: Am 17.09.2018 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/230 Vorlagen-Nummer 2489/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.09.2018 Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Rodenkirchen bat in ihrer Anfrage AN/0849/2017 zur Sit- zung am 26.06.2017 unter Bezugnahme auf Medienberichte um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Warum wurde die Bezirksvertretung nicht über die Änderung der Vergabeverfahren informiert? 2. Welche Kriterien sollen eine Rolle bei der Vergabe spielen? Gibt es bereits einen beschlossenen Kriterienkatalog? 3. Inwiefern wird die Bezirksvertretung Rodenkirchen in die Entscheidungen mit eingebunden? Stellungnahme der Verwaltung: Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen nachfolgend zusammenhängend beantwortet. Der Rat der Stadt Köln hat am 22.09.2016 nach Vorberatung in den Fachausschüssen für Liegen- schaften und Stadtentwicklung in öffentlicher Sitzung einen Grundsatzbeschluss über die Art und Weise der Vergabe von städtischen Grundstücken gefasst (Session-Nr.: 1775/2016). Es handelt sich dabei um eine Angelegenheit, die ausschließlich in die Zuständigkeit des Rates bzw. seiner Fachausschüsse fällt. Eine Vorberatungs- oder Entscheidungsbefugnis der Bezirksvertretun- gen besteht nicht. Die Kriterien sind im o.g. Ratsbeschluss sowie seinen Anlagen aufgeführt. Die Vorlage kann über folgenden Link online aufgerufen werden: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=60953&voselect=15178

Beratungsverlauf

  1. 17.09.2018

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 7.1.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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