1340/2024
Beantwortung einer mündlichen Nachfrage von SB Akter im Wirtschaftsausschuss v. 16.11.2023 zu TOP 15.7 Konzeption Food Hub - Sachstand (3596/2023)
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
7515 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VIII/23
Vorlagen-Nummer 18.04.2024
1340/2024
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Wirtschaftsausschuss 18.04.2024
Liegenschaftsausschuss 22.04.2024
Beantwortung einer mündlichen Nachfrage von SB Akter im Wirtschaftsausschuss v.
16.11.2023 zu TOP 15.7 Konzeption Food Hub - Sachstand (3596/2023)
Mündliche Nachfrage von SB Akter im Wirtschaftsausschusses 16.11.2023 zu TOP 15.7
Konzeption Food Hub – Sachstand (3596/2023)
SB Herr Akter stellt folgende Nachfragen zu der Vorlage:
Am 14.06 habe die EU die Richtlinie Gewährleistung der Ernährungssicherheit und der lang-
fristigen Widerstandsfähigkeit der Landwirtschaft in der EU – EU(2022/2183(INI)) verabschie-
det, in der sie Bedeutung der Großmärkte für die regionale Ernährungs- und Versorgungssi-
cherheit feststellt.
1- Ist diese Richtlinie der Verwaltung bekannt und wird sie diese im Rahmen ihrer Überle-
gungen für einen Frischemarkt/Food Hub berücksichtigen.
2- Wird die Frage der Daseinsvorsorge vor dem Hintergrund dieser Richtlinie erneut ge-
prüft werden und ggf. ein Notifizierungsverfahren eingeleitet, um sicherzustellen, dass
die Stadt Köln weiterhin ihrer Verpflichtung der Daseinsfürsorge nachkommen kann?
Antwort der Verwaltung:
Die in der Anfrage erwähnte Resolution des EU-Parlaments ist der Verwaltung bekannt und
wird von der Verwaltung bei Ihren Überlegungen berücksichtigt.
Die Resolution bekräftigt die Bedeutung des Großhandels im Lebensmittelsektor für eine kri-
senfeste Versorgung der Bevölkerung mit in der EU produzierten Lebensmittel. Sie beinhaltet
jedoch keine Forderung nach Erhalt des traditionellen Großmarktmodells, das von der öffentli-
chen Hand betrieben wird.
Das Thema und die Resolution waren Gegenstand einer Anhörung im Landtag NRW. Zum
Antrag der Fraktion der SPD „Ohne Großmarkt kein Wochenmarkt: Ernährungssicherheit ge-
währleisten, alternative Vertriebswege offenhalten“ (Drs.18/6386) vom 17.10.2023 haben die
kommunalen Spitzenverbände schriftlich Stellung genommen (vgl. Anlage 1).
In der Stellungnahme heißt es:
„Der Antrag der SPD Landtagsfraktion wird aus kommunaler Sicht eher kritisch gese-
hen. Dieses möchten wir wie folgt begründen:
Der Landtag soll feststellen, dass das Vorhalten einer funktionierenden (Groß-)Markt-
Struktur zur Daseinsvorsorge und damit zu den Aufgaben der öffentlichen Hand ge-
hört. Da die Großmärkte von den Kommunen betrieben werden, kann daher nur die
kommunale Daseinsvorsorge gemeint sein. Welche Einrichtungen zur kommunalen
Daseinsvorsorge vorgehalten werden, unterliegt der kommunalen Selbstverwaltungs-
garantie in Artikel 28 Abs. II GG. Insbesondere berücksichtigt der SPD-Antrag nicht, ob
der Großmarkt kostenneutral betrieben werden kann. Falls das Land der Meinung sein
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sollte, dass die Aufrechterhaltung des Großmarktbetriebes für die Versorgungssicher-
heit notwendig ist und damit zu einer Pflichtaufgabe der Kommunen werden sollte, wä-
ren nach dem Konnexitätsprinzip auch die Kosten vom Land zu tragen.
Festzustellen ist, dass in einigen Städten der Großmarkt seine Funktion als Einrichtung
der Daseinsvorsorge längst verloren hat.
Er ist für Bürgerinnen und Bürger nicht zugänglich. Die Betriebe, die berechtigt sind,
auf dem Großmarkt einzukaufen (insbes. Gastronomie, Hoteliers und der Einzelhan-
del) haben mittlerweile zahlreiche andere Möglichkeiten, sich mit frischem Obst und
Gemüse zu versorgen. Ein Versorgungsgrad von nur noch um die 30 Prozent ist nicht
selten.
Darüber hinaus nimmt die Nachfrage von großmarkttypischen Betrieben nach Flächen
auf dem Großmarkt in den letzten Jahren kontinuierlich ab, sodass zunehmend Flä-
chen an großmarktfremde Interessenten zugewiesen werden.
Großmärkte können eine gute Rolle spielen im Zusammenspiel mit den Wochenmärk-
ten. Eine Gefährdung der Wochenmärkte durch den Wegfall von Großmärkten halten
wir allerdings pauschal nicht für gegeben.
Auch aus Sicht des Europarechts ergibt sich keine Verpflichtung zur Aufrechterhaltung
von Großmärkten, um die Versorgungssicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten:
Der Begriff der Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) im
Europarecht entspricht im Wesentlichen dem Begriff der Daseinsvorsorge im nationa-
len Recht. Gemäß der Protokollerklärung sind hier die Mitgliedstaaten für die inhaltli-
che Bestimmung der DAWI-Leistungen zuständig. Die Protokollerklärung ist für die
Auslegung des Primärrechts bindend. Nach Auslegung der Kommission beschränken
sich daher die Rechte der Europäischen Organe bei der Bestimmung von DAWI auf
offenkundige Beurteilungsfehler. Weil die Kompetenz der Bestimmung von DAWI bei
den Mitgliedstaaten liegt, können diesbezügliche Resolutionen des EU-Parlaments für
die Mitgliedstaaten keine Rechtsverbindlichkeit schaffen. Sie binden allenfalls die an-
deren Europäischen Organe bei der Prüfung von Beurteilungsfehlern. Für die Beurtei-
lung, ob ein Großmarkt für die Daseinsvorsorge notwendig ist, ist die EP-Resolution
lediglich als politischer Appell zu berücksichtigen, eine Rechtspflicht ergibt sich daraus
nicht.
Die im Antrag erwähnte Resolution des EU-Parlament trägt den Titel "Gewährleistung
der Lebensmittelsicherheit und der langfristigen Widerstandsfähigkeit der EU-Landwirt-
schaft". Insgesamt besteht diese aus 110 Unterpunkten bzw. Artikeln. Im Mittelpunkt
stehen der Erhalt und die Förderung einer nachhaltigen und widerstandsfähigen Land-
wirtschaft. Die Resolution formuliert vier zentrale Ziele für die Zukunft der europäi-
schen Landwirtschaft:
1. Selbstversorgung mit Lebensmitteln in der EU,
2. Investitionen in landwirtschaftliche Innovation und Digitalisierung,
3. Schutz des landwirtschaftlichen Unternehmertums bei der Umsetzung des Green
Deal
4. Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung.
Lediglich die Artikel Nr. 46 und 47 beschäftigen sich unter der Überschrift „Logistik“ mit
dem Thema Großhandelsmärkte.
In ihrem Appell fordert die Resolution zum einen, dass die Union die Rolle der Logistik-
zentren, insbesondere der Großhandelsmärkte, als strategisch wichtig anerkennt, da
sie ein fester und ergänzender Bestandteil der landwirtschaftlichen Primärerzeugung
sind, ohne die die Landwirte und Transportunternehmen die Verbraucher nicht gleich-
mäßig und bedarfsgerecht beliefern könnten (Ziffer. 46).
In Ziffer 47 fordert die Resolution Investitionen in die Infrastruktur, um den Transport
und die Lagerung frischer oder anderer landwirtschaftlicher Erzeugnisse nachhaltiger
zu gestalten, was auch dazu beiträgt, die Lebensmittelverschwendung und den ökolo-
gischen Fußabdruck der Branche zu verringern. Die Union soll in diesem Zusammen-
hang, regionale Unterschiede anerkennen, um die lokale Erzeugung von Lebensmit-
teln anzuregen und dünn besiedelte Gebiete und deren Bedürfnisse zu berücksichti-
gen.
Die Resolution bekräftigt die Bedeutung des Großhandels im Lebensmittelsektor für
eine krisenfeste Versorgung der Bevölkerung mit in der EU produzierten Lebensmittel.
Sie beinhaltet jedoch keine Forderung nach Erhalt des traditionellen Großmarktmo-
dells, das von der öffentlichen Hand betrieben wird.
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Deshalb kann daraus nicht abgeleitet werden, dass Großmärkte als öffentliche Einrich-
tungen zwingend weiterzubetreiben sind, auch nicht unter dem Aspekt der Daseinsvor-
sorge.
Die Verwaltung schließt sich der Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände an.
Gez. Wolfgramm
Anlage1_FoodHub
9991 Zeichen
Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen
An die Vorsitzende des
Ausschusses für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz,
Landwirtschaft und Forsten und ländliche Räume des
Landtags NRW
Dr. Patricia Peill
Postfach 1011 43
40002 Düsseldorf
Ausschließlich per E-Mail: anhoerung@landtag.nrw.de
Stellungnahme
Antrag der Fraktion der SPD
„Ohne Großmarkt kein Wochenmarkt:
Ernährungssicherheit gewährleisten, alternative
Vertriebswege offenhalten“ (Drs.18/6386) vom 17.10.2023
Sehr geehrte Frau Dr. Peill,
haben Sie vielen Dank für die Möglichkeit, zu dem Antrag der SPD-
Landtagsfraktion „ Ohne Großmarkt kein Wochenmarkt:
Ernährungssicherheit gewährleisten,alternative Vertriebswege
offenhalten“ Stellung nehmen zu können. Diese Gelegenheit nehmen
wir gerne wahr.
Die kommunalen Spitzenverbände teilen die Ansicht, dass Großmärkte
wichtige Funktionen auf regionaler und kommunaler Ebene erfüllen
können. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Bedeutung von
Großmärkten für einzelne Städte und Ballungsräume sowie
Ballungsrandräume unterschiedlich sein kann. Sehr kritisch sehen wir
den Ansatz, dass das Vorhalten einer funktionierenden (Groß-)Markt-
Struktur zur Daseinsvorsorge und damit zu den Aufgaben der öffentli-
chen Hand gehören soll.
29.01.2023
Städtetag NRW
Dr. Christine Wilcken
Beigeordnete
Telefon 0221 3771-600
christine.wilcken@staedtetag.de
Gereonstraße 18 - 32
50670 Köln
www.staedtetag-nrw.de
Aktenzeichen: 72.12.30 D
Landkreistag NRW
Dr. Marco Kuhn
Erster Beigeordneter
Telefon 0211 300491-300
m.kuhn@lkt-nrw.de
Kavalleriestraße 8
40213 Düsseldorf
www.lkt-nrw.de
Aktenzeichen:
Städte- und Gemeindebund NRW
Horst-Heinrich Gerbrand
Geschäftsführer
Telefon 0211 4587-241
horst-heinrich.gerbrand@
kommunen.nrw
Kaiserswerther Straße 199 - 201
40474 Düsseldorf
www.kommunen.nrw
Aktenzeichen: 30.0.4-002/003
18
NEUDRUCK
STELLUNGNAHME
18/1239
A17
STÄDTETAG
NRW
• LANDKREISTAG
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LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
· WAHLPERIODE
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Im Einzelnen möchten wir folgende Punkte benennen:
1. Wirtschaftliche Bedeutung
Wirtschaftlich können Großmärkte für Arbeitsplätze und Betriebe in den Kommunen bzw. in der
Region bedeutsam sein. Für regionale Lebensmittelerzeuger bilden die Großmärkte einen
wichtigen Absatzmarkt. Über die Bündelung verschiedener Erzeuger schaffen Großmärkte ein
breiteres Sortiment.
Hinzuweisen ist auch auf die Bindefunktion für Wochenmärkte in den Städten und Gemeinden
sowie die Gastronomie.
Gerade die Wochenmärkte spielen in den Kommunen eine wichtige Rolle. Sie sorgen in kleineren
Städten und den einzelnen Quartieren der Metropolen nicht nur für Geschäftsaktivitäten
sondern auch für einen sozialen Treffpunkt und Aufenthaltsqualität. Grundlage für den Bestand
attraktiver und damit gut besuchter Wochenmärkte ist ein umfassendes und frisches Angebot.
Voraussetzung hierfür sind funktionierende Lieferstrukturen im Hintergrund. Großmärkte können
hier eine bedeutsame Rolle einnehmen.
Auch der Bestand von Gaststätten ist für die Städte und Gemeinden ausgesprochen wichtig.
Denn gastronomische Angebote tragen entscheidend zur Attraktivität einer Kommune und
gerade der Zentren bei. Damit Restaurants und Cafés erfolgreich arbeiten können, brauchen Sie
die Großmärkte als verlässliche Bezugsquellen.
Schließlich liegt in den Großmärkten bei der Versorgung in Kitas und Schulen nennbares
Potenzial. Einige Städte und Gemeinden etablieren in den Mensen bereits ein Angebot basierend
auf lokal erzeugten und gesunden Produkten. Für eine flächendeckende Außer-Haus-Verpflegung
dieser Art braucht es eine funktionierende Logistik, in die sich die Großmarktstrukturen einfügen
können.
2. Versorgungssicherheit
Wir teilen die Einschätzung, dass Großmärkte – insbesondere in Krisenlagen wie der Corona-
Pandemie – die Funktion als Zentren der regionalen Versorgung zukommen kann. In NRW sind
einige Großmarkt-Standorte entlang der Ballungszentren in Ruhrgebiet und Rheinland aber auch
in Ostwestfalen mit dieser Bedeutung erkennbar. In Krisenzeiten ist eine Versorgung mit kurzen
Transportwegen und enger Anbindung an mehrere Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher
vorteilhaft.
3. Daseinsvorsorge
Der Antrag der SPD Landtagsfraktion wird aus kommunaler Sicht eher kritisch gesehen. Dieses
möchten wir wie folgt begründen:
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Der Landtag soll feststellen, dass das Vorhalten einer funktionierenden (Groß-)Markt-Struktur zur
Daseinsvorsorge und damit zu den Aufgaben der öffentlichen Hand gehört. Da die Großmärkte
von den Kommunen betrieben werden, kann daher nur die kommunale Daseinsvorsorge gemeint
sein. Welche Einrichtungen zur kommunalen Daseinsvorsorge vorgehalten werden, unterliegt der
kommunalen Selbstverwaltungsgarantie in Artikel 28 Abs. II GG. Insbesondere berücksichtigt der
SPD-Antrag nicht, ob der Großmarkt kostenneutral betrieben werden kann. Falls das Land der
Meinung sein sollte, dass die Aufrechterhaltung des Großmarktbetriebes für die Versorgungssi-
cherheit notwendig ist und damit zu einer Pflichtaufgabe der Kommunen werden sollte, wären
nach dem Konnexitätsprinzip auch die Kosten vom Land zu tragen.
Festzustellen ist, dass in einigen Städten der Großmarkt seine Funktion als Einrichtung der Da-
seinsvorsorge längst verloren hat.
Er ist für Bürgerinnen und Bürger nicht zugänglich. Die Betriebe, die berechtigt sind, auf dem
Großmarkt einzukaufen (insbes. Gastronomie, Hoteliers und der Einzelhandel) haben mittler-
weile zahlreiche andere Möglichkeiten, sich mit frischem Obst und Gemüse zu versorgen. Ein
Versorgungsgrad von nur noch um die 30 Prozent ist nicht selten.
Darüber hinaus nimmt die Nachfrage von großmarkttypischen Betrieben nach Flächen auf dem
Großmarkt in den letzten Jahren kontinuierlich ab, sodass zunehmend Flächen an großmarkt-
fremde Interessenten zugewiesen werden.
Großmärkte können eine gute Rolle spielen im Zusammenspiel mit den Wochenmärkten. Eine
Gefährdung der Wochenmärkte durch den Wegfall von Großmärkten halten wir allerdings pau-
schal nicht für gegeben.
Auch aus Sicht des Europarechts ergibt sich keine Verpflichtung zur Aufrechterhaltung von Groß-
märkten, um die Versorgungssicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten: Der Begriff der Dienst-
leistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) im Europarecht entspricht im We-
sentlichen dem Begriff der Daseinsvorsorge im nationalen Recht. Gemäß der Protokollerklärung
sind hier die Mitgliedstaaten für die inhaltliche Bestimmung der DAWI-Leistungen zuständig. Die
Protokollerklärung ist für die Auslegung des Primärrechts bindend. Nach Auslegung der Kommis-
sion beschränken sich daher die Rechte der Europäischen Organe bei der Bestimmung von DAWI
auf offenkundige Beurteilungsfehler. Weil die Kompetenz der Bestimmung von DAWI bei den
Mitgliedstaaten liegt, können diesbezügliche Resolutionen des EU-Parlaments für die Mitglied-
staaten keine Rechtsverbindlichkeit schaffen. Sie binden allenfalls die anderen Europäischen Or-
gane bei der Prüfung von Beurteilungsfehlern. Für die Beurteilung, ob ein Großmarkt für die Da-
seinsvorsorge notwendig ist, ist die EP-Resolution lediglich als politischer Appell zu berücksichti-
gen, eine Rechtspflicht ergibt sich daraus nicht.
Die im Antrag erwähnte Resolution des EU-Parlament trägt den Titel "Gewährleistung der Le-
bensmittelsicherheit und der langfristigen Widerstandsfähigkeit der EU-Landwirtschaft". Insge-
samt besteht diese aus 110 Unterpunkten bzw. Artikeln. Im Mittelpunkt stehen der Erhalt und
die Förderung einer nachhaltigen und widerstandsfähigen Landwirtschaft.
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Die Resolution formuliert vier zentrale Ziele für die Zukunft der europäischen Landwirtschaft:
1. Selbstversorgung mit Lebensmitteln in der EU,
2. Investitionen in landwirtschaftliche Innovation und Digitalisierung,
3. Schutz des landwirtschaftlichen Unternehmertums bei der Umsetzung des Green Deal
4. Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung.
Lediglich die Artikel Nr. 46 und 47 beschäftigen sich unter der Überschrift „Logistik“ mit dem
Thema Großhandelsmärkte.
In ihrem Appell fordert die Resolution zum einen, dass die Union die Rolle der Logistikzentren,
insbesondere der Großhandelsmärkte, als strategisch wichtig anerkennt, da sie ein fester und er-
gänzender Bestandteil der landwirtschaftlichen Primärerzeugung sind, ohne die die Landwirte
und Transportunternehmen die Verbraucher nicht gleichmäßig und bedarfsgerecht beliefern
könnten (Ziffer. 46).
In Ziffer 47 fordert die Resolution Investitionen in die Infrastruktur, um den Transport und die La-
gerung frischer oder anderer landwirtschaftlicher Erzeugnisse nachhaltiger zu gestalten, was
auch dazu beiträgt, die Lebensmittelverschwendung und den ökologischen Fußabdruck der Bran-
che zu verringern. Die Union soll in diesem Zusammenhang, regionale Unterschiede anerkennen,
um die lokale Erzeugung von Lebensmitteln anzuregen und dünn besiedelte Gebiete und deren
Bedürfnisse zu berücksichtigen.
Die Resolution bekräftigt die Bedeutung des Großhandels im Lebensmittelsektor für eine krisen-
feste Versorgung der Bevölkerung mit in der EU produzierten Lebensmittel. Sie beinhaltet jedoch
keine Forderung nach Erhalt des traditionellen Großmarktmodells, das von der öffentlichen Hand
betrieben wird.
Deshalb kann daraus nicht abgeleitet werden, dass Großmärkte als öffentliche Einrichtungen
zwingend weiterzubetreiben sind, auch nicht unter dem Aspekt der Daseinsvorsorge.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christine Wilcken Dr. Marco Kuhn
Beigeordnete Erster Beigeordneter
des Städtetages Nordrhein-Westfalen des Landkreistages Nordrhein-Westfalen
Horst-Heinrich Gerbrand
Geschäftsführer
des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1340/2024
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 18.04.2024
- Erstellt
- 18.04.2024 09:20