2260/2019
Sachstandsbericht zum Beschluss zu TOP 3.2 aus der Sitzung des KUK am 26.03.2019 (AN/0438/2019)
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/VII Vorlagen-Nummer 25.06.2019 2260/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 25.06.2019 Sachstandsbericht zum Beschluss zu TOP 3.2 aus der Sitzung des KUK am 26.03.2019 (AN/0438/2019) In seiner Sitzung am 26.03.2019 hat der Ausschuss Kunst und Kultur unter TOP 3.2 den Änderungs- antrag AN/0438/2019 wie folgt beschlossen: Die Bearbeitung der Rückgabe unrechtmäßig entzogener Kunst ist auch für die Stadt Köln eine be- deutende und unverzichtbare Aufgabe. Der Ausschuss Kunst und Kultur sieht in den bisherigen Be- mühungen der Stadt und seiner Museen einen zentralen Beitrag zu einer erfolgreichen Provenienz- forschung. 1. Die Verwaltung wird beauftragt zu überprüfen und darzustellen, auf welche Weise die Ziele der Provienzforschung in Köln erreicht werden können, welcher Bedarf besteht, welche Vo- raussetzungen dafür erfüllt werden müssen, auf welche Weise mit den verantwortlichen Stel- len in den betroffenen Herkunftsländern zusammengearbeitet wird und werden kann und auf welche Weise die Museen dem Erfordernis nachkommen können, unrechtmäßig entzogene Kunst zu identifizieren und zurückzugeben. 2. Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, welchen Zeitplan die Kulturministerkonferenz für den vertieften Austausch über die Eckpunkte des 10. Kulturpolitischen Spitzengesprächs vor- sieht. 3. Welche Maßnahmen nach derzeitigem Kenntnisstand das Land NRW aus diesen Eckpunkten entwickeln und umsetzten möchte. 4. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie das Referat für Museumsangelegenheiten und die Museen selbst finanziell und personell auszustatten sind, damit sie diese Aufgaben bewältigen können. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, die Ergebnisse in der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vor der Sommerpause vorzustellen und in den Entwürfen für die kommenden Haushalts- und Stellenpläne zu berücksichtigen. Die Verwaltung berichtet wie folgt: Zu Punkt 1 des Beschlusses Die Kölner Museumslandschaft ist sich der besonderen Bedeutung der Erforschung der Herkunftsge- schichte ihrer Sammlungen und der Rückgabe unrechtmäßig entzogenen Kulturgutes bewusst. Dies betrifft die Beraubung der überwiegend jüdischen Opfer des Nationalsozialismus ebenso wie den ko- lonialen Unrechtskontext, der auf internationaler Ebene zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit rückt. Provenienzforschung grundsätzlich Im Mittelpunkt der Provenienzforschung steht – neben der konkreten, häufig langwierigen Bearbei- tung eingehender Auskunftsgesuche und Restitutionsanträge – die Überprüfung der gesamten Sammlungsbestände auf Verdachtsmomente als notwendige Initialzündung für die Priorisierung von Tiefenrecherchen. 2 Zu den langfristigen museumübergreifenden Aufgaben der Stadt Köln zählt die systematische Über- prüfung von mehr als 100.000 Objekten in den städtischen Museen. Es handelt sich um sehr unter- schiedliche Bestände wie bspw. ethnographische Objekte, ostasiatische Kunst oder Artefakte mit Be- zug zur Kölner Stadtgeschichte. Die Erforschung der Herkunftsgeschichte muss in jedem Samm- lungsbereich die relevanten Spezifika berücksichtigen und darauf abgestimmt werden. Provenienzforschung zu ethnographischen Sammlungen speziell Aufgrund der aktuellen internationalen Entwicklungen sind die ethnographischen Objekte auch des Rautenstrauch-Joest-Museums (RJM) in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Das RJM hat in diesem Zusammenhang mit seinen Beständen aus der Kolonialzeit in den vergange- nen Jahren im Rahmen von Ausstellungsvorbereitungen sowie auf konkrete Anfragen hin Provenienz- forschung betrieben. So hat das RJM beispielsweise mit dem „Museum of New Zealand Te Papa Tongarewa“ Kontakt aufgenommen und im Juni 2018 einen mumifizierten und tatauierten menschli- chen Kopf („toi moko“) an eine Delegation aus Neuseeland zurückgegeben. Die neue Direktion strebt eine Überprüfung der Sammlung als langfristige bzw. permanente Aufgabe des Museums in allen Arbeitsbereichen an. Insgesamt sind über 68.000 Inventarnummern aus knapp 2.000 Konvoluten systematisch zu überprüfen und für weitere Tiefenforschungen zu priorisieren. In der erst kurzen Amtszeit der neuen Direktion sind bereits zentrale Schritte unternommen worden. Dazu zählt unter anderem die Beantragung eines drittmittelfinanzierten Projektes beim Deutschen Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg, mit welchem durch eine befristete Stelle die Konzeption und Umsetzung der spezifischen Provenienzforschung im ethnographischen Kontext gestartet werden und der personelle Aufwand für eine Verstetigung ermittelt werden soll. Von großer Bedeutung ist ferner die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für einen angemessenen Um- gang mit dem kolonialen Unrechtskontext. Die Sammlungspräsentationen sollen entsprechend modi- fiziert und Sonderausstellungen durchgeführt werden. Strategie und Austausch Die Provenienzforschung bei VII/4 arbeitet eng mit den jeweiligen städtischen Häusern zusammen. Seit 2007 wurden Forschungsprojekte zu den Beständen des Museum Ludwig und des Wallraf- Richartz-Museum & Fondation Corboud mit finanzieller Unterstützung des Deutschen Zentrums Kul- turgutverluste durchgeführt. In den weiteren städtischen Museen muss eine proaktive und systemati- sche Forschung folgen, wobei die dafür notwendigen Strategien noch zu erarbeiten sind. Während in der Provenienzforschung zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Objekte viel- fältige Richtlinien zum Umgang mit Raubkunst vorliegen, müssen Strategien zur Erforschung und zur Rückgabe von Objekten aus dem kolonialen Unrechtskontext international und im Austausch mit den Herkunftsländern erst erarbeitet werden. Bislang liegen lediglich Eckpunkte zur Aufarbeitung, nicht jedoch verbindliche Handlungsanweisungen für die öffentlichen Sammlungen vor. Das RJM beteiligt sich aktiv an den international geführten Diskussionen mit einer Vielzahl ethischer, juristischer, histo- rischer, transkultureller und politischer Fragestellungen. Voraussetzungen Vor diesem Hintergrund ist eine gezielte, koordinierte und systematische Untersuchung unabdinglich und erfordert eine weitere Verstetigung der Arbeit im Referat für Museumsangelegenheiten sowie insbesondere auch im RJM. Vor dem Hintergrund der stetigen Zunahme von Restitutionsanträgen, Anfragen aufgrund des dyna- mischen Ausbaus der Provenienzforschung im universitären Bereich, in Museen und auch im Kunst- handel sowie den in der Öffentlichkeit diskutierten kolonialen Sammlungskontexten sind folgende Faktoren von Bedeutung: 1. Die Ausweitung der bereits bestehenden Konzepte zur Provenienzforschung um die derzeit noch in der Diskussion befindlichen Vorgehensweisen im kolonialen Kontext sowie die In- tegration in ein gesamtstädtisches Konstrukt und Vorgehensmodell. 2. Die Zusammenführung von Informationen zu den Objekten, handelnden Personen und Institu- tionen in einer internetbasierten Datenbank. Die damit verbundene Transparenz, d.h. der Zu- 3 gang zu Informationen ist für den Forschungsaustausch und insbesondere für die Herkunfts- länder im kolonialen Unrechtskontext essentiell. 3. Die Vernetzung mit Museen, Universitäten, Kunsthandel und externen Forschern bzw. For- scherinnen. 4. Die detaillierte Erforschung am Sammlungsprozess beteiligter Akteure und Akteurinnen. 5. Die angemessene personelle und finanzielle Ausstattung zur Erstellung sowie Umsetzung des Konzeptes unter 1. Zu den Punkten 2 und 3 des Beschlusses Zeitplan Eckpunkte des 10. Kulturpolitischen Spitzengesprächs Einen konkreten Zeitplan hat die Kulturministerkonferenz zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht formuliert. Vor einer abschließenden Positionierung, wie im „Ersten Eckpunkt zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten der Staatsministerin des Bundes für Kultur und Medien, der Staatsministerin im Auswärtigen Amt für internationale Kulturpolitik, der Kulturministerinnen und Kulturminister der Länder und der kommunalen Spitzenverbände“ vom 13. März 2019 zu lesen ist, sollen zunächst die Handlungsfelder und Ziele konkretisiert und „in einem weiteren Arbeitsprozess gemeinsam und unter Heranziehung von nationalen und internationalen Museumrat ICOM sowie den Kulturstiftungen des Bundes und der Länder – und unter Beteiligung der Herkunftsstaaten und betroffenen Herkunftsge- sellschaften“ weiterentwickelt werden. Maßnahmen aus den Eckpunkten Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen befindet sich derzeit noch im Austausch mit den Universitäten des Landes, mit den Landschaftsverbänden und mit einzel- nen Provenienzforscherinnen und Provenienzforschern der Städte, um Strategien zur systematischen Beförderung der Provenienzforschung in Nordrhein-Westfalen zu entwickeln. Auch die Provenienzfor- scherinnen und Provenienzforschern der Stadt Köln stehen im Gespräch mit Ministerin Isabel Pfeiffer- Poensgen und beteiligen sich in dieser Weise aktiv an dem Prozess. Das Ministerium unterstützt überdies Projekte der Provenienzforschung finanziell. Zu Punkt 4 des Beschlusses Referat für Museumsangelegenheiten Die Verwaltung hat zum Stellenplan 2020/2021 eine Aufstockung der 2 halben Stellen Provenienzfor- schung im Referat für Museumsangelegenheiten auf 2 Vollzeitstellen beantragt. Mit dieser Aufsto- ckung sollen die Ressourcen für das o.a. Konzept geschaffen werden. Welche weiteren Ressourcen konkret benötigt werden, um die stetig steigenden Anforderungen bewältigen zu können, kann erst nach Abschluss des Gesamtkonzepts ermittelt werden. Diese Ressourcen werden dann bedarfsorien- tiert zum Haushalt angemeldet. Rautenstrauch-Joest-Museum Aufgrund der spezifischen Anforderungen im Bereich des kolonialen Unrechtskontextes soll basie- rend auf den Erfahrungen der Drittmittelstelle der konkrete Umfang der zusätzlich benötigten Perso- nalressourcen ermittelt werden. Die beantragte Drittmittelstelle ist erforderlich, um die Grundlagen einer systematischen Provenienzforschung zu den Objekten aus den unterschiedlichen Regionen aufbauen zu können. Für den Fall, dass die Drittmittelfinanzierung nicht zustande kommt, befürwortet die Verwaltung die Verankerung der Stelle im Stellenplan auch ohne Drittmittelfinanzierung, da ande- renfalls die Erstellung und Umsetzung des erforderlichen Gesamtkonzepts nicht realisierbar sein wird. Gez. Laugwitz-Aulbach
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2260/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 25.06.2019
- Erstellt
- 24.06.2019 07:51