Beantwortung einer mündlichen Nachfrage von SB Akter im Wirtschaftsausschuss v. 16.11.2023 zu TOP 15.7 Konzeption Food Hub - Sachstand (3596/2023)
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 1340/2024 vom 18.04.2024
Stand: Am 22.04.2024 im Liegenschaftsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anlage1_FoodHub
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Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen An die Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Forsten und ländliche Räume des Landtags NRW Dr. Patricia Peill Postfach 1011 43 40002 Düsseldorf Ausschließlich per E-Mail: anhoerung@landtag.nrw.de Stellungnahme Antrag der Fraktion der SPD „Ohne Großmarkt kein Wochenmarkt: Ernährungssicherheit gewährleisten, alternative Vertriebswege offenhalten“ (Drs.18/6386) vom 17.10.2023 Sehr geehrte Frau Dr. Peill, haben Sie vielen Dank für die Möglichkeit, zu dem Antrag der SPD- Landtagsfraktion „ Ohne Großmarkt kein Wochenmarkt: Ernährungssicherheit gewährleisten,alternative Vertriebswege offenhalten“ Stellung nehmen zu können. Diese Gelegenheit nehmen wir gerne wahr. Die kommunalen Spitzenverbände teilen die Ansicht, dass Großmärkte wichtige Funktionen auf regionaler und kommunaler Ebene erfüllen können. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Bedeutung von Großmärkten für einzelne Städte und Ballungsräume sowie Ballungsrandräume unterschiedlich sein kann. Sehr kritisch sehen wir den Ansatz, dass das Vorhalten einer funktionierenden (Groß-)Markt- Struktur zur Daseinsvorsorge und damit zu den Aufgaben der öffentli- chen Hand gehören soll. 29.01.2023 Städtetag NRW Dr. Christine Wilcken Beigeordnete Telefon 0221 3771-600 christine.wilcken@staedtetag.de Gereonstraße 18 - 32 50670 Köln www.staedtetag-nrw.de Aktenzeichen: 72.12.30 D Landkreistag NRW Dr. Marco Kuhn Erster Beigeordneter Telefon 0211 300491-300 m.kuhn@lkt-nrw.de Kavalleriestraße 8 40213 Düsseldorf www.lkt-nrw.de Aktenzeichen: Städte- und Gemeindebund NRW Horst-Heinrich Gerbrand Geschäftsführer Telefon 0211 4587-241 horst-heinrich.gerbrand@ kommunen.nrw Kaiserswerther Straße 199 - 201 40474 Düsseldorf www.kommunen.nrw Aktenzeichen: 30.0.4-002/003 18 NEUDRUCK STELLUNGNAHME 18/1239 A17 STÄDTETAG NRW • LANDKREISTAG ...__r NORDRHEIN-WESTFALEN { ~ dteh- ~nd Gemeindebund or r ein-Westfalen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN · WAHLPERIODE Seite 2 / 4 Im Einzelnen möchten wir folgende Punkte benennen: 1. Wirtschaftliche Bedeutung Wirtschaftlich können Großmärkte für Arbeitsplätze und Betriebe in den Kommunen bzw. in der Region bedeutsam sein. Für regionale Lebensmittelerzeuger bilden die Großmärkte einen wichtigen Absatzmarkt. Über die Bündelung verschiedener Erzeuger schaffen Großmärkte ein breiteres Sortiment. Hinzuweisen ist auch auf die Bindefunktion für Wochenmärkte in den Städten und Gemeinden sowie die Gastronomie. Gerade die Wochenmärkte spielen in den Kommunen eine wichtige Rolle. Sie sorgen in kleineren Städten und den einzelnen Quartieren der Metropolen nicht nur für Geschäftsaktivitäten sondern auch für einen sozialen Treffpunkt und Aufenthaltsqualität. Grundlage für den Bestand attraktiver und damit gut besuchter Wochenmärkte ist ein umfassendes und frisches Angebot. Voraussetzung hierfür sind funktionierende Lieferstrukturen im Hintergrund. Großmärkte können hier eine bedeutsame Rolle einnehmen. Auch der Bestand von Gaststätten ist für die Städte und Gemeinden ausgesprochen wichtig. Denn gastronomische Angebote tragen entscheidend zur Attraktivität einer Kommune und gerade der Zentren bei. Damit Restaurants und Cafés erfolgreich arbeiten können, brauchen Sie die Großmärkte als verlässliche Bezugsquellen. Schließlich liegt in den Großmärkten bei der Versorgung in Kitas und Schulen nennbares Potenzial. Einige Städte und Gemeinden etablieren in den Mensen bereits ein Angebot basierend auf lokal erzeugten und gesunden Produkten. Für eine flächendeckende Außer-Haus-Verpflegung dieser Art braucht es eine funktionierende Logistik, in die sich die Großmarktstrukturen einfügen können. 2. Versorgungssicherheit Wir teilen die Einschätzung, dass Großmärkte – insbesondere in Krisenlagen wie der Corona- Pandemie – die Funktion als Zentren der regionalen Versorgung zukommen kann. In NRW sind einige Großmarkt-Standorte entlang der Ballungszentren in Ruhrgebiet und Rheinland aber auch in Ostwestfalen mit dieser Bedeutung erkennbar. In Krisenzeiten ist eine Versorgung mit kurzen Transportwegen und enger Anbindung an mehrere Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher vorteilhaft. 3. Daseinsvorsorge Der Antrag der SPD Landtagsfraktion wird aus kommunaler Sicht eher kritisch gesehen. Dieses möchten wir wie folgt begründen: Seite 3 / 4 Der Landtag soll feststellen, dass das Vorhalten einer funktionierenden (Groß-)Markt-Struktur zur Daseinsvorsorge und damit zu den Aufgaben der öffentlichen Hand gehört. Da die Großmärkte von den Kommunen betrieben werden, kann daher nur die kommunale Daseinsvorsorge gemeint sein. Welche Einrichtungen zur kommunalen Daseinsvorsorge vorgehalten werden, unterliegt der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie in Artikel 28 Abs. II GG. Insbesondere berücksichtigt der SPD-Antrag nicht, ob der Großmarkt kostenneutral betrieben werden kann. Falls das Land der Meinung sein sollte, dass die Aufrechterhaltung des Großmarktbetriebes für die Versorgungssi- cherheit notwendig ist und damit zu einer Pflichtaufgabe der Kommunen werden sollte, wären nach dem Konnexitätsprinzip auch die Kosten vom Land zu tragen. Festzustellen ist, dass in einigen Städten der Großmarkt seine Funktion als Einrichtung der Da- seinsvorsorge längst verloren hat. Er ist für Bürgerinnen und Bürger nicht zugänglich. Die Betriebe, die berechtigt sind, auf dem Großmarkt einzukaufen (insbes. Gastronomie, Hoteliers und der Einzelhandel) haben mittler- weile zahlreiche andere Möglichkeiten, sich mit frischem Obst und Gemüse zu versorgen. Ein Versorgungsgrad von nur noch um die 30 Prozent ist nicht selten. Darüber hinaus nimmt die Nachfrage von großmarkttypischen Betrieben nach Flächen auf dem Großmarkt in den letzten Jahren kontinuierlich ab, sodass zunehmend Flächen an großmarkt- fremde Interessenten zugewiesen werden. Großmärkte können eine gute Rolle spielen im Zusammenspiel mit den Wochenmärkten. Eine Gefährdung der Wochenmärkte durch den Wegfall von Großmärkten halten wir allerdings pau- schal nicht für gegeben. Auch aus Sicht des Europarechts ergibt sich keine Verpflichtung zur Aufrechterhaltung von Groß- märkten, um die Versorgungssicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten: Der Begriff der Dienst- leistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) im Europarecht entspricht im We- sentlichen dem Begriff der Daseinsvorsorge im nationalen Recht. Gemäß der Protokollerklärung sind hier die Mitgliedstaaten für die inhaltliche Bestimmung der DAWI-Leistungen zuständig. Die Protokollerklärung ist für die Auslegung des Primärrechts bindend. Nach Auslegung der Kommis- sion beschränken sich daher die Rechte der Europäischen Organe bei der Bestimmung von DAWI auf offenkundige Beurteilungsfehler. Weil die Kompetenz der Bestimmung von DAWI bei den Mitgliedstaaten liegt, können diesbezügliche Resolutionen des EU-Parlaments für die Mitglied- staaten keine Rechtsverbindlichkeit schaffen. Sie binden allenfalls die anderen Europäischen Or- gane bei der Prüfung von Beurteilungsfehlern. Für die Beurteilung, ob ein Großmarkt für die Da- seinsvorsorge notwendig ist, ist die EP-Resolution lediglich als politischer Appell zu berücksichti- gen, eine Rechtspflicht ergibt sich daraus nicht. Die im Antrag erwähnte Resolution des EU-Parlament trägt den Titel "Gewährleistung der Le- bensmittelsicherheit und der langfristigen Widerstandsfähigkeit der EU-Landwirtschaft". Insge- samt besteht diese aus 110 Unterpunkten bzw. Artikeln. Im Mittelpunkt stehen der Erhalt und die Förderung einer nachhaltigen und widerstandsfähigen Landwirtschaft. Seite 4 / 4 Die Resolution formuliert vier zentrale Ziele für die Zukunft der europäischen Landwirtschaft: 1. Selbstversorgung mit Lebensmitteln in der EU, 2. Investitionen in landwirtschaftliche Innovation und Digitalisierung, 3. Schutz des landwirtschaftlichen Unternehmertums bei der Umsetzung des Green Deal 4. Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung. Lediglich die Artikel Nr. 46 und 47 beschäftigen sich unter der Überschrift „Logistik“ mit dem Thema Großhandelsmärkte. In ihrem Appell fordert die Resolution zum einen, dass die Union die Rolle der Logistikzentren, insbesondere der Großhandelsmärkte, als strategisch wichtig anerkennt, da sie ein fester und er- gänzender Bestandteil der landwirtschaftlichen Primärerzeugung sind, ohne die die Landwirte und Transportunternehmen die Verbraucher nicht gleichmäßig und bedarfsgerecht beliefern könnten (Ziffer. 46). In Ziffer 47 fordert die Resolution Investitionen in die Infrastruktur, um den Transport und die La- gerung frischer oder anderer landwirtschaftlicher Erzeugnisse nachhaltiger zu gestalten, was auch dazu beiträgt, die Lebensmittelverschwendung und den ökologischen Fußabdruck der Bran- che zu verringern. Die Union soll in diesem Zusammenhang, regionale Unterschiede anerkennen, um die lokale Erzeugung von Lebensmitteln anzuregen und dünn besiedelte Gebiete und deren Bedürfnisse zu berücksichtigen. Die Resolution bekräftigt die Bedeutung des Großhandels im Lebensmittelsektor für eine krisen- feste Versorgung der Bevölkerung mit in der EU produzierten Lebensmittel. Sie beinhaltet jedoch keine Forderung nach Erhalt des traditionellen Großmarktmodells, das von der öffentlichen Hand betrieben wird. Deshalb kann daraus nicht abgeleitet werden, dass Großmärkte als öffentliche Einrichtungen zwingend weiterzubetreiben sind, auch nicht unter dem Aspekt der Daseinsvorsorge. Mit freundlichen Grüßen Dr. Christine Wilcken Dr. Marco Kuhn Beigeordnete Erster Beigeordneter des Städtetages Nordrhein-Westfalen des Landkreistages Nordrhein-Westfalen Horst-Heinrich Gerbrand Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen -
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/23 Vorlagen-Nummer 18.04.2024 1340/2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Wirtschaftsausschuss 18.04.2024 Liegenschaftsausschuss 22.04.2024 Beantwortung einer mündlichen Nachfrage von SB Akter im Wirtschaftsausschuss v. 16.11.2023 zu TOP 15.7 Konzeption Food Hub - Sachstand (3596/2023) Mündliche Nachfrage von SB Akter im Wirtschaftsausschusses 16.11.2023 zu TOP 15.7 Konzeption Food Hub – Sachstand (3596/2023) SB Herr Akter stellt folgende Nachfragen zu der Vorlage: Am 14.06 habe die EU die Richtlinie Gewährleistung der Ernährungssicherheit und der lang- fristigen Widerstandsfähigkeit der Landwirtschaft in der EU – EU(2022/2183(INI)) verabschie- det, in der sie Bedeutung der Großmärkte für die regionale Ernährungs- und Versorgungssi- cherheit feststellt. 1- Ist diese Richtlinie der Verwaltung bekannt und wird sie diese im Rahmen ihrer Überle- gungen für einen Frischemarkt/Food Hub berücksichtigen. 2- Wird die Frage der Daseinsvorsorge vor dem Hintergrund dieser Richtlinie erneut ge- prüft werden und ggf. ein Notifizierungsverfahren eingeleitet, um sicherzustellen, dass die Stadt Köln weiterhin ihrer Verpflichtung der Daseinsfürsorge nachkommen kann? Antwort der Verwaltung: Die in der Anfrage erwähnte Resolution des EU-Parlaments ist der Verwaltung bekannt und wird von der Verwaltung bei Ihren Überlegungen berücksichtigt. Die Resolution bekräftigt die Bedeutung des Großhandels im Lebensmittelsektor für eine kri- senfeste Versorgung der Bevölkerung mit in der EU produzierten Lebensmittel. Sie beinhaltet jedoch keine Forderung nach Erhalt des traditionellen Großmarktmodells, das von der öffentli- chen Hand betrieben wird. Das Thema und die Resolution waren Gegenstand einer Anhörung im Landtag NRW. Zum Antrag der Fraktion der SPD „Ohne Großmarkt kein Wochenmarkt: Ernährungssicherheit ge- währleisten, alternative Vertriebswege offenhalten“ (Drs.18/6386) vom 17.10.2023 haben die kommunalen Spitzenverbände schriftlich Stellung genommen (vgl. Anlage 1). In der Stellungnahme heißt es: „Der Antrag der SPD Landtagsfraktion wird aus kommunaler Sicht eher kritisch gese- hen. Dieses möchten wir wie folgt begründen: Der Landtag soll feststellen, dass das Vorhalten einer funktionierenden (Groß-)Markt- Struktur zur Daseinsvorsorge und damit zu den Aufgaben der öffentlichen Hand ge- hört. Da die Großmärkte von den Kommunen betrieben werden, kann daher nur die kommunale Daseinsvorsorge gemeint sein. Welche Einrichtungen zur kommunalen Daseinsvorsorge vorgehalten werden, unterliegt der kommunalen Selbstverwaltungs- garantie in Artikel 28 Abs. II GG. Insbesondere berücksichtigt der SPD-Antrag nicht, ob der Großmarkt kostenneutral betrieben werden kann. Falls das Land der Meinung sein 2 sollte, dass die Aufrechterhaltung des Großmarktbetriebes für die Versorgungssicher- heit notwendig ist und damit zu einer Pflichtaufgabe der Kommunen werden sollte, wä- ren nach dem Konnexitätsprinzip auch die Kosten vom Land zu tragen. Festzustellen ist, dass in einigen Städten der Großmarkt seine Funktion als Einrichtung der Daseinsvorsorge längst verloren hat. Er ist für Bürgerinnen und Bürger nicht zugänglich. Die Betriebe, die berechtigt sind, auf dem Großmarkt einzukaufen (insbes. Gastronomie, Hoteliers und der Einzelhan- del) haben mittlerweile zahlreiche andere Möglichkeiten, sich mit frischem Obst und Gemüse zu versorgen. Ein Versorgungsgrad von nur noch um die 30 Prozent ist nicht selten. Darüber hinaus nimmt die Nachfrage von großmarkttypischen Betrieben nach Flächen auf dem Großmarkt in den letzten Jahren kontinuierlich ab, sodass zunehmend Flä- chen an großmarktfremde Interessenten zugewiesen werden. Großmärkte können eine gute Rolle spielen im Zusammenspiel mit den Wochenmärk- ten. Eine Gefährdung der Wochenmärkte durch den Wegfall von Großmärkten halten wir allerdings pauschal nicht für gegeben. Auch aus Sicht des Europarechts ergibt sich keine Verpflichtung zur Aufrechterhaltung von Großmärkten, um die Versorgungssicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten: Der Begriff der Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) im Europarecht entspricht im Wesentlichen dem Begriff der Daseinsvorsorge im nationa- len Recht. Gemäß der Protokollerklärung sind hier die Mitgliedstaaten für die inhaltli- che Bestimmung der DAWI-Leistungen zuständig. Die Protokollerklärung ist für die Auslegung des Primärrechts bindend. Nach Auslegung der Kommission beschränken sich daher die Rechte der Europäischen Organe bei der Bestimmung von DAWI auf offenkundige Beurteilungsfehler. Weil die Kompetenz der Bestimmung von DAWI bei den Mitgliedstaaten liegt, können diesbezügliche Resolutionen des EU-Parlaments für die Mitgliedstaaten keine Rechtsverbindlichkeit schaffen. Sie binden allenfalls die an- deren Europäischen Organe bei der Prüfung von Beurteilungsfehlern. Für die Beurtei- lung, ob ein Großmarkt für die Daseinsvorsorge notwendig ist, ist die EP-Resolution lediglich als politischer Appell zu berücksichtigen, eine Rechtspflicht ergibt sich daraus nicht. Die im Antrag erwähnte Resolution des EU-Parlament trägt den Titel "Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit und der langfristigen Widerstandsfähigkeit der EU-Landwirt- schaft". Insgesamt besteht diese aus 110 Unterpunkten bzw. Artikeln. Im Mittelpunkt stehen der Erhalt und die Förderung einer nachhaltigen und widerstandsfähigen Land- wirtschaft. Die Resolution formuliert vier zentrale Ziele für die Zukunft der europäi- schen Landwirtschaft: 1. Selbstversorgung mit Lebensmitteln in der EU, 2. Investitionen in landwirtschaftliche Innovation und Digitalisierung, 3. Schutz des landwirtschaftlichen Unternehmertums bei der Umsetzung des Green Deal 4. Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung. Lediglich die Artikel Nr. 46 und 47 beschäftigen sich unter der Überschrift „Logistik“ mit dem Thema Großhandelsmärkte. In ihrem Appell fordert die Resolution zum einen, dass die Union die Rolle der Logistik- zentren, insbesondere der Großhandelsmärkte, als strategisch wichtig anerkennt, da sie ein fester und ergänzender Bestandteil der landwirtschaftlichen Primärerzeugung sind, ohne die die Landwirte und Transportunternehmen die Verbraucher nicht gleich- mäßig und bedarfsgerecht beliefern könnten (Ziffer. 46). In Ziffer 47 fordert die Resolution Investitionen in die Infrastruktur, um den Transport und die Lagerung frischer oder anderer landwirtschaftlicher Erzeugnisse nachhaltiger zu gestalten, was auch dazu beiträgt, die Lebensmittelverschwendung und den ökolo- gischen Fußabdruck der Branche zu verringern. Die Union soll in diesem Zusammen- hang, regionale Unterschiede anerkennen, um die lokale Erzeugung von Lebensmit- teln anzuregen und dünn besiedelte Gebiete und deren Bedürfnisse zu berücksichti- gen. Die Resolution bekräftigt die Bedeutung des Großhandels im Lebensmittelsektor für eine krisenfeste Versorgung der Bevölkerung mit in der EU produzierten Lebensmittel. Sie beinhaltet jedoch keine Forderung nach Erhalt des traditionellen Großmarktmo- dells, das von der öffentlichen Hand betrieben wird. 3 Deshalb kann daraus nicht abgeleitet werden, dass Großmärkte als öffentliche Einrich- tungen zwingend weiterzubetreiben sind, auch nicht unter dem Aspekt der Daseinsvor- sorge. Die Verwaltung schließt sich der Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände an. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf
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22.04.2024 zuletzt
TOP 5.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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