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2011/0329

Besetzung der Gremien der Grundstücksentwicklungs- und Verwertungsgesellschaft Darmstadt mbH (GVD)

Magistratsvorlage 10.08.2011

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2011/0329

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2011/0329

2807 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
10.08.2011 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Hauptamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2011/0329 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Besetzung der Gremien der Grundstücksentwicklungs- und Verwertungsgesellschaft 
Darmstadt mbH (GVD) 
 
Vorlage vom: 10.08.2011 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Magistrat nimmt Kenntnis, dass der Oberbürgermeister kraft Amtes Mitglied des Aufsichtsrates 
und der Gesellschafterversammlung der GVD ist.  
Er kann sich vertreten lassen. 
 
2. Der Magistrat nimmt Kenntnis, dass der Stadtkämmerer und die Stadtplanungsdezernentin kraft 
Amtes im Aufsichtsrat vertreten sind. 
 
3. Der Magistrat zieht seine bisherigen Entsendungen in den Aufsichtsrat zurück. 
 
4. Der Magistrat wählt nach dem Verhältniswahlprinzip 3 Magistratsmitglieder in den Aufsichtsrat. 
 
 
Anlagen:

2 
... 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.08.2011  
 
Der Aufsichtsrat der Grundstücksentwicklungs- und Verwertungsgesellschaft Darmstadt mbH (GVD) 
setzt sich aus 12 Personen zusammen, von denen 6 durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
benannt werden. Kraft Amtes gesetzt sind: 
 
1. Der Oberbürgermeister (er kann sich nach § 125 Absatz 1 HGO vertreten lassen), 
2. der Stadtkämmerer, 
3. die Planungsdezernentin. 
 
Laut Gesellschaftervertrag hat der für die Stadtplanung zuständige Dezernent bzw. die für die 
Stadtplanung zuständige Dezernentin in diesem Gremium den Vorsitz. 
 
3 weitere Magistratsmitglieder sind durch den Magistrat zu entsenden. Bisher waren dies Stadträtin 
a. D. Monika Lehr, Stadtrat Pakleppa und Stadtrat a. D. Rudi Klein.  
Ihre Amtszeit endete mit der Entlastung für das Geschäftsjahr 2010 bzw. mit dem Ausscheiden aus 
ihrem Amt. Sie verbleiben jedoch bis zur Entsendung ihrer Nachfolger bzw. Nachfolgerinnen 
Mitglieder des Aufsichtsrates. 
 
Es handelt sich um 3 unbesoldete Stellen, die gemäß § 55 Absatz 1 HGO nach den Grundsätzen 
der Verhältniswahl (Listenwahl) zu vergeben sind. 
 
Für die Gesellschafterversammlung der GVD ist der Oberbürgermeister der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt kraft Amtes gesetzt und führt dort den Vorsitz. Er kann sich durch ein von ihm 
bestimmtes Magistratsmitglied vertreten lassen (§ 125 Absatz 1 Satz 2 HGO). 
 
Darmstadt, 10.08.2011 
100/da 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2011/0329
Typ
Magistratsvorlage
Datum
10.08.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00