0707/2022
Professionelle Sprach- und Kulturmittlung in AO SF-Verfahren
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/162/1 Vorlagen-Nummer 28.03.2022 0707/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 28.03.2022 Integrationsrat 10.05.2022 Einsatz von professioneller Sprach- und Kulturmittlung in AO SF-Verfahren in Kölner Schulen Mitteilung: Professionelle Sprach- und Kulturmittlung in AO SF-Verfahren Die bikup gemeinnützige GmbH, hat durch die Förderung der RheinEnergie Stiftung Familie das Pro- jekt „Professionelle Sprach- und Kulturmittlung in AO-SF-Verfahren“ im Mai 2019 in Köln auf den Weg gebracht. Das Kommunale Integrationszentrum der Stadt Köln ist Kooperationspartner, das Schulamt für die Stadt Köln unterstützt maßgeblich. Die Abkürzung AO-SF steht für Ausbildungsordnung Sonderpäda- gogische Förderung und bezeichnet das schulisch-rechtliche Verfahren, das dazu dient, festzustellen, ob und inwieweit Kinder oder Jugendliche einer sonderpädagogischen Förderung in der Schule be- dürfen. Es handelt sich um eine sehr komplexe A ufgabe, an der die Eltern und Lehrkräfte gleicher- maßen beteiligt sind und bei der es auf buchstäblich jedes Wort ankommt. Im Rahmen des AO -SF- Verfahrens können über das Projekt zertifizierte Sprach - und Integrationsmittler*innen bei Gesprä- chen mit eingewan derten Familien in Kölner Schulen hinzugezogen werden, um zu gewährleisten, dass Eltern über den Fortgang des Bildungsweges ihrer Kinder bewusst entscheiden und daran mit- wirken können. Ziel des Projektes ist es, bei dem wichtigen Entscheidungsschritt einer Aufnahme des AO-SF-Verfahrens Erziehungsberechtigte bzw. Eltern eine verbindliche, professionelle und kultursen- sible Sprachmittlung anzubieten, um die Teilhabe und Chancengleichheit von zugewanderten Eltern und Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. Behinderung deutlich zu verbessern. Hin- zu kommt, dass die schulisch -rechtliche Tragweite eines solchen Verfahrens insbesondere neu ein- gewanderte Eltern meistens nicht bewusst ist, da im Herkunftsland keine ähnlichen Förderstrukturen vorhanden sind und sie das deutsche Schulsystem als solches noch nicht kennen bzw. verstehen. Zudem ist das Thema bei eingewanderten Familien ggf. aufgrund von negativen Erfahrungen, die sie mit der Behinderung ihres Kindes im Herkunftsland gemacht haben und/oder wegen Fehlinformatio- nen zum hiesigen System vielfach sehr emotional und angstbesetzt. Weiterhin erfordern die Gesprä- che mit den Eltern zu einer möglichen Eröffnung des AO-SF-Verfahrens höchste Kultursensibilität, da 2 neben den o.g. Gründen möglicherweise ein gesellschaftliches oder familiäres Tabuthema angespro- chen wird. Mit dem städtischen Sprachmittlerpool setzt die Stadt Köln zwar seit Ende 2015 im Rahmen des In- terkulturellen Maßnahmenprogramms städtische Mittel zum Einsatz von zertifizierten Sprach - und Integrationsmittler*innen als Instrument der interkulturellen Öffnung von städtischen Regelsystemen, Schulen und Kitas ein, jedoch ist der städtische Sprachmittlerpool konzeptionell nicht so ausgelegt, den Bedarf in diesem speziellen Bereich aufzufangen. Es braucht hierfür speziell geschulte Sprach- und Integrationsmittler*innen, die die schulisch-rechtliche Tragweite des Verfahrens in Elterngesprä- chen in ihrer ganzen Breite kennen und vermitteln können. So entstand aus dem großen Bedarf her- aus das landesweit einzigartige Kölner Projekt zur Sprachmittlung in AO-SF-Verfahren. Umsetzung des Projektes Insgesamt können im Zusammenhang mit dem Projekt 34 speziell für dieses Projekt durch das Schulamt geschulte und zertifizierte Sprach - und Integrationsmittler*innen in 25 Sprachen für Anfra- gen im Rahmen von AO-SF-Verfahren der Vermittlung herangezogen werden. Sie bringen neben der Technik professionellen Dolmetschens und der Methodik soziokultureller Vermittlung u. a. fachliches Wissen zum Thema Sonderpädagogische Förderung und der Bildungs- und Erziehungsarbeit mit. Für die erste Förderphase von Mai 2019 bis Januar 2021 wurden trotz Schulschließungen durch die Pandemie die zur Verfügung stehenden Fördermittel in Höhe von 33.000 € komplett ausgeschöpft. Es konnten insgesamt 67 Verfahren à drei Gespräche pro Kind in Begleitung einer professionellen Sprach- und Integrationsmittlung durchgeführt werden. Die Verfahren beinhalten in der Regel ein Erstgespräch, ein Gespräch im Prozess der Gutachtenerstellung beziehungsweise bei der Antragstel- lung und ein Abschlussgespräch. In der lau fenden zweiten Förderphase wurden bisher 47 Einsätze durch Sprachmittler*innen begleitet. Zwischenergebnisse Die Auswertung der bisherigen Feedbacks der Schulen bzw. der Lehrkräfte verzeichnet neben dem großen Zuspruch einen stetig wachsenden Bedarf an professioneller Sprach- und Integrationsmittlung in AO-SF-Verfahren. Nicht nur Lehrkräfte, sondern auch Schulleitungen, wie der Sprecher des Schul- leitergremiums der Förderschulen (LE/ES), haben sich derweil gemeldet und ihre Unterstützung zu einer Verstetigung des Projektes angeboten. Dort wird die dringende Notwendigkeit dieser professio- nellen Sprachmittlung zur Begleitung des AO-SF Verfahrens gesehen. Ausblick Die Fachberatung für Inklusion der Stadt Köln verzeichnet stetig jährlich wachsende Zahlen der Ver- fahren um 5-8%, so dass für die kommenden Jahre mit ca. 200 Verfahren und damit auch mit einem Anstieg des Bedarfes an begleitender Sprachmittlung zu rechnen ist. Wichtig ist es, die Sprachmittlung in dem komplexen Verfahren nachhaltig zu verankern, da durch den Einsatz von Sprachmittler*innen ein gleichberechtigter Zugang zu Bildung für die Zielgruppe ermög- licht werden kann und so die Integration und Inklusion ins schulische Regelsystem gefördert wird. Die elementare Basis für verbindliche Absprachen und deren Umsetzung in AO-SF-Verfahren ist nicht zu 3 gewährleisten, wenn Sprachbarrieren vorhanden sind. Das Projekt „Professionelle Sprach- und Kulturmittlung in AO -SF-Verfahren“ wurde im Juni 2021 durch die RheinEnergie Stiftung über eine zweite Förderphase bis 31.07.2022 verlängert. Der Träger bikup gGmbH plant die Antragstellung bei der RheinEenergie Stiftung Familie für ein 3. Förderjahr. Die Aussichten auf eine positive Ausnahmeentscheidung können derzeit nicht eingeschätzt werden. Das Projekt „Professio nelle Sprach- und Kulturmittlung in AO-SF-Verfahren“ hat sich – wie bereits dargestellt – bewährt und hat die Bedarfe bei Eltern und Lehrkräften sehr deutlich gemacht und erfüllt. Ein Auslaufen der dankenswerterweise durch die RheinEnergie Stiftung sichergestellten Finanzierung sollte nicht zum Auslaufen der dringend benötigten Leistung führen. Daher wird die Schulverwaltung alle Anstrengungen unternehmen, die Finanzierung fortzuführen für den wahrscheinlichen Fall einer Ablehnung des Förderantrags. Sie wird dies aus veranschlagtem Budget, ggfls. durch Umschichtun- gen sicherstellen. Die Fortführung des Projektes wird ab 01.08.2022 durch das Schulamt für die Stadt Köln sicherge- stellt, die Finanzierung stellt – wie oben dargestellt – das Amt für Schulentwicklung ab diesem Zeit- punkt beziehungsweise für den Fall der weiteren Drittmittelförderung zu einem späteren Zeitpunkt sicher. Gez. Reker
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0707/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 28.03.2022
- Erstellt
- 28.02.2022 11:00