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AN/0599/2017

Dringender Neubau der SportanlageKapellenstraße in Köln-Rondorf - Bebauungs-Plan Nr. 66380/02.

Gem. Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG) 18.04.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 08.05.2017, TOP 8.1.4

Gem. Antrag nach § 3 (FDP BV2)

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Sachstandsbericht BV

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Gem. Antrag nach § 3 (FDP BV2)

2811 Zeichen

Fraktionen der CDU, SPD, GRÜNE und FDP 
in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen  
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Mike Homann Henriette Reker 
Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 
50996 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0599/2017 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.05.2017 
Dringender Neubau der Sportanlage Kapellenstraße in Köln-Rondorf - Bebauungs-
Plan Nr. 66380/02. 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin. 
 
Die Fraktionen von CDU, SPD, GRÜNE und FDP bitten, den gemeinsamen Antrag auf 
die Tagesordnung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 08.05.2017 zu setzen. 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
 
Der Rat der Stadt Köln wird gebeten, nach der Zustimmung des Sportausschußes, die Ver-
waltung mit der Planung, Kostenermittlung und dem Neubau der Sportanlage an der 
Kapellenstraße in Köln-Rondorf nach dem Bebauungsplan Nr. 66380/02 vom 17.11.2016 zu 
beauftragen. 
Gleichzeitig wird der Rat aufgefordert, das Sportamt der Stadt Köln mit ausreichender  
Personalkapazität für eine zügige Umsetzung des Neubaus der Sportanlage auszustatten. 
 
Begründungen. 
Im Amtsblatt der Stadt Köln Nr. 11 vom 15.03.2017 ist der B-Plan Nr. 66380/02 Kapellen-
straße in Köln-Rondorf als Satzung veröffentlicht; damit besteht Baurecht für den Neubau 
der Sport-Anlage an der Kapellenstraße in K-Rondorf für den SC Rondorf 1912 e.V. 
Die Verwaltung hat die bisherige Koppelung des Sportanlagen-Neubaus an die vorausge-
hende Umsetzung des B –Plans Nr. 67370/02- Pastoratstraße/Westerwaldstraße in K-
Rondorf aufgegeben. Diese gegenseitige Abhängikeit hat bereits am 28.09.2009 der BG 
Dr.Walter-Borjans „als schwierig umzusetzendes Konstrukt“ im Schreiben an die BV-
Rodenkirchen bezeichnet! 
Leider hat es 8 verlorene Jahre gedauert, bis die Verwaltung im Jahre 2017 den Sportanla-
gen-Neubau in der Regie des Sportamtes der Stadt Köln übernehmen wird – nach zustim-
mender oben angeführten politischen Beschlußfassungen.

- 2 - 
 
Die misserablen Zustände auf der Tennenplatzanlage an der Pastoratstraße sind den Sport-
lern des SC Rondorf nicht länger zuzumuten! 
Ebenso klagen die Wohnanwohner des Sportplatzes sei Jahren über die zwangsläufig mit 
dem Spielbetrieb verbundenen Lärm-, Staub- und Verkehrsbelastungen. 
Ein schneller Neubau der Sportanlage an der Kapellenstraße führt dazu, dass die alte Platz-
fläche an der Pastoratstr. für den Wohnungsneubau nach dem B-Plan Nr.67370/02 genutzt 
werden kann! 
Das vom SC Rondorf 1912 e.V. geplante neue Vereinsheim auf der Sportanlage Kapel-
lenstr.wird vom Verein in eigener Verantwortung geplant, finanziert und gebaut werden. 
Weitere Begründungen des Antrages erfolgen mündlich. 
 
gez.  Schykowski    Dr. Klusemann     Giesen    Daniel

Sachstandsbericht BV

2924 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/0599/2017 
 Stand: 04.07.2022 
Sachstandsbericht  
Dringender Neubau der SportanlageKapellenstraße in Köln-Rondorf - Bebauungs-Plan Nr. 
66380/02. 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 08.05.2017 
 
8.1.4 Dringender Neubau der Sportanlage Kapellenstraße in Köln-Rondorf - Bebauungs-
Plan Nr. 66380/02; 
 Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD, Die Grünen und der FDP Fraktion 
AN/0599/2017 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Rat der Stadt Köln, nach der Zustimmung des Sport-
ausschusses, die Verwaltung mit der Planung, Kostenermittlung und dem Neubau der Sportanlage an 
der Kapellenstraße in Köln-Rondorf nach dem Bebauungsplan Nr. 66380/02 vom 17.11.2016 zu be-
auftragen. 
Gleichzeitig wird der Rat aufgefordert, das Sportamt der Stadt Köln mit ausreichender Personalka-
pazität für eine zügige Umsetzung des Neubaus der Sportanlage auszustatten. 
Sachstand 2017 
Auf die Beschlussvorlage 2426/2017 zur Sitzung der BV 2 am 04.12.2017 wird verwiesen. 
Am 19.12.2017 hat der Rat die Beschlussvorlage 2426/2017 wie folgt beschlossen: 
Der Rat beauftragt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2018 und der Einrichtung 
und Besetzung der im Stellenplan 2018 beantragten zusätzlichen unbefristeten Planerstelle beim 
Sportamt, die Verwaltung mit der Planung (einschließlich Genehmigungsplanung) und Kostenermitt-
lung für den Neubau des Sportplatzes an der Kapellenstraße in Köln-Rondorf. Eine zusätzliche Plan-
erstelle ist erforderlich, da die derzeit eingesetzten Landschaftsarchitekten (3,5 Stellen) durch die 
laufenden Projekte ausgelastet sind und dieses zusätzliche Projekt aus Kapazitätsgründen nicht be-
arbeiten können. 
Die Planung und Kostenermittlung wird durch den zusätzlichen Landschaftsarchitekten des Sportam-
tes unter Beteiligung von Fachplanern durchgeführt. Vorgesehen sind ein Kunststoffrasen-
Großspielfeld, ein Trainingsspielfeld aus Naturrasen, Entwässerungseinrichtungen, Ballfangzäune, 
Spielfeldbarrieren, Zäune, Trainingsbeleuchtungsanlage, Wege, Zuschauerbereich, Parkplatz und die 
erforderlichen Anschlussarbeiten im öffentlichen Straßenraum. Die Planungskosten betragen voraus-
sichtlich 120.000,-€. 
Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2018 stehen investive Auszahlungsermächti-
gungen in Höhe von 120.000,-- € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 08, Auszahlungen für 
Baumaßnahmen (Finanzstelle 5201-0801-2-5200, Investitionsprogramm Sportstätten) im HJ 2018 zur

2 
 
Verfügung. 
Sachstand Dezember 2018 
Die zusätzliche Stelle im Sportamt konnte im November 2018 mit einem Landschaftsarchitekten be-
setzt werden, sodass mit der Planung der Sportanlage begonnen werden konnte. 
 
Der Beschluss ist erledigt. 
Status    erledigt

Beratungsverlauf (1)

08.05.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Hauptstraße 85
  • Kapellenstraße
  • Westerwaldstraße

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Details

Aktenzeichen
AN/0599/2017
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG)
Datum
18.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27