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1028/2019

Verzicht auf den Bau einer Gabionenvorsatzschale an der neuen Stützwand des Kalkbergs und stattdessen künstlerische Gestaltung mit Graffiti

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 05.09.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 16.09.2019, TOP 9.1.6

Anlage 1, Lageplan - Stützwand mit Graffiti-Gestaltung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

6345 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/69/691/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1028/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Verzicht auf den Bau einer Gabionenvorsatzschale an der neuen Stützwand des Kalkbergs und 
stattdessen künstlerische Gestaltung mit Graffiti 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt, dass abweichend vom kombinierten Planungs- und Bau-
beschluss des Rats zur nutzungsunabhängigen Haldenstabilisierung des Kalkbergs, Bauabschnitte 2 
und 3 (Los 2/3) vom 11.07.2017 (Vorlage 1575/2017) auf den Bau einer Gabionenvorsatzschale an 
der neuen Stützwand des Kalkbergs verzichtet wird und stattdessen die Betonoberfläche Ende Okto-
ber 2019 künstlerisch mit Graffiti gestaltet wird. Die Herstellung des Kunstobjekts wird pädagogisch 
vom Graffiti- und Jugendkunstprojekt „Mittwochsmaler“ begleitet und in ein Jugendevent der Verwal-
tung und umliegender Jugendeinrichtungen integriert. 
 
Alternative: 
Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt, dass abweichend vom kombinierten Planungs- und Bau-
beschluss des Rats zur nutzungsunabhängigen Haldenstabilisierung des Kalkbergs, Bauabschnitte 2 
und 3 (Los 2/3) vom 11.07.2017 (Vorlage 1575/2017) auf den Bau einer Gabionenvorsatzschale an 
der neuen Stützwand des Kalkbergs verzichtet wird. Außerdem verzichtet die Bezirksvertretung Mül-
heim auf die Herstellung eines pädagogisch begleiteten Kunstobjekts mit Graffiti auf dieser Stütz-
wand. 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.09.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Die ursprünglich angedachte Gabionenvorsatzschale sollte sich gemäß der Vorplanung direkt an der 
Stützwand befinden (siehe Anlage 2 der Vorlage 1575/2017). Im Rahmen der Detailplanung hat sich 
jedoch ergeben, dass die Gabionenkörbe für eine regelkonforme Bauwerksprüfung und Inspektion 
der Stützwand mit einem ausreichenden Abstand zur Stützwand auszuführen wären. Dies würde je-
doch den Gehweg am Bolzplatz verschmälern und vermutlich eine Verlegung der Versorgungsleitun-
gen unter dem Gehweg erforderlich machen. 
 
Darüber hinaus werden Gabionen als optisches Gestaltungsmittel im öffentlichen Raum zunehmend 
kritischer gesehen, da sie häufig von Verschmutzungen und illegalem Graffiti betroffen sind. Da die 
ursprünglich geplante Gabionenvorsatzschale technisch nicht notwendig ist, wird auf ihren Bau ver-
zichtet. 
 
Mit dem Verzicht auf die Gabionenkörbe wird gleichzeitig die Unfallgefahr stark reduziert, da sie sich 
nicht mehr zum Klettern anbieten, während die glatte Stützwand zum Klettern ungeeignet ist. 
 
Die Betonoberfläche der rund 400 m langen neuen Stützwand von der Kalk-Mülheimer-Straße ent-
lang des Bolzplatzes Am Bischofsacker bis zur Karlsruher Straße soll stattdessen am letzten Oktober-
Wochenende 2019 (Ende der Herbstferien) künstlerisch als Dauerausstellung (StreetArt-Gallery) mit 
Graffiti gestaltet werden. 
 
Die Verwaltung hat hierzu Abstimmungen mit dem Graffiti- und Jugendkunstprojekt Mittwochsmaler 
und deren Träger SKM e. V. bezüglich der pädagogischen Begleitung und Betreuung bei der Entwick-
lung und Herstellung der künstlerischen Gestaltung der Stützwand am Kalkberg mit Graffiti durchge-
führt. Die Mittwochsmaler sind ein seit dem Jahr 2005 laufendes Angebot in der OT Lucky‘s Haus in 
Köln-Bilderstöckchen und ein Teil des HipHop-Netzwerkes für Toleranz und Integration im Stadtbezirk 
Nippes. In Ausstellungen und legalen Sprayaktionen treten die jungen Graffitimaler an die Öffentlich-
keit und finden ebenso in der Graffitiszene wie als Projekt der Jugendhilfe Anerkennung. Des Weite-
ren sind die Mittwochsmaler seit dem Jahr 2012 Akteur und anerkanntes Kulturpädagogisches Projekt 
im Kulturrucksack NRW sowie seit 2015 in der Arbeit mit geflüchteten Jugendlichen aktiv. 
 
An der Haltestelle Geldernstraße/Parkgürtel wurde im Frühjahr 2019 ein von den Mittwochsmalern 
pädagogisch begleitetes Projekt der künstlerischen Gestaltung mit Graffiti abgeschlossen und offiziell 
übergeben. Auch bei der Gestaltung der Stützwand am Kalkberg werden Künstlerinnen und Künstler 
unter Federführung der Mittwochsmaler verschiedene Kunstwerke als StreetArt-Gallery konzipieren. 
 
Die künstlerische Gestaltung der Stützwand wird in ein Jugendevent der Verwaltung, umliegender 
Jugendeinrichtungen und möglicherweise weiterer sozialer Träger integriert. Unter anderem sollen 
Aktionen und kreative Workshops für Kinder und Jugendliche aus dem Sozialraum angeboten wer-
den. Derzeit finden hierzu weitere Abstimmungen der Verwaltung statt. 
 
Bezirkliche Zuständigkeit 
Die Stützwand befindet sich auf der Grenze zwischen den Bezirken Kalk und Mülheim. Da die ur-
sprünglich angedachten Gabionenkörbe bzw. die nun geplanten Graffiti-Kunstwerke nur von der Mül-
heimer Seite aus zu sehen sind, ist die Bezirksvertretung Mülheim hierfür Beschlussorgan. Die Be-
zirksvertretung Kalk, der Bauausschuss und der Ausschuss für Umwelt und Grün werden anschlie-
ßend in einer Mitteilung über den gefassten Beschluss in Kenntnis gesetzt. 
 
Kosten 
Die Finanzierung der pädagogischen Begleitung und Betreuung bei der Herstellung des Kunstobjekts 
durch die Verantwortlichen der Mittwochsmaler (ca. 5.000 €), der Hilfskräfte (ca. 1.000 €), der Eröff-
nungsveranstaltung (ca. 1.000 €) sowie der Materialkosten (ca. 8.000 €) erfolgt aus der für die Ge-

3 
samtmaßnahme bestehenden sonstigen Rückstellung für die Haldenstabilisierung des Kalkbergs und 
aus der Einsparung, die aufgrund des Verzichts auf die Gabionenvorsatzschale entsteht. 
 
Mit der Beschlussvorlage 3458/2017 (Nutzungsunabhängige Haldenstabilisierung des Kalkbergs - 
Mitteilung über eine Kostenerhöhung gemäß § 24 Abs. 2 GemHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der Haushalts-
satzung 2016/2017 der Stadt Köln) wurden die formalen und inhaltlichen Kriterien für die einmalige 
Finanzierung der oben beschriebenen Maßnahme vom Rat beschlossen. Die Mittel stehen zur Verfü-
gung und sind bereits als Bestandteil der nutzungsunabhängigen Haldenstabilisierung Kalkberg frei-
gegeben. Mit den eingesparten Restmitteln können Mehraufwendungen in anderen Bereichen der 
Baumaßnahme Nutzungsunabhängige Haldenstabilisierung des Kalkbergs aufgefangen werden. 
 
 
Anlagen: 
 
Lageplan - Stützwand mit Graffiti-Gestaltung

Beratungsverlauf (1)

16.09.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.1.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1028/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
05.09.2019
Erstellt
15.03.2019 10:20