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0707/2022

Professionelle Sprach- und Kulturmittlung in AO SF-Verfahren

Mitteilung Ausschuss 28.03.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 16.05.2022, TOP 8.1

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

7236 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162/1 
 
Vorlagen-Nummer  28.03.2022 
 0707/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 28.03.2022 
Integrationsrat 10.05.2022 
 
Einsatz von professioneller Sprach- und Kulturmittlung in AO SF-Verfahren in Kölner Schulen 
Mitteilung: Professionelle Sprach- und Kulturmittlung in AO SF-Verfahren 
 
Die bikup gemeinnützige GmbH, hat durch die Förderung der RheinEnergie Stiftung Familie das Pro-
jekt „Professionelle Sprach- und Kulturmittlung in AO-SF-Verfahren“ im Mai 2019 in Köln auf den Weg 
gebracht.  
Das Kommunale Integrationszentrum der Stadt Köln ist Kooperationspartner, das Schulamt für die 
Stadt Köln unterstützt maßgeblich. Die Abkürzung AO-SF steht für Ausbildungsordnung Sonderpäda-
gogische Förderung und bezeichnet das schulisch-rechtliche Verfahren, das dazu dient, festzustellen, 
ob und inwieweit Kinder oder Jugendliche einer sonderpädagogischen Förderung in der Schule be-
dürfen. Es handelt sich um eine sehr komplexe A ufgabe, an der die Eltern und Lehrkräfte gleicher-
maßen beteiligt sind und bei der es auf buchstäblich jedes Wort ankommt. Im Rahmen des AO -SF-
Verfahrens können über das Projekt zertifizierte Sprach - und Integrationsmittler*innen bei Gesprä-
chen mit eingewan derten Familien in Kölner Schulen hinzugezogen werden, um zu gewährleisten, 
dass Eltern über den Fortgang des Bildungsweges ihrer Kinder bewusst entscheiden und daran mit-
wirken können. Ziel des Projektes ist es, bei dem wichtigen Entscheidungsschritt einer Aufnahme des 
AO-SF-Verfahrens Erziehungsberechtigte bzw. Eltern eine verbindliche, professionelle und kultursen-
sible Sprachmittlung anzubieten, um die Teilhabe und Chancengleichheit von zugewanderten Eltern 
und Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. Behinderung deutlich zu verbessern. Hin-
zu kommt, dass die schulisch -rechtliche Tragweite eines solchen Verfahrens insbesondere neu ein-
gewanderte Eltern meistens nicht bewusst ist, da im Herkunftsland keine ähnlichen Förderstrukturen 
vorhanden sind und sie das deutsche Schulsystem als solches noch nicht kennen bzw. verstehen.  
Zudem ist das Thema bei eingewanderten Familien ggf. aufgrund von negativen Erfahrungen, die sie 
mit der Behinderung ihres Kindes im Herkunftsland gemacht haben und/oder wegen Fehlinformatio-
nen zum hiesigen System vielfach sehr emotional und angstbesetzt. Weiterhin erfordern die Gesprä-
che mit den Eltern zu einer möglichen Eröffnung des AO-SF-Verfahrens höchste Kultursensibilität, da

2 
 
neben den o.g. Gründen möglicherweise ein gesellschaftliches oder familiäres Tabuthema angespro-
chen wird. 
Mit dem städtischen Sprachmittlerpool setzt die Stadt Köln zwar seit Ende 2015 im Rahmen des In-
terkulturellen Maßnahmenprogramms städtische Mittel zum Einsatz von zertifizierten Sprach - und 
Integrationsmittler*innen als Instrument der interkulturellen Öffnung von städtischen Regelsystemen, 
Schulen und Kitas ein, jedoch ist der städtische Sprachmittlerpool konzeptionell nicht so ausgelegt, 
den Bedarf in diesem speziellen Bereich aufzufangen. Es braucht  hierfür speziell geschulte Sprach- 
und Integrationsmittler*innen, die die schulisch-rechtliche Tragweite des Verfahrens in Elterngesprä-
chen in ihrer ganzen Breite kennen und vermitteln können. So entstand aus dem großen Bedarf her-
aus das landesweit einzigartige Kölner Projekt zur Sprachmittlung in AO-SF-Verfahren. 
Umsetzung des Projektes 
Insgesamt können im Zusammenhang mit dem Projekt 34 speziell für dieses Projekt durch das 
Schulamt geschulte und zertifizierte Sprach - und Integrationsmittler*innen in 25 Sprachen für Anfra-
gen im Rahmen von AO-SF-Verfahren der Vermittlung herangezogen werden. Sie bringen neben der 
Technik professionellen Dolmetschens und der Methodik soziokultureller Vermittlung u. a. fachliches 
Wissen zum Thema Sonderpädagogische Förderung und der Bildungs- und Erziehungsarbeit mit.  
Für die erste Förderphase von Mai 2019 bis Januar 2021 wurden trotz Schulschließungen durch die 
Pandemie die zur Verfügung stehenden Fördermittel in Höhe von 33.000 € komplett ausgeschöpft. Es 
konnten insgesamt 67 Verfahren à drei Gespräche pro Kind in Begleitung einer professionellen 
Sprach- und Integrationsmittlung durchgeführt werden. Die Verfahren beinhalten in der Regel ein 
Erstgespräch, ein Gespräch im Prozess der Gutachtenerstellung beziehungsweise bei der Antragstel-
lung und ein Abschlussgespräch. In der lau fenden zweiten Förderphase wurden bisher 47 Einsätze 
durch Sprachmittler*innen begleitet. 
Zwischenergebnisse  
Die Auswertung der bisherigen Feedbacks der Schulen bzw. der Lehrkräfte verzeichnet neben dem 
großen Zuspruch einen stetig wachsenden Bedarf an professioneller Sprach- und Integrationsmittlung 
in AO-SF-Verfahren. Nicht nur Lehrkräfte, sondern auch Schulleitungen, wie der Sprecher des Schul-
leitergremiums der Förderschulen (LE/ES), haben sich derweil gemeldet und ihre Unterstützung zu 
einer Verstetigung des Projektes angeboten. Dort wird die dringende Notwendigkeit dieser professio-
nellen Sprachmittlung zur Begleitung des AO-SF Verfahrens gesehen. 
Ausblick 
Die Fachberatung für Inklusion der Stadt Köln verzeichnet stetig jährlich wachsende Zahlen der Ver-
fahren um 5-8%, so dass für die kommenden Jahre mit ca. 200 Verfahren und damit auch mit einem 
Anstieg des Bedarfes an begleitender Sprachmittlung zu rechnen ist. 
 
Wichtig ist es, die Sprachmittlung in dem komplexen Verfahren nachhaltig zu verankern, da durch den 
Einsatz von Sprachmittler*innen ein gleichberechtigter Zugang zu Bildung für die Zielgruppe ermög-
licht werden kann und so die Integration und Inklusion ins schulische Regelsystem gefördert wird. Die 
elementare Basis für verbindliche Absprachen und deren Umsetzung in AO-SF-Verfahren ist nicht zu

3 
 
gewährleisten, wenn Sprachbarrieren vorhanden sind.  
Das Projekt „Professionelle Sprach- und Kulturmittlung in AO -SF-Verfahren“ wurde im Juni 2021 
durch die RheinEnergie Stiftung über eine zweite Förderphase bis 31.07.2022 verlängert. Der Träger 
bikup gGmbH plant die Antragstellung bei der RheinEenergie Stiftung Familie für ein 3. Förderjahr. 
Die Aussichten auf eine positive Ausnahmeentscheidung können derzeit nicht eingeschätzt werden. 
 
Das Projekt „Professio nelle Sprach- und Kulturmittlung in AO-SF-Verfahren“ hat sich – wie bereits 
dargestellt – bewährt und hat die Bedarfe bei Eltern und Lehrkräften sehr deutlich gemacht und erfüllt. 
Ein Auslaufen der dankenswerterweise durch die RheinEnergie Stiftung sichergestellten Finanzierung 
sollte nicht zum Auslaufen der dringend benötigten Leistung führen. Daher wird die Schulverwaltung 
alle Anstrengungen unternehmen, die Finanzierung fortzuführen für den wahrscheinlichen Fall einer 
Ablehnung des Förderantrags. Sie wird dies aus veranschlagtem Budget, ggfls. durch Umschichtun-
gen sicherstellen.  
Die Fortführung des Projektes wird ab 01.08.2022 durch das Schulamt für die Stadt Köln sicherge-
stellt, die Finanzierung stellt – wie oben dargestellt – das Amt für Schulentwicklung ab diesem Zeit-
punkt beziehungsweise für den Fall der weiteren Drittmittelförderung zu einem späteren Zeitpunkt 
sicher.  
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (2)

10.05.2022 Integrationsrat
TOP 5.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.05.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0707/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
28.03.2022
Erstellt
28.02.2022 11:00