Umgestaltung des öffentlichen Spielplatzes Christrosenweg in Köln-Zündorf
Mitteilung Ausschuss 0646/2021 vom 23.02.2021
Stand: Am 09.03.2021 im Jugendhilfeausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anlage 1
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/10 Vorlagen-Nummer 23.02.2021 0646/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 09.03.2021 Umgestaltung des öffentlichen Spielplatzes Christrosenweg in Köln-Zündorf Hiermit erhält der Jugendhilfeausschuss die beigefügte Beschlussvorlage zur Umgestaltung des öf- fentlichen Spielplatzes Christrosenweg in Köln-Zündorf, die die Bezirksvertretung Porz in ihrer Sit- zung am 11.02.2021 unverändert beschlossen hat, nachträglich zur Kenntnis. Gez. Voigtsberger -
Beschlussvorlage
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/10 Vorlagen-Nummer 3081/2020 Freigabedatum 17.12.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umgestaltung des öffentlichen Spielplatzes Christrosenweg in Köln-Zündorf Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, die Umgestaltung des öffentlichen Spielplatzes Christrosenweg in Köln-Porz-Zündorf mit Gesamtkosten in Höhe von148.000 Euro durchzuführen. Die Bezirksvertretung Porz beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 148.000 Euro im Teilfinanzplan 0604 (Kinder- und Jugendarbeit), Teilplanzeile 8 (Auszah- lungen für Baumaßnahmen), Finanzstelle 5100-0604-0-2002 Spielplätze. Jugendhilfeausschuss 26.01.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz) 28.01.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 148.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 a) Personalaufwendungen im Rahmen der Pflege und Wartung € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 14.800 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Spielplatz Christrosenweg befindet sich in Randlage des Stadtteils Zündorf zwischen Christro- senweg und Freesienweg in der Nähe der Haltestelle Rosenhügel. Bereits in der Spielplatzbedarfsplanung 2018 wurde die Umgestaltung des Spielplatzes Christrosen- weg in Köln-Zündorf als erforderliche Maßnahme festgeschrieben und von der Politik beschlossen. Nun mussten die vorhandenen Spielgeräte aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen abgebaut werden, so dass hier jetzt lediglich noch eine Tischtennisplatte und ein Streetballkorb zum Spielen zur Verfügung stehen. Aufgrund der gegebenen Situation ist es dringend erforderlich, ein adäquates Spielangebot für jünge- re und ältere Kinder herzurichten. Die Beteiligung erfolgte mit den Kindern und Eltern in der Kindertagesstätte der Köln Kitas gGmbH, Christrosenweg 44 in Köln-Zündorf. 3 Für die Bereitstellung des Spielangebotes stehen zwei Fallschutzflächen zur Verfügung. Das Spielangebot für die jüngeren Kinder ist in der parallel zum Christrosenweg verlaufenden Fläche vorgesehen. Hier sollen eine „Windmühle“ mit Rutsche, Steigstamm, Sprossenaufstieg, Sandspiel, Backtisch und Mehlsäcken als Sitzpoller aufgestellt werden. Weiterhin ist die Montage eines Kletter- traktors mit Heuwagen geplant, welcher mit einer niedrigeren Rutsche, unterschiedlichen Aufgängen sowie zwei eingebauten Sitzbänken in Form von Heuballen ausgestattet ist. Trecker und Heuwagen sind durch ein Balancierseil verbunden. Da der Heuwagen auf Federn gesetzt wird, entsteht hier beim Bespielen ein leicht wippender Effekt. Thematisch passend wird das Spielangebot durch das Feder- tier „Kuh“ ergänzt. Zudem soll eine neue Doppelschaukel in dieser Fläche aufgestellt werden. In der zweiten Fallschutzfläche auf der schräg gegenüberliegenden Seite ist eine neue Kletter- und Balancieranlage mit Rutsche für Kinder im Schulalter vorgesehen, die ein Bespielen in Form eines Rundlaufs ermöglicht. Auf- und Übergänge in unterschiedlichen Höhen bieten vielseitige Nutzungs- möglichkeiten und eine Herausforderung hinsichtlich der motorischen Geschicklichkeit der spielenden Kinder. Einzelne Spielelemente wie die waagerechten Edelstahlsprossen und die Hangelstange kön- nen sowohl zum Balancieren als auch zum Hangeln genutzt werden. Das mittig eingearbeitete große Kletternetz lädt zum Chillen ein. Die 2,50 m hohe Rutsche kann sowohl über einen einfachen Spros- senaufstieg, als auch über eine Strickleiter, eine Kletterstange oder einen Knüppelaufstieg erreicht werden. Vervollständigt wird das vielfältige Spielangebot durch ein Doppelreck. Der Spielplatz verfügt über barrierefreie Zuwegungen, welche entlang der Spielfläche verlaufen. Ge- mäß dem Ziel, gemeinsames Spielen sowie soziales Lernen zu fördern, werden hier die Rahmenbe- dingungen für inklusives Spielen geschaffen. Die Kinder können die Spielanlagen entsprechend ihren motorischen und körperlichen Fähigkeiten auf unterschiedliche Weise nutzen. Die verschiedenen Schwierigkeitsgrade ermöglichen ein ständiges Weiterentwickeln des eigenen Körpergefühls sowie das Erlernen insbesondere auch motorischer Fähigkeiten. Nach Beendigung der Baumaßnahme entstehen keine negativen Auswirkungen auf das Klima. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 148.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt durch die Inanspruchnahme investiver Auszahlungsermächtigungen des Teilplanes 0604 (Kinder- und Jugendarbeit), Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen), 5100-0604-0-2002 Spielplätze. Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in Höhe von 14.800 € p. a wurden in Zeile 14 (Bilanzielle Abschreibungen) im Haushaltsplan 2020 / 2021 ff. im Teilergebnisplan 0604 (Kinder- und Jugendarbeit) entsprechend berücksichtigt. Die durch Wartung und Pflege entstehenden Folgekosten werden im Rahmen der Unterhaltung durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen übernommen. Anlagen -
Anlage 2
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