V/0319/2021
Installation einer Lichtsignalanlage im Zuge der Veloroute Münster-Telgte zur Querung der Dyckburgstraße an der Einmündung zur Dingstiege, Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, lfd. Nr. AnO/0006/2021
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Beschlussvorlage
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V/0319/2021 V/0319/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Installation einer Lichtsignalanlage im Zuge der Veloroute Münster – Telgte zur Querung der Dyckburgstraße an der Einmündung zur Dingstiege, Anregung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, lfd. Nr. AnO/0006/2021 - Baubeschluss - Beratungsfolge 27.05.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 10.06.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Planung zur Aufstellung einer Anforderungslichtsignalanlage zur Querung der Dyckburgstra- ße in Höhe der Einmündung zur Dingstiege gemäß Anlage 2 wird zugestimmt. 2. Die Anregung AnO/0006/2021 ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 130.000 € ent- stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen durch Zuwendungen des Landes NRW in Höhe von ca. 117.000 €. Die Folgekosten für Wartung und Stromverbrauch werden mit ca. 2.000 € pro Jahr kalkuliert. Zu- sätzlich fallen jährlich Abschreibungen von rd. 5.000 € an. Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Amt für Mobilität und Tiefbau 07.05.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm Telefon: 492-6600 Grimm@stadt-muenster.de - 2 - V/0319/2021 Investitionsmaßnah- me 0008 Verkehrsanlagen, Neubau und Erneuerung Auszahlungen 2021 130.000 Einzahlungen 2021 117.000 FöRi-kom-Nah, 90% der zu- wendungsfähi- gen Kosten Saldo 13.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o. g. Inves- titionsmaßnahme veranschlagt. Begründung: Mit der o. g. Anregung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL in der Bezirksvertretung Münster – Ost wurde die Verwaltung aufgefordert, die im Zuge der Veloroute Münster -Telgte bereits geplante Aufstellung einer Ampelanlage für Radfahrer zur Querung der Dyckburgstraße an der Einmündung zur Dingstiege kurzfristig vorzuziehen. Diese Anregung wird damit begründet, dass vor allem in den Spitzenstunden ein erhöhtes Unfallrisiko für die Radfahrer besteht, da der Verkehr aus beiden Richtungen aufgrund der Kurvenlage auf der Dyckburgstraße für den Fuß- und Radverkehr erst relativ spät wahrnehmbar ist. Bestand Die Querung der Dyckburgstraße in Höhe der Einmündung zur Dingstiege ist Bestandteil der neu entstehenden Veloroute Münster-Telgte. Im Februar 2020 wurde die Routenführung der Veloroute Münster -Telgte politisch beschlossen (V/0462/2019, V/1139/2019). Die Veloroute Münster -Telgte ist die erste Veloroute im Stadtgebiet Münster, auf der im größeren Umfang mehrere Abschnitte baulich realisiert wurden. Dabei lag der Fokus dieser ersten Realisie- rungsphase a uf der Ausweisung verschiedener Fahrradstraßen gem. der beschlossenen Vorlage V/0151/2019 „Neue Qualitätsstandards für Fahrradstraßen“ und der baulichen Instandsetzung einzel- ner Streckenabschnitte. Der Baubeschluss zu den einzelnen Abschnitten V/0335/2020 wurde im Mai 2020 durch den AUKB gefasst. Der Abschnitt 10 der Veloroute Münster -Telgte, der u. a. die Querung der Dyckburgstraße beinhaltet, befindet sich zurzeit noch in der Bearbeitung. Planung Eine Bevorrechtigung der Veloroute über die Dyckburgstra ße ist auf Grund der Klassifizierung der Dyckburgstraße als Kreisstraße (K33) im Bestand nicht möglich. Die Verkehrsbelastung auf der Dyckburgstraße beträgt zurzeit an dieser Stelle in den Spitzenstunden ca. 740 Kfz/h -820 Kfz/h im Querschnitt. Der Kfz-Verkehr aus der Dingstiege mit ca. 24-40 Kfz/h ist im Vergleich zum Radverkehr mit ca. 67-90 Radfahrer/h sehr gering. Unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit wird an dieser Stelle eine Vollsignalisierung empfohlen, um eine eindeutige Vorfahrtsregelung auch gegenüber dem Zufußgehenden und Radfahrenden im Zuge der Dyckburgstraße zu gewährleisten. Die Planung sieht eine Vollsignalisierung des Knotenpunktes vor. An der nördlichen Einmündung der Dingstiege wird eine Anforderungslichtsignalanlage installiert. Dabei werden im Zuge der geplanten Fußgängerfurt die Aufstellfläche für die Fußgänger neu befes- tigt und abgesenkt. Zudem wird eine Fußgängerfurt sowie die Haltlinien für den Kfz -Verkehr im Zuge - 3 - V/0319/2021 der Dyckburgstraße markiert. Die Fußgänger können ihre Freigabe über die geplanten Taster anfor- dern. Als Pilotanwendung soll eine automatische frühzeitige Erfassung der Radfahrer über Sensoren im Zuge der Veloroute getestet werden. Die Sensoren (Wärmebild bzw. Radar-Detektoren) werden in ca. 25 m vor der Überquerungsstelle angeordnet, damit Wartezeiten der Radfahrer an der LSA möglichst ausgeschlossen werden und so ein durchgängiges, zügiges Radfahren ermöglicht wird. Zusätzlich werden gut erreichbare Taster installiert. Um eine sichere Querung der Radfahrer zu gewähr leisten wird die östliche Nebenanlage an die ge- plante Absenkung angepasst. Zudem wird die Radfahrerfurt über die Dyckburgstraße rot markiert. Der Verkehrsstrom aus der Nebenrichtung der Fahrradstraße – Dingstiege wird in die Signalisierung einbezogen. Dabei werden zusätzliche Signalgeber für den Kfz aus der Fahrradstraße und für den Rad- und Fußgängerverkehr im Zuge der Dyckburgstraße aufgestellt. Das freie Rechtsabbiegen für den Radverkehr aus der Fahrradstraße in die Dyckburgstraße wird über das Verkehrszeichen (VZ 721) „Grüner Pfeil für Radfahrende“ ermöglicht. Der Lückenschluss „Abschnitt 10 der Veloroute Münster -Telgte – Markierung der Fahrradstraße zwi- schen der Eisenbahnbrücke bis zur Einmündung der Dyckburgstraße soll möglichst schnell und zeit- gleich mit der Installation der Lichtsignalanlage erfolgen, um die Sicherheit der Zufußgehenden und Radfahrenden zu gewährleisten. Sollten sich aus dem Planungsverfahren zur Veloroute Münster- Telgte für den Abschnitt 10 sowie nach der Verkehrsfreigabe der B481n noch Änderungen ergeben, kann die hier vorliegende Planung leicht angepasst werden. Reduktionsvariante Alle Umbauten und die Materialwahl wurden auf ein Mindestmaß begrenzt, welches sich aus den An- forderungen der Verkehrssicherheit ergibt. Weitere Reduktionsumbaumaßnahmen sind nicht möglich. Kosten/Finanzierung: Die Umsetzung der Maßnahme verursacht Kosten in Höhe von ca. 130.000 €. Finanzmittel stehen unter der Produktgruppe 1201 zur Verfügung. Die Maßnahme ist förderfähig (Förderrichtlinien Nahmobilität) und es werden 90% der zuwendungs- fähigen Kosten erstattet. Die Folgekosten für Wartung und Stromverbrauch werden mit ca. 2.000 € pro Jahr kalkuliert. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2021 vorgesehen. Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für Mobili- tät und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Anregung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, lfd. Nr. AnO/0006/2021 Anlage 2: Lageplan
Anlage 2; Lageplan
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\ Knotenpunkt 27080 Dyckburgstraße/ Dingstiege Signallageplan_Planung Fläche befestigen © und angleichen I STADT ||| MÜNSTER Amt für Mobilität und Tiefbau Schäper 23.03.2021
Anlage 1; Antrag lfd. Nr. AnO/0006/2021
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AnO/0006/2021 Anlage 1 zur V/0319/2021 BÜNDNIS 90 DIE GRUNEN Bezirksvertretung Münster-Ost Anregung Aufstellung einer Anforderungslichtzeichenanlage (Ampelanlage) zur Querung der Dyckburgstraße an der Einmündung zur Dingstiege Die Stadtverwaltung wird nachdrücklich aufgefordert, die in der Veloroute Münster / Telgte bereits geplante Aufstellung einer Ampelanlage für Radfahrer zur Querung der Dyckburgstraße an der Einmündung zur Dingstiege kurzfristig vorzuziehen. Begründung Die Querung der Dyckburgstraße in Höhe der Einmündung zur Dingstiege ist Bestandteil der neu entstehenden Veloroute von Münster nach Telgte. Nachdem im Jahr 2020 bereits das Teilstück der Dingstiege als Fahrradstraße fertiggestellt wurde, wird dieser Teilbereich bis Handorf sehr gut und stark angenommen. Für Radfahrer ist die Querung der sehr viel befahrenen Dyckburgstraße eine sehr große Unfallgefahr, da der Verkehr aus beiden Richtungen auf der Dyckburgstraße für den Radverkehr erst relativ spät wahrnehmbar ist. Insbesondere in den Morgen- bzw. Nachmittagsstunden ist aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens die Überquerung ein noch höheres Unfallrisiko. Zur Vermeidung dieser Unfallgefahr ist die sofortige Aufstellung der bereits geplanten Ampelanlage notwendig. Münster, 30.01.2021 Monika Pander Meinolf Sellerberg Renate RT Dr. Bodo Kensmann j a —T b >. DN/SIRB, 3%. Sönke Schriever BenediktfSpange g
Anlage A
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Anlage A zur V/0319/2021 Kurzüberblick Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird zur Querung der Dyckburgstraße im Zuge der Velorou- te Münster-Telgte-Abschnitt 10 eine Anforderungslichtsignalanlage aufgestellt. Der Lückenschluss „Abschnitt 10 der Veloroute Münster-Telgte“ soll möglichst schnell und zeit- gleich mit der Installation der LSA erfolgen, um die Sicherheit der Radfahrenden und zu Fuß Ge- henden zu gewährleisten. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hohen Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Ba- lance in der Stadtgesellschaft“ verfolgen. Die Teilziele lauten „Steigerung der Verkehrssicherheit“ und „Verbesserung der Barrierefreiheit“ Zielerreichung: Die Umsetzung dieser Maßnahme ist im Rahmen der anstehenden Maßnahmen an der Dingstie- ge bis zur Dyckburgstraße vorgesehen. Für die Installierung der Lichtsignalanlage entstehen Kosten in Höhe von ca. 130.000 €. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein –Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf- geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Dyckburgstraße
- Dingstiege
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Details
- Aktenzeichen
- V/0319/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.04.2021
- Erstellt
- 16.04.2021 11:06