3804/2019
Drogenhilfekonzept 2020 der Stadt Köln
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Beschlussvorlage Rat
3567 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 3804/2019 Freigabedatum 20.11.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Drogenhilfekonzept 2020 der Stadt Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt das im Rahmen des Suchthilfeplanungsprozesses entwickelte Drogenhilfe- konzept 2020 der Stadt Köln. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit der dreijährigen Evaluation und wissenschaftlichen Beglei- tung das Institut FOGS - Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits- und Sozial- bereich beauftragt wurde. Gesundheitsausschuss 28.01.2020 Rat 06.02.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Der Rat hat in seiner Sitzung vom 28.09.2017 (2360/2017) den von d er Verwaltung initiierten Sucht- hilfeplanungsprozess und den Entwurf des ersten Kapitels zustimmend zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die Meilensteine nach Maßgabe der jährlichen Haushaltsplanung zu ent- wickeln und umzusetzen. Diese Umsetzung soll wissenschaftlich begleitet werden. Die Verwaltung hat über einen Zeitraum von 2017-2019 zusammen mit den Kölner Trägern der Dro- genhilfe, der Selbsthilfe und weiteren Leistungserbringern in der Versorgung Kölner Drogenabhängi- ger das vorliegende D rogenhilfekonzept auf der Grundlage des Suchtberichtes 2016 erarbeitet. Es fanden vier Workshops, ein schriftlicher Beteiligungsprozess und ein Fachgespräch mit Suchthilfepla- nenden aus anderen Großstädten statt. Der Diskussionsprozess setzte sich hiernac h innerhalb des Gesundheitsamts und zwischen den un- terschiedlichen Fachämtern des Dezernates für Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen sowie dem Amt für Kinder, Jugend und Familie fort. Das Drogenhilfekonzept bezieht sich auf den Maste r- plan des Dezernates für Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen. Der Kern des Drogenhilfekonzeptes ist in vier Kapitel (Meilensteine) unterteilt, denen die vorhand e- nen Drogenhilfeangebote zugeordnet wurden: 1. Überleben sichern (Schadensminderung) – 1. Meilenstein 2. Veränderungsmotivation fördern - 2. Meilenstein 3. Veränderung begleiten – 3. Meilenstein 4. Änderungen sichern – 4. Meilenstein Ein Vorwort und die Einleitung sind den beschriebenen Angeboten vorangestellt; Kapitel zu den Per- spektiven der Weiterentwicklung und ein Ausblick schließen das Drogenhilfekonzept ab. Im Juli 2019 wurde FOGS - Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits- und Sozialbe- reich mit der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation des Drogenhilfekonzeptes beauftragt. Gegenstand der Untersuchung sind die Entwicklung von Grundlagen für eine Planung und Steuerung der Sucht-/Drogenhilfe, die Analyse von Strukturen und Prozessen, die Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts sowie die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für eine qualitative Wei- terentwicklung des Drogenhilfesystems. Der Prozess der Evaluation wird partizipativ unter Einbezie- hung der Fachexpertise in Köln stattfinden und intensiv durch die Verwaltung begleitet. Die Untersu- chung ist prozessorientiert und wird laufend (Zwischen-)Ergebnisse in den Entwicklungsprozess ein- bringen. Entsprechend der Handlungsempfehlungen und mit Hilfe zu implementierender Strukturen und I n- strumente soll eine längerfristige, bedarfsorientierte Suchthilfeplanung mit einer bedarfsgerechten Finanzierung ermöglicht werden, um die Lebensverhältnisse und Teilhabechancen von Menschen mit einer Suchterkrankung in Köln nachhaltig zu verbessern. Anlage
Anlage 2 Vorabauszug Beschlussprotokoll Gesundheitsausschuss vom 28.01.2020
829 Zeichen
Geschäftsführung Gesundheitsausschuss Kohlhof Telefon: (0221) 24831 Fax : (0221) 26500 E-Mail: Kathrin.Kohlhof@STADT-KOELN.DE Datum: 30.01.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 28.01.2020 öffentlich 5.2 Drogenhilfekonzept 2020 der Stadt Köln 3804/2019 Beschluss: 1. Der Rat beschließt das im Rahmen des Suchthilfeplanungsprozesses entwickelte Drogenhilfekonzept 2020 der Stadt Köln. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit der dreijährigen Evaluation und wissen- schaftlichen Begleitung das Institut FOGS - Gesellschaft für Forschung und Be- ratung im Gesundheits- und Sozialbereich beauftragt wurde. Zurückgestellt in die nächste Sitzung Auf Anregung von RM Frau Gärtner wird die Beschlussvorlage dem Ausschuss für Soziales und Senioren vorgelegt. Anlage 2
Anlage 3 Vorabauszug Ausschuss Soziales und Senioren vom 05.03.2020
589 Zeichen
Geschäftsführung Ausschuss Soziales und Senioren Herr Krämer Telefon: (0221) 221-27467 Fax : (0221) 221-22528 E-Mail: Thomas.Kraemer@Stadt-koeln.de Datum: 09.03.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 44. Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 05.03.2020 öffentlich 4.2 Drogenhilfekonzept 2020 der Stadt Köln 3804/2019 Beschluss: 1. Der Rat beschließt das im Rahmen des Suchthilfeplanungsprozesses entwickelte Drogenhilfekonzept 2020 der Stadt Köln. Abstimmungsergebnis: Nach Streichung des Satz 2 der Beschlussvorlage, einstimmig zugestimmt. Anlage 3
Anlage 4 Vorabauszug Gesundheitsausschuss 10.03.2020
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Geschäftsführung Gesundheitsausschuss Kohlhof Telefon: (0221) 24831 Fax : (0221) 26500 E-Mail: Kathrin.Kohlhof@STADT-KOELN.DE Datum: 11.03.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 10.03.2020 öffentlich 5.1 Drogenhilfekonzept 2020 der Stadt Köln 3804/2019 Beschluss: 1. Der Rat beschließt das im Rahmen des Suchthilfeplanungsprozesses entwickelte Drogenhilfekonzept 2020 der Stadt Köln. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit der dreijährigen Evaluation und wissen- schaftlichen Begleitung das Institut FOGS - Gesellschaft für Forschung und Be- ratung im Gesundheits- und Sozialbereich beauftragt wurde. Abstimmungsergebnis: Nach Streichung des Satz 2 der Beschlussvorlage, einstimmig zugestimmt. Weiterhin wird gebeten, dass sich die sozial- und gesundheitspolitischen Sprecher, die Fachverwaltung sowie die Vertreter des Instituts hierzu zu einem Fachgespräch verabreden. Darüber hinaus wird darum gebeten, dass die Verwaltung folgende Punkte klärt: 1. Bitte um Prüfung, ob die niedergelassenen Ärzte die eine Substitutions- behandlung anbieten, in das Forschungsdesign von FOGS miteinbezo- gen werden können. 2. Bitte um Prüfung des Umgangs mit der zu erwarteten altersbedingten Schließung von Substitutionspraxen in den kommenden drei Jahren, ohne dass Nachfolgen absehbar sind. 3. Die Vergabe am Wochenende in dem Gebäude am Deutzer Hafen endet wegen Kündigung zum Ende diesen Jahres. Hierzu benötige man Ersatz. Anlage 4
Anlage 1 Drogenhilfekonzept der Stadt Köln_2020
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Drogenhilfekonzept 2020
Drogenhilfekonzept 2020
2
Inhalt
Vorwort ................................................................................................................................................... 3
1 Einleitung ....................................................................................................................................... 4
2 Theoretische Fundierung des Drogenhilfekonzeptes ............................................................... 5
3 Das Drogenhilfekonzept ............................................................................................................... 5
3.1 Überleben sichern (Schadensminimierung) – 1. Meilenstein ................................ ................................ .............. 7
3.1.1 Drogenkonsumräume ........................................................................................................................ 8
3.1.2 Notschlafstellen ................................................................................................................................11
3.1.3 Krankenwohnung für Drogenabhängige...........................................................................................12
3.1.4 Mobiler Medizinischer Dienst (MMD) ...............................................................................................12
3.1.5 Spritzentausch / Schadensminimierung ...........................................................................................13
3.1.6 Aufsuchendes Suchtclearing (ASC) .................................................................................................15
3.1.7 Niedrigschwellige Kontaktstellen/-cafés/-läden ................................................................................16
3.1.8 Niedrigschwelliges Beratungsangebot für Frauen in der Sexarbeit ..................................................18
3.1.9 Substitutionsbehandlung ..................................................................................................................19
3.2 Veränderungsmotivation fördern – 2. Meilenstein ................................ ................................ ............................. 22
3.2.1 Fachberatungsstellen .......................................................................................................................22
3.2.2 Psychosoziale Betreuung (PSB) ......................................................................................................24
3.2.3 Betreute Wohnprojekte ....................................................................................................................26
3.2.4 Tagesstrukturierende Angebote .......................................................................................................28
3.2.5 Externe JVA – Suchtberatung ..........................................................................................................30
3.2.6 Aufsuchende Sozialarbeit ................................................................................................................31
3.2.7 Qualifizierter Drogenentzug .............................................................................................................32
3.2.8 Selbsthilfe ........................................................................................................................................33
3.2.9 Maßregelvollzug (MRV) ...................................................................................................................34
3.3 Veränderung begleiten – 3. Meilenstein ................................ ................................ ................................ .............. 36
3.3.1 Medizinische Rehabilitation ..............................................................................................................36
3.3.2 Adaption ...........................................................................................................................................38
3.3.3 Nachsorge ........................................................................................................................................40
3.3.4 (Ambulant) Betreutes Wohnen (bis 31.12.2019) ..............................................................................41
3.4 Änderungen sichern – 4. Meilenstein ................................ ................................ ................................ .................. 44
4 Perspektiven zur Weiterentwicklung des Kölner Drogenhilfesystems ............................... 45
5 Ausblick ........................................................................................................................................ 47
6 Beteiligte ....................................................................................................................................... 48
6.1 Autorinnen- und Autorenverzeichnis ................................ ................................ ................................ .................. 48
6.2 Teilnehmende an den Workshops ................................ ................................ ................................ ....................... 49
7 Anhang ......................................................................................................................................... 52
7.1 Tabelle: Einrichtungen je Meilenstein ................................ ................................ ................................ ................. 52
Drogenhilfekonzept 2020
3
Vorwort
Das vorliegende Drogenhilfekonzept der Stadt Köln ist das Ergebnis eines Diskussions -
prozesses im Zeitraum von 2017 -2019. Dieser fand sowohl innerhalb des Gesundheit samts,
zwischen den unterschiedlichen Fachämtern des Dezernates für Soziales, Umwelt, Gesundheit
und Wohnen sowie dem Amt für Kinder, Jugend und Familie und zwischen der Stadtverwaltung
und den Kölner Trägern der Drogenhilfeangebote, der Selbsthilfe und an deren
Leistungserbringern in der Versorgung Drogenabhängiger statt.
Als Ergebnis zeigt sich, dass die Stadt Köln über ein hoch entwickeltes, breit aufgestelltes und
äußerst differenziert ausgebautes Drogenhilfesystem verfügt. Soziale, psychologische und
medizinische Hilfen und Interventionsformen ergänzen einander. Die Finanzierung der
Hilfsangebote ist im Grundsatz durch die gesetzlichen Sozialversicherungsträger, durch
kommunalisierte Landesmittel, Leistungen des Landschaftsverbandes Rheinland und in ein em
erheblichen Umfang durch die Stadt Köln gesichert.
Doch nichts ist so gut, als dass es nicht noch besser gemacht werden kann. Bedarfs -
gerechtigkeit und Wirksamkeit der bestehenden Angebote, die das Ziel verfolgen Überleben zu
sichern oder Verhaltensände rungen zu begleiten , müssen stärker beleuchtet werden. Fragen
nach Schnittstellenmanagement und Steuerung der Suchthilfeplanung müssen beantwortet
werden, um mögliche strukturelle Defizite zu überwinden. In seinem Ergebnis hat das
vorliegende Drogenhilfeko nzept stärker den deskriptiven Charakter einer Bestandsaufnahme.
Der Prozess einer strategischen Zielplanung steht noch am Anfang.
Parallel zur Entwicklung des Drogenhilfekonzepts hat sich das Dezernat für Soziales, Umwelt,
Gesundheit und Wohnen einen Mas terplan gegeben, der das Zielsystem für eine strategische
und integrierte Steuerung darstellt. Der Masterplan bezieht sich auf die sechs Handlungsfelder:
Beschäftigung, Einkommen, Wohnen, gesellschaftliche Einbindung, Gesundheit und Umwelt.
Das Drogenhilfe konzept ist als Teil des Masterplans und der Steuerungsbemühungen zu
sehen. In ihm finden sich die strategischen Ziele und die Strategien, auf die auch die Ziele des
Drogenhilfekonzepts ausgerichtet sind. In die strategische Zielsetzung des Dezernates werd en
sich auch die Förderprogramme einordnen, in deren Rahmen zukünftig die Förderung der
Drogenhilfe erfolgen wird.
Die beiden Prozesse – Entwicklung des Drogenhilfekonzepts und die Entwicklung des
Steuerungssystems inkl. des Masterplans für das Dezernat V – sind als kontinuierlicher
Verbesserungsprozess angelegt. Sie werden regelmäßig im Hinblick auf ihre Gültigkeit und
Wirksamkeit überprüft.
Die Stadt Köln macht sich auf den Weg, ihre Drogenhilfeangebote und das der Steuerung
zugrundeliegende Drogenhilfek onzept zukunftsfähig zu gestalten, um die Lebensverhältnisse
von Menschen mit einer Suchterkrankung in Köln nachhaltig zu verbessern.
Drogenhilfekonzept 2020
4
1 Einleitung
Der Konsum illegaler Drogen und Drogenabhängigkeit sind insbesondere in größeren Städten
ein Problem. Die Stad t Köln hält für seine ca. 1,0 9 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner
(2018) ein differenziertes und zielgruppenorientiertes Drogenhilfesystem vor. Trotzdem weisen
Beobachtungen darauf hin, dass Szenetreffpunkte vermehrt von Betroffenen aufgesucht
werden, um dort Drogen zu erwerben und offen zu konsumieren. Es handelt sich dabei vor
allem um überwiegend intravenös konsumierende Menschen mit Heroinabhängigkeit, die
zusätzlich z.B. Kokain, Benzodiazepine und Alkohol konsumieren. Obwohl das
Drogenhilfesystem i n den vergangenen Jahren kontinuierlich und bedarfsorientiert
weiterentwickelt wurde, zeigt sich hier ein deutlicher Handlungsbedarf.
Im Ratsbeschluss vom 28.06.2016 (AN/1256/2015) wurden deshalb die Erweiterung des
Drogenhilfeangebotes unter anderem mit einem weiteren Drogenkonsumraum sowie die
Erstellung eines Drogenhilfekonzeptes entschieden. Die Planung, Koordinierung und Steuerung
der psychiatrischen und Suchtkrankenversorgung sind nach § 23 ÖGDG NRW (Gesetz über
den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein -Westfalen) Aufgabe des
Gesundheitsamts. Das Kölner Drogenhilfesystem beinhaltet von der Stadt Köln mit
kommunalen Mitteln finanzierte bzw. geförderte Angebote. Hilfen mit anderer Finanzierung
ergänzen die Angebote für Betroffene.
Von der Stadt Köln werden Fachkraft - und Verwaltungskraftstellen in den niedrigschwelligen
Drogenhilfeangeboten und den Suchtberatungsstellen gefördert. Die jährliche Fördersumme
allein des Gesundheitsamtes beläuft sich auf 3,5 Millionen Euro (2018). Ergänzend we rden
Landesmittel in Höhe von 0,4 Millionen Euro, Eigenmittel der Träger, Stiftungsgelder und
Projektmittel genutzt.
1992 hat der Rat der Stadt Köln einen Maßnahmenkatalog für den Umgang mit der Drogen -
problematik in Köln beschlossen, der heute noch eine w ichtige Grundlage ist. 2016 erstellte die
Stadt Köln im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung den ersten Kölner Suchtbericht –
Sachstand und Ausblick. Der Bericht befasst sich mit der Entstehung und Problematik von
Suchtstoffen und Abhängigkeitserkrankun gen, beschreibt umfassend das Kölner Hilfesystem
und macht Vorschläge für die Weiterentwicklung von Hilfen.
Es war Zeit für die Erstellung eines Hilfekonzeptes für Drogenkonsumentinnen und –
konsumenten auf Basis der aktuellen Situation in Köln . Die Entwic klung dieses
Drogenhilfekonzeptes erfolgte partizipativ mit allen an der Versorgung Beteiligten. Dazu wurde
am 22.09.2016 die ‚AG Sucht‘ eingerichtet. Die Federführung lag bei der Suchtkoordination ,
angesiedelt beim Gesundheitsamt. Viele Mitglieder der AG Sucht haben an der Erstellung der
Texte mitgewirkt. Generelle Aspekte wurden in vier gemeinsamen, extern moderierten
Workshops diskutiert und entschieden. Erarbeitet wurde das Konzept von Februar 2017 –
Februar 2019. Aktuelle Entwicklungen während dieser Z eit wurden im laufenden Prozess
berücksichtigt. Das Drogenhilfekonzept selbst, die Umsetzung der festgelegten Maßnahmen
und ihre Effekte werden sowohl quantitativ als auch qualitativ extern evaluiert über einen
Zeitraum von drei Jahren (Juli 2019 bis Juni 2022). Ziele der Evaluation sind die Begleitung der
Umsetzung des Drogenhilfekonzeptes, Analysen zu Bestand und Bedarfen, zu Strukturen und
Prozessen sowie die Entwicklung von (Grundlagen für) Planung und Steuerung für die
qualitative Weiterentwicklung des Drogenhilfesystems.
Drogenhilfekonzept 2020
5
2 Theoretische Fundierung des Drogenhilfekonzeptes
Dieses Drogenhilfekonzept orientiert sich in an dem Transtheoretischen Modell (TTM) von J. O.
Prochaska und C.C. DiClemente. Sie beschreiben die Veränderung von gesundheits -
schädigendem Verhalten als einen Prozess, der verschiedene Phasen durchläuft. In der ersten
Phase der Absichtslosigkeit wird noch kein Grund gesehen, Drogenkonsum zu reduzieren oder
aufzugeben. In der zweiten Phase, der Absichtsbildung, wird eine Verhaltensänderung
erwogen, und in der dritten Phase, der Vorbereitung, werden erste Änderungsschritte geplant.
In der vierten Phase, der Handlungsphase, werden konkrete Verhaltensänderungen umgesetzt.
In der fünften Aufrechterhaltungsphase ist das neue, gesundheitsbewusstere Verhalten stabil.
Jedoch verläuft der Prozess nicht linear, es ist immer wieder eine Rückkehr in eine frühere
Phase möglich. Erstmals wurde das Modell 1982 veröffentlicht, inzwischen ist es immer wieder
weiterentwickelt worden und international Grundlage i n der Hilfeleistung für Abhängigkeits -
kranke. Ein zeitgerechtes Drogenhilfesystem sollte für jede Phase im Veränderungsprozess
abhängigen Verhaltens ein passendes Interventionsangebot zur Verfügung stellen.
Orientiert an diesem Modell wurden die Angebote der Kölner Drogenhilfe im Drogenhilfekonzept
2018 den Phasen der Veränderung zugeordnet. In der ersten Phase, der Absichtslosigkeit, geht
es in erster Linie um die Sicherung des Überlebens. Es sollte aber auch die Wahrnehmung der
Risiken des Konsumverhaltens sensibel gestärkt werden. In der zweiten und dritten Phase, der
Absichtsbildung und Vorbereitung, kann die jeweils eigene Motivation zur Verhaltensänderung
erarbeitet und gestärkt werden. Sie werden im Konzept zu einer Phase zusammengefasst. In
der vierten Phase, der Handlungsphase, können konkrete Veränderungsschritte begleitet und
unterstützt werden. In der letzten Phase, der Aufrechterhaltung des neuen Verhaltens, geht es
insbesondere um Intervention in Krisen, Rückfallprophylaxe und -bearbeitung sowie um einen
stabilen Lebensalltag.
Das Model ist geeignet als eine theoretische Grundlage, um den Hilfeprozess abzubilden. Es
hat seine Grenzen bei Fragen von Schnittstellen und Übergangsmanagement sowie Planung
und Steuerung.
3 Das Drogenhilfekonzept
Für da s Drogenhilfesystem ergeben sich aus diesem Modell der Veränderung konkrete
Kernaufgaben. Nach diesen Aufgaben sind die vier Meilensteine des Drogenhilfekonzeptes
benannt:
1. Meilenstein = Überleben sichern
2. Meilenstein = Veränderungsmotivation fördern
3. Meilenstein = Veränderung begleiten
4. Meilenstein = Veränderung sichern.
Nicht einfach war es, die differenzierten Hilfeangebote den vier Meilensteinen zuzuordnen, da
viele Angebote Dienstleistungen in mehreren Bereichen erbringen. In Absprache mit der AG-
Sucht erfolgte eine prioritäre Zuordnung. In diesem Meilenstein wird das Angebot konkret
beschrieben. Die nachfolgende Tabelle zeigt auf, welches Angebot in welchen Meilensteinen
Leistungen erbringt. Die ergänzenden Leistungen werden jedoch nicht von a llen Trägern
erbracht.
Drogenhilfekonzept 2020
6
Hilfeangebot
1
Überleben
sichern
2
Motivation
fördern
3
Änderung
begleiten
4
Änderung
sichern
Drogenkonsumräume X (X)1
Notschlafstellen X X (X)2
Krankenwohnung für Drogenabhängige X
Mobiler Medizinischer Dienst (MMD) X X
Spritzentausch / Schadensminimierung X X
Aufsuchendes Suchtclearing (ASC) X X
Niedrigschwellige Kontaktstellen/-cafés X X
Beratungsangebot für Frauen in der
Sexarbeit
X
Substitutionsbehandlung X X X
Fachberatungsstellen X X X X
Psychosoziale Betreuung (PSB) X X X X
Betreute Wohnprojekte X X X
Tagesstrukturierende Angebote X X
Externe JVA-Suchtberatung X
Aufsuchende Sozialarbeit X X X
Qualifizierter Drogenentzug X X
Selbsthilfe X X X
Maßregelvollzug X
Medizinische Rehabilitation X X X
Adaption X X X
Nachsorge X X X
(Ambulant) Betreutes Wohnen X X X X
Nach einer kurzen Einführung in den jeweiligen Meilenstein werden die zugeordneten Drogen -
hilfeangebote beschrieben, die aktuelle Angebotssituation erläutert, Bedarf e seitens der
Workshop-Teilnehmenden formuliert sowie Ziele, Maßnahmen und ein Zeitrahmen definiert.
Im Anhang sind die beteiligten Autorinnen und Autoren sowie d ie Teilnehmenden an den
Workshops genannt. Die vorhandenen Einrichtungen je Meilen stein sind aufgelistet, und eine
Übersichtstabelle der benannten Bedarfe, Ziele und Maßnahmen liegt ebenfalls vor.
1 Teil des gesetzlich festgelegten Auftrags
2 Keine Aufgabe des Angebotes
Drogenhilfekonzept 2020
7
3.1 Überleben sichern (Schadensminimierung) – 1. Meilenstein
In der Phase der Absichtslosigkeit wiegen für Abhängigkeitskranke von illegalen Drogen trotz
vieler gesundheitlicher und sozialer Gefährdungen die Gründe zum Konsum schwerer als die
für eine Verhaltensänderung. Niedrigschwellige Überlebenshilfen bzw. Maßnahmen zur
Schadensminimierung, die den Gesundheitszustand der Drogenabhängigen erhalten oder
verbessern, um erste Zugänge für weitere Hilfen zu schaffen, haben in dieser Phase einen
besonderen Stellenwert. Die Arbeit der etablierten Angebote hat dazu geführt, dass auch in
Köln zunehmend älter gewordene Menschen mit Drogenabhängigkeit leben.
Mitbedingt durch Begrenzungen, rechtliche Rahmenbedingungen, durch unterschiedliche
Menschenbilder und konzeptionelle Ansätze gibt es verschiedene Auffassungen dazu, mit
welchen konkreten Inhalten der Begriff der „Niedrigschwelligkeit“ genau zu füllen ist. Hier
bestand vorab Diskussionsbedarf, um ein gemeinsames Begriffsverständnis zu entwickeln und
im weiteren Prozess zugrunde legen zu können.
Im ersten gemeinsamen Workshop am 2. Juni 2017 zum ersten Meilenstein „Überleben
sichern“ wurden wichtige Kriterien für di e Niedrigschwelligkeit von Hilfen in Köln abgestimmt.
Demnach müssen überlebenssichernde Hilfen folgende Anforderungen erfüllen:
Niedrigschwellige Hilfen dienen der Überlebenssicherung. Bei der Bereitstellung und
Inanspruchnahme von Hilfen ist die Abstinenz von Suchtstoffen kein Erfordernis (kein
Abstinenzanspruch und Willkommenshaltung).
Niedrigschwellige Hilfen erfordern eine akzeptierende Grundhaltung. Diese Grund-
haltung setzt auf humanitäre (menschliche) Handlungen (ohne Erwartungen) auf, die auf
das Überleben und Befinden von Menschen abzielen, wobei Empathie, Freundlichkeit
und Zugewandtheit als soziale Kompetenzen im Umgang mit Suchtkranken von
zentraler Bedeutung sind. Eine Teilhabe am Leben in einer Gemeinschaft kann häufig
erst über den Zugang zu niedrigschwelligen Hilfen im Sinne einer inklusiven
Orientierung erreicht werden.
Niedrigschwellige Hilfen werden geschlechtsspezifisch und kultursensibel vorgehalten.
Niedrigschwellige Hilfen sind leicht und anonym zugänglich, kostenlos, verlässlich in
Raum und Zeit und stellen für Drogenabhängige freiwillig zu nutzende Hilfsangebote
dar. Im Sinne der Transparenz sollte die niedrigschwellige Ausrichtung der Hilfen auch
in der Kommunikation zum Beispiel von Fachkräften zu Klientinnen und Klienten
dargelegt werden.
Niedrigschwellige Hilfen sichern Grundbedürfnisse (z.B. alltagsbezogene Hilfen, die
gebraucht werden, wie Schlafsäcke, Essen, Getränke, Duschen, Waschen, Kleidung)
und werden zur Verfügung gestellt.
Niedrigschwellige Hilfen werden auf der Basis von Recht und Gesetz vorgehalten.
Regeln, wie zum Beispiel Hausordnungen, sind für niedrigschwellige Einrichtungen
notwendig. Wichtig ist dabei, dass Maßnahmen zur Sicherstellung bzw.
Berücksichtigung von Regeln niedrigschwellig entsprechend dem betreuten
Personenkreis sind.
Niedrigschwellige Hilfen sichern bei Bedarf einen zeitnahen Zugang zu weiterführenden
Hilfen (z.B. Akuthilfen). Hierbei sind auch kurze Wege zu berücksichtigen. Bei der
Vermittlung in weiterführende Hilfen ist zudem zu berücksichtigen, dass der suchtkranke
Drogenhilfekonzept 2020
8
Mensch den Rhythmus seiner Entwicklung bestimmt. Die Niedrigschwelligkeit darf nicht
zur „Co -Abhängigkeit“ werden, was aus Sicht der Selbsthilfe ein zentral zu
berücksichtigender Punkt ist.
Niedrigschwellige Hilfen bzw. Einrichtungen pflegen Kooperationen zu anderen Hilfen
und binden sich in Netzwerke der Suchthilfe und anderen Hilfen in der Stadt Köln ein.
Entsprechend den Empfehlungen des Landeskonzeptes gegen Sucht Nordrhein -Westfalen
müssen Hilfen leicht zugänglich sein. Suchthilfe muss den individuellen Bedürfnissen Rechnung
tragen und deshalb Angebote der aufsuchenden Sozialarbeit umfassen. Auch das
Leistungsspektrum der Fachberatungsstellen umfasst aufsuchende Hilfen3.
3.1.1 Drogenkonsumräume
Drogenkonsumräume dienen der Gesundheits -, Überlebens - und Ausstiegshilfe für
Drogenabhängige (§ 10 des Bundesbetäubungsmittelgesetztes BtMG). In NRW wird der Betrieb
von Drogenkonsumräumen durch die Verordnung vom 26. September 2000, zuletzt geändert im
Dezember 2015 , geregelt. Durch die Änderun g wurden erstmalig Menschen in Substitution
zugelassen.
Der Betrieb von Drogenkonsumräumen soll dazu beitragen,
1. die durch Drogenkonsum bedingten Gesundheitsgefahren zu senken, um damit
insbesondere das Überleben von Abhängigen zu sichern,
2. die Behandlungsbe reitschaft der Abhängigen zu wecken und dadurch den Einstieg in
den Ausstieg aus der Sucht einzuleiten,
3. die Inanspruchnahme weiterführender , insbesondere suchttherapeutischer Hilfen
einschließlich der vertragsärztlichen Versorgung zu fördern und
4. die Belast ungen der Öffentlichkeit durch konsumbezogene Verhaltensweisen zu
reduzieren.
Diese gesetzlichen Ziele finden sich i m Masterplan Soziales Köln. Das Handlungsfeld
Gesundheit formuliert die strategischen Ziele , dass die medizinische Grundversorgung für alle
Menschen erreichbar ist (G1), und dass Menschen vor Gesundheitsgefahren zu schützen sind
(G2). Zudem sind vulnerable Gruppen in die Stadtgesellschaft integriert (G 4), so dass sie z.B.
nicht mehr als Belastung in der Öffentlichkeit erlebt werden.
Aktuelle Angebotssituation
2001 wurde mit KAD I (Kölner Anlaufstelle für S chwerstdrogenabhängige) der erste Drogen -
konsumraum mit drei Plätzen eröffnet. Die Trägerschaft hat der SKM Köln - Sozialdienst
Katholischer Männer Köln e.V. (SKM) übernommen. Um weitere psychosoziale Angebote direkt
anzubinden, wurde der Drogenkonsumraum in den bestehenden Kontaktladen am
Hauptbahnhof integriert.
KAD I ist – nicht zuletzt durch die sehr gute Kooperation von Träger, Polizei, Ordnungsamt,
Staatsanwaltschaft und Gesundheitsver waltung – trotz seiner besonders exponierten
3 Landeskonzept gegen Sucht NRW (2015), S. 35,36 und 38
Drogenhilfekonzept 2020
9
Nutzersituation in der Drogenszene ein akzeptiertes Angebot und wird seit 2012 wieder mit
jährlich leichten Steigerungen zunehmend mehr angenommen. Aufgrund des Ratsbeschlusses
vom 28.06.2017 wurden ab dem 01.10 .2017 die Öffnungszeiten erweitert: Der Drogenkonsum -
raum ist zeitgleich mit der Kontaktstelle an sieben Tagen pro Woche geöffnet, sieben Mal
vormittags und an fünf Tagen nachmittags bis in die Abendstunden.
2009 wurde ein gleichartiger, aber deutlich größer dimensionierter KAD II im Rechtsrheinischen
politisch beschlossen und fachlich durch die Drogenhilfe Köln gGmbH umgesetzt. Durch diese
bewusste Standortwahl wurde eine weitere Entlastung der Innenstadt insbesondere des
Neumarktes angestrebt. Leider mus ste das Angebot nach kurzer Zeit im Jahre 2012
geschlossen werden, da für die Menschen mit Drogenabhängigkeit dieser Standort zu dezentral
lag.
Bedarfe aus Sicht der Workshop-Teilnehmenden
Im direkten Umfeld des Neumarktes halten sich seit Anfang 2014 ver mehrt Menschen mit
Drogenabhängigkeit zum öffentlichen Konsum in Zugängen zu Tiefgaragen, Kellern und
U-Bahnhaltestellen auf, was zu vermehrten Bes chwerden durch Bürgerinnen und Bürger sowie
Gewerbetreibende geführt hat. Szene - und Einrichtungsbefragungen, Gespräche mit Experten
der verschiedenen Drogenhilfeträger, der Strafverfolgungs - und Ordnungsbehörden sowie der
Politik bestätigten die Notwendigkeit eines Drogenhilfeangebotes mit Drogenkonsumraum um
den Neumarkt. Diese Einschätzung wurde von den Works hop-Teilnehmenden nochmals
bestätigt.
Der Rat der Stadt Köln hat dem folgend am 28.06.2017 die Einrichtung eines komplexen
Drogenhilfeangebotes mit Drogenkonsumraum am Neumarkt beschlossen.
Die Verwaltung wurde darüber hinaus beauftragt, parallel hierzu e in Konzept zur Weiter -
entwicklung des Drogenhilfeangebotes für die Stadtbezirke Kalk und Mülheim zu entwickeln.
Dieses Konzept soll bei Bedarf auch Drogenkonsumräume einschließen.
Da sich die Einrichtung eines Drogenkonsumraumes in Neumarktnähe aufgrund d es
angespannten Immobilienmarktes in der Innenstadt schwierig gestaltet, hat der Rat der Stadt
Köln am 27.11.2018 (AN/1584/2018) die Stadtverwaltung beauftragt, die Einrichtung eines
mobilen Drogenhilfeangebotes in Neumarktnähe zu prüfen. Am 04.04.2019 wur de dann die
Einrichtung des mobilen Drogenhilfeangebotes mit Konsumraum in Neumarktnähe beschlossen
(0558/2019). Das mobile Angebot besteht aus zwei als Drogenkonsummobil und Beratungs -
mobil nutzbaren Fahrzeugen. Sobald ein Drogenkonsumraum in einer Immobi lie in
Neumarktnähe eingerichtet ist, könnten die beiden Fahrzeuge bei anderen Hot Spots des
öffentlichen Drogenkonsums, wie z. B. in Kalk und Mülheim, eingesetzt werden.
Drogenhilfekonzept 2020
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Ziele, Maßnahmen und Zeitrahmen
S. Ratsbeschlüsse vom 28.09.2017 (Vorlage 2360/2017) und vom 27.11.2018 (AN/1584/2018)
Ziele Beschlossene Maßnahmen Zeitrahmen
Bessere Nutzung der
vorhandenen drei Konsumplätze
durch eine Erweiterung der
Öffnungszeiten des KAD I am
Hauptbahnhof (s. auch
Ratsbeschluss vom 11.07.2017).
Zusätzliche Einplanung der erforderlichen
Haushaltsmittel in Höhe von 226.500 € ab
2018 ff zuzüglich 2%iger Tarifsteigerung.
01.10.2017
Bessere Versorgung und
Anbindung der Menschen mit
Drogenabhängigkeit sowie
Reduzierung der Belästigungen
und Beschwerden durch ein
szenenahes Drogenhilfeangebot
mit Drogenkonsumraum in
Neumarktnähe.
Realisierung des Drogenhilfeangebotes mit
Drogenkonsumraum in Neumarktnähe in
einem finanziellen Umfang für einen Umbau
von ca. 750.000 € aus noch nicht
gebundenen Haushaltsmitteln der Jahre
2017 und 2018.
Einrichtung
einer dezernats-
übergreifenden
Steuerungs- und
Projektgruppe
mit dem Ziel der
Realisierung bis
2020. Zusätzliche Einplanung der erforderlichen
Haushaltsmittel für Personalkosten in Höhe
von 116.400 € für 2018 und 369.000 €
jährlich ab 2019 ff.
Einrichtung eines mobilen
Drogenhilfeangebotes in Neumarktnähe,
bestehend aus zwei Fahrzeugen.
Erforderliche Haushaltsmittel von 406.450 €
für 2019 und 801.800 € für 2020 werden
bereitgestellt.
Betriebsbeginn
am 01.12.2019
geplant.
Höhere Erreichungsquote und
bessere Versorgung der
Menschen mit Drogen-
abhängigkeit durch Planung und
Umsetzung weiterer dezentraler
niedrigschwelliger
Drogenhilfeangebote (inkl.
Drogenkonsumraum) an den
Szenestandorten in Mülheim und
Kalk.
Kurzfristige Suche und Anmietung
geeigneter Räumlichkeiten in den
Stadtteilen Mülheim und Kalk durch die
Verwaltung,
für den Standort in Mülheim zusätzliche
Einplanung von 500.000 € ab 2018 ff. sowie
weitere 300.000 € ab 2019 ff.,
für den Standort in Kalk 350.000 € ab 2019
ff., ab 2020 ff. weitere 300.000 €.
Kalk in 2020,
Mülheim in
2021.
Frühzeitiges Erkennen von
Problemsituationen in evtl.
unterversorgten Sozialräumen
durch die Verwaltung.
Eine Prüfung erfolgt im Rahmen der
Evaluation des Drogenhilfekonzeptes. Die
Erfahrungen des Aufsuchenden
Suchtclearings (ASC) werden einbezogen.
Für erforderlich gehaltene Maßnahmen
werden dem Rat zur Entscheidung
vorgelegt.
2021
Drogenhilfekonzept 2020
11
3.1.2 Notschlafstellen
Notschlafstellen sind niedrigschwellige Übernachtungsmöglichkeiten und stehen zeitlich
befristet zur Verfügung. Die Aufenthaltsdauer ist unterschiedlich geregelt und kann von einem
Tag bis zu einigen Wochen dauern. Es wer den teilweise auch Verpflegung und andere
Versorgungsangebote wie zum Beispiel Duschen, Wäschewaschen oder Spritzentausch
angeboten. Das Ziel ist, akute Wohnungslosigkeit zu beseitigen.
Der Masterplan Soziales Köln formuliert im Handlungsfeld Wohnen, dass vulnerable Gruppen
geschützt sind (W3) und Wohnungslosigkeit zu vermeiden ist (W4).
Aktuelle Angebotssituation
In Köln gibt es vier Notschlafstellen, die wohnungslosen und drogenabhängigen Menschen
Übernachtungsmöglichkeiten bieten.
Notschlafstelle „Notel“ (Spiritaner-Stiftung): 10 Betten für Männer
Notschlafstelle in Nippes (Drogenhilfe Köln): 10 Betten für Männer
Notschlafstelle am Bahnhof (SKM): 10 Betten für Männer und Frauen
Notschlafstelle „come back“ (SkF4): 7 Betten + 2 Notbetten für Frauen (auch mit Tieren)
Das Angebot hat sich konzeptionell bewährt. Die Notschlafstellen im linksrheinischen Köln für
Drogenabhängige sind weitestgehend ausgelastet. Eine steigende Nachfrage gibt es für
Übernachtungsangebote für drogengebrauchende Frauen.
Bedarfe aus Sicht der Workshop-Teilnehmenden
Es wird ein Bedarf an weiteren Notschlafstellen im rechtsrheinischen Köln (Kalk und Mülheim)
gesehen. Geprüft werden sollte der Bedarf an Notschlafstellen für drogengebrauchende
Frauen.
Ziele und Maßnahmen
Ziele Beschlossene Maßnahmen Zeitrahmen
Niedrigschwellige, temporäre
Übernachtungsmöglichkeiten mit
Betreuung für wohnungslose
Menschen mit Drogenabhängigkeit
stehen bedarfsgerecht zur
Verfügung.
Der konkrete Bedarf wird im Rahmen der
Evaluation des Drogenhilfekonzeptes
überprüft.
2020/21
4 Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Köln (SkF)
Drogenhilfekonzept 2020
12
3.1.3 Krankenwohnung für Drogenabhängige
Die Krankenwohnung für Drogenabhängige bietet Unterkunft nach Krankenhausbehandlung
oder bei einem sogenannten Hauskrankenstatus ohne Krankenhausbehandlungsbedarf, aber
mit Ruhe- und Erholungsbedarf. Der Aufenthalt in der Krankenwohnung bedarf der Zuweisung
durch den Mobilen Medizinischen Dienst (siehe unten) , durch den auch die medizinische
Versorgung vor Ort erfolgt. Der Schutz vulnerabler Gruppen (W3) ist im Handlungsfeld Wohnen
des Masterplans Soziales Köln formuliert , u.a. durch das Management von Hilfen für
obdachlose Menschen.
Aktuelle Angebotssituation
Die Krankenwohnung „Kosmidion“ in der Victoriastraße (Spiritaner-Stiftung) hält fünf Betten plus
ein Notbett in drei Zimmern für Männer und Frauen vor.
Die Krankenwohnung ist mit einer durchschnittlichen Belegungsstatistik von 4,7 Plätzen im Jahr
gut belegt. Im Jahr 2018 betrug die durchschnittliche Verweildauer 9,47 Tage. Tendenziell
nimmt die Anzahl der Menschen, die mehr als 10 Tage in der Krankenwohnung verbleiben, zu.
Bedarfe aus Sicht der Workshop-Teilnehmenden
Die Anzahl vorhandener Betten für somatisch kranke Drogenabhängige ist nicht ausreichend.
Bei einer Ausweitung ist auf einen barrierefreien bzw. –armen Zugang zu achten sowie auf eine
gute Erreichbarkeit einer Substitutionsbehandlungsstelle.
Ziele und Maßnahmen
Ziele Beschlossene Maßnahmen Zeitrahmen
Barrierefreie Wohnmöglichkeiten für
somatisch kranke drogenabhängige
Männer und Frauen mit
Krankschreibung stehen
bedarfsgerecht zur Verfügung.
Der konkrete Bedarf wird im Rahmen der
Evaluation des Drogenhilfekonzeptes
erhoben.
Eine bessere Anschlussversorgung zur
Reduzierung der Verweildauer wird dabei
berücksichtigt.
2020/21
3.1.4 Mobiler Medizinischer Dienst (MMD)
Zur medizinischen Grundversorgung anderweitig nicht erreichbarer Drogenkonsumentinnen und
–konsumenten wurde der Mobile Medizinische Dienst (MMD) des Gesundheitsamtes
geschaffen. Inzwischen wird er als Mobiler Medizinischer Dienst für wohnungslose Menschen
gemäß dem „Umset zungskonzept zur Medizinischen Versorgung wohnungsloser Menschen“
NRW betrieben. Hier werden Menschen mit und ohne Abhängigkeitserkrankungen behandelt,
die das Regelsystem der Gesundheitsversorgung kaum nutzen können oder wollen. Die
Zielsetzung besteht in Akutbehandlung, Stabilisierung des Gesundheitszustandes und
Vermittlung in das Regelsystem und fügt sich damit in das strategische Ziel des Masterplan s
Drogenhilfekonzept 2020
13
Soziales Köln im Handlungsfeld Gesundheit ein, dass die medizinische Grundversorgung für
alle Menschen erreichbar ist (G1).
Aktuelle Angebotssituation
Der MMD bietet Sprechzeiten in vier niederschwelligen Suchthilfeeinrichtungen an
(Kontaktstelle am Bahnhof, Café Victoria, Krankenwohnung Kosmidion, Kontakt laden in Kalk).
Im Jahr 2018 kam es zu i nsgesamt 4013 Behandlungskontakten. Die Zahl der Patienten und
Patientinnen wird auf ca. 700 drogenabhängige Menschen geschätzt.
Der Bedarf und die Nachfrage nach medizinischen Leistungen für diese Zielgruppe sind
unverändert hoch. Eine Überleitung in die Versorgung durch niedergelassene Ärzte gelingt in
der Regel erst dann, wenn Krankenversicherungsleistungen, Substitution und Wege aus der
Obdachlosigkeit geebnet werden konnten. Der MMD trägt auch durch die Anonymität der
medizinischen Leistungen viel zu einer frühe n und vertrauensvollen Inanspruchnahme der
Hilfen bei. Die Leistungen werden im Rahmen des Umsetzungskonzeptes „Medizinische
Versorgung wohnungsloser Menschen in Nordrhein -Westfalen“ gemeinsam finanziert von den
Gesetzlichen Krankenkassen sowie der Kassenä rztlichen Vereinigung Westfalen -Lippe, der
Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und der Stadt Köln.
Bedarfe aus Sicht der Workshop-Teilnehmenden
Bei der Weiterentwicklung niedrigschwelliger Drogenhilfeangebote mit Drogenkonsumräumen in
den Stadtbezirke n ist die Etablierung begleitender Sprechstunden des MMD zu prüfen. Die
Ressourcen des MMD müssen zur Vorhaltung von Sprechstunden in den Bezirken ausgebaut
werden.
Ziele und Maßnahmen
Ziele Beschlossene Maßnahmen Zeitrahmen
Sicherstellung der medizinischen
Grundversorgung aller drogen-
abhängigen, wohnungslosen
Menschen in Köln.
Der erforderliche Umfang des Angebotes
des MMD in den niedrigschwelligen
Drogenhilfeeinrichtungen wird im
Rahmen der Evaluation des
Drogenhilfekonzeptes geprüft.
2020/21
3.1.5 Spritzentausch / Schadensminimierung
Als Programm zur Reduzierung von Infektionskrankheiten werden deutschlandweit – so auch in
Köln – für Menschen, die illegale Drogen wie Heroin injizieren, niedrigschwellig Spritzentausch -
möglichkeiten angeboten. Nutzerinnen u nd Nutzer können in der Regel im Verhältnis 1:1
gebrauchte gegen neue Spritzen kostenfrei eintauschen.
Seit 1989 besteht in NRW das Spritzenautomaten -Projekt der Aids-Hilfe NRW: in aufgestellten
Automaten können Einmalspritzen und andere Konsumutensilien gegen einen Unkostenbeitrag
gezogen und kostenfrei sicher entsorgt werden.
Drogenhilfekonzept 2020
14
Stadtspezifische Ergebnisse der DRUCK -Studie in Köln des Robert -Koch-Institutes(2015)
weisen darauf hin, dass 39% der befragten intravenös konsumierenden Drogenabhängigen das
Material beim Dogenkonsum mit anderen geteilt haben. Es wurde eine hohe Prävalenz von HIV
(2 %) und Hepatitis C (71 %,) sowie eine niedrige Hepatitis B-Impfprävalenz nachgewiesen.
Im Handlungsfeld Gesundheit des Masterplans Soziales Köln sind die strategischen Ziele
formuliert, dass Menschen vor Gesundheitsgefahren zu schützen sind (G2) und der Zugang zur
Prävention gewährleistet ist (G3). Eine Strategie, um diese Ziele zu erreichen, ist die Reduktion
von Infektionskrankheiten.
Aktuelle Angebotssituation
Ein Sp ritzentausch findet in ca. 20 Einrichtungen des Kölner Hilfesystems statt. Insgesamt
wurden 228.430 Einmalspritzen (201 8) über dieses System getausch t. Es ist ein leichter
Rückgang zum Vorjahr zu verzeichnen : in 2017 waren es 248.508 Spritzen. Seit 2017 wu rde
die zentrale Beschaffung des Gesundheitsamtes geändert und das Budget den Trägern zur
Verfügung gestellt. 2018 wurde es bedarfsorientiert erhöht, um mehr und eine breitere Palette
an Konsumutensilien anschaffen zu können. Der Prozess der Beschaffung un d der Ausgabe
wird vom Gesundheitsamt Köln begleitet.
Weiterhin sind 12 Spritzenautomaten im Stadtgebiet aufgestellt, an denen gegen Geld
Einmalspritzen und andere Konsumutensilien gezogen und kostenfrei sicher entsorgt werden
können. Die Spritzenautomaten werden von der Aids-Hilfe Köln, Vision e.V. und einer Apotheke
betreut. Sie haben sich als ein sowohl gut angenommenes wie sozial weitgehend akzeptiertes
Hilfeangebot bewährt. Auf diese Weisen wurden 13.800 Einmalspritzen (201 8) ausgegeben.
Auch hier ist die Entwicklung rückläufig: in 2017 wu rden 23.240 Spritzen ausgegeben. Darüber
hinaus findet Safer Use-Beratung im Drogenkonsumraum und allen niedrigschwelligen
Drogenhilfeeinrichtungen statt.
Im Anschluss an die DRUCK -Studie wurde vom Gesundheitsamt 2016 ein Workshop
organisiert, im Zuge dessen ein Leitfaden für ein Gespräch über Hepatitis C, eine Liste mit
Schwerpunktpraxen bzw. Krankenhausambulanzen, die für suchtkranke Menschen ein
geeignetes Angebot an Hepatitis C -Diagnostik und Therapie vorhalten sow ie eine Übersicht
sämtlicher bestellbarer Informationsmaterialien zum Thema Hepatitis C erarbeitet wurden. Ein
weiteres Ergebnis ist, dass gemeinsame Str ategien zur besseren Beratung (Safer U se +
Behandlungsmöglichkeiten) in den niedrigschwelligen Einrichtungen erarbeitet werden.
Bedarfe aus Sicht der Workshop-Teilnehmenden
Es ist zu prüfen, ob und wo ggf. weitere Spritzenautomaten bzw. Safer Use-Utensilien in der
Nähe von Konsumszenen zur Verfügung gestellt werden sollten.
Auch fehlen konkrete Maßnahmen zur Diagnose und Reduzierung von Hepatitis C.
Drogenhilfekonzept 2020
15
Ziele und Maßnahmen
Ziele Beschlossene Maßnahmen Zeitrahmen
Erreichbarkeit von Safer Use-
Utensilien in der Nähe potentieller
Konsumorte.
Überprüfung der Bedarfe im Rahmen der
Evaluation des Drogenhilfekonzeptes.
2020
Reduzierung der Prävalenz von
Hepatitis C und Steigerung der
Hepatitis B-Impfprävalenz.
Einrichtung einer AG zur Erarbeitung von
Handlungsempfehlungen durch die Stadt
Köln.
2020
Verbesserung der Beratung in den
niedrigschwelligen Einrichtungen zu
Safer Use und zu den
Behandlungsmöglichkeiten von
Hepatitis C.
Erarbeitung einer gemeinsamen
Strategie der Träger in Zusammenarbeit
mit dem Gesundheitsamt.
2020
3.1.6 Aufsuchendes Suchtclearing (ASC)
Wie auch in anderen deutschen Großstädten sind im Köl ner Stadtbild verschiedene öffentliche
Plätze sichtbar, die als Treffpunkt der illegalen Drogenszene dienen. Mit der Gründung des
Aufsuchenden Sucht Clearings (ASC) wurde 2008 die bisherige Lücke zwischen rein
repressiven Maßnahmen und den Angeboten der Suchthilfe geschlossen. Die Streetworker des
ASC stellen die lange fehlende Verbindung der Klientinnen und Klienten zwischen dem Hilfe -
system und dem Ordnungsbereich von Polizei und Ordnungsamt her.
Die Streetworker des ASC sind regelmäßig präsent in den Kö lner Drogenszenen und nehmen
Kontakt mit den Betroffenen auf. Sie informieren über das Kölner Suchthilfesystem und
vermitteln Menschen mit Suchterkrankung nachhaltig ins Hilfesystem. In Absprache und im
Auftrag des Sozialdienstes der JVA Köln leitet das AS C inhaftierte Kölner Bürgerinnen und
Bürger mit Suchterkrankung aus der JVA Köln ins Kölner Suchthilfesystem über. Durch die
Arbeit des ASC werden viele Betroffene erreicht.
Auch hier gilt im weiteren Sinne das erste strategische Ziel des Masterplans Sozia les Köln im
Handlungsfeld Gesundheit: die Erreichbarkeit der medizinischen Grundversorgung , in diesem
Fall durch die vermittelnde Tätigkeit des ASC. Aber auch die Integration dieser vulnerablen
Gruppe in die Stadtgesellschaft (G4) ist Aufgabe des ASC.
Die Arbeit des ASC ermöglicht auch , Veränderungen in der Kölner Drogenszene frühzeitig zu
erkennen.
Aktuelle Angebotssituation
Da der Bedarf mit den vorhandenen Ressourcen nicht gedeckt werden konnte, wurde ab 2018
das Angebot des ASC im Rahmen der strategis chen Haushaltsziele erweitert. Für das
Aufsuchende Suchtclearing stehen somit seit 2018 knapp sieben Stellen zur Verfügung
(Gesundheitsamt Köln, Drogenhilfe Köln , SKM , VISION e.V.) Hierzu gehört auch die
koordinierende S telle beim Gesundheitsamt . Bei ihr l aufen Informationen, Anfragen,
Drogenhilfekonzept 2020
16
gegebenenfalls auch persönliche Hilfeersuchen ein. Absprachen und Einsatzplanung erfolgen
in wöchentlichen und monatlichen Austauschrunden.
Ein Gesamtkonzept für die Arbeit des ASC wurde 2018 erarbeitet.
Bedarfe aus Sicht der Workshop-Teilnehmenden
Es bestand Handlungsbedarf, das Stellenniveau der ursprünglich eingerichteten drei Vollzeit -
stellen wieder zu erreichen. Zusätzlicher Bedarf zeigte sich insbesondere in der Innenstadt, den
ausgewiesenen dezentralen Kölner Sozialräumen in Chorweiler, Meschenich, Mülheim sowie in
Kalk wegen einer wachsenden Suchtszene. Durch die Aufstockung auf (fast) sieben Vollzeit-
stellen in 2018 wurde darauf bereits reagiert.
Es muss überprüft werden, ob die vorgenommene Aufstockung bedarfsgerech t ist. Auch muss
das erarbeitete Konzept für den ASC noch umgesetzt werden und sich in der Praxis bewähren.
Das ASC ist immer wieder mit Klientinnen und Klienten mit besonderem Hilfebedarf konfrontiert
(„Systemsprenger“), deren nachhaltige Versorgung aufgrund fehlender Strukturen nicht gelingt.
Ziele und Maßnahmen
Ziele Beschlossene Maßnahmen Zeitrahmen
Vorhalten eines bedarfsgerechten
Aufsuchenden Suchtclearings in der
Kölner Innenstadt, Chorweiler,
Meschenich, Mülheim und Kalk.
Überprüfung im Rahmen der Evaluation
des Drogenhilfekonzeptes.
2021/22
Das ASC ist nach der personellen
Erweiterung klar strukturiert.
Umsetzung des 2018 erarbeiteten
Konzeptes mit klarer Zieldefinition,
Rollenklarheiten und
Verantwortlichkeiten.
2020
Nachhaltige Versorgung von
Menschen mit besonderem
Hilfebedarf („Systemsprenger“).
Installation von regelmäßigen Fall- oder
Hilfeplankonferenzen im Sinne des Case-
Managements durch das
Gesundheitsamt.
2020/21
3.1.7 Niedrigschwellige Kontaktstellen/-cafés/-läden
Kontaktstellen dienen a ls niedrigschwelli ges Angebot der Überlebenshilfe . Sie bieten
existenzielle Maßnahmen wie Aufenthalt, Essen, Duschen, Spritzentausch und Information,
Beratung (auch Sozialberatung) und auf Wunsch eine Vermittlung in weiterführende Hilfen bzw.
weitere Hilfen an. Diese Angebote dienen der (medizinischen) Grundversorgung im Sinne des
Masterplans Soziales Köln im Handlungsfeld Gesundheit (G1). Die Integration der vulnerablen
Gruppe von obdachlosen Drogenabhängigen in die Stadtgesellschaft (G4) ist ebenfalls Aufgabe
der niedrigschwelligen Kontaktstellen.
Drogenhilfekonzept 2020
17
Aktuelle Angebotssituation
Sechs Kontaktstellen/-cafés/-läden bieten im Stadtgebiet Köln Unterstützung an
Kontaktstelle am Bahnhof mit Drogenkonsumraum (SKM)
Kontakt- und Beratungsstelle „Vor Ort“ in Kalk (SKM)
Kontakt- und Beratungsstelle Ehrenfeld (Träger- und Förderverein Drogenkontaktstelle
Ehrenfeld e.V. in Kooperation mit dem SKM)
Kontakt- und Gesundheitszentrum Café Viktoria (Drogenhilfe)
Kontaktladen Kalk (Vision e.V.)
Kontaktladen Meschenich (Vision e.V.)
Darüber hinaus gibt es zwei weitere Anlaufstellen für Jugendliche und junge Erwachsene:
Das „Café Mäc -Up“ des Sozialdienst es katholischer Frauen – SkF ist eine Anlaufstelle in der
Kölner Innenstadt für Mädchen und Frauen im Alter von 14 bis 27 in Notsituationen, da sie
Drogen konsumieren, keine Wohnung haben, Gewalt erlebt haben.
B.O.J.E.- Beratung und Orientierung für Jugendliche und junge Erwachsene ist ein umgebauter
Linienbus, der Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus dem Kölner Bahnhofsmilieu als
niedrigschwellige Kontakt - und Anlaufstelle zur Verfügung steht. Das Angebot leistet das
Gesundheitsamt in Kooperation mit AUF ACHSE Kjsh e. V. und mit Unterstützung durch das
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren für Jugendliche und junge Erwachsene.
Die niederschwelligen Angebote sind von Betroffenen gut akzeptiert und meist als erste
Anlaufstelle hoch ausgelastet. Ihre Positionierung sowohl in der Innenstadt als auch in den
anderen Stadtbezirken ist auf den speziellen Bedarf der Klientel ausgerichtet. Di e Standorte in
den Bezirken, die zeitlich nach dem ursprünglichen Angebot in der Innenstadt eingerichtet
wurden, haben sich unter anderem zur Entlastung der Innenstadt bewährt.
Bedarfe aus Sicht der Workshop-Teilnehmenden
Es besteht ein dringender Erweit erungsbedarf in den Sozialräumen/Bezirken unt er Berück -
sichtigung von k omorbiden Erkrankungen (psychi sch und somatisch). Insbesondere in den
ausgewiesenen Sozialräumen wie Chorweiler, Mülheim , Porz sowie um den Neumarkt zeigt
sich eine wachsende Suchtszene . Zudem zeigt sich durch eine hohe Auslastung in bereits
bestehenden Kontaktstellen die Notwendigkeiten der Erweiterung der Öffnungszeiten.
Ziele und Maßnahmen
S. Ratsbeschluss vom 28.06.2017 (Vorlage 2360/2017)
Ziele Beschlossene Maßnahmen Zeitrahmen
Anbindung drogenabhängiger
Menschen in Köln ans Drogenhilfe-
system, auch für bisher unversorgte,
durch bedarfsgerechte niedrig-
schwellige Kontakt- und
Erweiterung der vorhandenen
Beratungsangebote in Porz und
Meschenich; im Haushalt sind ab 2020
zusätzlich 460.000 Euro eingeplant.
Einrichtung eines neuen Hilfeangebots
2020/21
Drogenhilfekonzept 2020
18
Anlaufstellen. für Menschen mit einer Gefährdung und
Anhängigkeit von legalen und illegalen
Drogen in Chorweiler. Im Haushalt sind
ab 2021 zusätzlich 350.000 Euro
eingeplant.
2021
Höhere Erreichungsquote und
bessere Versorgung der Menschen
mit Drogenabhängigkeit durch
Planung und Umsetzung weiterer
dezentraler niedrigschwelliger
Drogenhilfeangebote (inkl.
Drogenkonsumraum) an den
Szenestandorten in Mülheim und
Kalk.
Kurzfristige Suche und Anmietung
geeigneter Räumlichkeiten in den
Stadtteilen Mülheim und Kalk durch die
Verwaltung;
für den Standort in Mülheim zusätzliche
Einplanung von 500.000 € ab 2018 ff.
sowie weitere 300.000 € ab 2019 ff.,
für den Standort in Kalk 350.000 € ab
2019 ff., ab 2020 ff. weitere 300.000 €.
Kalk in 2020,
Mülheim in
2021.
3.1.8 Niedrigschwelliges Beratungsangebot für Frauen in der Sexarbeit
Frauen in der Sexarbeit stehen oft „unter dem besonderen Druck, einerseits das Geld für den
Drogenkonsum zu benötigen, andererseits Drogen zu konsumieren, um der Prostitution
nachgehen zu können. Unter diesem Druck si nd ihre Selbstschutzmaßnahmen hinsichtlich
Safer Sex und Safer Use oft in starkem Maß eingeschränkt “5. Die bestehenden Angebote für
Frauen in der Sexarbeit haben d ie strategischen Ziele im Handlungsfeld Gesundheit des
Masterplans Soziales Köln, die Erreich barkeit der medizinischen Grundversorgung zu
ermöglichen (G1) und vor Gesundheitsgefahren zu schützen (G2). Vulnerable Gruppen werden
in die Stadtgesellschaft integriert (G4).
Aktuelle Angebotssituation
In Köln ist man im Umgang mit der Straßenprostitution einen neuen Weg gegangen. Im Oktober
2001 wurde das Gelände an der Geestemünder Straße in Longerich eröffnet. Dort befinden sich
sogenannte "Verrichtungsboxen" und ein Container, in dem Beratungen stattfinden. Der größte
Teil der dort arbeitenden Frauen konsumiert Drogen. Die Konsumgewohnheiten der Frauen
haben sich verändert: Heroin wird weniger intravenös gespritzt, sondern geraucht , und die
Häufigkeit des Konsums anderer Substanzen hat deutlich zugenommen6.
Seit dem Inkrafttreten des Prostituiertenschu tzgesetzes in 2017 sind die Zugangs -
voraussetzungen aufgrund der Anmeldepflicht, der gesundheitlichen Pflichtberatung für
Prostituierte und der Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe erschwert. Ein Teil der
drogenkonsumierenden Frauen sucht daher die Geestemünderstraße nicht mehr auf.
Auf dem Gelände befindet sich d as Betreuungsangebot „Mäc Up Geestemünderstraße “ in
Trägerschaft des S kF, das Schadensminimierung und weiterführende Beratung anbietet. Das
Gesundheitsamt ist zur Beratung aller Fragen zu sexueller Gesundheit vor Ort. Zusätzlich wird
5 Quelle: http://www.belladonna-essen.de/strichpunkt/ (15.02.2019)
6 Zehn Jahre Straßenstrich „Geestemünder Straße“ in Köln – Erfahrungsbericht des Gesundheitsamtes
Köln (März 2011)
Drogenhilfekonzept 2020
19
die kostenlose und anonyme Untersuchung in der offen en, fachärztlichen STI -Sprechstunde
werktäglich im Gesundheitsamt angeboten.
Im Kölner Süden gibt es einen weiteren Straßenstrich, der ebenfalls von Mitarbeiterinnen des
SkF und des Gesundheitsamtes aufsuchend betreut wird.
Zusätzlich bietet die Beratungsstelle Rahab (SkF) in einer offenen Sprechstunde und individuell
vereinbarten Terminen Beratung für Sexarbeiterinnen an.
Die Angebote werden sehr gut angenommen. Hinsichtlich der Betreuungszeiten ist das Angebot
ausreichend.
Bedarfe aus Sicht der Workshop-Teilnehmenden
Drogenabhängige Frauen, die der Sexarbeit nachgehen, sind eine besonders vulnerable, z.T.
schwer zu erreichende Zielgruppe. Eine gute Koope ration der niedrigschwelligen Hilfen im
Bereich sexuelle Gesundheit/Sexarbeit und Suchthilfe ist erforderlich.
Die Angebote der Suchthilfe sollen für die Bedarfe von drogenkonsumierenden Frauen in der
Sexarbeit sensibilisiert werden. Die Zusammenarbeit bezüglich Frauengesundheit und sexueller
Gesundheit sollte gestärkt werden. Hier ist ein gutes Schnittstellenmanagement erforderlich.
Ziele Beschlossene Maßnahmen Zeitrahmen
Bedarfsgerechte Versorgung
drogenabhängiger Frauen, die in der
Sexarbeit tätig sind.
gute Kooperation der niedrigschwelligen
Hilfen im Bereich sexuelle Gesundheit /
Sexarbeit und Suchthilfe, z.B. durch
Austausch der entsprechenden
Arbeitskreise, Zusammenarbeit der
Sucht- und der AIDS-Koordination des
Gesundheitsamtes.
2021/22
Bedarfsgerechte Versorgung
drogenabhängiger Frauen im
Bereich Frauengesundheit und
sexueller Gesundheit.
Besseres Schnittstellenmanagement
zwischen den Angeboten der Drogenhilfe
und den Angeboten im Bereich sexueller
Gesundheit.
2021/22
3.1.9 Substitutionsbehandlung
Die Substitutionsbehandlung für Menschen mit Opiatabhängigkeit hat sich in den letzten 20
Jahren in Deutschland zu einem Standardinstrument der medizinischen Hilfen entwickelt. Die
Angebote der Substitutionsbehandlung in Köln fügen sich in das strategische Ziel im
Handlungsfeld Gesundheit des Masterplans Soziales Köln der Erreichbarkeit medizinischer
Grundversorgung für alle Menschen (G1). Die Substitutionsbehandlung ermöglicht eine
gesundheitliche Stabilisierung, in sozial zunächst weniger erfolgreichen Ver läufen kann sie im
Sinne einer Schadensminimierung das Mortalitätsrisiko senken und die Kriminalität aufgrund
von Beschaffungsdelikten reduzieren. So kann der Kreislauf von Beschaffungskriminalität und
Drogenhilfekonzept 2020
20
nötigen ordnungspolitischen Maßnahmen tendenziell durchbrochen und die Sensibilisierung für
dauerhafte therapeutische Maßnahmen erhöht werden.
Die Zahlen der in Köln Substituierten beziehungsweise die Anzahl der Substitutionsp lätze in
Köln liegen seit Jahren stabil bei etwa 2.260.
Heroingestützte Behandlung Opiatabhängiger
2001 hat der Rat der Stadt Köln die Teilnahme am „Modellprojekt zur heroingestü tzten
Behandlung Schwerstdrogenabhängiger des Bundes, interessierter Länder und Städte“
beschlossen. Das Modell, das mehrfach verlängert wurde, endete zum 30.06. 2007. Seitdem ist
durch eine Übernahme in die Regelversorgung die Substitution mit Heroin möglich. Sie wurde in
Köln in die bestehende Methadonambulanz in der Lungengasse integriert. So wurde aus der
Methadonambulanz eine integrierte Substitutionsambulanz, die es nun auch ermöglicht,
Patienten, die nicht länger der heroingestützten Behandlung bedürfen, nahtlos in eine
Methadonsubstitution zu überführen. Umgekehrt ist bei Bedarf auch eine nahtlose Überführung
in eine Substitution mit Heroin möglich.
Aktuelle Angebotssituation
Insgesamt werden Menschen mit Opiatabhängigkeit in vier Substitutionsambulanzen
substituiert, die ein Komplexangebot aus Substitution und Psychosozialer Begleitung (PSB)
vorhalten. Die Substitutionsambulanz Neumarkt ist eine Kooperati on zwischen dem
Gesundheitsamt und der Drogenhilfe Köln und bietet die diamorphingestützte Behandlung an.
Drei weitere Substitutionsambulanzen befinden sich in freier Trägerschaft (Drogenhilfe Köln und
SKM).
Auch in 16 niedergelassenen Arztpraxen, in der Psychosomatischen Klinik Bergisch Gladbach
sowie in der Abteilung Abhängigkeitserkrankungen und Allgemeinpsychiatrie der LVR -Klinik
Köln wird substituiert.
Die Substitution hat sich in der vorhandenen Verteilung und Kooperation von niedergelassenen
Ärztinnen/Ärzten und Fachambulanz bewährt. Dabei spielt insbesondere das Komplexangebot
der Substitutionsambulanzen von verschränkter ärztlicher und sozialer Versorgung eine
entscheidende Rolle bei
der Ansprache von besonders schwierigen langfristigen Patientinnen und Patienten,
der fachgerechten Behandlung von Patienten mit Multimorbidität oder Doppeldiagnosen,
sowie der gezielten Vorbereitung auf und Vermittlung in das niedergelassene System.
Die in Köln vorhandenen Substitutionsambulanzen sind seit Beginn des Jahres 2015 voll belegt.
Die Substitutionsambulanz Neumarkt ist regelmäßig mehr als ausgelastet und versorgt daher
häufig mehr als 280 Patientinnen und Patienten. Von den 280 Behandlungsplätzen entfall en
nach Erweiterung der Betriebs stättengenehmigung zum 01.10.2013 bis zu 80
Behandlungsplätze auf die Diamorphinbehandlung. Die Platzzahlen konnten für das
Diamorphinprogramm bedarfsgerecht ausgebaut werden. Ein Grund hierfür liegt sicher auch in
der zentralen Lage und damit guten Erreichbarkeit des Angebotes für Betroffene.
Drogenhilfekonzept 2020
21
Bedarfe aus Sicht der Workshop-Teilnehmenden
Seit 2016 häufen sich die Meldungen durch das ASC und andere Suchthilfeeinrichtungen, dass
einige Kölner Substituierte derzeit nur mit Wartezeiten in die Substitution vermittelt werden
können. Die üblichen unterjährigen Behandlungsspitzen sind zu einem Dauerzustand
geworden. Gleichzeitig wird durch die seit über einem Jahr regelmäßig mit Substitutionspraxen
geführten Gespräche deutlich, dass einige der im Kölner Stadtgebiet befindlichen
Substitutionspraxen auch Menschen aus dem Kölner Umland mangels dortiger Angebote
substituieren (zum Beispiel Bergisch Gladbach). Die für Köln ausgewiesenen circa 2.260
Substitutionsplätze können folglich zu einem derzeit nicht quantifizierbaren Teil nicht von
Kölnerinnen und Kölnern genutzt werden.
Ziele und Maßnahmen
Ziele Beschlossene Maßnahmen Zeitrahmen
Reduzierung der gesundheitlichen
und sozialen Folgen des
Drogenkonsums für
drogenabhängige Menschen in Köln
durch eine ausreichende Anzahl an
Substitutionsplätzen zur
medizinischen Behandlung.
Überprüfung der Bedarfe im Rahmen der
Evaluation des Drogenhilfekonzeptes.
2020/21
Drogenhilfekonzept 2020
22
3.2 Veränderungsmotivation fördern – 2. Meilenstein
Nach dem Modell von Prochaska und DiClemente folgt in Veränderungsprozessen der Ph ase
der Absichtslosigkeit, in der es für Drogenabhängige vor allem um die Sicherung des
Überlebens geht, die Absicht zur Veränderung des problematischen Verhaltens und die
Planung erster konkreter Schritte. Daran sind sowohl kognitiv -affektive (wie z.B. ei ne
Steigerung des Problembewusstseins, die Neubewertung des persönlichen Umfelds) als auch
verhaltensorientierte Prozesse (z.B. Kontrolle der Umwelt, Nutzung hilfreicher Beziehungen)
beteiligt. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Förderung der Selbstwirks amkeitserwartung. Ein
Verhalten ändern zu wollen , setzt voraus, dass die angenommenen Vorteile im Verhältnis zu
den Nachteilen überwiegen. Externe Hilfeangebote können die Motivations bildung effektiv
unterstützen.
Die nachfolgend beschriebenen Angebote de s Hilfesystems wurden im zweiten Workshop am
10. November 2017 von den Teilnehmenden in diesem Kontext als wichtige Beiträge benannt.
3.2.1 Fachberatungsstellen
Die Arbeit der Fachberatungsstellen zielt auf Perspektiventwicklung für die Menschen, die
dieses Angebot in Anspruch nehmen. Sie suchen die Beratung mal mit konkreten Anliegen auf,
manchmal aber auch nur mit einem eher diffusen und ambivalenten Gefühl, dass „es so nicht
weitergehen soll“. Oft ist der erste Schritt in die Fachberatungsstelle auch extrinsi sch motiviert,
weil z.B. Familienangehörige, Arbeitgeber, die Justiz oder der Hausarzt Druck machen. Der
Schritt in eine psychosoziale Beratung ist immer auch mit Scham verbunden, weil man sich in
dem Moment eingestehen muss, Teile seines Lebens nicht mehr im Griff zu haben.
Diese Gemengelage aus mehr oder weniger klarer Motivation, extrinsischem Druck und eigener
Scham bestimmt oft die ersten Kontakte zwischen Ratsuchenden und Beratenden. Deshalb ist
es wichtig, eine Atmosphäre zu schaffen, die Vertrauen e rmöglicht. Das braucht ein wenig Zeit,
die den Ratsuchenden auch eingeräumt werden muss.
Suchtberatung findet ergebnisoffen statt. Das Beratungsziel wird zwischen Ratsuchendem und
Beratendem gemeinsam vereinbart. Im Beratungsprozess kann die individuelle S ituation
reflektiert werden. Ratsuchende sollen befähigt werden, basierend auf ihrer individuellen
Perspektive für die Zukunft aus eigener Kraft Lösungen für ihre formulierten Probleme zu
finden.
Beratung ist im engeren Sinn ein zeitlich kur z- bis mittelf ristiger Prozess. Auch Angehörigen
können sich beraten lassen. Häufig schließen sich an Suchtberatungsprozesse andere
Prozesse an, wie beispielsweise eine Psychosoziale Betreuung für Substituierte (PSB, s. 3.2.2)
oder eine ambulante bzw. stationäre medizin ische Rehabilitation (s. 3.3.1). Die Vermittlung in
diese weiterführenden Angebote ist Teil der Beratung.
Fachberatungsstellen tragen mit ihrem beratenden und vermittelnden Angebot dazu bei, dass
die medizinische Grundversorgung für junge und erwachsene M enschen erreichbar ist (G1,
Handlungsfeld Gesundheit des Masterplans Soziales Köln). Fachberatungsstellen halten
oftmals auch Angebote der Suchtprävention vor mit dem Ziel, dass Menschen haben Zugang
zur Prävention haben (G3).
Drogenhilfekonzept 2020
23
Aktuelle Angebotssituation
Fünf Fachberatungsstellen im Bereich illegaler Drogen in Trägerschaft des SKM und der
Drogenhilfe Köln bieten (jungen) Erwachsenen an verschiedenen Standorten allgemeine
Beratung und ambulante Therapie, Therapievermittlung in Einrichtungen der medizinische n
Rehabilitation sowie psychosoziale Begleitung für Patienten an, die bei niedergelassenen
Ärzten substituiert werden. Diese Angebote wenden sich an Drogenabhängige, um die
vorhandene Motivation zu einer Veränderung zu unterstützen. Zudem werden mehrere
Beratungsangebote ausschließlich für Jugendliche und junge Erwachsene im Stadtgebiet
vorgehalten. Der SKM Köln bietet in Kalk den speziellen Schwerpunkt ‚Migration und Sucht‘ an.
Dort kann in türkischer, arabischer, spanischer und englischer Sprache muttersp rachlich
beraten werden.
Einige Angebote sind als Projekte durch Stiftungen, Eigenmittel oder Drittmittel finanziert : seit
September 2017 bietet die Drogenhilfe Köln im Rahmen einer dreijährigen Projektfinanzierung
ein spezielles Beratungsangebot für Jugen dliche und junge Erwachsene mit
Amphetaminkonsum mit dem Namen ‚Crysp‘ an.
Die Aidshilfe Köln bietet seit Juli 2017 im Rahmen einer dreijährigen Projektfinanzierung ein
zielgruppenspezifisches Beratungsangebot an für Männer, die Sex mit Männern haben (MSM)
und im Rahmen ihrer ausgelebten Sexualität neue psychoaktive Substanzen (NPS)
konsumieren (Chemsex).
Die fortlaufenden Gruppenangebot „MIKADO / StandUp“ des SKM sowie das Internet -
Hilfeangebot „Kidkit“ der Drogenhilfe Köln sind Angebote für minderjährige Kinder suchtkranker
Eltern.
Bedarfe aus Sicht der Workshop-Teilnehmenden
Für die Fachberatung ist die laufende Förderung seit Jahren nicht erhöht worden. Gleichzeitig
mussten die tariflichen Steigerungen übernommen werden, was zu einer Reduzierung der
Personalstunden und in der Folge zu Kürzungen der Öffnungszeiten führte. So entstand en bei
einigen Anfragen wie z.B. Therapievermittlung oder spezielle Beratung von Frauen immer
wieder Wartelisten von bis zu fünf Monaten.
Auch der besondere Beratungs - und Betreuungsbedarf der Familien, in denen jüngere Kinder
und Jugendliche unter dem Drogenkonsum ihrer Eltern leiden, blieb in den vergangenen zehn
Jahren bei der Regelfinanzierung unberücksichtigt. Es bedarf jedoch einer stabilen
Finanzierung und eines bedarfsgerechten Ausbaus.
Weitere Bedarfe bestehen in der Beratung der zunehmenden Zahl Hilfesuchender mit
Migrationshintergrund. Auch sind die vorhandenen Angebote nicht ausreichend altersspezifisch
ausgerichtet, was insbesondere die steigende Zahl älterer Droge nabhängiger betrifft.
Konsumentinnen und Konsumenten von Amphetaminen und Partydrogen benötigen eine
bessere Betreuung sowohl in Beratungsstellen als auch im Clubsetting.
Das Angebot der Fachberatungsstellen sollte sozialräumlich bedarfsgerecht verteilt sein.
Drogenhilfekonzept 2020
24
Ziele und Maßnahmen
Ziele Beschlossene Maßnahmen Zeitrahmen
Reduzierung der Wartezeiten und
zeitnahe Therapievermittlung.
Klärung der IST-Situation im Rahmen der
Evaluation des Drogenhilfekonzeptes,
schlussfolgernd daraus Empfehlung
konkreter Maßnahmen durch die
wissenschaftliche Begleitung.
2021/22
Bedarfsorientierte Unterstützung und
Beratung für suchtbelastete
Familien.
Bedarfsanalyse im Rahmen der
Evaluation des Drogenhilfekonzeptes.
2021/22
Verbesserung der Beratungsleistung
für die steigende Zahl von
Klientinnen und Klienten mit
Migrationshintergrund.
Prüfung des Einsatzes von Video- und
Telefon-Dolmetschern und Fortbildung
für Mitarbeitende in interkultureller
Kompetenz durch die Träger.
Verbesserung der Betreuung von
Konsumentinnen und Konsumenten
von Amphetamin und Partydrogen.
Bedarfsanalyse im Rahmen der
Evaluation des Drogenhilfekonzeptes
2021/22
Größere Spezialisierung in den
Beratungsstellen in Bezug auf
Gender, sexuelle Orientierung, Alter
und Suchtstoffe.
Die Träger berücksichtigen bei
Einstellungen entsprechendes Knowhow
der Bewerberinnen und Bewerber und
bilden Mitarbeitende fort.
Sozialräumlich ausgewogene
Verteilung der Beratungsstellen.
Situationsanalyse im Rahmen der
Evaluation des Drogenhilfekonzeptes
2021/22
3.2.2 Psychosoziale Betreuung (PSB)
Die Psychosoziale Betreuung (PSB) substituierter Opiatabhängiger im Sinne eines bio -psycho-
sozialen Verständnisses von Suchterkrankungen ist ein wesentlicher Bestandteil einer
Substitutionsbehandlung.
Die Ziele einer PSB sind:
Gesundheitliche und soziale Stabilisierung
Abbau psychosozialer Belastungen
Behebung von psychosozialen Folgen der Drogenabhängigkeit wie Beschaffungs-
kriminalität, Prostitution, Wohnungslosigkeit, Illegalität und allgemeine Verelendung
Vorbeugung und Behandlu ng von suchtbedingten Folgeerkrankungen, Behandlung von
Begleiterkrankungen
Berufliche und soziale Eingliederung
Suchtbehandlung, langfristig Abstinenz oder zumindest eigenverantwortliche Kontrolle
des Suchtverhaltens
Drogenhilfekonzept 2020
25
Aber auch unter niedrigschwelliger Perspektive:
Gezielte Bewältigung akuter Not - bzw. akuter Lebenslage, Verhinderung weiterer
Verelendung und das Aufhalten von Negativprozessen
Reduzierung des Beigebrauchs
Lebensziel- und Maßnahmenplanung bei nicht zur Abstinenz motivierten Klienten
Die psychosoziale Betreuung Substituierter erfolgt in der Regel in Form von Einzelbetreuungen.
Auch Gruppenangebote sind grundsätzlich möglich, z.B. Programme zur Reduzierung des
Beigebrauchs. Aufsuchen im eigenen Wohnumfeld, vor allem beim Zusammenleben mit
Kindern und der Kontakt zu den nahen Angehörigen sind selbstverständliche Bestandteile einer
PSB.
Entsprechend der Zielsetzung des Masterplans Soziales Köln trägt die PSB im Handlungsfeld
Gesundheit dazu bei, dass Menschen der Zugang zur medizinischen Grundversorgung erhalten
bleibt (G1) und vulnerable Gruppen in die Stadtgesellschaft integriert werden (G4). Menschen
mit Wohnhemmnissen werden zudem unterstützen (W2 im Handlungsfeld Wohnen).
Aktuelle Angebotssituation
PSB für Patienten, die über ermächtigte Kli nikärzte und ambulante Arztpraxen substituiert
werden, wird im W esentlichen durch d en Suchthilf eträger Drogenhilfe Köln sowie durch den
SKM Köln und die AIDS-Hilfe Köln e.V. vorgehalten. Darüber hinaus wird PSB auch über die
multiprofessionell besetzten In stitutsambulanzen sowie in einzelnen personell entsprechend
besetzten Praxen angeboten. Der hierbei vereinbarte Betreuungsschlüssel beträgt 1:25 und
reicht für eine sorgfältige Begleitung der Patienten bei ihrer externen Substitutionstherapie aus.
Es gibt 660 PSB -Plätze in den Substitutionsambulanzen und 220 PSB -Plätze für die
Substitution bei niedergelassenen Ärzten.
Wenn Substituierte Anspruch auf ambulante Hilfen zum selbständigen Wohnen durch den LVR
haben, umfasst diese auch die PSB. Dann erfolgt die PSB, die sich insbesondere auf das
Handlungsfeld ‚Wohnen‘ bezieht, durch den jeweiligen Anbieter des (Ambulant) Betreuten
Wohnens.
Bedarfe aus Sicht der Workshop-Teilnehmenden
Seit dem Jahr 2014 besteht in den Einrichtungen der Drogenhilfe Köln eine hohe Nachfrage
seitens der in Standortnähe lebenden Personen. Sie müssen immer wieder vertröstet und auf
Wartelisten gesetzt werden, wobei Notfälle mit Priorität behandelt werden. Hier ist eine
Reduzierung der Wartezeiten anzustreben. Um in einer insbesondere auf das Wohnen
bezogene PSB auch gesundheitliche Themen und insbesondere die Abhängigkeitserkrankung
und eine Abstinenzorientierung zu berücksichtigen, müsste dieses Angebot durch eine originäre
PSB evtl. mit einem geringeren Betreuungsschlüssel (z.B. 1:50) ergänzt werden.
Drogenhilfekonzept 2020
26
Ziele und Maßnahmen
Ziele Beschlossene Maßnahmen Zeitrahmen
Sicherstellung des unverzüglichen
Beginns einer PSB, begleitend zur
medizinischen
Substitutionsbehandlung.
Prüfung der IST-Situation im Rahmen
der Evaluation des Drogenhilfekonzeptes
und Entwicklung von Handlungsoptionen
durch die wissenschaftliche Begleitung.
2020/21
3.2.3 Betreute Wohnprojekte
Hilfen zur Überwindung der Obdachlosigkeit und Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum zum
selbständigen Wohnen sind eine wichtige Vorauss etzungen für eine erfolgreiche soziale (Re -)
Integration. Die strategischen Ziele des Masterplans Soziales Köln im Handlungsfeld Wohnen
sehen vor, dass Menschen mit Wohnhemmnissen unterstützt (W2) und vulnerable Gruppen
geschützt werden(W3), dass Wohnungslosigkeit vermieden wird (W4) und neue Wohnformen
entwickelt werden (W7).
Kernzielgruppe der betreuten Wohnprojekte sind volljährige wohnungslose Klient en, die ihren
gewöhnlichen Aufenthalt in Köln haben und im Hilfesystem präsent sind . D ie generellen
Schwierigkeiten des Wohnungsmarktes und die geringen Vermittlungschancen auf bezahlbaren
Wohnraum für Menschen mit Drogenabhängigkeit werden dabei besonders spürbar. Die
Anmietung eines eigenen Zimmers oder kleinen Apartments ist fachlich gesehen allerdings eine
Intervention, die dem Klienten im koordinierten Zusammenwirken aller initiierten Maßnahmen
des Hilfesystems perspektivisch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht.
Im Rahmen der betreuten Wohnprojekte soll die Motivation und Bereitschaft zu weiterführender
Therapie bzw. Entwicklung einer tragfähigen Zukunftsperspektive erfolgen. Die mittel - bis
langfristige Zielrichtung ist das selbständige Einzelwohnen.
In diesem Zusammenhang bedürfen suchtkranke Schwangere und Mütter und ihre Kinder
sowie pflegebedürftige und komorbide Drogenabhängige einer besonderen Unterstützung. Das
Handlungsfeld Gesundheit des Masterplans Soziales Köln hat das Ziel einer ausreichenden und
zugänglichen pflegerischen Versorgung (G5).
Aktuelle Angebotssituation
Drei Wohnprojekte in Trägerschaft der Drogenhilfe Köln und des SKM mit insgesamt 51 Plätzen
in Einzel -, Doppel - und Dreibettzimmer und sieben Anschlussplätzen bieten eine über die
Notunterkunft hinausgehende Möglichkeit zu m betreuten Wohnen für drogenabhängige
Menschen7. Es sind nicht immer alle Plätze belegt.
Zusätzlich bietet der SkF ‚Clearingwohnen für suchtkranke Schwangere und Mütter und ihre
Kinder‘ an. Hier stehen in abgeschlossenen Mutter -Kind-Apartments 8 Plätze zur Verfügung (4
für Erwachsene und 4 für Kinder).
7 Es handelt sich um Angebote gemäß § 67 ff SGB XII (Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten) und § 53 ff SGB XII (Eingliederungshilfe).
Drogenhilfekonzept 2020
27
Bei der Vermittlung in eigenen Wohnraum besteht wenig Bewegung , da der freie
Wohnungsmarkt in Köln Drogenabhängigen verschlossen ist.
Bedarfe aus Sicht der Workshop-Teilnehmenden
Verfügbarer Wohnraum steht in Köln seit Jahren einer zu hohen und st eigenden Nachfrage
gegenüber. Für die Zielgruppe der Drogenabhängigen besteht ein zusätzlicher Bedarf an
betreuen Wohnprojekten, um die derzeitigen Wartezeiten zu reduzieren.
Co-Morbidität bei den Klientinnen und Klienten und die dafür zu schaffenden fach lichen und
organisatorischen Rahmenbedingungen sind in der Personalbemessung zu beachten.
Veränderte Bedarfe entstehen mit zunehmendem Alter und Pflegebedarf.
Als besonders schwierige zu vermittelnde G ruppe werden aus der Haft E ntlassene der JVA
Köln gesehen, die in Köln wohnen wollen. Sie verfügen nur in seltenen Fällen über Erfahrungen
mit eigenen festen Wohnstrukturen. Erfahrungsgemäß ist eine Vermittlung dieser Personen in
privaten Wohnraum schwierig. Betreute Wohnprojekte für haftentlassene Drogenabhän gige
können eine effiziente Maßnahme darstellen, eine drohende dauerhafte Wohnungslosigkeit zu
vermeiden. Auch frauenspezifische Bedarfe müssen bei den Angeboten von betreuten
Wohnprojekten stärker berücksichtigt werden.
Zur Verbesserung der Vermittlungschancen wurden die Festschreibung prozentualer Anteile im
sozialen Wohnungsbau für Menschen mit Drogenabhängigkeit oder die Anhebung des
Mietrichtwertes für Anmietung von Wohnraum gesehen.8
Ziele und Maßnahmen
Ziele Beschlossene Maßnahmen Zeitrahmen
Ausreichende Anzahl an Plätzen
in betreuten Wohnprojekten ist
vorhanden unter besonderer
Berücksichtigung von
- drogenabhängigen Frauen
- drogenabhängigen
Haftentlassenen
- Drogenabhängigen mit
Komorbidität und
- Drogenabhängigen mit
Pflegebedarf.
Verstärkte Zusammenarbeit des
Gesundheitsamtes mit den Reso-Diensten/Amt
für Soziales ,Arbeit und Senioren.
2021/22
Bedarfsanalyse zur Entwicklung spezieller
Angebote an Dauerwohnplätzen für diese
Zielgruppen im Rahmen der Evaluation des
Drogenhilfekonzeptes.
2021/22
Prüfung der geplanten Fördermaßnahmen zu
Sucht und Wohnungslosigkeit im Rahmen der
Initiative gegen Wohnungslosigkeit des Landes
NRW ab 2020.
2021/22
Drogenhilfekonzept 2020
28
3.2.4 Tagesstrukturierende Angebote
Während das Thema „Arbeit“ im Sinne einer sozialversicherungspflicht igen Tätigkeit auf dem
ersten Arbeitsmarkt in der Regel erst in einer späteren Phase (Meilenstein 4) relevant wird,
haben Tagesstruktur und Beschäftigung im Übergangsbereich von Überlebenshilfen und
Veränderungsmotivation eine besondere Bedeutung.
Im Handl ungsfeld Beschäftigung verfolgt der Masterplan Soziales Köln das Ziel, dass alle
Menschen am Arbeitsleben teilhaben können und dass Angebote für alle Zielgruppen nutzbar
sind (BG 6).
Beschäftigungsangebote können Teil niedrigschwelliger Hilfen oder Veränd erungs- und
Motivationshilfen sein und sich in Abstimmung mit dem Jobcenter an Drogenabhängige mit
Leistungsansprüchen im Rahmen des § 16d SGB II (Arbeitsgelegenheiten/AGH) wenden.
Arbeitsgelegenheiten sind grundsätzlich Angebote für arbeitsmarktferne Pers onen, die einer
besonderen Unterstützung und Begleitung bedürfen.
Bei der Zielgruppe handelt es sich in der Regel um langjährig Opiatabhängige, die sich in einer
Substitution befinden, wenngleich auch aktuell Konsumierende nicht weniger von einem
sinnvollen Beschäftigungsangebot profitieren. Gängige gemeinsame Merkmale sind ein
langjährig entwickelter Lebensstil in der Drogensubkultur mit z.T. ausgeprägter Kriminalität und
eigengesetzlichen Verhaltensweisen, das überwiegende Fehlen einer Arbeitssozialisatio n, z.T.
in der zweiten und dritten Generation, und erheblicher Unterstützungsbedarf bei der
Bewältigung des Alltags. Auf der anderen Seite besteht bei den Teilnehmenden der Wunsch
nach einer Tagesstruktur, und es liegt eine hohe Motivation bezüglich einer regelmäßigen und
Sinn und Anerkennung bringenden Tätigkeit vor. Für die Zielgruppe stellt die Teilnahme am
Beschäftigungsangebot eine unmittelbar erlebte gesellschaftliche Teilhabe dar. Durch klare
Handlungsaufträge wird zudem in der Regel der Beigebrauch reduziert.
Die Zielsetzung tagesstrukturierender Maßnahmen ist:
Heranführung an Grundarbeitsfähigkeiten wie Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit,
Pflichtbewusstsein
Zusammenarbeit im Sinne von Kooperationsfähigkeit
Berufliche Perspektivenbildung
Erprobung mittels intensiver Arbeitsanleitung und Unterstützung im Alltag, welche
persönlichen Veränderungsperspektiven auch im Hinblick auf dem ersten Arbeitsmarkt
oder – wahrscheinlicher - in gesellschaftlichen Nischen möglich sind
Aber auch:
Hilfen bzgl. Behördenfragen (z.B. sozialrechtliche Fragestellungen, Schuldnerberatung)
Unterstützung bei der Klärung von Fragen des Wohnens
Hilfe bei der Gestaltung von Freizeit
Lebenspraktische Hilfen (z.B. Geldeinteilung, Einkaufen, Haushaltsführung)
Unterstützung beim Umgang mit persönlichen Konflikten
Drogenhilfekonzept 2020
29
Aktuelle Angebotssituation
Die Aidshilfe Köln betreibt zusammen mit der Internationaler Bund gGmbH West die
„Zweiradwerkstatt 180 Grad“ als Arbeitsgelegenheit (AGH) mit der Möglichkeit der
Qualifizierung bis zur Arbeitsmarktreife (15 Plätze).
Die ‚Kölner Feger‘ des SKM ist eine AGH mit niedrigschwelliger Beschäftigung für Substituierte
mit Leistungsansprüchen nach SGB II. Hier stehen ebenfalls 15 Plätze zur Verfügung.
Vision e.V. bietet sieben AGH mit niedrigschwelliger Beschäf tigung in der Kontakt - und
Anlaufstelle, Zuverdienst durch Beschäftigung auf Grundlage eines Minijobs mit Förderung des
LVR (EDV & Service), Job Perspektive (Verwaltungshilfe) sowie gemeinnützige Arbeit zur
Haftvermeidung.
Grundarbeitsfähigkeiten vermitte lt auch die Alexianer GmbH mit der ‚Brücke zur Arbeit‘. Die
drogenabhängigen Menschen werden vom Jobcenter zugewiesenen. Über einen Zeitraum von
bis zu einem Jahr können Fähigkeiten im EDV -/Bürobereich, in einer Holzwerkstatt, bei
hausmeisterlichen Tätigke iten, im Garten - und Landschaftsbau und in der Hauswirtschaft
(wieder) erprobt werden. Insgesamt stehen 40 AGH-Teilnehmerplätze zur Verfügung.
Das Ergänzungsprojekt „Brücke stabil“ bietet auch eine längerfristige Perspektive.
Menschen mit Suchterkrankunge n nehmen auch an weiteren niedrigschwelligen
Arbeitsgelegenheiten teil, die nicht ausdrücklich als Angebot für diesen Personenkreis deklariert
sind. Solche AGH -Einsatzstellen stehen bei diversen Trägern mit unterschiedlichen
Aufgabenschwerpunkten zur Verfügung.
Bedarfe aus Sicht der Workshop-Teilnehmenden
Trotz dieser Angebote ist der Bedarf für die betroffenen Menschen mit Drogenkonsum (mit und
ohne Substitution) ohne stabilisierende Tagesstruktur nicht ausreichend gedeckt. Insbesondere
ein niedrigschwelliger und kurzfristiger Zugang zu solchen Angeboten ist erforderlich.
Ziele und Maßnahmen
Ziele Beschlossene Maßnahmen Zeitrahmen
Erwerbsfähigen Drogenabhängen im
Leistungsbezug nach dem SGB II
wird ein niedrigschwelliger Zugang
zu individuell passenden Angeboten,
insbesondere in
Arbeitsgelegenheiten (AGH),
ermöglicht.
Situationsanalyse im Rahmen der
Evaluation des Drogenhilfekonzeptes im
Abgleich zu bestehenden Angeboten mit
Beleuchtung der Schnittstellen.
2021/22
Langfristige Tagesstrukturangebote
für nicht erwerbsfähige SGB XII-
Beziehende mit niederschwelligem
sofortigem Zugang stehen
bedarfsgerecht (auch für
Konsumierende) zur Verfügung.
Erarbeitung eines Lösungsansatzes
durch das Gesundheitsamt Köln in
Zusammenarbeit mit dem Amt für
Soziales, Arbeit und Senioren und dem
LVR.
2021/22
Drogenhilfekonzept 2020
30
3.2.5 Externe JVA – Suchtberatung
Die Kölner Justizvollzugsanstalt (JVA) in Ossendorf hält 1169 Haftplätze bereit (814 für Männer
und 355 für Frauen). Rund 30% der inhaftierten Männer und 50% der inhaftierten Frauen sind
drogenabhängig. Ein Drittel von ihnen konsumiert auch in Haft intravenös (RKI 2016). Die
externe Suchtberatung wird durch das Land NRW finanziert und hat die Aufgabe, Inhaftierte in
der JVA aufzusuchen und sie in der Veränderung ihres Suchtverhaltens zu unters tützen. Die
Ziele der aufsuchenden Hilfen in der JVA orientieren sich grundsätzlich an den Anliegen und
Plänen der betreuten Klienten und schließen diagnostische Erkenntnisse und daraus zu
folgernde Indikationsstellungen mit ein.
Aufgaben sind in der Regel:
Fortsetzung der Begleitung oder Betreuung von Klienten, die während des
Betreuungsprozesses inhaftiert werden
Kontaktaufbau zu vorher unbekannten suchtmittelabhängigen Inhaftierten
Klärung der individuellen Ausgangslage und realistischer Ziele unter Ein beziehung
diagnostischer Erkenntnisse
Förderung der Motivation zur Abstinenz und Stärkung von Abstinenzentschlüssen
Indikationsstellung, Auswahl und Vermittlung geeigneter ambulanter und stationärer
Behandlungsangebote
Psychosoziale Begleitung von in der Haft Substituierten
Unterstützung bei der Reduzierung des Beigebrauchs von Substituierten
Lebensziel- und Maßnahmenplanung bei nicht zur Abstinenz motivierten Klienten
Entlassungsvorbereitung insbesondere zu den Themen: Arbeit, Wohnen, finanzielle
Sicherung, sozialrechtliche Absicherung (z.B. Krankenversicherung) und Herstellen des
Kontaktes zum Hilfesystem
Diese Aufgaben fügen sich in das strategische Ziel des Masterplans Soziales Köln im
Handlungsfeld Gesundheit ein, dass die medizinische Grundversorgung f ür alle Menschen
erreichbar ist (G1).
Aktuelle Angebotssituation
Die aufsuchende Arbeit in der JVA Köln erfolgt in Form von Einzelbetreuungen oder Gruppen -
angeboten. Die Leistungen werden in enger Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst der JVA,
dem medizini schen Dienst, den Staatsanw altschaften, dem ASC und den Kostenträgern
erbracht. Extern erfolgen die Maßnahmen in enger Kooperation mit dem gesamten
Suchthilfesystem.
Die Suchtberatung für inhaftierte Drogenabhängige führen die Drogenhilfe Köln und der SKM
durch. Sie wurde infolge drastischer Kürzungen der Landesförderung im Jahre 2006 extrem
stark eingeschränkt. Im Jahr 2017 wurden von der externen Sucht - und Drogenberatung der
Drogenhilfe Köln 78 nachweislich drogenabhängige Inhaftierte intensiv betreut u nd in
unterschiedliche Maßnahmen vermittelt. Der SKM führte 45 Intensivbetreuungen und 10
Infogespräche durch.
Drogenhilfekonzept 2020
31
Ergänzend leitet das ASC kurz vor der Entlassung ins Hilfesystem über, vor allem zu
Beratungsstellen und in Substitutionsbehandlung. In 2018 vermittelte das ASC 30 Inhaftierte in
weiterführende Hilfen. Durch die Aufstockung ist das ASC in der Lage , einmal wöchentlich vor
Ort zu sein.
Bedarfe aus Sicht der Workshop-Teilnehmenden
Durch die Reduzierung der Beratungskapazitäten fanden Haftentlassungen oftmals ohne
ausreichende Vorbereitung und Vermittlung von Hilfeleistungen vor Ort statt. Das betraf vor
allem die Vermittlung in medizinische Rehabilitation und die Nutzung der Möglichkeiten des
§ 35 BtMG9. Dadurch besteht die Gefahr eines Rückfalls in alte Problemsituationen.
Ziele und Maßnahmen
./.
3.2.6 Aufsuchende Sozialarbeit
Drogen konsumierende und drogenabhängige Menschen , die nicht mehr oder noch nicht von
den institutionalisierten Beratungsangeboten erreicht w erden, werden von Sozialarbeitenden in
ihrem Lebensumfeld aufgesucht.
Kontaktaufbau, Vertrauen und Beziehungsaufbau zwischen Klientinnen und Klienten und dem
Fachpersonal bilden die Grundlag e, um in das reguläre Beratungs - und Behandlungsangebot
vermitteln zu können oder die Zielgruppe über haupt am Hilfeangebot partizipieren zu lassen.
Aufsuchende Sozialarbeit ergänzt das niedrigschwellige Angebot der Einrichtungen.
Aktuelle Angebotssituation
Die Drogenhilfe Köln bietet in ihren drei Jugendsuchtberatungsstellen „ansprechbar“ auch
aufsuchende Hilfen an. Die Beratungsstelle in der Innenstadt dient parallel dazu auch als
Standort für die Streetworker des Jugendamtes und schafft hierdurch eine effiziente Schnitt -
stelle zum Hilfesystem. In Köln-Chorweiler finden Beratungsgespräche in den Räumen der dort
ansässigen Jugendwerkeinrichtung statt.
Mitarbeitende der Kontakt- und Beratungsstelle ‚Vor Ort‘ des SKM sind im Stadtteil Kalk im
Rahmen des Streetworks unterwegs, um Klientinnen und Klienten auf die bestehenden
Hilfemöglichkeiten hinzuweisen. Gle ichzeitig wird durch das Einsammeln gefundener Spritzen
ein Beitrag zum Schutz der Bevölkerung geleistet.
Das Angebot „ClaroMobil“, das im Jahr 2011 vom Jobcenter K öln initiiert wurde, wird vom SkF
und SKM umgesetzt und richtet sich an Menschen mit Drogen abhängigkeit mit Leistungs -
ansprüchen des SGB II. Zwischen dem Erkennen oder der Vermutung einer Suchtproblematik
durch die Integrationsfachkräfte des Jobcenters und der tatsächlichen Anbindung an die
Suchthilfe schließt ClaroMobil durch aufsuchende und be gleitende Sozialarbeit eine Lücke im
bisherigen System.
9 BtMG = Betäubungsmittelgesetz
Drogenhilfekonzept 2020
32
Bedarfe aus Sicht der Workshop-Teilnehmenden
Die aufsuchende Soziala rbeit ist nur durch einen intensiven, kontinuierlichen Kontaktaufbau in
Kombination mit den weiterführenden Beratungsangeboten erfol greich. Aufsuchende Hilfen
konnten wegen mangelnder Personalausstattung bisher nicht kontinuierlich angeboten werden.
Es bedarf einer regelfinanzierten ausr eichenden Personalausstattung, um mehr Drogen -
konsumentinnen und -konsumenten durch aufsuchende Hilfen in das Hilfesystem zu vermitteln.
Ziele und Maßnahmen
Ziele Beschlossene Maßnahmen Zeitrahmen
Ausreichendes Angebot
aufsuchender Hilfen in fachlich
unversorgten Sozialräumen
(sozialen Brennpunkten) in Köln.
Situationsanalyse im Rahmen der
Evaluation des Drogenhilfekonzeptes.
2020/21
3.2.7 Qualifizierter Drogenentzug
Erstes Ziel des von den Krankenkassen finanzierten Qualifizierten Drogenentzugs ist die
Überlebens- und Gesundheitssicherung der Betroffenen. Weitere Ziele sind die körperliche
Entgiftung sow ie die Förderung der Veränderung von Einstellung und Verhalten b zgl. des
Drogenkonsums, um den Einstieg in den Ausstieg einzuleiten. Eine umfassende Information
und Aufklärung der Betroffenen über das komplexe Krankheitsbild gehört ebenfalls zum
Qualifizierten Drogenentzug. Als nicht kommunal finanziertes Angebot fügt sich der Qualifizierte
Drogenentzug in das Ziel des Handlungsfeld s Gesundheit ein, dass die med izinische
Grundversorgung aller Menschen gewährleistet ist (G1).
Die Motivationsförderung im Rahm en dieser qualifizierten Akutbehandlung im Sinne der Krise
(der Behandlungsindikation) als Chance bedarf deshalb der engen Vernetzung mit allen
Hilfeangeboten, um patientenorientiert eine angemessene möglichst zeitnahe und konkrete
Anschlussperspektive zu erarbeiten: von der Substitution über medizinische Rehabilitation bis
zur beruflichen Qualifizierung. Diese Anschlussperspektive ist unverzichtbarer Bestandteil eines
Qualifizierten Drogenentzugs. Hier kommt auch den Fachberatungsstellen eine besondere
Bedeutung zu, die Drogenabhängige oftmals sowohl vor und als auch nach der
Entzugsbehandlung betreuen.
Aktuelle Angebotssituation
Der Qualifizierte Drogenentzug konsumierender Klientinnen und Klient en wird durch die Klinik
für Allgemeinpsychiatrie und Abhäng igkeitserkrankungen des LVR , die Suchtabteilung des
Alexianer Krankenhaus es und d ie Psychosomatische Klinik Bergisch Gladbach (PSK)
sichergestellt. Der Qualifizierte Entzug für Minderjährige ist in der Klinik für Kinder - und
Jugendpsychiatrie und Psychothe rapie Köln -Holweide (9 Plätze) möglich. Das multi -
professionelle Behandlungsangebot umfasst die qualifizierte Akutbehandlung Drogen -
abhängiger mit Entzugsbehandlung (optional medikamentengestützt), Motivationsförderung und
Erarbeitung einer Anschlussperspektive.
Drogenhilfekonzept 2020
33
Die Zahl stationärer Behandlungsfälle erwachsener Klientinnen und Klienten betrug in den
Jahren 2016 und 2017 jeweils ca. 1.300 in den drei Kliniken mit Versorgungsauftrag in Köln mit
leicht steigender Tendenz.
Bedarfe aus Sicht der Workshop-Teilnehmenden
Die erforderliche intensive Kooperation mit allen Hilfeangeboten ist personalintensiv und wird
erschwert durch Stellenabbau vor allem in Beratungsstellen, durch zunehmende Probleme der
Stellensicherung in den Kliniken im Rahmen des neuen Entgelts ystems und fehlende sich
anschließende Versorgungsangebote für einzelne Zielgruppen mit komplexem Hilfebedarf ( wie
multimorbide Patient innen und Patienten, ältere Drogenkonsument innen und –konsumenten
etc.). Das Risiko erneuter stationärer Behandlungsbedür ftigkeit ist für somatisch und
psychiatrisch komorbide Klient innen und Klient en aufgrund unzureichender poststationärer
Versorgungsangebote (v. a. bezüglich Wohnraum und Tagesstruktur) erhöht.
Ziele und Maßnahmen
Bezüglich Wohnraum und Tagesstruktur s. 3.2.3 und 3.2.4
3.2.8 Selbsthilfe
Von einer kontinuierlichen und/oder kurzzeitigen Teilnahme an Selbsthilfegruppen profitieren
alle Lebensbereiche Drogen gebrauchender Menschen. Sie hat in allen Konsumstadien deutlich
positive Effekte. Dies gilt sowohl für absti nenzorientierte Selbsthilfe wie auch für akzeptiere nde
Drogenselbsthilfe. Die Selbsthilfe ist auch offen für die Anliegen Angehöriger. Der Peer-to-Peer-
Ansatz erleichtert den Zugang zur Zielgruppe und den Vertrauensaufbau. So fällt die
Informationsvermittlung zu vielen Themen oftmals wesentlich leichter.
Selbsthilfe kann und darf dabei nicht als kostengünstiger Ersatz für andere Angebote der
Drogen- und Suchthilfe angesehen werden, sondern dient als Ergänzung zu den bestehenden
Angeboten. Zudem erfüllt Selbsthilfe die Funktion eines „kritischen Gegenübers“ und förder t so
die bedarfs- und bedürfnisgerechte Weiterentwicklung des Drogenhilfesystems.
Dazu ist die gleichberechtigte Einbindung eine notwendige Voraussetzung. Dies gilt sowohl für
die Organisationsebene in städtischen Arbeitskreisen etc. als auch für einze lne Bausteine des
Hilfesystems.
Die Selbsthilfe unterstützt das Ziel des Masterplans Soziales Köln im Handlungsfeld
Gesundheit, indem die medizinische Grundversorgung allen Menschen zugänglich ist . Sie
leistet einen wesentlichen Beitrag dazu, dass vulnerable Gruppen in die Stadtgesellschaft
integriert werden (G4).
Drogenhilfekonzept 2020
34
Aktuelle Situation
Mehrere Selbsthilfeverbünde bieten in Köln Unterstützung und regelmäßige Treffen an: V ision,
NA (Narcotics Anony mos), ShAlk - Selbsthilfegruppe homosexueller suchtkranker Menschen
Köln, und der Elternkreis drogengefährdeter und –abhängiger Jugendlicher. In den
Selbsthilfegruppen für Alkoholiker der Kölner Arbeitsgemeinschaft für Suchtkranke (KAG)
melden sich vermehr t Abhängigkeitskranke, die neben Alkohol illegale Drogen (insbesondere
Cannabis und Amphetamine) konsumieren. Es wurden inzwischen Gruppen für Interessenten
mit Mischkonsum gegründet, mit steigender Nachfrage.
Während VISION e.V. einen Konsum akzeptierende n Ansatz hat, sind die anderen Verbünde
abstinenzorientiert. NA bietet dreimal wöchentlich auch persisch-sprachige Treffen an.
Bedarfe aus Sicht der Workshop-Teilnehmenden
Wünschenswert ist eine engere und selbstverständliche Kooperation mit der professi onellen
Drogenhilfe. Durch eine Verbesserung der räumlichen Situation und bessere Verbreitung im
Stadtgebiet könnte eine höhere Teilnahme an den Angeboten der Selbsthilfe erreicht werden.
Ziele und Maßnahmen
Ziele Beschlossene Maßnahmen Zeitrahmen
Enge und Kooperation mit der
professionellen Drogenhilfe.
Strukturelle Weiterentwicklung der
Suchtselbsthilfe.
2021/22
Bereitstellung ausreichender, auch
dezentraler Räume für Treffen von
Selbsthilfegruppen.
Gruppenräume in Suchtberatungsstellen
oder öffentlichen Gebäuden zur
Verfügung stellen.
Die Stadt Köln koordiniert eine
Bedarfserhebung und die Entwicklung
von Maßnahmen.
2020
3.2.9 Maßregelvollzug (MRV)
Die Unterbringung im Maßregelvollzug (forensische Psychiatrie) gemäß § 64 StGB erfolgt,
wenn Klientinnen und Klienten aufgrund einer Straftat verurteilt werden, die in Zusammenhang
mit ihrer Suchterkrankung steht und zu Schuldunfähigkeit oder verminderter Schuldfähigkeit
geführt hat. Darüber hinaus muss eine Aussicht auf Be sserung im Sinne einer positiven
Behandlungsprognose durch die Behandlung im MRV bestehen, sonst wird diese Maßnahme
beendet und die Patientinnen und Patienten in den Strafvollzug überführt. Seit der
Jahrtausendwende hat die Zahl im MRV untergebrachter drogenabhängiger Klient innen und
Klienten die der Alkoholabhängigen übertroffen, bei weiter steigender Tendenz.
Nach regulärer Entlassung aus der stationären Behandlung im Maßregelvollzug werden die
Klientinnen und Klienten zunächst unter Führungsaufsicht ambulant weiter betreut mit dem Ziel
der schrittweisen Reintegration in das normale Hilfesystem. Inwiefern diese Klient innen und
Klienten zunächst vorwiegend über forensische Nachsorgeambulanzen oder direkt über das
Drogenhilfekonzept 2020
35
klassische Hilfesystem für Drogenabhängige betreut werden, wird je nach forensi scher Klinik
unterschiedlich gehandhabt. In der Regel wird die forensische Nachsorge von den MRV -
Kliniken selbst bzw. klinischen Fachambulanzen durchgeführt. Eine Einbindung des ambulanten
Drogenhilfesystems erfolgt nur selten.
Aktuelle Situation
Im Kölner Stadtgebiet gibt es keine forensische Klinik für drogenabhängige MRV -Patientinnen
und Patienten. Drogenabhängige Straftäter, auf die der § 64 MRV -Gesetz zutrifft, werden teils
wohnortfern einer Behandlungseinrichtung zugewiesen. Im Kölner Drogenhilfenet zwerk ist
daher der MRV nicht vertreten.
Bedarfe
Ob es nach Beendigung der forensischen Nachsorge einen Bedarf für ein besseres
Schnittstellenmanagement gibt, ist derzeit unbekannt.
Ziele und Maßnahmen
./.
Drogenhilfekonzept 2020
36
3.3 Veränderung begleiten – 3. Meilenstein
In der dritten Phase, der Handlungsphase, werden konkrete Verhaltensänderungen umgesetzt.
Menschen mit Drogenabhängigkeit ändern aktiv ihr konsumorientiertes Verhalten, strukturieren
ihre Umwelt und ihre Lebensgewohnheiten neu, gehen bewusst neue Erfahrungen ein, um ihr
Drogenproblem zu lösen. Das Handeln erfordert Energie. Neues Verhalten soll in Alltagsroutine
übergehen. Die Umwelt nimmt die Veränderung vermehrt wahr.
Im dritten Workshop am 22. Juni 2018 wurden von den Teilnehmenden in dieser Phase als
prioritär unterstützend medizinische Rehabilitation, Adaption, Nachsorge und Betreutes
Wohnen bewertet.
3.3.1 Medizinische Rehabilitation
Die medizinische Rehabilitation wird gemäß SGB VI über die Deutsche Rentenversicherung
(DRV) finanziert. Maßnahmen bedürfen eines Le istungsantrags der Versicherten und einer
Leistungszusage seitens der DRV vor Beginn der Therapie.
Die medizinische Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen verfolgt die Ziele,
Abstinenz zu erreichen und zu erhalten,
körperliche und seelische Störungen weitgehend zu beheben oder auszugleichen,
die Eingliederung in Arbeit, Beruf und Gesellschaft möglichst dauerhaf t zu erhalten bzw.
zu erreichen10
Damit handelt es sich um eine Leistung mit klar definiertem Auftrag, der zwischen der DRV und
den anbietenden Trägern vertraglich geregelt ist. Dies geschieht auf Grundlage von wissen -
schaftlich fundierten Konzepten, die von der DRV anerkannt werden müssen 11. Die
medizinische Rehabilitation wird bewilligt, wenn d ie Rehabilitationsbedürftigkeit, -fähigkeit und
eine positive Prognose vorliegt. Auf Seiten der Träger ist neben räumlichen und qualitäts -
sichernden Anforderungen eine bestimmte Personalausstattung (Soziale Arbeit mit anerkannter
suchttherapeutischer Ausbildung, Psychologie, Medizin) Voraussetzung.
Die Suchtrehabilitation wird stationär, ganztägig ambulant, ambulant oder in Kombination der
verschiedenen Behandlungsformen durchgeführt. Nach erfolgreich abgeschlossener
Rehabilitation sind auch Nachsorgeleistungen möglich.
Seit der Vereinb arung Abhängigkeitserk rankungen (2001) können grundsätzlich auch
Patientinnen und Patienten unter Substitutionsbehandlung eine Entwöhnungstherapie in
Anspruch nehmen.
Die DRV ist nach dem SGB VI vorrangiger Leistungsträger bei Maßnahmen zur medizinischen
Rehabilitation, nachrangig sind die Krankenkassen (SGB V) oder die überörtlichen Träger der
Sozialhilfe (SGB XII) zuständig. Medizinische Rehabilitation ist keine kommunal finanzierte
Leistung, findet sich aber im Handlungsfeld Gesundheit des Masterplans Soziales Köln wieder,
dass das Ziel hat, die medizinische Grundversorgung aller Menschen zu gewährleisten (G1).
10 Deutsche Rentenversicherung, Vereinbarung „Abhängigkeitserkrankungen“ vom 04. Mai 2001, § 2
11 Deutsche Rentenversicherung, „Vereinbarungen im Suchtbereich“, 2. Auflage (8/2013)
Drogenhilfekonzept 2020
37
Es gibt aber viele, wichtige Schnittstellen zu kommunal finanzierten Angeboten, vor allem zu
den Fachberatungsstellen:
Die Fachberatungsstellen vermitteln in Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation
Abhängigkeitserkrankter.
Viele Fachberatungsstellen führen eigene Maßnahmen zur Ambulanten Rehabilitation
Sucht (ARS) durch.
Einige Fachberatungsstellen übernehmen ebenso die Nachsorge nach erfolgter
Rehabilitation.
Aktuelle Angebotssituation
87 Behandlungsplätze für die stationäre medizinische Rehabilitation Drogenabhängiger bieten
folgende Fachkliniken in Köln bzw. im Kölner Umland: 24 Plätze in der Fachklinik Aggerblick
(Drogenhilfe Köln) in Overath; 32 Plätze in der Fachklinik Tauwetter (SKM) in Bornheim und 31
Plätze im Haus Lindscheid, Drogenreha bilitationsabteilung der Psychosomatische n Klinik
Bergisch Gladbach (PSK) in Wermelskirchen-Dabringhausen.
Ganztägig Ambulante Rehabilitation Sucht bietet die Fachklinik Tauwet ter und für Menschen,
die von einer Abhängigkeit von Cannabis und/oder Amphetaminen betroffen sind, d as
Alexianer-Krankenhaus Köln an.
Leistungen zur Ambulanten Rehabilitation Sucht für Abhängige von illegalen Drogen bieten i n
Köln die Drogenhilfe Köln und der SKM an.
Die PSK nimmt in Haus Lindscheid auch Patientinnen und Patienten auf, die noch unter
Substitution stehen sowie Patientinnen und Patienten , die neben der Drogenabhängigkeit an
weiteren behandlungsbedürftigen psychischen Störungen (insbesondere Psychosen) leiden und
ergänzend pharmakologisch behandelt werden müssen.
Die Einbeziehung substituierter Patient innen und Patient en in die medizinische Rehabilitation
erfordert eine möglichst rechtzeitige Kontaktaufnahme mit den substituierenden Ärzt innen und
Ärzten und Beratungsstellen vor Beantragung der Langzeittherapie, um Reha -Fähigkeit, Reha-
Bedarf und -prognose sicher einschätzen und unrealistische Erwartungen klären zu können. In
Einzelfällen ist auch eine du rchgehende Substitution möglich. Grundsätzlich setzt die
Vereinbarung bei Abhängigkeitserkrankungen jedoch die Komplettabdosierung im Rahmen der
medizinischen Rehabilitation voraus.
Bedarfe aus Sicht der Workshop-Teilnehmenden
Medizinische Rehabilitation Drogenabhängiger muss eng mit dem weite ren Drogenhilfesystem
kooperieren. Gerade bei substituierten und komorbide erkrankten Patientinnen und Patienten ist
die enge Zusammenarbeit sowohl mit dem allgemeinpsychiatrischen Hilfesystem als auch den
substituierenden Ärzt innen und Ärzten besonders no twendig. Im Falle nicht geplanter bzw.
irregulärer Beendigung der Entwöhnungstherapie ist sicherzustellen, dass eine etwaige
Substitutionsbehandlung unmittelbar fortgeführt wird bzw. eine Weiterbehandlung der
allgemeinpsychiatrischen Störung (v. a. Psychosen) gesichert ist, einschließlich der Inanspruch-
nahme entsprechender Wohnprojekte und tagesstrukturierender Maßnahmen.
Drogenhilfekonzept 2020
38
In NRW bieten inzwischen nur noch die Fachklinik Release in Ascheberg bei Hamm (Westfalen-
Lippe) und die PSK (Nordrhein) die medizinisc he Rehabilitation unter Substitution an. Eine
integrative Langzeittherapie unter Einbeziehung Substituierter in eine größere Gruppe nicht
substituierter Patient innen und Patient en wird dann schwierig, wenn in Einzelfällen eine
durchgehende Substitution sin nvoll ist. D amit entsteht eine Warteliste, die es anderen
erschwert, unter Substitution zeitnah eine Reha-Maßnahme antreten zu können. Deshalb ist zu
fordern, dass auch weitere Rehakliniken zumindest kontinuierlich in Einzelfällen Patient innen
und Patienten unter Substitution ermöglichen, eine Langzeittherapie aufzunehmen.
Auch wäre wünschenswert, dass mehr Kliniken drogenabhängige Menschen unter
Psychose/posttraumatischen Belastungsstörungen aufnehmen, wenn psychopharmakologische
Medikation während der Rehabilitation weiterhin erforderlich ist.
Ebenfalls wünschenswert wäre es für Patient innen und Patie nten mit geringen deutschen
Sprachkenntnissen, auch schon während der medizinischen Rehabilitation den Erwerb der
deutschen Sprache zu fördern.
Ziele und Maßnahmen
Ziele Beschlossene Maßnahmen Zeitrahmen
Für substituierte Patientinnen und
Patienten stehen bedarfsgerecht
Plätze für die stationäre
medizinische Rehabilitation zur
Verfügung.
Einbringung des Themas durch das
Gesundheitsamt im Rahmen der
gesetzlichen Hinwirkungspflicht beim
Treffen mit den leitenden Ärzten der
sektorversorgenden Kliniken und
Ansprache der Drogentherapeutischen
Ambulanz.
2020/21
Für Patientinnen und Patienten, die
aufgrund einer Komorbidität auch
während der medizinischen
Rehabilitation pharmakologisch
behandlungsbedürftig sind, stehen
bedarfsgerecht Plätze zur
Verfügung.
Einbringung des Themas durch das
Gesundheitsamt im Rahmen der
gesetzlichen Hinwirkungspflicht beim
Treffen mit den leitenden Ärzten der
sektorversorgenden Kliniken und
Ansprache der Drogentherapeutischen
Ambulanz.
2020/21
Einbindung von Möglichkeiten des
Erwerbs der deutschen Sprache.
Vernetzung mit bestehenden Angeboten.
In Bezug auf Wohnen und Tagesstruktur s iehe 3.2.3 Betreute Wohnprojekte und 3.2.4
Tagesstrukturierende Angebote.
3.3.2 Adaption
An eine stationäre Entwöhnungsbehandlung kann sich bei Bedarf eine Adaptionsbehandlung
von bis zu 16 Wochen anschließen. Der Übergang von stationärer Rehabilitation in die Adaption
muss nahtlos erfolgen. Außerdem kann eine A daption nicht als Einzelmaßnahme ohne
vorherige (ganztägig ambulante oder stationäre) Rehabilitation beantragt werden. Nach
Drogenhilfekonzept 2020
39
erfolgreichem Abschluss der Rehabilitationsmaßnahme wird sie insbesondere Patientinnen und
Patienten bewilligt, die seit Längerem ni cht mehr berufstätig sind bzw. über keine eigene
Wohnung verfügen.
Das Ziel der Adaption ist die „Erprobung und Einübung eigenverantwortlicher Lebensführung
und Anforderungen des Erwerbslebens unter realen Alltagsbedingungen . Das Ziel ist die
berufliche und soziale Wiedereingliederung“12
Die Adaptionsbehandlung umfasst Maßnahmen zur Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt
(z.B. durch Praktika) , darüber hinaus einzel - und gruppentherapeutische Angebote, ein
sporttherapeutisches Angebot, sozialarbeiterische u nd arbeitstherapeutische Betreuung. Die
Betreuungsintensität ist deutlich geringer als während der vorgeschalteten Phase der
medizinischen Rehabilitation, die Eigenverantwortung der Patienten entsprechend größer.
Auch Adaption kann ganztätig ambulant oder stationär angeboten werden. Ausschlaggebend
hierfür ist der individuelle Bedarf der zu Rehabilitierenden.
Die Adaption wird von der Deutschen Rentenversicherung finanziert, findet sich aber im
Handlungsfeld Gesundheit des Masterplans Soziales Köln wieder , mit dem Ziel, die
medizinische Grundversorgung aller Menschen zu gewährleisten (G1).
Aktuelle Angebotssituation
Die Drogenhilfe Köln (10 Plätze), die Psychosomatisc he Klinik Bergisch Gladbach (10 Plätze),
das Reha-Zentrum des SKM (16), das Projekt Wohngem einschaft e.V. (PROWO) (10 Plätze)
und das MEDIAN Therapiezentrum und Adaptionshaus Köln (12 Plätze) bieten eigene
Adaptionseinrichtungen mit insgesamt 58 Plätzen in Köln bzw. dem Kölner Umland an.
Bedarfe aus Sicht der Workshop-Teilnehmenden
Angesichts d er sehr heterogenen Ressourcen, Komplexitätsgrade der Störungen und
Unterstützungsbedarfe ist ein großes Spektrum unterschiedlicher Praktikumsgeber erforderlich,
um den verschiedenen Patienten angemessene Praktikumsplätze zur Verfügung stellen zu
können.
Eine b esondere Herausforderung sind Patienten mit Sprachproblemen (Deutsch nicht als
Muttersprache) sowie Analphabeten, zu deren Unterstützung das kommunale Hilfeangebot in
Anspruch genommen wird (Volkshochschule, Sprachkurse etc.). Die entsprechenden Ange bote
sind überschaubar, die zu beachtenden Zeitrahmen wenig flexibel, so dass sich die Integration
einer Sprachunterstützung im Versorgungsalltag als kompliziert und mitunter nicht realisierbar
darstellt. Hier besteht Handlungsbedarf.
12 DRV Schriften Bd 81, Sozialmedizinisches Glossar der Deutschen Rentenversicherung, Juli 2013, S 19
Drogenhilfekonzept 2020
40
Ziele und Maßnahmen
Ziele Beschlossene Maßnahmen Zeitrahmen
Einbindung von Möglichkeiten des
Erwerbs der deutschen Sprache in
die Adaption.
Vernetzung mit bestehenden Angeboten. offen
Ausreichende Anzahl an
bedarfsgerechten Praktikumsplätzen
steht zur Verfügung.
offen offen
3.3.3 Nachsorge
Nachsorge als Teil der Leistungen der DRV ist ein ambulantes Angebot zur „Sicherung der
Nachhaltigkeit einer medizinischen Rehabilitation“ 13. Nachsorge schließt sich damit als
ergänzendes Angebot an eine stationäre Entwöhnungsbehandlung an . Die Inhalte der
Nachsorge orientieren sich überwiegend an den Punkten
Erhaltung und Stabilisierung der Abstinenz
angemessene Konfliktlösungsstrategien bei drohenden oder aktuellen Krisen
Förderung der Inanspruchnahme weitergehender Hilfen (Selbsthilfe, M aßnahmen zur
beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabe, Psychotherapie usw.)14
Ergeben sich darüber hinaus notwendige Bedarfe, müssen wieder andere Formen der Hilfe
initiiert werden. Weil es sich bei der Nachsorge ausdrücklich nicht mehr um ein therapeuti sches
Angebot handelt, wird auch nicht mehr entsprechend therapeutisch geschultes Personal
zwingend vorgeschrieben, jedoch seitens der DRV als wünschenswert angesehen.
Als Angebot der DRV findet sich die Nachsorge im Handlungsfeld Gesundheit des Masterplan s
Soziales Köln wieder , mit dem Ziel, die medizinische Grundversorgung aller Menschen zu
gewährleisten (G1).
Aktuelle Situation
Nachsorge bildet wieder eine Schnittstelle zu den Fachberatungsstellen, in denen diese Form
der Hilfe angeboten wird. In Köln bi eten die Drogenhilfe Köln und der SKM Nachsorge für
Abhängige von illegalen Drogen an. Insbesondere für schwule Männer und Männer, die Sex mit
Männern haben (MSM), die ihren Drogenkonsum mit ihrer ausgelebten Sexualität kombinieren,
bietet auch die Aidshilfe Köln Nachsorge an.
Bedarfe aus Sicht der Workshop-Teilnehmenden
./.
13 Gemeinsames Rahmenkonzept der DRV zur Nachsorge vom 31.10.2012, Pkt. 1
14 Ebd, Pkt 4
Drogenhilfekonzept 2020
41
3.3.4 (Ambulant) Betreutes Wohnen (bis 31.12.2019)
Das Ambulante Betreute Wohnen für Menschen mit Suchterkrankung i n Köln ist ein etabliertes
Hilfeangebot zu Verbesserung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Es ist ein Angebot für
Menschen mit Behinderung, die sich über einen längeren Zeitraum nicht in der Lage sehen,
ohne professionelle Begleitung am Leben in der Gemeinschaft teilzuhaben. Fachkräfte
begleiten stundenweise individuell e in selbständiges Wohnen in der eigenen Wohnung. Der
Umfang der Betreuung orientiert sich am persönlichen Bedarf. Ziel ist es, Menschen mit
Behinderung zu fördern bzw. zu mobilisieren, sich in ihren alltäglichen Lebens - und
Wohnsituationen weitgehend selbst ändig zurechtzufinden und ein selbstbestimmtes Leben
führen zu können.
Die entsprechenden strategischen Ziele des Masterplans Soziales Köln im Handlungsfeld
Wohnen sehen vor, dass ausreichend bezahlbarer und barrierefreier Wohnraum vorhanden ist
(W1), Menschen mit Wohnhemmnissen unterstützt werden (W2), vulnerable Gruppen geschützt
sind (W3), Wohnungslosigkeit vermieden wird (W4) und neue Wohnformen entwickelt werden
(W7).
Primär gilt es für den Bereich des Ambulant Betreuten Wohnens für Menschen mit
Suchterkrankung
die Wohnung zu erhalten und eventuell Wohnraum zu finden,
Begleitung bei der Bewältigung lebenspraktischer Aufgaben, Beratung bei behördlichen,
organisatorischen und finanziellen Angelegenheiten,
Begleitung in privaten und gesundheitlichen Konflikt- und Krisensituationen,
Unterstützung bei der Entwicklung einer angemessenen Tagesstruktur,
Unterstützung bei einer beruflichen Eingliederung und Begleitung bei Problemen am
Arbeitsplatz,
Motivation bei der Freizeitgestaltung und der Schaffung sozialer Kontakte,
gemeinsames Hinarbeiten auf eine langfristige Perspektive sowie
Sicherung des Status quo und Vermeidung bzw. Verlangsamung von Verschlechterung.
Die Rechtsgrundlagen dieser ambulanten Eingliederungshilfen sind im Sozialgesetzbuch XII in
den §§ 53 ff. i.V.m. § 55 SGB IX definiert. Die Leistung wird durch den Landschaftsverband
Rheinland (LVR) finanziert und bezüglich der Qualität kontrolliert. In Köln wurde 2017 für 847
Menschen mit chronischer Suchterkrankung Eingliederungshilfe vom LVR bewilligt: in 723
Fällen Ambulant Betreutes Wohnen und in 115 Fällen stationäres Wohnen.
Aktuell wird im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes die Eingliederungshilfe,
wozu auch das Betreute Wohnen gehört, grundsätzlich reformiert. Die Neuausric htung der
Eingliederungshilfe erfolgt konsequent personenzentriert. Die Umsetzung erfolgt stufenweise.
Der Teil „Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung von Menschen mit
Behinderungen“ tritt zum 01.01.2020 in Kraft. Konkrete Einzelheiten hi erzu befinden sich noch
im Abstimmungsprozess. Entschieden ist jedoch, dass Eingliederungshilfen nur noch vom
überörtlichen Sozialhilfeträger erbracht werden. Für NRW sind das die Landschaftsverbände.
Drogenhilfekonzept 2020
42
Aktuelle Angebotssituation
Der Bedarf und damit die Na chfrage nach dieser Unterstützung sind stetig gestiegen. Die
Fallzahlen der Eingliederungshilfe in Form des Ambulant Betreuten Wohnens haben sich
binnen 10 Jahren seit Einführung nahezu verdreifacht. Im Jahr 2007 lagen die Fallzahlen der
Eingliederungshilfe in Form des Ambulant Betreuten Wohnens bei 1.930 Fällen und im Jahr
2017 bei 5.426. Die Zahlen beinhalten alle Formen der Behinderung.
Für das Stadtgebiet Köln hat sich eine differenzierte Anbieterlandschaft mit über 50 Anbietern
entwickelt, die überwieg end in dem Verein „Faba – Freie ambulante BeWo -Anbieter e.V.“
zusammengeschlossen sind. Eine intensive Vernetzung mit den Hilfsangeboten im Bereich der
Suchthilfe und der Kommune sind grundlegende Voraussetzung einer erfolgreichen Betreuung.
Ein gutes Beis piel hierfür ist das Angebot "Tandem" des SkF. Hier arbeitet Bewo Sucht
zusammen mit Kolleginnen und Kollegen der Sozialpädagogischen Familienhilfe in Familien, in
denen eine Suchtproblematik vorliegt.
Im Großraum Köln gibt es mit der Torburg in Bornheim ( Deutscher Orden Ordenswerke), dem
Faßbacher Hof in Schildgen (Arbeiter Samariter Bund RV Bergisch Land e.V.) und Haus
Birkenbusch (PSK in Bergisch Gladbach) drei Wohneinrichtungen, die den enormen Bedarf des
hiesigen Hilfesystems aber nicht abdecken können.
Bedarfe aus Sicht der Workshop-Teilnehmenden
Aufgrund der Finanzierung des Einzelfalls ist im Prinzip eine Bedarfsdeckung sicher gestellt.
Jedem Hilfesuchenden kann ein Angebot gemacht werden, wenn er die Voraussetzungen dazu
erfüllt. Menschen mit Suchterkrankung, die in einer der vier Substitutionsambulanzen behandelt
werden, können das Angebot nicht in Anspruch nehmen, da hier die Leistungen ein er
psychosozialen Begleitung (PSB) inkludiert sind.
Das Fehlen spezifischer Angebote für Menschen mit Migrat ionshintergrund, für Menschen mit
Doppeldiagnosen, für Menschen ohne Wohnraum, für in ihrer Mobilität eingeschränkte
Menschen, für aus der Haft entlassene Menschen forder t vielfältig heraus. Der angespannte
Kölner Wohnungsmarkt stellt eine große Hürde bezü glich der sozialen Teilhabe dar. Menschen
mit Suchterkrankung, meist von Sozialtransferleistungen lebend, oftmals mit zusätzlichen
psychosozialen Problemen belastet, sind häufig auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt nicht
konkurrenzfähig. Hier besteht ein hohe r Bedarf an angemessenem Wohnraum. Eine weitere
Herausforderung stellt die Gewinnung von Fachkräften dar.
Ferner besteht ein hoher Bedarf an Stationärem Betreutem Wohnen für die wachsende Zahl
multimorbider langjährig Drogenabhängiger. Ein Mangel an nahtl os verfügbaren , adäquat
betreuten stationären Angeboten führt ansonsten oftmals zu Betreuungsabbrüc hen und
Kontaktverlust zum Hilfe system, d.h. auch Rückkehr in die Obdachlosigkeit und konsumnahe
Lebensbedingungen.
Auch der Bedarf älter werdender Drogenab hängiger, die vorübergehend oder dauerhaft eine
Unterbringung in einer soziotherapeutischen Einrichtung benötigen, nimmt deutlich zu.
Drogenhilfekonzept 2020
43
Ziele und Maßnahme
Ziele Beschlossene Maßnahmen Zeitrahmen
Ausreichend barrierefreier
Wohnraum für die Zielgruppe.
Siehe Handlungsfeld Wohnen des
Masterplans Soziales Köln.
Inanspruchnahme von Leistungen
zum Betreuten Wohnen bei
zeitgleicher Behandlung in den
städtischen Ambulanzen, ergänzend
zur dort geleisteten PSB.
Klärung zwischen Amt für Soziales,
Arbeiten und Wohnen, dem LVR und
dem Gesundheitsamt.
2019/20
In Bezug auf Wohnen s. auch 3.2.3
Drogenhilfekonzept 2020
44
3.4 Änderungen sichern – 4. Meilenstein
Wenn länger als sechs Monate gesundheitsbewusstes bzw. abstinentes Verhalten anstelle
eines problematischen Drogenkonsums etabliert wurde, ist es erforderlich, diese Verhaltens -
änderung langfristig zu stabilisieren. Diese Phase bzw. dieses Stadium wird von Prochaska und
DiClemente Phase der Aufrechterhaltung genannt. Die Anwendung der erlernten Fähigkeiten
und Strategien wird nun zur alltägl ichen Routine. In dieser Phase geht es insbesondere um
Bewältigung von Krisen, Rückfallprophylaxe und -bearbeitung sowie um einen stabilen
Lebensalltag. Hierbei kann und sollte das professionelle Hilfesystem unterstützen, soweit dies
im Einzelfall situationsbezogen erforderlich ist.
Die erreichte Veränderung abhängigen Verhaltens erklärt auch, dass keine Einrichtung der
professionellen Drogenhilfe für diese Phase prioritär zuständig ist. Hilfe und Unterstützung
bieten im Bedarfsfall die folgenden, zuvor ausführlich beschriebenen Angebote:
Fachberatungsstellen,
Psychosoziale Betreuung (PSB),
Selbsthilfe,
Medizinische Rehabilitation,
Adaption,
Nachsorge
Betreutes Wohnen.
Eine besondere Bedeutung zur langfristigen Stabilisierung hat die Selbsthilfe, wie verschiedene
Studien gezeigt haben 15. Die Selbsthilfe trägt maßgeblich zu den strategischen Zielen des
Masterplans Soziales Köln im Handlungsfeld gesellschaftliche Einbindung bei: Menschen sollen
Kultur-, Sport - und Freizeitangebote inklusiv nutzen (P2) und sic h am politischen Leben
beteiligen können (P4). Im Rahmen der Erarbeitung des Drogenhilfekonzeptes sind für die
Phase der Aufrechterhaltung keine eigenen Bedarfe, Ziele und Maßnahmen erarbeitet worden.
Es ergeben sich aber Schnittstellen zu vorhergehenden M eilensteinen. So ist es natürlich
erforderlich, dass auch längerfristig bei Rückfällen und psychosozialen Krisen ausreichend
Kapazitäten der PSB und des Betreuten Wohnens zur Verfügung stehen. Zur Stabilisierung des
Alltags ist aber genauso zufriedenstellender Wohnraum und eine sinnstiftende Tagesstruktur
notwendig. Hier greifen die Zielformulierungen des Masterplans Soziales Köln, dass alle
Menschen am Arbeitsleben teilhaben können und ausreichend mit Wohnraum versorgt sind.
15 https://www.konturen.de/fachbeitraege/zusammenarbeit-von-beruflicher-suchthilfe-und-sucht-
selbsthilfe/ (21.11.2018)
Drogenhilfekonzept 2020
45
4 Perspektiven zur Weiterentwicklung des Kölner
Drogenhilfesystems
In dem vorliegenden Drogenhilfekonzept zeigt sich, dass die Stadt Köln über ein hoch
entwickeltes, breit aufgestelltes und differenziert ausgebautes Drogenhilfesystem verfügt.
Soziale, psychologische und medizinische Hilfen und Interventionsformen ergänzen einander.
Die verschiedenen Kosten - und Leistungsträger mit ihren jeweiligen Rahmenbedingungen
sowie eine sich verändernde Suchtszene machen effektives Schnittstellenmanagement und
eine gute Kooperation und Vernetzun g der beteiligten Akteure sowie eine kontinuierliche
Planung und Steuerung dringend erforderlich:16.
Kontinuierliche Kooperation, Planung und Steuerung
Die Wirksamkeit in der Versorgung Drogenabhängiger ist nicht zuletzt durch die Koexistenz
einer Vielzahl von Kosten - und Leistungsträgern und Angebotsformen bedingt. Daher besteht
die Notwendigkeit der Planung, Koordination und Steuerung durch das Gesundheitsamt, wie sie
das Öffentliche Gesundheitsdienst Gesetz NRW (ÖGDG) als Aufgabe der Kommunen festlegt.
Dabei sollten fachlich etablierte Instrumente wie Rahmenvereinbarungen, Kosten -
Leistungsverträge oder Qualitätszirkel verwendet werden. In einem fachlichen Austausch mit
Gesundheitsämtern anderer Großstädte wurde dies bestätigt. Ein kooperativer
Planungsprozess setzt die erforderlichen Strukturen sowie die Diskurs - und
Kooperationsbereitschaft aller Akteure voraus.
Die Entwicklung umfassender und kontinuierlicher Steuerungsstrukturen und die Bereitschaft
zur Kooperationen sind in der Suchthilfe unverzichtb ar. Um im Einzelfall alle Ressourcen der
Basisversorgungssysteme (niedergelassene Ärzte, Allgemeinkrankenhäuser, Psychiatrische
Krankenhäuser, Allgemeine Soziale Dienste, Sozialpsych iatrische Dienste u.a.) sowie de s
spezialisierten Drogenhilfesyste ms einbe ziehen zu können, sollten fallbezogene Vernetzung
und das Case-Management etabliert sein.
Finanzierung
Die sozialrechtliche Anerkennung der Sucht als Krankheit schuf eine wesentliche finanzielle
Grundlage für den Ausbau und die Finanzierung des Hilfesyst ems. Es bestehen sehr
unterschiedliche Finanzierungsformen für die diversen Leistungsangebote. Um die kommunale
Steuerungsverantwortung zukünftig zielorientiert besser wahrnehmen zu können, wird es
erforderlich sein , Pauschalzuwendungen durch Leistungsvere inbarungen abzulösen. Für die
städtische Förderung der Drogenhilfe gilt zudem, dass sie, wie alle städtischen Förderungen,
zukünftig grundsätzlich im Rahmen von Förderprogrammen erfolgen wird.
Bedarfsgerechtigkeit und sozialräumliche Ausrichtung
Die quan titativen und qualitativen Planungsschritte orientieren sich an den sich wandelnden
Bedarfen betroffener Menschen mit Drogenproblemen. Veränderte Konsumgewohnheiten in
Bezug auf psychotrope Substanzen führen auch zu veränderten substanzbezogenen Störungen
und Risiken. Das Hilfesystem muss diese n Wandel kontinuierlich beobachten und seine Hilfe -
und Interventionsformen den sich verändernden Bedarfen adaptieren . Mit der sozialräumlichen
Ausrichtung von Angeboten im Quartier, ggfls. für spezifische Zielgruppe n, sollen die
Teilhabechancen von Drogenabhängigen gestärkt werden.
16 Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen: SITUATION UND PERSPEKTIVEN DER
SUCHTKRANKENHILFE Positionspapier 2001
Drogenhilfekonzept 2020
46
Fachlichkeit und Qualitätssicherung
Für die Leistungserbringung wie auch die Weiterentwicklung der Drogenhilfe ist die Fachlichkeit
und kontinuierliche Qualifizierung der Fachkräfte von e ntscheidender Bedeutung. Dabei kommt
– basierend auf der theoretischen Fundierung dieses Drogenhilfekonzept – Qualifikationen zur
gezielten Stärkung von Veränderungsbereitschaft eine besondere Bedeutung zu.
Die Qualitätssicherung erfolgt in den verschiedenen Einrichtungen der Drogenhilfe aktuell sehr
unterschiedlich, soll aber prinzipiell vergleichbar sein. Dokumentation und Evaluation sollten als
selbstverständliche Instrumente der Qualitätssicherung angewandt werden, um die Wirksamkeit
der verschiedenen Hilfeformen und Interventionen darstellen, überprüfen und gegebenenfalls
verbessern zu können. Darüber hinaus können Qualitätszirkel und selbstverpflichtende
Qualitätsstandards zielführende Instrumente sein.
Teilhabe und Partizipation
Gemeinsame Grundlag e für die Leistungserbringung der Drogenhilfe ist die Orientierung an
Teilhabe und Inklusion. Als f achliche Basis gelten das bio -psychosoziale Modell, die
internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) sowie
das neue Bundesteilhabegesetz (BThG). Die Hilfeangebote müssen individuell angemessen,
miteinander vernetzt und ausreichend niedrigschwellig sein, auch in Bezug auf zeitliche und
örtliche Erreichbarkeit. T eilhabe und Partizipation erfordern auch Maßnahmen zur Förd erung
der Akzeptanz in der Stadtgesellschaft.
Ergebnisse und Wirksamkeit
Um die Ergebnisse und die Wirksamkeit der erbrachten Leistungen abbilden zu können, ist die
Entwicklung einheitlicher, verbindlicher Indikatoren zur Messung und Erfolgskontrolle
notwendig. Hierzu zählt auch die Erhebung entsprechender Daten, darunter der Kerndatensatz
Sucht und soz ialraumbezogene Analysen , sowie ggfls. maßnah menspezifischer
Dokumentationen.
Integrierte Suchthilfe
Das vorliegende Drogenhilfekonzept umfasst den Bereich d er Abhängigkeit von illegalen
Substanzen. Perspektivisch strebt die Stadt Köln eine integrierte Suchthilfe an, die auch legale
Suchtmittel wie Alkohol und Medikamente sowie nicht stoffgebundene Suchtformen umfasst.
Das Drogenhilfesystem hat sich in Deutschland neben dem sehr viel älteren System der Hilfen
für Menschen mit Alkoholproblemen additiv als Spezialsystem entwickelt. Dadurch entstand
auch in Köln ein weitgehend paralleles Netz an Beratungs - und Behandlungseinrichtungen.
Zukünftig sollen stärker synergetische Effekte , z.B. durch die Bündelung fachlicher und
personeller Ressourcen, gefördert werden. U nter fachlichen Aspekten und im Hinblick auf die
Nutzung von Ressourcen soll geprüft werden, wo die stärkere Vernetzung oder Integration von
Angeboten größere Effektivität und Effizienz verspricht. Ein zukünftig integratives
Suchthilfekonzept sollte zudem Suchtprävention und Frühintervention umfassen.
Drogenhilfekonzept 2020
47
5 Ausblick
Die Stadt Köln hat eine dreijährige externe Evaluation der Umsetzung des Drogenhilfe -
konzeptes beschlossen. Im Juli 2019 wurde FOGS - Gesellschaft für Forschung und Beratung
im Gesundheits - und Sozialbereich mit der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation
beauftragt. Gegenstand der Untersuchung sind die Entwicklung von Grundlagen für eine
Planung und Steuerung der Sucht-/Drogenhilfe, die Analyse von Strukturen und Prozessen, die
Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts sowie die Erarbeitung von
Handlungsempfehlungen für eine qualitative Weiterentwicklung des Drogenhilfesystems . Der
Prozess der Evaluation wird partizipativ unter Einbezug der Fachexpertise in Köln stattfinden
und intensiv durch die Verwaltung begleitet. Die Untersuchung ist prozessorientiert und wird
laufend (Zwischen-)Ergebnisse in den Entwicklungsprozess einbringen.
Entsprechend der Handlungsempfehlungen und mit Hilfe zu implementierender Strukturen und
Instrumente soll eine längerfristige, bedarfsorientierte Suchthilfeplanung mit einer
bedarfsgerechten Finanzierung ermöglicht werden, um die Lebensverhältnisse und
Teilhabechancen von Menschen mit einer Suchterkrankung in Köln nachhaltig zu verbessern.
Drogenhilfekonzept 2020
48
6 Beteiligte
6.1 Autorinnen- und Autorenverzeichnis
Von verschiedenen Beteiligten wurden zu einzelnen Themen Texte erarbeitet, die eine
Grundlage für die Erstellung des vorliegenden Drogenhilfekonzeptes waren. Folgende
Personen haben Beiträge zur Verfügung gestellt:
Name Einrichtung
Brünner, Bettina Stadt Köln, Gesundheitsamt
Dahlheim, Charlotte Stadt Köln, Gesundheitsamt
Hambüchen, Dr. Thomas Drogenhilfe Köln gGmbH
Hecht, Andreas SKM Köln e.V.
Jesse, Marco Vision e.V.
Kreft, Anne Drogenhilfe Köln gGmbH
Kuhlmann, Dr. Thomas PSK – Psychosomatische Klinik Bergisch Gladbach
Kuss, Rüdiger FABA e.V.
Lauterborn, Marcus Aidshilfe Köln e.V.
Peters, Thomas LVR Eingliederungshilfe
Schneider, Prof. Dr. Barbara LVR-Klinik Köln
Teutenberg, Norbert SKM Köln e.V.
Die Textbeiträge wurden redaktionell bearbeitet von Doris Sarrazin, ehemals LWL -
Koordinationsstelle Sucht.
Allen einen herzlichen Dank.
Drogenhilfekonzept 2020
49
6.2 Teilnehmende an den Workshops
Einrichtung Name WS 1 WS 2 WS 3 WS 4
Aidshilfe Köln e.V. Frau Diers X
Aidshilfe Köln e.V. Herr Laue X
Aidshilfe Köln e.V. Herr Lauterborn X X X
Aidshilfe Köln e.V. Herr Schuhmacher X X X
Alexianer Köln GmbH Frau Schwamborn X
Betreutes Wohnen (illegal)
Arbeitskreis BeWo Sucht
Frau Schilling X
Blaues Kreuz Köln e.V. Herr Magar X X
Blaues Kreuz Köln e.V. Herr Seeger X
Diakonie Köln und Region Frau Anton X X
Diakonie Köln und Region Herr Kobus X
Diakonie Köln und Region Frau Naujoks X
Diakonie Köln und Region Frau Schönewolff X X
Drogenhilfe Köln gGmbH Herr Dr. Hambüchen X X X X
Drogenhilfe Köln gGmbH Frau Kreft X X
Drogenhilfe Köln gGmbH Herr Dr. Kursawe X
Drogenhilfe Köln gGmbH Herr Salisch-Chromow X
Drogenhilfe Köln gGmbH Herr Sevenich X X
Drogenhilfe Köln gGmbH Herr Sondermann X
Drogenhilfe Köln gGmbH Herr Wedig X
FABA e.V. Herr Kuss X X X X
Jobcenter Köln Frau Kuck X X
Jobcenter Köln Frau Schwarte X
Jobcenter Köln Herr Steinfels X
LVR Herr Peters X
Drogenhilfekonzept 2020
50
LVR – Eingliederungshilfe Frau Wasmuth X
LVR-Klinik Köln Frau Dr. Ferfers X X
LVR-Klinik Köln Frau Prof. Dr. Schneider X X
MEDIAN Gesundheitszentrum
Köln
Frau Neumann X
PSK – Psychosomatische Klinik
Bergisch Gladbach
Herr Dr. Kuhlmann X X X
PSK – Psychosomatische Klinik
Bergisch Gladbach
Herr Pin X X
Selbsthilfe KAG Herr Drümmen X X X X
Selbsthilfe KAG Herr Fuchs X X X X
SkF e.V. Köln Frau Wiedenau X
SKM e.V. Köln Herr Hecht X X
SKM e.V. Köln Herr Papenbrock X X
SKM e.V. Köln Herr Teutenberg X X
SKM e.V. Köln Frau van Well X X
Spiritaner Stiftung Frau Ackerschott X X X
Spiritaner Stiftung / Notel Frau Bäcker X X
Spiritaner Stiftung / Notel Frau Bruschinski X
Stadt Köln, Dez. V Herr Schlanstedt X X X
Stadt Köln, Gesundheitsamt Herr Dr. Albers X X X X
Stadt Köln, Gesundheitsamt Frau Brünner X
Stadt Köln, Gesundheitsamt Frau Dr. Bunte X X X X
Stadt Köln, Gesundheitsamt Frau Dahlheim X
Stadt Köln, Gesundheitsamt Frau Dorgeloh X X X X
Stadt Köln, Gesundheitsamt Herr Lehmann X
Stadt Köln, Amt für Kinder,
Jugend und Familie
Herr Bathen X
Drogenhilfekonzept 2020
51
Stadt Köln, Amt für Kinder,
Jugend und Familie
Herr Kahl X
Stadt Köln, Amt für Kinder,
Jugend und Familie
Frau Köper X
Stadt Köln, Amt für Kinder,
Jugend und Familie
Herr Schwarz X
Stadt Köln, Amt für Kinder,
Jugend und Familie
Herr Schärpf X
Stadt Köln, Amt für Soziales
und Senioren
Frau July X
Stadt Köln, Amt für Soziales
und Senioren
Herr Krütt-Hüning X X
Stadt Köln, Amt für Soziales
und Senioren
Frau Martin X X
Vision e.V. Herr Jesse X X X
Die Workshops wurden moderiert von Frau Dorothe Mücken, Landesstelle Sucht NRW.
Allen einen herzlichen Dank.
7 Anhang
7.1 Tabelle: Einrichtungen je Meilenstein
1. Meilenstein – Überleben sichern
Drogenkonsumraum
Angebot Standort Finanzierung
KAD 1
SKM
3 Plätze (auch inhalativer Konsum)
Köln-Innenstadt
Bahnhofsvorplatz 2a
Stadt Köln - Gesundheitsamt
Notschlafstellen
Angebote Standort Finanzierung
Notschlafstelle „Notel“
Spiritaner-Stiftung
10 Betten für Männer
Köln-Innenstadt
Victoriastraße 12
Stadt Köln - Amt für Soziales, Arbeit und
Senioren
Notschlafstelle in Nippes
Drogenhilfe Köln
10 Betten für Männer
Köln-Nippes
Cranachstraße 9
Stadt Köln - Amt für Soziales, Arbeit und
Senioren
Notschlafstelle am Bahnhof
SKM
10 Betten für Männer und Frauen
Köln-Innenstadt
Komödienstraße 4
Stadt Köln - Amt für Soziales, Arbeit und
Senioren
Notschlafstelle „come back“
SkF
7 + 2 Notbetten für Frauen (auch mit
Tieren)
Köln-Innenstadt
Mauritiussteinweg 77 - 79
Stadt Köln - Amt für Soziales, Arbeit und
Senioren
Drogenhilfekonzept 2020
53
Krankenwohnung für Drogenabhängige
Angebot Standort Finanzierung
Krankenwohnung „Kosmidion“
Spiritaner-Stiftung
5 Betten+ 1 Notbett in 3 Zimmern für
Männer und Frauen
Köln-Innenstadt
Victoriastraße 12
Stadt Köln - Amt für Soziales, Arbeit und
Senioren Eigenanteil Spiritaner-Stiftung
Mobiler Medizinischer Dienst (MMD)
Angebot Standort Finanzierung
Mobiler Medizinischer Dienst (MMD) Sprechstunden:
Kontaktstelle am Bahnhof (SKM)
Café Victoria (Drogenhilfe)
Krankenwohnung Kosmidion (Spiritaner)
Kontaktladen in Kalk (Vision)
Stadt Köln - Gesundheitsamt
Gesetzliche Krankenkassen
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Spritzentausch / Schadensminimierung
Angebote Standort Finanzierung
Spritzentausch in ca. 20 Einrichtungen
des Drogenhilfesystems
Verteilt über das Stadtgebiet Stadt Köln - Gesundheitsamt
13 Spritzenautomaten Verteilt über das Stadtgebiet Aids-Hilfe NRW
Aufsuchendes Suchtclearing
Angebot Standort Finanzierung
Aufsuchendes Suchtclearing (ASC)
Gesundheitsamt Köln – Koordination
Drogenhilfe Köln, SKM und Vision
Einsätze im Stadtgebiet, besonders in
den Hotspots der offenen Drogenszene
Stadt Köln - Gesundheitsamt
Drogenhilfekonzept 2020
54
Niedrigschwellige Kontaktstellen/ - cafés/ - läden
Angebote für Erwachsene Standorte Finanzierung
Kontaktstelle am Bahnhof
SKM
Köln-Innenstadt
Bahnhofsvorplatz 2a
Stadt Köln - Gesundheitsamt
Kontakt- und Beratungsstelle „Vor Ort“
Kalk
SKM
Köln-Kalk
Dieselstraße 17
Stadt Köln - Gesundheitsamt
Kontakt- und Beratungsstelle Ehrenfeld
Träger- und Förderverein
Drogenkontaktstelle Ehrenfeld e.V. in
Kooperation mit dem SKM
Köln-Ehrenfeld
Rothenkruger Straße 2a
Stadt Köln – Gesundheitsamt
Kontakt- und Gesundheitszentrum „Café
Viktoria“
Drogenhilfe Köln
Köln-Innenstadt
Viktoriastraße 12
Stadt Köln – Gesundheitsamt
Kontaktladen Kalk
Vision
Köln-Kalk
Neuerburgstraße 25
Stadt Köln – Gesundheitsamt
Kontaktladen Meschenich
Vision
Köln-Meschenich (Kölnberg)
An der Fuhr 3
Stadt Köln – Gesundheitsamt
Angebote für Jugendliche und junge
Erwachsene
Standorte Finanzierung
„Café Mäc Up“
SkF
Köln-Innenstadt
Gereonstraße 13
Stadt Köln - Amt für Soziales, Arbeit und
Senioren
Stadt Köln - Amt für Kinder, Jugend und
Familie
B.O.J.E.- Beratungsbus
Gesundheitsamt und Auf Achse Kjsh e.V.
Köln-Innenstadt
Busbahnhof am Breslauer Platz
Stadt Köln – Gesundheitsamt
Stadt Köln - Amt für Soziales, Arbeit und
Senioren
Verein »wir helfen«
Drogenhilfekonzept 2020
55
Beratungsangebote für Prostituierte
Angebote Standort Finanzierung
„Mäc Up Geestemünderstraße“
SkF und Gesundheitsamt
Köln-Longerich
Straßenstrich Geestemünderstraße
Stadt Köln - Amt für Soziales, Arbeit und
Senioren
Stadt Köln – Gesundheitsamt
Rahab
SkF
Köln-Innenstadt
Mauritiussteinweg 77-79
Stadt Köln - Amt für Soziales, Arbeit und
Senioren
Substitutionsbehandlung
Angebote Standort Finanzierung
4 Substitutionsambulanzen mit
Komplexangebot aus Substitution und PSB:
Substitutionsambulanz Neumarkt
Gesundheitsamt Köln und Drogenhilfe Köln
280 Plätze davon 80 für
Diamorphinbehandlung
Suchthilfezentrum Köln-Mülheim
Drogenhilfe Köln
130 Plätze
Suchthilfezentrum Köln-Mitte
Drogenhilfe Köln
130 Plätze
"MEREAM" Substitutionsambulanz
SKM
120 Plätze
Köln-Innenstadt
Lungengasse 13-17
Köln-Mülheim
Bergisch Gladbacher Straße 71
Köln-Innenstadt
Auf dem Hunnenrücken 7
Köln-Innenstadt
Große Telegraphenstraße 31
GKV
Selbstzahler
Drogenhilfekonzept 2020
56
16 niedergelassenen Arztpraxen Verteilt über das Stadtgebiet GKV
Selbstzahler
2 Institutsambulanzen
LVR-Klinik Köln
100 Plätze
Psychosomatischen Klinik Bergisch
Gladbach (PSK)
20 Plätze
Köln-Merheim
Wilhelm-Giesinger-Straße 23
Bergisch Gladbach
Schlodderdicherweg 23 a,
GKV
Selbstzahler
GKV
Selbstzahler
2. Meilenstein
2.1 Fachberatungsstellen
Angebote für (junge) Erwachsene Standorte Finanzierung
Fachambulanz Sucht
SKM
Köln-Innenstadt
Große Telegraphenstraße 31
Stadt Köln - Gesundheitsamt
Stadt Köln - Amt für Kinder, Jugend und
Familie
Suchthilfezentrum Köln-Mitte
Drogenhilfe Köln
Köln-Innenstadt
Auf dem Hunnenrücken 7
Stadt Köln - Gesundheitsamt
Stadt Köln - Amt für Soziales, Arbeit und
Senioren
Suchthilfezentrum Köln-Mülheim
Drogenhilfe Köln
Köln-Mülheim
Bergisch Gladbacher Straße 71
Stadt Köln - Amt für Soziales, Arbeit und
Senioren
Stadt Köln - Amt für Kinder, Jugend und
Familie
Beratungsstelle „Vor Ort“ Porz
SKM
Köln-Porz
Goethestraße 7
Stadt Köln - Amt für Kinder, Jugend und
Familie
Drogenhilfekonzept 2020
57
Kontakt- und Beratungsstelle „Vor Ort“
Kalk
SKM
Köln-Kalk
Dieselstraße 17
Stadt Köln - Gesundheitsamt
Stadt Köln - Amt für Kinder, Jugend und
Familie
Angebote für Jugendliche und junge
Erwachsene
Standorte Finanzierung
Jugend Sucht Beratung Köln
SKM
Köln-Innenstadt
Bismarckstraße 1-3
Stadt Köln - Amt für Kinder, Jugend und
Familie
Stiftungen und Eigenmittel
Land NRW und BMG
B.i.S.S. (= Beratung und Begleitung für
Jugendliche in Sachen Sucht)
SKM und SkF
Köln-Innenstadt
Bismarckstraße 1-3
Stadt Köln - Amt für Kinder, Jugend und
Familie
Jugendsuchtberatung „ansprechbar“
Drogenhilfe Köln
Köln-Innenstadt
Victoriastraße 12
Köln-Chorweiler
Athener Ring 3 a
Köln-Meschenich
An der Fuhr 1
Stadt Köln - Amt für Kinder, Jugend und
Familie Stiftungen und Eigenmittel
Drogenhilfekonzept 2020
58
Projekte Standorte Finanzierung
Jugendsuchtberatung „ansprechbar“
Drogenhilfe Köln
Projekt Crysp
Amphetamine / Partydrogen
Projekt Kidkit
Kinder suchtkranker Eltern
Köln-Innenstadt
Köln-Mülheim
Köln-Meschenich
Köln-Innenstadt
Victoriastraße 12
Stadt Köln - Amt für Kinder, Jugend und
Familie
Stiftungen und Eigenmittel
Ehrenamt, Stiftungen und Eigenmittel
Drittmittel Bundesministerium für Gesundheit
Aidshilfe Köln
Chemsex-Beratung
Köln-Innenstadt
Beethovenstraße 1
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und
Soziales NRW im Rahmen des Aktionsplans
gegen Sucht NRW
SKM Köln
Jugend Sucht Beratung
Projekt „Interkulturelle
Suchtprävention“
Köln-Innenstadt
Bismarckstraße 1-3
Stadt Köln - Amt für Kinder, Jugend und
Familie
SKM Köln
MIKADO/StandUp
Kinder und Jugendliche aus
suchtbelasteten Familien
Köln-Kalk
Kontakt- und Beratungsstelle "Vor Ort"
Dieselstraße 17
Köln-Mülheim
CSH Familienberatungsstelle
Knauffstr.14
Chance for Kids - Diözesan-Caritasverband für
das Erzbistum Köln
Stadt Köln - Amt für Kinder, Jugend und
Familie
Drogenhilfekonzept 2020
59
2.2 Psychosoziale Begleitung (PSB)
Angebot Standort Finanzierung
Plätze im Rahmen der Substitution in
niedergelassenen Arztpraxen
(220 Plätze)
Suchthilfezentrum Köln Mitte
Drogenhilfe Köln
62 Plätze
Suchthilfezentrum Köln-Mülheim
Drogenhilfe Köln
93 Plätze
Kontakt- und Beratungsstelle Ehrenfeld
Träger- und Förderverein
Drogenkontaktstelle Ehrenfeld e.V. in
Kooperation mit SKM
20 Plätze
Kontaktstelle am Hauptbahnhof
SKM
25 Plätze
Aidshilfe Köln
20 Plätze
Köln-Innenstadt
Auf dem Hunnenrücken 7
Köln-Mülheim
Bergisch Gladbacher Straße 71
Köln-Ehrenfeld
Rothenkruger Straße 2a
Köln-Innenstadt
Bahnhofsvorplatz 2a
Köln-Innenstadt
Beethovenstraße 1
Stadt Köln – Amt für Soziales, Arbeit und
Senioren
Stadt Köln - Gesundheitsamt (kommunalisierte
Landesmittel)
Drogenhilfekonzept 2020
60
Plätze im Rahmen der
Substitutionsambulanzen
660 Plätze
Substitutionsambulanz Neumarkt
Gesundheitsamt Köln und Drogenhilfe Köln
280 Plätze
Suchthilfezentrum Köln-Mülheim
Drogenhilfe Köln
130 Plätze
Suchthilfezentrum Köln-Mitte
Drogenhilfe Köln
130 Plätze
"MEREAM" Substitutionsambulanz
SKM
120 Plätze
Köln-Innenstadt
Lungengasse 13-17
Köln-Mülheim
Bergisch Gladbacher Straße 71
Köln-Innenstadt
Auf dem Hunnenrücken 7
Köln-Innenstadt
Große Telegraphenstraße 31
Stadt Köln – Amt für Soziales, Arbeit und
Senioren
2.3 Betreute Wohnprojekte
Angebote Standort Finanzierung
Haus Schmalbeinstraße
SKM
30 Plätze für Männer und Frauen
mit Anschlussmöglichkeit
7 Plätze in 2 Wohngruppen
Köln-Innenstadt
Schmalbeinstraße 32
Stadt Köln - Amt für Soziales, Arbeit und
Senioren
§ 67 SGB XII
Landschaftsverband Rheinland / LVR
§ 53 SGB XII
Wohntraining Nippes
Drogenhilfe Köln
10 Plätze für Männer
Köln-Nippes
Cranachstraße 9
Stadt Köln - Amt für Soziales, Arbeit und
Senioren
§ 67 SGB XII
Drogenhilfekonzept 2020
61
Wohntraining Deutz
Drogenhilfe Köln
11 Plätze für Männer
Köln-Deutz
Siegburger Straße 114
Landschaftsverband Rheinland
§ 53 SGB XII
Corneliushaus
SkF
8 Plätze (4 Frauen + 4 Kinder)
Köln-Innenstadt
Gereonstraße 13
Stationäre Förderung zur Erziehung in der
Familie nach §19 SGB VIII
2.4 Tagesstrukturierende Angebote
Angebot Standort Finanzierung
Zweiradwerkstatt 180°
Aidshilfe Köln und IB GmbH West
Arbeitsprojekt:
15 Plätze für akut Drogengebrauchende
Köln-Kalk
Odenwaldstraße 90
Jobcenter Köln
Stadt Köln
Kölner Feger
SKM
15 Plätze für Substituierte mit ALG II
Bezug
Köln-Innenstadt
Komödienstraße 6 -8
Jobcenter Köln
Stadt Köln
Arbeits- und Beschäftigungs-
möglichkeiten für Drogengebrauchende
Vision e.V.
7 Plätze
Köln-Kalk
Neuerburgstraße 25
Jobcenter Köln
Brücke zur Arbeit
Alexianer GmbH
40 Plätze
Köln-Porz
Kölner Straße 64
Jobcenter Köln
Alexianer Köln
Drogenhilfekonzept 2020
62
2.5 Externe JVA – Suchtberatung
Angebote Standort Finanzierung
Drogenhilfe Köln
JVA Köln
Suchthilfezentrum Köln-Mitte
kommunalisierte Landesmittel vom Ministerium
für Arbeit, Gesundheit und Soziales des
Landes Nordrhein-Westfalen
Ministerium der Justiz
SKM Köln JVA Köln
Koordination: SKM am Hbf
kommunalisierte Landesmittel vom Ministerium
für Arbeit, Gesundheit und Soziales des
Landes Nordrhein-Westfalen
Ministerium der Justiz
2.6 Aufsuchende Sozialarbeit
Angebote Standort Finanzierung
Drogenhilfe Köln Köln–Meschenich
Köln – Chorweiler
Stiftungen und Eigenmittel
Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie
„ClaroMobil“
SkF + SKM
Aufsuchen drogenabhängiger SGB II
Bezieher nach Hinweis des Jobcenters
Jobcenter Köln
2.7 Qualifizierter Drogenentzug
Angebote Standort Finanzierung
LVR-Klinik Köln
15 Plätze
Köln-Merheim
Wilhelm-Griesinger-Straße 23
SGB V (GKV)
Alexianer Krankenhaus Köln
15 Plätze
Köln-Porz
Kölner Straße 64
SGB V (GKV)
Psychosomatische Klinik Bergisch
Gladbach
42 Plätze
Bergisch Gladbach
Schlodderdicherweg 23a
SGB V (GKV)
Drogenhilfekonzept 2020
63
Angebote für Kinder und Jugendliche Standort Finanzierung
Kinder- und Jugendpsychiatrie
Holweide
Grünes Haus
9 Plätze
Köln-Mülheim
Florentine-Eichler-Straße 1
SGB V (GKV)
2.8 Selbsthilfe
Angebote Standorte Finanzierung
Vision e.V. Köln-Kalk
Neuerburgstraße 25
Stadt Köln - Gesundheitsamt
NA – Narcotics Anonymus Verteilt im Stadtgebiet
ShAlk – Selbsthilfegruppe homosexueller
suchtkranker Menschen Köln
Köln-Innenstadt
Hülchrather Straße 4
Elternkreis drogengefährdeter und –
abhängiger Jugendlicher Köln II
Köln-Innenstadt
Krefelder Straße 5
2.9 Maßregelvollzug
Angebot Standort Finanzierung
Kein Angebot im Kölner Drogenhilfesystem
3. Meilenstein
3.1 Medizinische Rehabilitation
Angebote Standort Finanzierung
Fachklinik Aggerblick
Drogenhilfe Köln
24 Plätze stationäre medizinische
Rehabilitation und ganztägig Ambulante
Overath
An der Ringmauer 26
DRV
Drogenhilfekonzept 2020
64
Rehabilitation
Fachklinik Tauwetter
SKM
32 Plätze stationäre und ganztätig ambulante
Rehabilitation
Bornheim
Siefenfeldchen 162
DRV
Haus Lindscheid
Psychosomatische Klinik Bergisch Gladbach
31 Plätze stationäre Rehabilitation
Wermelskirchen-Dabringhausen
Lindscheid 14
DRV
Prowo – Projekt Wohngemeinschaft e.V.
14 Plätze stationäre Rehabilitation
4 Plätze ganztägig, ambulante Rehabilitation
Kerpen
Talweg 10
DRV
Alexianer Krankenhaus Köln
18 Plätze ganztägig ambulante Rehabilitation
bei Cannabis- oder Amphetaminabhängigkeit
Köln-Porz
Kölner Str. 64
DRV
Drogenhilfe Köln
20 Plätze Ambulante Rehabilitation Sucht
Köln-Innenstadt
Krefelder Straße 3-5
DRV
SKM
ca. 30-35 Plätze Ambulante Rehabilitation
Sucht
Köln-Innenstadt
Große Telegraphenstr. 31
DRV
3.2 Adaption
Angebote Standort Finanzierung
Therapiezentrum und Adaptionshaus Köln
MEDIAN
12 Plätze
Köln-Ehrenfeld
Mathias-Brüggen-Straße 17
DRV
Reha-Zentrum Lindenthal
SKM
16 Plätze
Köln-Lindenthal
Franzstraße 8-10
DRV
Drogenhilfekonzept 2020
65
Psychosomatische Klinik
Bergisch Gladbach
10 Plätze
Bergisch Gladbach
Schlodderdicher Weg 23a
DRV
Fachklinik Aggerblick
Drogenhilfe Köln
10 Plätze
Overath
An der Ringmauer 26
DRV
Prowo – Projekt Wohngemeinschaft e.V.
10 Plätze (8 Plätze stationär und 2 Plätze
ganztägig-ambulant)
Köln-Mülheim
Düsseldorfer Straße 217
DRV
3.3 Nachsorge
Angebote Standort Finanzierung
Drogenhilfe Köln Köln-Innenstadt
Krefelder Straße 3-5
DRV
SKM Köln-Innenstadt
Große Telegraphenstr. 31
DRV
Aidshilfe Köln Köln-Innenstadt
Beethovenstraße 1
DRV
3.4 (Ambulant) Betreutes Wohnen
Angebot Standort Finanzierung
Über 50 Anbieter Verteilt im Stadtgebiet
Siehe Webseite der PSAG Sucht Köln
LVR
Anlage 5 Beantwortung der Fragen aus dem Gesundheitsausschuss
2077 Zeichen
ANLAGE 5 Drogenhilfekonzept 2020 der Stadt Köln (Vorlagen- Nr. 3804/2019) Beantwortung der Fragen aus dem Gesundheitsausschuss von 10.03.2020 1. Bitte um Prüfung, ob die niedergelassenen Ärzte, die eine Substitutionsbehandlung anbieten, in das Forschungsdesign von FOGS miteinbezogen werden können. Das Forschungsdesign sieht die Beteiligung von Akteuren des Suchthilfesystems in einer Projektarbeitsgruppe vor, die im 2. Quartal 2020 eingerichtet werden soll. Aufgrund der aktuellen Situation kann es jedoch zu Verzögerungen kommen. Neben Vertretern der Suchthilfe-Träger, der Selbsthilfe und der Kliniken können sich gerne ein bis zwei niedergelassene Ärzte an der Ausgestaltung der Evaluation beteiligen. 2. Bitte um Prüfung des Umgangs mit der zu erwarteten altersbedingten Schließung von Substitutionspraxen in den kommenden drei Jahren, ohne dass Nachfolgen absehbar sind. Das Drogenhilfekonzept sieht vor, dass die Reduzierung der gesundheitlichen und sozialen Folgen des Drogenkonsums für abhängige Menschen in Köln durch eine ausreichende Anzahl an Substitutionsplätzen zur medizinischen Behandlung sicherzustellen ist. Bei Handlungsbedarf wird das Gesundheitsamt entsprechend aktiv werden. Die Stadt Köln verfügt mit vier Substitutionsambulanzen, zwei Institutsambulanzen und 16 niedergelassenen substituierenden Ärzten eine gute Versorgungsstruktur. Die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung obliegt der Kassenärztlichen Vereinigung. 3. Die Vergabe am Wochenende in dem Gebäude am Deutzer Hafen endet wegen Kündigung zum Ende dieses Jahres. Hierzu benötige man Ersatz. Die Wochenendausgabe für Substituierte, die sich in Behandlung bei niedergelassenen Ärzten in Köln befinden, wird von der Drogenhilfe Köln in Deutz übernommen und vom Gesundheitsamt finanziert. Da die Räumlichkeiten in Deutz zum Ende des Jahres gekündigt wurden, ist das Gesundheitsamt auf der Suche nach einem neuen zentralen, gut zu erreichenden Ort. Das Gesundheitsamt ist hierzu im Gespräch mit der Geschäftsführung der Drogenhilfe Köln.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3804/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 24.03.2020
- Erstellt
- 31.10.2019 08:40