1203/2026
Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm 2026 im Stadtbezirk Nippes - Bäume, Brunnen, Blumen und Gewässer
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
4888 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
I/02-5
Vorlagen-Nummer
1203/2026
Freigabedatum
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm 2026 im Stadtbezirk Nippes - Bäume,
Brunnen, Blumen und Gewässer
Beschlussorgan
Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Gremium Datum
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Nippes beschließt die Verwendung der Mittel und dem Stadtklima- und
Stadtverschönerungsprogramm 2026 wie folgt und bittet die Verwaltung, die Maßnahmen um-
zusetzen:
Nummer Geplante Maßnahme Bruttokosten
(geschätzt)
1
Kriegerplatz
Ausbesserung und Reparaturarbeiten an der Klinkermauer ent-
lang der Grünanlage Kriegerplatz.
7.500 EUR
2
Grünanlage Madonna im Grünen
Ausbesserung und Reparaturarbeiten an der Klinkermauer ent-
lang der Grünanlage Madonna im Grünen.
12.500 EUR
3
Baumpflanzungen in Grünanlagen und auf Spielplätzen im Be-
zirk Nippes
Bisher vorgemerkt sind folgende Grünanlagen:
Sebastianstraß
Liz-Böhle-Park
Nordpark
Leuthenstraße
70.000 EUR
Summe:
90.000 EUR
Bezirksvertretung 5 (Nippes)
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 90.000 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Die Maßnahmen zur Stadtverschönerung und zur Verbesserung des Stadtklimas wurden je-
weils 150.000 EUR je Stadtbezirk für das Haushaltsjahr 2026 veranschlagt. Die Aufwendun-
gen stehen im Teilergebnisplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Pro-
duktgruppe 1301 – Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen in Teil-
planzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung.
Aufgrund der Bewirtschaftungsverfügung der Stadtkämmerin können 90 % der Mittel
(135.000 €) für entsprechende Maßnahmen verausgabt werden.
Eine Mittelfreigabe durch den Finanzausschuss ist mit dem Beschluss des Finanzausschus-
ses vom 26.05.2025 entfallen (1709/2025 ). Bei der Projektauswahl wurde der vom Finanz-
ausschuss beschlossene Kriterienkatalog zugrunde gelegt (3968/2016). Die Grundsätze der
Bewirtschaftungsverfügung wurden von der Verwaltung geprüft. Es handelt sich um freiwillige
Leistungen, die unter anderem zur Verbesserung des Klimas und der Biodiversität sowie zur
Wiederherstellung der Verkehrssicherheit dienen.
3
Zu den einzelnen Maßnahmen:
1. Die Fugenstruktur an Teilen der Mauer ist sehr brüchig. Dies führt zum partiellen Ausfall
von Mauersteinen. Um den weiteren Verfall der Mauer zu verhindern und damit größeren
Schaden von der Stadt abzuwenden, müssen die Fugen ausgebessert, Fehlstellen er-
gänzt und der Mauerfuß in Teilen vergossen werden.
2. Die Fugenstruktur an Teilen der Mauer ist sehr brüchig. Dies führt zum partiellen Ausfall
von Mauersteinen. Um den weiteren Verfall der Mauer zu verhindern und damit größeren
Schaden von der Stadt abzuwenden, müssen die Fugen ausgebessert, Fehlstellen er-
gänzt und der Mauerfuß in Teilen vergossen werden.
Die Stufenanlagen um das in der Grünanlage stehende Denkmal müssen ebenfalls er-
gänzt, gerichtet und ordnungsgemäß verfugt werden, um den weiteren Verfall und damit
höhere Kosten für die Stadt abzuwenden.
3. Die Klimaziele für Köln 2030 sehen eine Reduktion der CO2-Emissionen von 50% gegen-
über dem Wert von 1990 (12,3 Mt) vor. Der Rat der Stadt Köln hat im Juli 2019 den Klima-
notstand beschlossen und bekennt sich damit ausdrücklich zu den Pariser Klimaschutzzie-
len. Im Dezember 2022 hat der Rat der Stadt das Fachgutachten „Köln Klimaneutral 2035“
beschlossen. Diese Strategie beschreibt den Weg zum Erreichen der Klimaneutralität bis
2035. Damit dies gelingt, braucht es die Unterstützung und das Zusammenwirken der Köl-
ner Verwaltung und der gesamten Stadtgesellschaft. Dies kann nur durch konsequente
Maßnahmen in allen relevanten Bereichen erreicht werden.
Baumpflanzungen sind wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zum Klimaschutz. Auch
wenn die Maßnahme formal eine freiwillige Leistung darstellen, so ist sie doch aus Grün-
den des Klimas und Gesundheitsschutzes unverzichtbar. Eine Aufgabe dieser Leistungen
ist daher nicht sinnvoll.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Kriegerplatz
- Leuthenstraße 70
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Details
- Aktenzeichen
- 1203/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 24.04.2026
- Erstellt
- 23.04.2026 14:05