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1203/2026

Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm 2026 im Stadtbezirk Nippes - Bäume, Brunnen, Blumen und Gewässer

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 24.04.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 07.05.2026, TOP 9.1.25

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4888 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-5 
 
Vorlagen-Nummer 
 1203/2026 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm 2026 im Stadtbezirk Nippes - Bäume, 
Brunnen, Blumen und Gewässer  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes beschließt die Verwendung der Mittel und dem Stadtklima- und 
Stadtverschönerungsprogramm 2026 wie folgt und bittet die Verwaltung, die Maßnahmen um-
zusetzen: 
 
Nummer Geplante Maßnahme Bruttokosten 
(geschätzt) 
1 
Kriegerplatz 
 
Ausbesserung und Reparaturarbeiten an der Klinkermauer ent-
lang der Grünanlage Kriegerplatz. 
7.500 EUR 
2 
Grünanlage Madonna im Grünen 
 
Ausbesserung und Reparaturarbeiten an der Klinkermauer ent-
lang der Grünanlage Madonna im Grünen. 
12.500 EUR 
3 
Baumpflanzungen in Grünanlagen und auf Spielplätzen im Be-
zirk Nippes 
 
Bisher vorgemerkt sind folgende Grünanlagen: 
Sebastianstraß 
Liz-Böhle-Park 
Nordpark 
Leuthenstraße 
70.000 EUR 
 
 
 
       Summe: 
 
 
90.000 EUR 
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  90.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Maßnahmen zur Stadtverschönerung und zur Verbesserung des Stadtklimas wurden je-
weils 150.000 EUR je Stadtbezirk für das Haushaltsjahr 2026 veranschlagt. Die Aufwendun-
gen stehen im Teilergebnisplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Pro-
duktgruppe 1301 – Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen in Teil-
planzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. 
 
Aufgrund der Bewirtschaftungsverfügung der Stadtkämmerin können 90 % der Mittel  
(135.000 €) für entsprechende Maßnahmen verausgabt werden. 
 
Eine Mittelfreigabe durch den Finanzausschuss ist mit dem Beschluss des Finanzausschus-
ses vom 26.05.2025 entfallen (1709/2025 ). Bei der Projektauswahl wurde der vom Finanz-
ausschuss beschlossene Kriterienkatalog zugrunde gelegt (3968/2016). Die Grundsätze der 
Bewirtschaftungsverfügung wurden von der Verwaltung geprüft. Es handelt sich um freiwillige 
Leistungen, die unter anderem zur Verbesserung des Klimas und der Biodiversität sowie zur 
Wiederherstellung der Verkehrssicherheit dienen.

3 
Zu den einzelnen Maßnahmen: 
 
1. Die Fugenstruktur an Teilen der Mauer ist sehr brüchig. Dies führt zum partiellen Ausfall 
von Mauersteinen. Um den weiteren Verfall der Mauer zu verhindern und damit größeren 
Schaden von der Stadt abzuwenden, müssen die Fugen ausgebessert, Fehlstellen er-
gänzt und der Mauerfuß in Teilen vergossen werden. 
 
2. Die Fugenstruktur an Teilen der Mauer ist sehr brüchig. Dies führt zum partiellen Ausfall 
von Mauersteinen. Um den weiteren Verfall der Mauer zu verhindern und damit größeren 
Schaden von der Stadt abzuwenden, müssen die Fugen ausgebessert, Fehlstellen er-
gänzt und der Mauerfuß in Teilen vergossen werden. 
 
Die Stufenanlagen um das in der Grünanlage stehende Denkmal müssen ebenfalls er-
gänzt, gerichtet und ordnungsgemäß verfugt werden, um den weiteren Verfall und damit 
höhere Kosten für die Stadt abzuwenden. 
 
3. Die Klimaziele für Köln 2030 sehen eine Reduktion der CO2-Emissionen von 50% gegen-
über dem Wert von 1990 (12,3 Mt) vor. Der Rat der Stadt Köln hat im Juli 2019 den Klima-
notstand beschlossen und bekennt sich damit ausdrücklich zu den Pariser Klimaschutzzie-
len. Im Dezember 2022 hat der Rat der Stadt das Fachgutachten „Köln Klimaneutral 2035“ 
beschlossen. Diese Strategie beschreibt den Weg zum Erreichen der Klimaneutralität bis 
2035. Damit dies gelingt, braucht es die Unterstützung und das Zusammenwirken der Köl-
ner Verwaltung und der gesamten Stadtgesellschaft. Dies kann nur durch konsequente 
Maßnahmen in allen relevanten Bereichen erreicht werden. 
 
Baumpflanzungen sind wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zum Klimaschutz. Auch 
wenn die Maßnahme formal eine freiwillige Leistung darstellen, so ist sie doch aus Grün-
den des Klimas und Gesundheitsschutzes unverzichtbar. Eine Aufgabe dieser Leistungen 
ist daher nicht sinnvoll.

Beratungsverlauf (1)

07.05.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.25 Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Kriegerplatz
  • Leuthenstraße 70

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Details

Aktenzeichen
1203/2026
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
24.04.2026
Erstellt
23.04.2026 14:05