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3486/2025

Auswirkungen der Haushaltssperre auf die Bewirtschaftung des Kulturetats

Mitteilung Ausschuss 09.12.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 09.12.2025, TOP 8.11

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2261 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/VII/1 
 
Vorlagen-Nummer 09.12.2025 
 3486/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 09.12.2025 
 
Auswirkungen der Haushaltssperre auf die Bewirtschaftung des Kulturetats 
Das Dezernat Kunst und Kultur berichtet über die Auswirkungen der Haushaltssperre 
und der Bewirtschaftungsverfügung der Stadtkämmerin auf die Bewirtschaftung des 
städtischen Kulturetats. 
 
Am 04.11.2025 wurde auf Grundlage des § 25 Abs. 2 Kommunalhaushaltsverordnung 
(KomHVO) NRW mit sofortiger Wirkung eine Haushaltssperre angeordnet. 
 
Hiernach gelten zusammenfassend folgende Regelungen: 
 
 Es dürfen nur Aufwendungen entstehen oder Auszahlungen geleistet werden, 
zu denen die Stadt Köln öffentlich- oder privatrechtlich verpflichtet ist (§ 82 Abs. 
1 Nr. 1 GO NRW). 
 Aufwendungen und Auszahlungen im freiwilligen Bereich dürfen nur dann getä-
tigt werden, wenn diese für die unaufschiebbare Weiterführung und Wahrneh-
mung notwendiger Aufgaben nötig und damit unabweisbar sind. 
 Aufwendungen für die Wahrnehmung freiwilliger Leistungen, für die weder eine 
rechtliche Verpflichtung noch eine unaufschiebbare Notwendigkeit besteht, sind 
nicht zulässig. Hiervon betroffen ist insbesondere der Bereich Kunst und Kultur. 
 
Die Haushaltssperre gilt bis zum 31.12.2025. Eine Fortführung der Haushaltssperre 
über den 01.01.2026 hinaus wird derzeit geprüft. Eine Entscheidung erfolgt bis zum 
Jahreswechsel. 
 
Neben der Haushaltssperre gilt die Bewirtschaftungsverfügung der Stadtkämmerin 
vom 23.04.2025 weiterhin. Diese regelt für definierte Sachkonten grundsätzliche Ver-
fügungsbeschränkungen. Beispielsweise werden im Haushaltsplan für 2025 ausge-
wiesene Mittel des Sonderausstellungsetats nur zu 75 % freigegeben. 
Diese Verfügungsbeschränkungen gelten seit dem 23.04.2025 bis zur Aufhebung 
bzw. dem Erlass einer neuen Bewirtschaftungsverfügung.  
 
Bereits bewilligte Fördermittel und Zuschüsse werden ausgezahlt. Neue Maßnahmen 
sind jeweils auf sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit zu prüfen.

2 
 
Das Dezernat Kunst und Kultur hat den KulturNetzKöln e. V. und die Interessenvertre-
tungen der freien Szene informiert sowie Beratung und Unterstützung im Bedarfsfall 
zugesichert. 
 
Gez. Charles

Beratungsverlauf (1)

09.12.2025 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 8.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3486/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
09.12.2025
Erstellt
05.12.2025 12:40