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4177/2019

Sachstand zur Thematik der Stellplätze

Mitteilung BV 16.12.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 30.01.2020, TOP 10.2.8

Flurkarte - Maßgebliches Baugrundstück Altenberger Str.

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Mitteilung BV

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Flurkarte - Maßgebliches Baugrundstück Altenberger Str.

456 Zeichen

40m3020100 Mittelpunkt: [364686,5639568]   1:1000
 
gf
Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 28.11.2019

Mitteilung BV

1782 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/630/1 
63/V47/0086/2018 
Vorlagen-Nummer 
 4177/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz)  
 
Altenberger Str. Porz Eil - Antrag auf Vorbescheid für die Errichung eines Mehrfamilienhauses 
in Porz-Eil - Stellplatzproblematik 
Am 09.10.2018 ist ein Antrag auf Vorbescheid für das Baugrundstück an der Altenberger Str. 
beim Bauaufsichtsamt eingegangen. Beantragt ist ein Mehrfamilienwohnhaus mit 11 
Wohneinheiten und 7 Stellplätzen, 2 Stellplätzen für Carsharing sowie 14 Fahrradstellplät-
zen. Es sind des Weiteren noch 6 Besucherstellplätze vorgesehen. Auf dem Baugrundstück 
befinden sich derzeit Garagenhöfe. Die Garagen werden von Anwohnern der umliegenden 
Reihenhausbebauung genutzt.  
Der Antrag auf Vorbescheid wurde inzwischen zurückgezogen, bevor die Prüfung  abge-
schlossen werden konnte.  
Im Rahmen der Voranfrage wurde das Bauvorhaben bereits teilweise geprüft. Das Bauvor-
haben fügt sich gemäß § 34 BauGB ein, da es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung 
in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Eine Baulast zur öffentlichen- rechtlichen Si-
cherung der notwendigen Stellplätze liegt nicht vor. Die von der Stadt Porz erteilten Bauge-
nehmigungen für die angrenzende Reihenhausbebauung enthalten jedoch die Errichtung 
dieser Stellplätze als Bedingung.  
Da die Stellplätze auf dem Garagenhof für die Anwohner notwendige Stellplätze gemäß § 48 
BauO NRW darstellen, können sie nicht ersatzlos beseitigt werden. Das Bauaufsichtsamt 
wird die Bauherrschaft entsprechend informieren. Die Genehmigungsfähigkeit des inzwi-
schen eingereichten Bauantrags zur Errichtung des Mehrfamilienhauses an der Altenberger 
Str. ist in der vorliegenden Form kritisch zu bewerten.

Beratungsverlauf (1)

30.01.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Altenberger Straße

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Details

Aktenzeichen
4177/2019
Typ
Mitteilung BV
Datum
16.12.2019
Erstellt
28.11.2019 17:18