2008/0573
Ausbau Frankfurter Landstraße; hier: Kürzung der Zuwendungsmittel durch das Hessische Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen
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2008/0573
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 11.12.2008 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat II Straßenverkehrs- und Tiefbauamt an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Rechtsamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2008/0573 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Ausbau Frankfurter Landstraße; hier: Kürzung der Zuwendungsmittel durch das Hessische Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen Vorlage vom: 11.12.2008 Beschlussvorschlag: Von der Klageerhebung gegen die Kürzung der Zuwendungsmittel i.H.v. 1.406.200 € für den Ausbau der Frankfurter Landstraße durch das Hessische Landesamt für Straßen– und Verkehrswesen wird Kenntnis genommen. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung: Ende September 2007 fand beim Zuwendungsgeber für den Ausbau der Frankfurter Landstraße im 1. Bauabschnitt, dem He ssischen La ndesamt für Straßen– und Verkehrswesen, eine mündliche Anhörung wegen mutmaßlicher Vergabeverstöße statt. Im Oktober 2007 wurde die Stadt vom Zuwendungsgeber aufgefordert, zu folgenden Verstößen schriftlich Stellung zu nehmen: – Zusammenschluss zweier Bieter zu einer Bietergemeinschaft nach erfolgter Submission – Wertung von unvollständigen Angeboten/Nichtvorlage der Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer Mitte November 2007 bestritt die Stadt die vorgehaltenen Verstöße. Der Zuwendungsgeber schloss sich jedoch Mitte März 2008 den Argumenten der Stadt nicht an und vertrat weiterhin die Auffassung, es hätten Vergabeverstöße vorgelegen. Das wies die Stadt Anfang Mai 2008 erneut zurück. Mit Bescheid vom 07.11.2008 kürzte der Zuwendungsgeber die mit dem ursprünglichen Zuwendungsbescheid vom 05.10.2006 bewilligten Mittel um 1.406.200 € (knapp 20 %). Es wurde nicht mehr auf die beiden o.g. Vergabeverstöße abgestellt, sondern die Kürzung nur noch damit begründet, dass die Angebote aller Bieter trotz fehlender Nachunternehmerverpflichtungserklärungen nicht ausgeschlossen worden sind. Mit derartigen Erklärungen verpflichten sich die Nachunternehmer, für den Fall der Erteilung des Auftrages an den Hauptunternehmer die Leistungen auszuführen, für die sie im Angebot vom Bieter benannt wurden. Die mit der rechtlichen Prüfung des Kürzungsbescheides beauftragte Anwaltskanzlei Fritze Paul Seelig in Frankfurt am Main ist zu dem Ergebnis gekommen, dass zum damaligen Zeitpunkt die Stadt zwar verpflichtet gewesen wäre, alle Bieter wegen fehlender Nachunternehmerverpflichtungserklärungen auszuschließen. Dieser formale Verstoß könne jedoch durch die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu diesem Thema eine Relativierung erfahren. Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 10.06.08 ausgeführt, dass die Forderung eines Auftraggebers, bereits mit dem Angebot auch Nachunternehmerverpflichtungserklärungen vorzulegen, unzumutbar sei, weil sie die Bieter in der Regel unverhältnismäßig belaste. Das wurde Vertretern des Zuwendungsgebers am 04.12.2008 mündlich vorgetragen. Die Vertreter des Zuwendungsgebers sagten eine Prüfung dieses rechtlichen Gesichtspunktes zu. Mit Schreiben vom 10.12.2008, eingegangen bei der Stadt am 11.12.2008, teilte der Zuwendungsgeber mit, dass er die Auffassung der Stadt nicht teile und an der Kürzung der Zuwendungsmittel festhalte. Rechtsbehelf gegen die Kürzung der Zuwendungsmittel ist eine Klage vor dem Verwaltungsgericht. Nach Beurteilung der von der Stadt beauftragten vorbezeichneten Kanzlei, die auf dem Gebiet des Vergaberechts hochspezialisiert ist, könnte eine Klage angesichts der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zumindest teilweise zum Erfolg und zur Aufhebung oder Teilaufhebung des Kürzungsbescheides führen. Da die Klagefrist am 12.12.2008 endete, wurde zur Wahrung der Rechte und Interessen der Stadt Klage eingereicht. Eine Befassung der städtischen Gremien vor Ablauf der Klagefrist war nicht möglich, da das Land seine endgültig ablehnende Haltung erst am 11.12.2008 mitgeteilt hat und die Klagefrist einen Tag später endete. Über den Ausgang des Prozesses wird zu gegebener Zeit berichtet. Darmstadt, den 11.12.2008 3 ... Wolfgang Glenz Dipl.–Ing. Dieter Wenzel Bürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Frankfurter Landstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0573
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 11.12.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00