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3093/2019

Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung zur Gewährung von städtischen Zuschüssen zu Baumaßnahmen

Beschlussvorlage Ausschuss 28.01.2020

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 03.02.2020, TOP 7.1

Anlage 2, Auszug BP Sportausschuss 23.01.2020

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Anlage 1, Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 20.01.2020 3093-2019

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 2, Auszug BP Sportausschuss 23.01.2020

1389 Zeichen

a

Die Oberbürgermeisterin 5

Geschäftsführung
Sportausschuss

Herr Willms

Telefon: (0221) 31203
Fx : (0221) 31244
E-Mail: peter.willms@stadt-koeln.de

Datum: 28.01.2020

Auszug

aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Sportausschusses
vom 23.01.2020

öffentlich

4.2 Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung zur Gewährung
von städtischen Zuschüssen zu Baumaßnahmen

hier: Zuschuss für den Tennisclub Rodenkirchen e.V. zur Errichtung
einer 3-Feld-Traglufthallte auf der vereinseigenen Sportanlage Unterer
Weißer Weg 10 in Köln-Rodenkirchen

3093/2019

Geänderter Beschluss:

Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermäch-
tigung in Höhe von 537.559,00 € im Teilfinanzplan 0801- Sportförderung/ Unterhal-
tung von Sportstätten- Teilplanzeile 11 — Auszahlungen von aktivierbaren Zuwen-
dungen, Finanzstelle 5200-080 1-0-AZ01- Sportbeihilfen, zur Gewährung eines städ-
tischen Zuschusses an den Tennisclub Rodenkirchen e.V. zur Errichtung einer 3-
Feld-Traglufthalle auf dem vereinseigenen Gelände Unterer Weißer Weg 10 in Köln-
Rodenkirchen.

Der Zuschuss ist gebunden an die aus Landschaftsschutz-Aspekten erforderli-
che Befreiung des Vorhabens durch die Untere Naturschutzbehörde; sollte
diese Befreiung nicht gewährt werden, ist ein evtl. schon ausgezahlter Betrag
an die Stadt Köln zurückzuzahlen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestim

Anlage 1, Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 20.01.2020 3093-2019

2809 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon:  (0221) 221-92313  
Fax       :  (0221) 221-92318 
E-Mail:  miriam.passmann@stadt-koeln.de 
Datum: 20.01.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 20.01.2020  
öffentlich 
9.2.1 Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung zur Gewährung 
von städtischen Zuschüssen zu Baumaßnahmen  
hier: Zuschuss für den Tennisclub Rodenkirchen e.V. zur Errichtung 
einer 3-Feld-Traglufthallte auf der vereinseigenen Sportanlage Unterer 
Weißer Weg 10 in Köln-Rodenkirchen 
3093/2019 
Herr Giesen stellt den Ergänzungsantrag die Vorlage wie folgt zu ergänzen: 
„Der Zuschuss ist gebunden an die aus Landschaftsschutz-Aspekten erford erliche 
Befreiung des Vorhabens durch die Untere Naturschutzbehörde; sollte diese Befrei-
ung nicht gewährt werden, ist ein evtl. schon ausgezahlter Betrag an die Stadt Köln 
zurückzuzahlen.“ 
Zusätzlich gibt Herr Giesen zu Protokoll, dass 
- Diese Anlage in Besitz und Betrieb des TCR sein muss, 
- sie auch anderen, nicht dem TCR angehörigen Tennisspielern aus dem Bezirk 
zu einer angemessenen Gebühr (d.h. nicht deutlich höher als Mitgliedern) zu-
gänglich sein muss. 
Herr Homann lässt über die Ergänzung der Vorlage abstimmen. 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss zu fassen: 
Die Vorlage 3093/2019 wird wie folgt ergänzt: 
Der Zuschuss ist gebunden an die aus Landschaftsschutz-Aspekten erforderliche 
Befreiung des Vorhabens durch die Untere Naturschutzbehörde; sollte diese Befrei-

ung nicht gewährt werden, ist ein evtl. schon ausgezahlter Betrag an die Stadt Köln 
zurückzuzahlen. 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt.  
(nicht anwesend: Herr Schykowski) 
Herr Homann lässt sodann über die ergänzte Vorlage abstimmen. 
Beschluss:  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Finanzausschuss folgenden er-
gänzten Beschluss zu fassen: 
 
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermäch-
tigung in Höhe von 537.559,00 € im Teilfinanzplan 0801- Sportförderung/ Unterhal-
tung von Sportstätten- Teilplanzeile 11 – Auszahlungen von aktivierbaren Zuwen-
dungen, Finanzstelle 5200-0801-0-AZ01- Sportbeihilfen, zur Gewährung eines städ-
tischen Zuschusses an den Tennisclub Rodenkirchen e.V. zur Errichtung einer 3-
Feld-Traglufthalle auf dem vereinseigenen Gelände Unterer Weißer Weg 10 in Köln-
Rodenkirchen.  
 
Der Zuschuss ist gebunden an die aus Landschaftsschutz -Aspekten erforderli-
che Befreiung des Vorhabens durch die Untere Naturschutzbehörde; sollte 
diese Befreiung nicht gewährt werden, ist ein evtl. schon ausgezahlter Betrag 
an die Stadt Köln zurückzuzahlen.  
 
 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt.  
(nicht anwesend: Herr Schykowski)

Beschlussvorlage Ausschuss

4435 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 
 3093/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung zur Gewährung von städtischen 
Zuschüssen zu Baumaßnahmen 
 
hier: Zuschuss für den Tennisclub Rodenkirchen e.V. zur Errichtung einer 3-Feld-Traglufthallte 
auf der vereinseigenen Sportanlage Unterer Weißer Weg 10 in Köln-Rodenkirchen 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe 
von 537.559,00 € im Teilfinanzplan 0801- Sportförderung/ Unterhaltung von Sportstätten- Teilplanzei-
le 11 – Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen, Finanzstelle 5200-0801-0-AZ01- Sportbeihil-
fen, zur Gewährung eines städtischen Zuschusses an den Tennisclub Rodenkirchen e.V. zur Errich-
tung einer 3-Feld-Traglufthalle auf dem vereinseigenen Gelände Unterer Weißer Weg 10 in Köln-
Rodenkirchen.  
 
Alternative:  
Der Finanzausschuss lehnt die Freigabe in Höhe von 537.559,00 € ab, mit der Folge, dass der TCR 
e.V. keine Beihilfe zur Errichtung einer 3-Feld-Traglufthalle erhält.  
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.11.2019 zurück-
gestellt! 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 20.01.2020 
Sportausschuss 23.01.2020 
Finanzausschuss 03.02.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   537.559,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    26.878,00 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung:  
 
Der Tennisclub Rodenkirchen e.V. hat zurzeit insgesamt 281 Mitglieder, wovon 125 Kinder und Ju-
gendliche unter 18 Jahre sind. Dies entspricht einer Quote von 44 %.  
Der Verein befindet sich am Unteren Weißer Weg 10 in Köln-Rodenkirchen und verfügt über ein ver-
einseigenes Clubgelände mit insgesamt 12 Tennisplätzen.  
Des Weiteren hat der TCR e.V. derzeit mit der Integrierten Gesamtschule Rodenkirchen und mit dem 
Kindergarten St. Maternus Kooperationen, um die Auslastung der Anlage zu erhöhen. Weitere Ko-
operationen mit Bildungseinrichtungen sind in Planung.  
 
In den vergangenen Jahren haben im Kölner Stadtgebiet bereits einige Tennishallen geschlossen und 
es ist absehbar, dass weitere Hallen aufgegeben werden. Diese stehen somit unter anderem dem 
TCR e.V. nicht mehr zur Überbrückung der Wintermonate zur Verfügung. Eine 3-Feld-Traglufthalle 
würde in den Wintermonaten die Kontinuität und den regelmäßigen Trainings- und Spielbetrieb auf-
rechterhalten.  
 
Die fachliche und preisliche Prüfung hat Gesamtkosten in Höhe von 614.353,00 € ergeben. Bei der 
Errichtung einer 3-Feld-Traglufthalle, kann die Förderung gem. der Richtlinie Bauförderung in der 
Fassung um 05.05.2014 bis zu 87,5% der anerkennungsfähigen Gesamtbaukosten, höchstens 
600.000 € betragen. Der Förderbetrag entspricht 537.559,00 €. Der Verein hat nachgewiesen, dass 
unter Inanspruchnahme der vorgesehenen städtischen Förderung die Finanzierung der Gesamtmaß-
nahme sichergestellt ist.  
 
Die Mittel für die Gewährung der Beihilfe stehen im Teilfinanzplan 0801- Sportförderung/ Unterhaltung 
von Sportstätten, Teilplanzeile 11 – Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen, Finanzstelle 
5200-0801-0-AZ01- Sportbeihilfen, zur Verfügung.  
 
Der TCR e.V. wird die Baumaßnahme als eigene Baumaßnahme durchführen und seinen Eigenanteil 
dazu beitragen. Der Posten der aktivierbaren Zuwendungen wird über die gesamte Zeit der Gegen-

3 
leistungspflicht, und somit über 20 Jahre, aufgelöst. Für die Auflösung der ARAPs fallen Folgeauf-
wendungen in Höhe von rd. 26.878,00 € p.a. an. Die Folgeaufwendungen wurden im Haushaltsplan-
entwurf 2020/2021 inkl. mittelfristiger Finanzplanung im Teilergebnisplan 0801 - Sportförde-
rung/Unterhaltung von Sportstätten in der Teilplanzeile 16 – sonstige ordentl. Aufwendungen berück-
sichtigt.

Beratungsverlauf (3)

11.11.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
23.01.2020 Sportausschuss
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
03.02.2020 Finanzausschuss
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3093/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
28.01.2020
Erstellt
04.09.2019 07:36