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3750/2017

Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm 2016/2017 im Stadtbezirk Rodenkirchen 2016/2017 im Stadtbezirk Rodenkirchen

Beschlussvorlage Ausschuss 02.02.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 08.03.2018, TOP 4.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

5170 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02-2/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 3750/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm 2016/2017 im Stadtbezirk Rodenkirchen  im 
Stadtbezirk Rodenkirchen 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt, die vom Rat im Haushaltsplan 2016/2017 bereit-
gestellten Mittel in Höhe von 50.000 Euro für das Haushaltsjahr 2016 und 100.000 Euro für das 
Haushaltsjahr 2017 für Maßnahmen zur Stadtverschönerung nach Maßgabe des vom Finanzaus-
schuss am 09.11.2015 beschlossenen Kriterienkatalogs wie folgt zu verwenden: 
  
Maßnahme Betrag in Euro 
15 Bänke, incl. Unterpflanzung, in Grünanlagen, aufstellen 25.000,00 € 
Jahrespflege Maternusplatz, für 2 Jahre 20.000,00 € 
Notwendige Erhöhung der Mittel Sanierung Mathias-Kirch-Platz, 
zwecks Beauftragung 
20.000,00 € 
Umsetzung BV-Beschluss Blühstreifen 3.000,00 € 
Blumenzwiebelpflanzung an verschiedenen Stellen 5.000,00 € 
Sanierung wassergebundene Wegedecken, Grünzug Raderthalgürtel-
Markusstraße, Nähe Markusstraße 
8.000,00 € 
Vorgebirgspark, Sanierung wassergebundene Wege 9.000,00 € 
Wegsanierung im Vorgebirgspark, Homburger Straße gegenüber 
Haus-Nr. 17 
3.100,00 € 
Umsetzung BV-Beschluss Fritz-Encke-Park: Weg zum Platanenwall 
(16.10.2017) 
15.000,00 € 
Summe:  108.100,00 € 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.01.2018 
Finanzausschuss 05.02.2018 
Ausschuss für Umwelt und Grün 08.03.2018

2 
 
Die Aufwendungen stehen im Haushaltsplan 2016/2017 im Teilergebnisplan 1301 Öffentliches Grün, 
Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Teilplanzelle 13 Aufwendungen für Sach- und Dienst-
leistungen, zur Verfügung. Die Bereitstellung der Mittel  ist im Zuge der Ermächtigungsübertragung 
beabsichtigt. 
 
2.  Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Mittel für 2016 und 2017 in Höhe von 
108.100,00 € für die von der Bezirksvertretung Rodenkirchen beschlossenen Maßnahmen. Die 
entsprechenden Aufwendungen stehen im Haushaltsplan 2016/2017 im Teilergebnisplan 1301 - 
Öffentliches Grün, Wald- u. Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen 
für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung. Die Bereitstellung der Mittel  ist im Zuge der Er-
mächtigungsübertragung beabsichtigt.  
 
3. Der Ausschuss für Umwelt und Grün nimmt die Beschlussfassung zur Kenntnis und bittet die Ver-
waltung, die Maßnahmen umzusetzen.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  108.100   € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Der Finanzausschuss hat zwar am 03.04.2017 den überarbeiteten Kriterienkatalog beschlossen, aber 
die Anwendung erst ab Haushaltsjahr 2018 beschlossen.  
Für 2016 und 2017 gilt also noch der alte Kriterienkatalog.  
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 09.11.2015 beschlossen, dass die zur Verfügung ste-
henden Mittel nach den folgenden Kriterien verwendet werden können:  
 
- Nachhaltigkeit der Maßnahme. 
- Die Maßnahme muss zu einer Verbesserung der Ist-Situation führen.  
 
Dies kann erfolgen durch:  
o Aufwertung; 
o Verbesserung der Aufenthalts- und Nutzungsqualität; 
o Verbesserung der Pflege und Unterhaltung. 
 
- Die Maßnahme darf nicht zu erhöhten Folgekosten führen. 
- Die Maßnahme sollte ein Mindestkostenvolumen von 5.000 € umfassen. 
 
Zur besseren Orientierung sind mögliche Maßnahmen im nachstehenden Katalog konkretisiert:  
 
- Baumersatz- und Neupflanzungen. 
- Verbesserung der Gestaltung von Grünflächen durch Unterhaltungsmaßnahmen sowie Neu-
/Ersatzpflanzungen (z.B. Gehölze, Blumen, Blumenzwiebeln). 
- Pflege und Bepflanzung von Baumscheiben. 
- Neubepflanzung von Beeten. 
- Begrünung von Verkehrsinseln/Kreisverkehren.

4 
- Aufstellung von Trimm-Dich-Geräten. 
- Unterhaltung und Gestaltung von Spiel- und Sportplätzen sowie Schulhöfen inkl. Anschaf-
fung von Spiel- und Sportgeräten. 
- Anlage von Boule-Flächen. 
- Bänke in Grünanlagen und anderen öffentlichen Flächen (Reparatur, Ersatz- und Zusatzbe-
schaffungen). 
- Sanierung und Instandsetzung von Brunnen und Denkmälern im öffentlichen Raum. 
- Schutzmaßnahmen gegen das Befahren von Baumscheiben und Grünflächen (z.B. Findlinge 
setzen). 
- Ergänzung von Hinweis- und Wegebeschilderungen in Grünanlagen. 
 
Die aufgelisteten Maßnahmen entsprechen den vorgegebenen Kriterien. 
 
Die Mittelfreigabe und die abschließende Beschlussfassung für die Programme je Stadtbezirk erfolgt 
durch den Finanzausschuss.

Beratungsverlauf (3)

05.02.2018 Finanzausschuss
TOP 12.20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
19.02.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
08.03.2018 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3750/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
02.02.2018
Erstellt
29.11.2017 10:51