3259/2023
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Herrn Rogge (SPD) aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 14.09.2023 betreffend der Geflüchtetensituation
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 14.11.2023 3259/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 16.11.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 27.11.2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Herrn Rogge (SPD) aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 14.09.2023 betreffend der Geflüchtetensituation In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 14.09.2023 bittet Herr Rogge (SPD) um die Beantwortung folgender Fragen zum Thema der Geflüchtetensitua- tion: Ist die Zuweisungsquote aus dem FlüAG in Köln übererfüllt? Werden Menschen, die direkt in Köln (unerlaubt eingereist) ankommen, vom Land auf die Quote angerechnet? Wie wirken sich die Schwierigkeiten des Landesaufnahmesystems auf Köln aus? Hat die Stadt (OB Reker?) an das Land appelliert, damit die Neuankömmlinge, die di- rekt in Köln ankommen, auf die Quote angerechnet werden? Antwort der Verwaltung Ist die Zuweisungsquote aus dem FlüAG in Köln übererfüllt? Seit Frühjahr 2022 hatte die Stadt Köln die auf sie entfallende Aufnahmequote für Geflüchtete nach § 3 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) übererfüllt. Zum 15.09.2023 änderte sich dies kurzzeitig, als erstmals die Erfüllungsquote mit 99,88 Prozent unter die 100 Prozent fiel. Grund war der allgemeine Anstieg von Geflüchteten, die in NRW zu verteilen waren. Die Auf- nahmequote fällt derzeit immer wieder unter 100 Prozent, so dass in den nächsten Wochen mit weiteren Zuweisungen zu rechnen ist. Werden Menschen, die direkt in Köln (unerlaubt eingereist) ankommen, vom Land auf die Quote angerechnet? Die direkt in Köln ankommenden unerlaubt Eingereisten werden nicht vom Land auf die kom- munale Erfüllungsquote angerechnet, weil sie nicht vom Land nach § 15 a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) verteilt und der Stadt Köln zugewiesen wurden (§ 2 Nr. 4 FlüAG). Wie wirken sich die Schwierigkeiten des Landesaufnahmesystems auf Köln aus? Kommunal untergebrachte unerlaubt Eingereiste, die nach § 15 a AufenthG zur Weiterleitung in die Landesunterkünfte vorgesehen sind, wurden von diesen nicht mehr aufgenommen und teilweise zurückgeschickt. Es erfolgte damit nur noch ein geringer Abgang von unerlaubt Ein- gereisten aus den Westbalkanstaaten, so dass über 2.600 Personen in städtischen Unterkünf- 2 ten für Geflüchtete unterzubringen waren. Die Weiterleitung in die Landesunterkünfte ist aktu- ell wieder besser möglich, so dass eine leichte Entspannung der Situation eingetreten ist. Dennoch ist die Zahl weiterhin sehr hoch. Es müssen in erheblichem Umfang städtische Un- terkünfte für diese Personengruppe bereitgestellt werden. Unerlaubt Eingereiste erhalten Grundleistungen nach § 3 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), also Leistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts. Sie wer- den in der Regel als Sach- bzw. Geldleistung erbracht. Die Höhe der Gesamtkosten ist von Person zu Person verschieden und wird maßgeblich von den Kosten der jeweiligen Unterkunft beeinflusst. Im Jahr 2022 betrugen die durchschnittlichen Ausgaben je Person für Leistungen nach dem AsylbLG rund 950 Euro im Monat. Hinzu kommen noch erhebliche Aufwendungen, die nicht über das AsylbLG finanziert werden. Ohne Zuweisung nach § 15 a Aufenthaltsgesetz kann die Stadt Köln für unerlaubt eingereiste Personen keine Kostenpauschale nach § 4 FlüAG in Höhe von 1.125 Euro je Person und Mo- nat abrechnen. Entstehende kommunale Kosten können daher nicht, auch nicht teilweise, kompensiert werden. Im September 2023 bezogen 2.921 unerlaubt eingereiste Menschen Leistungen (August: 2.621). Der Stadt Köln entgehen also allein in diesem Monat Einnahmen in Höhe von rund 3,3 Mio. Euro. Insgesamt betragen die Einnahmeverluste im Jahr 2023 bis- her (Januar bis September) auf Basis der tatsächlichen Fallzahlen rund 24 Mio. Euro. Hat die Stadt (OB Reker?) an das Land appelliert, damit die Neuankömmlinge, die direkt in Köln ankommen, auf die Quote angerechnet werden? Diesbezüglich hat die Stadtspitze Kontakt mit der Landesregierung aufgenommen und die Probleme verdeutlicht. Die Problematik ist bekannt und es wird an einer Lösung gearbeitet. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3259/2023
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 21.11.2023
- Erstellt
- 11.10.2023 18:51