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3804/2019

Drogenhilfekonzept 2020 der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 24.03.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 05.03.2020, TOP 4.2

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 2 Vorabauszug Beschlussprotokoll Gesundheitsausschuss vom 28.01.2020

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Anlage 3 Vorabauszug Ausschuss Soziales und Senioren vom 05.03.2020

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Ansehen

Anlage 4 Vorabauszug Gesundheitsausschuss 10.03.2020

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Anlage 1 Drogenhilfekonzept der Stadt Köln_2020

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Anlage 5 Beantwortung der Fragen aus dem Gesundheitsausschuss

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

3567 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer 
 3804/2019 
Freigabedatum 
20.11.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Drogenhilfekonzept 2020 der Stadt Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt das im Rahmen des Suchthilfeplanungsprozesses entwickelte Drogenhilfe-
konzept 2020 der Stadt Köln. 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit der dreijährigen Evaluation und wissenschaftlichen Beglei-
tung das Institut FOGS - Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits- und Sozial-
bereich beauftragt wurde. 
 
Gesundheitsausschuss 28.01.2020 
Rat 06.02.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 28.09.2017 (2360/2017) den von d er Verwaltung initiierten Sucht-
hilfeplanungsprozess und den Entwurf des ersten Kapitels zustimmend zur Kenntnis genommen und 
die Verwaltung beauftragt, die Meilensteine nach Maßgabe der jährlichen Haushaltsplanung zu ent-
wickeln und umzusetzen. Diese Umsetzung soll wissenschaftlich begleitet werden.  
 
Die Verwaltung hat über einen Zeitraum von 2017-2019 zusammen mit den Kölner Trägern der Dro-
genhilfe, der Selbsthilfe und weiteren Leistungserbringern in der Versorgung Kölner Drogenabhängi-
ger das vorliegende D rogenhilfekonzept auf der Grundlage des Suchtberichtes 2016 erarbeitet. Es 
fanden vier Workshops, ein schriftlicher Beteiligungsprozess und ein Fachgespräch mit Suchthilfepla-
nenden aus anderen Großstädten statt.  
 
Der Diskussionsprozess setzte sich hiernac h innerhalb des Gesundheitsamts und zwischen den un-
terschiedlichen Fachämtern des Dezernates für Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen sowie 
dem Amt für Kinder, Jugend und Familie fort. Das Drogenhilfekonzept bezieht sich auf den Maste r-
plan des Dezernates für Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen. 
 
Der Kern des Drogenhilfekonzeptes ist in vier Kapitel (Meilensteine) unterteilt, denen die vorhand e-
nen Drogenhilfeangebote zugeordnet wurden:  
1. Überleben sichern (Schadensminderung) – 1. Meilenstein 
2. Veränderungsmotivation fördern - 2. Meilenstein 
3. Veränderung begleiten – 3. Meilenstein 
4. Änderungen sichern – 4. Meilenstein 
 
Ein Vorwort und die Einleitung sind den beschriebenen Angeboten vorangestellt; Kapitel zu den Per-
spektiven der Weiterentwicklung und ein Ausblick schließen das Drogenhilfekonzept ab.  
 
Im Juli 2019 wurde FOGS - Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits- und Sozialbe-
reich mit der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation des Drogenhilfekonzeptes beauftragt. 
Gegenstand der Untersuchung sind die Entwicklung von Grundlagen für eine Planung und Steuerung 
der Sucht-/Drogenhilfe, die Analyse von Strukturen und Prozessen, die Begleitung der Umsetzung 
des Drogenhilfekonzepts sowie die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für eine qualitative Wei-
terentwicklung des Drogenhilfesystems. Der Prozess der Evaluation wird partizipativ unter Einbezie-
hung der Fachexpertise in Köln stattfinden und intensiv durch die Verwaltung begleitet. Die Untersu-
chung ist prozessorientiert und wird laufend (Zwischen-)Ergebnisse in den Entwicklungsprozess ein-
bringen.  
 
Entsprechend der Handlungsempfehlungen und mit Hilfe zu implementierender Strukturen und I n-
strumente soll eine längerfristige, bedarfsorientierte Suchthilfeplanung mit einer bedarfsgerechten 
Finanzierung ermöglicht werden, um die Lebensverhältnisse und Teilhabechancen von Menschen mit 
einer Suchterkrankung in Köln nachhaltig zu verbessern. 
 
Anlage

Anlage 2 Vorabauszug Beschlussprotokoll Gesundheitsausschuss vom 28.01.2020

829 Zeichen

Geschäftsführung  
Gesundheitsausschuss 
 Kohlhof 
Telefon: (0221) 24831 
Fax       : (0221) 26500 
E-Mail:  Kathrin.Kohlhof@STADT-KOELN.DE
Datum: 30.01.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des 
Gesundheitsausschusses vom 28.01.2020 
öffentlich 
5.2 Drogenhilfekonzept 2020 der Stadt Köln 
3804/2019 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt das im Rahmen des Suchthilfeplanungsprozesses entwickelte 
Drogenhilfekonzept 2020 der Stadt Köln.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit der dreijährigen Evaluation und wissen-
schaftlichen Begleitung das Institut FOGS - Gesellschaft für Forschung und Be-
ratung im Gesundheits- und Sozialbereich beauftragt wurde.
 
Zurückgestellt in die nächste Sitzung 
Auf Anregung von RM Frau Gärtner wird die Beschlussvorlage dem 
Ausschuss für Soziales und Senioren vorgelegt. 
Anlage 2

Anlage 3 Vorabauszug Ausschuss Soziales und Senioren vom 05.03.2020

589 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Soziales und Senioren 
Herr Krämer 
Telefon: (0221) 221-27467  
Fax       : (0221) 221-22528 
E-Mail: Thomas.Kraemer@Stadt-koeln.de 
Datum: 09.03.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 44. Sitzung des Ausschusses 
Soziales und Senioren vom 05.03.2020 
öffentlich 
4.2 Drogenhilfekonzept 2020 der Stadt Köln 
3804/2019 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt das im Rahmen des Suchthilfeplanungsprozesses entwickelte
Drogenhilfekonzept 2020 der Stadt Köln.
Abstimmungsergebnis: 
Nach Streichung des Satz 2 der Beschlussvorlage, einstimmig zugestimmt. 
Anlage 3

Anlage 4 Vorabauszug Gesundheitsausschuss 10.03.2020

1496 Zeichen

Geschäftsführung  
Gesundheitsausschuss 
 Kohlhof 
Telefon: (0221) 24831 
Fax       : (0221) 26500 
E-Mail:  Kathrin.Kohlhof@STADT-KOELN.DE
Datum: 11.03.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des 
Gesundheitsausschusses vom 10.03.2020 
öffentlich 
5.1 Drogenhilfekonzept 2020 der Stadt Köln 
3804/2019 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt das im Rahmen des Suchthilfeplanungsprozesses entwickelte
Drogenhilfekonzept 2020 der Stadt Köln.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit der dreijährigen Evaluation und wissen-
schaftlichen Begleitung das Institut FOGS - Gesellschaft für Forschung und Be-
ratung im Gesundheits- und Sozialbereich beauftragt wurde.
Abstimmungsergebnis: 
Nach Streichung des Satz 2 der Beschlussvorlage, einstimmig zugestimmt. 
Weiterhin wird gebeten, dass sich die sozial- und gesundheitspolitischen 
Sprecher, die Fachverwaltung sowie die Vertreter des Instituts hierzu zu einem 
Fachgespräch verabreden. 
Darüber hinaus wird darum gebeten, dass die Verwaltung folgende Punkte 
klärt: 
1. Bitte um Prüfung, ob die niedergelassenen Ärzte die eine Substitutions-
behandlung anbieten, in das Forschungsdesign von FOGS miteinbezo-
gen werden können.
2. Bitte um Prüfung des Umgangs mit der zu erwarteten altersbedingten
Schließung von Substitutionspraxen in den kommenden drei Jahren,
ohne dass Nachfolgen absehbar sind.
3. Die Vergabe am Wochenende in dem Gebäude am Deutzer Hafen endet
wegen Kündigung zum Ende diesen Jahres. Hierzu benötige man Ersatz.
Anlage 4

Anlage 1 Drogenhilfekonzept der Stadt Köln_2020

139599 Zeichen

Drogenhilfekonzept 2020

Drogenhilfekonzept 2020 
2 
 
Inhalt  
Vorwort ................................................................................................................................................... 3 
1 Einleitung ....................................................................................................................................... 4 
2 Theoretische Fundierung des Drogenhilfekonzeptes ............................................................... 5 
3 Das Drogenhilfekonzept ............................................................................................................... 5 
3.1 Überleben sichern (Schadensminimierung) – 1. Meilenstein ................................ ................................ .............. 7 
3.1.1 Drogenkonsumräume ........................................................................................................................ 8 
3.1.2 Notschlafstellen ................................................................................................................................11 
3.1.3 Krankenwohnung für Drogenabhängige...........................................................................................12 
3.1.4 Mobiler Medizinischer Dienst (MMD) ...............................................................................................12 
3.1.5 Spritzentausch / Schadensminimierung ...........................................................................................13 
3.1.6 Aufsuchendes Suchtclearing (ASC) .................................................................................................15 
3.1.7 Niedrigschwellige Kontaktstellen/-cafés/-läden ................................................................................16 
3.1.8 Niedrigschwelliges Beratungsangebot für Frauen in der Sexarbeit ..................................................18 
3.1.9 Substitutionsbehandlung ..................................................................................................................19 
3.2 Veränderungsmotivation fördern – 2. Meilenstein ................................ ................................ .............................  22 
3.2.1 Fachberatungsstellen .......................................................................................................................22 
3.2.2 Psychosoziale Betreuung (PSB) ......................................................................................................24 
3.2.3 Betreute Wohnprojekte ....................................................................................................................26 
3.2.4 Tagesstrukturierende Angebote .......................................................................................................28 
3.2.5 Externe JVA – Suchtberatung ..........................................................................................................30 
3.2.6 Aufsuchende Sozialarbeit ................................................................................................................31 
3.2.7 Qualifizierter Drogenentzug .............................................................................................................32 
3.2.8 Selbsthilfe ........................................................................................................................................33 
3.2.9 Maßregelvollzug (MRV) ...................................................................................................................34 
3.3 Veränderung begleiten – 3. Meilenstein ................................ ................................ ................................ .............. 36 
3.3.1 Medizinische Rehabilitation ..............................................................................................................36 
3.3.2 Adaption ...........................................................................................................................................38 
3.3.3 Nachsorge ........................................................................................................................................40 
3.3.4 (Ambulant) Betreutes Wohnen (bis 31.12.2019) ..............................................................................41 
3.4 Änderungen sichern – 4. Meilenstein ................................ ................................ ................................ .................. 44 
4 Perspektiven zur Weiterentwicklung des Kölner   Drogenhilfesystems ............................... 45 
5 Ausblick ........................................................................................................................................ 47 
6 Beteiligte ....................................................................................................................................... 48 
6.1 Autorinnen- und Autorenverzeichnis ................................ ................................ ................................ .................. 48 
6.2 Teilnehmende an den Workshops ................................ ................................ ................................ ....................... 49 
7 Anhang ......................................................................................................................................... 52 
7.1 Tabelle: Einrichtungen je Meilenstein ................................ ................................ ................................ ................. 52

Drogenhilfekonzept 2020 
3 
 
Vorwort 
Das vorliegende Drogenhilfekonzept der Stadt Köln ist das Ergebnis eines Diskussions -
prozesses im Zeitraum von 2017 -2019. Dieser fand sowohl innerhalb des Gesundheit samts, 
zwischen den unterschiedlichen Fachämtern des Dezernates für Soziales, Umwelt, Gesundheit 
und Wohnen sowie dem Amt für Kinder, Jugend und Familie und zwischen der Stadtverwaltung 
und den Kölner Trägern der Drogenhilfeangebote, der Selbsthilfe und an deren 
Leistungserbringern in der Versorgung Drogenabhängiger statt.  
Als Ergebnis zeigt sich, dass die Stadt Köln über ein hoch entwickeltes, breit aufgestelltes und 
äußerst differenziert ausgebautes Drogenhilfesystem verfügt. Soziale, psychologische und 
medizinische Hilfen und Interventionsformen ergänzen einander. Die Finanzierung der 
Hilfsangebote ist im Grundsatz durch die gesetzlichen Sozialversicherungsträger, durch 
kommunalisierte Landesmittel, Leistungen des Landschaftsverbandes Rheinland und in ein em 
erheblichen Umfang durch die Stadt Köln gesichert. 
Doch nichts ist so gut, als dass es nicht noch besser gemacht werden kann. Bedarfs -
gerechtigkeit und Wirksamkeit der bestehenden Angebote, die das Ziel verfolgen Überleben zu 
sichern oder Verhaltensände rungen zu begleiten , müssen stärker beleuchtet werden. Fragen 
nach Schnittstellenmanagement und Steuerung der Suchthilfeplanung müssen beantwortet 
werden, um mögliche strukturelle Defizite zu überwinden. In seinem Ergebnis hat das 
vorliegende Drogenhilfeko nzept stärker den deskriptiven Charakter einer Bestandsaufnahme. 
Der Prozess einer strategischen Zielplanung steht noch am Anfang.  
Parallel zur Entwicklung des Drogenhilfekonzepts hat sich das Dezernat für Soziales, Umwelt, 
Gesundheit und Wohnen einen Mas terplan gegeben, der das Zielsystem für eine strategische 
und integrierte Steuerung darstellt. Der Masterplan bezieht sich auf die sechs Handlungsfelder: 
Beschäftigung, Einkommen, Wohnen, gesellschaftliche Einbindung, Gesundheit und Umwelt. 
Das Drogenhilfe konzept ist als Teil des Masterplans und der Steuerungsbemühungen zu 
sehen. In ihm finden sich die strategischen Ziele und die Strategien, auf die auch die Ziele des 
Drogenhilfekonzepts ausgerichtet sind. In die strategische Zielsetzung des Dezernates werd en 
sich auch die Förderprogramme einordnen, in deren Rahmen zukünftig die Förderung der 
Drogenhilfe erfolgen wird.  
Die beiden Prozesse – Entwicklung des Drogenhilfekonzepts und die Entwicklung des 
Steuerungssystems inkl. des Masterplans für das Dezernat V  – sind als kontinuierlicher 
Verbesserungsprozess angelegt. Sie werden regelmäßig im Hinblick auf ihre Gültigkeit und 
Wirksamkeit überprüft. 
Die Stadt Köln macht sich auf den Weg, ihre Drogenhilfeangebote und das der Steuerung 
zugrundeliegende Drogenhilfek onzept zukunftsfähig zu gestalten, um die Lebensverhältnisse 
von Menschen mit einer Suchterkrankung in Köln nachhaltig zu verbessern.

Drogenhilfekonzept 2020 
4 
 
1 Einleitung 
Der Konsum illegaler Drogen und Drogenabhängigkeit sind insbesondere in größeren Städten 
ein Problem. Die Stad t Köln hält für seine ca. 1,0 9 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner  
(2018) ein differenziertes und zielgruppenorientiertes Drogenhilfesystem vor. Trotzdem weisen 
Beobachtungen darauf hin, dass Szenetreffpunkte vermehrt von Betroffenen aufgesucht 
werden, um dort Drogen zu erwerben und offen zu konsumieren. Es handelt sich dabei vor 
allem um überwiegend intravenös konsumierende Menschen mit Heroinabhängigkeit, die 
zusätzlich z.B. Kokain, Benzodiazepine und Alkohol konsumieren. Obwohl das 
Drogenhilfesystem i n den vergangenen Jahren kontinuierlich und bedarfsorientiert 
weiterentwickelt wurde, zeigt sich hier ein deutlicher Handlungsbedarf.  
Im Ratsbeschluss vom 28.06.2016 (AN/1256/2015) wurden deshalb die Erweiterung des 
Drogenhilfeangebotes unter anderem mit einem weiteren Drogenkonsumraum sowie die 
Erstellung eines Drogenhilfekonzeptes entschieden. Die Planung, Koordinierung und Steuerung 
der psychiatrischen und Suchtkrankenversorgung sind nach § 23 ÖGDG NRW (Gesetz über 
den öffentlichen Gesundheitsdienst des  Landes Nordrhein -Westfalen) Aufgabe des 
Gesundheitsamts. Das Kölner Drogenhilfesystem beinhaltet von der Stadt Köln mit 
kommunalen Mitteln finanzierte bzw. geförderte Angebote. Hilfen mit anderer Finanzierung 
ergänzen die Angebote für Betroffene.  
Von der  Stadt Köln werden Fachkraft - und Verwaltungskraftstellen in den niedrigschwelligen 
Drogenhilfeangeboten und den Suchtberatungsstellen gefördert. Die jährliche Fördersumme 
allein des Gesundheitsamtes beläuft sich auf 3,5 Millionen Euro  (2018). Ergänzend we rden 
Landesmittel in Höhe von 0,4 Millionen Euro, Eigenmittel der Träger, Stiftungsgelder und 
Projektmittel genutzt. 
1992 hat der  Rat der Stadt Köln einen Maßnahmenkatalog für den Umgang mit der Drogen -
problematik in Köln beschlossen, der heute noch eine w ichtige Grundlage ist. 2016 erstellte die 
Stadt Köln im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung den ersten Kölner Suchtbericht – 
Sachstand und Ausblick. Der Bericht befasst sich mit der Entstehung und Problematik von 
Suchtstoffen und Abhängigkeitserkrankun gen, beschreibt umfassend das Kölner Hilfesystem 
und macht Vorschläge für die Weiterentwicklung von Hilfen.  
Es war Zeit für die Erstellung eines Hilfekonzeptes für Drogenkonsumentinnen und –
konsumenten auf Basis der aktuellen Situation in Köln . Die Entwic klung dieses 
Drogenhilfekonzeptes erfolgte partizipativ mit allen an der Versorgung Beteiligten. Dazu wurde 
am 22.09.2016 die ‚AG Sucht‘ eingerichtet. Die Federführung lag bei der Suchtkoordination , 
angesiedelt beim Gesundheitsamt. Viele Mitglieder der AG Sucht haben an der Erstellung der 
Texte mitgewirkt. Generelle Aspekte wurden in vier gemeinsamen, extern moderierten 
Workshops diskutiert und entschieden. Erarbeitet wurde das Konzept von Februar 2017 – 
Februar 2019. Aktuelle Entwicklungen während dieser Z eit wurden im laufenden Prozess 
berücksichtigt. Das Drogenhilfekonzept selbst, die Umsetzung der festgelegten Maßnahmen 
und ihre Effekte werden sowohl quantitativ als auch qualitativ extern evaluiert über einen 
Zeitraum von drei Jahren (Juli 2019 bis Juni 2022). Ziele der Evaluation sind die Begleitung der 
Umsetzung des Drogenhilfekonzeptes, Analysen zu Bestand und Bedarfen, zu Strukturen und 
Prozessen sowie die Entwicklung von (Grundlagen für) Planung und Steuerung für die 
qualitative Weiterentwicklung des Drogenhilfesystems.

Drogenhilfekonzept 2020 
5 
 
2 Theoretische Fundierung des Drogenhilfekonzeptes 
Dieses Drogenhilfekonzept orientiert sich in an dem Transtheoretischen Modell (TTM) von J. O. 
Prochaska und C.C. DiClemente. Sie beschreiben die Veränderung von gesundheits -
schädigendem Verhalten als einen Prozess, der verschiedene Phasen durchläuft. In der ersten 
Phase der Absichtslosigkeit wird noch kein Grund gesehen, Drogenkonsum zu reduzieren oder 
aufzugeben. In der zweiten Phase, der Absichtsbildung, wird eine Verhaltensänderung 
erwogen, und in der dritten Phase, der Vorbereitung, werden erste Änderungsschritte geplant. 
In der vierten Phase, der Handlungsphase, werden konkrete Verhaltensänderungen umgesetzt. 
In der fünften Aufrechterhaltungsphase ist das neue, gesundheitsbewusstere Verhalten stabil. 
Jedoch verläuft der Prozess nicht linear, es ist immer wieder eine Rückkehr in eine frühere 
Phase möglich. Erstmals wurde das Modell 1982 veröffentlicht, inzwischen ist es immer wieder 
weiterentwickelt worden und international Grundlage i n der Hilfeleistung für Abhängigkeits -
kranke. Ein zeitgerechtes Drogenhilfesystem sollte für jede Phase im Veränderungsprozess 
abhängigen Verhaltens ein passendes Interventionsangebot zur Verfügung stellen. 
Orientiert an diesem Modell wurden die Angebote der Kölner Drogenhilfe im Drogenhilfekonzept 
2018 den Phasen der Veränderung zugeordnet. In der ersten Phase, der Absichtslosigkeit, geht 
es in erster Linie um die Sicherung des Überlebens. Es sollte aber auch die Wahrnehmung der 
Risiken des Konsumverhaltens sensibel gestärkt werden. In der zweiten und dritten Phase, der 
Absichtsbildung und Vorbereitung, kann die jeweils eigene Motivation zur Verhaltensänderung 
erarbeitet und gestärkt werden. Sie werden im Konzept zu einer Phase zusammengefasst. In 
der vierten Phase, der Handlungsphase, können konkrete Veränderungsschritte begleitet und 
unterstützt werden. In der letzten Phase, der Aufrechterhaltung des neuen Verhaltens, geht es 
insbesondere um Intervention in Krisen, Rückfallprophylaxe und -bearbeitung sowie um einen 
stabilen Lebensalltag. 
Das Model ist geeignet als eine theoretische Grundlage, um den Hilfeprozess abzubilden. Es 
hat seine Grenzen bei Fragen von Schnittstellen  und Übergangsmanagement sowie Planung 
und Steuerung. 
 
3 Das Drogenhilfekonzept  
Für da s Drogenhilfesystem ergeben sich aus diesem Modell der Veränderung konkrete 
Kernaufgaben. Nach diesen Aufgaben sind die vier Meilensteine des Drogenhilfekonzeptes 
benannt:  
1. Meilenstein = Überleben sichern 
2. Meilenstein = Veränderungsmotivation fördern 
3. Meilenstein = Veränderung begleiten 
4. Meilenstein = Veränderung sichern. 
Nicht einfach war es, die differenzierten Hilfeangebote den vier Meilensteinen zuzuordnen, da 
viele Angebote Dienstleistungen in mehreren Bereichen erbringen. In Absprache mit der  AG-
Sucht erfolgte eine prioritäre Zuordnung. In diesem Meilenstein wird das Angebot konkret 
beschrieben. Die nachfolgende Tabelle zeigt auf, welches Angebot in welchen Meilensteinen 
Leistungen erbringt. Die ergänzenden Leistungen werden jedoch nicht von a llen Trägern 
erbracht.

Drogenhilfekonzept 2020 
6 
 
 
Hilfeangebot 
1 
Überleben 
sichern 
2 
Motivation 
fördern 
3 
Änderung 
begleiten 
4 
Änderung 
sichern 
Drogenkonsumräume X (X)1   
Notschlafstellen X X (X)2  
Krankenwohnung für Drogenabhängige X    
Mobiler Medizinischer Dienst (MMD) X X   
Spritzentausch / Schadensminimierung X X   
Aufsuchendes Suchtclearing (ASC) X X   
Niedrigschwellige Kontaktstellen/-cafés X X   
Beratungsangebot für Frauen in der 
Sexarbeit 
X    
Substitutionsbehandlung X X X  
Fachberatungsstellen X X X X 
Psychosoziale Betreuung (PSB) X X X X 
Betreute Wohnprojekte X X X  
Tagesstrukturierende Angebote  X X  
Externe JVA-Suchtberatung  X   
Aufsuchende Sozialarbeit X X X  
Qualifizierter Drogenentzug X X   
Selbsthilfe  X X X 
Maßregelvollzug  X   
Medizinische Rehabilitation  X X X 
Adaption  X X X 
Nachsorge  X X X 
(Ambulant) Betreutes Wohnen X X X X 
 
Nach einer kurzen Einführung in den jeweiligen Meilenstein werden die zugeordneten Drogen -
hilfeangebote beschrieben, die aktuelle Angebotssituation erläutert, Bedarf e seitens der 
Workshop-Teilnehmenden formuliert sowie Ziele, Maßnahmen und ein Zeitrahmen definiert. 
Im Anhang sind die beteiligten Autorinnen und Autoren sowie d ie Teilnehmenden an den 
Workshops genannt. Die vorhandenen Einrichtungen je Meilen stein sind aufgelistet, und eine 
Übersichtstabelle der benannten Bedarfe, Ziele und Maßnahmen liegt ebenfalls vor.  
                                                
1 Teil des gesetzlich festgelegten Auftrags 
2 Keine Aufgabe des Angebotes

Drogenhilfekonzept 2020 
7 
 
3.1 Überleben sichern (Schadensminimierung) – 1. Meilenstein 
In der Phase der Absichtslosigkeit wiegen für Abhängigkeitskranke von illegalen Drogen trotz 
vieler gesundheitlicher und sozialer Gefährdungen die Gründe zum Konsum schwerer als die 
für eine Verhaltensänderung. Niedrigschwellige Überlebenshilfen bzw. Maßnahmen zur 
Schadensminimierung, die den Gesundheitszustand der Drogenabhängigen erhalten oder 
verbessern, um erste Zugänge für weitere Hilfen zu schaffen, haben in dieser Phase einen 
besonderen Stellenwert. Die Arbeit der etablierten Angebote hat dazu geführt, dass auch in 
Köln zunehmend älter gewordene Menschen mit Drogenabhängigkeit leben. 
Mitbedingt durch Begrenzungen, rechtliche Rahmenbedingungen, durch unterschiedliche 
Menschenbilder und konzeptionelle Ansätze gibt es verschiedene Auffassungen dazu, mit 
welchen konkreten Inhalten der Begriff der „Niedrigschwelligkeit“ genau zu füllen ist. Hier 
bestand vorab Diskussionsbedarf, um ein gemeinsames Begriffsverständnis zu entwickeln und 
im weiteren Prozess zugrunde legen zu können.  
Im ersten gemeinsamen Workshop am 2. Juni 2017 zum ersten Meilenstein „Überleben 
sichern“ wurden wichtige Kriterien für di e Niedrigschwelligkeit von Hilfen in Köln abgestimmt. 
Demnach müssen überlebenssichernde Hilfen folgende Anforderungen erfüllen:  
 Niedrigschwellige Hilfen dienen der Überlebenssicherung. Bei der Bereitstellung und 
Inanspruchnahme von Hilfen ist die Abstinenz von Suchtstoffen kein Erfordernis (kein 
Abstinenzanspruch und Willkommenshaltung). 
 Niedrigschwellige Hilfen erfordern eine akzeptierende Grundhaltung. Diese Grund-
haltung setzt auf humanitäre (menschliche) Handlungen (ohne Erwartungen) auf, die auf 
das Überleben und Befinden von Menschen abzielen, wobei Empathie, Freundlichkeit 
und Zugewandtheit als soziale Kompetenzen im Umgang mit Suchtkranken von 
zentraler Bedeutung sind. Eine Teilhabe am Leben in einer Gemeinschaft kann häufig 
erst über den Zugang zu niedrigschwelligen Hilfen im Sinne einer inklusiven 
Orientierung erreicht werden.  
 Niedrigschwellige Hilfen werden geschlechtsspezifisch und kultursensibel vorgehalten. 
 Niedrigschwellige Hilfen sind leicht und anonym zugänglich, kostenlos, verlässlich in 
Raum und Zeit und stellen für Drogenabhängige freiwillig zu nutzende Hilfsangebote 
dar. Im Sinne der Transparenz sollte die niedrigschwellige Ausrichtung der Hilfen auch 
in der Kommunikation zum Beispiel von Fachkräften zu Klientinnen und Klienten 
dargelegt werden.  
 Niedrigschwellige Hilfen sichern Grundbedürfnisse (z.B. alltagsbezogene Hilfen, die 
gebraucht werden, wie Schlafsäcke, Essen, Getränke, Duschen, Waschen, Kleidung) 
und werden zur Verfügung gestellt. 
 Niedrigschwellige Hilfen werden auf der Basis von Recht und Gesetz vorgehalten. 
Regeln, wie zum Beispiel Hausordnungen, sind für niedrigschwellige Einrichtungen 
notwendig. Wichtig ist dabei, dass Maßnahmen zur Sicherstellung bzw. 
Berücksichtigung von Regeln niedrigschwellig entsprechend dem betreuten 
Personenkreis sind.  
 Niedrigschwellige Hilfen sichern bei Bedarf einen zeitnahen Zugang zu weiterführenden 
Hilfen (z.B. Akuthilfen). Hierbei sind auch kurze Wege zu berücksichtigen. Bei der 
Vermittlung in weiterführende Hilfen ist zudem zu berücksichtigen, dass der suchtkranke

Drogenhilfekonzept 2020 
8 
 
Mensch den Rhythmus seiner Entwicklung bestimmt. Die Niedrigschwelligkeit darf nicht 
zur „Co -Abhängigkeit“ werden, was aus Sicht der Selbsthilfe ein zentral zu 
berücksichtigender Punkt ist. 
 Niedrigschwellige Hilfen bzw. Einrichtungen pflegen Kooperationen zu anderen Hilfen 
und binden sich in Netzwerke der Suchthilfe und anderen Hilfen in der Stadt Köln ein.  
Entsprechend den Empfehlungen des Landeskonzeptes gegen Sucht Nordrhein -Westfalen 
müssen Hilfen leicht zugänglich sein. Suchthilfe muss den individuellen Bedürfnissen Rechnung 
tragen und deshalb Angebote der aufsuchenden Sozialarbeit umfassen. Auch das 
Leistungsspektrum der Fachberatungsstellen umfasst aufsuchende Hilfen3. 
 
3.1.1 Drogenkonsumräume 
Drogenkonsumräume dienen der Gesundheits -, Überlebens - und Ausstiegshilfe für 
Drogenabhängige (§ 10 des Bundesbetäubungsmittelgesetztes BtMG). In NRW wird der Betrieb 
von Drogenkonsumräumen durch die Verordnung vom 26. September 2000, zuletzt geändert im 
Dezember 2015 , geregelt. Durch die Änderun g wurden erstmalig Menschen in Substitution 
zugelassen. 
Der Betrieb von Drogenkonsumräumen soll dazu beitragen, 
1. die durch Drogenkonsum bedingten Gesundheitsgefahren zu senken, um damit 
insbesondere das Überleben von Abhängigen zu sichern, 
2. die Behandlungsbe reitschaft der Abhängigen zu wecken und dadurch den Einstieg in 
den Ausstieg aus der Sucht einzuleiten, 
3. die Inanspruchnahme weiterführender , insbesondere suchttherapeutischer Hilfen 
einschließlich der vertragsärztlichen Versorgung zu fördern und 
4. die Belast ungen der Öffentlichkeit durch konsumbezogene Verhaltensweisen zu 
reduzieren.  
Diese gesetzlichen Ziele finden sich i m Masterplan Soziales Köln. Das Handlungsfeld 
Gesundheit formuliert die strategischen Ziele , dass die medizinische Grundversorgung für alle  
Menschen erreichbar ist (G1), und dass Menschen vor Gesundheitsgefahren zu schützen sind 
(G2). Zudem sind vulnerable Gruppen in die Stadtgesellschaft integriert (G 4), so dass sie z.B. 
nicht mehr als Belastung in der Öffentlichkeit erlebt werden.  
 
Aktuelle Angebotssituation 
2001 wurde mit KAD I (Kölner Anlaufstelle für S chwerstdrogenabhängige) der erste Drogen -
konsumraum mit drei Plätzen eröffnet. Die Trägerschaft hat der SKM Köln - Sozialdienst 
Katholischer Männer Köln e.V. (SKM) übernommen. Um weitere psychosoziale Angebote direkt 
anzubinden, wurde der Drogenkonsumraum in den bestehenden Kontaktladen am 
Hauptbahnhof integriert. 
KAD I ist – nicht zuletzt durch die sehr gute Kooperation von Träger, Polizei, Ordnungsamt, 
Staatsanwaltschaft und Gesundheitsver waltung – trotz seiner besonders exponierten 
                                                
3 Landeskonzept gegen Sucht NRW (2015), S. 35,36 und 38

Drogenhilfekonzept 2020 
9 
 
Nutzersituation in der Drogenszene ein akzeptiertes Angebot und wird seit 2012 wieder mit 
jährlich leichten Steigerungen zunehmend mehr angenommen. Aufgrund des Ratsbeschlusses 
vom 28.06.2017 wurden ab dem 01.10 .2017 die Öffnungszeiten erweitert: Der Drogenkonsum -
raum ist zeitgleich mit der Kontaktstelle an sieben Tagen pro Woche geöffnet, sieben Mal 
vormittags und an fünf Tagen nachmittags bis in die Abendstunden.  
2009 wurde ein gleichartiger, aber deutlich größer dimensionierter KAD II im Rechtsrheinischen 
politisch beschlossen und fachlich durch die Drogenhilfe Köln gGmbH umgesetzt. Durch diese 
bewusste Standortwahl wurde eine weitere Entlastung der Innenstadt insbesondere des 
Neumarktes angestrebt. Leider mus ste das Angebot nach kurzer Zeit im Jahre 2012 
geschlossen werden, da für die Menschen mit Drogenabhängigkeit dieser Standort zu dezentral 
lag. 
 
Bedarfe aus Sicht der Workshop-Teilnehmenden 
Im direkten Umfeld des Neumarktes halten sich seit Anfang 2014 ver mehrt Menschen mit 
Drogenabhängigkeit zum öffentlichen Konsum in Zugängen zu Tiefgaragen, Kellern und  
U-Bahnhaltestellen auf, was zu vermehrten Bes chwerden durch Bürgerinnen und Bürger sowie 
Gewerbetreibende geführt hat. Szene - und Einrichtungsbefragungen, Gespräche mit Experten 
der verschiedenen Drogenhilfeträger, der Strafverfolgungs - und Ordnungsbehörden sowie der 
Politik bestätigten die Notwendigkeit eines Drogenhilfeangebotes mit Drogenkonsumraum um 
den Neumarkt. Diese Einschätzung wurde von den Works hop-Teilnehmenden nochmals 
bestätigt. 
Der Rat der Stadt Köln hat dem folgend am 28.06.2017 die Einrichtung eines komplexen 
Drogenhilfeangebotes mit Drogenkonsumraum am Neumarkt beschlossen.  
Die Verwaltung wurde darüber hinaus beauftragt, parallel hierzu e in Konzept zur Weiter -
entwicklung des Drogenhilfeangebotes für die Stadtbezirke Kalk und Mülheim zu entwickeln. 
Dieses Konzept soll bei Bedarf auch Drogenkonsumräume einschließen.  
Da sich die Einrichtung eines Drogenkonsumraumes in Neumarktnähe aufgrund d es 
angespannten Immobilienmarktes in der Innenstadt schwierig gestaltet, hat der Rat der Stadt 
Köln am 27.11.2018 (AN/1584/2018) die Stadtverwaltung beauftragt, die Einrichtung eines 
mobilen Drogenhilfeangebotes in Neumarktnähe zu prüfen. Am 04.04.2019 wur de dann die 
Einrichtung des mobilen Drogenhilfeangebotes mit Konsumraum in Neumarktnähe beschlossen 
(0558/2019). Das mobile Angebot besteht aus zwei als Drogenkonsummobil und Beratungs -
mobil nutzbaren Fahrzeugen. Sobald ein Drogenkonsumraum in einer Immobi lie in 
Neumarktnähe eingerichtet ist, könnten die beiden Fahrzeuge bei anderen Hot Spots des 
öffentlichen Drogenkonsums, wie z. B. in Kalk und Mülheim, eingesetzt werden.

Drogenhilfekonzept 2020 
10 
 
Ziele, Maßnahmen und Zeitrahmen 
S. Ratsbeschlüsse vom 28.09.2017 (Vorlage 2360/2017) und vom 27.11.2018 (AN/1584/2018) 
Ziele Beschlossene Maßnahmen Zeitrahmen 
Bessere Nutzung der 
vorhandenen drei Konsumplätze 
durch eine Erweiterung der 
Öffnungszeiten des KAD I am 
Hauptbahnhof (s. auch 
Ratsbeschluss vom 11.07.2017). 
Zusätzliche Einplanung der erforderlichen 
Haushaltsmittel in Höhe von 226.500 € ab 
2018 ff zuzüglich 2%iger Tarifsteigerung. 
01.10.2017 
Bessere Versorgung und 
Anbindung der Menschen mit 
Drogenabhängigkeit sowie 
Reduzierung der Belästigungen 
und Beschwerden durch ein 
szenenahes Drogenhilfeangebot 
mit Drogenkonsumraum in 
Neumarktnähe.  
Realisierung des Drogenhilfeangebotes mit 
Drogenkonsumraum in Neumarktnähe in 
einem finanziellen Umfang für einen Umbau 
von ca. 750.000 € aus noch nicht 
gebundenen Haushaltsmitteln der Jahre 
2017 und 2018. 
Einrichtung 
einer dezernats-
übergreifenden 
Steuerungs- und 
Projektgruppe 
mit dem Ziel der 
Realisierung bis 
2020. Zusätzliche Einplanung der erforderlichen 
Haushaltsmittel für Personalkosten in Höhe 
von 116.400 € für 2018 und 369.000 € 
jährlich ab 2019 ff. 
Einrichtung eines mobilen 
Drogenhilfeangebotes in Neumarktnähe, 
bestehend aus zwei Fahrzeugen. 
Erforderliche Haushaltsmittel von 406.450 € 
für 2019 und 801.800 € für 2020 werden 
bereitgestellt. 
Betriebsbeginn 
am 01.12.2019 
geplant. 
Höhere Erreichungsquote und 
bessere Versorgung der 
Menschen mit Drogen-
abhängigkeit durch Planung und 
Umsetzung weiterer dezentraler 
niedrigschwelliger 
Drogenhilfeangebote (inkl. 
Drogenkonsumraum) an den 
Szenestandorten in Mülheim und 
Kalk. 
Kurzfristige Suche und Anmietung 
geeigneter Räumlichkeiten in den 
Stadtteilen Mülheim und Kalk durch die 
Verwaltung,  
für den Standort in Mülheim zusätzliche 
Einplanung von 500.000 € ab 2018 ff. sowie 
weitere 300.000 € ab 2019 ff.,  
für den Standort in Kalk 350.000 € ab 2019 
ff., ab 2020 ff. weitere 300.000 €.  
Kalk in 2020, 
Mülheim in 
2021. 
Frühzeitiges Erkennen von 
Problemsituationen in evtl. 
unterversorgten Sozialräumen 
durch die Verwaltung. 
 
Eine Prüfung erfolgt im Rahmen der 
Evaluation des Drogenhilfekonzeptes. Die 
Erfahrungen des Aufsuchenden 
Suchtclearings (ASC) werden einbezogen. 
Für erforderlich gehaltene Maßnahmen 
werden dem Rat zur Entscheidung 
vorgelegt. 
2021

Drogenhilfekonzept 2020 
11 
 
3.1.2 Notschlafstellen 
Notschlafstellen sind niedrigschwellige Übernachtungsmöglichkeiten und stehen zeitlich 
befristet zur Verfügung. Die Aufenthaltsdauer ist unterschiedlich geregelt und kann von einem 
Tag bis zu einigen Wochen dauern. Es wer den teilweise auch Verpflegung und andere 
Versorgungsangebote wie zum Beispiel Duschen, Wäschewaschen oder Spritzentausch 
angeboten. Das Ziel ist, akute Wohnungslosigkeit zu beseitigen.  
Der Masterplan Soziales Köln formuliert im Handlungsfeld Wohnen, dass  vulnerable Gruppen 
geschützt sind (W3) und Wohnungslosigkeit zu vermeiden ist (W4).  
 
Aktuelle Angebotssituation 
In Köln gibt es vier Notschlafstellen, die wohnungslosen und drogenabhängigen Menschen 
Übernachtungsmöglichkeiten bieten. 
 Notschlafstelle „Notel“ (Spiritaner-Stiftung): 10 Betten für Männer 
 Notschlafstelle in Nippes (Drogenhilfe Köln): 10 Betten für Männer 
 Notschlafstelle am Bahnhof (SKM): 10 Betten für Männer und Frauen 
 Notschlafstelle „come back“ (SkF4): 7 Betten + 2 Notbetten für Frauen (auch mit Tieren) 
Das Angebot hat sich konzeptionell bewährt. Die Notschlafstellen im linksrheinischen Köln für 
Drogenabhängige sind weitestgehend ausgelastet. Eine steigende Nachfrage gibt es für 
Übernachtungsangebote für drogengebrauchende Frauen. 
 
Bedarfe aus Sicht der Workshop-Teilnehmenden 
Es wird ein Bedarf an weiteren Notschlafstellen im rechtsrheinischen Köln (Kalk und Mülheim) 
gesehen. Geprüft werden sollte der Bedarf an Notschlafstellen für drogengebrauchende 
Frauen.  
 
Ziele und Maßnahmen 
Ziele Beschlossene Maßnahmen Zeitrahmen 
Niedrigschwellige, temporäre 
Übernachtungsmöglichkeiten mit 
Betreuung für wohnungslose 
Menschen mit Drogenabhängigkeit 
stehen bedarfsgerecht zur 
Verfügung. 
Der konkrete Bedarf wird im Rahmen der 
Evaluation des Drogenhilfekonzeptes 
überprüft. 
2020/21 
 
 
 
                                                
4 Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Köln (SkF)

Drogenhilfekonzept 2020 
12 
 
3.1.3 Krankenwohnung für Drogenabhängige 
Die Krankenwohnung für Drogenabhängige bietet Unterkunft nach Krankenhausbehandlung 
oder bei einem sogenannten Hauskrankenstatus ohne Krankenhausbehandlungsbedarf, aber 
mit Ruhe- und Erholungsbedarf. Der Aufenthalt in der Krankenwohnung bedarf der  Zuweisung 
durch den Mobilen Medizinischen Dienst (siehe unten) , durch den auch die medizinische 
Versorgung vor Ort erfolgt. Der Schutz vulnerabler Gruppen (W3) ist im Handlungsfeld Wohnen 
des Masterplans  Soziales Köln formuliert , u.a. durch das Management von Hilfen für 
obdachlose Menschen.  
 
Aktuelle Angebotssituation 
Die Krankenwohnung „Kosmidion“ in der Victoriastraße (Spiritaner-Stiftung) hält fünf Betten plus 
ein Notbett in drei Zimmern für Männer und Frauen vor. 
Die Krankenwohnung ist mit einer durchschnittlichen Belegungsstatistik von 4,7 Plätzen im Jahr 
gut belegt. Im Jahr 2018 betrug die durchschnittliche Verweildauer 9,47 Tage. Tendenziell 
nimmt die Anzahl der Menschen, die mehr als 10 Tage in der Krankenwohnung verbleiben, zu. 
 
Bedarfe aus Sicht der Workshop-Teilnehmenden 
Die Anzahl vorhandener Betten für somatisch kranke Drogenabhängige ist nicht ausreichend. 
Bei einer Ausweitung ist auf einen barrierefreien bzw. –armen Zugang zu achten sowie auf eine 
gute Erreichbarkeit einer Substitutionsbehandlungsstelle. 
 
Ziele und Maßnahmen 
Ziele Beschlossene Maßnahmen Zeitrahmen 
Barrierefreie Wohnmöglichkeiten für 
somatisch kranke drogenabhängige 
Männer und Frauen mit 
Krankschreibung stehen 
bedarfsgerecht zur Verfügung. 
Der konkrete Bedarf wird im Rahmen der 
Evaluation des Drogenhilfekonzeptes 
erhoben.  
Eine bessere Anschlussversorgung zur 
Reduzierung der Verweildauer wird dabei 
berücksichtigt. 
2020/21 
 
 
3.1.4 Mobiler Medizinischer Dienst (MMD) 
Zur medizinischen Grundversorgung anderweitig nicht erreichbarer Drogenkonsumentinnen und 
–konsumenten wurde der Mobile Medizinische Dienst (MMD) des Gesundheitsamtes 
geschaffen. Inzwischen wird er als Mobiler Medizinischer Dienst für wohnungslose Menschen 
gemäß dem „Umset zungskonzept zur Medizinischen Versorgung wohnungsloser Menschen“ 
NRW betrieben. Hier werden Menschen mit und ohne Abhängigkeitserkrankungen behandelt, 
die das Regelsystem der Gesundheitsversorgung kaum nutzen können oder wollen. Die 
Zielsetzung besteht in  Akutbehandlung, Stabilisierung des Gesundheitszustandes und 
Vermittlung in das Regelsystem  und fügt sich damit in das strategische Ziel des Masterplan s

Drogenhilfekonzept 2020 
13 
 
Soziales Köln im Handlungsfeld Gesundheit  ein, dass die medizinische Grundversorgung für 
alle Menschen erreichbar ist (G1).  
 
Aktuelle Angebotssituation 
Der MMD bietet Sprechzeiten in vier niederschwelligen Suchthilfeeinrichtungen an  
(Kontaktstelle am Bahnhof, Café Victoria, Krankenwohnung Kosmidion, Kontakt laden in Kalk). 
Im Jahr 2018 kam es zu i nsgesamt 4013 Behandlungskontakten. Die Zahl der Patienten und 
Patientinnen wird auf ca. 700 drogenabhängige Menschen geschätzt. 
Der Bedarf und die Nachfrage nach medizinischen Leistungen für diese Zielgruppe sind 
unverändert hoch. Eine Überleitung in die Versorgung  durch niedergelassene Ärzte gelingt in 
der Regel erst dann, wenn Krankenversicherungsleistungen, Substitution und Wege aus der 
Obdachlosigkeit geebnet werden konnten.  Der MMD trägt auch durch die Anonymität der 
medizinischen Leistungen viel zu einer frühe n und vertrauensvollen Inanspruchnahme der 
Hilfen bei. Die Leistungen werden im Rahmen des Umsetzungskonzeptes „Medizinische 
Versorgung wohnungsloser Menschen in Nordrhein -Westfalen“ gemeinsam finanziert von den 
Gesetzlichen Krankenkassen sowie der Kassenä rztlichen Vereinigung Westfalen -Lippe, der 
Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und der Stadt Köln.  
 
Bedarfe aus Sicht der Workshop-Teilnehmenden 
Bei der Weiterentwicklung niedrigschwelliger Drogenhilfeangebote mit Drogenkonsumräumen in 
den Stadtbezirke n ist die Etablierung begleitender Sprechstunden des MMD zu prüfen. Die 
Ressourcen des MMD müssen zur Vorhaltung von Sprechstunden in den Bezirken ausgebaut 
werden. 
 
Ziele und Maßnahmen 
Ziele Beschlossene Maßnahmen Zeitrahmen 
Sicherstellung der medizinischen 
Grundversorgung aller drogen-
abhängigen, wohnungslosen 
Menschen in Köln. 
Der erforderliche Umfang des Angebotes 
des MMD in den niedrigschwelligen 
Drogenhilfeeinrichtungen wird im 
Rahmen der Evaluation des 
Drogenhilfekonzeptes geprüft. 
2020/21 
 
 
3.1.5 Spritzentausch / Schadensminimierung 
Als Programm zur Reduzierung von Infektionskrankheiten werden deutschlandweit – so auch in 
Köln – für Menschen, die illegale Drogen wie Heroin injizieren, niedrigschwellig Spritzentausch -
möglichkeiten angeboten. Nutzerinnen u nd Nutzer können in der Regel im Verhältnis 1:1 
gebrauchte gegen neue Spritzen kostenfrei eintauschen.  
Seit 1989 besteht in NRW das Spritzenautomaten -Projekt der Aids-Hilfe NRW: in aufgestellten 
Automaten können Einmalspritzen und andere Konsumutensilien gegen einen Unkostenbeitrag 
gezogen und kostenfrei sicher entsorgt werden.

Drogenhilfekonzept 2020 
14 
 
Stadtspezifische Ergebnisse der DRUCK -Studie in Köln des Robert -Koch-Institutes(2015) 
weisen darauf hin, dass 39% der befragten intravenös konsumierenden Drogenabhängigen das 
Material beim Dogenkonsum mit anderen geteilt haben. Es wurde eine hohe Prävalenz von HIV 
(2 %) und Hepatitis C (71 %,) sowie eine niedrige Hepatitis B-Impfprävalenz nachgewiesen. 
Im Handlungsfeld Gesundheit des Masterplans Soziales Köln sind die strategischen Ziele 
formuliert, dass Menschen vor Gesundheitsgefahren zu schützen sind (G2) und der Zugang zur 
Prävention gewährleistet ist (G3). Eine Strategie, um diese Ziele zu erreichen, ist die Reduktion 
von Infektionskrankheiten.  
 
Aktuelle Angebotssituation 
Ein Sp ritzentausch findet in ca. 20  Einrichtungen des Kölner Hilfesystems statt. Insgesamt 
wurden 228.430 Einmalspritzen (201 8) über dieses System getausch t. Es ist ein leichter 
Rückgang zum Vorjahr zu verzeichnen : in 2017 waren es 248.508 Spritzen. Seit 2017 wu rde 
die zentrale  Beschaffung des Gesundheitsamtes geändert und das Budget den Trägern zur 
Verfügung gestellt. 2018 wurde es bedarfsorientiert erhöht, um mehr und eine breitere Palette 
an Konsumutensilien anschaffen zu können. Der Prozess der Beschaffung un d der Ausgabe 
wird vom Gesundheitsamt Köln begleitet. 
Weiterhin sind 12 Spritzenautomaten im Stadtgebiet aufgestellt, an denen gegen Geld 
Einmalspritzen und andere Konsumutensilien  gezogen und kostenfrei sicher entsorgt werden 
können. Die Spritzenautomaten werden von der Aids-Hilfe Köln, Vision e.V. und einer Apotheke 
betreut. Sie haben sich als ein sowohl gut angenommenes wie sozial weitgehend akzeptiertes 
Hilfeangebot bewährt. Auf diese Weisen wurden 13.800 Einmalspritzen (201 8) ausgegeben. 
Auch hier ist die Entwicklung rückläufig: in 2017 wu rden 23.240 Spritzen ausgegeben. Darüber 
hinaus findet Safer Use-Beratung im Drogenkonsumraum und allen niedrigschwelligen 
Drogenhilfeeinrichtungen statt.  
Im Anschluss an die DRUCK -Studie wurde vom Gesundheitsamt 2016 ein Workshop 
organisiert, im Zuge dessen ein Leitfaden für ein Gespräch über Hepatitis C, eine Liste mit 
Schwerpunktpraxen bzw. Krankenhausambulanzen, die für suchtkranke Menschen ein 
geeignetes Angebot an Hepatitis C -Diagnostik und Therapie vorhalten sow ie eine Übersicht 
sämtlicher bestellbarer Informationsmaterialien zum Thema Hepatitis C  erarbeitet wurden. Ein 
weiteres Ergebnis ist, dass gemeinsame Str ategien zur besseren Beratung (Safer U se + 
Behandlungsmöglichkeiten) in den niedrigschwelligen Einrichtungen erarbeitet werden. 
 
Bedarfe aus Sicht der Workshop-Teilnehmenden 
Es ist zu prüfen, ob und wo ggf. weitere Spritzenautomaten bzw. Safer Use-Utensilien in der 
Nähe von Konsumszenen zur Verfügung gestellt werden sollten.  
Auch fehlen konkrete Maßnahmen zur Diagnose und Reduzierung von Hepatitis C.

Drogenhilfekonzept 2020 
15 
 
Ziele und Maßnahmen 
Ziele Beschlossene Maßnahmen Zeitrahmen 
Erreichbarkeit von Safer Use-
Utensilien in der Nähe potentieller 
Konsumorte. 
Überprüfung der Bedarfe im Rahmen der 
Evaluation des Drogenhilfekonzeptes. 
2020 
Reduzierung der Prävalenz von 
Hepatitis C und Steigerung der 
Hepatitis B-Impfprävalenz. 
Einrichtung einer AG zur Erarbeitung von 
Handlungsempfehlungen durch die Stadt 
Köln. 
2020 
Verbesserung der Beratung in den 
niedrigschwelligen Einrichtungen zu 
Safer Use und zu den 
Behandlungsmöglichkeiten von 
Hepatitis C. 
Erarbeitung einer gemeinsamen 
Strategie der Träger in Zusammenarbeit 
mit dem Gesundheitsamt. 
2020 
 
 
3.1.6 Aufsuchendes Suchtclearing (ASC) 
Wie auch in anderen deutschen Großstädten sind im Köl ner Stadtbild verschiedene öffentliche 
Plätze sichtbar, die als Treffpunkt der illegalen Drogenszene dienen. Mit der Gründung des 
Aufsuchenden Sucht Clearings (ASC) wurde 2008 die bisherige Lücke zwischen rein 
repressiven Maßnahmen und den Angeboten der Suchthilfe geschlossen. Die Streetworker des 
ASC stellen die lange fehlende Verbindung der Klientinnen und Klienten zwischen dem Hilfe -
system und dem Ordnungsbereich von Polizei und Ordnungsamt her.  
Die Streetworker des ASC sind regelmäßig präsent in den Kö lner Drogenszenen und nehmen 
Kontakt mit den Betroffenen auf. Sie informieren über das Kölner Suchthilfesystem und 
vermitteln Menschen mit Suchterkrankung nachhaltig ins Hilfesystem. In Absprache und im 
Auftrag des Sozialdienstes der JVA Köln leitet das AS C inhaftierte Kölner Bürgerinnen und 
Bürger mit Suchterkrankung aus der JVA Köln ins Kölner Suchthilfesystem über. Durch die 
Arbeit des ASC werden viele Betroffene erreicht. 
Auch hier gilt im weiteren Sinne das erste strategische Ziel des Masterplans Sozia les Köln im 
Handlungsfeld Gesundheit: die Erreichbarkeit der medizinischen Grundversorgung , in diesem 
Fall durch die vermittelnde Tätigkeit des ASC. Aber auch die Integration dieser vulnerablen 
Gruppe in die Stadtgesellschaft (G4) ist Aufgabe des ASC.  
Die Arbeit des ASC ermöglicht auch , Veränderungen in der Kölner Drogenszene frühzeitig zu 
erkennen. 
 
Aktuelle Angebotssituation 
Da der Bedarf mit den vorhandenen Ressourcen nicht gedeckt werden konnte, wurde ab 2018 
das Angebot des ASC im Rahmen der strategis chen Haushaltsziele erweitert. Für das 
Aufsuchende Suchtclearing stehen somit seit 2018 knapp sieben Stellen zur Verfügung 
(Gesundheitsamt Köln, Drogenhilfe Köln , SKM , VISION e.V.) Hierzu gehört auch die 
koordinierende S telle beim Gesundheitsamt . Bei ihr l aufen Informationen, Anfragen,

Drogenhilfekonzept 2020 
16 
 
gegebenenfalls auch persönliche Hilfeersuchen ein. Absprachen und Einsatzplanung erfolgen 
in wöchentlichen und monatlichen Austauschrunden.  
Ein Gesamtkonzept für die Arbeit des ASC wurde 2018 erarbeitet. 
 
Bedarfe aus Sicht der Workshop-Teilnehmenden 
Es bestand Handlungsbedarf, das Stellenniveau der ursprünglich eingerichteten drei Vollzeit -
stellen wieder zu erreichen. Zusätzlicher Bedarf zeigte sich insbesondere in der Innenstadt, den 
ausgewiesenen dezentralen Kölner Sozialräumen in Chorweiler, Meschenich, Mülheim sowie in 
Kalk wegen einer wachsenden Suchtszene. Durch die Aufstockung auf (fast) sieben Vollzeit-
stellen in 2018 wurde darauf bereits reagiert. 
Es muss überprüft werden, ob die vorgenommene Aufstockung bedarfsgerech t ist. Auch muss 
das erarbeitete Konzept für den ASC noch umgesetzt werden und sich in der Praxis bewähren.  
Das ASC ist immer wieder mit Klientinnen und Klienten mit besonderem Hilfebedarf konfrontiert  
(„Systemsprenger“), deren nachhaltige Versorgung aufgrund fehlender Strukturen nicht gelingt. 
 
Ziele und Maßnahmen 
Ziele Beschlossene Maßnahmen Zeitrahmen 
Vorhalten eines bedarfsgerechten 
Aufsuchenden Suchtclearings in der 
Kölner Innenstadt, Chorweiler, 
Meschenich, Mülheim und Kalk. 
Überprüfung im Rahmen der Evaluation 
des Drogenhilfekonzeptes. 
2021/22 
Das ASC ist nach der personellen 
Erweiterung klar strukturiert. 
Umsetzung des 2018 erarbeiteten 
Konzeptes mit klarer Zieldefinition, 
Rollenklarheiten und 
Verantwortlichkeiten. 
2020 
Nachhaltige Versorgung von 
Menschen mit besonderem 
Hilfebedarf („Systemsprenger“). 
Installation von regelmäßigen Fall- oder 
Hilfeplankonferenzen im Sinne des Case-
Managements durch das 
Gesundheitsamt. 
2020/21 
 
 
3.1.7 Niedrigschwellige Kontaktstellen/-cafés/-läden 
Kontaktstellen dienen a ls niedrigschwelli ges Angebot der Überlebenshilfe . Sie bieten 
existenzielle Maßnahmen wie Aufenthalt, Essen, Duschen, Spritzentausch und Information, 
Beratung (auch Sozialberatung) und auf Wunsch eine Vermittlung in weiterführende Hilfen bzw. 
weitere Hilfen an. Diese Angebote dienen der (medizinischen) Grundversorgung im Sinne des 
Masterplans Soziales Köln im Handlungsfeld Gesundheit (G1). Die Integration der vulnerablen 
Gruppe von obdachlosen Drogenabhängigen in die Stadtgesellschaft (G4) ist ebenfalls Aufgabe 
der niedrigschwelligen Kontaktstellen.

Drogenhilfekonzept 2020 
17 
 
Aktuelle Angebotssituation 
Sechs Kontaktstellen/-cafés/-läden bieten im Stadtgebiet Köln Unterstützung an 
 Kontaktstelle am Bahnhof mit Drogenkonsumraum (SKM) 
 Kontakt- und Beratungsstelle „Vor Ort“ in Kalk (SKM) 
 Kontakt- und Beratungsstelle Ehrenfeld (Träger- und Förderverein Drogenkontaktstelle 
Ehrenfeld e.V. in Kooperation mit dem SKM) 
 Kontakt- und Gesundheitszentrum Café Viktoria (Drogenhilfe) 
 Kontaktladen Kalk (Vision e.V.) 
 Kontaktladen Meschenich (Vision e.V.) 
Darüber hinaus gibt es zwei weitere Anlaufstellen für Jugendliche und junge Erwachsene:  
Das „Café Mäc -Up“ des Sozialdienst es katholischer Frauen – SkF ist eine Anlaufstelle in der 
Kölner Innenstadt für Mädchen und Frauen im Alter von 14 bis 27  in Notsituationen, da  sie 
Drogen konsumieren, keine Wohnung haben, Gewalt erlebt haben. 
B.O.J.E.- Beratung und Orientierung für Jugendliche und junge Erwachsene ist ein umgebauter 
Linienbus, der Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus dem Kölner Bahnhofsmilieu als 
niedrigschwellige Kontakt - und Anlaufstelle zur Verfügung steht. Das Angebot leistet das 
Gesundheitsamt in Kooperation mit AUF ACHSE Kjsh e. V. und mit Unterstützung durch das 
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren für Jugendliche und junge Erwachsene.  
Die niederschwelligen Angebote sind von Betroffenen gut akzeptiert und meist als erste 
Anlaufstelle hoch ausgelastet. Ihre Positionierung sowohl in der Innenstadt als auch in den 
anderen Stadtbezirken ist auf den speziellen Bedarf der Klientel ausgerichtet. Di e Standorte in 
den Bezirken, die zeitlich nach dem ursprünglichen Angebot in der Innenstadt eingerichtet 
wurden, haben sich unter anderem zur Entlastung der Innenstadt bewährt.  
 
Bedarfe aus Sicht der Workshop-Teilnehmenden 
Es besteht ein dringender Erweit erungsbedarf in den Sozialräumen/Bezirken unt er Berück -
sichtigung von k omorbiden Erkrankungen (psychi sch und somatisch). Insbesondere in den 
ausgewiesenen Sozialräumen wie Chorweiler, Mülheim , Porz  sowie um den Neumarkt zeigt 
sich eine wachsende Suchtszene . Zudem zeigt sich durch eine hohe Auslastung in bereits 
bestehenden Kontaktstellen die Notwendigkeiten der Erweiterung der Öffnungszeiten. 
 
Ziele und Maßnahmen 
S. Ratsbeschluss vom 28.06.2017 (Vorlage 2360/2017) 
Ziele Beschlossene Maßnahmen Zeitrahmen 
Anbindung drogenabhängiger 
Menschen in Köln ans Drogenhilfe-
system, auch für bisher unversorgte, 
durch bedarfsgerechte niedrig-
schwellige Kontakt- und 
Erweiterung der vorhandenen 
Beratungsangebote in Porz und 
Meschenich; im Haushalt sind ab 2020 
zusätzlich 460.000 Euro eingeplant. 
Einrichtung eines neuen Hilfeangebots 
2020/21

Drogenhilfekonzept 2020 
18 
 
Anlaufstellen.  für Menschen mit einer Gefährdung und 
Anhängigkeit von legalen und illegalen 
Drogen in Chorweiler. Im Haushalt sind 
ab 2021 zusätzlich 350.000 Euro 
eingeplant.  
2021 
Höhere Erreichungsquote und 
bessere Versorgung der Menschen 
mit Drogenabhängigkeit durch 
Planung und Umsetzung weiterer 
dezentraler niedrigschwelliger 
Drogenhilfeangebote (inkl. 
Drogenkonsumraum) an den 
Szenestandorten in Mülheim und 
Kalk. 
Kurzfristige Suche und Anmietung 
geeigneter Räumlichkeiten in den 
Stadtteilen Mülheim und Kalk durch die 
Verwaltung;  
für den Standort in Mülheim zusätzliche 
Einplanung von 500.000 € ab 2018 ff. 
sowie weitere 300.000 € ab 2019 ff.,  
für den Standort in Kalk 350.000 € ab 
2019 ff., ab 2020 ff. weitere 300.000 €. 
Kalk in 2020, 
Mülheim in 
2021. 
 
 
3.1.8 Niedrigschwelliges Beratungsangebot für Frauen in der Sexarbeit  
Frauen in der Sexarbeit stehen oft „unter dem besonderen Druck, einerseits das Geld für den 
Drogenkonsum zu benötigen, andererseits Drogen zu konsumieren, um der Prostitution 
nachgehen zu können. Unter diesem Druck si nd ihre Selbstschutzmaßnahmen hinsichtlich 
Safer Sex und Safer Use oft in starkem Maß eingeschränkt “5. Die bestehenden Angebote für 
Frauen in der Sexarbeit haben d ie strategischen Ziele im Handlungsfeld Gesundheit des 
Masterplans Soziales Köln, die Erreich barkeit der medizinischen Grundversorgung zu 
ermöglichen (G1) und vor Gesundheitsgefahren zu schützen (G2).  Vulnerable Gruppen werden 
in die Stadtgesellschaft integriert (G4). 
 
Aktuelle Angebotssituation 
In Köln ist man im Umgang mit der Straßenprostitution einen neuen Weg gegangen. Im Oktober 
2001 wurde das Gelände an der Geestemünder Straße in Longerich eröffnet. Dort befinden sich 
sogenannte "Verrichtungsboxen" und ein Container, in dem Beratungen stattfinden. Der größte 
Teil der dort arbeitenden Frauen konsumiert Drogen. Die Konsumgewohnheiten der Frauen 
haben sich verändert: Heroin wird weniger intravenös gespritzt, sondern geraucht , und die 
Häufigkeit des Konsums anderer Substanzen hat deutlich zugenommen6. 
Seit dem Inkrafttreten des Prostituiertenschu tzgesetzes in 2017 sind die Zugangs -
voraussetzungen aufgrund der Anmeldepflicht, der gesundheitlichen Pflichtberatung für 
Prostituierte und der Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe erschwert. Ein Teil der 
drogenkonsumierenden Frauen sucht daher die Geestemünderstraße nicht mehr auf.  
Auf dem Gelände befindet sich d as Betreuungsangebot „Mäc Up Geestemünderstraße “ in 
Trägerschaft des S kF, das Schadensminimierung und weiterführende Beratung  anbietet. Das 
Gesundheitsamt ist zur Beratung aller Fragen zu sexueller Gesundheit vor Ort. Zusätzlich wird 
                                                
5 Quelle: http://www.belladonna-essen.de/strichpunkt/ (15.02.2019) 
6 Zehn Jahre Straßenstrich „Geestemünder Straße“ in Köln – Erfahrungsbericht des Gesundheitsamtes 
Köln (März 2011)

Drogenhilfekonzept 2020 
19 
 
die kostenlose und anonyme Untersuchung in der offen en, fachärztlichen STI -Sprechstunde 
werktäglich im Gesundheitsamt angeboten.  
Im Kölner Süden gibt es einen weiteren Straßenstrich, der ebenfalls von Mitarbeiterinnen des 
SkF und des Gesundheitsamtes aufsuchend betreut wird.  
Zusätzlich bietet die Beratungsstelle Rahab (SkF) in einer offenen Sprechstunde und individuell 
vereinbarten Terminen Beratung für Sexarbeiterinnen an.  
Die Angebote werden sehr gut angenommen. Hinsichtlich der Betreuungszeiten ist das Angebot 
ausreichend.  
 
Bedarfe aus Sicht der Workshop-Teilnehmenden 
Drogenabhängige Frauen, die der Sexarbeit nachgehen, sind eine besonders vulnerable, z.T. 
schwer zu erreichende Zielgruppe. Eine gute Koope ration der niedrigschwelligen Hilfen im 
Bereich sexuelle Gesundheit/Sexarbeit und Suchthilfe ist erforderlich.  
Die Angebote der Suchthilfe sollen für die Bedarfe von drogenkonsumierenden Frauen in der 
Sexarbeit sensibilisiert werden. Die Zusammenarbeit bezüglich Frauengesundheit und sexueller 
Gesundheit sollte gestärkt werden. Hier ist ein gutes Schnittstellenmanagement erforderlich. 
 
Ziele Beschlossene Maßnahmen Zeitrahmen 
Bedarfsgerechte Versorgung 
drogenabhängiger Frauen, die in der 
Sexarbeit tätig sind. 
gute Kooperation der niedrigschwelligen 
Hilfen im Bereich sexuelle Gesundheit / 
Sexarbeit und Suchthilfe, z.B. durch 
Austausch der entsprechenden 
Arbeitskreise, Zusammenarbeit der 
Sucht- und der AIDS-Koordination des 
Gesundheitsamtes. 
2021/22 
Bedarfsgerechte Versorgung 
drogenabhängiger Frauen im 
Bereich Frauengesundheit und 
sexueller Gesundheit. 
Besseres Schnittstellenmanagement 
zwischen den Angeboten der Drogenhilfe 
und den Angeboten im Bereich sexueller 
Gesundheit. 
2021/22 
 
 
3.1.9 Substitutionsbehandlung 
Die Substitutionsbehandlung für Menschen mit Opiatabhängigkeit hat sich in den letzten 20 
Jahren in Deutschland zu einem Standardinstrument der medizinischen Hilfen entwickelt. Die 
Angebote der Substitutionsbehandlung in Köln fügen sich in das strategische Ziel im 
Handlungsfeld Gesundheit des Masterplans Soziales Köln der Erreichbarkeit medizinischer 
Grundversorgung für alle Menschen (G1). Die Substitutionsbehandlung ermöglicht eine 
gesundheitliche Stabilisierung, in sozial zunächst weniger erfolgreichen Ver läufen kann sie im 
Sinne einer Schadensminimierung das Mortalitätsrisiko senken und die Kriminalität aufgrund 
von Beschaffungsdelikten reduzieren. So kann der Kreislauf von Beschaffungskriminalität und

Drogenhilfekonzept 2020 
20 
 
nötigen ordnungspolitischen Maßnahmen tendenziell durchbrochen und die Sensibilisierung für 
dauerhafte therapeutische Maßnahmen erhöht werden. 
Die Zahlen der in Köln Substituierten beziehungsweise die Anzahl der Substitutionsp lätze in 
Köln liegen seit Jahren stabil bei etwa 2.260.  
Heroingestützte Behandlung Opiatabhängiger 
2001 hat der Rat der Stadt Köln die Teilnahme am „Modellprojekt zur heroingestü tzten 
Behandlung Schwerstdrogenabhängiger des Bundes, interessierter Länder und Städte“ 
beschlossen. Das Modell, das mehrfach verlängert wurde, endete zum 30.06. 2007. Seitdem ist 
durch eine Übernahme in die Regelversorgung die Substitution mit Heroin möglich. Sie wurde in 
Köln in die bestehende Methadonambulanz in der Lungengasse integriert. So wurde aus der 
Methadonambulanz eine integrierte Substitutionsambulanz, die es nun auch ermöglicht, 
Patienten, die nicht länger der heroingestützten Behandlung bedürfen, nahtlos in eine 
Methadonsubstitution zu überführen. Umgekehrt ist bei Bedarf auch eine nahtlose Überführung 
in eine Substitution mit Heroin möglich.  
 
Aktuelle Angebotssituation  
Insgesamt werden Menschen mit Opiatabhängigkeit  in vier Substitutionsambulanzen  
substituiert, die ein Komplexangebot aus Substitution und Psychosozialer Begleitung (PSB) 
vorhalten. Die Substitutionsambulanz Neumarkt ist eine Kooperati on zwischen dem 
Gesundheitsamt und der Drogenhilfe Köln und bietet die diamorphingestützte Behandlung an. 
Drei weitere Substitutionsambulanzen befinden sich in freier Trägerschaft (Drogenhilfe Köln und 
SKM).  
Auch in 16  niedergelassenen Arztpraxen, in der Psychosomatischen Klinik Bergisch Gladbach 
sowie in der Abteilung Abhängigkeitserkrankungen und Allgemeinpsychiatrie der LVR -Klinik 
Köln wird substituiert.  
Die Substitution hat sich in der vorhandenen Verteilung und Kooperation von niedergelassenen 
Ärztinnen/Ärzten und Fachambulanz bewährt. Dabei spielt insbesondere das Komplexangebot 
der Substitutionsambulanzen von verschränkter ärztlicher und sozialer Versorgung eine 
entscheidende Rolle bei 
 der Ansprache von besonders schwierigen langfristigen Patientinnen und Patienten, 
 der fachgerechten Behandlung von Patienten mit Multimorbidität oder Doppeldiagnosen, 
 sowie der gezielten Vorbereitung auf und Vermittlung in das niedergelassene System. 
Die in Köln vorhandenen Substitutionsambulanzen sind seit Beginn des Jahres 2015 voll belegt. 
Die Substitutionsambulanz Neumarkt ist regelmäßig mehr als ausgelastet und versorgt daher 
häufig mehr als 280 Patientinnen und Patienten. Von den 280 Behandlungsplätzen entfall en 
nach Erweiterung der Betriebs stättengenehmigung zum 01.10.2013 bis zu 80 
Behandlungsplätze auf die Diamorphinbehandlung. Die Platzzahlen konnten für das 
Diamorphinprogramm bedarfsgerecht ausgebaut werden. Ein Grund hierfür liegt sicher auch in 
der zentralen Lage und damit guten Erreichbarkeit des Angebotes für Betroffene.

Drogenhilfekonzept 2020 
21 
 
Bedarfe aus Sicht der Workshop-Teilnehmenden 
Seit 2016 häufen sich die Meldungen durch das ASC und andere Suchthilfeeinrichtungen, dass 
einige Kölner Substituierte derzeit nur mit Wartezeiten in die Substitution vermittelt werden 
können. Die üblichen unterjährigen Behandlungsspitzen sind zu einem Dauerzustand 
geworden. Gleichzeitig wird durch die seit über einem Jahr regelmäßig mit Substitutionspraxen 
geführten Gespräche deutlich, dass einige der im Kölner Stadtgebiet befindlichen 
Substitutionspraxen auch Menschen aus dem Kölner Umland mangels dortiger Angebote 
substituieren (zum Beispiel Bergisch Gladbach). Die für Köln ausgewiesenen circa 2.260 
Substitutionsplätze können folglich zu einem derzeit nicht quantifizierbaren Teil nicht von 
Kölnerinnen und Kölnern genutzt werden.  
 
Ziele und Maßnahmen 
Ziele Beschlossene Maßnahmen Zeitrahmen 
Reduzierung der gesundheitlichen 
und sozialen Folgen des 
Drogenkonsums für 
drogenabhängige Menschen in Köln 
durch eine ausreichende Anzahl an 
Substitutionsplätzen zur 
medizinischen Behandlung. 
Überprüfung der Bedarfe im Rahmen der 
Evaluation des Drogenhilfekonzeptes.  
2020/21

Drogenhilfekonzept 2020 
22 
 
3.2 Veränderungsmotivation fördern – 2. Meilenstein  
Nach dem Modell von Prochaska und DiClemente folgt in Veränderungsprozessen der Ph ase 
der Absichtslosigkeit, in der es für Drogenabhängige vor allem um die Sicherung des 
Überlebens geht, die Absicht zur Veränderung des problematischen Verhaltens und die 
Planung erster konkreter Schritte. Daran sind sowohl kognitiv -affektive (wie z.B. ei ne 
Steigerung des Problembewusstseins, die Neubewertung des persönlichen Umfelds) als auch 
verhaltensorientierte Prozesse (z.B. Kontrolle der Umwelt, Nutzung hilfreicher Beziehungen) 
beteiligt. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Förderung der Selbstwirks amkeitserwartung. Ein 
Verhalten ändern zu wollen , setzt voraus, dass die angenommenen Vorteile im Verhältnis zu 
den Nachteilen überwiegen. Externe Hilfeangebote können die Motivations bildung effektiv 
unterstützen.  
Die nachfolgend beschriebenen Angebote de s Hilfesystems wurden im zweiten Workshop am 
10. November 2017 von den Teilnehmenden in diesem Kontext als wichtige Beiträge benannt. 
 
3.2.1 Fachberatungsstellen 
Die Arbeit der Fachberatungsstellen zielt auf Perspektiventwicklung für die Menschen, die 
dieses Angebot in Anspruch nehmen. Sie suchen die Beratung mal mit konkreten Anliegen auf, 
manchmal aber auch nur mit einem eher diffusen und ambivalenten Gefühl, dass „es so nicht 
weitergehen soll“. Oft ist der erste Schritt in die Fachberatungsstelle auch extrinsi sch motiviert, 
weil z.B. Familienangehörige, Arbeitgeber, die Justiz oder der Hausarzt Druck machen. Der 
Schritt in eine psychosoziale Beratung ist immer auch mit Scham verbunden, weil man sich in 
dem Moment eingestehen muss, Teile seines Lebens nicht mehr im Griff zu haben. 
Diese Gemengelage aus mehr oder weniger klarer Motivation, extrinsischem Druck und eigener 
Scham bestimmt oft die ersten Kontakte zwischen Ratsuchenden und Beratenden. Deshalb ist 
es wichtig, eine Atmosphäre zu schaffen, die Vertrauen e rmöglicht. Das braucht ein wenig Zeit, 
die den Ratsuchenden auch eingeräumt werden muss. 
Suchtberatung findet ergebnisoffen statt. Das Beratungsziel wird zwischen Ratsuchendem und 
Beratendem gemeinsam vereinbart. Im Beratungsprozess kann die individuelle S ituation 
reflektiert werden. Ratsuchende sollen befähigt werden, basierend auf ihrer individuellen 
Perspektive für die Zukunft aus eigener Kraft Lösungen für ihre formulierten Probleme zu 
finden.  
Beratung ist im engeren Sinn ein zeitlich kur z- bis mittelf ristiger Prozess. Auch Angehörigen 
können sich beraten lassen. Häufig schließen sich an Suchtberatungsprozesse andere 
Prozesse an, wie beispielsweise eine Psychosoziale Betreuung für Substituierte (PSB, s. 3.2.2) 
oder eine ambulante bzw. stationäre medizin ische Rehabilitation (s. 3.3.1). Die Vermittlung in 
diese weiterführenden Angebote ist Teil der Beratung.  
Fachberatungsstellen tragen mit ihrem beratenden und vermittelnden Angebot dazu bei, dass 
die medizinische Grundversorgung für junge und erwachsene M enschen erreichbar ist (G1, 
Handlungsfeld Gesundheit des Masterplans Soziales Köln). Fachberatungsstellen halten 
oftmals auch Angebote der Suchtprävention vor mit dem Ziel, dass Menschen haben Zugang 
zur Prävention haben (G3).

Drogenhilfekonzept 2020 
23 
 
Aktuelle Angebotssituation 
Fünf Fachberatungsstellen im Bereich illegaler Drogen in Trägerschaft des SKM und der 
Drogenhilfe Köln bieten (jungen) Erwachsenen an verschiedenen Standorten allgemeine 
Beratung und ambulante Therapie, Therapievermittlung in Einrichtungen der medizinische n 
Rehabilitation sowie psychosoziale Begleitung für Patienten an, die bei niedergelassenen 
Ärzten substituiert werden. Diese Angebote wenden sich an Drogenabhängige, um die 
vorhandene Motivation zu einer Veränderung zu unterstützen. Zudem werden mehrere 
Beratungsangebote ausschließlich für Jugendliche und junge Erwachsene im Stadtgebiet 
vorgehalten. Der SKM Köln bietet in Kalk den speziellen Schwerpunkt ‚Migration und Sucht‘ an. 
Dort kann in türkischer, arabischer, spanischer und englischer Sprache muttersp rachlich 
beraten werden. 
Einige Angebote sind als Projekte durch Stiftungen, Eigenmittel oder Drittmittel finanziert : seit 
September 2017 bietet die Drogenhilfe Köln im Rahmen einer dreijährigen Projektfinanzierung 
ein spezielles Beratungsangebot für Jugen dliche und junge Erwachsene mit 
Amphetaminkonsum mit dem Namen ‚Crysp‘ an. 
Die Aidshilfe Köln bietet seit Juli 2017 im Rahmen einer dreijährigen Projektfinanzierung ein 
zielgruppenspezifisches Beratungsangebot an für Männer, die Sex mit Männern haben (MSM)  
und im Rahmen ihrer ausgelebten Sexualität neue psychoaktive Substanzen (NPS) 
konsumieren (Chemsex). 
Die fortlaufenden Gruppenangebot „MIKADO / StandUp“ des SKM sowie das Internet -
Hilfeangebot „Kidkit“ der Drogenhilfe Köln sind Angebote für minderjährige Kinder suchtkranker 
Eltern. 
Bedarfe aus Sicht der Workshop-Teilnehmenden 
Für die Fachberatung ist die laufende Förderung seit Jahren nicht erhöht worden. Gleichzeitig 
mussten die tariflichen Steigerungen übernommen werden, was zu einer Reduzierung der 
Personalstunden und in der Folge zu Kürzungen der Öffnungszeiten führte. So entstand en bei 
einigen Anfragen wie z.B. Therapievermittlung oder spezielle Beratung von Frauen immer 
wieder Wartelisten von bis zu fünf Monaten.  
Auch der besondere Beratungs - und Betreuungsbedarf der Familien, in denen jüngere Kinder 
und Jugendliche unter dem Drogenkonsum ihrer Eltern leiden, blieb in den vergangenen zehn 
Jahren bei der Regelfinanzierung unberücksichtigt. Es bedarf jedoch einer stabilen 
Finanzierung und eines bedarfsgerechten Ausbaus.  
Weitere Bedarfe bestehen in der Beratung der zunehmenden Zahl Hilfesuchender mit 
Migrationshintergrund. Auch sind die vorhandenen Angebote nicht ausreichend altersspezifisch 
ausgerichtet, was insbesondere die steigende Zahl älterer Droge nabhängiger betrifft.  
Konsumentinnen und Konsumenten von Amphetaminen und Partydrogen benötigen eine 
bessere Betreuung sowohl in Beratungsstellen als auch im Clubsetting. 
Das Angebot der Fachberatungsstellen sollte sozialräumlich bedarfsgerecht verteilt sein.

Drogenhilfekonzept 2020 
24 
 
Ziele und Maßnahmen 
Ziele Beschlossene Maßnahmen Zeitrahmen 
Reduzierung der Wartezeiten und 
zeitnahe Therapievermittlung. 
Klärung der IST-Situation im Rahmen der 
Evaluation des Drogenhilfekonzeptes, 
schlussfolgernd daraus Empfehlung 
konkreter Maßnahmen durch die 
wissenschaftliche Begleitung. 
2021/22 
Bedarfsorientierte Unterstützung und 
Beratung für suchtbelastete 
Familien.  
Bedarfsanalyse im Rahmen der 
Evaluation des Drogenhilfekonzeptes. 
2021/22 
Verbesserung der Beratungsleistung 
für die steigende Zahl von 
Klientinnen und Klienten mit 
Migrationshintergrund.  
Prüfung des Einsatzes von Video- und 
Telefon-Dolmetschern und Fortbildung 
für Mitarbeitende in interkultureller 
Kompetenz durch die Träger. 
 
Verbesserung der Betreuung von 
Konsumentinnen und Konsumenten 
von Amphetamin und Partydrogen.  
Bedarfsanalyse im Rahmen der 
Evaluation des Drogenhilfekonzeptes 
2021/22 
Größere Spezialisierung in den 
Beratungsstellen in Bezug auf 
Gender, sexuelle Orientierung, Alter 
und Suchtstoffe. 
Die Träger berücksichtigen bei 
Einstellungen entsprechendes Knowhow 
der Bewerberinnen und Bewerber und 
bilden Mitarbeitende fort. 
 
Sozialräumlich ausgewogene 
Verteilung der Beratungsstellen. 
Situationsanalyse im Rahmen der 
Evaluation des Drogenhilfekonzeptes 
2021/22 
 
 
3.2.2 Psychosoziale Betreuung (PSB)  
Die Psychosoziale Betreuung (PSB) substituierter Opiatabhängiger im Sinne eines bio -psycho-
sozialen Verständnisses von Suchterkrankungen ist ein wesentlicher Bestandteil einer 
Substitutionsbehandlung. 
Die Ziele einer PSB sind: 
 Gesundheitliche und soziale Stabilisierung 
 Abbau psychosozialer Belastungen 
 Behebung von psychosozialen Folgen der Drogenabhängigkeit wie Beschaffungs-
kriminalität, Prostitution, Wohnungslosigkeit, Illegalität und allgemeine Verelendung 
 Vorbeugung und Behandlu ng von suchtbedingten Folgeerkrankungen, Behandlung von 
Begleiterkrankungen 
 Berufliche und soziale Eingliederung 
 Suchtbehandlung, langfristig Abstinenz oder zumindest eigenverantwortliche Kontrolle 
des Suchtverhaltens

Drogenhilfekonzept 2020 
25 
 
Aber auch unter niedrigschwelliger Perspektive: 
 Gezielte Bewältigung akuter Not - bzw. akuter Lebenslage, Verhinderung weiterer 
Verelendung und das Aufhalten von Negativprozessen 
 Reduzierung des Beigebrauchs 
 Lebensziel- und Maßnahmenplanung bei nicht zur Abstinenz motivierten Klienten 
Die psychosoziale Betreuung Substituierter erfolgt in der Regel in Form von Einzelbetreuungen. 
Auch Gruppenangebote sind grundsätzlich möglich, z.B. Programme zur Reduzierung des 
Beigebrauchs. Aufsuchen im eigenen Wohnumfeld, vor allem beim Zusammenleben mit 
Kindern und der Kontakt zu den nahen Angehörigen sind selbstverständliche Bestandteile einer 
PSB. 
Entsprechend der Zielsetzung des Masterplans Soziales Köln trägt die PSB im Handlungsfeld 
Gesundheit dazu bei, dass Menschen der Zugang zur medizinischen Grundversorgung erhalten 
bleibt (G1) und vulnerable Gruppen in die Stadtgesellschaft integriert werden (G4).  Menschen 
mit Wohnhemmnissen werden zudem unterstützen (W2 im Handlungsfeld Wohnen).  
 
Aktuelle Angebotssituation 
PSB für Patienten, die über ermächtigte Kli nikärzte und ambulante Arztpraxen substituiert 
werden, wird im W esentlichen durch d en Suchthilf eträger Drogenhilfe Köln sowie  durch den 
SKM Köln und die AIDS-Hilfe Köln e.V. vorgehalten. Darüber hinaus wird PSB auch über die 
multiprofessionell besetzten In stitutsambulanzen sowie in einzelnen personell entsprechend 
besetzten Praxen angeboten. Der hierbei vereinbarte Betreuungsschlüssel beträgt 1:25 und 
reicht für eine sorgfältige Begleitung der Patienten bei ihrer externen Substitutionstherapie aus.  
Es gibt 660 PSB -Plätze in den Substitutionsambulanzen und 220 PSB -Plätze für die 
Substitution bei niedergelassenen Ärzten.  
Wenn Substituierte Anspruch auf ambulante Hilfen zum selbständigen Wohnen durch den LVR 
haben, umfasst diese auch die PSB. Dann erfolgt die PSB, die sich insbesondere auf das 
Handlungsfeld ‚Wohnen‘ bezieht,  durch den jeweiligen Anbieter  des (Ambulant) Betreuten 
Wohnens.  
 
Bedarfe aus Sicht der Workshop-Teilnehmenden 
Seit dem Jahr 2014 besteht in den Einrichtungen der Drogenhilfe Köln eine hohe  Nachfrage 
seitens der in Standortnähe lebenden Personen. Sie müssen immer wieder vertröstet und auf 
Wartelisten gesetzt werden, wobei Notfälle mit Priorität behandelt werden. Hier ist eine 
Reduzierung der Wartezeiten anzustreben.  Um in einer insbesondere auf das Wohnen 
bezogene PSB auch gesundheitliche Themen und insbesondere die Abhängigkeitserkrankung 
und eine Abstinenzorientierung zu berücksichtigen, müsste dieses Angebot durch eine originäre 
PSB evtl. mit einem geringeren Betreuungsschlüssel (z.B. 1:50) ergänzt werden.

Drogenhilfekonzept 2020 
26 
 
Ziele und Maßnahmen 
Ziele Beschlossene Maßnahmen Zeitrahmen 
Sicherstellung des unverzüglichen 
Beginns einer PSB, begleitend zur 
medizinischen 
Substitutionsbehandlung. 
Prüfung der IST-Situation im Rahmen 
der Evaluation des Drogenhilfekonzeptes 
und Entwicklung von Handlungsoptionen 
durch die wissenschaftliche Begleitung. 
2020/21 
 
 
3.2.3 Betreute Wohnprojekte 
Hilfen zur Überwindung der Obdachlosigkeit und Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum zum 
selbständigen Wohnen sind eine wichtige Vorauss etzungen für eine erfolgreiche soziale (Re -) 
Integration. Die strategischen Ziele des Masterplans Soziales Köln im Handlungsfeld Wohnen 
sehen vor, dass Menschen mit Wohnhemmnissen unterstützt  (W2) und vulnerable Gruppen 
geschützt werden(W3), dass Wohnungslosigkeit vermieden wird (W4) und neue Wohnformen 
entwickelt werden (W7).  
Kernzielgruppe der betreuten Wohnprojekte sind volljährige wohnungslose Klient en, die ihren 
gewöhnlichen Aufenthalt in Köln haben  und im Hilfesystem präsent sind . D ie generellen 
Schwierigkeiten des Wohnungsmarktes und die geringen Vermittlungschancen auf bezahlbaren 
Wohnraum für Menschen mit Drogenabhängigkeit werden dabei besonders spürbar.  Die 
Anmietung eines eigenen Zimmers oder kleinen Apartments ist fachlich gesehen allerdings eine 
Intervention, die dem Klienten im koordinierten Zusammenwirken aller initiierten Maßnahmen 
des Hilfesystems perspektivisch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht.  
Im Rahmen der betreuten Wohnprojekte soll die Motivation und Bereitschaft zu weiterführender 
Therapie bzw. Entwicklung einer tragfähigen Zukunftsperspektive erfolgen. Die mittel - bis 
langfristige Zielrichtung ist das selbständige Einzelwohnen. 
In diesem Zusammenhang bedürfen suchtkranke Schwangere und Mütter und ihre Kinder 
sowie pflegebedürftige und komorbide Drogenabhängige einer besonderen Unterstützung. Das 
Handlungsfeld Gesundheit des Masterplans Soziales Köln hat das Ziel einer ausreichenden und 
zugänglichen pflegerischen Versorgung (G5). 
 
Aktuelle Angebotssituation  
Drei Wohnprojekte in Trägerschaft der Drogenhilfe Köln und des SKM mit insgesamt 51 Plätzen 
in Einzel -, Doppel - und Dreibettzimmer und sieben Anschlussplätzen bieten eine über die 
Notunterkunft hinausgehende Möglichkeit zu m betreuten Wohnen für drogenabhängige 
Menschen7. Es sind nicht immer alle Plätze belegt. 
Zusätzlich bietet der SkF ‚Clearingwohnen für suchtkranke Schwangere und Mütter und ihre 
Kinder‘ an. Hier stehen in abgeschlossenen Mutter -Kind-Apartments 8 Plätze zur Verfügung (4 
für Erwachsene und 4 für Kinder). 
                                                
7 Es handelt sich um Angebote gemäß § 67 ff SGB XII (Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer 
Schwierigkeiten) und § 53 ff SGB XII (Eingliederungshilfe).

Drogenhilfekonzept 2020 
27 
 
Bei der Vermittlung in eigenen Wohnraum besteht wenig Bewegung , da der freie 
Wohnungsmarkt in Köln Drogenabhängigen verschlossen ist.  
 
Bedarfe aus Sicht der Workshop-Teilnehmenden 
Verfügbarer Wohnraum steht in Köln seit Jahren einer zu hohen und st eigenden Nachfrage 
gegenüber. Für die Zielgruppe der Drogenabhängigen besteht ein zusätzlicher Bedarf an  
betreuen Wohnprojekten, um die derzeitigen Wartezeiten zu reduzieren.  
Co-Morbidität bei den Klientinnen und Klienten und die dafür zu schaffenden fach lichen und 
organisatorischen Rahmenbedingungen sind in der Personalbemessung zu beachten.  
Veränderte Bedarfe entstehen mit zunehmendem Alter und Pflegebedarf. 
Als besonders schwierige zu vermittelnde G ruppe werden aus der Haft E ntlassene der JVA 
Köln gesehen, die in Köln wohnen wollen. Sie verfügen nur in seltenen Fällen über Erfahrungen 
mit eigenen festen Wohnstrukturen. Erfahrungsgemäß ist eine Vermittlung dieser Personen in 
privaten Wohnraum schwierig. Betreute Wohnprojekte für haftentlassene Drogenabhän gige 
können eine effiziente Maßnahme darstellen, eine drohende dauerhafte Wohnungslosigkeit zu 
vermeiden. Auch frauenspezifische Bedarfe müssen bei den Angeboten von betreuten 
Wohnprojekten stärker berücksichtigt werden.  
Zur Verbesserung der Vermittlungschancen wurden die Festschreibung prozentualer Anteile im 
sozialen Wohnungsbau für Menschen mit Drogenabhängigkeit oder die Anhebung des 
Mietrichtwertes für Anmietung von Wohnraum gesehen.8 
 
Ziele und Maßnahmen 
Ziele Beschlossene Maßnahmen Zeitrahmen 
Ausreichende Anzahl an Plätzen 
in betreuten Wohnprojekten ist 
vorhanden unter besonderer 
Berücksichtigung von 
- drogenabhängigen Frauen 
- drogenabhängigen 
Haftentlassenen 
- Drogenabhängigen mit 
Komorbidität und 
- Drogenabhängigen mit 
Pflegebedarf. 
Verstärkte Zusammenarbeit des 
Gesundheitsamtes mit den Reso-Diensten/Amt 
für Soziales ,Arbeit und Senioren. 
2021/22 
Bedarfsanalyse zur Entwicklung spezieller 
Angebote an Dauerwohnplätzen für diese 
Zielgruppen im Rahmen der Evaluation des 
Drogenhilfekonzeptes.  
2021/22 
Prüfung der geplanten Fördermaßnahmen zu 
Sucht und Wohnungslosigkeit im Rahmen der 
Initiative gegen Wohnungslosigkeit des Landes 
NRW ab 2020. 
2021/22

Drogenhilfekonzept 2020 
28 
 
3.2.4 Tagesstrukturierende Angebote 
Während das Thema „Arbeit“ im Sinne einer sozialversicherungspflicht igen Tätigkeit auf dem 
ersten Arbeitsmarkt in der Regel erst in einer späteren Phase (Meilenstein 4) relevant wird, 
haben Tagesstruktur und Beschäftigung im Übergangsbereich von Überlebenshilfen und 
Veränderungsmotivation eine besondere Bedeutung. 
Im Handl ungsfeld Beschäftigung verfolgt der Masterplan Soziales Köln das Ziel, dass alle 
Menschen am Arbeitsleben teilhaben können und dass Angebote für alle Zielgruppen nutzbar 
sind (BG 6).  
Beschäftigungsangebote können Teil niedrigschwelliger Hilfen oder Veränd erungs- und 
Motivationshilfen sein und sich in Abstimmung mit dem Jobcenter an Drogenabhängige mit 
Leistungsansprüchen im Rahmen des § 16d SGB II (Arbeitsgelegenheiten/AGH) wenden.  
Arbeitsgelegenheiten sind grundsätzlich Angebote für arbeitsmarktferne Pers onen, die einer 
besonderen Unterstützung und Begleitung bedürfen. 
Bei der Zielgruppe handelt es sich in der Regel um langjährig Opiatabhängige, die sich in einer 
Substitution befinden, wenngleich auch aktuell Konsumierende nicht weniger von einem 
sinnvollen Beschäftigungsangebot profitieren. Gängige gemeinsame Merkmale sind ein 
langjährig entwickelter Lebensstil in der Drogensubkultur mit z.T. ausgeprägter Kriminalität und 
eigengesetzlichen Verhaltensweisen, das überwiegende Fehlen einer Arbeitssozialisatio n, z.T. 
in der zweiten und dritten Generation, und erheblicher Unterstützungsbedarf bei der 
Bewältigung des Alltags. Auf der anderen Seite besteht bei den Teilnehmenden der Wunsch 
nach einer Tagesstruktur, und es liegt eine hohe Motivation bezüglich einer regelmäßigen und 
Sinn und Anerkennung bringenden Tätigkeit  vor. Für die Zielgruppe stellt die Teilnahme am 
Beschäftigungsangebot eine unmittelbar erlebte gesellschaftliche Teilhabe dar. Durch klare 
Handlungsaufträge wird zudem in der Regel der Beigebrauch reduziert. 
Die Zielsetzung tagesstrukturierender Maßnahmen ist: 
 Heranführung an Grundarbeitsfähigkeiten wie Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, 
Pflichtbewusstsein  
 Zusammenarbeit im Sinne von Kooperationsfähigkeit 
 Berufliche Perspektivenbildung  
 Erprobung mittels intensiver Arbeitsanleitung und Unterstützung im Alltag, welche 
persönlichen Veränderungsperspektiven auch im Hinblick auf dem ersten Arbeitsmarkt 
oder – wahrscheinlicher - in gesellschaftlichen Nischen möglich sind 
Aber auch: 
 Hilfen bzgl. Behördenfragen (z.B. sozialrechtliche Fragestellungen, Schuldnerberatung) 
 Unterstützung bei der Klärung von Fragen des Wohnens 
 Hilfe bei der Gestaltung von Freizeit 
 Lebenspraktische Hilfen (z.B. Geldeinteilung, Einkaufen, Haushaltsführung) 
 Unterstützung beim Umgang mit persönlichen Konflikten

Drogenhilfekonzept 2020 
29 
 
Aktuelle Angebotssituation 
Die Aidshilfe Köln betreibt zusammen mit der Internationaler Bund gGmbH West die 
„Zweiradwerkstatt 180 Grad“ als Arbeitsgelegenheit (AGH) mit der Möglichkeit der 
Qualifizierung bis zur Arbeitsmarktreife (15 Plätze).  
Die ‚Kölner Feger‘ des SKM ist eine AGH mit niedrigschwelliger Beschäftigung für Substituierte 
mit Leistungsansprüchen nach SGB II. Hier stehen ebenfalls 15 Plätze zur Verfügung. 
Vision e.V. bietet sieben AGH mit niedrigschwelliger Beschäf tigung in der Kontakt - und 
Anlaufstelle, Zuverdienst durch Beschäftigung auf Grundlage eines Minijobs mit Förderung des 
LVR (EDV & Service), Job Perspektive (Verwaltungshilfe) sowie gemeinnützige Arbeit zur 
Haftvermeidung.  
Grundarbeitsfähigkeiten vermitte lt auch die Alexianer GmbH mit der ‚Brücke zur Arbeit‘. Die 
drogenabhängigen Menschen werden vom Jobcenter zugewiesenen. Über einen Zeitraum von 
bis zu einem Jahr können Fähigkeiten im EDV -/Bürobereich, in einer Holzwerkstatt, bei 
hausmeisterlichen Tätigke iten, im Garten - und Landschaftsbau und in der Hauswirtschaft 
(wieder) erprobt werden. Insgesamt stehen 40 AGH-Teilnehmerplätze zur Verfügung.  
Das Ergänzungsprojekt „Brücke stabil“ bietet auch eine längerfristige Perspektive. 
Menschen mit Suchterkrankunge n nehmen auch an weiteren niedrigschwelligen 
Arbeitsgelegenheiten teil, die nicht ausdrücklich als Angebot für diesen Personenkreis deklariert 
sind. Solche AGH -Einsatzstellen stehen bei diversen Trägern mit unterschiedlichen 
Aufgabenschwerpunkten zur Verfügung.  
 
Bedarfe aus Sicht der Workshop-Teilnehmenden 
Trotz dieser Angebote ist der Bedarf für die betroffenen Menschen mit Drogenkonsum (mit und 
ohne Substitution) ohne stabilisierende Tagesstruktur nicht ausreichend gedeckt. Insbesondere 
ein niedrigschwelliger und kurzfristiger Zugang zu solchen Angeboten ist erforderlich. 
 
Ziele und Maßnahmen  
Ziele Beschlossene Maßnahmen Zeitrahmen 
Erwerbsfähigen Drogenabhängen im 
Leistungsbezug nach dem SGB II 
wird ein niedrigschwelliger Zugang 
zu individuell passenden Angeboten, 
insbesondere in 
Arbeitsgelegenheiten (AGH), 
ermöglicht. 
Situationsanalyse im Rahmen der 
Evaluation des Drogenhilfekonzeptes im 
Abgleich zu bestehenden Angeboten mit 
Beleuchtung der Schnittstellen. 
2021/22 
Langfristige Tagesstrukturangebote 
für nicht erwerbsfähige SGB XII-
Beziehende mit niederschwelligem 
sofortigem Zugang stehen 
bedarfsgerecht (auch für 
Konsumierende) zur Verfügung. 
Erarbeitung eines Lösungsansatzes 
durch das Gesundheitsamt Köln in 
Zusammenarbeit mit dem Amt für 
Soziales, Arbeit und Senioren und dem 
LVR.  
2021/22

Drogenhilfekonzept 2020 
30 
 
3.2.5 Externe JVA – Suchtberatung 
Die Kölner Justizvollzugsanstalt (JVA) in Ossendorf hält 1169 Haftplätze bereit (814 für Männer 
und 355 für Frauen). Rund 30% der inhaftierten Männer und 50% der inhaftierten Frauen sind 
drogenabhängig. Ein Drittel von ihnen konsumiert auch in Haft intravenös (RKI 2016). Die 
externe Suchtberatung wird durch das Land NRW finanziert und hat die Aufgabe, Inhaftierte in 
der JVA aufzusuchen und sie in der Veränderung ihres Suchtverhaltens zu unters tützen. Die 
Ziele der aufsuchenden Hilfen in der JVA orientieren sich grundsätzlich an den Anliegen und 
Plänen der betreuten Klienten und schließen diagnostische Erkenntnisse und daraus zu 
folgernde Indikationsstellungen mit ein.  
Aufgaben sind in der Regel: 
 Fortsetzung der Begleitung oder Betreuung von Klienten, die während des 
Betreuungsprozesses inhaftiert werden 
 Kontaktaufbau zu vorher unbekannten suchtmittelabhängigen Inhaftierten 
 Klärung der individuellen Ausgangslage und realistischer Ziele unter Ein beziehung 
diagnostischer Erkenntnisse 
 Förderung der Motivation zur Abstinenz und Stärkung von Abstinenzentschlüssen 
 Indikationsstellung, Auswahl und Vermittlung geeigneter ambulanter und stationärer 
Behandlungsangebote 
 Psychosoziale Begleitung von in der Haft Substituierten 
 Unterstützung bei der Reduzierung des Beigebrauchs von Substituierten 
 Lebensziel- und Maßnahmenplanung bei nicht zur Abstinenz motivierten Klienten 
 Entlassungsvorbereitung insbesondere zu den Themen: Arbeit, Wohnen, finanzielle 
Sicherung, sozialrechtliche Absicherung (z.B. Krankenversicherung) und Herstellen des 
Kontaktes zum Hilfesystem 
Diese Aufgaben fügen sich in das strategische Ziel des Masterplans Soziales Köln im 
Handlungsfeld Gesundheit  ein, dass die medizinische Grundversorgung f ür alle Menschen 
erreichbar ist (G1).  
 
Aktuelle Angebotssituation 
Die aufsuchende Arbeit in der JVA Köln erfolgt in Form von Einzelbetreuungen oder Gruppen -
angeboten. Die Leistungen werden in enger Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst der JVA, 
dem medizini schen Dienst, den Staatsanw altschaften, dem ASC und den Kostenträgern 
erbracht. Extern erfolgen die Maßnahmen in enger Kooperation mit dem gesamten 
Suchthilfesystem.  
Die Suchtberatung für inhaftierte Drogenabhängige führen die Drogenhilfe Köln und der SKM 
durch. Sie wurde  infolge drastischer Kürzungen der Landesförderung im Jahre 2006 extrem 
stark eingeschränkt. Im Jahr 2017 wurden von der externen Sucht - und Drogenberatung der 
Drogenhilfe Köln 78 nachweislich drogenabhängige Inhaftierte intensiv betreut u nd in 
unterschiedliche Maßnahmen vermittelt.  Der SKM führte 45 Intensivbetreuungen und 10 
Infogespräche durch.

Drogenhilfekonzept 2020 
31 
 
Ergänzend leitet das ASC kurz vor der Entlassung ins Hilfesystem über, vor allem zu 
Beratungsstellen und in Substitutionsbehandlung. In 2018 vermittelte das ASC 30 Inhaftierte in 
weiterführende Hilfen. Durch die Aufstockung ist das ASC in der Lage , einmal wöchentlich vor 
Ort zu sein. 
 
Bedarfe aus Sicht der Workshop-Teilnehmenden 
Durch die Reduzierung der Beratungskapazitäten fanden Haftentlassungen oftmals ohne 
ausreichende Vorbereitung und Vermittlung von Hilfeleistungen vor Ort statt. Das betraf vor 
allem die Vermittlung in medizinische Rehabilitation und die Nutzung der Möglichkeiten des  
§ 35 BtMG9. Dadurch besteht die Gefahr eines Rückfalls in alte Problemsituationen.  
 
Ziele und Maßnahmen 
./. 
 
 
3.2.6 Aufsuchende Sozialarbeit 
Drogen konsumierende und drogenabhängige Menschen , die nicht mehr oder noch nicht von 
den institutionalisierten Beratungsangeboten erreicht w erden, werden von Sozialarbeitenden in 
ihrem Lebensumfeld aufgesucht.  
Kontaktaufbau, Vertrauen und Beziehungsaufbau zwischen Klientinnen  und Klienten und dem 
Fachpersonal bilden die Grundlag e, um in das reguläre Beratungs - und Behandlungsangebot 
vermitteln zu können oder die Zielgruppe über haupt am Hilfeangebot partizipieren zu lassen.  
Aufsuchende Sozialarbeit ergänzt das niedrigschwellige Angebot der Einrichtungen. 
 
Aktuelle Angebotssituation 
Die Drogenhilfe Köln bietet in ihren drei Jugendsuchtberatungsstellen „ansprechbar“ auch 
aufsuchende Hilfen an. Die Beratungsstelle in der Innenstadt dient parallel dazu auch als 
Standort für die Streetworker des Jugendamtes und schafft hierdurch eine effiziente Schnitt -
stelle zum Hilfesystem. In Köln-Chorweiler finden Beratungsgespräche in den Räumen der dort 
ansässigen Jugendwerkeinrichtung statt. 
Mitarbeitende der Kontakt- und Beratungsstelle ‚Vor Ort‘ des SKM sind im Stadtteil Kalk im 
Rahmen des Streetworks unterwegs, um Klientinnen und Klienten auf die bestehenden 
Hilfemöglichkeiten hinzuweisen. Gle ichzeitig wird durch das Einsammeln gefundener Spritzen 
ein Beitrag zum Schutz der Bevölkerung geleistet.  
Das Angebot „ClaroMobil“, das im Jahr 2011 vom Jobcenter K öln initiiert wurde, wird vom SkF  
und SKM umgesetzt und richtet sich an Menschen mit Drogen abhängigkeit mit Leistungs -
ansprüchen des SGB II. Zwischen dem Erkennen oder der Vermutung einer Suchtproblematik 
durch die Integrationsfachkräfte des Jobcenters und der tatsächlichen Anbindung an die 
Suchthilfe schließt ClaroMobil durch aufsuchende und be gleitende Sozialarbeit eine Lücke im 
bisherigen System. 
                                                
9 BtMG = Betäubungsmittelgesetz

Drogenhilfekonzept 2020 
32 
 
Bedarfe aus Sicht der Workshop-Teilnehmenden 
Die aufsuchende Soziala rbeit ist nur durch einen intensiven, kontinuierlichen Kontaktaufbau in 
Kombination mit den weiterführenden Beratungsangeboten erfol greich. Aufsuchende Hilfen 
konnten wegen mangelnder Personalausstattung bisher nicht kontinuierlich angeboten werden.  
Es bedarf einer regelfinanzierten ausr eichenden Personalausstattung, um mehr Drogen -
konsumentinnen und -konsumenten durch aufsuchende Hilfen in das Hilfesystem zu vermitteln. 
 
Ziele und Maßnahmen 
Ziele Beschlossene Maßnahmen Zeitrahmen 
Ausreichendes Angebot 
aufsuchender Hilfen in fachlich 
unversorgten Sozialräumen 
(sozialen Brennpunkten) in Köln. 
Situationsanalyse im Rahmen der 
Evaluation des Drogenhilfekonzeptes.  
2020/21 
 
 
3.2.7 Qualifizierter Drogenentzug 
Erstes Ziel des von den Krankenkassen finanzierten Qualifizierten Drogenentzugs ist die 
Überlebens- und Gesundheitssicherung der Betroffenen. Weitere Ziele sind die körperliche 
Entgiftung sow ie die Förderung der Veränderung von Einstellung und Verhalten b zgl. des 
Drogenkonsums, um den Einstieg in den Ausstieg einzuleiten. Eine umfassende Information 
und Aufklärung der Betroffenen über das komplexe Krankheitsbild gehört ebenfalls zum 
Qualifizierten Drogenentzug. Als nicht kommunal finanziertes Angebot fügt sich der Qualifizierte 
Drogenentzug in das Ziel des Handlungsfeld s Gesundheit ein, dass die med izinische 
Grundversorgung aller Menschen gewährleistet ist (G1). 
Die Motivationsförderung im Rahm en dieser qualifizierten Akutbehandlung im Sinne der Krise 
(der Behandlungsindikation) als Chance bedarf deshalb der engen Vernetzung mit allen 
Hilfeangeboten, um patientenorientiert eine angemessene möglichst zeitnahe und konkrete 
Anschlussperspektive zu erarbeiten: von der Substitution über medizinische Rehabilitation bis 
zur beruflichen Qualifizierung. Diese Anschlussperspektive ist unverzichtbarer Bestandteil eines 
Qualifizierten Drogenentzugs. Hier kommt auch den Fachberatungsstellen eine besondere 
Bedeutung zu, die Drogenabhängige oftmals sowohl vor und als auch nach der 
Entzugsbehandlung betreuen. 
 
Aktuelle Angebotssituation 
Der Qualifizierte Drogenentzug konsumierender Klientinnen und Klient en wird durch die Klinik 
für Allgemeinpsychiatrie und Abhäng igkeitserkrankungen des LVR , die Suchtabteilung des 
Alexianer Krankenhaus es und d ie Psychosomatische Klinik Bergisch Gladbach  (PSK) 
sichergestellt. Der Qualifizierte Entzug für Minderjährige ist in der Klinik für Kinder - und 
Jugendpsychiatrie und Psychothe rapie Köln -Holweide (9 Plätze) möglich. Das multi -
professionelle Behandlungsangebot  umfasst die qualifizierte Akutbehandlung Drogen -
abhängiger mit Entzugsbehandlung (optional medikamentengestützt), Motivationsförderung und 
Erarbeitung einer Anschlussperspektive.

Drogenhilfekonzept 2020 
33 
 
Die Zahl stationärer Behandlungsfälle erwachsener Klientinnen und Klienten betrug in den 
Jahren 2016 und 2017 jeweils ca. 1.300 in den drei Kliniken mit Versorgungsauftrag in Köln mit 
leicht steigender Tendenz.  
 
Bedarfe aus Sicht der Workshop-Teilnehmenden 
Die erforderliche intensive Kooperation mit allen Hilfeangeboten ist personalintensiv und wird 
erschwert durch Stellenabbau vor allem in Beratungsstellen, durch zunehmende Probleme der 
Stellensicherung in den Kliniken im Rahmen des neuen Entgelts ystems und fehlende sich 
anschließende Versorgungsangebote für einzelne Zielgruppen mit komplexem Hilfebedarf ( wie 
multimorbide Patient innen und Patienten, ältere Drogenkonsument innen und –konsumenten 
etc.). Das Risiko erneuter stationärer Behandlungsbedür ftigkeit ist für somatisch und 
psychiatrisch komorbide Klient innen und Klient en aufgrund unzureichender poststationärer 
Versorgungsangebote (v. a. bezüglich Wohnraum und Tagesstruktur) erhöht. 
 
Ziele und Maßnahmen 
Bezüglich Wohnraum und Tagesstruktur s. 3.2.3 und 3.2.4 
 
 
3.2.8 Selbsthilfe 
Von einer kontinuierlichen und/oder kurzzeitigen Teilnahme an Selbsthilfegruppen profitieren 
alle Lebensbereiche Drogen gebrauchender Menschen. Sie hat in allen Konsumstadien deutlich 
positive Effekte. Dies gilt sowohl für absti nenzorientierte Selbsthilfe wie auch für akzeptiere nde 
Drogenselbsthilfe. Die Selbsthilfe ist auch offen für die Anliegen Angehöriger. Der Peer-to-Peer-
Ansatz erleichtert den Zugang zur Zielgruppe und den Vertrauensaufbau. So fällt die 
Informationsvermittlung zu vielen Themen oftmals wesentlich leichter.  
Selbsthilfe kann und darf dabei nicht als kostengünstiger Ersatz für andere Angebote der 
Drogen- und Suchthilfe angesehen werden, sondern dient als Ergänzung zu den bestehenden 
Angeboten. Zudem erfüllt Selbsthilfe die Funktion eines „kritischen Gegenübers“ und förder t so 
die bedarfs- und bedürfnisgerechte Weiterentwicklung des Drogenhilfesystems.  
Dazu ist die gleichberechtigte Einbindung eine notwendige Voraussetzung. Dies gilt sowohl für 
die Organisationsebene in städtischen Arbeitskreisen etc. als auch für einze lne Bausteine des 
Hilfesystems.  
Die Selbsthilfe unterstützt das Ziel des Masterplans Soziales Köln im Handlungsfeld 
Gesundheit, indem die medizinische Grundversorgung allen Menschen zugänglich ist . Sie 
leistet einen wesentlichen Beitrag dazu, dass vulnerable Gruppen in die Stadtgesellschaft 
integriert werden (G4).

Drogenhilfekonzept 2020 
34 
 
Aktuelle Situation 
Mehrere Selbsthilfeverbünde bieten in Köln Unterstützung und regelmäßige Treffen an: V ision, 
NA (Narcotics Anony mos), ShAlk - Selbsthilfegruppe homosexueller suchtkranker Menschen 
Köln, und der Elternkreis drogengefährdeter und –abhängiger Jugendlicher. In den 
Selbsthilfegruppen für Alkoholiker der Kölner Arbeitsgemeinschaft für Suchtkranke (KAG) 
melden sich vermehr t Abhängigkeitskranke, die neben Alkohol illegale Drogen (insbesondere 
Cannabis und Amphetamine) konsumieren. Es wurden inzwischen Gruppen für Interessenten 
mit Mischkonsum gegründet, mit steigender Nachfrage. 
Während VISION e.V. einen Konsum akzeptierende n Ansatz hat, sind die anderen Verbünde 
abstinenzorientiert. NA bietet dreimal wöchentlich auch persisch-sprachige Treffen an.  
 
Bedarfe aus Sicht der Workshop-Teilnehmenden 
Wünschenswert ist eine engere und selbstverständliche Kooperation mit der professi onellen 
Drogenhilfe. Durch eine Verbesserung der räumlichen Situation und bessere Verbreitung im 
Stadtgebiet könnte eine höhere Teilnahme an den Angeboten der Selbsthilfe erreicht werden. 
 
Ziele und Maßnahmen 
Ziele Beschlossene Maßnahmen Zeitrahmen 
Enge und Kooperation mit der 
professionellen Drogenhilfe.  
Strukturelle Weiterentwicklung der 
Suchtselbsthilfe.  
2021/22 
Bereitstellung ausreichender, auch 
dezentraler Räume für Treffen von 
Selbsthilfegruppen. 
Gruppenräume in Suchtberatungsstellen 
oder öffentlichen Gebäuden zur 
Verfügung stellen. 
Die Stadt Köln koordiniert eine 
Bedarfserhebung und die Entwicklung 
von Maßnahmen. 
2020 
 
 
3.2.9 Maßregelvollzug (MRV) 
Die Unterbringung im Maßregelvollzug (forensische Psychiatrie) gemäß § 64 StGB erfolgt, 
wenn Klientinnen und Klienten aufgrund einer Straftat verurteilt werden, die in Zusammenhang 
mit ihrer Suchterkrankung steht und zu Schuldunfähigkeit oder verminderter Schuldfähigkeit 
geführt hat. Darüber hinaus muss eine Aussicht auf Be sserung im Sinne einer positiven  
Behandlungsprognose durch die Behandlung im MRV bestehen, sonst wird diese Maßnahme 
beendet und die Patientinnen und Patienten in den Strafvollzug überführt. Seit der 
Jahrtausendwende hat die Zahl im MRV untergebrachter drogenabhängiger Klient innen und 
Klienten die der Alkoholabhängigen übertroffen, bei weiter steigender Tendenz.  
Nach regulärer Entlassung aus der stationären Behandlung im Maßregelvollzug werden die 
Klientinnen und Klienten zunächst unter Führungsaufsicht ambulant weiter betreut mit dem Ziel 
der schrittweisen Reintegration in das normale Hilfesystem. Inwiefern diese Klient innen und 
Klienten zunächst vorwiegend über forensische Nachsorgeambulanzen oder direkt über das

Drogenhilfekonzept 2020 
35 
 
klassische Hilfesystem für Drogenabhängige betreut werden, wird je nach forensi scher Klinik 
unterschiedlich gehandhabt. In der Regel wird die forensische Nachsorge von den MRV -
Kliniken selbst bzw. klinischen Fachambulanzen durchgeführt. Eine Einbindung des ambulanten 
Drogenhilfesystems erfolgt nur selten.  
 
Aktuelle Situation 
Im Kölner Stadtgebiet gibt es keine forensische Klinik für drogenabhängige MRV -Patientinnen 
und Patienten. Drogenabhängige Straftäter, auf die der § 64 MRV -Gesetz zutrifft, werden teils 
wohnortfern einer Behandlungseinrichtung zugewiesen. Im Kölner Drogenhilfenet zwerk ist 
daher der MRV nicht vertreten. 
 
Bedarfe 
Ob es nach Beendigung der forensischen Nachsorge einen Bedarf für ein besseres 
Schnittstellenmanagement gibt, ist derzeit unbekannt. 
 
Ziele und Maßnahmen 
./.

Drogenhilfekonzept 2020 
36 
 
3.3 Veränderung begleiten – 3. Meilenstein 
In der dritten Phase, der Handlungsphase, werden konkrete Verhaltensänderungen umgesetzt. 
Menschen mit Drogenabhängigkeit ändern aktiv ihr konsumorientiertes Verhalten, strukturieren 
ihre Umwelt und ihre Lebensgewohnheiten neu, gehen bewusst neue Erfahrungen ein, um ihr 
Drogenproblem zu lösen. Das Handeln erfordert Energie. Neues Verhalten soll in Alltagsroutine 
übergehen. Die Umwelt nimmt die Veränderung vermehrt wahr. 
Im dritten Workshop am 22. Juni 2018 wurden von den Teilnehmenden in dieser Phase als 
prioritär unterstützend medizinische Rehabilitation, Adaption, Nachsorge und Betreutes 
Wohnen bewertet. 
 
3.3.1 Medizinische Rehabilitation  
Die medizinische Rehabilitation  wird gemäß SGB VI über die Deutsche Rentenversicherung 
(DRV) finanziert. Maßnahmen  bedürfen eines Le istungsantrags der Versicherten und einer 
Leistungszusage seitens der DRV vor Beginn der Therapie. 
Die medizinische Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen verfolgt die Ziele,  
 Abstinenz zu erreichen und zu erhalten, 
 körperliche und seelische Störungen weitgehend zu beheben oder auszugleichen, 
 die Eingliederung in Arbeit, Beruf und Gesellschaft möglichst dauerhaf t zu erhalten bzw. 
zu erreichen10 
Damit handelt es sich um eine Leistung mit klar definiertem Auftrag, der zwischen der DRV und 
den anbietenden  Trägern vertraglich geregelt ist. Dies geschieht auf Grundlage von wissen -
schaftlich fundierten Konzepten, die von der DRV anerkannt werden müssen 11. Die 
medizinische Rehabilitation wird bewilligt, wenn d ie Rehabilitationsbedürftigkeit, -fähigkeit und 
eine positive Prognose vorliegt. Auf Seiten der Träger ist neben räumlichen und qualitäts -
sichernden Anforderungen eine bestimmte Personalausstattung (Soziale Arbeit mit anerkannter 
suchttherapeutischer Ausbildung, Psychologie, Medizin) Voraussetzung. 
Die Suchtrehabilitation wird stationär, ganztägig ambulant, ambulant oder in Kombination der 
verschiedenen Behandlungsformen durchgeführt. Nach erfolgreich abgeschlossener 
Rehabilitation sind auch Nachsorgeleistungen möglich. 
Seit der Vereinb arung Abhängigkeitserk rankungen (2001) können grundsätzlich auch 
Patientinnen und Patienten unter Substitutionsbehandlung eine Entwöhnungstherapie in 
Anspruch nehmen. 
Die DRV ist nach dem SGB VI vorrangiger Leistungsträger bei Maßnahmen zur medizinischen 
Rehabilitation, nachrangig sind die Krankenkassen (SGB V) oder die überörtlichen Träger der 
Sozialhilfe (SGB XII) zuständig. Medizinische Rehabilitation ist keine kommunal finanzierte 
Leistung, findet sich aber im Handlungsfeld Gesundheit des Masterplans Soziales Köln wieder, 
dass das Ziel hat, die medizinische Grundversorgung aller Menschen zu gewährleisten (G1). 
                                                
10 Deutsche Rentenversicherung, Vereinbarung „Abhängigkeitserkrankungen“ vom 04. Mai 2001, § 2  
11 Deutsche Rentenversicherung, „Vereinbarungen im Suchtbereich“, 2. Auflage (8/2013)

Drogenhilfekonzept 2020 
37 
 
Es gibt aber viele, wichtige Schnittstellen zu kommunal finanzierten Angeboten, vor allem zu 
den Fachberatungsstellen: 
 Die Fachberatungsstellen vermitteln in Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation 
Abhängigkeitserkrankter. 
 Viele Fachberatungsstellen führen eigene Maßnahmen zur Ambulanten Rehabilitation 
Sucht (ARS) durch. 
 Einige Fachberatungsstellen übernehmen ebenso die Nachsorge nach erfolgter 
Rehabilitation. 
 
Aktuelle Angebotssituation 
87 Behandlungsplätze für die stationäre medizinische Rehabilitation Drogenabhängiger bieten 
folgende Fachkliniken in Köln bzw. im Kölner Umland: 24 Plätze in der Fachklinik Aggerblick 
(Drogenhilfe Köln) in Overath; 32 Plätze in der Fachklinik Tauwetter (SKM) in Bornheim und 31 
Plätze im Haus Lindscheid, Drogenreha bilitationsabteilung der Psychosomatische n Klinik 
Bergisch Gladbach (PSK) in Wermelskirchen-Dabringhausen. 
Ganztägig Ambulante Rehabilitation Sucht bietet die Fachklinik Tauwet ter und für Menschen, 
die von einer Abhängigkeit von Cannabis und/oder Amphetaminen betroffen sind, d as 
Alexianer-Krankenhaus Köln an. 
Leistungen zur Ambulanten Rehabilitation Sucht für Abhängige von illegalen Drogen bieten i n 
Köln die Drogenhilfe Köln und der SKM an. 
Die PSK nimmt in Haus Lindscheid auch Patientinnen und Patienten auf, die noch unter 
Substitution stehen sowie Patientinnen  und Patienten , die neben der Drogenabhängigkeit an 
weiteren behandlungsbedürftigen psychischen Störungen (insbesondere Psychosen) leiden und 
ergänzend pharmakologisch behandelt werden müssen.  
Die Einbeziehung substituierter Patient innen und Patient en in die medizinische Rehabilitation 
erfordert eine möglichst rechtzeitige Kontaktaufnahme mit den substituierenden Ärzt innen und 
Ärzten und Beratungsstellen vor Beantragung der Langzeittherapie, um Reha -Fähigkeit, Reha-
Bedarf und -prognose sicher einschätzen und unrealistische Erwartungen klären zu können. In 
Einzelfällen ist auch eine du rchgehende Substitution möglich.  Grundsätzlich setzt die 
Vereinbarung bei Abhängigkeitserkrankungen jedoch die Komplettabdosierung im Rahmen der 
medizinischen Rehabilitation voraus.  
 
Bedarfe aus Sicht der Workshop-Teilnehmenden 
Medizinische Rehabilitation Drogenabhängiger muss eng mit dem weite ren Drogenhilfesystem 
kooperieren. Gerade bei substituierten und komorbide erkrankten Patientinnen und Patienten ist 
die enge Zusammenarbeit sowohl mit dem allgemeinpsychiatrischen Hilfesystem als auch den 
substituierenden Ärzt innen und Ärzten besonders no twendig. Im Falle nicht geplanter bzw. 
irregulärer Beendigung der Entwöhnungstherapie ist sicherzustellen, dass eine etwaige 
Substitutionsbehandlung unmittelbar fortgeführt wird bzw. eine Weiterbehandlung der 
allgemeinpsychiatrischen Störung (v. a. Psychosen) gesichert ist, einschließlich der Inanspruch-
nahme entsprechender Wohnprojekte und tagesstrukturierender Maßnahmen.

Drogenhilfekonzept 2020 
38 
 
In NRW bieten inzwischen nur noch die Fachklinik Release in Ascheberg bei Hamm (Westfalen-
Lippe) und die PSK (Nordrhein) die medizinisc he Rehabilitation unter Substitution an. Eine 
integrative Langzeittherapie unter Einbeziehung Substituierter in eine größere Gruppe nicht 
substituierter Patient innen und Patient en wird dann schwierig, wenn in Einzelfällen eine 
durchgehende Substitution sin nvoll ist. D amit entsteht eine Warteliste, die es anderen 
erschwert, unter Substitution zeitnah eine Reha-Maßnahme antreten zu können. Deshalb ist zu 
fordern, dass auch weitere Rehakliniken zumindest kontinuierlich in Einzelfällen Patient innen 
und Patienten unter Substitution ermöglichen, eine Langzeittherapie aufzunehmen.  
Auch wäre wünschenswert, dass mehr Kliniken drogenabhängige Menschen unter 
Psychose/posttraumatischen Belastungsstörungen aufnehmen, wenn psychopharmakologische 
Medikation während der Rehabilitation weiterhin erforderlich ist. 
Ebenfalls wünschenswert wäre es für Patient innen und Patie nten mit geringen deutschen 
Sprachkenntnissen, auch schon während der medizinischen Rehabilitation den Erwerb der 
deutschen Sprache zu fördern. 
 
Ziele und Maßnahmen 
Ziele Beschlossene Maßnahmen Zeitrahmen 
Für substituierte Patientinnen und 
Patienten stehen bedarfsgerecht 
Plätze für die stationäre 
medizinische Rehabilitation zur 
Verfügung. 
Einbringung des Themas durch das 
Gesundheitsamt im Rahmen der 
gesetzlichen Hinwirkungspflicht beim 
Treffen mit den leitenden Ärzten der 
sektorversorgenden Kliniken und 
Ansprache der Drogentherapeutischen 
Ambulanz. 
2020/21 
Für Patientinnen und Patienten, die 
aufgrund einer Komorbidität auch 
während der medizinischen 
Rehabilitation pharmakologisch 
behandlungsbedürftig sind, stehen 
bedarfsgerecht Plätze zur 
Verfügung. 
Einbringung des Themas durch das 
Gesundheitsamt im Rahmen der 
gesetzlichen Hinwirkungspflicht beim 
Treffen mit den leitenden Ärzten der 
sektorversorgenden Kliniken und 
Ansprache der Drogentherapeutischen 
Ambulanz. 
2020/21 
Einbindung von Möglichkeiten des 
Erwerbs der deutschen Sprache. 
Vernetzung mit bestehenden Angeboten.  
 
In Bezug auf Wohnen und Tagesstruktur s iehe 3.2.3 Betreute Wohnprojekte und 3.2.4  
Tagesstrukturierende Angebote. 
 
3.3.2 Adaption 
An eine stationäre Entwöhnungsbehandlung kann sich bei Bedarf eine  Adaptionsbehandlung 
von bis zu 16 Wochen anschließen. Der Übergang von stationärer Rehabilitation in die Adaption 
muss nahtlos erfolgen.  Außerdem kann eine A daption nicht als Einzelmaßnahme ohne 
vorherige (ganztägig ambulante oder stationäre) Rehabilitation beantragt werden. Nach

Drogenhilfekonzept 2020 
39 
 
erfolgreichem Abschluss der Rehabilitationsmaßnahme wird sie insbesondere Patientinnen und 
Patienten bewilligt, die seit Längerem ni cht mehr berufstätig sind bzw. über keine eigene 
Wohnung verfügen. 
Das Ziel der Adaption ist die „Erprobung und Einübung eigenverantwortlicher Lebensführung 
und Anforderungen des Erwerbslebens unter realen Alltagsbedingungen . Das Ziel ist die 
berufliche und soziale Wiedereingliederung“12  
Die Adaptionsbehandlung umfasst Maßnahmen zur Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt 
(z.B. durch Praktika) , darüber hinaus einzel - und gruppentherapeutische Angebote, ein 
sporttherapeutisches Angebot, sozialarbeiterische u nd arbeitstherapeutische Betreuung. Die 
Betreuungsintensität ist deutlich geringer als während der vorgeschalteten Phase der 
medizinischen Rehabilitation, die Eigenverantwortung der Patienten entsprechend größer. 
Auch Adaption kann ganztätig ambulant oder stationär angeboten werden. Ausschlaggebend 
hierfür ist der individuelle Bedarf der zu Rehabilitierenden. 
Die Adaption wird von der Deutschen Rentenversicherung finanziert, findet sich aber im 
Handlungsfeld Gesundheit des Masterplans Soziales Köln wieder , mit dem Ziel, die 
medizinische Grundversorgung aller Menschen zu gewährleisten (G1). 
 
Aktuelle Angebotssituation 
Die Drogenhilfe Köln  (10 Plätze), die Psychosomatisc he Klinik Bergisch Gladbach  (10 Plätze), 
das Reha-Zentrum des SKM (16), das Projekt Wohngem einschaft e.V. (PROWO) (10 Plätze) 
und das MEDIAN Therapiezentrum und Adaptionshaus Köln  (12 Plätze) bieten eigene 
Adaptionseinrichtungen mit insgesamt 58 Plätzen in Köln bzw. dem Kölner Umland an. 
 
Bedarfe aus Sicht der Workshop-Teilnehmenden 
Angesichts d er sehr heterogenen Ressourcen, Komplexitätsgrade der Störungen und 
Unterstützungsbedarfe ist ein großes Spektrum unterschiedlicher Praktikumsgeber erforderlich, 
um den verschiedenen Patienten angemessene Praktikumsplätze zur Verfügung stellen zu 
können.  
Eine b esondere Herausforderung sind Patienten mit Sprachproblemen (Deutsch nicht als 
Muttersprache) sowie Analphabeten, zu deren Unterstützung das kommunale Hilfeangebot in 
Anspruch genommen wird (Volkshochschule, Sprachkurse etc.). Die entsprechenden Ange bote 
sind überschaubar, die zu beachtenden Zeitrahmen wenig flexibel, so dass sich die Integration 
einer Sprachunterstützung im Versorgungsalltag als kompliziert und mitunter nicht realisierbar 
darstellt. Hier besteht Handlungsbedarf. 
 
 
 
 
 
                                                
12 DRV Schriften Bd 81, Sozialmedizinisches Glossar der Deutschen Rentenversicherung, Juli 2013, S 19

Drogenhilfekonzept 2020 
40 
 
Ziele und Maßnahmen 
Ziele Beschlossene Maßnahmen Zeitrahmen 
Einbindung von Möglichkeiten des 
Erwerbs der deutschen Sprache in 
die Adaption. 
Vernetzung mit bestehenden Angeboten. offen 
Ausreichende Anzahl an 
bedarfsgerechten Praktikumsplätzen 
steht zur Verfügung. 
offen offen 
 
 
3.3.3 Nachsorge 
Nachsorge als Teil der Leistungen der DRV ist ein ambulantes Angebot zur „Sicherung der 
Nachhaltigkeit einer medizinischen Rehabilitation“ 13. Nachsorge schließt sich damit als 
ergänzendes Angebot an eine stationäre Entwöhnungsbehandlung an . Die Inhalte der 
Nachsorge orientieren sich überwiegend an den Punkten 
 Erhaltung und Stabilisierung der Abstinenz 
 angemessene Konfliktlösungsstrategien bei drohenden oder aktuellen Krisen 
 Förderung der Inanspruchnahme weitergehender Hilfen (Selbsthilfe, M aßnahmen zur 
beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabe, Psychotherapie usw.)14 
Ergeben sich darüber hinaus notwendige Bedarfe, müssen  wieder andere Formen der Hilfe  
initiiert werden. Weil es sich bei der Nachsorge ausdrücklich nicht mehr um ein therapeuti sches 
Angebot handelt, wird auch nicht mehr entsprechend therapeutisch geschultes Personal 
zwingend vorgeschrieben, jedoch seitens der DRV als wünschenswert angesehen. 
Als Angebot der DRV findet sich die Nachsorge im Handlungsfeld Gesundheit des Masterplan s 
Soziales Köln wieder , mit dem Ziel, die medizinische Grundversorgung aller Menschen zu 
gewährleisten (G1). 
Aktuelle Situation 
Nachsorge bildet wieder eine Schnittstelle zu den Fachberatungsstellen, in denen diese Form 
der Hilfe angeboten wird. In Köln bi eten die Drogenhilfe Köln und der SKM Nachsorge für 
Abhängige von illegalen Drogen an. Insbesondere für schwule Männer und Männer, die Sex mit 
Männern haben (MSM), die ihren Drogenkonsum mit ihrer ausgelebten Sexualität kombinieren, 
bietet auch die Aidshilfe Köln Nachsorge an. 
 
Bedarfe aus Sicht der Workshop-Teilnehmenden 
./. 
 
                                                
13 Gemeinsames Rahmenkonzept der DRV zur Nachsorge vom 31.10.2012, Pkt. 1  
14 Ebd, Pkt 4

Drogenhilfekonzept 2020 
41 
 
3.3.4 (Ambulant) Betreutes Wohnen (bis 31.12.2019) 
Das Ambulante Betreute Wohnen für Menschen mit Suchterkrankung i n Köln ist ein etabliertes 
Hilfeangebot zu Verbesserung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Es ist ein Angebot für 
Menschen mit Behinderung, die sich über einen längeren Zeitraum nicht in der Lage sehen, 
ohne professionelle Begleitung am Leben in der Gemeinschaft teilzuhaben. Fachkräfte 
begleiten stundenweise individuell e in selbständiges Wohnen in der eigenen Wohnung. Der 
Umfang der Betreuung orientiert sich am persönlichen Bedarf. Ziel ist es, Menschen mit 
Behinderung zu fördern bzw. zu mobilisieren, sich in ihren alltäglichen Lebens - und 
Wohnsituationen weitgehend selbst ändig zurechtzufinden und ein selbstbestimmtes Leben 
führen zu können.  
Die entsprechenden strategischen Ziele des Masterplans Soziales Köln im Handlungsfeld 
Wohnen sehen vor, dass ausreichend bezahlbarer und barrierefreier Wohnraum vorhanden ist 
(W1), Menschen mit Wohnhemmnissen unterstützt werden (W2), vulnerable Gruppen geschützt 
sind (W3), Wohnungslosigkeit vermieden wird (W4) und neue Wohnformen entwickelt werden 
(W7). 
Primär gilt es für den Bereich des Ambulant Betreuten Wohnens für Menschen mit 
Suchterkrankung 
 die Wohnung zu erhalten und eventuell Wohnraum zu finden,  
 Begleitung bei der Bewältigung lebenspraktischer Aufgaben, Beratung bei behördlichen, 
organisatorischen und finanziellen Angelegenheiten,  
 Begleitung in privaten und gesundheitlichen Konflikt- und Krisensituationen,  
 Unterstützung bei der Entwicklung einer angemessenen Tagesstruktur,  
 Unterstützung bei einer beruflichen Eingliederung und Begleitung bei Problemen am 
Arbeitsplatz,  
 Motivation bei der Freizeitgestaltung und der Schaffung sozialer Kontakte,  
 gemeinsames Hinarbeiten auf eine langfristige Perspektive sowie  
 Sicherung des Status quo und Vermeidung bzw. Verlangsamung von Verschlechterung.  
 
Die Rechtsgrundlagen dieser ambulanten Eingliederungshilfen sind im Sozialgesetzbuch XII in  
den §§ 53 ff. i.V.m. § 55 SGB IX definiert. Die Leistung wird durch den Landschaftsverband 
Rheinland (LVR) finanziert und bezüglich der Qualität kontrolliert. In Köln wurde 2017 für 847 
Menschen mit chronischer Suchterkrankung Eingliederungshilfe vom LVR bewilligt: in 723 
Fällen Ambulant Betreutes Wohnen und in 115 Fällen stationäres Wohnen.  
Aktuell wird im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes die Eingliederungshilfe, 
wozu auch das Betreute Wohnen gehört, grundsätzlich reformiert. Die Neuausric htung der 
Eingliederungshilfe erfolgt konsequent personenzentriert. Die Umsetzung erfolgt stufenweise. 
Der Teil „Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung von Menschen mit 
Behinderungen“ tritt zum 01.01.2020 in Kraft. Konkrete Einzelheiten hi erzu befinden sich noch 
im Abstimmungsprozess. Entschieden ist jedoch, dass Eingliederungshilfen nur noch vom 
überörtlichen Sozialhilfeträger erbracht werden. Für NRW sind das die Landschaftsverbände.

Drogenhilfekonzept 2020 
42 
 
Aktuelle Angebotssituation 
Der Bedarf und damit die Na chfrage nach dieser Unterstützung sind stetig gestiegen. Die 
Fallzahlen der Eingliederungshilfe in Form des Ambulant Betreuten Wohnens haben sich 
binnen 10 Jahren seit Einführung nahezu verdreifacht. Im Jahr 2007 lagen die Fallzahlen der 
Eingliederungshilfe in Form des Ambulant Betreuten Wohnens bei 1.930 Fällen und im Jahr 
2017 bei 5.426. Die Zahlen beinhalten alle Formen der Behinderung. 
Für das Stadtgebiet Köln hat sich eine differenzierte Anbieterlandschaft mit über 50 Anbietern 
entwickelt, die überwieg end in dem Verein „Faba – Freie ambulante BeWo -Anbieter e.V.“ 
zusammengeschlossen sind. Eine intensive Vernetzung mit den Hilfsangeboten im Bereich der 
Suchthilfe und der Kommune sind grundlegende Voraussetzung einer erfolgreichen Betreuung.  
Ein gutes Beis piel hierfür ist das Angebot "Tandem" des SkF. Hier arbeitet Bewo Sucht 
zusammen mit Kolleginnen und Kollegen der Sozialpädagogischen Familienhilfe in Familien, in 
denen eine Suchtproblematik vorliegt. 
Im Großraum Köln gibt es mit der Torburg in Bornheim ( Deutscher Orden Ordenswerke), dem 
Faßbacher Hof in Schildgen (Arbeiter Samariter Bund RV Bergisch Land e.V.) und Haus 
Birkenbusch (PSK in Bergisch Gladbach) drei Wohneinrichtungen, die den enormen Bedarf des 
hiesigen Hilfesystems aber nicht abdecken können. 
 
Bedarfe aus Sicht der Workshop-Teilnehmenden 
Aufgrund der Finanzierung des Einzelfalls ist im Prinzip eine Bedarfsdeckung sicher gestellt. 
Jedem Hilfesuchenden kann ein Angebot gemacht werden, wenn er die Voraussetzungen dazu 
erfüllt. Menschen mit Suchterkrankung, die in einer der vier Substitutionsambulanzen behandelt 
werden, können das Angebot nicht in Anspruch nehmen, da hier die Leistungen ein er 
psychosozialen Begleitung (PSB) inkludiert sind.  
Das Fehlen spezifischer Angebote für Menschen mit Migrat ionshintergrund, für Menschen mit 
Doppeldiagnosen, für Menschen ohne Wohnraum, für in ihrer Mobilität eingeschränkte 
Menschen, für aus der Haft entlassene Menschen forder t vielfältig heraus. Der angespannte 
Kölner Wohnungsmarkt stellt eine große Hürde bezü glich der sozialen Teilhabe dar. Menschen 
mit Suchterkrankung, meist von Sozialtransferleistungen lebend, oftmals mit zusätzlichen 
psychosozialen Problemen belastet, sind häufig auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt nicht 
konkurrenzfähig. Hier besteht ein hohe r Bedarf an angemessenem Wohnraum. Eine weitere 
Herausforderung stellt die Gewinnung von Fachkräften dar.  
Ferner besteht ein hoher Bedarf an Stationärem Betreutem Wohnen für die wachsende Zahl 
multimorbider langjährig Drogenabhängiger. Ein Mangel an nahtl os verfügbaren , adäquat 
betreuten stationären Angeboten führt ansonsten oftmals zu Betreuungsabbrüc hen und 
Kontaktverlust zum Hilfe system, d.h. auch Rückkehr in die Obdachlosigkeit und konsumnahe 
Lebensbedingungen.  
Auch der Bedarf älter werdender Drogenab hängiger, die vorübergehend oder dauerhaft eine 
Unterbringung in einer soziotherapeutischen Einrichtung benötigen, nimmt deutlich zu.

Drogenhilfekonzept 2020 
43 
 
Ziele und Maßnahme 
Ziele Beschlossene Maßnahmen Zeitrahmen 
Ausreichend barrierefreier 
Wohnraum für die Zielgruppe. 
Siehe Handlungsfeld Wohnen des 
Masterplans Soziales Köln. 
 
Inanspruchnahme von Leistungen 
zum Betreuten Wohnen bei 
zeitgleicher Behandlung in den 
städtischen Ambulanzen, ergänzend 
zur dort geleisteten PSB. 
Klärung zwischen Amt für Soziales, 
Arbeiten und Wohnen, dem LVR und 
dem Gesundheitsamt. 
2019/20 
 
In Bezug auf Wohnen s. auch 3.2.3

Drogenhilfekonzept 2020 
44 
 
3.4 Änderungen sichern – 4. Meilenstein 
Wenn länger als sechs Monate gesundheitsbewusstes  bzw. abstinentes  Verhalten anstelle 
eines problematischen Drogenkonsums etabliert wurde,  ist es erforderlich,  diese Verhaltens -
änderung langfristig zu stabilisieren. Diese Phase bzw. dieses Stadium wird von Prochaska und 
DiClemente Phase der Aufrechterhaltung genannt. Die Anwendung der erlernten Fähigkeiten 
und Strategien wird nun zur alltägl ichen Routine. In dieser Phase geht es insbesondere um 
Bewältigung von  Krisen, Rückfallprophylaxe und -bearbeitung sowie um einen stabilen 
Lebensalltag. Hierbei kann und sollte das professionelle Hilfesystem unterstützen, soweit dies 
im Einzelfall situationsbezogen erforderlich ist. 
Die erreichte Veränderung abhängigen Verhaltens erklärt auch, dass keine Einrichtung der 
professionellen Drogenhilfe für diese Phase prioritär zuständig ist. Hilfe und Unterstützung 
bieten im Bedarfsfall die folgenden, zuvor ausführlich beschriebenen Angebote: 
 Fachberatungsstellen, 
 Psychosoziale Betreuung (PSB),  
 Selbsthilfe,  
 Medizinische Rehabilitation, 
 Adaption, 
 Nachsorge  
 Betreutes Wohnen. 
Eine besondere Bedeutung zur langfristigen Stabilisierung hat die Selbsthilfe, wie verschiedene 
Studien gezeigt haben 15. Die Selbsthilfe trägt maßgeblich zu den strategischen Zielen des 
Masterplans Soziales Köln im Handlungsfeld gesellschaftliche Einbindung bei: Menschen sollen 
Kultur-, Sport - und Freizeitangebote inklusiv nutzen (P2) und sic h am politischen Leben 
beteiligen können (P4).  Im Rahmen der Erarbeitung des Drogenhilfekonzeptes sind für die 
Phase der Aufrechterhaltung keine eigenen Bedarfe, Ziele und Maßnahmen erarbeitet worden. 
Es ergeben sich aber Schnittstellen zu vorhergehenden M eilensteinen. So ist es natürlich 
erforderlich, dass auch längerfristig bei Rückfällen und psychosozialen Krisen ausreichend 
Kapazitäten der PSB und des Betreuten Wohnens zur Verfügung stehen. Zur Stabilisierung des 
Alltags ist aber genauso  zufriedenstellender Wohnraum und eine sinnstiftende Tagesstruktur 
notwendig. Hier greifen die Zielformulierungen des Masterplans Soziales Köln, dass alle 
Menschen am Arbeitsleben teilhaben können und ausreichend mit Wohnraum versorgt sind.  
                                                
15 https://www.konturen.de/fachbeitraege/zusammenarbeit-von-beruflicher-suchthilfe-und-sucht-
selbsthilfe/ (21.11.2018)

Drogenhilfekonzept 2020 
45 
 
4  Perspektiven zur Weiterentwicklung des Kölner  
 Drogenhilfesystems 
In dem vorliegenden Drogenhilfekonzept zeigt sich, dass die Stadt Köln über ein hoch 
entwickeltes, breit aufgestelltes  und differenziert ausgebautes Drogenhilfesystem verfügt. 
Soziale, psychologische und medizinische Hilfen und Interventionsformen ergänzen einander. 
Die verschiedenen Kosten - und Leistungsträger mit ihren jeweiligen Rahmenbedingungen 
sowie eine sich verändernde Suchtszene machen effektives Schnittstellenmanagement und 
eine gute Kooperation und Vernetzun g der beteiligten Akteure sowie eine kontinuierliche 
Planung und Steuerung dringend erforderlich:16.  
Kontinuierliche Kooperation, Planung und Steuerung  
Die Wirksamkeit  in der Versorgung Drogenabhängiger ist nicht zuletzt durch die Koexistenz 
einer Vielzahl von Kosten - und Leistungsträgern und Angebotsformen bedingt. Daher besteht 
die Notwendigkeit der Planung, Koordination und Steuerung durch das Gesundheitsamt, wie sie 
das Öffentliche Gesundheitsdienst Gesetz NRW (ÖGDG) als Aufgabe der Kommunen festlegt. 
Dabei sollten fachlich etablierte Instrumente wie Rahmenvereinbarungen, Kosten -
Leistungsverträge oder Qualitätszirkel verwendet werden. In einem fachlichen Austausch mit 
Gesundheitsämtern anderer Großstädte wurde dies bestätigt. Ein kooperativer 
Planungsprozess setzt die erforderlichen Strukturen sowie die Diskurs - und 
Kooperationsbereitschaft aller Akteure voraus.  
Die Entwicklung umfassender und kontinuierlicher Steuerungsstrukturen und die Bereitschaft 
zur Kooperationen sind in der Suchthilfe unverzichtb ar. Um im Einzelfall alle Ressourcen der 
Basisversorgungssysteme (niedergelassene Ärzte, Allgemeinkrankenhäuser, Psychiatrische 
Krankenhäuser, Allgemeine Soziale Dienste, Sozialpsych iatrische Dienste u.a.) sowie de s 
spezialisierten Drogenhilfesyste ms einbe ziehen zu können, sollten fallbezogene Vernetzung 
und das Case-Management etabliert sein.  
Finanzierung  
Die sozialrechtliche Anerkennung der Sucht als Krankheit schuf eine wesentliche finanzielle 
Grundlage für den Ausbau und die Finanzierung des Hilfesyst ems. Es bestehen sehr 
unterschiedliche Finanzierungsformen für die diversen Leistungsangebote. Um die kommunale 
Steuerungsverantwortung zukünftig zielorientiert besser wahrnehmen zu können, wird es 
erforderlich sein , Pauschalzuwendungen durch Leistungsvere inbarungen abzulösen. Für die 
städtische Förderung der Drogenhilfe gilt zudem, dass sie, wie alle städtischen Förderungen, 
zukünftig grundsätzlich im Rahmen von Förderprogrammen erfolgen wird.  
Bedarfsgerechtigkeit und sozialräumliche Ausrichtung  
Die quan titativen und qualitativen Planungsschritte orientieren sich an den sich wandelnden 
Bedarfen betroffener Menschen mit Drogenproblemen. Veränderte Konsumgewohnheiten in 
Bezug auf psychotrope Substanzen führen auch zu veränderten substanzbezogenen Störungen 
und Risiken. Das Hilfesystem muss diese n Wandel kontinuierlich beobachten und seine Hilfe - 
und Interventionsformen den sich verändernden Bedarfen adaptieren . Mit der sozialräumlichen 
Ausrichtung von Angeboten im Quartier, ggfls. für spezifische Zielgruppe n, sollen die 
Teilhabechancen von Drogenabhängigen gestärkt werden.  
                                                
16 Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen: SITUATION UND PERSPEKTIVEN DER 
SUCHTKRANKENHILFE Positionspapier 2001

Drogenhilfekonzept 2020 
46 
 
Fachlichkeit und Qualitätssicherung  
Für die Leistungserbringung wie auch die Weiterentwicklung der Drogenhilfe ist die Fachlichkeit 
und kontinuierliche Qualifizierung der Fachkräfte von e ntscheidender Bedeutung. Dabei kommt 
– basierend auf der theoretischen Fundierung dieses Drogenhilfekonzept –  Qualifikationen zur 
gezielten Stärkung von Veränderungsbereitschaft eine besondere Bedeutung zu.  
Die Qualitätssicherung erfolgt in den verschiedenen Einrichtungen der Drogenhilfe aktuell sehr 
unterschiedlich, soll aber prinzipiell vergleichbar sein. Dokumentation und Evaluation sollten als 
selbstverständliche Instrumente der Qualitätssicherung angewandt werden, um die Wirksamkeit 
der verschiedenen  Hilfeformen und Interventionen darstellen, überprüfen und gegebenenfalls 
verbessern zu können. Darüber hinaus können Qualitätszirkel und selbstverpflichtende 
Qualitätsstandards zielführende Instrumente sein.  
Teilhabe und Partizipation 
Gemeinsame Grundlag e für die Leistungserbringung der Drogenhilfe ist die Orientierung an 
Teilhabe und Inklusion. Als f achliche Basis gelten das bio -psychosoziale Modell, die 
internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) sowie 
das neue  Bundesteilhabegesetz (BThG). Die Hilfeangebote müssen individuell angemessen, 
miteinander vernetzt und ausreichend niedrigschwellig sein, auch in Bezug auf zeitliche und 
örtliche Erreichbarkeit. T eilhabe und Partizipation  erfordern auch Maßnahmen zur Förd erung 
der Akzeptanz in der Stadtgesellschaft. 
Ergebnisse und Wirksamkeit 
Um die Ergebnisse und die Wirksamkeit der erbrachten Leistungen abbilden zu können, ist die 
Entwicklung einheitlicher, verbindlicher Indikatoren zur Messung und Erfolgskontrolle 
notwendig. Hierzu zählt auch die Erhebung entsprechender Daten,  darunter der Kerndatensatz 
Sucht und soz ialraumbezogene Analysen , sowie ggfls. maßnah menspezifischer 
Dokumentationen. 
Integrierte Suchthilfe 
Das vorliegende Drogenhilfekonzept umfasst den Bereich d er Abhängigkeit von illegalen 
Substanzen. Perspektivisch strebt die Stadt Köln eine integrierte Suchthilfe an, die auch legale 
Suchtmittel wie Alkohol und Medikamente  sowie nicht stoffgebundene Suchtformen umfasst. 
Das Drogenhilfesystem hat sich in Deutschland neben dem sehr viel älteren System der Hilfen 
für Menschen mit Alkoholproblemen additiv als Spezialsystem entwickelt. Dadurch entstand 
auch in Köln ein weitgehend paralleles Netz an Beratungs - und Behandlungseinrichtungen. 
Zukünftig sollen stärker synergetische Effekte , z.B. durch die Bündelung fachlicher und 
personeller Ressourcen, gefördert werden. U nter fachlichen Aspekten und im Hinblick auf die 
Nutzung von Ressourcen soll geprüft werden, wo die stärkere Vernetzung oder Integration von 
Angeboten größere Effektivität und Effizienz verspricht. Ein zukünftig integratives 
Suchthilfekonzept sollte zudem Suchtprävention und Frühintervention umfassen.

Drogenhilfekonzept 2020 
47 
 
5 Ausblick 
Die Stadt Köln hat eine dreijährige externe Evaluation der Umsetzung des Drogenhilfe -
konzeptes beschlossen. Im Juli 2019 wurde FOGS - Gesellschaft für Forschung und Beratung 
im Gesundheits - und Sozialbereich mit der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation 
beauftragt. Gegenstand der Untersuchung sind die Entwicklung von Grundlagen für eine 
Planung und Steuerung der Sucht-/Drogenhilfe, die Analyse von Strukturen und Prozessen, die 
Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts sowie die Erarbeitung von 
Handlungsempfehlungen für eine qualitative Weiterentwicklung des Drogenhilfesystems . Der 
Prozess der Evaluation wird partizipativ unter Einbezug der Fachexpertise in Köln stattfinden 
und intensiv durch die Verwaltung begleitet. Die Untersuchung ist prozessorientiert und wird 
laufend (Zwischen-)Ergebnisse in den Entwicklungsprozess einbringen.  
Entsprechend der Handlungsempfehlungen und mit Hilfe zu implementierender Strukturen und 
Instrumente soll eine längerfristige, bedarfsorientierte Suchthilfeplanung mit einer 
bedarfsgerechten Finanzierung ermöglicht werden, um die Lebensverhältnisse und 
Teilhabechancen von Menschen mit einer Suchterkrankung in Köln nachhaltig zu verbessern.

Drogenhilfekonzept 2020 
48 
 
6 Beteiligte 
6.1 Autorinnen- und Autorenverzeichnis 
Von verschiedenen Beteiligten wurden zu einzelnen Themen Texte erarbeitet, die eine 
Grundlage für die Erstellung des vorliegenden Drogenhilfekonzeptes waren. Folgende 
Personen haben Beiträge zur Verfügung gestellt: 
 
Name Einrichtung 
Brünner, Bettina Stadt Köln, Gesundheitsamt 
Dahlheim, Charlotte Stadt Köln, Gesundheitsamt 
Hambüchen, Dr. Thomas Drogenhilfe Köln gGmbH 
Hecht, Andreas SKM Köln e.V. 
Jesse, Marco Vision e.V. 
Kreft, Anne Drogenhilfe Köln gGmbH 
Kuhlmann, Dr. Thomas PSK – Psychosomatische Klinik Bergisch Gladbach 
Kuss, Rüdiger FABA e.V. 
Lauterborn, Marcus Aidshilfe Köln e.V. 
Peters, Thomas LVR Eingliederungshilfe 
Schneider, Prof. Dr. Barbara LVR-Klinik Köln 
Teutenberg, Norbert SKM Köln e.V. 
 
Die Textbeiträge wurden redaktionell bearbeitet von Doris Sarrazin, ehemals LWL - 
Koordinationsstelle Sucht. 
Allen einen herzlichen Dank.

Drogenhilfekonzept 2020 
49 
 
6.2 Teilnehmende an den Workshops 
 
Einrichtung Name WS 1 WS 2 WS 3 WS 4 
Aidshilfe Köln e.V. Frau Diers     X 
Aidshilfe Köln e.V. Herr Laue  X    
Aidshilfe Köln e.V. Herr Lauterborn  X X X 
Aidshilfe Köln e.V. Herr Schuhmacher  X X X  
Alexianer Köln GmbH Frau Schwamborn X    
Betreutes Wohnen (illegal) 
Arbeitskreis BeWo Sucht 
Frau Schilling X    
Blaues Kreuz Köln e.V. Herr Magar   X X 
Blaues Kreuz Köln e.V. Herr Seeger X    
Diakonie Köln und Region Frau Anton X X   
Diakonie Köln und Region Herr Kobus    X 
Diakonie Köln und Region Frau Naujoks    X 
Diakonie Köln und Region Frau Schönewolff   X X 
Drogenhilfe Köln gGmbH Herr Dr. Hambüchen X X X X 
Drogenhilfe Köln gGmbH Frau Kreft  X X  
Drogenhilfe Köln gGmbH Herr Dr. Kursawe   X  
Drogenhilfe Köln gGmbH Herr Salisch-Chromow  X   
Drogenhilfe Köln gGmbH Herr Sevenich X X   
Drogenhilfe Köln gGmbH Herr Sondermann   X  
Drogenhilfe Köln gGmbH Herr Wedig X    
FABA e.V. Herr Kuss X X X X 
Jobcenter Köln Frau Kuck X  X  
Jobcenter Köln Frau Schwarte    X 
Jobcenter Köln Herr Steinfels  X   
LVR Herr Peters  X

Drogenhilfekonzept 2020 
50 
 
LVR – Eingliederungshilfe Frau Wasmuth X    
LVR-Klinik Köln Frau Dr. Ferfers   X X 
LVR-Klinik Köln Frau Prof. Dr. Schneider X X   
MEDIAN Gesundheitszentrum 
Köln 
Frau Neumann  X   
PSK – Psychosomatische Klinik 
Bergisch Gladbach 
Herr Dr. Kuhlmann X X  X 
PSK – Psychosomatische Klinik 
Bergisch Gladbach 
Herr Pin X   X 
Selbsthilfe KAG Herr Drümmen X X X X 
Selbsthilfe KAG Herr Fuchs X X X X 
SkF e.V. Köln Frau Wiedenau X    
SKM e.V. Köln Herr Hecht X X   
SKM e.V. Köln Herr Papenbrock X X   
SKM e.V. Köln Herr Teutenberg   X X 
SKM e.V. Köln Frau van Well   X X 
Spiritaner Stiftung Frau Ackerschott X X X  
Spiritaner Stiftung / Notel Frau Bäcker X X   
Spiritaner Stiftung / Notel Frau Bruschinski    X 
Stadt Köln, Dez. V Herr Schlanstedt  X X X 
Stadt Köln, Gesundheitsamt Herr Dr. Albers X X X X 
Stadt Köln, Gesundheitsamt Frau Brünner    X 
Stadt Köln, Gesundheitsamt Frau Dr. Bunte X X X X 
Stadt Köln, Gesundheitsamt Frau Dahlheim X    
Stadt Köln, Gesundheitsamt Frau Dorgeloh X X X X 
Stadt Köln, Gesundheitsamt Herr Lehmann   X  
Stadt Köln, Amt für Kinder, 
Jugend und Familie 
Herr Bathen  X

Drogenhilfekonzept 2020 
51 
 
Stadt Köln, Amt für Kinder, 
Jugend und Familie 
Herr Kahl   X  
Stadt Köln, Amt für Kinder, 
Jugend und Familie 
Frau Köper  X    
Stadt Köln, Amt für Kinder, 
Jugend und Familie 
Herr Schwarz X    
Stadt Köln, Amt für Kinder, 
Jugend und Familie 
Herr Schärpf   X  
Stadt Köln, Amt für Soziales 
und Senioren 
Frau July    X 
Stadt Köln, Amt für Soziales 
und Senioren 
Herr Krütt-Hüning X X   
Stadt Köln, Amt für Soziales 
und Senioren 
Frau Martin  X  X 
Vision e.V. Herr Jesse X X  X 
 
Die Workshops wurden moderiert von Frau Dorothe Mücken, Landesstelle Sucht NRW. 
Allen einen herzlichen Dank.

7 Anhang 
7.1 Tabelle: Einrichtungen je Meilenstein 
1. Meilenstein – Überleben sichern 
Drogenkonsumraum 
Angebot Standort Finanzierung 
KAD 1 
SKM 
3 Plätze (auch inhalativer Konsum) 
Köln-Innenstadt 
Bahnhofsvorplatz 2a 
Stadt Köln - Gesundheitsamt 
 
Notschlafstellen 
Angebote Standort Finanzierung 
Notschlafstelle „Notel“  
Spiritaner-Stiftung 
10 Betten für Männer 
Köln-Innenstadt 
Victoriastraße 12 
Stadt Köln - Amt für Soziales, Arbeit und 
Senioren 
Notschlafstelle in Nippes  
Drogenhilfe Köln 
10 Betten für Männer 
Köln-Nippes 
Cranachstraße 9 
Stadt Köln - Amt für Soziales, Arbeit und 
Senioren 
Notschlafstelle am Bahnhof 
SKM 
10 Betten für Männer und Frauen 
Köln-Innenstadt 
Komödienstraße 4 
Stadt Köln - Amt für Soziales, Arbeit und 
Senioren 
Notschlafstelle „come back“  
SkF 
7 + 2 Notbetten für Frauen (auch mit 
Tieren) 
Köln-Innenstadt 
Mauritiussteinweg 77 - 79 
Stadt Köln - Amt für Soziales, Arbeit und 
Senioren

Drogenhilfekonzept 2020 
53 
 
Krankenwohnung für Drogenabhängige 
Angebot Standort Finanzierung 
Krankenwohnung „Kosmidion“  
Spiritaner-Stiftung 
5 Betten+ 1 Notbett in 3 Zimmern für 
Männer und Frauen 
Köln-Innenstadt 
Victoriastraße 12 
 
Stadt Köln - Amt für Soziales, Arbeit und 
Senioren Eigenanteil Spiritaner-Stiftung 
 
 
Mobiler Medizinischer Dienst (MMD) 
Angebot Standort Finanzierung 
Mobiler Medizinischer Dienst (MMD) Sprechstunden:  
Kontaktstelle am Bahnhof (SKM) 
Café Victoria (Drogenhilfe) 
Krankenwohnung Kosmidion (Spiritaner) 
Kontaktladen in Kalk (Vision) 
Stadt Köln - Gesundheitsamt 
Gesetzliche Krankenkassen 
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein 
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe 
 
Spritzentausch / Schadensminimierung 
Angebote Standort Finanzierung 
Spritzentausch in ca. 20 Einrichtungen 
des Drogenhilfesystems 
Verteilt über das Stadtgebiet Stadt Köln - Gesundheitsamt 
13 Spritzenautomaten Verteilt über das Stadtgebiet Aids-Hilfe NRW 
 
Aufsuchendes Suchtclearing 
Angebot Standort Finanzierung 
Aufsuchendes Suchtclearing (ASC)  
Gesundheitsamt Köln – Koordination 
Drogenhilfe Köln, SKM und Vision 
Einsätze im Stadtgebiet, besonders in 
den Hotspots der offenen Drogenszene 
Stadt Köln - Gesundheitsamt

Drogenhilfekonzept 2020 
54 
 
Niedrigschwellige Kontaktstellen/ - cafés/ - läden 
Angebote für Erwachsene  Standorte Finanzierung 
Kontaktstelle am Bahnhof 
SKM 
Köln-Innenstadt 
Bahnhofsvorplatz 2a 
Stadt Köln - Gesundheitsamt 
Kontakt- und Beratungsstelle „Vor Ort“ 
Kalk 
SKM 
Köln-Kalk 
Dieselstraße 17 
Stadt Köln - Gesundheitsamt 
Kontakt- und Beratungsstelle Ehrenfeld  
Träger- und Förderverein 
Drogenkontaktstelle Ehrenfeld e.V. in 
Kooperation mit dem SKM 
Köln-Ehrenfeld 
Rothenkruger Straße 2a 
Stadt Köln – Gesundheitsamt 
Kontakt- und Gesundheitszentrum „Café 
Viktoria“ 
Drogenhilfe Köln 
Köln-Innenstadt 
Viktoriastraße 12 
Stadt Köln – Gesundheitsamt 
Kontaktladen Kalk 
Vision 
Köln-Kalk 
Neuerburgstraße 25 
Stadt Köln – Gesundheitsamt 
Kontaktladen Meschenich 
Vision 
Köln-Meschenich (Kölnberg)  
An der Fuhr 3 
Stadt Köln – Gesundheitsamt 
 
Angebote für Jugendliche und junge 
Erwachsene 
Standorte Finanzierung 
„Café Mäc Up“  
SkF 
Köln-Innenstadt 
Gereonstraße 13 
Stadt Köln - Amt für Soziales, Arbeit und 
Senioren 
Stadt Köln - Amt für Kinder, Jugend und 
Familie 
B.O.J.E.- Beratungsbus  
Gesundheitsamt und Auf Achse Kjsh e.V. 
Köln-Innenstadt 
Busbahnhof am Breslauer Platz 
Stadt Köln – Gesundheitsamt  
Stadt Köln - Amt für Soziales, Arbeit und 
Senioren 
Verein »wir helfen«

Drogenhilfekonzept 2020 
55 
 
Beratungsangebote für Prostituierte 
Angebote Standort Finanzierung 
„Mäc Up Geestemünderstraße“ 
SkF und Gesundheitsamt 
Köln-Longerich 
Straßenstrich Geestemünderstraße 
Stadt Köln - Amt für Soziales, Arbeit und 
Senioren 
Stadt Köln – Gesundheitsamt 
Rahab 
SkF 
Köln-Innenstadt 
Mauritiussteinweg 77-79 
Stadt Köln - Amt für Soziales, Arbeit und 
Senioren 
 
Substitutionsbehandlung 
Angebote Standort Finanzierung 
4 Substitutionsambulanzen mit 
Komplexangebot aus Substitution und PSB: 
Substitutionsambulanz Neumarkt 
Gesundheitsamt Köln und Drogenhilfe Köln 
280 Plätze davon 80 für 
Diamorphinbehandlung 
Suchthilfezentrum Köln-Mülheim 
Drogenhilfe Köln 
130 Plätze 
Suchthilfezentrum Köln-Mitte 
Drogenhilfe Köln 
130 Plätze 
"MEREAM" Substitutionsambulanz  
SKM 
120 Plätze 
 
 
Köln-Innenstadt 
Lungengasse 13-17  
 
 
Köln-Mülheim 
Bergisch Gladbacher Straße 71 
 
Köln-Innenstadt 
Auf dem Hunnenrücken 7 
 
Köln-Innenstadt 
Große Telegraphenstraße 31 
GKV 
Selbstzahler

Drogenhilfekonzept 2020 
56 
 
 
16 niedergelassenen Arztpraxen Verteilt über das Stadtgebiet GKV 
Selbstzahler 
2 Institutsambulanzen 
LVR-Klinik Köln 
100 Plätze 
Psychosomatischen Klinik Bergisch 
Gladbach (PSK)  
20 Plätze 
 
Köln-Merheim 
Wilhelm-Giesinger-Straße 23 
 
Bergisch Gladbach 
Schlodderdicherweg 23 a,  
 
GKV 
Selbstzahler 
 
GKV 
Selbstzahler 
 
 2. Meilenstein 
2.1 Fachberatungsstellen 
 
Angebote für (junge) Erwachsene  Standorte Finanzierung 
Fachambulanz Sucht  
SKM 
Köln-Innenstadt 
Große Telegraphenstraße 31 
Stadt Köln - Gesundheitsamt 
Stadt Köln - Amt für Kinder, Jugend und 
Familie 
Suchthilfezentrum Köln-Mitte 
Drogenhilfe Köln 
Köln-Innenstadt 
Auf dem Hunnenrücken 7 
Stadt Köln - Gesundheitsamt 
Stadt Köln - Amt für Soziales, Arbeit und 
Senioren 
Suchthilfezentrum Köln-Mülheim 
Drogenhilfe Köln 
Köln-Mülheim 
Bergisch Gladbacher Straße 71 
Stadt Köln - Amt für Soziales, Arbeit und 
Senioren 
Stadt Köln - Amt für Kinder, Jugend und 
Familie 
Beratungsstelle „Vor Ort“ Porz 
SKM 
Köln-Porz 
Goethestraße 7 
Stadt Köln - Amt für Kinder, Jugend und 
Familie

Drogenhilfekonzept 2020 
57 
 
Kontakt- und Beratungsstelle „Vor Ort“ 
Kalk  
SKM 
Köln-Kalk 
Dieselstraße 17 
Stadt Köln - Gesundheitsamt  
Stadt Köln - Amt für Kinder, Jugend und 
Familie 
 
Angebote für Jugendliche und junge 
Erwachsene 
Standorte Finanzierung 
Jugend Sucht Beratung Köln  
SKM 
Köln-Innenstadt 
Bismarckstraße 1-3 
Stadt Köln - Amt für Kinder, Jugend und 
Familie 
Stiftungen und Eigenmittel 
Land NRW und BMG 
B.i.S.S. (= Beratung und Begleitung für 
Jugendliche in Sachen Sucht)  
SKM und SkF  
Köln-Innenstadt 
Bismarckstraße 1-3 
Stadt Köln - Amt für Kinder, Jugend und 
Familie 
Jugendsuchtberatung „ansprechbar“  
Drogenhilfe Köln 
Köln-Innenstadt 
Victoriastraße 12 
 
Köln-Chorweiler 
Athener Ring 3 a 
 
Köln-Meschenich 
An der Fuhr 1 
Stadt Köln - Amt für Kinder, Jugend und 
Familie Stiftungen und Eigenmittel

Drogenhilfekonzept 2020 
58 
 
 
Projekte Standorte Finanzierung 
Jugendsuchtberatung „ansprechbar“  
Drogenhilfe Köln 
Projekt Crysp 
Amphetamine / Partydrogen 
 
Projekt Kidkit 
Kinder suchtkranker Eltern  
 
 
Köln-Innenstadt 
Köln-Mülheim 
Köln-Meschenich 
Köln-Innenstadt 
Victoriastraße 12 
 
 
Stadt Köln - Amt für Kinder, Jugend und 
Familie 
Stiftungen und Eigenmittel 
 
 
Ehrenamt, Stiftungen und Eigenmittel 
Drittmittel Bundesministerium für Gesundheit 
Aidshilfe Köln 
Chemsex-Beratung 
 
Köln-Innenstadt  
Beethovenstraße 1 
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und 
Soziales NRW im Rahmen des Aktionsplans 
gegen Sucht NRW 
SKM Köln 
Jugend Sucht Beratung 
Projekt „Interkulturelle 
Suchtprävention“ 
 
Köln-Innenstadt 
Bismarckstraße 1-3 
 
Stadt Köln - Amt für Kinder, Jugend und 
Familie 
SKM Köln 
MIKADO/StandUp 
Kinder und Jugendliche aus 
suchtbelasteten Familien 
 
Köln-Kalk 
Kontakt- und Beratungsstelle "Vor Ort" 
Dieselstraße 17 
 
 
Köln-Mülheim  
CSH Familienberatungsstelle 
Knauffstr.14 
 
Chance for Kids - Diözesan-Caritasverband für 
das Erzbistum Köln 
Stadt Köln - Amt für Kinder, Jugend und 
Familie

Drogenhilfekonzept 2020 
59 
 
2.2 Psychosoziale Begleitung (PSB) 
Angebot Standort Finanzierung 
Plätze im Rahmen der Substitution in 
niedergelassenen Arztpraxen 
(220 Plätze) 
Suchthilfezentrum Köln Mitte 
Drogenhilfe Köln 
62 Plätze 
Suchthilfezentrum Köln-Mülheim 
Drogenhilfe Köln 
93 Plätze 
Kontakt- und Beratungsstelle Ehrenfeld 
Träger- und Förderverein 
Drogenkontaktstelle Ehrenfeld e.V. in 
Kooperation mit SKM 
20 Plätze 
Kontaktstelle am Hauptbahnhof 
SKM 
25 Plätze 
Aidshilfe Köln 
20 Plätze 
 
 
 
Köln-Innenstadt 
Auf dem Hunnenrücken 7 
 
Köln-Mülheim 
Bergisch Gladbacher Straße 71 
 
Köln-Ehrenfeld 
Rothenkruger Straße 2a 
 
Köln-Innenstadt 
Bahnhofsvorplatz 2a 
 
Köln-Innenstadt 
Beethovenstraße 1 
Stadt Köln – Amt für Soziales, Arbeit und 
Senioren  
Stadt Köln - Gesundheitsamt (kommunalisierte 
Landesmittel)

Drogenhilfekonzept 2020 
60 
 
Plätze im Rahmen der 
Substitutionsambulanzen  
660 Plätze 
Substitutionsambulanz Neumarkt 
Gesundheitsamt Köln und Drogenhilfe Köln 
280 Plätze 
Suchthilfezentrum Köln-Mülheim 
Drogenhilfe Köln 
130 Plätze 
Suchthilfezentrum Köln-Mitte 
Drogenhilfe Köln 
130 Plätze 
"MEREAM" Substitutionsambulanz  
SKM 
120 Plätze 
 
 
Köln-Innenstadt 
Lungengasse 13-17  
 
Köln-Mülheim 
Bergisch Gladbacher Straße 71 
 
 
Köln-Innenstadt 
Auf dem Hunnenrücken 7 
 
Köln-Innenstadt 
Große Telegraphenstraße 31 
Stadt Köln – Amt für Soziales, Arbeit und 
Senioren  
 
 
2.3 Betreute Wohnprojekte 
Angebote Standort Finanzierung 
Haus Schmalbeinstraße 
SKM 
30 Plätze für Männer und Frauen 
mit Anschlussmöglichkeit 
7 Plätze in 2 Wohngruppen 
Köln-Innenstadt 
Schmalbeinstraße 32 
 
Stadt Köln - Amt für Soziales, Arbeit und 
Senioren 
§ 67 SGB XII 
 
Landschaftsverband Rheinland / LVR 
§ 53 SGB XII 
Wohntraining Nippes 
Drogenhilfe Köln 
10 Plätze für Männer 
Köln-Nippes 
Cranachstraße 9 
Stadt Köln - Amt für Soziales, Arbeit und 
Senioren 
§ 67 SGB XII

Drogenhilfekonzept 2020 
61 
 
Wohntraining Deutz 
Drogenhilfe Köln 
11 Plätze für Männer 
Köln-Deutz 
Siegburger Straße 114 
Landschaftsverband Rheinland 
§ 53 SGB XII 
Corneliushaus 
SkF 
8 Plätze (4 Frauen + 4 Kinder) 
Köln-Innenstadt 
Gereonstraße 13 
Stationäre Förderung zur Erziehung in der 
Familie nach §19 SGB VIII 
 
2.4 Tagesstrukturierende Angebote 
Angebot Standort Finanzierung 
Zweiradwerkstatt 180° 
Aidshilfe Köln und IB GmbH West 
Arbeitsprojekt:  
15 Plätze für akut Drogengebrauchende 
Köln-Kalk 
Odenwaldstraße 90 
 
Jobcenter Köln 
Stadt Köln 
Kölner Feger 
SKM 
15 Plätze für Substituierte mit ALG II 
Bezug 
Köln-Innenstadt 
Komödienstraße 6 -8 
Jobcenter Köln 
Stadt Köln 
Arbeits- und Beschäftigungs-
möglichkeiten für Drogengebrauchende 
Vision e.V.  
7 Plätze 
Köln-Kalk 
Neuerburgstraße 25 
Jobcenter Köln 
Brücke zur Arbeit 
Alexianer GmbH 
40 Plätze 
Köln-Porz 
Kölner Straße 64 
Jobcenter Köln 
Alexianer Köln

Drogenhilfekonzept 2020 
62 
 
2.5 Externe JVA – Suchtberatung 
Angebote Standort Finanzierung 
Drogenhilfe Köln  
 
JVA Köln 
Suchthilfezentrum Köln-Mitte 
 
kommunalisierte Landesmittel vom Ministerium 
für Arbeit, Gesundheit und Soziales des 
Landes Nordrhein-Westfalen 
Ministerium der Justiz 
SKM Köln JVA Köln 
Koordination: SKM am Hbf 
kommunalisierte Landesmittel vom Ministerium 
für Arbeit, Gesundheit und Soziales des 
Landes Nordrhein-Westfalen 
Ministerium der Justiz 
 
2.6 Aufsuchende Sozialarbeit  
Angebote Standort Finanzierung 
Drogenhilfe Köln Köln–Meschenich 
Köln – Chorweiler 
Stiftungen und Eigenmittel 
Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie 
„ClaroMobil“  
SkF + SKM 
Aufsuchen drogenabhängiger SGB II 
Bezieher nach Hinweis des Jobcenters 
Jobcenter Köln 
 
2.7 Qualifizierter Drogenentzug 
Angebote Standort Finanzierung 
LVR-Klinik Köln  
15 Plätze 
Köln-Merheim 
Wilhelm-Griesinger-Straße 23 
SGB V (GKV) 
Alexianer Krankenhaus Köln 
15 Plätze 
Köln-Porz 
Kölner Straße 64 
SGB V (GKV) 
Psychosomatische Klinik Bergisch 
Gladbach  
42 Plätze 
Bergisch Gladbach 
Schlodderdicherweg 23a 
SGB V (GKV)

Drogenhilfekonzept 2020 
63 
 
Angebote für Kinder und Jugendliche Standort Finanzierung 
Kinder- und Jugendpsychiatrie 
Holweide 
Grünes Haus 
9 Plätze 
Köln-Mülheim 
Florentine-Eichler-Straße 1 
SGB V (GKV) 
 
2.8 Selbsthilfe 
Angebote Standorte Finanzierung 
Vision e.V. Köln-Kalk 
Neuerburgstraße 25 
Stadt Köln - Gesundheitsamt 
NA – Narcotics Anonymus Verteilt im Stadtgebiet  
ShAlk – Selbsthilfegruppe homosexueller 
suchtkranker Menschen Köln 
Köln-Innenstadt 
Hülchrather Straße 4 
 
Elternkreis drogengefährdeter und –
abhängiger Jugendlicher Köln II 
Köln-Innenstadt 
Krefelder Straße 5 
 
 
2.9 Maßregelvollzug 
Angebot Standort Finanzierung 
Kein Angebot im Kölner Drogenhilfesystem   
 
3. Meilenstein 
3.1 Medizinische Rehabilitation 
Angebote Standort Finanzierung 
Fachklinik Aggerblick 
Drogenhilfe Köln 
24 Plätze stationäre medizinische 
Rehabilitation und ganztägig Ambulante 
Overath  
An der Ringmauer 26 
DRV

Drogenhilfekonzept 2020 
64 
 
Rehabilitation 
Fachklinik Tauwetter 
SKM 
32 Plätze stationäre und ganztätig ambulante 
Rehabilitation 
Bornheim 
Siefenfeldchen 162 
DRV 
Haus Lindscheid 
Psychosomatische Klinik Bergisch Gladbach  
31 Plätze stationäre Rehabilitation 
Wermelskirchen-Dabringhausen 
Lindscheid 14 
DRV 
Prowo – Projekt Wohngemeinschaft e.V.  
14 Plätze stationäre Rehabilitation 
4 Plätze ganztägig, ambulante Rehabilitation  
Kerpen 
Talweg 10 
DRV 
Alexianer Krankenhaus Köln 
18 Plätze ganztägig ambulante Rehabilitation 
bei Cannabis- oder Amphetaminabhängigkeit 
Köln-Porz 
Kölner Str. 64 
DRV 
Drogenhilfe Köln 
20 Plätze Ambulante Rehabilitation Sucht 
Köln-Innenstadt 
Krefelder Straße 3-5 
DRV 
SKM 
ca. 30-35 Plätze Ambulante Rehabilitation 
Sucht 
Köln-Innenstadt 
Große Telegraphenstr. 31 
DRV 
 
3.2 Adaption 
Angebote Standort Finanzierung 
Therapiezentrum und Adaptionshaus Köln 
MEDIAN 
12 Plätze 
Köln-Ehrenfeld 
Mathias-Brüggen-Straße 17 
DRV 
Reha-Zentrum Lindenthal 
SKM 
16 Plätze 
Köln-Lindenthal 
Franzstraße 8-10 
DRV

Drogenhilfekonzept 2020 
65 
 
Psychosomatische Klinik  
Bergisch Gladbach  
10 Plätze 
Bergisch Gladbach 
Schlodderdicher Weg 23a 
DRV 
Fachklinik Aggerblick 
Drogenhilfe Köln 
10 Plätze 
Overath  
An der Ringmauer 26 
DRV 
Prowo – Projekt Wohngemeinschaft e.V.  
10 Plätze (8 Plätze stationär und 2 Plätze 
ganztägig-ambulant) 
Köln-Mülheim 
Düsseldorfer Straße 217 
DRV 
 
3.3 Nachsorge 
Angebote Standort Finanzierung 
Drogenhilfe Köln Köln-Innenstadt 
Krefelder Straße 3-5 
DRV 
SKM Köln-Innenstadt 
Große Telegraphenstr. 31 
DRV 
Aidshilfe Köln Köln-Innenstadt 
Beethovenstraße 1 
DRV 
  
3.4 (Ambulant) Betreutes Wohnen 
Angebot Standort Finanzierung 
Über 50 Anbieter Verteilt im Stadtgebiet 
Siehe Webseite der PSAG Sucht Köln 
LVR

Anlage 5 Beantwortung der Fragen aus dem Gesundheitsausschuss

2077 Zeichen

ANLAGE 5 
 
 
Drogenhilfekonzept 2020 der Stadt Köln (Vorlagen- Nr. 3804/2019) 
 
Beantwortung der Fragen aus dem Gesundheitsausschuss von 10.03.2020 
 
 
1. Bitte um Prüfung, ob die niedergelassenen Ärzte, die eine 
Substitutionsbehandlung anbieten, in das Forschungsdesign von FOGS 
miteinbezogen werden können. 
 
Das Forschungsdesign sieht die Beteiligung von Akteuren des Suchthilfesystems in 
einer Projektarbeitsgruppe vor, die im 2. Quartal 2020 eingerichtet werden soll. 
Aufgrund der aktuellen Situation kann es jedoch zu Verzögerungen kommen. 
Neben Vertretern der Suchthilfe-Träger, der Selbsthilfe und der Kliniken können sich 
gerne ein bis zwei niedergelassene Ärzte an der Ausgestaltung der Evaluation 
beteiligen.  
 
2. Bitte um Prüfung des Umgangs mit der zu erwarteten altersbedingten 
Schließung von Substitutionspraxen in den kommenden drei Jahren, ohne dass 
Nachfolgen absehbar sind. 
 
Das Drogenhilfekonzept sieht vor, dass die Reduzierung der gesundheitlichen und 
sozialen Folgen des Drogenkonsums für abhängige Menschen in Köln durch eine 
ausreichende Anzahl an Substitutionsplätzen zur medizinischen Behandlung 
sicherzustellen ist. Bei Handlungsbedarf wird das Gesundheitsamt entsprechend 
aktiv werden. Die Stadt Köln verfügt mit vier Substitutionsambulanzen, zwei 
Institutsambulanzen und 16 niedergelassenen substituierenden Ärzten eine gute 
Versorgungsstruktur.  
Die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung obliegt der Kassenärztlichen 
Vereinigung. 
 
3. Die Vergabe am Wochenende in dem Gebäude am Deutzer Hafen endet wegen 
Kündigung zum Ende dieses Jahres. Hierzu benötige man Ersatz. 
 
Die Wochenendausgabe für Substituierte, die sich in Behandlung bei 
niedergelassenen Ärzten in Köln befinden, wird von der Drogenhilfe Köln in Deutz 
übernommen und vom Gesundheitsamt finanziert. Da die Räumlichkeiten in Deutz 
zum Ende des Jahres gekündigt wurden, ist das Gesundheitsamt auf der Suche nach 
einem neuen zentralen, gut zu erreichenden Ort. Das Gesundheitsamt ist hierzu im 
Gespräch mit der Geschäftsführung der Drogenhilfe Köln.

Beratungsverlauf (3)

28.01.2020 Gesundheitsausschuss
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss)

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
06.02.2020 Rat
TOP 10.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
05.03.2020 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3804/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
24.03.2020
Erstellt
31.10.2019 08:40