3731/2023
Mittelerhöhung bei Landesförderprogrammen NRW "Kulturrucksack" und "Kulturstrolche"
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/40/404 Vorlagen-Nummer 3731/2023 Freigabedatum 17.11.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Mittelerhöhung bei Landesförderprogrammen NRW "Kulturrucksack" und "Kulturstrolche" Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Für die Landesförderprogramme „Kulturrucksack“ und „Kulturstrolche“ bewilligte das Land NRW höhere Fördermittel als in 2023 im städtischen Haushalt veranschlagt wurden. Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschließt für das Haushaltsjahr 2023 die Erhöhung der im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0416 – Kulturförde- rung (Kulturelle Bildung) in Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen veranschlagten Mittel für die Landesprogramme Kulturrucksack und Kulturstrolche um 142.419,08 €. Die Deckung er- folgt im Rahmen der unechten Deckungsfähigkeit durch Mehrerträge bei Teilplanzeile 02 - Zu- wendungen und allgemeine Umlagen in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung (Kulturelle Bildung). Ausschuss Kunst und Kultur 28.11.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 142.419,08 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 142.419,08 € 100 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das etablierte Landesprogramm „Kulturrucksack NRW“ richtet sich in Köln an 10 – 14jährige Kinder und Jugendliche meist in Sozialräumen, die nur schwer Zugang zu Kunst und Kultur erhalten. So werden seit Jahren in Köln alle Kunstsparten umfassende Projekte für Kinder und Jugendliche in benachteiligten Lebenssituationen durchgeführt und wecken so das Interesse der Kinder und Jugendlichen am kulturellen Leben in Köln. Grundlage für die Bemessung der Zuwendung ist die Anzahl der 10 – 14jährigen Kinder und Jugendlichen, die das Land NRW mit einer eigenen Statistik jährlich erhebt. Diese Zahlen sind seit Jahren steigend. Das Minis- terium für Kultur und Wissenschaft NRW bewilligte in 2023 für die Umsetzung des Landesför- derprogramms „Kulturrucksack“ in Köln daher deutlich höhere zweckgebundene Finanzmittel als ursprünglich im Haushaltsplan vorgesehen sind. Das Landesprogramm „Kulturstrolche“ für Grundschulkinder der 2. - 4. Jahrgänge soll nach der Corona bedingten längeren Pilotphase verstetigt werden und ist bislang noch nicht in der TPZ 15 – Transferaufwendungen der Kulturförderung 0416 enthalten. Mit dem Landesprojekt Kulturstrolche wird die kulturelle Bildung an Grundschulen verstärkt. Die Schüler*innen besu- chen jährlich im Klassenverband verschiedene Kulturangebote (in Begleitung von Lehrkräften) und arbeiten anschließend kreativ zu dem jeweiligen Angebot im Unterricht. In drei aufeinan- 3 derfolgenden Schuljahren erhalten die Grundschüler*innen einen Einblick z.B. in Theater, Mu- seen, Philharmonie, Artothek und die Arbeiten einzelner Künstler*innen. Die Fördermittel des Landes wurden bereits vereinnahmt und sind zu 100 % zur Aufgabener- füllung an die projektdurchführenden Kooperationspartner*innen weiterzuleiten. Finanzierung: In 2023 erfolgt die Erhöhung der im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung der Pro- duktgruppe 0416 - Kulturelle Bildung, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen veranschlag- ten Mittel um 142.419,08 Euro. Die Deckung erfolgt im Rahmen der unechten Deckungsfähig- keit durch Mehrerträge bei Teilplanzeile 02 - Zuwendungen und allgemeine Umlagen in der Produktgruppe 0416 – Kulturelle Bildung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3731/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 17.11.2023
- Erstellt
- 13.11.2023 15:43