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0833/2021

Einhaltung der umweltrechtlichen und sonstigen rechtlichen Vorgaben auf dem Gelände Neusser Str. 772 in Weidenpesch und dem östlichen Longerich

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 04.03.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 18.03.2021, TOP 9.1.11

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

2611 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02-5 
 
Vorlagen-Nummer 
 0833/2021 
Freigabedatum 
  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der 
Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre-
tung 
Betreff 
Einhaltung der umweltrechtlichen und sonstigen rechtlichen Vorgaben auf dem Gelände 
Neusser Str. 772 in Weidenpesch und dem östlichen Longerich 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Die vorgeschlagenen Maßnahmen müssen dringend angegangen und umgesetzt werden. 
 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung, dafür Sorge zu tragen, dass alle umwelt-
rechtlichen und sonstigen rechtlichen Vorgaben auf dem Gelände der Neusser Straße 772  und in der 
Nähe eingehalten werden. 
Dies betrifft vor allem 
- Lärm-/Immissionsschutz insbesondere auch die Nachtruhe und das Laufenlassen von Motoren, 
- Bodenschutz, 
- Naturschutz 
- Vermüllung 
- die Nutzung der Neusser Straße von Fahrzeugen ohne Umweltplakette 
Die Verwaltung wird gebeten unter Federführung des Bürgeramtes Nippes Kontakt mit den Bür-
ger*Innen und allen Beteiligten (Speditionsfirma, Fa. Harzheim, etc.) aufnehmen und einen Runden 
Tisch zu organisieren. 
Darüber hinaus sollen Ordnungsamt, Polizei, Umweltamt und Untere Naturschutzbehörde tätig wer-
den bzw. weiterhin tätig bleiben und gegebenenfalls ordnungsrechtlich einschreiten. 
Außerdem soll die Verwaltung aktiv adäquate Alternativflächen als Abstellflächen für LKWs außerhalb 
von Wohngebieten (z. B. im Industriepark Nord) mit entsprechender Ausstattung (Sanitäranlagen, 
Wasser) suchen und bereit zu stellen. Dabei sind die örtlichen Gegebenheiten und die Belange der 
Anwohnern*Innen/Anlieger*Innen der möglichen Alternativflächen zu berücksichtigen und diese zu 
beteiligen. 
Ziel soll sein, dass diese und derartige Flächen nicht mehr als LKW-Abstellplätze genutzt werden.

2 
 
 
Wir fordern das Bauaufsichtsamt auf, die aktuelle Nutzung unter Berücksichtigung der geltenden Ge-
setzgebung / Vorgaben priorisiert zu prüfen und bei einer möglichen nicht ordnungsgemä-
ßen/zweckfremden Nutzung dagegen vorzugehen. Möglichst bis Anfang Mai 2021 ist Bericht zu er-
statten, ob sich die Situation – auch nach Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen geändert hat. 
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
26.02.2021    gez. Dr. Siebert  ez. Pinnen 
 
 
 
 
 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein

Beratungsverlauf (1)

18.03.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Neusser Straße 772
  • Straße 7

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Details

Aktenzeichen
0833/2021
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
04.03.2021
Erstellt
04.03.2021 11:28