0076/2022
Beantwortung einer Anfrage zu "10 Beratungsstellen KIM Case Management für Kölner*innen mit internationaler Familiengeschichte stadtweit"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3820 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
OB/16/162/6
Vorlagen-Nummer 17.01.2022
0076/2022
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Ausschuss Schule und Weiterbildung 17.01.2022
Beantwortung einer Anfrage zu "10 Beratungsstellen KIM Case Management für Kölner*innen
mit internationaler Familiengeschichte stadtweit"
Frage aus der Sitzung vom 4.10.2021:
Frau Hölzing, Bündnis 90/Die Grünen, lobt das Programm und fragt nach,
wie lange die Förderung des Landes gesichert und
wie hoch der Anteil der Stadt Köln sei.
Sie habe die Befürchtung, dass die Maßnahmen installiert seien und plötzlich die Förderung
wegbreche.
Die Frage wird durch die Verwaltung beantwortet.
Die Mitteilung wurde zur Kenntnis genommen.
Antwort der Verwaltung:
Die Durchführung der KIM Bausteine 1 (Strategischer Overhead) und 2 (Case Management)
ist in Köln auf Dauer angelegt. Unter anderem aufgrund des ab 1.1.2022 geltenden Geset-
zes zur Förderung der gesellschaftlichen Partizipation und Integration (§9), nach welchem
der Gesetzgeber endgültig eine dauerhafte Förderung im Rahmen von KIM installiert hat,
hat das Amt für Integration und Vielfalt seit Juli 2021 ein eigenes Sachgebiet zur laufenden
Durchführung eingerichtet.
Per Ratsbeschluss vom 6.5.2021 ist die die Teilnahme der Stadt Köln zunächst bis
31.12.2022 beschlossen. Die Teilnahme wird jährlich bei der Bezirksregierung Arnsberg be-
antragt und jeweils bis 31.12. des Jahres bewilligt.
Zur Finanzierung:
Nach den Regelungen der Förderrichtlinie erfolgt die Förderzuwendung in Form einer Fest-
betragsfinanzierung. Pro Vollzeitstelle, unabhängig davon, ob sie bei freien Trägern oder in
der Stadtverwaltung angebunden wird, ist ein Betrag von jährlich 55.000€ vorgesehen.
Daneben werden Sachausgaben bezuschusst, die beispielsweise im Rahmen der Tätigkeit
als Koordinator*in im Förderbaustein 1 entstehen, für die Durchführung von Veranstaltungen
sowie für Maßnahmen, die als Ergebnis der Schnittstellenanalyse zur Verbesserung des In-
tegrationsmanagements entwickelt und implementiert werden. Hierbei handelt es sich um
eine 100%-Förderung des Landes.
Finanzplanung gemäß Ratsbeschluss (1004/2021) vom 06.05.2021 – dargestellt im Detail bis
31.12.2022:
2
2021 2022
Teilplanzeile - 02 - Zuwendungen und allg.
Umlagen
voraussichtlich bewilligte Förderung 463.500,00€ 843.100,00€
Gesamtertrag für die Stadt Köln 463.500,00€ 843.100,00€
Teilplanzeile 11 - Personalaufwendungen
Personalkosten 1,0 Stelle E13 TVöD 56.066,67€ 85.782,00€
Personalkosten 1,5 Stelle S 17 TVÖD S 84.800,00€ 129.744,00€
Personalkosten 0,5 Stelle A7 LBesG NRW 20.700,00€ 31.671,00€
Personalkosten 1,0 Stelle S15 TVöD S 52.066,66€ 79.662,00€
Summe Personalkosten 213.633,33€ 326.859,00€
Teilplanzeile 16 – Sonstige ordentliche
Aufwendungen
Sachkosten 78.100,00€ 78.100,00€
Summe Sonstige ordentliche Aufwendun-
gen 78.100,00€ 78.100,00€
Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen
Wohlfahrtsverbände und freie Träger 226.666,67€ 680.000,00€
Summe Transferaufwendungen 226.666,67€ 680.000,00€
Gesamtaufwendungen für die Stadt Köln 518.400,00€ 1.084.959,00€
Eigenanteil 54.900,00€ 241.859,00€
Der in der Tabelle angegebene städtische Eigenanteil ist variabel und resultiert aus tatsäch-
lich höheren Personalkosten, die über den vom Land geförderten 55.000 € liegen. Zwischen-
zeitlich hat das Land das Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Partizipation und In-
tegration (§9) beschlossen, das zum 01.01.2022 in Kraft getreten ist. Danach wird eine
dauerhafte Förderung von KIM vorgesehen. Details zu den konkreten Modalitäten der
dauerhaften Förderung sind noch nicht bekannt.
Gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0076/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 17.01.2022
- Erstellt
- 07.01.2022 09:29