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Beantwortung einer Anfrage zu "10 Beratungsstellen KIM Case Management für Kölner*innen mit internationaler Familiengeschichte stadtweit"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0076/2022 vom 17.01.2022

Stand: Am 17.01.2022 im Ausschuss Schule und Weiterbildung beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/162/6 Vorlagen-Nummer 17.01.2022 0076/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 17.01.2022 Beantwortung einer Anfrage zu "10 Beratungsstellen KIM Case Management für Kölner*innen mit internationaler Familiengeschichte stadtweit" Frage aus der Sitzung vom 4.10.2021: Frau Hölzing, Bündnis 90/Die Grünen, lobt das Programm und fragt nach,  wie lange die Förderung des Landes gesichert und  wie hoch der Anteil der Stadt Köln sei. Sie habe die Befürchtung, dass die Maßnahmen installiert seien und plötzlich die Förderung wegbreche. Die Frage wird durch die Verwaltung beantwortet. Die Mitteilung wurde zur Kenntnis genommen. Antwort der Verwaltung: Die Durchführung der KIM Bausteine 1 (Strategischer Overhead) und 2 (Case Management) ist in Köln auf Dauer angelegt. Unter anderem aufgrund des ab 1.1.2022 geltenden Geset- zes zur Förderung der gesellschaftlichen Partizipation und Integration (§9), nach welchem der Gesetzgeber endgültig eine dauerhafte Förderung im Rahmen von KIM installiert hat, hat das Amt für Integration und Vielfalt seit Juli 2021 ein eigenes Sachgebiet zur laufenden Durchführung eingerichtet. Per Ratsbeschluss vom 6.5.2021 ist die die Teilnahme der Stadt Köln zunächst bis 31.12.2022 beschlossen. Die Teilnahme wird jährlich bei der Bezirksregierung Arnsberg be- antragt und jeweils bis 31.12. des Jahres bewilligt. Zur Finanzierung: Nach den Regelungen der Förderrichtlinie erfolgt die Förderzuwendung in Form einer Fest- betragsfinanzierung. Pro Vollzeitstelle, unabhängig davon, ob sie bei freien Trägern oder in der Stadtverwaltung angebunden wird, ist ein Betrag von jährlich 55.000€ vorgesehen. Daneben werden Sachausgaben bezuschusst, die beispielsweise im Rahmen der Tätigkeit als Koordinator*in im Förderbaustein 1 entstehen, für die Durchführung von Veranstaltungen sowie für Maßnahmen, die als Ergebnis der Schnittstellenanalyse zur Verbesserung des In- tegrationsmanagements entwickelt und implementiert werden. Hierbei handelt es sich um eine 100%-Förderung des Landes. Finanzplanung gemäß Ratsbeschluss (1004/2021) vom 06.05.2021 – dargestellt im Detail bis 31.12.2022: 2 2021 2022 Teilplanzeile - 02 - Zuwendungen und allg. Umlagen voraussichtlich bewilligte Förderung 463.500,00€ 843.100,00€ Gesamtertrag für die Stadt Köln 463.500,00€ 843.100,00€ Teilplanzeile 11 - Personalaufwendungen Personalkosten 1,0 Stelle E13 TVöD 56.066,67€ 85.782,00€ Personalkosten 1,5 Stelle S 17 TVÖD S 84.800,00€ 129.744,00€ Personalkosten 0,5 Stelle A7 LBesG NRW 20.700,00€ 31.671,00€ Personalkosten 1,0 Stelle S15 TVöD S 52.066,66€ 79.662,00€ Summe Personalkosten 213.633,33€ 326.859,00€ Teilplanzeile 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen Sachkosten 78.100,00€ 78.100,00€ Summe Sonstige ordentliche Aufwendun- gen 78.100,00€ 78.100,00€ Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen Wohlfahrtsverbände und freie Träger 226.666,67€ 680.000,00€ Summe Transferaufwendungen 226.666,67€ 680.000,00€ Gesamtaufwendungen für die Stadt Köln 518.400,00€ 1.084.959,00€ Eigenanteil 54.900,00€ 241.859,00€ Der in der Tabelle angegebene städtische Eigenanteil ist variabel und resultiert aus tatsäch- lich höheren Personalkosten, die über den vom Land geförderten 55.000 € liegen. Zwischen- zeitlich hat das Land das Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Partizipation und In- tegration (§9) beschlossen, das zum 01.01.2022 in Kraft getreten ist. Danach wird eine dauerhafte Förderung von KIM vorgesehen. Details zu den konkreten Modalitäten der dauerhaften Förderung sind noch nicht bekannt. Gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 17.01.2022

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    TOP 3.1.8, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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