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3731/2023

Mittelerhöhung bei Landesförderprogrammen NRW "Kulturrucksack" und "Kulturstrolche"

Beschlussvorlage Ausschuss 17.11.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 28.11.2023, TOP 4.19

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

4163 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/40/404 
 
Vorlagen-Nummer 
 3731/2023 
Freigabedatum 
17.11.2023  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Mittelerhöhung bei Landesförderprogrammen NRW "Kulturrucksack" und 
"Kulturstrolche"  
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Für die Landesförderprogramme „Kulturrucksack“ und „Kulturstrolche“ bewilligte das Land 
NRW höhere Fördermittel als in 2023 im städtischen Haushalt veranschlagt wurden.  
Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschließt für das Haushaltsjahr 2023 die Erhöhung der 
im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0416 – Kulturförde-
rung (Kulturelle Bildung) in Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen veranschlagten Mittel für 
die Landesprogramme Kulturrucksack und Kulturstrolche um 142.419,08 €. Die Deckung er-
folgt im Rahmen der unechten Deckungsfähigkeit durch Mehrerträge bei Teilplanzeile 02 - Zu-
wendungen und allgemeine Umlagen in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung (Kulturelle 
Bildung). 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 28.11.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  142.419,08 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 142.419,08 
€  100 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Das etablierte Landesprogramm „Kulturrucksack NRW“ richtet sich in Köln an 10 – 14jährige 
Kinder und Jugendliche meist in Sozialräumen, die nur schwer Zugang zu Kunst und Kultur 
erhalten. So werden seit Jahren in Köln alle Kunstsparten umfassende Projekte für Kinder und 
Jugendliche in benachteiligten Lebenssituationen durchgeführt und wecken so das Interesse 
der Kinder und Jugendlichen am kulturellen Leben in Köln. Grundlage für die Bemessung der 
Zuwendung ist die Anzahl der 10 – 14jährigen Kinder und Jugendlichen, die das Land NRW 
mit einer eigenen Statistik jährlich erhebt. Diese Zahlen sind seit Jahren steigend. Das Minis-
terium für Kultur und Wissenschaft NRW bewilligte in 2023 für die Umsetzung des Landesför-
derprogramms „Kulturrucksack“ in Köln daher deutlich höhere zweckgebundene Finanzmittel 
als ursprünglich im Haushaltsplan vorgesehen sind.  
Das Landesprogramm „Kulturstrolche“ für Grundschulkinder der 2. - 4. Jahrgänge soll nach 
der Corona bedingten längeren Pilotphase verstetigt werden und ist bislang noch nicht in der 
TPZ 15 – Transferaufwendungen der Kulturförderung 0416 enthalten. Mit dem Landesprojekt 
Kulturstrolche wird die kulturelle Bildung an Grundschulen verstärkt. Die Schüler*innen besu-
chen jährlich im Klassenverband verschiedene Kulturangebote (in Begleitung von Lehrkräften) 
und arbeiten anschließend kreativ zu dem jeweiligen Angebot im Unterricht. In drei aufeinan-

3 
derfolgenden Schuljahren erhalten die Grundschüler*innen einen Einblick z.B. in Theater, Mu-
seen, Philharmonie, Artothek und die Arbeiten einzelner Künstler*innen. 
Die Fördermittel des Landes wurden bereits vereinnahmt und sind zu 100 % zur Aufgabener-
füllung an die projektdurchführenden Kooperationspartner*innen weiterzuleiten. 
 
Finanzierung: 
In 2023 erfolgt die Erhöhung der im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung der Pro-
duktgruppe 0416 - Kulturelle Bildung, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen veranschlag-
ten Mittel um 142.419,08 Euro. Die Deckung erfolgt im Rahmen der unechten Deckungsfähig-
keit durch Mehrerträge bei Teilplanzeile 02 - Zuwendungen und allgemeine Umlagen in der 
Produktgruppe 0416 – Kulturelle Bildung.

Beratungsverlauf (1)

28.11.2023 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3731/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
17.11.2023
Erstellt
13.11.2023 15:43