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1971/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 13.05.2025 (AN/0609/2025) betreffend Sperrung Auenweg

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 17.06.2025

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 24.06.2025

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3328 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/63 
632-Koord. 
Vorlagen-Nummer 17.06.2025 
 1971/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 24.06.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung des 
Verkehrsausschusses vom 13.05.2025 (AN/0609/2025)  betreffend Sperrung Auenweg 
Die CDU-Fraktion hat unter TOP 5.2.5 in der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 
13.05.2025 eine Anfrage gestellt.  
 
 
 
Frage 1: 
 
Wie sind die nächsten Schritte, das Gebäude und die Mauer zu sichern? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Sperrung des Auenweges ist bekanntlich eingerichtet worden, da im unmittelbar angren-
zenden Privatgrundstücksbereich sowohl zur Einfriedungsmauer als auch zu einer Giebel-
wand eines benachbarten Gebäudes die nötige Standsicherheit nach erster Gefahrenprog-
nose nicht hinreichend gegeben ist. Da bei Absturz von Bauteilen dann Verkehrsteilnehmende 
auf dem Auenweg in Gefahr wären, hatte die Eigentümerschaft über Einschaltung einer Fach-
firma eine verkehrsrechtliche Sperrungsmaßnahme mit Zustimmung der Verwaltung vor Ort 
veranlasst. 
 
Wie nun diese auf den Auenweg auswirkende Gefahrenursache resultierend aus Mauer und 
Giebelwand aufgelöst werden kann, hängt zunächst von Prüfungen und Berechnungen durch 
qualifizierte Tragwerksplaner gemäß § 54 Abs. 4 Bauordnung NRW (BauO NRW) ab. Diese 
sind von der Grundstückseigentümerschaft entsprechend ihrer Verantwortung aus der BauO 
NRW in Auftrag gegeben worden. Ein Abschlussergebnis für eine konkrete Maßnahmenums-
etzung (Sicherheit darlegend) liegt noch nicht vor.  
 
Es liegt jetzt schon ein Zwischenergebnis vor, wonach der Abriss der Mauer vorgenommen 
werden soll. Hierfür wären allerdings umfangreiche Vorarbeiten erforderlich.  
 
Weiterhin wird die Möglichkeit geprüft, den Giebel des Gebäudes abzutragen, um auch dar-
über die erforderliche Sicherheit so schnell wie möglich herzustellen. Diese Maßnahme wird 
aktuell noch statisch bewertet; eine endgültige Entscheidung dazu steht aus. 
 
 
Frage 2: 
 
Wann ist mit einer Aufhebung der Sperre zu rechnen?  
 
Antwort der Verwaltung:

2 
 
 
Nach derzeitigem Stand ist auf Basis der Antwort zu Frage 1 geschilderten Sachstands davon 
auszugehen, dass die Sperrung mindestens bis zum 30.06.2025 aufrechterhalten bleibt. Eine 
weitere konkrete Terminierung kann angesichts des laufenden bautechnischen Abklärungs-
vorgangs heute nicht genannt werden. 
 
In der vergangenen Zeit wurden auch verschiedene Alternativen zur vollständigen Sperrung 
des Auenwegs geprüft, wie etwa die Einrichtung von Auffangvorrichtungen mithilfe von Con-
tainern. Diese Optionen wurden jedoch aus Sicherheitsgründen verworfen, weil nicht hinrei-
chender Schutz dann bei Benutzung der öffentlichen Verkehrsfläche angenommen werden 
konnte. 
 
 
Frage 3: 
 
Sollte die Maßnahme längere Zeit in Anspruch nehmen, wird die Verwaltung eine großräu-
mige Umleitung ausschildern? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Wie in der Antwort zu Frage 1 geschildert, liegt zulässigerweise eine Verkehrsplanung von ei-
ner Fachfirma durch private Beauftragung vor. Es besteht keine gerichtsfeste Grundlage nun 
von der Verwaltung eine Änderung/Erweiterung der bisherigen Ausschilderungen bei den Ver-
anlassern abzufordern.  
 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

24.06.2025 Verkehrsausschuss
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Auenweg

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Details

Aktenzeichen
1971/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
17.06.2025
Erstellt
16.06.2025 09:32