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Einhaltung der umweltrechtlichen und sonstigen rechtlichen Vorgaben auf dem Gelände Neusser Str. 772 in Weidenpesch und dem östlichen Longerich

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 0833/2021 vom 04.03.2021

Stand: Am 18.03.2021 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 0833/2021 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre- tung Betreff Einhaltung der umweltrechtlichen und sonstigen rechtlichen Vorgaben auf dem Gelände Neusser Str. 772 in Weidenpesch und dem östlichen Longerich Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) Begründung für die Dringlichkeit: Die vorgeschlagenen Maßnahmen müssen dringend angegangen und umgesetzt werden. Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung, dafür Sorge zu tragen, dass alle umwelt- rechtlichen und sonstigen rechtlichen Vorgaben auf dem Gelände der Neusser Straße 772 und in der Nähe eingehalten werden. Dies betrifft vor allem - Lärm-/Immissionsschutz insbesondere auch die Nachtruhe und das Laufenlassen von Motoren, - Bodenschutz, - Naturschutz - Vermüllung - die Nutzung der Neusser Straße von Fahrzeugen ohne Umweltplakette Die Verwaltung wird gebeten unter Federführung des Bürgeramtes Nippes Kontakt mit den Bür- ger*Innen und allen Beteiligten (Speditionsfirma, Fa. Harzheim, etc.) aufnehmen und einen Runden Tisch zu organisieren. Darüber hinaus sollen Ordnungsamt, Polizei, Umweltamt und Untere Naturschutzbehörde tätig wer- den bzw. weiterhin tätig bleiben und gegebenenfalls ordnungsrechtlich einschreiten. Außerdem soll die Verwaltung aktiv adäquate Alternativflächen als Abstellflächen für LKWs außerhalb von Wohngebieten (z. B. im Industriepark Nord) mit entsprechender Ausstattung (Sanitäranlagen, Wasser) suchen und bereit zu stellen. Dabei sind die örtlichen Gegebenheiten und die Belange der Anwohnern*Innen/Anlieger*Innen der möglichen Alternativflächen zu berücksichtigen und diese zu beteiligen. Ziel soll sein, dass diese und derartige Flächen nicht mehr als LKW-Abstellplätze genutzt werden. 2 Wir fordern das Bauaufsichtsamt auf, die aktuelle Nutzung unter Berücksichtigung der geltenden Ge- setzgebung / Vorgaben priorisiert zu prüfen und bei einer möglichen nicht ordnungsgemä- ßen/zweckfremden Nutzung dagegen vorzugehen. Möglichst bis Anfang Mai 2021 ist Bericht zu er- statten, ob sich die Situation – auch nach Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen geändert hat. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 26.02.2021 gez. Dr. Siebert ez. Pinnen Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein

Beratungsverlauf

  1. 18.03.2021

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 9.1.11, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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