V/0949/2018
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West
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Beschlussvorlage
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V/0949/2018 V/0949/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West Beratungsfolge 06.12.2018 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die in Anlage 1 beigefügten Richtlinien werden zur Kenntnis genommen. 2. Den unten aufgeführten Vereinen und Institutionen werden für den beantragten Zweck Zuschüs- se in folgender Höhe gewährt: Verein/Institution Zweck Zuschusshöhe Fastnachtskumpanei "Die Wiedertäufer am Buddenturm zu Münster" Kinderkarneval in Albachten Max. 450,00 €, sofern Fehlbetrag nachgewiesen wird Männergesangsverein 1968 Albachten e. V. Unterhaltung der Ruhebänke 300,00 € Jagdhornbläsergruppe Münster-Rüschhaus Durchführung eines Anfängerkurses Max. 1.500,00 €, sofern Fehlbetrag nachgewiesen wird KG Soffie von Gievenbeck von 1982 e. V. Karnevalsgala im Sportpark Gievenbeck Max. 3.000,00 €, sofern Fehlbetrag nachgewiesen wird Siedlergemeinschaft Gievenbeck 1933 e. V. Herrichtung und Reparatur des Festplatzes 1.562,58 € Arbeitskreis "Älter werden in Mecklenbeck"/Caritasverband für die Stadt Münster e. V. Projekt eines generationen- übergreifenden Fitnessparcours im Landschaftspark Mecklenbeck 4.000,00 € Förderverein der Peter-Wust- Schule e. V. Etablierung eines Schulorchesters an der Peter-Wust-Schule in Mecklenbeck 1.120,00 € Mecklenbecker Geschichts- und Heimatkreis e. V. Modersohnbilder- und Fotoausstellung 2.000,00 € Schützenbruderschaft St. Lamberti-Mecklenbeck e. V. Schießsportanlage Mecklenbeck/ Möbel und Inventar 7.700,00 € Bezirksverwaltung Münster- West 21.11.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Vennemann Telefon: 492-1642 Vennemann@stadt- muenster.de - 2 - V/0949/2018 3. Der Antrag des Heimat- und Kulturkreises Roxel e. V. wird zurückgestellt. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2018 Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 14.182,58 Zeile 15 Transferaufwendungen 7.450,00 Begründung: Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Be- zirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstige Ver- einigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten die von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossenen Richtlinien (Anlage 1). Die aufgeführten Vereine haben einen Zuschussantrag gestellt. Unter Berücksichtigung der in den Vorjahren gewährten Zuschüsse und des geltend gemachten Be- darfs wurden entsprechende Empfehlungen zur Gewährung von Zuschüssen in einer Sitzung des Ältestenrates der Bezirksvertretung Münster-West am 15.11.2018 ausgesprochen. Diese sollen nun von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossen werden. I.A. gez. Stefanie Remmers Anlagen: Anlage A zur Vorlage Anlage 1: Richtlinien über die Vergabe von Zuschüssen im Stadtbezirk Münster-West
Anlage 1
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Anlage 1 Bezirksvertretung Münster-West Präambel Die Bezirksvertretung Münster-West hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Einwohnerin- nen und Einwohner im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen. Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfältigen Projekte, ein- zelnen Veranstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. Transparenz schafft Vertrauen. Die Bezirksvertretung Münster-West hat daher die folgenden Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-West beschlossen. 1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-West werden durch die Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt. 2. Ziel der Zuschussgewährung ist es, die bezirksbezogenen und in den jeweiligen Stadtteil wi r- kenden Aktivitäten, die der Allgemeinheit dienen, zu fördern und das ehrenamtliche Engag e- ment der Einwohnerinnen und Einwohner zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Ma ß- nahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche , ältere Menschen und Menschen mit Migrat i- onshintergrund einbinden. 3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeind e- ordnung NRW in Verbindung mit § 20 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse für Projekte, Einzelveranstaltungen, besondere Aktivitäten Jubiläen, die durch 25 teilbar sind. Die Anträge müssen begründet werden. 4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden F i- nanzmitteln und der Zahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die Verwendung des gewährten Zuschusses verlangen. 5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden in aller Regel nicht gewährt, wenn der Verein etc. bei der Antragstellung nicht mindestens 1 Jahr besteht eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben. 6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werd en nur dann gefördert, wenn sie nicht den erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchg e- führt werden. 7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6. gefördert werden. 8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. 9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. A b- gabefrist für Anträge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres. Die Bezirksverwaltung West hält einen Antragsvordruck bereit, der auch online (http://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/33_buergerservice/pdf/ vereinszuschuss_west.pdf) abgerufen werden kann. 10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft.
Anlage A
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Anlage A zur V/0949/2018 Kurzüberblick Die Bezirksvertretung Münster-West entscheidet jährlich über die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen im Stadtbezirk Münster-West auf Grund- lage der Richtlinien in Kraft getreten am 01.01.2007. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage werden folgende Ziele verfolgt: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln Das Teilziel lautet: „Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Verei- nigungen und Initiativen im Stadtbezirk.“ Zielerreichung: Die Zuschüsse werden zweimal jährlich gewährt. Im Jahr 2018 wurde ein Budget in Höhe von 117.119,34 € durch die Bezirksvertretung Münster-West zur Verfügung gestellt. Finanzierung Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretungen (frei verfügbare Mittel) Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? X Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Die Gewährung der Zuschüsse beruht auf § 37 Abs. 1 d) GO NRW, § 21 Abs. 1 Nr. 7 Hauptsatzung der Stadt Münster sowie den Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West. Über die Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel entscheidet die Bezirksvertretung Münster-West im Rahmen der Haushaltsberatungen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Besonders förderungswürdig sind Projekte, die sich aktiv mit der Einbindung und Förderung von Kindern und Jugendlichen, der Inklusion oder der Integration von Migrantinnen und Migranten, insbesondere Flüchtlingen, befassen oder die einen intergenerativen Schwerpunkt haben.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0949/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.11.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37