Stadtbahnhaltestelle Vingst, Nachrüstung von zwei Aufzügen und Umgestaltung des Haltestellengebäudes hier: Mitteilung zum Baubeginn
Mitteilung Ausschuss 1130/2017 vom 19.04.2017
Stand: Am 02.05.2017 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/691 Vorlagen-Nummer 19.04.2017 1130/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.04.2017 Verkehrsausschuss 02.05.2017 Stadtbahnhaltestelle Vingst, Nachrüstung von zwei Aufzügen und Umgestaltung des Haltestellengebäudes hier: Mitteilung zum Baubeginn Die Nachrüstung von zwei Aufzügen und taktilen Leitelementen für einen barrierefreien Zugang sowie die Umgestaltung der Eingangshalle zur Verbesserung der sozialen Sicherheit wurden am 12.11.2015 (Vorlage 1788/2015) und die Projektförderung am 10.05.2016 (Vorlage 0754/2016) vom Rat beschlossen. Die Maßnahme wird im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KlnvFG) umgesetzt. Der kommunale Eigenanteil beträgt mindestens 10% der förderfähigen Kosten. Die städtischen Ge- samtausgaben betragen für die Maßnahme rund 6 Mio. Euro brutto. Der Baubeginn ist ab Ende April/ Mai 2017 mit dem Rückbau der abgehängten Decken auf den Bahnsteigen der unterirdischen Fahrebene geplant. Die Dauer dieser vorlaufenden Arbeiten beträgt ca. 3 Monate. Die Hauptbaumaßnahme beginnt auf Grund von Verzögerungen bei der Vergabe vsl. erst im Som- mer/Herbst 2017. Die Bauzeit ist nach bisheriger Planung mit 2 Jahren veranschlagt, so dass sich die Fertigstellung aus den oben genannten Gründen in das 1. Halbjahr 2019 verschieben wird. Die Baustelleneinrichtung befindet sich auf dem Vorplatz zur Kuthstraße und auf dem rückwärtigen Platz. Die Bauarbeiten werden unter laufendem Bahn- und Fahrgastbetrieb in Tag- und Nachtarbeit durchgeführt. Es ist geplant die Beeinträchtigungen, wie z. B. unvermeidbare Lärmbelästigung für die Anwohner und Fahrgäste so gering wie möglich zu halten. Je nach Bauphase kann es zeitweise zu Einschränkungen kommen, die jedoch rechtzeitig vorher bekanntgegeben werden. Der Individualverkehr auf der Kuthstraße und Ostheimer Straße ist von der Maßnahme nicht betrof- fen. gez.Blome
Beratungsverlauf
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27.04.2017
TOP 10.2.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
02.05.2017 zuletzt
TOP 7.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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