V/0063/2007
Jugendarbeitslosigkeit in Münster - Flankierende Maßnahmen der Jugendberufshilfe
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Anlage 2
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Anlage 2 Gemma! Geschlechtsspezifische Berufsvorbereitung für Mädchen in Teilzeit Laufzeit: 01.04.2007 – 31.03.2008 Projektträger: JAZ Jugendausbildungszentrum gGmbH; Kinderhauser Strasse 112; 48147 Münster; anerkannter Träger der Jugendhilfe Zielsetzung: • Stabilisierung der Persönlichkeit der Teilnehmerin nen zur Entwicklung eines realistischen beruflichen Lebensplans • Langfristige Integration der jungen Frauen in den Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung ihrer persönlichen/ familiären Situation • Erweiterung des Berufswahlspektrums • Training von Schlüsselqualifikationen für das Erwerbsleben • Verbesserung von sozialen und persönlichen Defizit en Zielgruppe: Junge Frauen mit einem überdurchschnittlichen Anteil an mehrfachen Problemstellungen Anzahl Plätze: 15 Teilnehmerakquise: AMS; Träger der Jugendhilfe Erfahrungen des Trägers: Träger hat Erfahrungen mit der Zielgruppe und Erfahrungen bei der Umsetzung des Maßnahmekonzeptes Kosten 99.000 €, beantragte Förderung 49.500 € Vermittlung arbeitsmarktnaher Grundkompetenzen und individuelle Begleitung für Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Jugendliche Laufzeit: 01.09.2007 - 31.08.2008 Projektträger: Lernen fördern e.V.; Friedrich- Ebert- Str. 132; 48151 Münster Anerkannter Träger der Jugendhilfe Zielsetzung: Den TN werden Lerngelegenheiten zur Verfügung gestellt, in denen sie in einem geschützten Rahmen Grundkompetenzen wie Zuverlässigkeit, Kritikfähigkeit und eigenverantwortliches Arbeiten langsam aufbauen und trainieren können. Am Ende des Förderprozesses sollen die TN über die Fähigkeiten verfügen, die Arbeitgeber und Ausbilder bei ihren Mitarbeitern und Auszubildenden als grundlegend voraussetzen. In Abhängigkeit von ihren jeweiligen Zielen und Potentialen wird dabei ein Übergang der TN • In eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder eine andere Maßnahme der beruflichen Bildung • in ein Berufsausbildungsverhältnis oder • in ein betriebliches Beschäftigungsverhältnis angestrebt. Unterschiedliche Biographieverläufe und Problemlagen erfordern dabei einen auf den Einzelfall abgestimmten und im Maßnahmeverlauf immer wieder neu angepassten Förderprozess. Zielgruppe: Nicht mehr allgemein schulpflichtige Jugendliche arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Jugendliche bis 25 Jahre, die aufgrund mangelnder Grundkompetenzen an den berufsvorbereitenden oder ausbildungsbegleitenden Maßnahmen nach SGB III nicht erfolgreich teilnehmen können (insbesondere Maßnahmeabbrecher) oder deren Förderzeiten abgelaufen sind, wobei weiterhin Förderbedarf im Bereich der Grundkompetenzen besteht. Anzahl Plätze: 15 (flexibler Einstieg und Ausstieg) maximale Verweildauer 12 Monate Teilnehmerakquise: Kontakte zur Zielgruppe und eingebunden in entsprechende Netzwerke (Bildungsträger, Schulen und AMS) Erfahrungen des Trägers: Der Träger verfügt über die notwendigen Erfahrungen in Bezug auf die Maßnahme hinsichtlich der Durchführung und Zielgruppe. Das Projekt wird anteilig von der Arbeitsgemeinschaft finanziert. Kosten 95.000 €, beantragte Förderung 47.500 € wortstark – Konfliktbewältigungsstrategien - Antiaggressivitätstraining Laufzeit: 45 Unterrichtstunden (nach Bedarf) Projektträger: Verein sozialintegrativer Projekte e.V.; Wasserstrasse 9; 48157 Münster; anerkannter Träger der Jugendhilfe Zielsetzung: Verbleib in Maßnahmen und im Arbeitsmarkt, durch angemessene Konfliktbewältigungsstrategien Zielgruppe: Männliche Jugendliche, die über kein angemessenes Konfliktverhalten verfügen und aus diesem Grunde immer wieder im Arbeitsalltag scheitern Anzahl Plätze: Insgesamt 20; zwei Maßnahmen je 10 Teilnehmern Teilnehmerakquise: Erfolgt über die Stadtteilwerkstatt-Nord und in Kooperation mit den anderen Trägern der Jugendberufshilfe Erfahrungen des Trägers: Der Träger verfügt über entsprechende Erfahrungen. Kosten 20.000 €; 10.000 € je Durchlauf, KoRA – Konfliktbewältigungsstrategien - Antiaggressivitätstraining Laufzeit: 45 Unterrichtstunden Projektträger: Verein sozialintegrativer Projekte e.V.; Wasserstrasse 9; 48157 Münster; anerkannter Träger der Jugendhilfe Zielsetzung: Verbleib in Maßnahmen und im Arbeitsmarkt, durch angemessene Konfliktbewältigungsstrategien Zielgruppe: Weibliche Jugendliche, die über kein angemessenes Konfliktverhalten verfügen und aus diesem Grunde immer wieder im Arbeitsalltag scheitern Anzahl Plätze: Insgesamt 20; zwei Maßnahmen je 10 Teilnehmerinnen Teilnehmerakquise: Erfolgt über die Stadtteilwerkstatt-Nord und in Kooperation mit den anderen Trägern der Jugendberufshilfe Erfahrungen des Trägers: Der Träger verfügt über entsprechende Erfahrungen. Kosten 20.000 €; 10.000 € je Durchlauf Arbeiten und Lernen (Einzelpätze ) Laufzeit: 10 Monate Projektträger: JAZ gGmbH Zielsetzung: Erwerbs des Hauptschulabschlusses und Vermittlung von beruflichen Fertigkeiten Zielgruppe: Jugendliche die keine Förderung aus dem SGB II oder ISGB III erhalten, weil sie in einer Einrichtung der Jugendhilfe leben Anzahl Plätze: 1 -2 (je nach Bedarf und Kapazitäten) Teilnehmerakquise: Amt 51/KSD Erfahrungen des Trägers: Der Träger führt seit Jahren Kurse zum Erwerb des Hauptschulabschluss mit großem Erfolg durch. Kosten 11.600 € für 2 TN Überbetriebliche Ausbildung (Einzelplätze ) Laufzeit: 12 Monate Projektträger: JAZ gGmbH Zielsetzung: Stabilisierung des Auszubildenden und Vermittlung in ein Ausbildungsverhältnis in eine betriebliche Ausbildung Zielgruppe: Jugendliche die keine Förderung aus dem SGB II oder SGB III erhalten, weil sie in einer Einrichtung der Jugendhilfe leben Anzahl Plätze: 1 – 2 (je nach Bedarf und Kapazitäten) Teilnehmerakquise: Amt 51/KSD Erfahrungen des Trägers: Der Träger verfügt in verschiedenen Arbeitsbereichen über überbetriebliche Ausbildungsplätze Kosten 17.400 € für 2 TN Job-Beratungsangebot bei der Streetwork Laufzeit: 12 Monate Projektträger: JAZ gGmbH Zielsetzung: Die Beratung soll den Jugendlichen und jungen Erwachsenen ermöglichen sich trotz ihrer z.B. durch Wohnungslosigkeit oder psychosozial erschwerten Lebenssituation, sich langfristig mit beruflichen oder schulischen Perspektiven auseinander zu setzen. Zielgruppe: Jugendliche und junge Erwachsene mit mehrfachen Problemstellungen, Adressaten der Streetwork Anzahl Plätze: Offen für Besucher der Streetwork Teilnehmerakquise: Streetwork der Stadt Münster Erfahrungen des Trägers: Der Träger hat Erfahrungen mit der Zielgruppe und Erfahrungen bei der Umsetzung des Angebotes Kosten 2.000 € Pauschalzuschuss Jugendberufshilfe der Adolph-Kolping-Schule Laufzeit: Schuljahr 2007/2008 Projektträger: Adolph-Kolping-Schule, Abteilung Berufliche Grundbildung Zielsetzung: • Planung, Konstruktion und Aufbau von Spielgeräten für Kindertageseinrichtungen • Förderung der Lern- und Arbeitsmotivation • Vermittlung vielfältiger Kompetenzen und Teilqualifikationen Technologie und Werkstattbereich • Erhöhung des Selbstwertgefühls Verbesserung der Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt Zielgruppe: Schüler der Abteilung Berufliche Grundbildung Anzahl Plätze: s.o. Teilnehmerakquise: Adolph-Kolping-Schule Erfahrungen des Trägers: Der Träger verfügt über entsprechende Erfahrungen. Kosten 5.000 € Pauschalzuschuss Flüchtlingsprojekt Laufzeit: 2007 Projektträger: JAZ gGmbH Zielsetzung: Vor dem Hintergrund nicht abzuschätzender Aufenthaltsdauer, der Nichtberechtigung der Teilnahme an Maßnahmen der Agentur für Arbeit oder des Landesjugendamtes und der damit verbundenen Perspektivlosigkeit junger Flüchtlinge, stellt die Qualifizierung eine sinnvolle Nutzung des Aufenthaltes dar. Darüber hinaus werden Deutschkenntnisse vermittelt. Zielgruppe: Jugendliche Flüchtlinge, die nicht in den deutschen Schulalltag zu integrieren waren, und für die die eine Maßnahme mit einem höheren Praxisanteil eine sinnvollere Qualifizierung darstellt. Anzahl Plätze: 15 Teilnehmerakquise: Schulen in Münster; IMAS Erfahrungen des Trägers: Das Projekt läuft bereits seit 1999 erfolgreich. Die vollständige Finanzierung über die Stiftung ist nicht mehr gewährleistet. Anteilsfinanzierung; darüber hinaus in 2007 kirchliche Stiftungsmittel Kosten 60.000 €, beantragte Förderung 45.000 € Projekt Schulverweigerer Laufzeit: 15.02.2007 -14.02.2008 Projektträger: Stadt Münster Zielsetzung: Verhinderung von Schulverweigerung; Einzelbetreuung von ca. 70 Schülerinnen und Schülern durch Reintegration in die Schule. Vermittlung von schulischen Grundlagen um die Jugendlichen in die Lage zu versetzen ihrer Schulpflicht nachzukommen. Zielgruppe: Schulverweigerer Anzahl Plätze: Bis zu 15 zeitgleich, nach Bedarf Teilnehmerakquise: Kooperation Amt 51; 40, Träger der Jugendhilfe Erfahrungen des Trägers: Kosten 38.000 €, beantragte Förderung 28.000 € Step by Step – Modular persönliche und berufliche Zukunftsplanung für junge Mütter (Teilzeit) Laufzeit: 15.02.2007 -31.12.2007 Projektträger: GEBA mbH (Gesellschaft für Berufsförderung und Ausbildung mbH), Geiststr. 4 48151 Münster Zielsetzung: Entwicklung einer nachhaltigen persönlichen und beruflichen Zukunftsplanung durch schrittweise Orientierung, Berufsvorbereitung und Qualifizierung; niedrigschwelliges Angebot zur Berufsorientierung in drei flexiblen bedarforientierten Modulen Zielgruppe: Junge Mütter bis 27 Jahre mit besonderem Förderbedarf durch komplexe Problemlagen (z.B. ohne Schulabschluss, Sprachschwierigkeiten, psychische Probleme) Anzahl Plätze: 15; felxibler Ein- und Ausstieg Teilnehmerakquise: Arbeitsgemeinschaft Münster; Jugendhilfeträger; Schulen Erfahrungen des Trägers: Der Träger verfügt über die notwendigen Erfahrungen und hat bereits vergleichbare Maßnahmen in Münster und im Münsterland mit Erfolg durchgeführt. Beantragt ist die Förderung der sozialpädagogischen Begleitung, da diese nicht über da SGB II finanziert werden kann. Die sonstigen Maßnahmekosten werden von der Arbeitsgemeinschaft Münster finanziert. Kosten 80.959,20 €, beantragte Förderung 31.500 € BAFF – betriebliche Ausbildung für alleinerziehende Jugendliche und junge Erwachsene in Teilzeit Laufzeit: 01.02.2007 -31.07.2008 Projektträger: GEBA mbH Zielsetzung: Nachhaltige Integration in den ersten Arbeitsmarkt insbesondere durch entsprechende Teilzeit-Ausbildungsverhältnisse; Zielgruppe: Junge Mütter bis 27 Jahre in Teilzeit, vorrangig Alleinerziehende, ohne Berufsausbildung, langzeitarbeitslos Anzahl Plätze: 15 Teilnehmerakquise: Arbeitsgemeinschaft Münster; Kammern; Betriebe Erfahrungen des Trägers: Der Träger verfügt über entsprechende Erfahrungen und Erfolge mit vergleichbaren Maßnahmen in Münster und im Münsterland. Es werden im Rahmen nur anteilige Kosten für ansonsten nicht förderfähige Jugendliche übernommen. Die überwiegende Zahl der Maßnahmekosten wird über die AMS finanziert. Kosten 286.800 €, beantragte Förderung 22.500 €
Beschlussvorlage
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V/0063/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER AIM jugend+ Betrifft Jugendarbeitslosigkeit in Münster - Flankierende Maßnahmen der Jugendberufshilfe Beratungsfolge 07.02.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 22.02.2007 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 27.02.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 01.03.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 06.03.2007 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 14.03.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 21.03.2007 Hauptausschuss Vorberatung 28.03.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Bericht zur Jugendarbeitslosigkeit wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Erfolgsbeobachtung der in den Jahren 2005 und 2006 geförderten Projekte wird zur Kenntnis genommen (s. Anlage 1). 3. Der Bericht über die Maßnahme „Werkstattjahr“ des Landes wird zur Kenntnis genom- men. Die Stadt Münster wird die Stadtteilwerkstatt-West im Jahr 2007 nicht errichten. 4. Dem Handlungsprogramm zur „Förderung der beruflichen und sozialen Integration von benachteiligten jungen Menschen für die Stadt Münster“ wird zugestimmt. 5. Der Förderung der aufgeführten Projekte im Jahre 2007 auf der Grundlage des Hand- lungsprogramms wird zugestimmt (s. Anlage 2). 6. Die Verwaltung berichtet im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Aus- schuss für Gleichstellung, Ausschuss für Schule und Weiterbildung und dem Aus- schuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung über die Erfolge der Projekte. 7. Der im Entwurf des Haushaltsplanes 2007 bei der Hast. 4522.717.9000.8 „Förderung v. Arbeit, Beschäftigung u. Qualifizierung“ ausgewiesene Sperrvermerk über 100.000 € für das Projekt „Stadtteilwerkstatt West“ wir unter Bezugnahme der Ausführungen der Verwaltung unter Ziffer 3. und 4. der Begründung zur Vorlage aufgehoben. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Haushaltsjahr 2007 Gesamtkosten in Höhe von 300.000 € für die aufgeführten Projekte entstehen. Vorlagen-Nr.: V/0063/2007 Auskunft erteilt: Frau Dr. Ringbeck Ruf: 492 28 80 E-Mail: Ringbeck@stadt-muenster.de Datum: 16.01.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0063/2007 III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Ausgaben Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung 4522.717.9000.8 Förderung von Arbeit, Be- schäftigung und Qualifizie- rung 2007 JAZ gGmbH „Gemma“ 49.500 € Anteilfinanzie- rung Lernen fördern e.V. „Vermitt- lung arbeitsmarktnaher Grund- kompetenzen“ 47.500 € Anteilsfinanzie- rung Verein sozial – integrativer Projekte e.V. „wortstark“ 20.000 € 2 Durchläufe Verein sozial – integrativer Projekte e.V. „KoRA““ 20.000 € 2 Durchläufe JAZ gGmbHEinzelplätze „Ar- beiten & Lernen“ 11.600 € 2 Plätze JAZ gGmbHEinzelplätze „Überbetriebliche Ausbildung 17.400 € 2 Plätze JAZ gGmbH „Job- Beratungsangebot bei der Streetwork 2.000 € Pauschalzu- schuss Adolph-Kolping-Schule – Abtei- lung Berufliche Grundbildung 5.000 € Pauschalzu- schuss JAZ gGmbH „Flüchtlingspro- jekt“ 45.000 € Anteilsfinanzie- rung Projekt Schulverweigerer – Stadt Münster 28.000 € Anteilsfinanzie- rung GEBA mbH „Step by Step“ 31.500 € Anteilsfinan- zierung, pädagogische Begleitung Geba mbH “BAFF” Berufliche Ausbildung für Frauen in Teil- zeit 22.500 € Anteilsfinazie- rung Insgesamt: 300.000 € Es wird zur Kenntnis genommen, dass die vorstehende Förderung von Arbeit, Beschäftigung und Qualifizierung unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch de rat im Rahmen der Haushalts- satzung 2007 bzw. des Finanzplanes und des Investitionsprogramms 2006 – 2010 steht. Begründung: Mit der Einführung des SGB II und der Novellierung des SGB VIII stellen sich die Leistungsver- pflichtungen der verschiedenen Leistungsträger bei der Erbringung von Leistungen zur beruflichen und sozialen Situation junger Menschen in veränderter Weise dar. Die wesentlichen Zusammen- hänge sind in verschiedenen Rechtsgutachten und Stellungnahmen hinreichend dargelegt (s. - 3 - V/0063/2007 Rechtsgutachten Schruth, Stellungnahmen Deutscher Verein; AGJ) sowie im Rahmen der "Ju- gendkonferenzen" deutlich geworden. Für die perspektivische Ausgestaltung des Leistungsspektrums der Jugendberufshilfe sind folgen- de Aussagen ausschlaggebend: In allen Fällen jedoch, in denen der Ausgleich sozialer Benachteiligungen im Vordergrund steht und die soziale Integration bzw. die Festigung der Lebensverhältnisse der jungen Menschen das vorrangige Ziel der Hilfe darstellen, besteht weiterhin ein Handlungsbedarf im Rahmen der Jugendberufshilfe. Dies gilt für alle jungen Menschen, auch wenn sie gleichzeitig leis- tungsberechtigt nach dem SGB II sind. In § 10 Abs. 3 SGB VIII ist deutlich formuliert, dass Leistungen nach dem SGB VIII - und damit auch die Jugendberufshilfe und Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII – neben dem SGB II oder ergänzend dazu weiterhin Anwendung finden. Soweit also Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II nicht ausreichen, um die berufliche Integration junger Menschen zu erreichen, kommen zusätzliche kommunale Leistungen auch solche der Jugendsozialarbeit in Betracht (vgl. Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Zuständigkeit und Kooperation zwischen Trägern der Jugendhilfe und Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 28. September 2005). Diese Vorlage enthält einen Bericht über die Jugendarbeitslosigkeit in Münster, den Sachstands- bericht über die durchgeführten Projekte und Maßnahmen im Bereich der Jugendberufshilfe/ AIM jugend+ in den Jahren 2005/ 2006 und die Jahresplanung für Projekte und Maßnahmen im Jahr 2007. 1. Jugendarbeitslosigkeit in Münster Der Arbeitsmarktbericht (Juni 2006) der Regionaldirektion NRW zeigt eindrücklich, dass sich mehr als ein Jahr nach Einführung des SGB II ein Trend bestätigt, wonach eine Belebung der Konjunktur sich am ehesten zugunsten der Arbeitslosen auswirkt, die erst seit kurzem arbeitslos sind. So führ- te die Frühjahrsbelebung im Mai 2006 zu einem Abbau der Arbeitslosigkeit im Rechtskreis des Sozialgesetzbuches III, also bei denjenigen, die Arbeitslosengeld I beziehen, die nicht länger als ein Jahr arbeitslos oder arbeitslos ohne Leistungsbezug sind. Hier baute sich die Arbeitslosigkeit allein im Mai 2006 gegenüber April 2006 um rund 22.000 oder gut 6 Prozent auf rund 337.000 ab. Die Frühjahrsbelebung hielt im Juni an. Danach waren landesweit Ende Juni 2006 noch ca. 330.000 SGB III Beziehende ohne Arbeit. Von dieser Entwicklung profitierten insbesondere Män- ner. Diese landesweite Entwicklung trifft gleichermaßen auf Münster zu. Im August 2006 waren in Münster 12.011 Personen arbeitslos. Der Anteil der Frauen lag bei 45,2 % und der Anteil der jun- gen Menschen unter 25 Jahren bei 12,4 %. Die Arbeitslosenquote bezogen auf alle abhängigen zivilen Erwerbspersonen betrug insgesamt 9,4 % bei den jüngeren 9,2%. Die landesweite Entwick- lung trifft auf Münster auch noch zu, wenn ausschließlich die Gruppe der unter 25 Jährigen in den Blick genommen wird. Seit der Einführung von Hartz IV am 01.01.2005 wird mit 36 % über ein Drittel der Arbeitslosen unter 25 Jahre bei der Agentur für Arbeit geführt, während knapp zwei Drittel durch die Arbeitsge- meinschaft Münster betreut wird (August 2006). Im Januar 2005 war das Verhältnis fast umge- kehrt, 63 % der arbeitslosen Jugendlichen bezogen SGB III-Leistungen und 36 % SGB II- Leistungen. Diese Zahl würde noch viel drastischer ausfallen, wenn noch diejenigen berücksichtigt würden, die sich in Maßnahmen nach dem SGB III oder SGB II befinden. Im August waren 1.492 Personen unter 25 Jahren in Münster arbeitslos gemeldet. Davon bezogen 626 Personen Leistungen nach dem SGB III und 866 Personen nach dem SGB II. Die Entwicklung im Zeitverlauf nach Inkrafttreten der sog. Hartz-Gesetze zeigt die nachfolgende Übersicht: - 4 - V/0063/2007 Januar 2005 August 2005 Januar 2006 August 2006 Insgesamt 1.454 1.484 1.387 1.492 männlich 937 869 849 839 weiblich 517 615 538 653 SGB III 917 750 627 626 männlich 598 447 390 325 weiblich 319 303 237 301 SGB II 537 734 760 866 männlich 339 422 459 514 weiblich 198 312 301 352 Während die Zahl der Arbeitslosen unter 25 Jahren nahezu konstant ist (die Arbeitslosenquote bezogen auf die Jüngeren lag in dem gleichen Zeitraum zwischen 7,2 % im Juni 2005 und 9,2 % im August 2006 (8,6 % im Juni 2006)) ergibt sich eine deutliche Verschiebung hinsichtlich des Leistungsbezuges: Im Januar 2005 bezogen 65 % der jungen Arbeitslosen Leistungen nach dem SGB III gegenüber 45 % im Januar 2006 und im August 2006 sogar nur noch 42 %. Auch in Münster führte die Frühjahrsbelebung im Mai 2006 zu einem Abbau im Rechtskreis SGB III (1.277 arbeitslose Jugendliche insgesamt, davon 506 SGB III Beziehende und 771 SGB II Be- ziehende). Allerdings sank die Zahl der Arbeitslo sen im SGB II nur von 778 auf 771, während sich die Zahl der jungen Arbeitslosen im SGB III um 80 Personen reduzierte. Der Rückgang der Ar- beitslosigkeit war bei den jungen Frauen sehr gering (505 im Mai von 517 im April 2006; bei den jungen Männern 772 im Mai 2006 von 865 im April 2006). Im Vergleich zum Vorjahr ist sogar eine Zunahme arbeitsloser Jugendlicher im SGB II-Bezug zu verzeichnen (Mai 2005: 615 davon 383 männlich und 232 weiblich gegenüber Mai 2006: 771 davon 479 männlich und 292 weiblich). Bezogen auf die Gruppe der Jugendlichen hielt die Frühjahrsbelebung im Juni nicht an, sondern die Zahlen stiegen wieder. Ursächlich dürfte hierfür das Ende des Schul- und Ausbildungsjahres sein. Von den 1.492 im August 2006 jungen Arbeitslosen hatten 295 keinen Schulabschluss, dies ent- spricht einem Anteil von 19,7 %. Von diesen Jugendlichen beziehen 235 Personen Leistungen nach dem SGB II. Insgesamt liegt der Anteil der arbeitslosen Jugendlichen, die keine abgeschlossene Berufsausbil- dung haben, zwischen 50 und 60 %. Auch hier bestehen deutliche Unterschiede, wenn zwischen SGB III und SGB II unterschieden wird. Im Januar 2005 hatten 46 % der jungen Arbeitslosen im SGB III- Bezug keine abgeschlossene Berufsausbildung und im SGB II-Bezug 83 %. Im Zeitverlauf ist die Entwicklung sehr unterschiedlich: Im SGB III- Bezug beträgt der Anteil „nur noch“ 28 % (Ja- nuar 2006) gegenüber 74 % der SGB II-Beziehenden. Januar 2005 August 2005 Januar 2006 August 2006 Insgesamt o. Be- rufsausbildung 875 763 743 k.A. davon SGB III 427 202 178 k.A. davon SGB II 448 561 565 k.A. Seit Anfang März 2006 setzt die Agentur für Arbeit eine neue Computer-Software (VerBIS) ein. Die bisherigen Verfahren Coarb und Compass werden sukzessive durch VerBIS ersetzt. VerBIS ist das künftige operative Vermittlungs-, Beratungs- und Informationssystem der BA. Die dort enthal- tenen Daten bilden auch die Grundlage für die Statistik. Allerdings liegen nicht alle Daten in der bisher bekannten Form vor und können deshalb zum Teil nicht oder nur eingeschränkt mit dem Vorjahr verglichen werden. Auswertungen zur Arbeitslosigkeit nach Qualifikationen sind zurzeit nicht sinnvoll, zum Teil auch Auswertungen nach Berufen. - 5 - V/0063/2007 Auch wenn keine aktuellen Daten der Agentur für Arbeit vorliegen ist die nachzuvollziehende Ent- wicklung von Januar 2005 bis Januar 2006 besorgniserregend und zeigt dringenden Handlungs- bedarf. Resümee: Als Faktoren, die die Jugendarbeitslosigkeit begünstigen, lassen sich statistisch ein nicht vorhan- dener Schulabschluss, eine fehlende Berufsausbildung und in der Person begründete Einschrän- kungen wie gesundheitliche Beeinträchtigung, Suchtverhalten oder fehlende soziale Kompetenzen anführen. Kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat die Gruppe der „Lernbeeinträchtigten“. Sie fallen nicht unter die gesetzlichen Bestimmungen des Behindertenrechts, daher greifen für sie die Förderinstrumente der beruflichen Rehabilitation und des SGB IX nicht. In der amtlichen Statistik wird in der Regel bei der Erfassung unterschieden nach Jugendlichen „mit“ und „ohne Schulab- schluss“, wobei bei letzteren nicht unterschieden wird, ob sie aus allgemeinen oder Förderschulen entlassen worden sind. Deshalb ist diese Personengruppe in der Arbeitsmarktstatistik nicht trenn- scharf erfasst und genau zu beziffern. Die wenigen Zahlen belegen, dass eine intensive Förderung der Jugendlichen ohne Schul- und Berufsabschluss erfolgen muss, denn ohne verwertbare berufliche Qualifikationen ist eine dauer- hafte Integration in den Arbeitmarkt nicht möglich. Die nunmehr fast zweijährige Erfahrung mit der Arbeitsmarktreform zeigt, dass für ca. ein Drittel aller arbeitslosen Jugendlichen die vorhandenen Instrumente zur Arbeitsmarktintegration nicht ausreichen und zusätzliche flankierende Angebote und Maßnahmen der Jugendberufshilfe benötigen. 2. Erfolgsbeobachtung und Bericht über die Maßnahmen der Jugendberufshilfe 2005 Im Jahr 20 05 wurden durch das abgestimmte Netz an Maßnahmen der Jugendberufshilfe der Stadt Münster neun Maßnahmen mit insgesamt 93 Pl ätzen mit einem Finanzierungsvolumen der AIM jugend+ in Höhe von 250.050 € gefördert (s. Vorlage V/0646/2005). Von insgesamt 116 Ju- gendlichen, die in den unterschiedlichen Maßnahmen erreicht wurden, gelang es 56 Jugendliche (48 %) erfolgreich in Ausbildung, Arbeit oder in weiterführende Berufsvorbereitende Maßnahmen zu integrieren. Diese positive Bilanz ist ein Verdienst der qualitativen Arbeit der mit den Maßnah- men beauftragten Träger, die sich durch jahrelange Erfahrung das notwendige Know-how für die oftmals schwierigen Zielgruppen angeeignet haben. Nur durch die Kenntnis der regionalen Bedin- gungen und speziellen Münsteraner Problemlagen ist eine auf einen dauerhaften und nachhaltigen Integrationserfolg angelegte Förderung der jungen M enschen möglich (s. Anlage 1 „Vermittlungs- ergebnisse“). Die Maßnahmen der Jugendberufshilfe erhöhen für eine große Anzahl junger Menschen die Chan- ce, trotz oftmals schwieriger Voraussetzungen und Rahmenbedingungen den Einstieg in Arbeit oder Ausbildung zu finden. Angesichts der Tendenz der weiterhin deutlich zurückgehenden Zahl der einfachen Tätigkeiten, die durch die EU-Erweiterung verstärkt werden wird, ist die Erlangung eines qualifizierten Berufsabschlusses nach wie vor die wichtigste Voraussetzung, um eine selbst- bestimmte Lebensplanung ohne eine dauerhafte Zuhilfenahme von Unterstützungsleistungen ges- talten zu können. 3. Flankierende Maßnahmen des Landes – Werkstattjahr /Einrichtung Stadtteilwerk- statt-West Neben den Angeboten des Landes und des Bundes hält die Stadt Münster Angebote für den Ü- bergang von der Schule in den Beruf und zur Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt bereit. Bei den Angeboten der Stadt Münster handelt es sich ausschließlich um Angebote für die Zielgruppe, die über die sonstigen Angebote nicht erfasst werden. D.h., die Stadt Münster wird mit ihren Angeboten der Jugendberufshilfe immer nur nachrangig tätig. - 6 - V/0063/2007 In diesem Kontext beabsichtigte die Verwaltung die Stadtteilwerkstatt-West in Münster einzurich- ten. Dieser Vorschlag wurde von den politischen Gremien nicht aufgegriffen (Ratsbeschluss vom 05.04.2006) u.a. auch, weil die Förderbedingungen des „Werkstattjahres“ des Landes in wesentli- chen Punkten verbessert wurden. Aus diesem Grund wurde vereinbart, dass die neuen Strukturen des Werkstattjahres erst greifen müssen, bevor eine abschließende Beurteilung über die Notwen- digkeit der Stadtteilwerkstatt-West getroffen werden kann. Ebenso wird evaluiert, ob auch die be- nachteiligten Jugendlichen, die zur Zielgruppe der Stadtteilwerkstatt – West gehören, unter den verbesserten Rahmenbedingungen mit dem Landesprogramm „Werkstattjahr“ erreicht werden. Zum Stichtag 30.11.2006 nahmen bei den drei am Werkstattjahr beteiligten Trägern (JAZ, Lehr- bauhof und HBZ) 54 Jugendliche (22 junge Frauen und 32 junge Männer) an dem Programm „Werkstattjahr“ teil. Ca. 2/3 der Jugendlichen haben keinen Schulabschluss und erhalten die Mög- lichkeit, im Rahmen des Werkstattjahres diesen nachzuholen. Die Anne-Frank-Schule bietet den Hauptschulabschluss im Rahmen des Schulbesuchs an. Bei der Adolph-Kolping-Schule werden die Jugendlichen auf die Externenprüfung zur Erlangung des Hauptschulabschlusses vorbereitet. Im Ergebnis zeigt sich, dass die verbesse rten Rahmenbedingungen des Programms „Werkstatt- jahr“ dazu führen, dass deutlich mehr Jugendliche erreicht werden und auch Jugendliche hierüber eine Chance erhalten, z.B. den fehlenden Schulabschluss nachzuholen bzw. sozial stabilisiert werden. Es hat sich aber auch gezeigt, dass die Stadteilwerkstatt Nord ein wichtige „Zubringer- funktion“ zum Werkstattjahr hat und die Kooperation effektiv ist. Angesichts dieser Situation schlägt die Verwaltung vor, auch im Jahr 2007 die Stadtteilwerkstatt-West nicht einzurichten. Gleichwohl ist es erforderlich, für Jugendliche, die den Anforderungen des Werkstattjahres und den Maßnahmen des SGB II und III nicht gewachsen sind zielgruppenspezifische und flankierende Maßnahmen und Projekte anzubieten (z.B. Lernort-Süd von Lernen fördern e.V., Projekte gegen Schulmüdigkeit und Schulversagen), um entsprechenden Entwicklungen präventiv zu begegnen. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, den Sperrvermerk 100.000 € für die Stadtteilwerk- statt-West aufzuheben und das Projektbudget, wie in den Vorjahren vorzuhalten und flankierende Projekte zu fördern. Dies ist insbesondere auf dem Hintergrund steigender Fallzahlen und bereits erbrachter erheblicher Konsoldierungsbeiträge in diesem Arbeitsbereich erforderlich. 4. Handlungsprogramm zur Förderung der beruflichen und sozialen Integration von benachteiligten jungen Menschen in Münster Die Umsetzung der Gesetze für moderne Dienstleistu ngen am Arbeitsmarkt, insbesondere die Grundsicherung für Arbeitssuchende gem. SGB II, haben nachhaltige Auswirkungen auf die Le- benssituation junger Menschen und auf die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe in der Stadt Müns- ter. Die öffentliche und freie Jugendhilfe in Münster verfügt aufgrund langjähriger Erfahrungen in der Jugendberufshilfe über Kompetenzen und Kooperationsstrukturen. Die Träger der Jugendhilfe sind bei der Umsetzung des SGB II nicht nur Leistungsanbieter (z.B. im Bereich der arbeitsweltbe- zogenen Jugendsozialarbeit), sondern unverzichtbarer Netzwerk- und Kooperationspartner. Neben dem allgemeinen Beratungs- und Unterstützungsauftrag der Jugendhilfe bei der Gestaltung des Übergangs junger Menschen von der Schule in Ausbildung oder Erwerbstätigkeit hat die Ju- gendhilfe vor allem im Rahmen der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit auf der Grundlage des § 13 SGB VIII eine besondere Verantwortung für die berufliche Integration von sozial benach- teiligten und/ oder individuell beeinträchtigten jungen Menschen. Diese Verantwortung, die sich aus dem Auftrag der Jugendhilfe nach § 1 SGB VIII ergibt, bleibt im veränderten System der Sozialleistungen uneingeschränkt bestehen. Der in § 10 SGB VIII neu fixierte Nachrang der Jugendhilfe für die Leistungen nach § 13 SGB VIII gegenüber den Leistun- gen nach dem SGB II ändert hieran nichts. Nicht nur für junge Menschen, die keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben, also in der Regel nicht in einer Bedarfsgemeinschaft nach SGB II leben, sind deshalb weiterhin die er- - 7 - V/0063/2007 forderlichen und geeigneten Jugendhilfeangebote nach § 13 SGB VIII vorzuhalten. Jugendhilfe und Arbeitsförderung sollen nicht konkurrierend, sondern müssen ergänzend tätig werden. Der Rat der Stadt Münster beschloss in seiner Sitzung am 5.04.2006, die Projektmittel der AIM jugend+ ausschließlich für die Integration benachteiligter Jugendlicher zu verwenden. Dies ist der Ausgangpunkt für das Handlungsprogramm zur „Förderung der beruflichen und sozialen Integrati- on von benachteiligten jungen Menschen in Münster“. Inhaltlich geht es um die Bündelung präven- tiver und aktiver Maßnahmen mit dem Ziel, Arbeitslosigkeit zu verhindern und zu überwinden und so lebenslange Alimentierung durch den Sozialstaat zu vermeiden. Für 2007 stehen im Haushalt 300.000 € für Projekte, davon 100.000 € (Sperrvermerk Stadtteilwerkstatt- West) zur Verfügung. Die Notwendigkeit für die Umsetzung eines Handlungsprogramms für 2007 ergibt sich darüber hinaus aus folgenden Gründen: • Jährlich verlassen in Münster ca. 200 Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss die Schule (Schuljahr 2003/2004 insgesamt 192, davon 79 weiblich und 45 Ausländer) • Von den rd. 1.500 arbeitslosen jungen Menschen haben ca. 50 % keine abgeschlossene Berufsausbildung und davon wiederum rd. 13 % keinen Schulabschluss • Von den arbeitslosen jungen Menschen erhalt en über zwei Drittel Leistungen nach dem SGB II und wiederum davon die Hälfte benötigt zusätzlich Hilfe und Unterstützung • Das Benachteiligtenprogramm (§§ 240 ff SGB III – Berufsförderung, Ausbildung etc.) ist an Rahmenbedingungen geknüpft, die nicht in jedem Fall optimal sind (Ausschreibungsverfah- ren und harter Preiskampf, fehlende personelle Kontinuität bei den Trägern etc.). • Das neue Fachkonzept für Berufsvorbreitende Bildungsmaßnahmen ermöglicht keine För- derung mehr für spezielle Zielgruppen mit gezielter Förderung (u.a. Reduzierung des Per- sonalschlüssels, Ausschreibungsverfahren, kürzere Förderzeiten für Jugendliche etc.) Ziele Das Handlungsprogramm zur „Förd erung der beruflichen und sozialen Integration von benachtei- ligten jungen Menschen in Münster“ verfolgt folgende übergreifende Ziele: • Ziel 1: Effektive Unterstützung einer intensiven und an den individuellen Problemlagen ausgerichteten Betreuung und Förderung junger Menschen in Ergänzung zu den Aufgaben der AMS (nachrangige Förderung). • Ziel 2: Profilierung und Ausdifferenzierung der bewährten Strukturen, die für die Erfüllung der eigenständigen Aufgaben (z.B. Schulsozialarbeit, Jugendwerkstätten etc.) im Rahmen der Jugendberufshilfe in der Stadt Münster geschaffen wurden. • Ziel 3: Stärkere Verwirklichung des präventiven Auftrages der Jugendhilfe/ Jugendsozial- arbeit als eigenständige Funktion für junge Menschen im Übergang von der Schule ins Be- rufsleben, insbesondere für diejenigen, die noch nicht zum SGB II-Klientel gehören. 5. Förderung von Projekten 2007 – 2008 auf der Grundlage des Handlungsprogramms Im Jahr 2007 sollen weitere Projekte der Jugendberufshilfe gefördert werden, da die Notwendigkeit der flankierenden Förderung weiter gegeben ist und nach Abstimmung mit der AMS keine Zustän- digkeit nach SGB II und SGB III gegeben ist, bz w. eine ergänzende Förderung im Rahmen der Jugendberufshilfe erforderlich ist. Die Verwaltung schlägt die Förderung 8 unterschiedlicher Projekte bei verschiedenen Trägern, sowie die Förderung von zwei Einzelplätzen „A rbeiten und Lernen“ und zwei Einzelplätzen „Über- betriebliche Ausbildung“ vor mit einem Mittelvolumen von insgesamt 300.000 € im Jahr 2007 vor (eine ausführliche Darstellung der Projekte befindet sich in der Anlage 2). - 8 - V/0063/2007 6. Weiteres Verfahren Die zur Verf ügung gestellten Mittel erfordern einen gezielten Einsatz. Deshalb muss im Sinne ei- nes möglichst effektiven Maßnahmen- und Projekts pektrums der soziale und fiskalische Nutzen überprüft werden. Aus diesem Grund wird die AIM jugend+ die Erfolge der Projekte evaluieren und im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Ausschuss für Gleichstellung, Ausschuss für Schule und Wei- terbildung und Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung darüber berichten. i. V. gez. Dr. Andrea Hanke Stadträtin Anlagen:
Anlage 1 Vermittlungsergebnisse
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Vermittlungsergebnisse der über AIM jugend+ geförderten Projekte 2005/2006 Träger Maßnahme Laufzeit Monate Plätze Davon Frauen Planmä ßige Beendi- gung Vermittlung in Ausbildung Vermittlung in Schule Vermittlung in berufs- vorbereit- ende Maßnahme Vermittlung in Arbeit Aus- bildungs- platzsuche Sonstiges (krank, Erziehungs- zeiten, Zivildienst ) Vorzeit- iger Abbruch Teilneh mende gesamt BIMS N.O.W. für Berufs- rückkehrerinnen 12 2 unter 25 2 2 2 2 Lernen Fördern e.V. Vermittlung arbeitsmarktrelevan- ter Grundkenntnisse 12 15 8 26 2 5 6 6 5 2 4 30 JAZ GEMMA 12 15 15 13 3 2 1 1 5 1 6 19 GEBA Step by Step 12 15 15 14 4 6 2 2 4 18 BIMS Sprachintensivkurs 9 20 11 19 3 5 9 2 1 20 V.I.P. Anti-Agressivitäts- Training f. Jungen 4 14 0 14 4 9 1 1 15 Bildungs- initiative Intensivtraining Grundbildung 5 10 3 8 1 3 2 2 2 10 JAZ BÜE Koop (Einzelplatzförderung) 12 1 1 1 1 1 JAZ Arbeiten +Lernen (Einzelplatzförderung) 6 1 1 1 1 1 Summe 93 57 98 17 8 30 9 24 10 18 116 Teilnahmen insgesamt 116 Jugendliche(u.a. durch Nachrücken), vorzeitig abgebrochen haben 18, sodass 98 Jugendliche die Maßnahmen planmäßig beendeten. Vermittelt wurden Sie: - in betriebliche Ausbildung 17 - in Schulausbildung 8 - in berufsvorb. Maßnahmen 30 - in Arbeit 9 - noch suchend sind 24 - nicht mehr suchend 10 (wegen Krankheit, Schwanger schaft oder Elternzeit)
Beratungsverlauf (8)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Wasserstraße 9
- Geiststraße 4
- Kinderhauser Straße 112
- Friedrich-Ebert-Straße 132
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0063/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.01.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37