AN/0599/2017
Dringender Neubau der SportanlageKapellenstraße in Köln-Rondorf - Bebauungs-Plan Nr. 66380/02.
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Gem. Antrag nach § 3 (FDP BV2)
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Fraktionen der CDU, SPD, GRÜNE und FDP in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Mike Homann Henriette Reker Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0599/2017 Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.05.2017 Dringender Neubau der Sportanlage Kapellenstraße in Köln-Rondorf - Bebauungs- Plan Nr. 66380/02. Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin. Die Fraktionen von CDU, SPD, GRÜNE und FDP bitten, den gemeinsamen Antrag auf die Tagesordnung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 08.05.2017 zu setzen. Die Bezirksvertretung möge beschließen: Der Rat der Stadt Köln wird gebeten, nach der Zustimmung des Sportausschußes, die Ver- waltung mit der Planung, Kostenermittlung und dem Neubau der Sportanlage an der Kapellenstraße in Köln-Rondorf nach dem Bebauungsplan Nr. 66380/02 vom 17.11.2016 zu beauftragen. Gleichzeitig wird der Rat aufgefordert, das Sportamt der Stadt Köln mit ausreichender Personalkapazität für eine zügige Umsetzung des Neubaus der Sportanlage auszustatten. Begründungen. Im Amtsblatt der Stadt Köln Nr. 11 vom 15.03.2017 ist der B-Plan Nr. 66380/02 Kapellen- straße in Köln-Rondorf als Satzung veröffentlicht; damit besteht Baurecht für den Neubau der Sport-Anlage an der Kapellenstraße in K-Rondorf für den SC Rondorf 1912 e.V. Die Verwaltung hat die bisherige Koppelung des Sportanlagen-Neubaus an die vorausge- hende Umsetzung des B –Plans Nr. 67370/02- Pastoratstraße/Westerwaldstraße in K- Rondorf aufgegeben. Diese gegenseitige Abhängikeit hat bereits am 28.09.2009 der BG Dr.Walter-Borjans „als schwierig umzusetzendes Konstrukt“ im Schreiben an die BV- Rodenkirchen bezeichnet! Leider hat es 8 verlorene Jahre gedauert, bis die Verwaltung im Jahre 2017 den Sportanla- gen-Neubau in der Regie des Sportamtes der Stadt Köln übernehmen wird – nach zustim- mender oben angeführten politischen Beschlußfassungen. - 2 - Die misserablen Zustände auf der Tennenplatzanlage an der Pastoratstraße sind den Sport- lern des SC Rondorf nicht länger zuzumuten! Ebenso klagen die Wohnanwohner des Sportplatzes sei Jahren über die zwangsläufig mit dem Spielbetrieb verbundenen Lärm-, Staub- und Verkehrsbelastungen. Ein schneller Neubau der Sportanlage an der Kapellenstraße führt dazu, dass die alte Platz- fläche an der Pastoratstr. für den Wohnungsneubau nach dem B-Plan Nr.67370/02 genutzt werden kann! Das vom SC Rondorf 1912 e.V. geplante neue Vereinsheim auf der Sportanlage Kapel- lenstr.wird vom Verein in eigener Verantwortung geplant, finanziert und gebaut werden. Weitere Begründungen des Antrages erfolgen mündlich. gez. Schykowski Dr. Klusemann Giesen Daniel
Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0599/2017 Stand: 04.07.2022 Sachstandsbericht Dringender Neubau der SportanlageKapellenstraße in Köln-Rondorf - Bebauungs-Plan Nr. 66380/02. Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 08.05.2017 8.1.4 Dringender Neubau der Sportanlage Kapellenstraße in Köln-Rondorf - Bebauungs- Plan Nr. 66380/02; Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD, Die Grünen und der FDP Fraktion AN/0599/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Rat der Stadt Köln, nach der Zustimmung des Sport- ausschusses, die Verwaltung mit der Planung, Kostenermittlung und dem Neubau der Sportanlage an der Kapellenstraße in Köln-Rondorf nach dem Bebauungsplan Nr. 66380/02 vom 17.11.2016 zu be- auftragen. Gleichzeitig wird der Rat aufgefordert, das Sportamt der Stadt Köln mit ausreichender Personalka- pazität für eine zügige Umsetzung des Neubaus der Sportanlage auszustatten. Sachstand 2017 Auf die Beschlussvorlage 2426/2017 zur Sitzung der BV 2 am 04.12.2017 wird verwiesen. Am 19.12.2017 hat der Rat die Beschlussvorlage 2426/2017 wie folgt beschlossen: Der Rat beauftragt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2018 und der Einrichtung und Besetzung der im Stellenplan 2018 beantragten zusätzlichen unbefristeten Planerstelle beim Sportamt, die Verwaltung mit der Planung (einschließlich Genehmigungsplanung) und Kostenermitt- lung für den Neubau des Sportplatzes an der Kapellenstraße in Köln-Rondorf. Eine zusätzliche Plan- erstelle ist erforderlich, da die derzeit eingesetzten Landschaftsarchitekten (3,5 Stellen) durch die laufenden Projekte ausgelastet sind und dieses zusätzliche Projekt aus Kapazitätsgründen nicht be- arbeiten können. Die Planung und Kostenermittlung wird durch den zusätzlichen Landschaftsarchitekten des Sportam- tes unter Beteiligung von Fachplanern durchgeführt. Vorgesehen sind ein Kunststoffrasen- Großspielfeld, ein Trainingsspielfeld aus Naturrasen, Entwässerungseinrichtungen, Ballfangzäune, Spielfeldbarrieren, Zäune, Trainingsbeleuchtungsanlage, Wege, Zuschauerbereich, Parkplatz und die erforderlichen Anschlussarbeiten im öffentlichen Straßenraum. Die Planungskosten betragen voraus- sichtlich 120.000,-€. Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2018 stehen investive Auszahlungsermächti- gungen in Höhe von 120.000,-- € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen (Finanzstelle 5201-0801-2-5200, Investitionsprogramm Sportstätten) im HJ 2018 zur 2 Verfügung. Sachstand Dezember 2018 Die zusätzliche Stelle im Sportamt konnte im November 2018 mit einem Landschaftsarchitekten be- setzt werden, sodass mit der Planung der Sportanlage begonnen werden konnte. Der Beschluss ist erledigt. Status erledigt
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Hauptstraße 85
- Kapellenstraße
- Westerwaldstraße
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0599/2017
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG)
- Datum
- 18.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27