3093/2019
Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung zur Gewährung von städtischen Zuschüssen zu Baumaßnahmen
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Anlage 2, Auszug BP Sportausschuss 23.01.2020
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a Die Oberbürgermeisterin 5 Geschäftsführung Sportausschuss Herr Willms Telefon: (0221) 31203 Fx : (0221) 31244 E-Mail: peter.willms@stadt-koeln.de Datum: 28.01.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Sportausschusses vom 23.01.2020 öffentlich 4.2 Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung zur Gewährung von städtischen Zuschüssen zu Baumaßnahmen hier: Zuschuss für den Tennisclub Rodenkirchen e.V. zur Errichtung einer 3-Feld-Traglufthallte auf der vereinseigenen Sportanlage Unterer Weißer Weg 10 in Köln-Rodenkirchen 3093/2019 Geänderter Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermäch- tigung in Höhe von 537.559,00 € im Teilfinanzplan 0801- Sportförderung/ Unterhal- tung von Sportstätten- Teilplanzeile 11 — Auszahlungen von aktivierbaren Zuwen- dungen, Finanzstelle 5200-080 1-0-AZ01- Sportbeihilfen, zur Gewährung eines städ- tischen Zuschusses an den Tennisclub Rodenkirchen e.V. zur Errichtung einer 3- Feld-Traglufthalle auf dem vereinseigenen Gelände Unterer Weißer Weg 10 in Köln- Rodenkirchen. Der Zuschuss ist gebunden an die aus Landschaftsschutz-Aspekten erforderli- che Befreiung des Vorhabens durch die Untere Naturschutzbehörde; sollte diese Befreiung nicht gewährt werden, ist ein evtl. schon ausgezahlter Betrag an die Stadt Köln zurückzuzahlen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestim
Anlage 1, Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 20.01.2020 3093-2019
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax : (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Datum: 20.01.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.01.2020 öffentlich 9.2.1 Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung zur Gewährung von städtischen Zuschüssen zu Baumaßnahmen hier: Zuschuss für den Tennisclub Rodenkirchen e.V. zur Errichtung einer 3-Feld-Traglufthallte auf der vereinseigenen Sportanlage Unterer Weißer Weg 10 in Köln-Rodenkirchen 3093/2019 Herr Giesen stellt den Ergänzungsantrag die Vorlage wie folgt zu ergänzen: „Der Zuschuss ist gebunden an die aus Landschaftsschutz-Aspekten erford erliche Befreiung des Vorhabens durch die Untere Naturschutzbehörde; sollte diese Befrei- ung nicht gewährt werden, ist ein evtl. schon ausgezahlter Betrag an die Stadt Köln zurückzuzahlen.“ Zusätzlich gibt Herr Giesen zu Protokoll, dass - Diese Anlage in Besitz und Betrieb des TCR sein muss, - sie auch anderen, nicht dem TCR angehörigen Tennisspielern aus dem Bezirk zu einer angemessenen Gebühr (d.h. nicht deutlich höher als Mitgliedern) zu- gänglich sein muss. Herr Homann lässt über die Ergänzung der Vorlage abstimmen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage 3093/2019 wird wie folgt ergänzt: Der Zuschuss ist gebunden an die aus Landschaftsschutz-Aspekten erforderliche Befreiung des Vorhabens durch die Untere Naturschutzbehörde; sollte diese Befrei- ung nicht gewährt werden, ist ein evtl. schon ausgezahlter Betrag an die Stadt Köln zurückzuzahlen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Schykowski) Herr Homann lässt sodann über die ergänzte Vorlage abstimmen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Finanzausschuss folgenden er- gänzten Beschluss zu fassen: Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermäch- tigung in Höhe von 537.559,00 € im Teilfinanzplan 0801- Sportförderung/ Unterhal- tung von Sportstätten- Teilplanzeile 11 – Auszahlungen von aktivierbaren Zuwen- dungen, Finanzstelle 5200-0801-0-AZ01- Sportbeihilfen, zur Gewährung eines städ- tischen Zuschusses an den Tennisclub Rodenkirchen e.V. zur Errichtung einer 3- Feld-Traglufthalle auf dem vereinseigenen Gelände Unterer Weißer Weg 10 in Köln- Rodenkirchen. Der Zuschuss ist gebunden an die aus Landschaftsschutz -Aspekten erforderli- che Befreiung des Vorhabens durch die Untere Naturschutzbehörde; sollte diese Befreiung nicht gewährt werden, ist ein evtl. schon ausgezahlter Betrag an die Stadt Köln zurückzuzahlen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Schykowski)
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 3093/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung zur Gewährung von städtischen Zuschüssen zu Baumaßnahmen hier: Zuschuss für den Tennisclub Rodenkirchen e.V. zur Errichtung einer 3-Feld-Traglufthallte auf der vereinseigenen Sportanlage Unterer Weißer Weg 10 in Köln-Rodenkirchen Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 537.559,00 € im Teilfinanzplan 0801- Sportförderung/ Unterhaltung von Sportstätten- Teilplanzei- le 11 – Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen, Finanzstelle 5200-0801-0-AZ01- Sportbeihil- fen, zur Gewährung eines städtischen Zuschusses an den Tennisclub Rodenkirchen e.V. zur Errich- tung einer 3-Feld-Traglufthalle auf dem vereinseigenen Gelände Unterer Weißer Weg 10 in Köln- Rodenkirchen. Alternative: Der Finanzausschuss lehnt die Freigabe in Höhe von 537.559,00 € ab, mit der Folge, dass der TCR e.V. keine Beihilfe zur Errichtung einer 3-Feld-Traglufthalle erhält. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.11.2019 zurück- gestellt! Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 20.01.2020 Sportausschuss 23.01.2020 Finanzausschuss 03.02.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 537.559,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 26.878,00 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Der Tennisclub Rodenkirchen e.V. hat zurzeit insgesamt 281 Mitglieder, wovon 125 Kinder und Ju- gendliche unter 18 Jahre sind. Dies entspricht einer Quote von 44 %. Der Verein befindet sich am Unteren Weißer Weg 10 in Köln-Rodenkirchen und verfügt über ein ver- einseigenes Clubgelände mit insgesamt 12 Tennisplätzen. Des Weiteren hat der TCR e.V. derzeit mit der Integrierten Gesamtschule Rodenkirchen und mit dem Kindergarten St. Maternus Kooperationen, um die Auslastung der Anlage zu erhöhen. Weitere Ko- operationen mit Bildungseinrichtungen sind in Planung. In den vergangenen Jahren haben im Kölner Stadtgebiet bereits einige Tennishallen geschlossen und es ist absehbar, dass weitere Hallen aufgegeben werden. Diese stehen somit unter anderem dem TCR e.V. nicht mehr zur Überbrückung der Wintermonate zur Verfügung. Eine 3-Feld-Traglufthalle würde in den Wintermonaten die Kontinuität und den regelmäßigen Trainings- und Spielbetrieb auf- rechterhalten. Die fachliche und preisliche Prüfung hat Gesamtkosten in Höhe von 614.353,00 € ergeben. Bei der Errichtung einer 3-Feld-Traglufthalle, kann die Förderung gem. der Richtlinie Bauförderung in der Fassung um 05.05.2014 bis zu 87,5% der anerkennungsfähigen Gesamtbaukosten, höchstens 600.000 € betragen. Der Förderbetrag entspricht 537.559,00 €. Der Verein hat nachgewiesen, dass unter Inanspruchnahme der vorgesehenen städtischen Förderung die Finanzierung der Gesamtmaß- nahme sichergestellt ist. Die Mittel für die Gewährung der Beihilfe stehen im Teilfinanzplan 0801- Sportförderung/ Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 11 – Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen, Finanzstelle 5200-0801-0-AZ01- Sportbeihilfen, zur Verfügung. Der TCR e.V. wird die Baumaßnahme als eigene Baumaßnahme durchführen und seinen Eigenanteil dazu beitragen. Der Posten der aktivierbaren Zuwendungen wird über die gesamte Zeit der Gegen- 3 leistungspflicht, und somit über 20 Jahre, aufgelöst. Für die Auflösung der ARAPs fallen Folgeauf- wendungen in Höhe von rd. 26.878,00 € p.a. an. Die Folgeaufwendungen wurden im Haushaltsplan- entwurf 2020/2021 inkl. mittelfristiger Finanzplanung im Teilergebnisplan 0801 - Sportförde- rung/Unterhaltung von Sportstätten in der Teilplanzeile 16 – sonstige ordentl. Aufwendungen berück- sichtigt.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3093/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 28.01.2020
- Erstellt
- 04.09.2019 07:36