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Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm 2026 im Stadtbezirk Nippes - Bäume, Brunnen, Blumen und Gewässer

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1203/2026 vom 24.04.2026

Stand: Am 07.05.2026 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.

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    Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 1203/2026 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm 2026 im Stadtbezirk Nippes - Bäume, Brunnen, Blumen und Gewässer Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes beschließt die Verwendung der Mittel und dem Stadtklima- und Stadtverschönerungsprogramm 2026 wie folgt und bittet die Verwaltung, die Maßnahmen um- zusetzen: Nummer Geplante Maßnahme Bruttokosten (geschätzt) 1 Kriegerplatz Ausbesserung und Reparaturarbeiten an der Klinkermauer ent- lang der Grünanlage Kriegerplatz. 7.500 EUR 2 Grünanlage Madonna im Grünen Ausbesserung und Reparaturarbeiten an der Klinkermauer ent- lang der Grünanlage Madonna im Grünen. 12.500 EUR 3 Baumpflanzungen in Grünanlagen und auf Spielplätzen im Be- zirk Nippes Bisher vorgemerkt sind folgende Grünanlagen: Sebastianstraß Liz-Böhle-Park Nordpark Leuthenstraße 70.000 EUR Summe: 90.000 EUR Bezirksvertretung 5 (Nippes) 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 90.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Maßnahmen zur Stadtverschönerung und zur Verbesserung des Stadtklimas wurden je- weils 150.000 EUR je Stadtbezirk für das Haushaltsjahr 2026 veranschlagt. Die Aufwendun- gen stehen im Teilergebnisplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Pro- duktgruppe 1301 – Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen in Teil- planzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Aufgrund der Bewirtschaftungsverfügung der Stadtkämmerin können 90 % der Mittel (135.000 €) für entsprechende Maßnahmen verausgabt werden. Eine Mittelfreigabe durch den Finanzausschuss ist mit dem Beschluss des Finanzausschus- ses vom 26.05.2025 entfallen (1709/2025 ). Bei der Projektauswahl wurde der vom Finanz- ausschuss beschlossene Kriterienkatalog zugrunde gelegt (3968/2016). Die Grundsätze der Bewirtschaftungsverfügung wurden von der Verwaltung geprüft. Es handelt sich um freiwillige Leistungen, die unter anderem zur Verbesserung des Klimas und der Biodiversität sowie zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit dienen. 3 Zu den einzelnen Maßnahmen: 1. Die Fugenstruktur an Teilen der Mauer ist sehr brüchig. Dies führt zum partiellen Ausfall von Mauersteinen. Um den weiteren Verfall der Mauer zu verhindern und damit größeren Schaden von der Stadt abzuwenden, müssen die Fugen ausgebessert, Fehlstellen er- gänzt und der Mauerfuß in Teilen vergossen werden. 2. Die Fugenstruktur an Teilen der Mauer ist sehr brüchig. Dies führt zum partiellen Ausfall von Mauersteinen. Um den weiteren Verfall der Mauer zu verhindern und damit größeren Schaden von der Stadt abzuwenden, müssen die Fugen ausgebessert, Fehlstellen er- gänzt und der Mauerfuß in Teilen vergossen werden. Die Stufenanlagen um das in der Grünanlage stehende Denkmal müssen ebenfalls er- gänzt, gerichtet und ordnungsgemäß verfugt werden, um den weiteren Verfall und damit höhere Kosten für die Stadt abzuwenden. 3. Die Klimaziele für Köln 2030 sehen eine Reduktion der CO2-Emissionen von 50% gegen- über dem Wert von 1990 (12,3 Mt) vor. Der Rat der Stadt Köln hat im Juli 2019 den Klima- notstand beschlossen und bekennt sich damit ausdrücklich zu den Pariser Klimaschutzzie- len. Im Dezember 2022 hat der Rat der Stadt das Fachgutachten „Köln Klimaneutral 2035“ beschlossen. Diese Strategie beschreibt den Weg zum Erreichen der Klimaneutralität bis 2035. Damit dies gelingt, braucht es die Unterstützung und das Zusammenwirken der Köl- ner Verwaltung und der gesamten Stadtgesellschaft. Dies kann nur durch konsequente Maßnahmen in allen relevanten Bereichen erreicht werden. Baumpflanzungen sind wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zum Klimaschutz. Auch wenn die Maßnahme formal eine freiwillige Leistung darstellen, so ist sie doch aus Grün- den des Klimas und Gesundheitsschutzes unverzichtbar. Eine Aufgabe dieser Leistungen ist daher nicht sinnvoll.

Beratungsverlauf

  1. 07.05.2026

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 9.1.25, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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