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V/0063/2007

Jugendarbeitslosigkeit in Münster - Flankierende Maßnahmen der Jugendberufshilfe

Vorlagen 16.01.2007

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 28.03.2007, TOP 19

Anlage 2

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1 Vermittlungsergebnisse

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Ansehen

Anlage 2

11104 Zeichen

Anlage 2 
 
 
 
 
 
 Gemma! Geschlechtsspezifische Berufsvorbereitung für 
Mädchen in Teilzeit 
Laufzeit: 01.04.2007 – 31.03.2008 
Projektträger: 
JAZ Jugendausbildungszentrum gGmbH; Kinderhauser Strasse 
112; 48147 Münster; anerkannter Träger der Jugendhilfe 
Zielsetzung: 
• Stabilisierung der Persönlichkeit der Teilnehmerin nen 
zur Entwicklung eines realistischen beruflichen 
Lebensplans  
• Langfristige Integration der jungen Frauen in den 
Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung ihrer persönlichen/ 
familiären Situation 
• Erweiterung des Berufswahlspektrums 
• Training von Schlüsselqualifikationen für das 
Erwerbsleben 
• Verbesserung von sozialen und persönlichen Defizit en 
Zielgruppe: 
Junge Frauen mit einem überdurchschnittlichen Anteil an 
mehrfachen Problemstellungen  
Anzahl Plätze: 
15 
Teilnehmerakquise: 
AMS; Träger der Jugendhilfe  
Erfahrungen des 
Trägers: 
Träger hat Erfahrungen mit der Zielgruppe und Erfahrungen bei 
der Umsetzung des Maßnahmekonzeptes 
Kosten 
99.000 €, beantragte Förderung 49.500 €

Vermittlung arbeitsmarktnaher Grundkompetenzen und 
individuelle Begleitung für Arbeitslose oder von 
Arbeitslosigkeit bedrohte Jugendliche  
Laufzeit: 01.09.2007 - 31.08.2008 
Projektträger: 
Lernen fördern e.V.; Friedrich- Ebert- Str. 132; 48151 Münster 
Anerkannter Träger der Jugendhilfe  
Zielsetzung: 
Den TN werden Lerngelegenheiten zur Verfügung gestellt, in 
denen sie in einem geschützten Rahmen Grundkompetenzen 
wie Zuverlässigkeit, Kritikfähigkeit und eigenverantwortliches 
Arbeiten langsam aufbauen und trainieren können. Am Ende 
des Förderprozesses sollen die TN über die Fähigkeiten 
verfügen, die Arbeitgeber und Ausbilder bei ihren Mitarbeitern 
und Auszubildenden als grundlegend voraussetzen. In 
Abhängigkeit von ihren jeweiligen Zielen und Potentialen wird 
dabei ein Übergang der TN  
• In eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder 
eine andere Maßnahme der beruflichen Bildung 
• in ein Berufsausbildungsverhältnis oder 
• in ein betriebliches Beschäftigungsverhältnis  
angestrebt. Unterschiedliche Biographieverläufe und 
Problemlagen erfordern dabei einen auf den Einzelfall 
abgestimmten und im Maßnahmeverlauf immer wieder neu 
angepassten Förderprozess. 
Zielgruppe: 
Nicht mehr allgemein schulpflichtige Jugendliche arbeitslose 
oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Jugendliche bis 25 Jahre, die 
aufgrund mangelnder Grundkompetenzen an den 
berufsvorbereitenden oder ausbildungsbegleitenden 
Maßnahmen nach SGB III nicht erfolgreich teilnehmen können 
(insbesondere Maßnahmeabbrecher) oder deren Förderzeiten 
abgelaufen sind, wobei weiterhin Förderbedarf im Bereich der 
Grundkompetenzen besteht.   
Anzahl Plätze: 
15 (flexibler Einstieg und Ausstieg) maximale Verweildauer 12 
Monate 
Teilnehmerakquise: 
Kontakte zur Zielgruppe und eingebunden in entsprechende 
Netzwerke (Bildungsträger, Schulen und AMS)  
Erfahrungen des 
Trägers: 
Der Träger verfügt über die notwendigen Erfahrungen in Bezug 
auf die Maßnahme hinsichtlich der Durchführung und 
Zielgruppe. Das Projekt  wird anteilig von der 
Arbeitsgemeinschaft finanziert.  
Kosten 
95.000 €, beantragte Förderung 47.500 €

wortstark – Konfliktbewältigungsstrategien - 
Antiaggressivitätstraining 
 
Laufzeit: 45 Unterrichtstunden (nach Bedarf) 
Projektträger: 
Verein sozialintegrativer Projekte e.V.; Wasserstrasse 9; 48157 
Münster; anerkannter Träger der Jugendhilfe 
Zielsetzung: 
Verbleib in Maßnahmen und im Arbeitsmarkt, durch 
angemessene Konfliktbewältigungsstrategien 
Zielgruppe: 
Männliche Jugendliche, die über kein angemessenes 
Konfliktverhalten verfügen und aus diesem Grunde immer 
wieder im Arbeitsalltag scheitern 
Anzahl Plätze: 
Insgesamt 20; zwei Maßnahmen je 10 Teilnehmern  
Teilnehmerakquise: 
Erfolgt über die Stadtteilwerkstatt-Nord und in Kooperation mit 
den anderen Trägern der Jugendberufshilfe 
Erfahrungen des 
Trägers: 
Der Träger verfügt über entsprechende Erfahrungen. 
Kosten 
20.000 €; 10.000 € je Durchlauf,  
 
 
 
 KoRA – Konfliktbewältigungsstrategien - 
Antiaggressivitätstraining 
 
Laufzeit: 45 Unterrichtstunden 
Projektträger: 
Verein sozialintegrativer Projekte e.V.; Wasserstrasse 9; 48157 
Münster; anerkannter Träger der Jugendhilfe 
Zielsetzung: 
Verbleib in Maßnahmen und im Arbeitsmarkt, durch 
angemessene Konfliktbewältigungsstrategien 
Zielgruppe: 
Weibliche Jugendliche, die über kein angemessenes 
Konfliktverhalten verfügen und aus diesem Grunde immer 
wieder im Arbeitsalltag scheitern 
Anzahl Plätze: 
Insgesamt 20; zwei Maßnahmen je 10 Teilnehmerinnen  
Teilnehmerakquise: 
Erfolgt über die Stadtteilwerkstatt-Nord und in Kooperation mit 
den anderen Trägern der Jugendberufshilfe 
Erfahrungen des 
Trägers: 
Der Träger verfügt über entsprechende Erfahrungen. 
Kosten 
20.000 €; 10.000 € je Durchlauf

Arbeiten und Lernen (Einzelpätze ) 
Laufzeit: 10 Monate 
Projektträger: 
JAZ gGmbH 
Zielsetzung: 
Erwerbs des Hauptschulabschlusses und Vermittlung von 
beruflichen Fertigkeiten 
Zielgruppe: 
Jugendliche die keine Förderung aus dem SGB II oder ISGB III 
erhalten, weil sie in einer Einrichtung der Jugendhilfe leben 
Anzahl Plätze: 
1 -2 (je nach Bedarf und Kapazitäten) 
Teilnehmerakquise: 
Amt 51/KSD 
Erfahrungen des 
Trägers: 
Der Träger führt seit Jahren Kurse zum Erwerb des 
Hauptschulabschluss mit großem Erfolg durch. 
Kosten 
11.600 € für 2 TN 
 
 
 
Überbetriebliche Ausbildung (Einzelplätze ) 
Laufzeit: 12 Monate 
Projektträger: 
JAZ gGmbH 
Zielsetzung: 
Stabilisierung des Auszubildenden und Vermittlung in ein 
Ausbildungsverhältnis in eine betriebliche Ausbildung 
Zielgruppe: 
Jugendliche die keine Förderung aus dem SGB II oder SGB III 
erhalten, weil sie in einer Einrichtung der Jugendhilfe leben 
Anzahl Plätze: 
1 – 2 (je nach Bedarf und Kapazitäten) 
Teilnehmerakquise: 
Amt 51/KSD 
Erfahrungen des 
Trägers: 
Der Träger verfügt in verschiedenen Arbeitsbereichen über 
überbetriebliche Ausbildungsplätze 
Kosten 
17.400 € für 2 TN

Job-Beratungsangebot bei der Streetwork 
Laufzeit: 12 Monate 
Projektträger: 
JAZ gGmbH 
Zielsetzung: 
Die Beratung soll den Jugendlichen und jungen Erwachsenen 
ermöglichen sich trotz ihrer z.B. durch Wohnungslosigkeit oder 
psychosozial erschwerten Lebenssituation, sich langfristig mit 
beruflichen oder schulischen Perspektiven auseinander zu 
setzen.  
Zielgruppe: 
Jugendliche und junge Erwachsene mit mehrfachen 
Problemstellungen, Adressaten der Streetwork 
Anzahl Plätze: 
Offen für Besucher der Streetwork 
Teilnehmerakquise: 
Streetwork der Stadt Münster 
Erfahrungen des 
Trägers: 
Der Träger hat Erfahrungen mit der Zielgruppe und Erfahrungen 
bei der Umsetzung des Angebotes 
Kosten 
2.000 € Pauschalzuschuss 
 
 
 
 
Jugendberufshilfe der Adolph-Kolping-Schule 
Laufzeit: Schuljahr 2007/2008 
Projektträger: 
Adolph-Kolping-Schule, Abteilung Berufliche Grundbildung 
Zielsetzung: 
• Planung, Konstruktion und Aufbau von Spielgeräten für 
Kindertageseinrichtungen 
• Förderung der Lern- und Arbeitsmotivation 
• Vermittlung vielfältiger Kompetenzen und 
Teilqualifikationen Technologie und Werkstattbereich 
• Erhöhung des Selbstwertgefühls 
Verbesserung der Chancen auf dem Ausbildungs- und 
Arbeitsmarkt 
Zielgruppe: 
Schüler der Abteilung Berufliche Grundbildung 
Anzahl Plätze: 
s.o. 
Teilnehmerakquise: 
Adolph-Kolping-Schule 
Erfahrungen des 
Trägers: 
Der Träger verfügt über entsprechende Erfahrungen.  
Kosten 
5.000 € Pauschalzuschuss

Flüchtlingsprojekt 
Laufzeit: 2007 
Projektträger: 
JAZ gGmbH 
Zielsetzung: 
Vor dem Hintergrund nicht abzuschätzender Aufenthaltsdauer, 
der Nichtberechtigung der Teilnahme an Maßnahmen der 
Agentur für Arbeit oder des Landesjugendamtes und der damit 
verbundenen Perspektivlosigkeit junger Flüchtlinge, stellt die 
Qualifizierung eine sinnvolle Nutzung des Aufenthaltes dar. 
Darüber hinaus werden Deutschkenntnisse vermittelt. 
Zielgruppe: 
Jugendliche Flüchtlinge, die nicht in den deutschen Schulalltag 
zu integrieren waren, und für die die eine Maßnahme mit einem 
höheren Praxisanteil eine sinnvollere Qualifizierung darstellt.  
Anzahl Plätze: 
15 
Teilnehmerakquise: 
Schulen in Münster; IMAS 
Erfahrungen des 
Trägers: 
Das Projekt läuft bereits seit 1999 erfolgreich. Die vollständige 
Finanzierung über die Stiftung ist nicht mehr gewährleistet. 
Anteilsfinanzierung; darüber hinaus in 2007 kirchliche 
Stiftungsmittel 
Kosten 
60.000 €, beantragte Förderung 45.000 € 
 
 
 
Projekt Schulverweigerer 
Laufzeit: 15.02.2007 -14.02.2008 
Projektträger: 
Stadt Münster  
Zielsetzung: 
Verhinderung von Schulverweigerung; Einzelbetreuung von ca. 
70 Schülerinnen und Schülern durch Reintegration in die 
Schule. Vermittlung von schulischen Grundlagen um die 
Jugendlichen in die Lage zu versetzen ihrer Schulpflicht 
nachzukommen.  
Zielgruppe: 
Schulverweigerer  
Anzahl Plätze: 
Bis zu 15 zeitgleich, nach Bedarf 
Teilnehmerakquise: 
Kooperation Amt 51; 40, Träger der Jugendhilfe  
Erfahrungen des 
Trägers: 
 
Kosten  
38.000 €, beantragte Förderung 28.000 €

Step by Step – Modular persönliche und berufliche 
Zukunftsplanung für junge Mütter (Teilzeit) 
Laufzeit: 15.02.2007 -31.12.2007 
Projektträger: 
GEBA mbH (Gesellschaft für Berufsförderung und Ausbildung 
mbH), Geiststr. 4 48151 Münster 
Zielsetzung: 
Entwicklung einer nachhaltigen persönlichen und beruflichen 
Zukunftsplanung durch schrittweise Orientierung, 
Berufsvorbereitung und Qualifizierung; niedrigschwelliges 
Angebot zur Berufsorientierung in drei flexiblen 
bedarforientierten Modulen  
Zielgruppe: 
Junge Mütter bis 27 Jahre mit besonderem Förderbedarf durch 
komplexe Problemlagen (z.B. ohne Schulabschluss, 
Sprachschwierigkeiten, psychische Probleme)  
Anzahl Plätze: 
15; felxibler Ein- und Ausstieg 
Teilnehmerakquise: 
Arbeitsgemeinschaft Münster; Jugendhilfeträger; Schulen 
Erfahrungen des 
Trägers: 
Der Träger verfügt über die notwendigen Erfahrungen und hat 
bereits vergleichbare Maßnahmen in Münster und im 
Münsterland mit Erfolg durchgeführt. Beantragt ist die Förderung 
der sozialpädagogischen Begleitung, da diese nicht über da 
SGB II finanziert werden kann. Die sonstigen Maßnahmekosten 
werden von der Arbeitsgemeinschaft Münster finanziert. 
Kosten 
80.959,20 €, beantragte Förderung 31.500 € 
 
 
 
 
 
 
BAFF – betriebliche Ausbildung für alleinerziehende 
Jugendliche und junge Erwachsene in Teilzeit 
Laufzeit: 01.02.2007 -31.07.2008 
Projektträger: 
GEBA mbH 
Zielsetzung: 
Nachhaltige Integration in den ersten Arbeitsmarkt insbesondere 
durch entsprechende Teilzeit-Ausbildungsverhältnisse;  
Zielgruppe: 
Junge Mütter bis 27 Jahre in Teilzeit, vorrangig 
Alleinerziehende, ohne Berufsausbildung, langzeitarbeitslos 
Anzahl Plätze: 
15 
Teilnehmerakquise: 
Arbeitsgemeinschaft Münster; Kammern; Betriebe 
Erfahrungen des 
Trägers: 
Der Träger verfügt über entsprechende Erfahrungen und Erfolge 
mit vergleichbaren Maßnahmen in Münster und im Münsterland. 
Es werden im Rahmen nur anteilige Kosten für ansonsten nicht 
förderfähige Jugendliche übernommen. Die überwiegende Zahl 
der Maßnahmekosten wird über die AMS finanziert. 
Kosten 
286.800 €, beantragte Förderung 22.500 €

Beschlussvorlage

23930 Zeichen

V/0063/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
AIM jugend+ 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Jugendarbeitslosigkeit in Münster - Flankierende Maßnahmen der Jugendberufshilfe 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.02.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
22.02.2007 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
27.02.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
01.03.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
06.03.2007 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
14.03.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
21.03.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
28.03.2007 Rat Entscheidung
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Bericht zur Jugendarbeitslosigkeit wird zur Kenntnis genommen. 
2. Die Erfolgsbeobachtung der in den Jahren 2005 und 2006 geförderten Projekte wird zur 
Kenntnis genommen (s. Anlage 1). 
3. Der Bericht über die Maßnahme „Werkstattjahr“ des Landes wird zur Kenntnis genom-
men. Die Stadt Münster wird die Stadtteilwerkstatt-West im Jahr 2007 nicht errichten. 
4. Dem Handlungsprogramm zur „Förderung der beruflichen und sozialen Integration von 
benachteiligten jungen Menschen für die Stadt Münster“ wird zugestimmt. 
5. Der Förderung der aufgeführten Projekte im Jahre 2007 auf der Grundlage des Hand-
lungsprogramms wird zugestimmt (s. Anlage 2). 
6. Die Verwaltung berichtet im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Aus-
schuss für Gleichstellung, Ausschuss für Schule und Weiterbildung und dem Aus-
schuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung über die Erfolge der Projekte. 
7. Der im Entwurf des Haushaltsplanes 2007 bei der Hast. 4522.717.9000.8 „Förderung v. 
Arbeit, Beschäftigung u. Qualifizierung“ ausgewiesene Sperrvermerk über 100.000 € für 
das Projekt „Stadtteilwerkstatt West“ wir unter Bezugnahme der Ausführungen der 
Verwaltung unter Ziffer 3. und 4. der Begründung zur Vorlage aufgehoben. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Haushaltsjahr 2007 Gesamtkosten in Höhe von 300.000  
€ für die aufgeführten Projekte entstehen. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0063/2007 
Auskunft erteilt: 
Frau Dr. Ringbeck 
Ruf: 
492 28 80 
E-Mail: 
Ringbeck@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.01.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0063/2007 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
4522.717.9000.8 Förderung von Arbeit, Be-
schäftigung und Qualifizie-
rung 
2007   
 JAZ gGmbH „Gemma“  49.500 € Anteilfinanzie-
rung 
 Lernen fördern e.V. „Vermitt-
lung arbeitsmarktnaher Grund-
kompetenzen“ 
 47.500 € Anteilsfinanzie-
rung 
 Verein sozial – integrativer 
Projekte e.V. „wortstark“ 
 20.000 € 2 Durchläufe  
 Verein sozial – integrativer 
Projekte e.V. „KoRA““ 
 20.000 € 2 Durchläufe  
 JAZ gGmbHEinzelplätze „Ar-
beiten & Lernen“ 
 11.600 € 2 Plätze  
 JAZ gGmbHEinzelplätze 
„Überbetriebliche Ausbildung 
 17.400 € 2 Plätze 
 
 
JAZ gGmbH „Job-
Beratungsangebot bei der 
Streetwork 
 2.000 € Pauschalzu-
schuss 
 Adolph-Kolping-Schule – Abtei-
lung Berufliche Grundbildung 
 5.000 € Pauschalzu-
schuss 
 JAZ gGmbH „Flüchtlingspro-
jekt“ 
 45.000 € Anteilsfinanzie-
rung 
 Projekt Schulverweigerer – 
Stadt Münster 
 28.000 € Anteilsfinanzie-
rung 
 GEBA mbH „Step by Step“  31.500 € Anteilsfinan-
zierung, 
pädagogische 
Begleitung 
 Geba mbH “BAFF” Berufliche 
Ausbildung für Frauen in Teil-
zeit 
 22.500 € Anteilsfinazie-
rung 
 
Insgesamt: 300.000 €  
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die vorstehende Förderung von Arbeit, Beschäftigung und 
Qualifizierung unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch de rat im Rahmen der Haushalts-
satzung 2007 bzw. des Finanzplanes und des Investitionsprogramms 2006 – 2010 steht. 
 
 
Begründung: 
 
Mit der Einführung des SGB II und der Novellierung des SGB VIII stellen sich die Leistungsver-
pflichtungen der verschiedenen Leistungsträger bei der Erbringung von Leistungen zur beruflichen 
und sozialen Situation junger Menschen in veränderter Weise dar. Die wesentlichen Zusammen-
hänge sind in verschiedenen Rechtsgutachten und Stellungnahmen hinreichend dargelegt (s.

- 3 - 
V/0063/2007 
Rechtsgutachten Schruth, Stellungnahmen Deutscher Verein; AGJ) sowie im Rahmen der "Ju-
gendkonferenzen" deutlich geworden. 
 
Für die perspektivische Ausgestaltung des Leistungsspektrums der Jugendberufshilfe sind folgen-
de Aussagen ausschlaggebend: 
 
In allen Fällen jedoch, in denen der Ausgleich sozialer Benachteiligungen im Vordergrund 
steht und die soziale Integration bzw. die Festigung der Lebensverhältnisse der jungen 
Menschen das vorrangige Ziel der Hilfe darstellen, besteht weiterhin ein Handlungsbedarf im 
Rahmen der Jugendberufshilfe. Dies gilt für alle jungen Menschen, auch wenn sie gleichzeitig leis-
tungsberechtigt nach dem SGB II sind. 
 
In § 10 Abs. 3 SGB VIII ist deutlich formuliert, dass Leistungen nach dem SGB VIII - und damit 
auch die Jugendberufshilfe und Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII – neben dem SGB II oder 
ergänzend dazu weiterhin Anwendung finden. Soweit also Leistungen zur Eingliederung in Arbeit 
nach dem SGB II nicht ausreichen, um die berufliche Integration junger Menschen zu erreichen, 
kommen zusätzliche kommunale Leistungen auch solche der Jugendsozialarbeit in Betracht (vgl. 
Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Zuständigkeit und Kooperation zwischen Trägern der 
Jugendhilfe und Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 28. September 2005). 
 
Diese Vorlage enthält einen Bericht über die Jugendarbeitslosigkeit in Münster, den Sachstands-
bericht über die durchgeführten Projekte und Maßnahmen im Bereich der Jugendberufshilfe/ AIM 
jugend+ in den Jahren 2005/ 2006 und die Jahresplanung für Projekte und Maßnahmen im Jahr 
2007.  
 
1. Jugendarbeitslosigkeit in Münster 
 
Der Arbeitsmarktbericht (Juni 2006) der Regionaldirektion NRW zeigt eindrücklich, dass sich mehr 
als ein Jahr nach Einführung des SGB II ein Trend bestätigt, wonach eine Belebung der Konjunktur 
sich am ehesten zugunsten der Arbeitslosen auswirkt, die erst seit kurzem arbeitslos sind. So führ-
te die Frühjahrsbelebung im Mai 2006 zu einem Abbau der Arbeitslosigkeit im Rechtskreis des 
Sozialgesetzbuches III, also bei denjenigen, die Arbeitslosengeld I beziehen, die nicht länger als 
ein Jahr arbeitslos oder arbeitslos ohne Leistungsbezug sind. Hier baute sich die Arbeitslosigkeit 
allein im Mai 2006 gegenüber April 2006 um rund 22.000 oder gut 6 Prozent auf rund 337.000 ab. 
Die Frühjahrsbelebung hielt im Juni an. Danach waren landesweit Ende Juni 2006 noch ca. 
330.000 SGB III Beziehende ohne Arbeit. Von dieser Entwicklung profitierten insbesondere Män-
ner.  
 
Diese landesweite Entwicklung trifft gleichermaßen auf Münster zu. Im August 2006 waren in 
Münster 12.011 Personen arbeitslos. Der Anteil der Frauen lag bei 45,2 % und der Anteil der jun-
gen Menschen unter 25 Jahren bei 12,4 %. Die Arbeitslosenquote bezogen auf alle abhängigen 
zivilen Erwerbspersonen betrug insgesamt 9,4 % bei den jüngeren 9,2%. Die landesweite Entwick-
lung trifft auf Münster auch noch zu, wenn ausschließlich die Gruppe der unter 25 Jährigen in den 
Blick genommen wird.  
 
Seit der Einführung von Hartz IV am 01.01.2005 wird mit 36 % über ein Drittel der Arbeitslosen 
unter 25 Jahre bei der Agentur für Arbeit geführt, während knapp zwei Drittel durch die Arbeitsge-
meinschaft Münster betreut wird (August 2006). Im Januar 2005 war das Verhältnis fast umge-
kehrt, 63 % der arbeitslosen Jugendlichen bezogen SGB III-Leistungen und 36 % SGB II-
Leistungen. Diese Zahl würde noch viel drastischer ausfallen, wenn noch diejenigen berücksichtigt 
würden, die sich in Maßnahmen nach dem SGB III oder SGB II befinden. 
 
Im August waren 1.492 Personen unter 25 Jahren in Münster arbeitslos gemeldet. Davon bezogen 
626 Personen Leistungen nach dem SGB III und 866 Personen nach dem SGB II. Die Entwicklung 
im Zeitverlauf nach Inkrafttreten der sog. Hartz-Gesetze zeigt die nachfolgende Übersicht:

- 4 - 
V/0063/2007 
 Januar 2005 August 2005 Januar 2006 August 2006 
Insgesamt 1.454 1.484 1.387 1.492 
männlich 937 869 849 839 
weiblich 517 615 538 653 
SGB III 917 750 627 626 
männlich 598 447 390 325 
weiblich 319 303 237 301 
SGB II 537 734 760 866 
männlich 339 422 459 514 
weiblich 198 312 301 352 
 
Während die Zahl der Arbeitslosen unter 25 Jahren nahezu konstant ist (die Arbeitslosenquote 
bezogen auf die Jüngeren lag in dem gleichen Zeitraum zwischen 7,2 % im Juni 2005 und 9,2 % 
im August 2006 (8,6 % im Juni 2006)) ergibt sich eine deutliche Verschiebung hinsichtlich des 
Leistungsbezuges: Im Januar 2005 bezogen 65 % der jungen Arbeitslosen Leistungen nach dem 
SGB III gegenüber 45 % im Januar 2006 und im August 2006 sogar nur noch 42 %.  
 
Auch in Münster führte die Frühjahrsbelebung im  Mai 2006 zu einem Abbau im Rechtskreis SGB 
III (1.277 arbeitslose Jugendliche insgesamt, davon 506 SGB III Beziehende und 771 SGB II Be-
ziehende). Allerdings sank die Zahl der Arbeitslo sen im SGB II nur von 778 auf 771, während sich 
die Zahl der jungen Arbeitslosen im SGB III um 80 Personen reduzierte. Der Rückgang der Ar-
beitslosigkeit war bei den jungen Frauen sehr gering (505 im Mai von 517 im April 2006; bei den 
jungen Männern 772 im Mai 2006 von 865 im April 2006). Im Vergleich zum Vorjahr ist sogar eine 
Zunahme arbeitsloser Jugendlicher im SGB II-Bezug zu verzeichnen (Mai 2005: 615 davon 383 
männlich und 232 weiblich gegenüber Mai 2006: 771 davon 479 männlich und 292 weiblich).   
 
Bezogen auf die Gruppe der Jugendlichen hielt die Frühjahrsbelebung im Juni nicht an, sondern 
die Zahlen stiegen wieder. Ursächlich dürfte hierfür das Ende des Schul- und Ausbildungsjahres 
sein.  
 
Von den 1.492 im August 2006 jungen Arbeitslosen hatten 295 keinen Schulabschluss, dies ent-
spricht einem Anteil von 19,7 %. Von diesen Jugendlichen beziehen 235 Personen Leistungen 
nach dem SGB II.  
 
Insgesamt liegt der Anteil der arbeitslosen Jugendlichen, die keine abgeschlossene Berufsausbil-
dung haben, zwischen 50 und 60 %. Auch hier bestehen deutliche Unterschiede, wenn zwischen 
SGB III und SGB II unterschieden wird. Im Januar 2005 hatten 46 % der jungen Arbeitslosen im 
SGB III- Bezug keine abgeschlossene Berufsausbildung und im SGB II-Bezug 83 %. Im Zeitverlauf 
ist die Entwicklung sehr unterschiedlich: Im SGB III- Bezug beträgt der Anteil „nur noch“ 28 % (Ja-
nuar 2006) gegenüber 74 % der SGB II-Beziehenden.  
 
 Januar 
2005 
August 
2005 
Januar 
2006 
August 
2006 
Insgesamt o. Be-
rufsausbildung 
875 763 743 k.A.
davon SGB III 427 202 178 k.A.
davon SGB II 448 561 565 k.A. 
 
Seit Anfang März 2006 setzt die Agentur für Arbeit eine neue Computer-Software (VerBIS) ein. Die 
bisherigen Verfahren Coarb und Compass werden sukzessive durch VerBIS ersetzt. VerBIS ist 
das künftige operative Vermittlungs-, Beratungs- und Informationssystem der BA. Die dort enthal-
tenen Daten bilden auch die Grundlage für die Statistik. Allerdings liegen nicht alle Daten in der 
bisher bekannten Form vor und können deshalb zum Teil nicht oder nur eingeschränkt mit dem 
Vorjahr verglichen werden. Auswertungen zur Arbeitslosigkeit nach Qualifikationen sind zurzeit 
nicht sinnvoll, zum Teil auch Auswertungen nach Berufen.

- 5 - 
V/0063/2007 
Auch wenn keine aktuellen Daten der Agentur für Arbeit vorliegen ist die nachzuvollziehende Ent-
wicklung von Januar 2005 bis Januar 2006 besorgniserregend und zeigt dringenden Handlungs-
bedarf.  
 
Resümee: 
 
Als Faktoren, die die Jugendarbeitslosigkeit begünstigen, lassen sich statistisch ein nicht vorhan-
dener Schulabschluss, eine fehlende Berufsausbildung und in der Person begründete Einschrän-
kungen wie gesundheitliche Beeinträchtigung, Suchtverhalten oder fehlende soziale Kompetenzen 
anführen. Kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat die Gruppe der „Lernbeeinträchtigten“. Sie 
fallen nicht unter die gesetzlichen Bestimmungen des Behindertenrechts, daher greifen für sie die 
Förderinstrumente der beruflichen Rehabilitation und des SGB IX nicht. In der amtlichen Statistik 
wird in der Regel bei der Erfassung unterschieden nach Jugendlichen „mit“ und „ohne Schulab-
schluss“, wobei bei letzteren nicht unterschieden wird, ob sie aus allgemeinen oder Förderschulen 
entlassen worden sind. Deshalb ist diese Personengruppe in der Arbeitsmarktstatistik nicht trenn-
scharf erfasst und genau zu beziffern. 
 
Die wenigen Zahlen belegen, dass eine intensive Förderung der Jugendlichen ohne Schul- und 
Berufsabschluss erfolgen muss, denn ohne verwertbare berufliche Qualifikationen ist eine dauer-
hafte Integration in den Arbeitmarkt nicht möglich. Die nunmehr fast zweijährige Erfahrung mit der 
Arbeitsmarktreform zeigt, dass für ca. ein Drittel aller arbeitslosen Jugendlichen die vorhandenen 
Instrumente zur Arbeitsmarktintegration nicht ausreichen und zusätzliche flankierende Angebote 
und Maßnahmen der Jugendberufshilfe benötigen.  
 
2. Erfolgsbeobachtung und Bericht über die Maßnahmen der Jugendberufshilfe 2005 
 
Im Jahr 20
05 wurden durch das abgestimmte Netz an Maßnahmen der Jugendberufshilfe der 
Stadt Münster neun Maßnahmen mit insgesamt 93 Pl ätzen mit einem Finanzierungsvolumen der 
AIM jugend+ in Höhe von 250.050 € gefördert (s. Vorlage V/0646/2005). Von insgesamt 116 Ju-
gendlichen, die in den unterschiedlichen Maßnahmen erreicht wurden, gelang es 56 Jugendliche 
(48 %) erfolgreich in Ausbildung, Arbeit oder in weiterführende Berufsvorbereitende Maßnahmen 
zu integrieren. Diese positive Bilanz ist ein Verdienst der qualitativen Arbeit der mit den Maßnah-
men beauftragten Träger, die sich durch jahrelange Erfahrung das notwendige Know-how für die 
oftmals schwierigen Zielgruppen angeeignet haben. Nur durch die Kenntnis der regionalen Bedin-
gungen und speziellen Münsteraner Problemlagen ist eine auf einen dauerhaften und nachhaltigen 
Integrationserfolg angelegte Förderung der jungen M enschen möglich (s. Anlage 1 „Vermittlungs-
ergebnisse“). 
 
Die Maßnahmen der Jugendberufshilfe erhöhen für eine große Anzahl junger Menschen die Chan-
ce, trotz oftmals schwieriger Voraussetzungen und Rahmenbedingungen den Einstieg in Arbeit 
oder Ausbildung zu finden. Angesichts der Tendenz der weiterhin deutlich zurückgehenden Zahl 
der einfachen Tätigkeiten, die durch die EU-Erweiterung verstärkt werden wird, ist die Erlangung 
eines qualifizierten Berufsabschlusses nach wie vor die wichtigste Voraussetzung, um eine selbst-
bestimmte Lebensplanung ohne eine dauerhafte Zuhilfenahme von Unterstützungsleistungen ges-
talten zu können. 
 
3. Flankierende Maßnahmen des Landes – Werkstattjahr /Einrichtung Stadtteilwerk-
statt-West 
 
Neben den Angeboten des Landes und des Bundes hält 
die Stadt Münster Angebote für den Ü-
bergang von der Schule in den Beruf und zur Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt 
bereit. Bei den Angeboten der Stadt Münster handelt es sich ausschließlich um Angebote für die 
Zielgruppe, die über die sonstigen Angebote nicht erfasst werden. D.h., die Stadt Münster wird mit 
ihren Angeboten der Jugendberufshilfe immer nur nachrangig tätig.

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V/0063/2007 
In diesem Kontext beabsichtigte die Verwaltung die Stadtteilwerkstatt-West in Münster einzurich-
ten. Dieser Vorschlag wurde von den politischen Gremien nicht aufgegriffen (Ratsbeschluss vom 
05.04.2006) u.a. auch, weil die Förderbedingungen des „Werkstattjahres“ des Landes in wesentli-
chen Punkten verbessert wurden. Aus diesem Grund wurde vereinbart, dass die neuen Strukturen 
des Werkstattjahres erst greifen müssen, bevor eine abschließende Beurteilung über die Notwen-
digkeit der Stadtteilwerkstatt-West getroffen werden kann. Ebenso wird evaluiert, ob auch die be-
nachteiligten Jugendlichen, die zur Zielgruppe der Stadtteilwerkstatt – West  gehören, unter den 
verbesserten Rahmenbedingungen mit dem Landesprogramm „Werkstattjahr“ erreicht werden. 
 
Zum Stichtag 30.11.2006 nahmen bei den drei am Werkstattjahr beteiligten Trägern (JAZ, Lehr-
bauhof und HBZ) 54 Jugendliche  (22 junge Frauen und 32 junge Männer) an dem Programm 
„Werkstattjahr“ teil. Ca. 2/3 der Jugendlichen haben keinen Schulabschluss und erhalten die Mög-
lichkeit, im Rahmen des Werkstattjahres diesen nachzuholen. Die Anne-Frank-Schule bietet den 
Hauptschulabschluss im Rahmen des Schulbesuchs an. Bei der Adolph-Kolping-Schule werden 
die Jugendlichen auf die Externenprüfung zur Erlangung des Hauptschulabschlusses vorbereitet.  
 
Im Ergebnis zeigt sich, dass die verbesse rten Rahmenbedingungen des Programms „Werkstatt-
jahr“ dazu führen, dass deutlich mehr Jugendliche erreicht werden und auch Jugendliche hierüber 
eine Chance erhalten, z.B. den fehlenden Schulabschluss nachzuholen bzw. sozial stabilisiert 
werden. Es hat sich aber auch gezeigt, dass die Stadteilwerkstatt Nord ein wichtige „Zubringer-
funktion“ zum Werkstattjahr hat und die Kooperation effektiv ist. Angesichts dieser Situation 
schlägt die Verwaltung vor, auch im Jahr 2007 die Stadtteilwerkstatt-West nicht einzurichten. 
Gleichwohl ist es erforderlich, für Jugendliche, die den Anforderungen des Werkstattjahres und 
den Maßnahmen des SGB II und III nicht gewachsen sind zielgruppenspezifische und flankierende 
Maßnahmen und Projekte  anzubieten (z.B. Lernort-Süd von Lernen fördern e.V., Projekte gegen 
Schulmüdigkeit und Schulversagen), um entsprechenden Entwicklungen präventiv zu begegnen. 
Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, den Sperrvermerk 100.000 € für die Stadtteilwerk-
statt-West aufzuheben und das Projektbudget, wie in den Vorjahren vorzuhalten und flankierende 
Projekte zu fördern. Dies ist insbesondere auf dem Hintergrund steigender Fallzahlen und bereits 
erbrachter erheblicher Konsoldierungsbeiträge in diesem Arbeitsbereich erforderlich. 
 
4. Handlungsprogramm zur Förderung der beruflichen und sozialen Integration von 
benachteiligten jungen Menschen in Münster  
 
Die Umsetzung der Gesetze für moderne Dienstleistu
ngen am Arbeitsmarkt, insbesondere die 
Grundsicherung für Arbeitssuchende gem. SGB II, haben nachhaltige Auswirkungen auf die Le-
benssituation junger Menschen und auf die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe in der Stadt Müns-
ter. Die öffentliche und freie Jugendhilfe in Münster verfügt aufgrund langjähriger Erfahrungen in 
der Jugendberufshilfe über Kompetenzen und Kooperationsstrukturen. Die Träger der Jugendhilfe 
sind bei der Umsetzung des SGB II nicht nur Leistungsanbieter (z.B. im Bereich der arbeitsweltbe-
zogenen Jugendsozialarbeit), sondern unverzichtbarer Netzwerk- und Kooperationspartner. 
 
Neben dem allgemeinen Beratungs- und Unterstützungsauftrag der Jugendhilfe bei der Gestaltung 
des Übergangs junger Menschen von der Schule in Ausbildung oder Erwerbstätigkeit hat die Ju-
gendhilfe vor allem im Rahmen der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit auf der Grundlage 
des § 13 SGB VIII eine besondere Verantwortung für die berufliche Integration von sozial benach-
teiligten und/ oder individuell beeinträchtigten jungen Menschen. 
 
Diese Verantwortung, die sich aus dem Auftrag der Jugendhilfe nach § 1 SGB VIII ergibt, bleibt im 
veränderten System der Sozialleistungen uneingeschränkt bestehen. Der in § 10 SGB VIII neu 
fixierte Nachrang der Jugendhilfe für die Leistungen nach § 13 SGB VIII gegenüber den Leistun-
gen nach dem SGB II ändert hieran nichts. 
 
Nicht nur für junge Menschen, die keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben, also 
in der Regel nicht in einer Bedarfsgemeinschaft nach SGB II leben, sind deshalb weiterhin die er-

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V/0063/2007 
forderlichen und geeigneten Jugendhilfeangebote nach § 13 SGB VIII vorzuhalten. Jugendhilfe 
und Arbeitsförderung sollen nicht konkurrierend, sondern müssen ergänzend tätig werden. 
 
Der Rat der Stadt Münster beschloss in seiner Sitzung am 5.04.2006, die Projektmittel der AIM 
jugend+ ausschließlich für die Integration benachteiligter Jugendlicher zu verwenden. Dies ist der 
Ausgangpunkt für das Handlungsprogramm zur „Förderung der beruflichen und sozialen Integrati-
on von benachteiligten jungen Menschen in Münster“. Inhaltlich geht es um die Bündelung präven-
tiver und aktiver Maßnahmen mit dem Ziel, Arbeitslosigkeit zu verhindern und zu überwinden und 
so lebenslange Alimentierung durch den Sozialstaat zu vermeiden. Für 2007 stehen im Haushalt 
300.000 € für Projekte, davon 100.000 € (Sperrvermerk Stadtteilwerkstatt- West) zur Verfügung. 
 
Die Notwendigkeit für die Umsetzung eines Handlungsprogramms für 2007 ergibt sich darüber 
hinaus aus folgenden Gründen: 
 
• Jährlich verlassen in Münster ca. 200 Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss die 
Schule (Schuljahr 2003/2004 insgesamt 192, davon 79 weiblich und 45 Ausländer) 
• Von den rd. 1.500 arbeitslosen jungen Menschen haben ca. 50 % keine abgeschlossene 
Berufsausbildung und davon wiederum rd. 13 % keinen Schulabschluss 
• Von den arbeitslosen jungen Menschen erhalt en über zwei Drittel Leistungen nach dem 
SGB II und wiederum davon die Hälfte benötigt zusätzlich Hilfe und Unterstützung 
• Das Benachteiligtenprogramm (§§ 240 ff SGB III – Berufsförderung, Ausbildung etc.) ist an 
Rahmenbedingungen geknüpft, die nicht in jedem Fall optimal sind (Ausschreibungsverfah-
ren und harter Preiskampf, fehlende personelle Kontinuität bei den Trägern etc.).  
• Das neue Fachkonzept für Berufsvorbreitende Bildungsmaßnahmen ermöglicht keine För-
derung mehr für spezielle Zielgruppen mit gezielter Förderung (u.a. Reduzierung des Per-
sonalschlüssels, Ausschreibungsverfahren, kürzere Förderzeiten für Jugendliche etc.) 
 
Ziele 
 
Das Handlungsprogramm zur „Förd
erung der beruflichen und sozialen Integration von benachtei-
ligten jungen Menschen in Münster“ verfolgt folgende übergreifende Ziele: 
 
• Ziel 1:  Effektive Unterstützung einer intensiven und an den individuellen Problemlagen 
ausgerichteten Betreuung und Förderung junger Menschen in Ergänzung zu den Aufgaben 
der AMS (nachrangige Förderung). 
• Ziel 2: Profilierung und Ausdifferenzierung der bewährten Strukturen, die für die Erfüllung 
der eigenständigen Aufgaben (z.B. Schulsozialarbeit, Jugendwerkstätten etc.) im Rahmen 
der Jugendberufshilfe in der Stadt Münster geschaffen wurden.  
• Ziel 3: Stärkere Verwirklichung des präventiven Auftrages der Jugendhilfe/ Jugendsozial-
arbeit als eigenständige Funktion für junge Menschen im Übergang von der Schule ins Be-
rufsleben, insbesondere für diejenigen, die noch nicht zum SGB II-Klientel gehören. 
 
5. Förderung von Projekten 2007 – 2008 auf der Grundlage des Handlungsprogramms  
 
Im Jahr 2007 sollen weitere Projekte der Jugendberufshilfe gefördert werden, da die Notwendigkeit 
der flankierenden Förderung weiter gegeben ist und nach Abstimmung mit der AMS keine Zustän-
digkeit nach SGB II und SGB III gegeben ist, bz w. eine ergänzende Förderung im Rahmen der 
Jugendberufshilfe erforderlich ist. 
 
Die Verwaltung schlägt die Förderung 8 unterschiedlicher Projekte bei verschiedenen Trägern, 
sowie die Förderung von zwei Einzelplätzen „A rbeiten und Lernen“ und zwei Einzelplätzen „Über-
betriebliche Ausbildung“ vor mit einem Mittelvolumen von insgesamt 300.000 € im Jahr 2007 vor 
(eine ausführliche Darstellung der Projekte befindet sich in der Anlage 2).

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6. Weiteres Verfahren 
 
Die zur Verf
ügung gestellten Mittel erfordern einen gezielten Einsatz. Deshalb muss im Sinne ei-
nes möglichst effektiven Maßnahmen- und Projekts pektrums der soziale und fiskalische Nutzen 
überprüft werden.  
 
Aus diesem Grund wird die AIM jugend+ die Erfolge der Projekte evaluieren und im Ausschuss für 
Kinder, Jugendliche und Familien, Ausschuss für Gleichstellung, Ausschuss für Schule und Wei-
terbildung und Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung darüber berichten. 
 
 
 
 
i. V. 
 
 
gez. 
Dr. Andrea Hanke 
Stadträtin 
 
 
Anlagen:

Anlage 1 Vermittlungsergebnisse

1517 Zeichen

Vermittlungsergebnisse der über AIM jugend+ geförderten Projekte 2005/2006 
 
 
 
 
Träger Maßnahme Laufzeit 
Monate 
Plätze Davon 
Frauen 
Planmä 
ßige 
Beendi-
gung 
Vermittlung 
in 
Ausbildung  
Vermittlung 
in Schule 
 
 
 
Vermittlung 
in berufs-
vorbereit-
ende 
Maßnahme  
Vermittlung 
in Arbeit 
Aus-
bildungs-
platzsuche 
Sonstiges 
(krank, 
Erziehungs-
zeiten, 
Zivildienst ) 
Vorzeit-
iger 
Abbruch 
 
Teilneh 
mende 
gesamt 
BIMS N.O.W. für Berufs-
rückkehrerinnen 
12  2  
unter 25  
2  
 
2    2    2  
Lernen 
Fördern 
e.V. 
Vermittlung 
arbeitsmarktrelevan-
ter Grundkenntnisse 
12 
 15  8 26  2 5 6 6 5 2 4 30  
JAZ GEMMA 12  15  15  13  3 2 1 1 5 1 6 19  
GEBA Step by Step 12  15  15  14  4  6  2 2 4 18  
BIMS Sprachintensivkurs 9  20  11  19  3  5  9 2 1 20  
V.I.P. Anti-Agressivitäts-
Training f. Jungen 
4  14   0 14  4  9 
 
  1 1 15  
Bildungs-
initiative 
Intensivtraining 
Grundbildung 
5 
 10  3    8   1 3  2 2 2 10  
JAZ BÜE Koop 
(Einzelplatzförderung)  
12  1  1 1 1       1 
JAZ  Arbeiten +Lernen  
(Einzelplatzförderung) 
 6  1  1 1     1   1 
 Summe  93  57  98  17 8 30  9 24 10  18  116  
 
Teilnahmen insgesamt 116 Jugendliche(u.a. durch Nachrücken), vorzeitig abgebrochen haben 18, sodass  
98 Jugendliche die Maßnahmen planmäßig beendeten. Vermittelt wurden Sie: 
 
- in betriebliche Ausbildung 17  
- in Schulausbildung   8 
- in berufsvorb. Maßnahmen 30 
- in Arbeit     9 
- noch suchend sind 24  
- nicht mehr suchend 10 (wegen Krankheit, Schwanger schaft oder Elternzeit)

Beratungsverlauf (8)

07.02.2007 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.16 Anhörung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
22.02.2007 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.02.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.03.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.03.2007 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.03.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.03.2007 Hauptausschuss
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.03.2007 Rat
TOP 19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Wasserstraße 9
  • Geiststraße 4
  • Kinderhauser Straße 112
  • Friedrich-Ebert-Straße 132

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0063/2007
Typ
Vorlagen
Datum
16.01.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37