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1130/2017

Stadtbahnhaltestelle Vingst, Nachrüstung von zwei Aufzügen und Umgestaltung des Haltestellengebäudes hier: Mitteilung zum Baubeginn

Mitteilung Ausschuss 19.04.2017

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 02.05.2017, TOP 7.2

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

1984 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/69/691 
 
Vorlagen-Nummer  19.04.2017 
 1130/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.04.2017 
Verkehrsausschuss 02.05.2017 
 
Stadtbahnhaltestelle Vingst, Nachrüstung von zwei Aufzügen und Umgestaltung des 
Haltestellengebäudes 
hier: Mitteilung zum Baubeginn 
Die Nachrüstung von zwei Aufzügen und taktilen Leitelementen für einen barrierefreien Zugang sowie 
die Umgestaltung der Eingangshalle zur Verbesserung der sozialen Sicherheit wurden am 
12.11.2015 (Vorlage 1788/2015) und die Projektförderung am 10.05.2016 (Vorlage 0754/2016) vom 
Rat beschlossen. 
 
Die Maßnahme wird im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KlnvFG) umgesetzt. 
Der kommunale Eigenanteil beträgt mindestens 10% der förderfähigen Kosten. Die städtischen Ge-
samtausgaben betragen für die Maßnahme rund 6 Mio. Euro brutto. 
 
Der Baubeginn ist ab Ende April/ Mai 2017 mit dem Rückbau der abgehängten Decken auf den 
Bahnsteigen der unterirdischen Fahrebene geplant. Die Dauer dieser vorlaufenden Arbeiten beträgt 
ca. 3 Monate. 
Die Hauptbaumaßnahme beginnt auf Grund von Verzögerungen bei der Vergabe vsl. erst im Som-
mer/Herbst 2017. Die Bauzeit ist nach bisheriger Planung mit 2 Jahren veranschlagt, so dass sich die 
Fertigstellung aus den oben genannten Gründen in das 1. Halbjahr 2019 verschieben wird. 
 
Die Baustelleneinrichtung befindet sich auf dem Vorplatz zur Kuthstraße und auf dem rückwärtigen 
Platz. Die Bauarbeiten werden unter laufendem Bahn- und Fahrgastbetrieb in Tag- und Nachtarbeit 
durchgeführt. Es ist geplant die Beeinträchtigungen, wie z. B. unvermeidbare Lärmbelästigung für die 
Anwohner und Fahrgäste so gering wie möglich zu halten. Je nach Bauphase kann es zeitweise zu 
Einschränkungen kommen, die jedoch rechtzeitig vorher bekanntgegeben werden. 
Der Individualverkehr auf der Kuthstraße und Ostheimer Straße ist von der Maßnahme nicht betrof-
fen. 
 
gez.Blome

Beratungsverlauf (2)

27.04.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.05.2017 Verkehrsausschuss
TOP 7.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1130/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
19.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27