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V/0064/2026

Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 3 Münster-Hafen/Geist

Vorlagen 15.01.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 18.02.2026, TOP 5.1

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1398 Zeichen

Anlage A zur V/0064/2026 
Kurzüberblick 
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk Münster-Hafen/Geist. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinan-
der erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung 
von Konflikten. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0110 Recht 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2026 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des Haushaltsplan 2026 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW.  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von Be-
hinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Iden-
tität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.

Beschlussvorlage

2084 Zeichen

V/0064/2026 
V/0064/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 3 Münster-Hafen/Geist 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   18.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 3 Münster-Hafen/Geist wird gewählt: 
 
Herr Christian Mentrup. 
 
Herr Mentrup ist 45 Jahre alt und hat seinen Wohnsitz im Bezirk Hafen/Geist. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Frau Nina Müller ist im November 2024 zur stellvertretenden Schiedsfrau für den Bezirk Hafen/Geist 
gewählt worden. Aus beruflichen Gründen hat Frau Müller beim Amtsgericht Münster einen Antrag 
auf vorzeitige Amtsniederlegung gestellt. Diesem Antrag wurde stattgegeben, so dass eine Neuwahl 
erforderlich ist. 
 
Herr Mentrup hat sich um dieses Amt beworben und steht, im Falle seiner Wahl durch die Bezirksver-
tretung Münster-Mitte, für dieses Ehrenamt zur Verfügung. 
Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. 
 
Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geeig-
net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer 
die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht.  
Schiedsperson soll nicht sein, wer das 25. Lebensjahr nicht bzw. das 75. Lebensjahr bereits vollendet 
Zentrale 
Rechtsdienstleistungen und 
Vergabemanagement  
 
20.01.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Kistler 
Telefon: 492-3025 
KistlerP@stadt -muenster.de

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V/0064/2026 
hat, in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung 
in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. 
 
Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, 
werden von Herrn Mentrup erfüllt. 
 
I. V. 
gez. 
 
 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (1)

18.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0064/2026
Typ
Vorlagen
Datum
15.01.2026
Erstellt
15.01.2026 11:37