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1169/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 07.03.2022 betr. "Verkehrliche Situation im Dellbrücker Zentrum" (AN/0349/2022)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 19.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 23.06.2025, TOP 7.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4246 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1169/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 12.05.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der 
Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 07.03.2022 betr. "Verkehrliche Situation im 
Dellbrücker Zentrum" (AN/0349/2022) 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
•“Welches Ergebnis hatten die o.g. Verkehrsuntersuchungen? 
• Wie lauten die Park- und Halteregelungen im Bereich zwischen Bergisch-Gladbacher Straße 
und der Straßenbahnhaltestelle Dellbrück Hauptstraße? 
• Plant die Verwaltung eine Vereinheitlichung oder sonstige Veränderung dieser Park- und 
Halteregelungen? 
• Warum sind Verkehrsschilder auf der Dellbrücker Hauptstraße immer noch mit Mülltüten um-
hüllt? 
• Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand der Neugestaltung des Dellbrücker Marktplatzes?“ 
 
Antwort der Verwaltung 
Zu „Welches Ergebnis hatten die Verkehrsuntersuchungen?“ 
Seit 2018 ist die Dellbrücker Hauptstraße im Abschnitt zwischen der Bergisch Gladbacher 
Straße und der Stadtbahntrasse eine Tempo-20-Zone und im Bereich zwischen der Idastraße 
und der Kemperbachstraße ist zusätzlich eine Halteverbotszone eingerichtet. Ebenfalls wur-
den zusätzliche Fußgängerüberwege ergänzend zu bereits bestehenden markiert. Vor und 
nach Umsetzung wurden jeweils Verkehrserhebungen durchgeführt. Die Ergebnisse dieser 
Erhebungen liegen vor. Die Ergebnisse der Erhebungen zeigen, dass seit Umsetzung der 
Maßnahmen sowohl der Gesamtverkehr als auch der Durchgangsverkehr abgenommen und 
das Fußgängeraufkommen weiter zugenommen hat. 
 
Zu „Wie lauten die Park- und Halteregelungen im Bereich zwischen Bergisch Gladba-
cher Straße und der Stadtbahnhaltestelle Dellbrück Hauptstraße?“ 
Auf der Dellbrücker Hauptstraße zwischen der Bergisch-Gladbacher-Straße und der Stadt-
bahnhaltestelle Dellbrücker Hauptstraße darf in den ausgewiesenen bewirtschafteten Park-
ständen geparkt werden. Im Abschnitt Hausnummer 143 bis zur Einmündung Kemperbach-
straße/An der Kemperwiese gilt eine eingeschränkte Haltverbotszone zwischen 7-18 Uhr, so-
dass in dieser Zeit das Halten erlaubt ist. Außerhalb dieser Zeit darf geparkt werden. Zusätz-
lich sind aus Gründen der Verkehrssicherheit absolute Haltverbote ausgewiesen, die zum Teil 
zu bestimmten Zeiten gelten. Im übrigen Teil gelten die Park- und Halteregelungen gemäß 
Beschilderung, die schon vor Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen zur Umgestaltung 
im Sommer 2018 bestanden. 
 
Zu: „Plant die Verwaltung eine Vereinheitlichung oder sonstige Veränderung dieser 
Park- und Halteregelungen?“ 
Die Halteverbotszone hat sich leider nicht bewährt, nicht zuletzt, da durch viele Zwangspunkte

2 
 
auf der Dellbrücker Hauptstraße innerhalb der Zone weitere absolute Halteverbote angeordnet 
werden mussten. Dies widerspricht in der Vielzahl der Ausnahmen dem Zonencharakter. 
Die Verwaltung erarbeitet unter Einbeziehung der verschiedenen Nutzungen und Anlieger ein 
Konzept für die Park- und Halteregelung auf der Dellbrücker Hauptstraße im Bereich zwischen 
Bergisch Gladbacher Straße und der Stadtbahnhaltestelle Dellbrück Hauptstraße. Eine ent-
sprechende Beschlussvorlage wird der Bezirksvertretung vorgelegt.  
 
Zu „Warum sind die Verkehrsschilder auf der Dellbrücker Hauptstraße immer noch mit 
Mülltüten umhüllt“ 
Die Abdeckung der Verkehrszeichen resultiert aus der Erprobung der Halteverbotszone ge-
mäß des Beschlusses Umgestaltung Dellbrücker Hauptstraße, Vorlage Nr. 0982/2015. Die 
Abdeckung der Verkehrszeichen ist solang erforderlich, bis eine endgültige Parkregelung für 
PKW auf der Dellbrücker Hauptstraße beschlossen ist.  
 
Zu: „Wie ist der aktuelle Umsetzungstand der Neugestaltung des Dellbrücker Marktplat-
zes“ 
Das Amt für Straßen und Radwegebau bereitet derzeit die Vergabe der Baumaßnahme vor. 
Voraussichtlich ab Mitte Juli bis November 2025 werden die Stadtentwässerungsbetriebe die 
im Vorfeld notwendigen Kanalarbeiten durchführen. Nach derzeitigen Stand wird dann umge-
hend mit der Umgestaltung des Marktplatzes begonnen. Die Bauzeit wird für 8-10 Monate an-
gesetzt.

Beratungsverlauf (1)

23.06.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1169/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
19.05.2025
Erstellt
16.04.2025 12:54