1971/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 13.05.2025 (AN/0609/2025) betreffend Sperrung Auenweg
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3328 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/63 632-Koord. Vorlagen-Nummer 17.06.2025 1971/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 24.06.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 13.05.2025 (AN/0609/2025) betreffend Sperrung Auenweg Die CDU-Fraktion hat unter TOP 5.2.5 in der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 13.05.2025 eine Anfrage gestellt. Frage 1: Wie sind die nächsten Schritte, das Gebäude und die Mauer zu sichern? Antwort der Verwaltung: Die Sperrung des Auenweges ist bekanntlich eingerichtet worden, da im unmittelbar angren- zenden Privatgrundstücksbereich sowohl zur Einfriedungsmauer als auch zu einer Giebel- wand eines benachbarten Gebäudes die nötige Standsicherheit nach erster Gefahrenprog- nose nicht hinreichend gegeben ist. Da bei Absturz von Bauteilen dann Verkehrsteilnehmende auf dem Auenweg in Gefahr wären, hatte die Eigentümerschaft über Einschaltung einer Fach- firma eine verkehrsrechtliche Sperrungsmaßnahme mit Zustimmung der Verwaltung vor Ort veranlasst. Wie nun diese auf den Auenweg auswirkende Gefahrenursache resultierend aus Mauer und Giebelwand aufgelöst werden kann, hängt zunächst von Prüfungen und Berechnungen durch qualifizierte Tragwerksplaner gemäß § 54 Abs. 4 Bauordnung NRW (BauO NRW) ab. Diese sind von der Grundstückseigentümerschaft entsprechend ihrer Verantwortung aus der BauO NRW in Auftrag gegeben worden. Ein Abschlussergebnis für eine konkrete Maßnahmenums- etzung (Sicherheit darlegend) liegt noch nicht vor. Es liegt jetzt schon ein Zwischenergebnis vor, wonach der Abriss der Mauer vorgenommen werden soll. Hierfür wären allerdings umfangreiche Vorarbeiten erforderlich. Weiterhin wird die Möglichkeit geprüft, den Giebel des Gebäudes abzutragen, um auch dar- über die erforderliche Sicherheit so schnell wie möglich herzustellen. Diese Maßnahme wird aktuell noch statisch bewertet; eine endgültige Entscheidung dazu steht aus. Frage 2: Wann ist mit einer Aufhebung der Sperre zu rechnen? Antwort der Verwaltung: 2 Nach derzeitigem Stand ist auf Basis der Antwort zu Frage 1 geschilderten Sachstands davon auszugehen, dass die Sperrung mindestens bis zum 30.06.2025 aufrechterhalten bleibt. Eine weitere konkrete Terminierung kann angesichts des laufenden bautechnischen Abklärungs- vorgangs heute nicht genannt werden. In der vergangenen Zeit wurden auch verschiedene Alternativen zur vollständigen Sperrung des Auenwegs geprüft, wie etwa die Einrichtung von Auffangvorrichtungen mithilfe von Con- tainern. Diese Optionen wurden jedoch aus Sicherheitsgründen verworfen, weil nicht hinrei- chender Schutz dann bei Benutzung der öffentlichen Verkehrsfläche angenommen werden konnte. Frage 3: Sollte die Maßnahme längere Zeit in Anspruch nehmen, wird die Verwaltung eine großräu- mige Umleitung ausschildern? Antwort der Verwaltung: Wie in der Antwort zu Frage 1 geschildert, liegt zulässigerweise eine Verkehrsplanung von ei- ner Fachfirma durch private Beauftragung vor. Es besteht keine gerichtsfeste Grundlage nun von der Verwaltung eine Änderung/Erweiterung der bisherigen Ausschilderungen bei den Ver- anlassern abzufordern. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Auenweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1971/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 17.06.2025
- Erstellt
- 16.06.2025 09:32