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V/0949/2018

Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West

Vorlagen 19.11.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 06.12.2018, TOP 5.1

Beschlussvorlage

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Anlage 1

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Anlage A

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Beschlussvorlage

3168 Zeichen

V/0949/2018 
V/0949/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirk Münster-West 
 
 
Beratungsfolge 
 
   06.12.2018 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die in Anlage 1 beigefügten Richtlinien werden zur Kenntnis genommen. 
 
2. Den unten aufgeführten Vereinen und Institutionen werden für den beantragten Zweck Zuschüs-
se in folgender Höhe gewährt: 
 
Verein/Institution Zweck Zuschusshöhe 
Fastnachtskumpanei "Die 
Wiedertäufer am Buddenturm 
zu Münster" 
Kinderkarneval in Albachten Max. 450,00 €, 
sofern Fehlbetrag 
nachgewiesen wird 
Männergesangsverein 1968 
Albachten e. V.  
Unterhaltung der Ruhebänke 300,00 € 
Jagdhornbläsergruppe  
Münster-Rüschhaus 
Durchführung eines Anfängerkurses Max. 1.500,00 €, 
sofern Fehlbetrag 
nachgewiesen wird 
KG Soffie von Gievenbeck von 
1982 e. V. 
Karnevalsgala im Sportpark  
Gievenbeck 
Max. 3.000,00 €, 
sofern Fehlbetrag 
nachgewiesen wird 
Siedlergemeinschaft  
Gievenbeck 1933 e. V. 
Herrichtung und Reparatur des  
Festplatzes 
1.562,58 € 
Arbeitskreis "Älter werden in 
Mecklenbeck"/Caritasverband 
für die Stadt Münster e. V. 
Projekt eines generationen-
übergreifenden Fitnessparcours im 
Landschaftspark Mecklenbeck 
4.000,00 € 
Förderverein der Peter-Wust-
Schule e. V. 
Etablierung eines Schulorchesters an 
der Peter-Wust-Schule in Mecklenbeck 
1.120,00 € 
Mecklenbecker Geschichts- 
und Heimatkreis e. V. 
Modersohnbilder- und Fotoausstellung 2.000,00 € 
Schützenbruderschaft St. 
Lamberti-Mecklenbeck e. V. 
Schießsportanlage Mecklenbeck/  
Möbel und Inventar  
7.700,00 € 
Bezirksverwaltung Münster-
West 
 
21.11.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Vennemann 
Telefon: 492-1642 
Vennemann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0949/2018 
3. Der Antrag des Heimat- und Kulturkreises Roxel e. V. wird zurückgestellt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2018   
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen 
 14.182,58  
Zeile 15 Transferaufwendungen  7.450,00  
 
Begründung: 
 
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Be-
zirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstige Ver-
einigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten die 
von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossenen Richtlinien (Anlage 1). 
 
Die aufgeführten Vereine haben einen Zuschussantrag gestellt. 
 
Unter Berücksichtigung der in den Vorjahren gewährten Zuschüsse und des geltend gemachten Be-
darfs wurden entsprechende Empfehlungen zur Gewährung von Zuschüssen in einer Sitzung des 
Ältestenrates der Bezirksvertretung Münster-West am 15.11.2018 ausgesprochen. Diese sollen nun 
von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossen werden. 
 
I.A. 
 
 
 
gez. 
Stefanie Remmers 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage A zur Vorlage 
Anlage 1: Richtlinien über die Vergabe von Zuschüssen im Stadtbezirk Münster-West

Anlage 1

3153 Zeichen

Anlage 1 
Bezirksvertretung Münster-West                                        
Präambel 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Einwohnerin-
nen und Einwohner im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen 
Vereinigungen und Institutionen. 
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfältigen Projekte, ein-
zelnen Veranstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. 
Transparenz schafft Vertrauen. 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat daher die folgenden 
 
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen  
an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen  
im Stadtbezirk Münster-West 
beschlossen. 
 
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk 
Münster-West werden durch die Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien 
gewährt. 
2. Ziel der Zuschussgewährung ist es, die bezirksbezogenen und in den jeweiligen Stadtteil wi r-
kenden Aktivitäten, die der Allgemeinheit dienen, zu fördern und das ehrenamtliche Engag e-
ment der Einwohnerinnen und Einwohner  zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Ma ß-
nahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche , ältere Menschen und Menschen mit Migrat i-
onshintergrund einbinden. 
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeind e-
ordnung NRW in Verbindung mit § 20 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf 
Antrag Zuschüsse 
 für Projekte, Einzelveranstaltungen, besondere Aktivitäten  
 Jubiläen, die durch 25 teilbar sind.  
Die Anträge müssen begründet werden.  
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden F i-
nanzmitteln und der Zahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung kann in Einzelfällen 
einen Nachweis über die Verwendung  des gewährten Zuschusses verlangen.  
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden in aller Regel nicht gewährt, wenn  
 der Verein etc. bei der Antragstellung nicht mindestens 1 Jahr besteht  
 eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt  
 Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt 
weitergeben. 
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werd en nur dann gefördert, wenn 
sie nicht den erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchg e-
führt werden. 
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6. gefördert werden.  
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung  von Zuschüssen besteht nicht.  
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. A b-
gabefrist für Anträge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.  
Die Bezirksverwaltung West hält einen Antragsvordruck bereit, der auch online 
(http://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/33_buergerservice/pdf/  
vereinszuschuss_west.pdf) abgerufen werden kann. 
 
10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft.

Anlage A

2495 Zeichen

Anlage A zur V/0949/2018 
Kurzüberblick 
Die Bezirksvertretung Münster-West entscheidet jährlich über die Gewährung von Zuschüssen an  
örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen im Stadtbezirk Münster-West auf Grund-
lage der Richtlinien in Kraft getreten am 01.01.2007.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage werden folgende Ziele verfolgt: 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch 
Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln 
Das Teilziel lautet: „Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Verei-
nigungen und Initiativen im Stadtbezirk.“ 
 
Zielerreichung: Die Zuschüsse werden zweimal jährlich gewährt. Im Jahr 2018 wurde ein Budget in 
Höhe von 117.119,34 € durch die Bezirksvertretung Münster-West zur Verfügung gestellt. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretungen (frei verfügbare Mittel) 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Die Gewährung der Zuschüsse beruht auf § 37 Abs. 1 d) GO NRW, § 21 Abs. 1 Nr. 7 Hauptsatzung 
der Stadt Münster sowie den Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, 
Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West. Über die Höhe 
der zur Verfügung gestellten Mittel entscheidet die Bezirksvertretung Münster-West im Rahmen der 
Haushaltsberatungen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Besonders förderungswürdig sind Projekte, die sich aktiv mit der Einbindung und Förderung von 
Kindern und Jugendlichen, der Inklusion oder der Integration von Migrantinnen und Migranten, 
insbesondere Flüchtlingen, befassen oder die einen intergenerativen Schwerpunkt haben.

Beratungsverlauf (1)

06.12.2018 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0949/2018
Typ
Vorlagen
Datum
19.11.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37