2011/0329
Besetzung der Gremien der Grundstücksentwicklungs- und Verwertungsgesellschaft Darmstadt mbH (GVD)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2011/0329
2807 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 10.08.2011 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Hauptamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2011/0329 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Besetzung der Gremien der Grundstücksentwicklungs- und Verwertungsgesellschaft Darmstadt mbH (GVD) Vorlage vom: 10.08.2011 Beschlussvorschlag: 1. Der Magistrat nimmt Kenntnis, dass der Oberbürgermeister kraft Amtes Mitglied des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung der GVD ist. Er kann sich vertreten lassen. 2. Der Magistrat nimmt Kenntnis, dass der Stadtkämmerer und die Stadtplanungsdezernentin kraft Amtes im Aufsichtsrat vertreten sind. 3. Der Magistrat zieht seine bisherigen Entsendungen in den Aufsichtsrat zurück. 4. Der Magistrat wählt nach dem Verhältniswahlprinzip 3 Magistratsmitglieder in den Aufsichtsrat. Anlagen: 2 ... Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.08.2011 Der Aufsichtsrat der Grundstücksentwicklungs- und Verwertungsgesellschaft Darmstadt mbH (GVD) setzt sich aus 12 Personen zusammen, von denen 6 durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt benannt werden. Kraft Amtes gesetzt sind: 1. Der Oberbürgermeister (er kann sich nach § 125 Absatz 1 HGO vertreten lassen), 2. der Stadtkämmerer, 3. die Planungsdezernentin. Laut Gesellschaftervertrag hat der für die Stadtplanung zuständige Dezernent bzw. die für die Stadtplanung zuständige Dezernentin in diesem Gremium den Vorsitz. 3 weitere Magistratsmitglieder sind durch den Magistrat zu entsenden. Bisher waren dies Stadträtin a. D. Monika Lehr, Stadtrat Pakleppa und Stadtrat a. D. Rudi Klein. Ihre Amtszeit endete mit der Entlastung für das Geschäftsjahr 2010 bzw. mit dem Ausscheiden aus ihrem Amt. Sie verbleiben jedoch bis zur Entsendung ihrer Nachfolger bzw. Nachfolgerinnen Mitglieder des Aufsichtsrates. Es handelt sich um 3 unbesoldete Stellen, die gemäß § 55 Absatz 1 HGO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Listenwahl) zu vergeben sind. Für die Gesellschafterversammlung der GVD ist der Oberbürgermeister der Wissenschaftsstadt Darmstadt kraft Amtes gesetzt und führt dort den Vorsitz. Er kann sich durch ein von ihm bestimmtes Magistratsmitglied vertreten lassen (§ 125 Absatz 1 Satz 2 HGO). Darmstadt, 10.08.2011 100/da Dezernat I Jochen Partsch Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2011/0329
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 10.08.2011
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00