1169/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 07.03.2022 betr. "Verkehrliche Situation im Dellbrücker Zentrum" (AN/0349/2022)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4246 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/68/681/2 Vorlagen-Nummer 1169/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 12.05.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 07.03.2022 betr. "Verkehrliche Situation im Dellbrücker Zentrum" (AN/0349/2022) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um die Beantwortung folgender Fragen: •“Welches Ergebnis hatten die o.g. Verkehrsuntersuchungen? • Wie lauten die Park- und Halteregelungen im Bereich zwischen Bergisch-Gladbacher Straße und der Straßenbahnhaltestelle Dellbrück Hauptstraße? • Plant die Verwaltung eine Vereinheitlichung oder sonstige Veränderung dieser Park- und Halteregelungen? • Warum sind Verkehrsschilder auf der Dellbrücker Hauptstraße immer noch mit Mülltüten um- hüllt? • Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand der Neugestaltung des Dellbrücker Marktplatzes?“ Antwort der Verwaltung Zu „Welches Ergebnis hatten die Verkehrsuntersuchungen?“ Seit 2018 ist die Dellbrücker Hauptstraße im Abschnitt zwischen der Bergisch Gladbacher Straße und der Stadtbahntrasse eine Tempo-20-Zone und im Bereich zwischen der Idastraße und der Kemperbachstraße ist zusätzlich eine Halteverbotszone eingerichtet. Ebenfalls wur- den zusätzliche Fußgängerüberwege ergänzend zu bereits bestehenden markiert. Vor und nach Umsetzung wurden jeweils Verkehrserhebungen durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Erhebungen liegen vor. Die Ergebnisse der Erhebungen zeigen, dass seit Umsetzung der Maßnahmen sowohl der Gesamtverkehr als auch der Durchgangsverkehr abgenommen und das Fußgängeraufkommen weiter zugenommen hat. Zu „Wie lauten die Park- und Halteregelungen im Bereich zwischen Bergisch Gladba- cher Straße und der Stadtbahnhaltestelle Dellbrück Hauptstraße?“ Auf der Dellbrücker Hauptstraße zwischen der Bergisch-Gladbacher-Straße und der Stadt- bahnhaltestelle Dellbrücker Hauptstraße darf in den ausgewiesenen bewirtschafteten Park- ständen geparkt werden. Im Abschnitt Hausnummer 143 bis zur Einmündung Kemperbach- straße/An der Kemperwiese gilt eine eingeschränkte Haltverbotszone zwischen 7-18 Uhr, so- dass in dieser Zeit das Halten erlaubt ist. Außerhalb dieser Zeit darf geparkt werden. Zusätz- lich sind aus Gründen der Verkehrssicherheit absolute Haltverbote ausgewiesen, die zum Teil zu bestimmten Zeiten gelten. Im übrigen Teil gelten die Park- und Halteregelungen gemäß Beschilderung, die schon vor Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen zur Umgestaltung im Sommer 2018 bestanden. Zu: „Plant die Verwaltung eine Vereinheitlichung oder sonstige Veränderung dieser Park- und Halteregelungen?“ Die Halteverbotszone hat sich leider nicht bewährt, nicht zuletzt, da durch viele Zwangspunkte 2 auf der Dellbrücker Hauptstraße innerhalb der Zone weitere absolute Halteverbote angeordnet werden mussten. Dies widerspricht in der Vielzahl der Ausnahmen dem Zonencharakter. Die Verwaltung erarbeitet unter Einbeziehung der verschiedenen Nutzungen und Anlieger ein Konzept für die Park- und Halteregelung auf der Dellbrücker Hauptstraße im Bereich zwischen Bergisch Gladbacher Straße und der Stadtbahnhaltestelle Dellbrück Hauptstraße. Eine ent- sprechende Beschlussvorlage wird der Bezirksvertretung vorgelegt. Zu „Warum sind die Verkehrsschilder auf der Dellbrücker Hauptstraße immer noch mit Mülltüten umhüllt“ Die Abdeckung der Verkehrszeichen resultiert aus der Erprobung der Halteverbotszone ge- mäß des Beschlusses Umgestaltung Dellbrücker Hauptstraße, Vorlage Nr. 0982/2015. Die Abdeckung der Verkehrszeichen ist solang erforderlich, bis eine endgültige Parkregelung für PKW auf der Dellbrücker Hauptstraße beschlossen ist. Zu: „Wie ist der aktuelle Umsetzungstand der Neugestaltung des Dellbrücker Marktplat- zes“ Das Amt für Straßen und Radwegebau bereitet derzeit die Vergabe der Baumaßnahme vor. Voraussichtlich ab Mitte Juli bis November 2025 werden die Stadtentwässerungsbetriebe die im Vorfeld notwendigen Kanalarbeiten durchführen. Nach derzeitigen Stand wird dann umge- hend mit der Umgestaltung des Marktplatzes begonnen. Die Bauzeit wird für 8-10 Monate an- gesetzt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1169/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 19.05.2025
- Erstellt
- 16.04.2025 12:54