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3259/2023

Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Herrn Rogge (SPD) aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 14.09.2023 betreffend der Geflüchtetensituation

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 21.11.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 27.11.2023, TOP 3.4

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

4464 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 14.11.2023 
 3259/2023 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 16.11.2023 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 27.11.2023 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Herrn Rogge (SPD) aus der Sitzung des 
Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 14.09.2023 betreffend der 
Geflüchtetensituation 
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 14.09.2023 bittet 
Herr Rogge (SPD) um die Beantwortung folgender Fragen zum Thema der Geflüchtetensitua-
tion: 
 
 Ist die Zuweisungsquote aus dem FlüAG in Köln übererfüllt? 
 Werden Menschen, die direkt in Köln (unerlaubt eingereist) ankommen, vom Land auf 
die Quote angerechnet? 
 Wie wirken sich die Schwierigkeiten des Landesaufnahmesystems auf Köln aus? 
 Hat die Stadt (OB Reker?) an das Land appelliert, damit die Neuankömmlinge, die di-
rekt in Köln ankommen, auf die Quote angerechnet werden? 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Ist die Zuweisungsquote aus dem FlüAG in Köln übererfüllt? 
Seit Frühjahr 2022 hatte die Stadt Köln die auf sie entfallende Aufnahmequote für Geflüchtete 
nach § 3 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) übererfüllt. Zum 15.09.2023 änderte sich dies 
kurzzeitig, als erstmals die Erfüllungsquote mit 99,88 Prozent unter die 100 Prozent fiel. 
Grund war der allgemeine Anstieg von Geflüchteten, die in NRW zu verteilen waren. Die Auf-
nahmequote fällt derzeit immer wieder unter 100 Prozent, so dass in den nächsten Wochen 
mit weiteren Zuweisungen zu rechnen ist. 
 
Werden Menschen, die direkt in Köln (unerlaubt eingereist) ankommen, vom Land auf 
die Quote angerechnet? 
Die direkt in Köln ankommenden unerlaubt Eingereisten werden nicht vom Land auf die kom-
munale Erfüllungsquote angerechnet, weil sie nicht vom Land nach § 15 a Aufenthaltsgesetz 
(AufenthG) verteilt und der Stadt Köln zugewiesen wurden (§ 2 Nr. 4 FlüAG). 
 
Wie wirken sich die Schwierigkeiten des Landesaufnahmesystems auf Köln aus? 
Kommunal untergebrachte unerlaubt Eingereiste, die nach § 15 a AufenthG zur Weiterleitung 
in die Landesunterkünfte vorgesehen sind, wurden von diesen nicht mehr aufgenommen und 
teilweise zurückgeschickt. Es erfolgte damit nur noch ein geringer Abgang von unerlaubt Ein-
gereisten aus den Westbalkanstaaten, so dass über 2.600 Personen in städtischen Unterkünf-

2 
 
ten für Geflüchtete unterzubringen waren. Die Weiterleitung in die Landesunterkünfte ist aktu-
ell wieder besser möglich, so dass eine leichte Entspannung der Situation eingetreten ist. 
Dennoch ist die Zahl weiterhin sehr hoch. Es müssen in erheblichem Umfang städtische Un-
terkünfte für diese Personengruppe bereitgestellt werden. 
 
Unerlaubt Eingereiste erhalten Grundleistungen nach § 3 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz 
(AsylbLG), also Leistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, 
Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts. Sie wer-
den in der Regel als Sach- bzw. Geldleistung erbracht. Die Höhe der Gesamtkosten ist von 
Person zu Person verschieden und wird maßgeblich von den Kosten der jeweiligen Unterkunft 
beeinflusst. Im Jahr 2022 betrugen die durchschnittlichen Ausgaben je Person für Leistungen 
nach dem AsylbLG rund 950 Euro im Monat. Hinzu kommen noch erhebliche Aufwendungen, 
die nicht über das AsylbLG finanziert werden. 
 
Ohne Zuweisung nach § 15 a Aufenthaltsgesetz kann die Stadt Köln für unerlaubt eingereiste 
Personen keine Kostenpauschale nach § 4 FlüAG in Höhe von 1.125 Euro je Person und Mo-
nat abrechnen. Entstehende kommunale Kosten können daher nicht, auch nicht teilweise, 
kompensiert werden. Im September 2023 bezogen 2.921 unerlaubt eingereiste Menschen 
Leistungen (August: 2.621). Der Stadt Köln entgehen also allein in diesem Monat Einnahmen 
in Höhe von rund 3,3 Mio. Euro. Insgesamt betragen die Einnahmeverluste im Jahr 2023 bis-
her (Januar bis September) auf Basis der tatsächlichen Fallzahlen rund 24 Mio. Euro. 
 
Hat die Stadt (OB Reker?) an das Land appelliert, damit die Neuankömmlinge, die direkt 
in Köln ankommen, auf die Quote angerechnet werden? 
Diesbezüglich hat die Stadtspitze Kontakt mit der Landesregierung aufgenommen und die 
Probleme verdeutlicht. Die Problematik ist bekannt und es wird an einer Lösung gearbeitet. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (2)

16.11.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 10.1.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.11.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3259/2023
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
21.11.2023
Erstellt
11.10.2023 18:51