Mandari Insight

0740/2019

Kampagne zur Erhöhung der Anzeigenbereitschaft bei homo- und transphober Gewalt

Mitteilung Ausschuss 08.03.2019

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender, Sitzung am 12.03.2019, TOP 7.5

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3648 Zeichen

Es ist dein Recht, händchenhaltend
durch die Stadt zu laufen. Niemand hat 
das Recht, dich zu beleidigen oder dafür 
anzugreifen.
Beleidigungen und körperliche Übergriffe 
gegen LSBTIQ* gehören angezeigt:
 • ganz einfach online
 • ganz einfach, damit es in den Statistiken auftaucht
 • ganz einfach, weil du es kannst!
Mehr Infos: www.ich-zeige-das-an.de
Anzeige erstatten: www.polizei-nrw.de/anzeigen
im akuten Notfall: wähle den Notruf 110
gefördert vom:Landeskoordination 
Anti-Gewalt-Arbeit
für Lesben, Schwule & Trans* in NRW

Deine Familie ist gut, so wie sie ist.
Niemand hat das Recht, dich deswegen zu 
beleidigen oder körperlich anzugreifen.
Beleidigungen und körperliche Übergriffe 
gegen LSBTIQ* gehören angezeigt:
 • ganz einfach online
 • ganz einfach, damit es in den Statistiken auftaucht
 • ganz einfach, weil du es kannst!
Mehr Infos: www.ich-zeige-das-an.de
Anzeige erstatten: www.polizei-nrw.de/anzeigen
im akuten Notfall: wähle den Notruf 110
gefördert vom:Landeskoordination 
Anti-Gewalt-Arbeit
für Lesben, Schwule & Trans* in NRW

Du kannst alles tragen! Niemand hat 
das Recht, dich deswegen zu beleidigen 
oder körperlich anzugreifen.
Beleidigungen und 
körperliche Übergriffe gegen LSBTIQ*
gehören angezeigt:
 • ganz einfach online
 • ganz einfach, damit es in den Statistiken auftaucht
 • ganz einfach, weil du es kannst!
Mehr Infos: www.ich-zeige-das-an.de
Anzeige erstatten: www.polizei-nrw.de/anzeigen
im akuten Notfall: wähle den Notruf 110
gefördert vom:Landeskoordination 
Anti-Gewalt-Arbeit
für Lesben, Schwule & Trans* in NRW

Du passt nicht in eine 
Geschlechterschublade? Niemand hat das 
Recht, dich deswegen zu beleidigen oder 
körperlich anzugreifen.
Beleidigungen und 
körperliche Übergriffe gegen LSBTIQ*
gehören angezeigt:
 • ganz einfach online
 • ganz einfach, damit es in den Statistiken auftaucht
 • ganz einfach, weil du es kannst!
Mehr Infos: www.ich-zeige-das-an.de
Anzeige erstatten: www.polizei-nrw.de/anzeigen
im akuten Notfall: wähle den Notruf 110 gefördert vom:Landeskoordination 
Anti-Gewalt-Arbeit
für Lesben, Schwule & Trans* in NRW

Niemand hat das Recht, dich aufgrund 
deiner Sexualität zu beleidigen oder
körperlich anzugreifen.
Beleidigungen und 
körperliche Übergriffe gegen LSBTIQ*
gehören angezeigt:
 • ganz einfach online
 • ganz einfach, damit es in den Statistiken auftaucht
 • ganz einfach, weil du es kannst!
Mehr Infos: www.ich-zeige-das-an.de
Anzeige erstatten: www.polizei-nrw.de/anzeigen
im akuten Notfall: wähle den Notruf 110
gefördert vom:Landeskoordination 
Anti-Gewalt-Arbeit
für Lesben, Schwule & Trans* in NRW

Es ist dein Recht, händchenhaltend
durch die Stadt zu laufen. Niemand hat 
das Recht, dich zu beleidigen oder
körperlich anzugreifen.
Beleidigungen und 
körperliche Übergriffe gegen LSBTIQ*
gehören angezeigt:
 • ganz einfach online
 • ganz einfach, damit es in den Statistiken auftaucht
 • ganz einfach, weil du es kannst!
Mehr Infos: www.ich-zeige-das-an.de
Anzeige erstatten: www.polizei-nrw.de/anzeigen
im akuten Notfall: wähle den Notruf 110 gefördert vom:Landeskoordination 
Anti-Gewalt-Arbeit
für Lesben, Schwule & Trans* in NRW

Anzeige ist
raus!

Nicht mit
mir!

Das ist eine 
Beleidigung!

Fass mich
nicht an!

DAS LASS
ICH MIR NICHT
GEFALLEN!

Beleidigungen und 
körperliche Übergriffe
gegen LSBTIQ* gehören angezeigt:
 • ganz einfach online
 • ganz einfach, damit es in den Statistiken auftaucht
 • ganz einfach, weil du es kannst!
Mehr Infos: www.ich-zeige-das-an.de
Anzeige erstatten: www.polizei-nrw.de/anzeigen
im akuten Notfall: wähle den Notruf 110
gefördert vom:Landeskoordination 
Anti-Gewalt-Arbeit
für Lesben, Schwule & Trans* in NRW

Ich zeige das an - 190114 Anlage 3 - Faltblatt

2240 Zeichen

Tipps und Infos 
zum Anzeigen von Gewalt 
gegen Lesben, Schwule, Trans* 
und Queers 
Die Landeskoordination ist auch Ansprechpart- 
nerin bei Fragen zur polizeilichen Strafanzeige von 
homo- und trans*feindlicher Gewalt. Wir stehen mit 
der Polizei in einem fachlichen Austausch.
Sprich uns einfach an.
Wir unterstützen dich!
 Landeskoordination Anti-Gewalt-Arbeit für   
 Lesben, Schwule und Trans* in NRW
 Rubensstraße 8-10
 50676 Köln
 +49-(0)221 – 27 66 999 – 55
 www.vielfalt-statt-gewalt.de
 www.ich-zeige-das-an.de
gefördert vom:
Landeskoordination 
Anti-Gewalt-Arbeit
für Lesben, Schwule & Trans* in NRW

WORUM GEHT ES?
NIEMAND muss sich aufgrund der sexuellen oder 
geschlechtlichen Identität beleidigen, 
anspucken oder körperlich angreifen lassen.
Beschimpfungen sind strafrechtlich relevant, denn 
homo- und trans*feindlich motivierte Gewalt wird als 
politisch motivierte Kriminalität eingeordnet. 
Verständige die Polizei über die 110, wenn du Opfer 
oder Zeug_in einer Straftat wirst! Auch dann, wenn 
sie sich nicht gegen dich selbst oder deine  
Freund_innen richtet.
WIE MACHE ICH DAS?
Strafanzeige erstatten kannst du auf jeder beliebigen 
Polizeiwache und im Internet: (service.polizei.nrw.
de/anzeige). In der Regel sollte eine Strafanzeige 
so schnell wie möglich erfolgen. Sie kann aber auch 
Tage, Wochen und Monate nach einer Straftat gemacht 
werden.
Hilfe im akuten Notfall bekommst du 
über den Notruf 110.  
ICH ZEIGE DAS AN …
… auch wenn ich den/die Täter_in nicht genauer 
beschreiben kann oder kein/e Zeug_in habe!
Oft handelt es sich um Wiederholungstäter_innen, die 
sich durch mehrfache Anzeigen identifizieren lassen.
… auch wenn ich nicht weiß, ob der/die Täter_in  
 
ermittelt werden kann!
Ohne meine Initiative wird gar nichts passieren! 
Mit einer Anzeige weiß die Polizei, wann und wo 
Straftaten gegen Schwule, Lesben, Trans* und queer-
lebende Menschen stattfinden.
Das ist relevant für die Strafverfolgung und die Statistik.
… auch wenn vielleicht niemand bestraft wird!
Das Dunkelfeld im Bereich homo- und trans*feindlich 
motivierter Straftaten ist vermutlich überdurch-
schnittlich hoch. Durch meine Anzeige kann ich 
Gewalt aufgrund sexueller und geschlechtlicher 
Identität sichtbar machen.

Mitteilung Ausschuss

3336 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/161/3 
 
Vorlagen-Nummer 08.03.2019 
 0740/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 12.03.2019 
 
Kampagne zur Erhöhung der Anzeigenbereitschaft bei homo- und transphober Gewalt 
In der Sitzung der StadtAG LST vom 04.12.2018 haben die Mitglieder der StadtAG die Verwaltung in 
Form einer Beschlussempfehlung gebeten, eine Beschlussfassung herbeizuführen, die die von den 
Mitgliedern der StadtAG vorgeschlagene Kampagne „Zeig es an – Köln schaut hin“ zur Erhöhung der 
Anzeigenbereitschaft bei homo- und transphober Gewalt unterstützt und umsetzt. Die Stadtarbeits-
gemeinschaft hat bereits ehrenamtlichen einen Entwurf für eine Kampagne entwickelt. Bereits in der 
Sitzung der StadtAG LST am 05.06.2018 hat die StadtAG eine erste Beschlussempfehlung zur 
Durchführung dieser Kampagne erwirkt. Konkretisiert wurde der Antrag am 04.12.2018 durch eine 
Kosteneinschätzung (ca. 20.000 Euro) und einen ersten Zeitplan zur Durchführung (Nov 2019 – Dez 
2020). 
 
Die von der StadtAG vorgeschlagene Kampagne soll eine gemeinsame Initiative der Stadt Köln und 
der Polizei Köln sein, die beide mit ihrem Logo auf der Homepage (ZEIG-ES-AN.DE), und den Mate-
rialien (Flyer, Plakate, Visitenkarten) der Kampagne sichtbar wären. Ziel der Kampagne ist eine höhe-
re Bereitschaft von Lesben, Schwulen und Trans*-Personen in der Kölner Community zu erreichen, 
tatsächlich Strafanzeige zu erstatten, sofern sie Opfer oder Zeugin oder Zeuge einer entsprechenden 
Straftat werden.  
 
Am 14.01.2019 wurde die Kampagne „ICH ZEIGE DAS AN“ (www.ich-zeige-das-an.de) der Landes-
koordination der Anti-Gewalt-Arbeit für Lesben, Schwule und Trans* in NRW offiziell mit einer Pres-
semitteilung gestartet. Die landesweite Kampagne „soll ermutigen, Anzeige bei homo- und 
trans*feindlich motivierten Straftaten zu stellen.“ Gefördert wird sie, genauso wie die Landeskoordinie-
rungsstelle, vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) des Landes 
Nordrhein-Westfalen. Das Landeskriminalamt (LKA) NRW begrüßt die Kampagne ebenfalls und hat 
u.a. das Kölner Polizeipräsidium gebeten, die landesweite Kampagne zu unterstützen. 
 
Mitte Februar 2019 wurden in einem Gespräch zwischen Mitgliedern der Unterarbeitsgruppe „Dialog 
mit der Polizei“ der StadtAG LST und Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung von Seiten der 
Verwaltung Bedenken bzgl. einer Doppelung der Kölner Kampagne mit der landesweiten Kampagne 
geäußert. Deutlich wurde von Verwaltungsseite die Position vertreten, dass das gemeinsame Ziel 
(Erhöhung der Strafanzeigenbereitschaft bei homo- und transphober Gewalt) auf jeden Fall zu unter-
stützen ist und umgesetzt werden soll.  
 
Durch die Veröffentlichung der sehr ähnlichen Landeskampagne ist allerdings die Frage aufgekom-
men, wie eine Umsetzung erfolgen kann, ohne dass der Anschein erweckt wird, dass zwei Kampag-
nen mit derselben Aussage und Zielsetzung gleichzeitig laufen. Flankierende Maßnahmen mit deutli-
chem Köln-Bezug, die die Landeskampagne unterstützen, werden von der Verwaltung präferiert. Zur-
zeit läuft eine verwaltungsseitige Abstimmung mit der Polizei Köln. Sobald die Ergebnisse hierzu vor-
liegen, wird die Verwaltung eine Vorlage vorbereiten. 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

12.03.2019 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender
TOP 7.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0740/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
08.03.2019
Erstellt
28.02.2019 09:04