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0646/2021

Umgestaltung des öffentlichen Spielplatzes Christrosenweg in Köln-Zündorf

Mitteilung Ausschuss 23.02.2021

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 09.03.2021, TOP 8.4.5

Anlage 1

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Mitteilung Ausschuss

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Beschlussvorlage

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Anlage 2

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Anlage 1

183 Zeichen

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Mitteilung Ausschuss

555 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/512/10 
 
Vorlagen-Nummer  23.02.2021 
 0646/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 09.03.2021 
 
Umgestaltung des öffentlichen Spielplatzes Christrosenweg in Köln-Zündorf 
Hiermit erhält der Jugendhilfeausschuss die beigefügte Beschlussvorlage zur Umgestaltung des öf-
fentlichen Spielplatzes Christrosenweg in Köln-Zündorf, die die Bezirksvertretung Porz in ihrer Sit-
zung am 11.02.2021 unverändert beschlossen hat, nachträglich zur Kenntnis. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beschlussvorlage

5749 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/512/10 
 
Vorlagen-Nummer 
 3081/2020 
Freigabedatum 
 17.12.2020 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umgestaltung des öffentlichen Spielplatzes Christrosenweg in Köln-Zündorf 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, die Umgestaltung des öffentlichen Spielplatzes 
Christrosenweg in Köln-Porz-Zündorf mit Gesamtkosten in Höhe von148.000 Euro durchzuführen. 
 
Die Bezirksvertretung Porz beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in 
Höhe von 148.000 Euro im Teilfinanzplan 0604 (Kinder- und Jugendarbeit), Teilplanzeile 8 (Auszah-
lungen für Baumaßnahmen), Finanzstelle 5100-0604-0-2002 Spielplätze. 
 
 
Jugendhilfeausschuss 26.01.2021 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 28.01.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   148.000  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 
a) Personalaufwendungen    im Rahmen der 
Pflege und Wartung € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   14.800 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Der Spielplatz Christrosenweg befindet sich in Randlage des Stadtteils Zündorf zwischen Christro-
senweg und Freesienweg in der Nähe der Haltestelle Rosenhügel.  
 
Bereits in der Spielplatzbedarfsplanung 2018 wurde die Umgestaltung des Spielplatzes Christrosen-
weg in Köln-Zündorf als erforderliche Maßnahme festgeschrieben und von der Politik beschlossen. 
Nun mussten die vorhandenen Spielgeräte aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen abgebaut 
werden, so dass hier jetzt lediglich noch eine Tischtennisplatte und ein Streetballkorb zum Spielen zur 
Verfügung stehen.  
 
Aufgrund der gegebenen Situation ist es dringend erforderlich, ein adäquates Spielangebot für jünge-
re und ältere Kinder herzurichten.  
 
Die Beteiligung erfolgte mit den Kindern und Eltern in der Kindertagesstätte der Köln Kitas gGmbH, 
Christrosenweg 44 in Köln-Zündorf.

3 
 
Für die Bereitstellung des Spielangebotes stehen zwei Fallschutzflächen zur Verfügung. 
Das Spielangebot für die jüngeren Kinder ist in der parallel zum Christrosenweg verlaufenden Fläche 
vorgesehen. Hier sollen eine „Windmühle“ mit Rutsche, Steigstamm, Sprossenaufstieg, Sandspiel, 
Backtisch und Mehlsäcken als Sitzpoller aufgestellt werden. Weiterhin ist die Montage eines Kletter-
traktors mit Heuwagen geplant, welcher mit einer niedrigeren Rutsche, unterschiedlichen Aufgängen 
sowie zwei eingebauten Sitzbänken in Form von Heuballen ausgestattet ist. Trecker und Heuwagen 
sind durch ein Balancierseil verbunden. Da der Heuwagen auf Federn gesetzt wird, entsteht hier beim 
Bespielen ein leicht wippender Effekt. Thematisch passend wird das Spielangebot durch das Feder-
tier „Kuh“ ergänzt. Zudem soll eine neue Doppelschaukel in dieser Fläche aufgestellt werden. 
 
In der zweiten Fallschutzfläche auf der schräg gegenüberliegenden Seite ist eine neue Kletter- und 
Balancieranlage mit Rutsche für Kinder im Schulalter vorgesehen, die ein Bespielen in Form eines 
Rundlaufs ermöglicht. Auf- und Übergänge in unterschiedlichen Höhen bieten vielseitige Nutzungs-
möglichkeiten und eine Herausforderung hinsichtlich der motorischen Geschicklichkeit der spielenden 
Kinder. Einzelne Spielelemente wie die waagerechten Edelstahlsprossen und die Hangelstange kön-
nen sowohl zum Balancieren als auch zum Hangeln genutzt werden. Das mittig eingearbeitete große 
Kletternetz lädt zum Chillen ein. Die 2,50 m hohe Rutsche kann sowohl über einen einfachen Spros-
senaufstieg, als auch über eine Strickleiter, eine Kletterstange oder einen Knüppelaufstieg erreicht 
werden. Vervollständigt wird das vielfältige Spielangebot durch ein Doppelreck.  
 
Der Spielplatz verfügt über barrierefreie Zuwegungen, welche entlang der Spielfläche verlaufen. Ge-
mäß dem Ziel, gemeinsames Spielen sowie soziales Lernen zu fördern, werden hier die Rahmenbe-
dingungen für inklusives Spielen geschaffen. Die Kinder können die Spielanlagen entsprechend ihren 
motorischen und körperlichen Fähigkeiten auf unterschiedliche Weise nutzen. Die verschiedenen 
Schwierigkeitsgrade ermöglichen ein ständiges Weiterentwickeln des eigenen Körpergefühls sowie 
das Erlernen insbesondere auch motorischer Fähigkeiten. 
 
Nach Beendigung der Baumaßnahme entstehen keine negativen Auswirkungen auf das Klima.  
 
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 148.000 Euro. 
Die Finanzierung erfolgt durch die Inanspruchnahme investiver Auszahlungsermächtigungen des 
Teilplanes 0604 (Kinder- und Jugendarbeit), Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen), 
5100-0604-0-2002 Spielplätze. 
 
Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in Höhe 
von 14.800 € p. a wurden in Zeile 14 (Bilanzielle Abschreibungen) im Haushaltsplan 2020 / 2021 ff. im 
Teilergebnisplan 0604 (Kinder- und Jugendarbeit) entsprechend berücksichtigt. 
 
Die durch Wartung und Pflege entstehenden Folgekosten werden im Rahmen der Unterhaltung durch 
das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen übernommen. 
 
 
 
Anlagen

Anlage 2

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Beratungsverlauf (1)

09.03.2021 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.4.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Christrosenweg 44
  • Freesienweg
  • Rosenhügel

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Details

Aktenzeichen
0646/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
23.02.2021
Erstellt
19.02.2021 12:37