V/0064/2026
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 3 Münster-Hafen/Geist
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage A
1398 Zeichen
Anlage A zur V/0064/2026 Kurzüberblick Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk Münster-Hafen/Geist. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinan- der erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung von Konflikten. Finanzierung Produktgruppe: 0110 Recht Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2026 enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des Haushaltsplan 2026 enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von Be- hinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Iden- tität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.
Beschlussvorlage
2084 Zeichen
V/0064/2026 V/0064/2026 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 3 Münster-Hafen/Geist Beratungsfolge 18.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 3 Münster-Hafen/Geist wird gewählt: Herr Christian Mentrup. Herr Mentrup ist 45 Jahre alt und hat seinen Wohnsitz im Bezirk Hafen/Geist. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Frau Nina Müller ist im November 2024 zur stellvertretenden Schiedsfrau für den Bezirk Hafen/Geist gewählt worden. Aus beruflichen Gründen hat Frau Müller beim Amtsgericht Münster einen Antrag auf vorzeitige Amtsniederlegung gestellt. Diesem Antrag wurde stattgegeben, so dass eine Neuwahl erforderlich ist. Herr Mentrup hat sich um dieses Amt beworben und steht, im Falle seiner Wahl durch die Bezirksver- tretung Münster-Mitte, für dieses Ehrenamt zur Verfügung. Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geeig- net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsperson soll nicht sein, wer das 25. Lebensjahr nicht bzw. das 75. Lebensjahr bereits vollendet Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement 20.01.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Kistler Telefon: 492-3025 KistlerP@stadt -muenster.de - 2 - V/0064/2026 hat, in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, werden von Herrn Mentrup erfüllt. I. V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0064/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.01.2026
- Erstellt
- 15.01.2026 11:37