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Auswirkungen der Haushaltssperre auf die Bewirtschaftung des Kulturetats

Mitteilung Ausschuss 3486/2025 vom 09.12.2025

Stand: Am 09.12.2025 im Ausschuss Kunst und Kultur beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle VII/VII/1 Vorlagen-Nummer 09.12.2025 3486/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 09.12.2025 Auswirkungen der Haushaltssperre auf die Bewirtschaftung des Kulturetats Das Dezernat Kunst und Kultur berichtet über die Auswirkungen der Haushaltssperre und der Bewirtschaftungsverfügung der Stadtkämmerin auf die Bewirtschaftung des städtischen Kulturetats. Am 04.11.2025 wurde auf Grundlage des § 25 Abs. 2 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) NRW mit sofortiger Wirkung eine Haushaltssperre angeordnet. Hiernach gelten zusammenfassend folgende Regelungen:  Es dürfen nur Aufwendungen entstehen oder Auszahlungen geleistet werden, zu denen die Stadt Köln öffentlich- oder privatrechtlich verpflichtet ist (§ 82 Abs. 1 Nr. 1 GO NRW).  Aufwendungen und Auszahlungen im freiwilligen Bereich dürfen nur dann getä- tigt werden, wenn diese für die unaufschiebbare Weiterführung und Wahrneh- mung notwendiger Aufgaben nötig und damit unabweisbar sind.  Aufwendungen für die Wahrnehmung freiwilliger Leistungen, für die weder eine rechtliche Verpflichtung noch eine unaufschiebbare Notwendigkeit besteht, sind nicht zulässig. Hiervon betroffen ist insbesondere der Bereich Kunst und Kultur. Die Haushaltssperre gilt bis zum 31.12.2025. Eine Fortführung der Haushaltssperre über den 01.01.2026 hinaus wird derzeit geprüft. Eine Entscheidung erfolgt bis zum Jahreswechsel. Neben der Haushaltssperre gilt die Bewirtschaftungsverfügung der Stadtkämmerin vom 23.04.2025 weiterhin. Diese regelt für definierte Sachkonten grundsätzliche Ver- fügungsbeschränkungen. Beispielsweise werden im Haushaltsplan für 2025 ausge- wiesene Mittel des Sonderausstellungsetats nur zu 75 % freigegeben. Diese Verfügungsbeschränkungen gelten seit dem 23.04.2025 bis zur Aufhebung bzw. dem Erlass einer neuen Bewirtschaftungsverfügung. Bereits bewilligte Fördermittel und Zuschüsse werden ausgezahlt. Neue Maßnahmen sind jeweils auf sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit zu prüfen. 2 Das Dezernat Kunst und Kultur hat den KulturNetzKöln e. V. und die Interessenvertre- tungen der freien Szene informiert sowie Beratung und Unterstützung im Bedarfsfall zugesichert. Gez. Charles

Beratungsverlauf

  1. 09.12.2025

    Ausschuss Kunst und Kultur

    TOP 8.11, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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