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Präsentation der Vorstudie zur Weiterentwicklung des Konzepts zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft

Mitteilung Ausschuss 0048/2026 vom 13.01.2026

Stand: Am 15.01.2026 im Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Anlage 1 - Vorstudie zur Weiterentwicklung des Konzeptes zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft

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    1 Vorstudie zur Weiterentwicklung des Konzepts zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft Autoren und Autorin: Anno Kluß Schahrzad Farrokhzad Markus Ottersbach Köln, Juni 2025 2 Inhalt Inhalt ................................ ................................ ................................ ................................ ..... 2 Einleitung ................................ ................................ ................................ .............................. 3 1 Auftrag und methodisches Vorgehen ................................ ................................ ................ 5 1.1 Literatur- und Dokumentenanalyse ................................ ................................ ............ 5 1.2 Stakeholder- und Handlungsfeldanalyse mittels Gruppeninterviews .......................... 5 1.3 Erarbeitung der weiteren Prozessgestaltung ................................ .............................. 8 2 Bestandsaufnahme durch Literatur- und Dokumentenanalyse: Postmigrantische Stadtgesellschaft gestalten ................................ ................................ .............................. 10 2.1 Migration und Diversität in Köln – Rückblende (2011-2016/17) ................................ .10 2.2 Gesellschaftliche Entwicklungen (2016/17 - 2025) und ihre kommunale Relevanz ...13 2.3 Kritische Reflexionen des Integrationsbegriffs und neuere Konzepte im Fachdiskurs ................................ ................................ .......17 2.4 Migration und Diversität in Köln: Einblicke in statistische Daten und strukturelle Entwicklungen (2016/17-2025) .........22 2.4.1 Köln: Einblicke in statistische Daten zur Bevölkerung ................................ ......22 2.4.2 Strukturen in Köln im Hinblick auf Migration und Diversität .............................. 23 2.5 Konzepte in anderen Kommunen: Aspekte der dynamischen Konzeptentwicklung ...29 3 Stakeholderanalyse ................................ ................................ ................................ .........31 3.1 Analyse der Stakeholder im Konzept von 2011 ................................ .........................31 3.2 Ergebnisse der Gruppeninterviews ................................ ................................ ...........32 3.2.1 Vertreter:innen der Verwaltung ................................ ................................ ........32 3.2.2 Fachkräfte der Sozialen Arbeit und zivilgesellschaftlicher Organisationen .......34 3.2.3 Zufällig ausgewählte Bürger:innen ................................ ................................ ..35 4 Handlungsfeldanalyse ................................ ................................ ................................ ......40 4.1 Ergebnisse der Gruppeninterviews ................................ ................................ ...........40 4.1.1 Vertreter:innen der Verwaltung ................................ ................................ ........40 4.1.2 Fachkräfte der Sozialen Arbeit und zivilgesellschaftlicher Organisationen .......40 4.1.3 Zufällig ausgewählte Bürger:innen ................................ ................................ ..41 4.2 Handlungsfelder aus anderen Kommunen im Vergleich ................................ ............46 5 Hinweise zur Prozessgestaltung ................................ ................................ ......................48 6 Zwischenfazit: Empfehlungen zu Stakeholdern, Handlungsfeldern und Konzepttitel ........50 7 Weitere Prozessgestaltung ................................ ................................ .............................. 53 A. Aufbauprozess ................................ ................................ ................................ ..........53 B. Handlungsfeld neu entwickeln oder fortschreiben ................................ .....................64 C. Zirkulärer Umsetzungsprozess ................................ ................................ ..................70 8 Glossar ................................ ................................ ................................ ............................75 7 Literatur ................................ ................................ ................................ ...........................76 9 Anhänge ................................ ................................ ................................ ..........................80 9.1 Mitwirkende bei der Konzeptentwicklung 2011 ................................ ..........................80 9.2 Vergleichende Übersicht der Handlungsfelder ................................ ..........................96 3 Einleitung Die Vorstudie hat zum Ziel, einen mit den Verantwortlichen des Kommunalen Integra- tionszentrums (KI) vereinbarten Beitrag zur Vorbereitung der bevorstehenden Wei- terentwicklung des „Konzepts zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ von 2011 auf Basis des Ratsbeschlusses der Stadt Köln vom 17.8.2023 zu leisten. Der Beitrag bzw. die Vorstudie umfasst folgende Arbeitspakete: Zunächst geht es darum, eine Literatur- und Dokumentenanalyse anhand der vom KI vorgeschlagenen Dokumente und ausgewählten Berichte, aber auch allgemein zur kommunalen Integrationspolitik in Deutschland, zur kritischen Migrationsforschung und zur rassismuskritischen und diversitätsbewussten Sozialen Arbeit zu erstellen. Es geht darum, Einblicke in relevante aktuelle Erkenntnisse zu geben und eine Bi- lanz zu ziehen für das zukünftige Konzept der Stadt Köln, die zudem eine kritische Auseinandersetzung mit dem Integrationsbegriff berücksichtigt. Darüber hinaus gehört eine Stakeholder-Analyse zur Vorstudie, die einerseits die bisherigen und andererseits die zukünftigen Stakeholder benennen soll. Hier geht es darum herauszuarbeiten, welche zentralen Akteursgruppen in Köln idealerweise am Prozess der Weiterentwicklung des Konzepts zukünftig beteiligt sein sollten. Zudem werden erste Vorschläge für zukünftige Handlungsfelder und eine Prozess-Skizze für die Aufbau- bzw. Entwicklungsphase des Konzepts erarbeitet, die im noch folgenden Beteiligungsprozess diskutiert, weiterentwickelt und zu einer Prozesslandkarte er- gänzt werden kann, die Grundlage für die Umsetzungsphase ist. Entsprechend un- terscheiden wir die folgenden Begriffe: die „Prozess-Skizze“ ist das Ergebnis der Entwicklungsphase I (Vorstudie) und Grundlage für Entwicklungsphase II (Aufbau- phase). Die „Prozesslandkarte“ wiederum ist Ergebnis der Entwicklungsphase II (Aufbauphase) und Grundlage für Entwicklungsphase III (Ausarbeitung und zirkuläre Umsetzung). Die Stakeholder-Analyse und die Identifizierung von Handlungsfeldern für das zukünftige Konzept wurden methodisch durch drei Gruppeninterviews mit verschiedenen Akteursgruppen aus Stadtverwaltung, Sozialer Arbeit bzw. Zivilgesell- schaft und zufällig ausgewählten Bürger:innen in Köln durchgeführt. Im ersten Kapitel der Vorstudie werden die methodischen Schritte wie die Literatur- und Dokumentenanalyse, die Stakeholder- und Handlungsfeldanalyse mittels Grup- peninterviews, sowie die Entwicklung der weiteren Prozessgestaltung erläutert. Die folgenden Kapitel widmen sich der Präsentation der Ergebnisse dieser methodi- schen Schritte. Im zweiten Kapitel geht es zunächst um eine Bestandsaufnahme durch die Literatur- und Dokumentenanalyse bzw. um die Diskussion der postmigrantischen Stadtgesell- schaft. Dieses Kapitel beinhaltet die Präsentation der Entwicklung des Verhältnisses von Migration und Diversität in Köln, aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen in Deutschland, einer kritischen Betrachtung des Integrationsbegriffs und möglicher Al- ternativen, die Darstellung aktueller statistischer Daten und wissenschaftlicher Er- 4 kenntnisse zum Verhältnis von Migration und Diversität in Köln und die Diskussion von Konzepten anderer Kommunen in Deutschland in Bezug auf Aspekte dynami- scher und partizipativer Prozessentwicklung. Im dritten und vierten Kapitel werden die Ergebnisse der Gruppeninterviews zur Sta- keholder-Analyse und zur Analyse der Handlungsfelder vorgestellt und diskutiert. Das fünfte Kapitel widmet sich den Hinweisen der Teilnehmer:innen der Gruppenin- terviews zur zukünftigen Prozessgestaltung. Das sechste Kapitel beinhaltet ein Zwischenfazit, in dem vor dem Hintergrund der Literatur- und Dokumentenanalyse und der Ergebnisse der Gruppeninterviews Emp- fehlungen für die Auswahl zukünftiger Stakeholder und Handlungsfelder sowie zur Terminologie des Konzepttitels formuliert werden. Im siebten Kapitel erfolgt auf der Basis der bisherigen Erkenntnisse der Literatur- und Dokumentenanalyse und der Gruppeninterviews die Präsentation einer Prozess- Skizze zur zukünftigen Verfahrensweise bei der Weiterentwicklung und einer Pro- zesslandkarte zur dauerhaften Umsetzung des städtischen Integrationskonzepts. 5 1 Auftrag und methodisches Vorgehen 1.1 Literatur- und Dokumentenanalyse Die Vorstudie beinhaltet eine Literaturanalyse, welche auf das Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft, das Interkulturelle Maßnahmenprogramm, die Kölner Perspektiven 2030+ und damit zusammenhängende strategisch relevante Aspekte der Sozialplanung sowie auf die Studie zu Innovationen in der Migrations- und Integrationsarbeit rekurriert und ausgewählte aktuelle statistische Daten zur Be- völkerung und Bevölkerungsentwicklung in Köln aufbereitet.1 Zudem wird fachlich einschlägige Literatur aus der kritischen Migrationsforschung, der Diversity- Forschung und der Kommunalforschung berücksichtigt. Dazu gehört auch Literatur aus der kommunalen Integrationspolitik und der rassismuskritischen und diversitäts- bewussten Sozialen Arbeit. 1.2 Stakeholder- und Handlungsfeldanalyse mittels Gruppenin- terviews Zum Auftrag der Vorstudie gehört neben der Literaturanalyse auch die Analyse der zukünftigen Stakeholder und Handlungsfelder. Um einen Überblick über mögliche Stakeholder zu erhalten, sollten jedoch zunächst die im aktuellen Integrationskonzept erwähnten Stakeholder benannt werden. Dazu ist auf der Grundlage der Auflistung im ehemaligen Konzept ein Überblick über die bisherigen Stakeholder erstellt wor- den, aus dem die grundsätzlich beteiligten Gruppierungen extrahiert wurden2. An- schließend ging es um die Eruierung der zukünftigen relevanten Stakeholder und Handlungsfelder. Um diese zu benennen, wurden drei leitfadengestützte qualitative Gruppeninterviews mit einer - in Absprache mit dem Steuerungsteam des KI ge- troffenen - Auswahl relevanter Expert:innen durchgeführt. Das Steuerungsteam wähl- te als Expert:innen solche der Verwaltung, Fachkräfte der Sozialen Arbeit und zivil- gesellschaftlicher Organisationen und eine Gruppe zufällig ausgewählten Bür- ger:innen aus. Die Interviews sollten nach inhaltsanalytischen Kriterien ausgewertet werden3. Die Auswahl der letzten Gruppe erfolgte als innovative Methode der direk- 1 Der 1. Kölner Lebenslagenbericht von 2020 (Engels et al 2020) wurde ebenfalls planmäßig gesic h- tet, die Jahreszeiträume, auf die er sich bezieht (2018, in manchen Statistiken auch 2016) sind jedoch so alt, dass sie keine angemessen aktuellen Einblicke in Bevölkerungsentwicklung und soziale und wirtschaftliche Lebensverhältnisse der Kölner Bevölkerung geben können. Derzeit entsteht ein aktue l- ler Lebenslagenbericht, auf den an dieser Stelle nur verwiesen werden kann als weitere aufschlussrei- che Quelle, um sich diversitätsorientiert einen Überblick über die Lebenslagen in Köln zu verschaffen. 2 Vgl. Anhang 9.1, „Mitwirkende bei der Konzepterstellung“. Die Spalten „Organisation“, „Handlungs- feld“, „Arbeitsgruppe“ und „Funktion“ geben die Informationen aus dem Konzept von 2011 wieder, die Zuordnung zu einer „Gruppe“ und „Untergruppe“ erfolgte durch die Autor:innen. 3 Leitfadeninterviews mit Gruppen, die nach inhaltsanalytischen Kriterien ausgewertet werden, geh ö- ren zu den Standardmethoden qualitativer Sozialforschung. Ein leitfadengestütztes Gruppeninterview ist ein moderiertes Gespräch mehrerer Teilnehmer zu einem vorher Allen bekannten Thema mit dem 6 ten Bürger:innenbeteiligung, von der beispielhaft neue Impulse der Stadtbevölkerung zur Weiterentwicklung des Konzepts der integrativen Stadtgesellschaft erwartet wur- den. Generell stellten die Interviewenden bei jedem Gruppeninterview den Anwesenden den Zweck der Vorstudie im Kontext des geplanten Entwicklungsprozesses vor. Im ersten Interviewteil stellte sich heraus, dass es für die Vertreter:innen der Verwaltung und für die Fachkräfte der Sozialen Arbeit bzw. zivilgesellschaftlicher Organisationen schwierig war, die Komplexität des Vorhabens in kurzer Zeit zu erfassen. Es gab je- weils zahlreiche Nachfragen bzgl. Auftraggeber, Umsetzung des Auftrags und kon- kreter Prozessgestaltung. Erst im Anschluss an die Klärung solcher Fragen konnten die jeweiligen Interviews beginnen. Die Vertreter:innen der Verwaltung, die Fachkräfte der Sozialen Arbeit und zivilge- sellschaftlicher Organisationen und die interessierten Bürger:innen wurden per E- Mail angeschrieben. Um von der letztgenannten Gruppe Informationen über relevan- te Stakeholder bzw. Handlungsfelder für das „Konzept für eine integrative Stadtge- sellschaft“ zu bekommen, wurden 300 Kölner:innen per Zufall aus dem Einwohner- melderegister gezogen. Diese Stichprobe wurde nach den Kriterien Alter, Geschlecht, Migrationsstatus und Stadtbezirk geschichtet, d.h. entsprechend der Verteilung in der Gesamtbevölkerung zusammengestellt. Im jeweiligen Anschreiben wurde mitgeteilt, dass das Kommunale Integrationszent- rum die Autor:innen dieser Vorstudie damit beauftragt hat, die Weiterentwicklung des Konzeptes zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft der Stadt Köln aus dem Jahr 2011 im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu begleiten. Es wurde darauf hingewiesen, dass in einem ersten Schritt herausgefunden werden sollte, welche relevanten Stakeholder (Beteiligte und Betroffene) diesen dynamischen Prozess der Weiterentwicklung gestalten und welche wesentlichen Handlungsfelder kommunaler Integrationspolitik zukünftig berücksichtigt werden sollten. Das Interview mit den Vertreter:innen der Verwaltung fand in den Räumen des Amtes für Vielfalt und Integration statt, die Interviews mit den Fachkräften der Sozialen Ar- beit bzw. zivilgesellschaftlicher Organisationen und mit den interessierten Bür- ger:innen in den Räumen der Technischen Hochschule. Die Interviews dauerten je- weils etwa zwei Stunden und wurden per Audio aufgezeichnet. An den Interviews nahmen zehn Vertreter:innen der Verwaltung teil, die aus folgen- den Verwaltungseinheiten, bzw. Themengebieten kamen: Integrationsrat, Integrative Sprach- und Orientierungsförderung, Themengebiet Behinderung, Interkulturelle Zen- tren, Sportamt, Büro der Oberbürgermeisterin, Sachgebiet Leistungsgewährung nach AsylbLG u. Gewährung existenzsichernder Leistungen in bes. Wohnformen (BTHG), Personalamt, Ausländerbehörde, Abteilung Öffentliches Recht. Ziel, Meinungen und Einstellungen der Teilnehmenden zu erkunden und ggf. Konflikte und Diskrepan- zen innerhalb der Gruppe zu ermitteln (vgl. Liakova 2025, S. 36f.). 7 Zudem konnten sechs Fachkräfte der Sozialen Arbeit bzw. zivilgesellschaftlicher Or- ganisationen (Kölner Flüchtlingsrat, Veedel e.V., AK Politik der Willkommensinitiati- ven, Der Paritätische, Handwerkskammer (HWK), Industrie- und Handelskammer (IHK), Bereich Fachkräfteentwicklung) und acht interessierte Bürger:innen für die Gruppeninterviews gewonnen werden. Die Zusammensetzung der letztgenannten Interviewgruppe war äußerst divers. Vier Männer und vier Frauen, Personen im Alter zwischen 21 und 73 Jahren, die zur Hälfte Biographien haben, die auch von Migrati- on geprägt sind, und unterschiedliche berufliche Kontexte waren vertreten wie z.B. Rentner:innen, Student:innen, Angestellte in kommunalen (Bildungs-)Einrichtungen und in Betrieben. Wegen der kleinen Größe der Gruppe und v.a. wegen der qualitati- ven, also auf Gespräch und Sprache basierenden Erhebungsmethode kann nicht von Repräsentativität im statistischen Sinne gesprochen werden. Dennoch zeigt die Gruppenzusammensetzung beispielhaft einen großen Querschnitt durch die Bevölke- rung der Stadt Köln entsprechend der genannten Kriterien. Für die Interviews mit den Vertreter:innen der Verwaltung und mit den Fachkräften der Sozialen Arbeit bzw. zivilgesellschaftlicher Organisationen wurden folgende Leit- fragen zu den Themen „Stakeholder“ und „Handlungsfelder“ entwickelt: Leitfragen Stakeholder:  Wer soll an der Aufbauphase für die Konzepterstellung beteiligt werden?  Wie wird diese Empfehlung begründet?  In welcher Weise sollen die unterschiedlichen Personen beteiligt werden?  Mit welchen Hürden ist bei einer Beteiligung der verschiedenen Personen zu rechnen? Leitfragen Handlungsfelder:  Welche Gliederung der Handlungsfelder ist für die Ihnen bekannten Strukturen der Migrationsarbeit in Köln funktional angemessen?  Mit Blick auf die bisherige Gliederung: Was hat sich bewährt, was nicht? Wo sollte zusammengefasst, wo differenziert werden?  Welche zukünftigen Themen sehen Sie, die ggf. ein neues Handlungsfeld er- fordern?  Realitätscheck: sind für alle angesprochenen Handlungsfelder auch Stakehol- der vorhanden, die diese Handlungsfelder dauerhaft gestalten können? Für die Interviews mit den engagierten Bürger:innen wurde ein eigener Leitfaden entworfen. Dies war erforderlich, weil wir bei dieser Gruppe nicht von einem professi- onellen Bezug zum Thema ausgehen konnten. Stattdessen standen bei dieser Grup- pe lebensweltlich orientierte bzw. biografieorientierte Aspekte wie die Motivation zur Teilnahme am Interview und eigene Erfahrungen mit Migration und Vielfalt im Vor- dergrund des Interviews. Dabei wurde darauf fokussiert, welche positiven Erlebnisse sie mit der Vielfalt in der Stadtgesellschaft haben, aber auch an welchen Stellen sie Schwierigkeiten sehen. Aus beiden Perspektiven lässt sich ableiten, welche The- 8 men(felder) in der Lebenswirklichkeit der Teilnehmenden relevant sind und welche Zielvorstellungen in diesen Themenfeldern vorherrschen. Im Rahmen einer Vorstellungsrunde sollten folgende Fragen zunächst beantwortet werden:  Was ich hier und heute von meiner Person in Bezug auf Vielfalt sagen möchte (Positionierung, biographische Migrations-/ Diversitätserfahrung)  Was hat mich in der Einladung so angesprochen, dass ich heute zwei Stunden dafür investiere? Anschließend wurden folgende Leitfragen bearbeitet:  Wo in ihrem Leben haben Sie als „100% Kölner:in“ positive Erlebnisse mit der Vielfalt der Stadtgesellschaft?  Bei welchen Themen gibt es Probleme? Was haben Sie da erlebt? (im öffent- lichen Raum, mit Stadtverwaltung, mit Organisationen, mit Gruppen, mit Per- sonen?) Um Stakeholder und Handlungsfelder zu erfragen, wurden folgende Leitfragen ent- wickelt:  Wen sollte die Stadt Köln bitten, bei der Konzeptentwicklung mitzuwirken, da- mit es wirklich ein Konzept für die ganze vielfältige Stadtgesellschaft wird?  Aus Ihrer Erfahrung heraus: Wie können Menschen aus unterschiedlichen Le- benslagen, Interessen, Prägungen am besten miteinander über wesentliche Dinge („das Eingemachte“) sprechen? Sämtliche Gruppeninterviews wurden aufgenommen, transkribiert und nach der in- haltsanalytischen Methode ausgewertet. Für die Transkription war es sinnvoll, auf das Verfahren des zusammenfassenden Protokolls zurückzugreifen, das ausgehend von der qualitativen Inhaltsanalyse eine methodisch kontrollierte Aufbereitung des Interviewmaterials erlaubt4. 1.3 Erarbeitung der weiteren Prozessgestaltung Die Skizze für die Gestaltung der Aufbauphase des Konzeptes, der Erarbeitung eines Handlungsfeldes und ein erster Entwurf für die Prozesslandkarte, die die dauerhaft zirkuläre Umsetzung des Konzeptes beschreibt, wurden bewusst am Ende des Ar- beitsprozesses erstellt, um hier die Ergebnisse sowohl aus der Literatur- und Doku- mentenanalyse als auch aus den Gruppeninterviews mit zu verarbeiten. Zunächst wurde der Erarbeitungsprozess des Konzeptes von 2011 reflektiert und dann in Rücksprache mit den Auftraggebenden die Stufen der Erarbeitung des neuen Kon- zeptes konkretisiert und die im Auftrag genannten Prozessqualitäten und zu be- 4 „Der Grundgedanke dieser inhaltsanalytischen Methode ist nun, das Allgemeinheitsniveau des Mate- rials erst zu vereinheitlichen und dann schrittweise höher zu setzen. Mit steigendem Abstraktionsni- veau verringert sich der Materialumfang, denn einzelne Bedeutungseinheiten werden integriert, g e- bündelt, können fallen gelassen werden, da sie im allgemeinen Text schon aufgegangen sind“, May- ring, Philipp (2002): Einführung in die Qualitative Sozialforschung, Weinheim und Basel: Beltz, S. 94f. 9 schreibenden Prozesselemente festgehalten. Anhand der Gesamtheit dieser Informa- tionen wurde auf Grundlage systemischer Organisationsentwicklungsexpertise eine visuelle Skizze in mehreren Entwurfsstadien erstellt, die durch Rückmeldungen durch das Team der Vorstudie und der Auftraggebenden iterativ verbessert wurde. 10 2 Bestandsaufnahme durch Literatur- und Do- kumentenanalyse: Postmigrantische Stadt- gesellschaft gestalten 2.1 Migration und Diversität in Köln – Rückblende (2011- 2016/17) In diesem Kapitel werden im Rahmen einer Rückblende exemplarisch ausgewählte Dokumente, Berichte und Studien erörtert, die in den Jahren 2011-2016/17, also bis zum Zeitpunkt der Erstellung der Studie „Impulse für Innovationen in der Migrations- und Integrationsarbeit (Farrokhzad/Kluß et al 2017a), im Zusammenhang mit Migrati- on und Teilhabe eine spezifische Bedeutung hatten, auch im Zusammenhang mit Leitlinien und Konzeptvorstellungen bei der Sicherstellung von Teilhabe im Kontext von Migration und Diversität. Entsprechend wird in diesem Kapitel auf Stellen in der Innovationsstudie verwiesen, in denen einige auch für diese Vorstudie relevanten Analysen (z.B. zu strukturellen Entwicklungen in Köln bis 2016/17 bezüglich Migrati- on und Diversität) bereits vorgenommen wurden. Kölner „Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ (2011) Das Kölner „Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ ist 2011 vom Stadtrat verabschiedet und im Anschluss veröffentlicht worden. Dem Konzept ging eine Entwicklungsarbeit unter Beteiligung von über 300 Personen in 23 Arbeitsgrup- pen voraus. In der Präambel des Konzepts werden Prinzipien und Gedanken formu- liert, die gewissermaßen zum Leitbild für das Konzept gehören. So heißt es im Kon- zept: „Das Kölner Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft bildet die zentrale Leitlinie für kommunale Integrationsarbeit der nächsten Jahre. Es geht von dem Grundsatz aus, dass nur eine integrierte und für Verän- derung offene Stadtgesellschaft erfolgreich und für alle gewinnbringend die Herausforderungen der globalisierten Zukunft bewältigen kann.“ (Stadt Köln 2011, S. 5). Nachdem die Bedeutung einer integrierten und offenen Stadtgesellschaft hervorge- hoben wird, wird in der Präambel zudem betont, dass sich Maßnahmen und Aktivitä- ten der Stadt an der vielfältigen Stadtgesellschaft orientieren und dieser gerecht wer- den müssen, dass die Potenziale aller Einwohner:innen wertgeschätzt und gleichbe- rechtigte Teilhabe sichergestellt werden sollen. Zudem liegt dem Konzept ansatzwei- se bereits eine intersektionale Perspektive zugrunde, indem etwa auch auf die Be- deutung geschlechtsspezifischer Aspekte verwiesen wird (Stadt Köln 2011, S. 5). 11 Des Weiteren gehören zum Integrationskonzept u.a. eine differenzierte Erörterung des Integrationsverständnisses, sog. „Leitlinien der Integrationsförderung“ als auch die Darstellung und Erläuterung von fünf Handlungsfeldern: a) Demographischer Wandel/Entwicklung und Migration, b) Diskriminierungsfreie Stadt c) Sprache, Bildung, Arbeitsmarkt und Migration d) Stadtraum, Sozialraum und Migration e) Öffentlichkeitsarbeit Den fünf Handlungsfeldern sind in der Regel mehrere Unterthemen zugeordnet (z.B. gehören u.a. allgemein orientierte Bildung, Elternarbeit und berufliche Qualifikation als Unterthemen zum Handlungsfeld c). Zu jedem der fünf Handlungsfelder wurden im Konzept Vorbemerkungen und ein Sachstand verfasst, Ziele, damit verbundene Schwerpunktthemen sowie kurz- und mittelfristige Handlungsempfehlungen formu- liert. Im Anschluss wurde das Konzept der Prozesssteuerung, des Berichtswesens und der Ressourcen erläutert. Köln 100% - kulturelle Vielfalt einer Stadt (2011) In 2011 war nicht nur das erste kommunale Integrationskonzept von Köln erschienen – sondern auch eine vom Integrationsrat angestoßene Studie, welche mit dem An- spruch antrat, die Lebenslagen und Lebensstile von Kölner:innen mit Migrationsge- schichte differenziert darzustellen: „Nicht pauschalisierend über ‚die Migrantinnen und Migranten‘ denken und sprechen, sondern durch Fakten Zukunft in Köln gestal- ten.“ (Integrationsrat der Stadt Köln 2011, S. 8). Orientiert am Milieukonzept der sog. Sinus-Studien werden Biographien von verschiedenen Kölner:innen mit Migrations- geschichte porträtiert, an vielen Stellen der Studie werden über Original-Zitate die Perspektiven der Befragten sichtbar. Insofern hatte diese Studie auch den Zweck, einen Beitrag zum Abbau möglicher kulturalisierender und pauschalisierender Ste- reotype zu leisten und der Vielfalt der Lebenswelten in Köln eine höhere Sichtbarkeit zu verleihen. Dies ist vor dem Hintergrund des Umstandes zu sehen, dass pauscha- lisierende Stereotype mitunter gravierende gesellschaftliche Teilhabehemmnisse dar- stellen können. Interkulturelles Maßnahmenprogramm und Maßnahmenempfehlungen (2013/2014) Im Verbindung mit dem „Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ wurde 2013 das „Interkulturelle Maßnahmenprogramm“ erarbeitet, um das Integrati- onskonzept stärker zu operationalisieren, einen Überblick über die in Köln diesbezüg- lich stattfindenden Maßnahmen zu schaffen und konkretere Ideen zu entwickeln bzw. Schlussfolgerungen aus bestehenden Maßnahmen zu ziehen. Es ging darum, auf Basis der aktuellen allgemeinen Datenlage, dem aktuellen Stand der interkulturellen Öffnung in der jeweiligen Dienststelle der Stadtverwaltung und einer Darstellung der durchgeführten städtischen bzw. städtisch finanzierten Maßnahmen einen Überblick über die Integrationsprozesse im jeweiligen Themenfeld zu verschaffen (vgl. Kom- munales Integrationszentrum der Stadt Köln 2013, S. 2f.). Die Bestandsaufnahme 12 wurde durch das (damalige) Interkulturelle Referat (bzw. heutige) Kommunale Integ- rationszentrum auf Grundlage einer internen Abfrage bei allen Dezernaten und Dienststellen durchgeführt. 2014 wurde das Dokument zunächst dem Stadtrat und dem Integrationsrat zugestellt, in der Folge wurden verschiedene Akteursgruppen der Stadtverwaltung und des Stadtrats gebeten, Maßnahmenempfehlungen zu erarbei- ten und zu priorisieren. Zudem wurde ein jährliches Integrationsbudget von jährlich 915.000 Euro im Haushalt eingestellt (Beschlusslage von 2015).5 Studie zu Innovationen in der Migrations- und Integrationsarbeit (2016/2017) Im Anschluss an das Interkulturelle Maßnahmenprogramm und die Maßnahmenemp- fehlungen vergab 2015 auf Basis des Impulses aus den Reihen der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Köln das Kommunale Integrationszentrum den Auftrag, eine Studie durchzuführen zu innovativen Konzepten der Migrations- und Integrati- onsarbeit und zu diesem Zweck Erfahrungen aus anderen Kommunen zu erheben und systematisch auszuwerten. Daraus ist die Studie „Impulse für Innovationen in der Migrations- und Integrationsarbeit“ hervorgegangen, die 2017 sowohl in einer voll- ständigen Fassung als auch in einer Zusammenfassung publiziert wurde (Farrokhz- ad/Kluß et al 2017a). Die dort herausgearbeiteten Impulse waren sowohl für die strategische Gestaltung des kommunalen Integrationsmanagements als auch für die „Basisarbeit“ in drei ausgewählten Handlungsfeldern gedacht: die Handlungsfelder sind Flucht, Mehr- sprachigkeit in Kitas und Antidiskriminierungsarbeit. Die Studie richtete sich an alle in Köln Tätigen aus Politik, Verwaltung, Vereinen, Verbänden und Initiativen, Migran- tenorganisationen, Bildungs- und Beratungseinrichtungen und an alle Interessierten, die sich beruflich, durch bürgerschaftliches Engagement oder einfach aus Interesse mit Migrations- und Integrationsarbeit beschäftigen und ihre Strategien und Konzepte überprüfen und weiterentwickeln möchten. Neben Erkenntnissen aus den wissen- schaftlichen Diskursen zum Beispiel zu Integration, Diversität und Inklusion wurde zu jedem Handlungsfeld der Forschungsstand ausgewertet. Zudem wurden Erkenntnis- se aus 21 Praxisbeispielen aus Deutschland und aus der Schweiz zusammengestellt, die auf Basis von Interviews und der Analyse von Dokumenten gewonnen wurden. Jedes Kapitel der Studie führte Handlungsempfehlungen für die Stadt Köln auf. Dazu gehören bspw. Handlungsempfehlungen zu Konzepten, Strukturen und Steuerungs- prozessen in Kommunen, Beteiligungsformate, Monitoring und Berichterstattung so- wie Handlungsempfehlungen zu Implementierungsstrategien Interkultureller Öffnung genauso wie Handlungsempfehlungen zur Verbindung von Migration, Vielfalt und Menschenrechten und zur kritischen Auseinandersetzung mit potenziellen gruppen- bezogenen Stigmatisierungen. 5 Zu einer detaillierteren Zusammenfassung des Interkulturellen Maßnahmenprogr amms und der Maßnahmenempfehlungen vgl. Farrokhzad/Kluß et al 2017a. 13 2.2 Gesellschaftliche Entwicklungen (2016/17 - 2025) und ihre kommunale Relevanz Nach dem Rückblick auf die Entwicklungen in Köln bezüglich der Genese des „Kon- zepts zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ und darauf aufbauende Do- kumentationen und Aktivitäten der Stadt wird in diesem Abschnitt ein Einblick in ge- sellschaftliche Entwicklungen der letzten Jahre (2016/17 bis heute) gegeben, die kommunalpolitische Relevanz haben, wenn es um das Zusammenleben in einer durch migrationsbedingte Vielfalt gekennzeichneten Stadtgesellschaft geht: High Potentials: Zunahme der Einwanderung (hoch-)qualifizierter Personen Seit über 20 Jahren lässt sich auf Grundlage quantitativer Daten feststellen, dass der Anteil der Personen mit Migrationsgeschichte mit qualifizierten und hochqualifizierten Bildungsabschlüssen in erheblichem Maße zugenommen hat. So zeigt eine Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft beispielsweise, dass 2007 der Anteil der zu- gewanderten Akademiker:innen an der Gesamtzahl der Zugewanderten (jeweils im Alter von 25-44 Jahren) bei lediglich 14,8% lag (Geis-Thöne 2019, S. 2) – und in 2017 bereits bei 25,1% (Geis-Thöne 2019, S. 2). Im Jahr 2021 hatten 14% aller in Deutschland lebenden Menschen mit Migrationsgeschichte (inklusive Geflüchtete) einen Hochschulabschluss (gegenüber 13,3% aller Menschen ohne Migrationsge- schichte) im Alter von 25-65 Jahren.6 Darüber hinaus sind die seit 2022 zugewan- derten ukrainischen Geflüchteten überdurchschnittlich gut ausgebildet (Sachverstän- digenrat für Integration und Migration 2024, S. 8). In Zeiten des Fachkräftemangels kann dies als eine positive Entwicklung für die Kommunen gelesen werden, aller- dings müssen auch die höherqualifizierten Menschen mit Migrationsgeschichte diver- se Hürden und Stolpersteine bewältigen, um in bildungsadäquate Erwerbsarbeit zu münden – dabei spielen u.a. aufenthalts- und arbeitsrechtliche Regelungen, Fragen der Anerkennung von Abschlüssen, bedarfsgerechte Nachqualifizierungsangebote und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine Rolle genauso wie ein effektives kommunales Informationsmanagement, was die Angebote für diese Adressat:innen angeht. Migrationspolitische Bedeutung der innereuropäischen Migration Der bundesdeutsche Migrationsdiskurs bezieht sich immer wieder einseitig auf die Migrationsbewegungen aus sog. Drittstaaten und konzentriert auch auf das Thema Flucht. Dabei sind sowohl die Migrationsmotive und aufenthaltsrechtlichen Rahmen- bedingungen als auch die Herkunftsregionen weit vielfältiger. Obwohl vergleichswei- se weniger thematisiert, machen Migrationsbewegungen aus europäischen Ländern mit insgesamt 61,3% mit Abstand den größten Anteil der gesamten Migrationsbewe- gungen nach Deutschland aus (Sachverständigenrat für Integration und Migration 2024, S. 1). Die migrationspolitische Bedeutung der innereuropäischen Migration ist auch für kommunale Belange seit Jahrzehnten besonders hoch. 6 Vgl. Tabelle D3 des Integrationsmonitorings der Länder – Quelle: https://www.integrationsmonitoring- laender.de/liste-der-excel-tabellen.html (Abruf: 04.04.25). 14 Dynamische Fluchtbewegungen Die Entwicklung der Zahlen von Geflüchteten hat in kommunalen Zusammenhängen ebenfalls eine hohe Bedeutung, da es die Kommunen sind, die sich um die Unter- bringung und Unterstützung bei der Sicherstellung gesellschaftlicher Teilhabe küm- mern müssen. So unterlag die Zahl der Geflüchteten in den letzten 10 Jahren erheb- lichen Schwankungen – vor dem Hintergrund der Fluchtbewegungen insbesondere aus Syrien, aber auch aus Irak, Afghanistan und anderer Länder waren die Zahlen der Geflüchteten 2015/16 erheblich angestiegen, und nach Einführung verschiedener migrationspolitischer Restriktionen (vgl. dazu Farrokhzad/Kluß et al 2017a, S. 194ff.) wieder zurückgegangen. Nach einem weiteren coronabedingten Rückgang der Fluchtzuwanderung (BAMF 2024, S. 5) erfolgte seit 2022 eine starke Zunahme der Anzahl Geflüchteter aus der Ukraine nach Deutschland wegen des russischen An- griffskriegs7. Die Kommunen müssen sich auch in Zukunft auf durch Krieg und ande- re Krisen (z.B. Klimawandel) evozierte Fluchtbewegungen flexibel einstellen und da- bei von Bund und Ländern in erheblichem Maße finanziell und infrastrukturell unter- stützt werden. Migrationspolitische Ambivalenzen Seit Jahrzehnten ist die Migrationspolitik durch Ambivalenzen gekennzeichnet – dies ist bis heute so geblieben. So finden auf der einen Seite in verschiedenen Konstella- tionen migrations- und teilhabepolitische Liberalisierungen und Erleichterungen für manche Gruppen mit Migrationsgeschichte statt – z.B. durch die Ausbildungsdul- dung8, die Einführung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) und des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Auf der anderen Seite werden (vor allem in jüngster Zeit) insbesondere mit Blick auf Geflüchtete immer neue Restriktionen ein- geführt – zum Beispiel die Einführung der sog. Bezahlkarte 2023 oder das sog. „Rückführungsverbesserungsgesetz“, welches im Bereich der Ausweisungen und Abschiebehaft Verschärfungen vorsieht. Besonders kritisch wird u.a. von Menschen- rechtsorganisationen wie Pro Asyl9 der Umstand gesehen, dass auch Familien mit Kindern für längere Zeit als Ausreisepflichtige inhaftiert werden können. Auch die Ausweitung der Regelung der sicheren Herkunftsstaaten und das Bestreben, Asyl- verfahren zukünftig außerhalb der Grenzen der EU zu verlagern, stößt auf Kritik. Die Kommunen haben wiederum mit den Folgen dieser migrationspolitisch restriktiven Maßnahmen zu tun, etwa, wenn durch Inhaftierungen oder auch durch in Massenun- terkünften unangekündigte nächtliche polizeiliche Durchsuchungen traumatisierte Kinder in Kitas und Schulen Symptome zeigen und intensive pädagogische und ggf. psychologische Begleitung benötigen. 7 Zu (regelmäßig aktualisierten) statistischen Einblicken in die Zahlen ukrainischer Geflüchteter vgl. Link: https://mediendienst-integration.de/migration/flucht-asyl/ukrainische-fluechtlinge.html (Abruf: 10.06.25). 8 Informationen zur Ausbildungsduldung vgl. Link: https://www.asyl.net/themen/bildung-und-arbeit/die- ausbildungsduldung (Abruf: 10.06.25). 9 Zur Kritik von Pro Asyl vgl. Link: https://www.proasyl.de/news/das-gegenteil-von-verbesserungen- das-neue-rueckfuehrungsgesetz-verschlimmert-die-lage/ (Abruf: 10.06.25). 15 Migration und Teilhabe – besser als ihr Ruf? In seinem Buch „Das Integrationsparadox“ schreibt Aladin El Mafalaani, dass die Si- tuation von Menschen mit Migrationsgeschichte, ihre gesellschaftliche Teilhabe be- treffend, mindestens zum Teil besser sei als ihr Ruf. Auch durch Zahlenwerke wie das Integrationsmonitoring der Länder10 oder durch die Sinus-Milieustudien11 wird deutlich, dass der Sachstand der gesellschaftlichen Teilhabe in verschiedenen ge- sellschaftlichen Teilsystemen (z.B. Bildungssystem, Arbeitsmarkt) mindestens diffe- renziert betrachtet werden muss und beispielsweise viele Leistungen von Menschen mit Migrationsgeschichte für die Gesellschaft im Migrationsdiskurs (wieder stärker) marginalisiert werden. Entsprechend ist es auch in lokalen Migrationsdiskursen von hoher Bedeutung, differenzierte Perspektiven ausgewogen zu diskutieren und in der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit aufzubereiten. Neue politische Unsicherheiten und Sparhaushalte Die neuen politischen Unsicherheiten, die auf der weltpolitischen Bühne stattfinden – aktuell vor allem die Wiederwahl von Donald Trump zum Präsidenten der USA und die weltwirtschaftlichen (Bsp. Strafzölle) und weltpolitischen Folgen – können sich mittelfristig wirtschaftlich negativ auch auf die kommunalen Haushalte auswirken, z.B. durch abnehmende Gewerbesteuereinnahmen. Dies kann wiederum die auf Mig- ration und Diversität fokussierte kommunalen Einrichtungen, Strukturen und Maß- nahmen beeinträchtigen. Hinzu kommt die bereits unter der Ampelregierung verstärkt forcierte Sparpolitik, die den sozialen Bereich (und darunter auch migrationsbezoge- ne Angebotsstrukturen) stark belastet und zunehmend sogar zur Schließung von zi- vilgesellschaftlichen Einrichtungen und Initiativen vor Ort beiträgt. Auch auf Landes- ebene finden Kürzungen statt, die Kommunen betreffen – so existiert bspw. in NRW das Programm KOMM-AN nicht mehr unter diesem Namen und dies ging mit der Streichung von Maßnahmen einher.12 Die finanzielle Förderung des kommunalen Integrationsmanagements (KIM) hingegen, die im aktuell gültigen Teilhabe- und In- tegrationsgesetz NRW (von 2022) verankert ist, wurde bis zum 31.12.2028 verlän- gert.13 Trotz des Aussetzens der Schuldenbremse für bestimmte Bereiche des Bundes- haushaltes und die Auflage eines Investitionsprogramms durch die neue Bundesre- 10 Link: https://www.integrationsmonitoring-laender.de/ (Abruf: 10.06.25). 11 Link: https://www.sinus-institut.de/sinus-milieus/migrantenmilieus (Abruf: 10.06.25). 12 Mehr Informationen zum Vergleich der Förderaktivitäten von NRW im Bereich von Aktivitäten, die 2024 dem KOMM-AN-Programm zugeordnet waren, und Veränderungen in 2025 vgl. Link: https://www.wiku- koeln.de/fileadmin/Initiativen/Arbeitskreis_Politik_der_Willkommensinitiativen/KOMM -AN_Baustein- II_GESTRICHEN_Vergleich_HP_2024_2025.pdf (Abruf: 10.06.25). 13 Detailliertere Informationen zum Stand der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagements in den Kommunen (Ko m- munales Integrationsmanagement NRW)“: Link: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=21991&ver=8&val=21991&sg=0&me nu=0&vd_back=N (Abruf: 10.06.25). 16 gierung14 steht darüber hinaus in Frage, ob dieses Investitionsprogramm positive Auswirkungen (zumindest partiell) auch auf die soziale Infrastruktur haben könnte. Die letzten Jahre zeigten jedenfalls, wie erheblich die soziale Infrastruktur trotz ent- sprechender Bedarfslagen durch Sparmaßnahmen beeinträchtigt worden ist. Erstarken rechtspopulistischer und extrem rechter Stimmungsmache und die Folgen Durch die seit Jahren beobachtbar stattfindende Diskursverschiebung in Richtung extrem rechter und rechtspopulistisch orientierter Argumentationen bis hin zu Vor- kommnissen wie die Diskussion von „Remigrationsplänen“ in Potsdam Ende 2023 unter nachweislicher Beteiligung Rechtsextremer wurden in den letzten Jahren auf diesem diskursiven „Nährboden“ nicht nur migrationspolitische Weichenstellungen in Richtung Verschärfungen von Gesetzen und Verfahren veranlasst. Vielmehr befindet sich auch die extrem rechte und rassistische Gewalt gegenüber Menschen mit Migra- tionsgeschichte und BIPoC laut des Verbands der Opferberatungsstellen (VBRG) auf besorgniserregend hohem Niveau (VBRG 2025). Zugleich sind auch immer mehr Einrichtungen von Übergriffen von entsprechenden Akteursgruppen aus extrem rech- ten und rechtspopulistischen Personen und Netzwerken betroffen.15 Auf diese men- schenrechts- und auch demokratiegefährdenden Tendenzen müssen auch Kommu- nen weiterhin reagieren und Konzepte dafür haben. In NRW existiert bspw. als hand- lungspolitischer Rahmen das „Integrierte Handlungskonzept gegen Rechtsextremis- mus und Rassismus“ welches 2016 aufgelegt wurde und vom Ministerium für Wis- senschaft und Kultur koordiniert wird.16 Ambivalente Befunde zur Rassismussensibilität in der Gesellschaft Zum Thema Sensibilität im Hinblick auf Rassismus lässt sich konstatieren: Einerseits wurde in Deutschland noch nie so viel über Rassismus und Rassismus- sensbilität diskutiert wie in den letzten Jahren (v.a. der Mord an George Floyd in den USA hat hierzu einen weiteren Diskussionsschub gegeben), so dass in Teilen der Bevölkerung durchaus die Rassismussensibilität zugenommen hat. Zudem wurde Rassismusforschung zunehmend gefördert. Mittlerweile gibt es etwa den Rassis- musmonitor des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung De- ZIM e.V.17, der auf den Beschluss der Bundesregierung zurückgeht, einen „Maßnah- 14 Link: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kabinett-beschliesst-wachstumsbooster- 2351752 (Abruf: 10.06.25). 15 Hierzu gibt es bisher keine flächendeckende und systematische Forschung dazu, einzelne Medien- berichte dokumentieren und verweisen auf dieses Problem, vgl. exemplarisch Link: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/jugendsozialarbeit-rechtsextremismus-100.html (Abruf: 10.06.25). 16 https://www.lks.nrw.de/integriertes-handlungskonzept-gegen-rechtsextremismus-und-rassismus (Abruf: 10.06.2025) 17 Das DeZIM gibt in regelmäßigen Abständen Monitoring-Studien heraus, dazu gehört etwa die Stu- die „Verborgene Muster, sichtbare Folgen. Rassismus und Diskriminierung in Deutschland“ (Fuchs et al 2025). 17 menkatalog des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus“ (2020) verabschiedet zu haben.18 Andererseits zeigen Studien weiterhin ein besorgniserregendes Ausmaß an Rassis- mus (und Rechtsextremismus) auf. So verdeutlicht die aktuelle sog. „Mitte-Studie“ (Zick et al 2024) die folgenden Ergebnisse19: „Die meisten Flüchtlinge kommen hier- her, um das Sozialsystem auszunutzen.“ (19% volle Zustimmung, weitere 15,1% überwiegende Zustimmung); Muslimen solle die Zuwanderung nach Deutschland untersagt werden.“ (8,4% volle Zustimmung, 9,7% überwiegende Zustimmung); „Sinti und Roma neigen zu Kriminalität.“ (11,5% volle Zustimmung; 16,9% überwiegende Zustimmung); Antisemitismus; (z.B. „Viele Juden versuchen, aus der Vergangenheit des Dritten Reichs heute ihren Vorteil zu ziehen.“ (7,7% volle Zustimmung, 8,8% überwiegende Zustimmung). Ein manifestes extrem rechtes Weltbild wurde noch in 2020/2021 bei 1,5% der Bevölkerung nachgewiesen (plus 12,1% Graubereich) und in 2022/23 waren es bereits 8,3% (plus 20,1% Graubereich).20 Neben den erörterten gesellschaftlichen Entwicklungen, die eine kommunale Rele- vanz haben, werden zudem im Folgenden Facetten des wissenschaftlichen Diskur- ses rekonstruiert, die für die konzeptionelle Entwicklung und im Zusammenhang mit Migration und Diversität in Köln bestehende Leitbilder relevant werden können. 2.3 Kritische Reflexionen des Integrationsbegriffs und neuere Konzepte im Fachdiskurs „Integration“ – noch zeitgemäß? Bereits in der Studie „Impulse für Innovationen in der Migrations- und Integrationsar- beit“ (Farrokhzad/Kluß et al 2017a) fand eine erste differenzierte kritische Reflexion des Integrationsbegriffs statt, diese Reflexionen werden im Rahmen der vorliegenden Arbeit noch etwas erweitert. Zu den zentralen Ergebnissen der Innovationsstudie ge- hört einerseits eine Würdigung insbesondere wissenschaftlich fundierter und ausdif- ferenzierter Integrationsbegriffe, beispielweise das Integrationsverständnis von Fried- rich Heckmann. Er unterscheidet zwischen Sozialintegration und Systemintegration, betrachtet Integration als wechselseitigen Prozess zwischen der „Mehrheitsgesell- schaft“ und Menschen mit Migrationsgeschichte (gewissermaßen versehen mit bei- 18 Quelle: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1819984/4f1f9683cf3faddf90e27f09c692abed/ 2020-11-25-massnahmen-rechtsextremi-data.pdf?download=1 (Abruf: 04.04.25). 19 Die Erhebungen wurden bevölkerungsrepräsentativ in den Jahren 2022/23 durchgeführt. Abgefragt wurde die Zustimmung zu vorgegebenen Aussagen auf einer fünfstufigen Skala mit den Antwortmög- lichkeiten: „lehne völlig ab“, „lehne überwiegend ab“, „teils/teils“, „stimme überwiegend zu“, „stimme voll und ganz zu“. Die beiden erstgenannten Skalenstufen werden in der Studie als „Ablehnung“ z u- sammengefasst, die beiden letztgenannten als „Zustimmung“, während die Antwortoption „teils/teils“ als „Graubereich“ bezeichnet wird. 20 Eine Ergebniszusammenfassung der Mitte-Studie findet sich unter: https://www.fes.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=91825&token=be50708e89f1f84ed6955ca5a2a54 de16902a186 (Abruf: 04.04.25). 18 derseitigen Rechten und Pflichten). Er definiert Aspekte der Sozialintegration als so- ziale Eingliederung bzw. Einbettung von Individuen in den „…sie umgebenden ge- sellschaftlichen Kontext“ (Lutz/Heckmann 2010, S. 19) und differenziert nach Dimen- sionen struktureller, kultureller, sozialer und identifikatorischer Integration aus. Mit Systemintegration ist hingegen die Gesellschaft als System und ihr „Zusammenhalt als kollektive Einheit insgesamt“ (Lutz/Heckmann 2010, S. 19) gemeint. Vor allem diesem Verständnis von Integration schließt sich das „Konzept für die integrative Stadtgesellschaft“ von 2011 an, das „Integration“ möglichst nicht als Substantiv ver- wendet, als Leistung, die von den einen oder den anderen zu erbringen sei, sondern als Attribut für die gesamte Stadtgesellschaft. Andererseits wurden in der Innovationsstudie fundamentale Kritik am Integrationsbe- griff geübt, verbunden mit der grundsätzlichen Frage, wer wen wohin und nach wel- chen Kriterien „integrieren“ soll und wer eigentlich festlegt, was „gelungene Integrati- on“ ist bzw. sein soll (vgl. dazu ausführlicher Farrokhzad/Kluß et al 2017a, S. 35ff.). Gleichzeitig gilt es weiterhin, sichtbar und mindestens strukturell messbar zu ma- chen, inwieweit und in welchem Umfang Menschen mit Migrationsgeschichte in allen gesellschaftlichen Teilsystemen gleichberechtigt und ungeachtet der (zugeschriebe- nen oder tatsächlichen) Herkunft teilhaben können, um immer wieder Maßnahmen zu entwickeln, die die Teilhabe verbessern. Die Frage, die sich stellt, ist die Frage nach der Notwendigkeit und auch der Viabilität des Integrationsbegriffs im Hinblick auf die aktuellen gesellschaftlichen Verhältnisse, mitunter – und hier nur kurz zusammenge- fasst - aus folgenden Gründen (vgl dazu ausführlicher Farrokhzad/Kluß et al 2017a, S. 35ff. und S. 69ff.):  Der Integrationsbegriff produziert und reproduziert ein dualistisches Gesell- schaftsbild („Wir“, die „Einheimischen“, die immer schon „da“ waren, und „die“ „Migrant:innen“, die sich „integrieren“ sollen) – auch die differenzierten Be- griffsverständnisse im wissenschaftlichen Diskurs vermögen es nicht, diesen Dualismus zu dekonstruieren.  Die Aufrechterhaltung der Dichotomie zwischen „Wir“ und „die Anderen“ unter- stellt, dass es ein „nationales Wir“ gäbe und aus dieser Perspektive Integrati- onsanforderungen an „die Anderen“ formuliert werden müssten – und das im Zusammenhang eines Integrationsverständnisses unter Vorzeichen von Nega- tivnarrationen: Gesellschaftliche Debatten finden in deutlich ausgeprägter Form im Hinblick auf z.B. „verweigerte“ oder „misslungene“ oder „verpasste“ Integration statt als im Konnex mit „gelungener“ Integration (Mecheril 2011, S. 1f.).  Im Integrationskonzept schwingen bisweilen Normalitätsvorstellungen (z.B. im Zusammenhang mit gegenseitigen „kulturellen Annäherungen“) mit, die eben- falls kritisch zu reflektieren sind: Welche kulturellen Annäherungen werden jenseits der unstrittig vorhandenen Erwartung, sich an geltende Gesetze und damit verbunden auch Achtung der Menschenwürde etc. zu halten, von wem gefordert? Und welche kulturellen Annäherungen werden von den Beteiligten selbst nicht nur gewünscht, sondern im Alltag bereits praktiziert? 19  Wenn es um „Desintegrationstendenzen“ in der Gesellschaft geht, fokussiert sich die Debatte vorrangig auf Menschen mit Migrationsgeschichte, während mögliche „Desintegrationstendenzen“ in der Bevölkerung ohne Migrationsge- schichte (z.B. im Bereich Bildung, Arbeitsmarkt, soziale Kontakte etc.) deutlich weniger bis gar nicht in hiesigen Integrationsdebatten vorkommen (Foroutan 2010). In diesem Zusammenhang wird auch von einem „Integrationsregime“ (Castro Varela 2013, S. 78) gesprochen, das insbesondere gegenüber Men- schen mit Migrationsgeschichte eine ordnungspolitische und kontrollierende Funktion einnimmt. Vor diesem Hintergrund wurden in der Innovationsstudie - ähnlich wie im Konzept zur Förderung der integrativen Stadtgesellschaft - die Konzepte der Interkulturellen Ori- entierung und Öffnung, der Diversität und der Inklusion als mögliche alternative kommunale Leitbilder diskutiert und folgende Handlungsempfehlung formuliert: „In- tegrationsleitbilder kritisch zu reflektieren und migrationsbedingte Vielfalt diversitäts- bewusst, inklusiv und menschenrechtsorientiert gestalten, ist in Kommunen wichtig und notwendig. Dazu gehört auch ein Nachdenken über alternative Begriffe und Konzepte. Dies hilft, gruppenbezogene Etikettierungen zu hinterfragen und Bedarfe zu erkennen, die Gruppen mit und ohne Migrationshintergrund gleichermaßen haben können (z.B. Sprachförderung bei Kindern).“ (Farrokhzad/Kluß et al 2017b, S. 2f.) Konzepte anderer Kommunen Auch andere Kommunen sind inzwischen dazu übergegangen, den Integrationsbe- griff kritisch zu hinterfragen und versuchen, alternative Bezeichnungen zu wählen. Die Betrachtung aktueller kommunaler Konzepte verdeutlicht jedoch, dass in Erman- gelung allgemein verständlicher alternativer Begriffe Kommunen überwiegend am Integrationsbegriff festhalten. Denn von den 79 kommunalen Konzepten (vgl. hierzu die Übersicht bei Filsinger/Gesemann, 2017, Anlage 1) kommt kein einziges Konzept ohne den Integrationsbegriff aus. Zwar ist inzwischen manchmal von einer „Politik des Ankommens“ (Neßler, Tippel und Schneider 2024), von „migrationsgesellschaftli- cher Diversität“ (Kulac-Brechfeld, Reyhan 2024), von einem „Diversity Management“ (vgl. Schröer 2024), von dem verwandten Begriffspaar der „Inklusion und Exklusion“ (El-Kayed 2024) oder ähnlichen Begriffen die Rede. Um den konkreten Politikkon- zepten einen sprachlichen Ausdruck zu geben, wird jedoch weiterhin überwiegend der Begriff der „Integration“ verwendet. „Postmigrantische Gesellschaft“ als dualismuskritische Perspektive Neben Konzepten wie dem Diversitätskonzept, die in hohem Maße konzeptionell an- schlussfähig sind, wenn es um das Zusammenleben in durch Migration geprägten Stadtgesellschaften geht und die in manchen Kommunen konzeptionell genutzt wer- den (vgl. zu „Diversität“ das Konzept der Stadt Frankfurt am Main – Farrokhzad/Kluß et al 2017a, S. 173ff.), wird auf Basis dieser Literaturanalyse ein weiteres Konzept erörtert – das Konzept der postmigrantischen Gesellschaft. Warum könnte das Kon- zept der postmigrantischen Gesellschaft im Hinblick auf Migration und Diversität an- 20 schlussfähig sein für kommunale Konzepte und welche neuen Perspektiven könnte es hervorbringen? In der Vergangenheit wurden verschiedene theoretisch-konzeptionelle Versuche un- ternommen, durch Migration geprägte Gesellschaften und ihre Dynamiken begrifflich adäquat zu fassen und zu analysieren. Dazu gehören Konzepte, die Migration nicht als „Dauerausnahmezustand“, sondern als gesellschaftliche Normalität begreifen und Menschen mit Migrationsgeschichte nicht als „verbesonderlichte“ Gruppe, sondern als integraler Bestandteil von Gesellschaften. Auf diese Weise wird ein Dualismus zwischen „Wir“ und „die Anderen“ fundamental in Frage gestellt. Diese kritische Her- angehensweise ist auch im bereits bestehenden Kölner „Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ schon erkennbar. Und diese Konzepte stehen in en- ger Verbindung sowohl mit Gegenwartsdiagnosen als auch mit Erinnerungskultur, sowie mit der Frage, was als „krisenhaft“ und was als gesellschaftlicher „Normalzu- stand“ betrachtet werden kann (und wer dies aus welchem Blickwinkel betrachtet). So steht etwa das Konzept der „Migrationsgesellschaft“ (Mecheril 2010) dafür, Migra- tion als gesellschaftliche Normalität zu konzeptualisieren, migrationsbedingte Vielfalt, hybride Identitätskonstruktionen und kulturelle Praxen, Teilhabefragen und soziale Ungleichheitsverhältnisse, aber auch In- und Exklusionserfahrungen auf gesamtge- sellschaftlicher Ebene thematisierbar zu machen, ebenso wie gesellschaftliche Aus- handlungsprozesse, die permanent in der Migrationsgesellschaft stattfinden. Postmigrantische Perspektiven, wie sie etwa von Foroutan, Karakayali sowie Spiel- haus (2018) und Yildiz (2018) vertreten werden, beziehen die Perspektiven der „Mig- rationsgesellschaft“ ebenfalls ein, gehen aber darüber hinaus, indem sie migrations- bezogene Dualismen grundsätzlicher in Frage stellen. Migration wird (ähnlich wie bei der „Migrationsgesellschaft“) als „…Ausgangspunkt neuer gesellschaftlicher Aus- handlungsprozesse“ (Foroutan et al 2015, S. 20) gesehen und gleichzeitig spielen die Verortungen der Menschen mit Migrationsgeschichte in zweiter, dritter und Fol- gengenerationen (z.B. Yildiz 2018) eine spezifische Rolle – sie haben selbst keine Migrationserfahrung, Deutschland ist ihr Geburtsland. Zudem hinterfragt das Konzept der postmigrantischen Gesellschaft noch etwas expliziter gesellschaftliche Polarisie- rungen über die Frage der nationalen Identität, dekonstruiert dabei hegemoniale Dis- kurse (auch: Erinnerungsdiskurse – etwa im Kontext von Kolonialismus und Nationa- lismus), thematisiert komplexe Verflechtungen von Personen und Organisationen mit und ohne Migrationsbezug und stellt eine normative Forderung nach der politischen Anerkennung des Umstandes, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist (Forou- tan 2021). Zu berücksichtigen ist auch, dass die postmigrantische Perspektive im Kontext von Selbstbezeichnungen und politischen Positionierungen von manchen Communities mit Migrationsgeschichte bzw. 'neuen Deutschen' eine bedeutende Rol- le spielt in der „kritische(n) Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Machtverhält- nissen. Das Postmigrantische versteht sich dann als ein Kampfbegriff gegen Migran- tisierung und Marginalisierung von Menschen, die sich als integraler Bestandteil der Gesellschaft sehen, gegen einen öffentlichen Diskurs, der Migrationsgeschichten als 21 Ausnahmeerscheinung behandelt“ (Yildiz 2018, S. 24).21 Die Initiative „neue deut- sche Organisationen“ ist ein anschauliches Beispiel.22 Damit ist das Konzept der postmigrantischen Gesellschaft sehr anschlussfähig an die Diskurse von Communi- ties mit Migrationsgeschichte und of Color, bezogen auf Politiken der Selbstveror- tung. Aus Sicht von Naika Foroutan geht es in postmigrantischen Gesellschaften „…nicht mehr darum, ob ein Land sich als Einwanderungsland beschreibt, sondern um die Frage, wie das Einwanderungsland gestaltet (Hervorhebung durch die Autorin S.F.) wird. Migration steht hierbei nicht mehr für das temporäre Kommen, sondern für das langfristige Bleiben – für das, was nach der Einwanderung passiert. Die postmigran- tische Gesellschaft beinhaltet das Versprechen einer über das Migrantische hinaus- weisenden Utopie der Gleichheit, die außerhalb der Herkunft verhandelt wird. Die Frage des Umgangs mit Migration wird dabei zu einer Chiffre für den Umgang mit dem Versprechen der Anerkennung. Sie kann somit als grundsätzliche Metapher für den Umgang von Mehrheiten mit Minderheiten in pluralen Demokratien gesetzt wer- den.“ (Foroutan 2024, S. 5). Im Folgenden wird in einem Kasten knapp dargestellt, welche zentralen Kennzeichnen im Konzept der postmigrantischen Gesellschaft auf dem Hintergrund welcher gesellschaftlichen Entwicklungen konstatiert werden: „Das Einwanderungsland Deutschland befindet sich in einem Prozess, in welchem Zugehörigkeiten, nationale (kollektive) Identitäten, Partizipation und Chancengerechtigkeit postmigrantisch, also nac h- dem die Migration erfolgt und nun von Politik, Wissenschaft und Öffentlichkeit als unumgänglich aner- kannt worden ist, nachverhandelt und neu justiert werden. Das Präfix "post" steht dabei nicht für das Ende der Migration, sondern beschreibt gesellschaftliche Aushandlungsprozesse, die in der Phase nach der Migration erfolgen. Als postmigrantisch können jene Gesellschaften bezeichnet werden, in denen: (a) der gesellschaftliche Wandel in eine heterogene Grundstruktur politisch anerkannt worden ist ("Deutschland ist ein Einwanderungsland") – ungeachtet der Tatsache, ob diese Transformation positiv oder negativ bewertet wird, (b) Einwanderung und Auswanderung als Phänomene erkannt werden, die das Land massiv prägen und die diskutiert, reguliert und ausgehandelt, aber nicht rückgängig gemacht werden können , 21 Weitere, z.T. auch kontroverse Debatten um „Migrationsgesellschaft“ und „postmigrantische Per- spektiven vgl. exemplarisch Mecheril (2014a) und Foroutan/Karakayalı/Spielhaus (2018). 22 Mit „Migrationsgesellschaft“ und damit zusammenhängend auch postmigrantischen Perspektiven in Verbindung stehen kritische Debatten um Bezeichnungen und Kategorisierungen wie vormals „Aus- länder:innen“, heute wahlweise „Menschen mit Migrationshintergrund“ (orienti ert an der gleichnamigen Kategorie des Statistischen Bundesamtes), „Menschen mit Migrationsgeschichte“, „Eingewanderte und ihre (direkten) Nachkommen“ oder auch „Migrationsandere“, „neue Deutsche“ oder „Black People and People of Color“ (BPoC). Zu beobachten ist eine Vervielfältigung der Selbstbezeichnungen, die einerseits die Diskurse vorantreibt und auch politische Positionierungen ermöglicht – gleichzeitig aber Forschungsperspektiven ein Stück weit erschwert, da (abgesehen vom Migrationshintergrund, der statistisch definiert ist, von Teilen der so gelesenen Bevölkerung als stigmatisierend abgelehnt wird, von Teilen aber auch nicht und als Selbstbezeichnung verwendet wird) alle anderen genannten Be- zeichnungen deutlich stärker durch begriffliche Unschärfen gekennzeichnet sind. In der Folge wird eine Weiterführung der Diskussion um entsprechende Begriffskonstruktionen und damit verbundene notwendige definitorische Präzisierungen sowohl in der Forschung als auch in der Praxis notwendig sein. 22 (c) Strukturen, Institutionen und politische Kulturen nachholend (also postmigrantisch) an die erkannte Migrationsrealität angepasst werden, was mehr Durchlässigkeit und soziale Aufstiege, aber auch Ab- wehrreaktionen und Verteilungskämpfe zur Folge hat.“ (Foroutan 2015, S. 1). Aus der Perspektive der postmigrantischen Gesellschaft würden sich für kommunale Konzepte der Gestaltung von Diversität unter postmigrantischen Bedingungen unter- schiedliche Fragen stellen, z.B.:  Wer ist mit dem Konzept „gemeint“? Wird genuin von einer Stadtgesellschaft aller, von allen, mit allen und für alle ausgegangen?  Welche Bedeutung haben „Wir“/“Die“-Dichotomien? An welchen Stellen sind sie kontraproduktiv? In welchen situativen Kontexten können sie dennoch funktional sein? (z.B. aufenthaltsrechtliche Gemeinsamkeiten und Unterschie- de, Sprachkenntnisse, spezifische Teilhabebarrieren etc.)?  Was wird als Normalität anerkannt, was wird als Ausnahmezustand diskutiert und gelabelt?  Wer wird in was einbezogen und wer nicht (und warum)? Darüber hinaus ist die Verbindung des Konzepts der postmigrantischen Gesellschaf- ten mit intersektionalen Lesarten ein weiterer Schritt, um unterschiedliche Heteroge- nitätsdimensionen bei der Analyse von Lebenslagen und die Entwicklung darauf ab- gestimmter kommunaler Maßnahmen bewusst und explizit noch stärker an (stadt-) gesellschaftlichen Realitäten zu orientieren. 2.4 Migration und Diversität in Köln: Einblicke in statistische Da- ten und strukturelle Entwicklungen (2016/17-2025) Dieses Kapitel hat zum Ziel, einen knappen Einblick in die aktuelle Bevölkerungsent- wicklung in Köln zu geben und darüber hinaus die strukturelle Entwicklung im Köln im Handlungsbereich Migration und Diversität im Nachgang der Publikation der Studie „Impulse für Innovationen in der Migrations- und Integrationsarbeit (Farrokhzad/Kluß et al 2017a) zu erörtern. 2.4.1 Köln: Einblicke in statistische Daten zur Bevölkerung Aktuelle Daten zu Köln (Zahlen aus dem Jahr 2024) zeigen, dass Köln weiterhin eine Stadt ist, die durch Bevölkerungszuwachs gekennzeichnet ist – es handelt sich so- wohl um Zuzüge aus dem Inland als auch aus dem Ausland. Ende 2024 lebten 1.097.519 Menschen in Köln (Haupt- und Nebenwohnsitze eingeschlossen23) (Stadt Köln 2025a, S. 38), davon sind 51,2% weiblich und 48,8% männlich24 (Stadt Köln 2025a, S. 30). Bezogen auf die Altersgruppen sind in Köln rund 16% der Einwoh- ner:innen unter 18 Jahre, 60% 18 bis unter 60 Jahre und 24% 60 Jahre und älter 23 7046 Einwohner:innen haben Köln als Nebenwohnsitz (Stadt Köln 2025a, S. 29). 24 Die Kategorie „divers“ ist im statistischen Jahrbuch nicht ausgewiesen, sondern lediglich binäre Geschlechtszugehörigkeiten nach männlich und weiblich. 23 (Stadt Köln 2025b, S. 4). Auffallend ist die hohe Zahl der Einpersonenhaushalte25 in Köln, sie machte von den insgesamt 573.221 Privathaushalten Ende 2024 rund 52% aus und überwog damit die Zahl der Mehrpersonenhaushalte (Stadt Köln 2025b, S. 4) (Zum Vergleich: im Bundesdurchschnitt lag im Jahr 2023 der Anteil der Einperso- nenhaushalte bei 41% an allen Privathaushalten26). Darüber hinaus hatten in Köln 469.156 Einwohner:innen einen Migrationshintergrund bzw. eine Migrationsgeschichte27, also rund 43% der Kölner Bevölkerung. Innerhalb der Gruppe derer mit Migrationsgeschichte sind 190.932 Personen nichtdeutsche Staatsangehörige mit Geburtsort im Ausland und 41.976 Nichtdeutsche Staatsange- hörige mit Geburtsort in Deutschland. Unter den Kölner Einwohner:innen mit Migrati- onsgeschichte und deutscher Staatsangehörigkeit (236.248 Personen) sind 149.432 Personen eingebürgert, 45.644 Personen Aussiedler:innen, 24.401 Personen in Deutschland Geborene nach dem „Geburtsortsprinzip“ (ehemals „Optionspflichtige“) und 16.771 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre mit einem sog. “familiären Migra- tionshintergrund“ – also mindestens mit einem Elternteil im Haushalt, der:die Migrati- onsgeschichte hat (Stadt Köln 2025a, S. 45). Von allen Einwohner:innen mit Migrati- onshintergrund sind 235.481 Personen weiblich (Stadt Köln 2025a, S. 46). Der Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Köln ist seit Ende 2015 moderat ge- wachsen – von 37,5% auf 42,7% bis Ende 2024 (Stadt Köln 2025a, S. 46). Unter denjenigen mit Migrationsgeschichte, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit ha- ben, sind die meisten aus den folgenden 5 in Köln zahlenmäßig stärksten Herkunfts- ländern (in dieser Reihenfolge): Türkei (21%), Italien (8%), Ukraine (7%), Bulgarien (4%) und Irak (4%) (Stadt Köln 2025b, S. 6). 2.4.2 Strukturen in Köln im Hinblick auf Migration und Diversität In der Innovationsstudie für das Kommunale Integrationszentrum wurde Köln 2016/2017 eine ausführliche Darstellung der Strukturen in der Stadt Köln vorgelegt, was die Gestaltung des Themas Migration und Diversität betrifft (Farrokhzad/Kluß et al 2017a, S. 17ff.). In diesem Abschnitt werden im Anschluss daran in knapper Form Strukturen exemplarisch aufgegriffen unter den Fragestellungen, welche davon seit der Erstellung der Innovationsstudie so oder so ähnlich geblieben sind und welche sich stark verändert haben oder neu hinzugekommen sind. Was ist geblieben? Im Folgenden wird im Überblick und exemplarisch zusammengefasst, was bzgl. der Aktivitäten im Kontext Migration und Diversität in Köln seit 2016/2017 geblieben ist. 25 Von den 297.402 Einpersonenhaushalten fallen 94.508 auf Personen im Alter über 60 Jahre und alle anderen auf Personen im Alter unter 60 Jahre (Stadt Köln 2025b, S. 4). 26 Link: https://www.destatis.de/Europa/DE/Thema/Bevoelkerung-Arbeit- Soziales/Bevoelkerung/Alleinlebende.html#:~:text=H%C3%A4ufigster%20Haushaltstyp,Durchschnitt% 20der%20EU%20von%2035%20%25. (Abruf: 23.4.25). 27 In der vorliegenden Vorstudie werden die Begriffe Migrationshintergrund und Migrationsgeschichte synonym verwendet. 24 Relevanz des „Konzepts zur Stärkung der Integrativen Stadtgesellschaft“: Das Konzept ist weiterhin die Ausgangsbasis der Arbeit in der Stadt Köln im Kontext Migration im Sinne eines schriftlich verbrieften und vom Rat verabschiedeten Kon- zepts. Sicherlich haben sich in der Praxis einige Handlungsfelder weiterentwickelt. Auch die bereits stattgefundenen Weiterentwicklungen gilt es, in einem neueren Konzept sichtbar zu machen. Arbeit am Thema Migration und Diversität im Dreieck Politik/Verwaltung/ Zivilgesell- schaft: Das Bemühen der Stadt Köln um die Aufrechterhaltung des Kooperations- dreiecks zwischen Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft ist weiterhin offenkundig eine zentrale Säule in Köln im Bemühen, auch die möglichen unterschiedlicher Blickwinkel auf das Thema einzubeziehen (vgl. dazu auch den Punkt zu themenbe- zogenen Gremien). Nicht zuletzt ist auch die jährliche „Konferenz interkulturelles Köln“ ein Ausdruck dieser Bemühungen, die Migrations- und Integrationsarbeit in der Stadt multiperspektivisch zu denken und weiterzuentwickeln. Darüber hinaus ist im Bereich der Verwaltung Migration und Integrationsarbeit als Querschnittsthema in verschiedenen Verwaltungskontexten angesiedelt, z.B. Arbeitsagenturen und Job- center, Bürgerämter, das Amt für Wohnungswesen, das Gesundheitsamt u.a.m. Starke Zivilgesellschaft, differenzierte Trägerlandschaft und Angebotsstruktur: Köln zeichnet sich, ähnlich wie in den Befunden der Innovationsstudie 2017 bereits fest- gehalten worden war, durch eine breite Angebotsstruktur im Kontext Migration und Diversität aus – dazu gehören u.a. die Migrationsberatungsstellen für Erwachsene (MBE), die Jugendmigrationsdienste (JMD), die Antidiskriminierungsstellen, Geflüch- tetenberatung, geschlechtsspezifische Beratungsangebote, und die Interkulturellen Zentren (deren Zahl von 27 im Jahr 2017 auf heute 43 angestiegen ist). Darüber hin- aus sind in den Kölner Strukturen eine große Anzahl von Mig- rant:innenorganisationen aktiv. Insgesamt ist Köln geprägt durch eine lebendige Struktur von kleineren und größeren Vereinen und Verbänden, die in der migrations- und teilhabebezogenen Arbeit aktiv sind; dazu gehören sowohl professionalisierte als auch ehrenamtliche Strukturen. Darüber hinaus gibt es seit Jahren politische Initiati- ven, die sich im Zusammenhang mit Erinnerungskultur an extrem rechte und rassisti- sche Gewalttaten engagieren, z.B. die Initiative „Keupstr. Ist überall“, die seit langer Zeit sich dafür engagiert, dass (neben dem bereits existierenden digitalen Mahnmal) ein analoges Mahnmal für die Kölner Opfer der NSU-Anschläge errichtet wird. Grundsätzlich zeigt sich in solchen Themengebieten in Köln eine in Teilen politisch aktive Zivilgesellschaft, die auch im Kontext von Demonstrationen z.B. gegen Ras- sismus und extrem rechte Gewalt und für Menschenrechte und Teilhabe proaktiv ein- tritt. Das Thema der Erinnerungskultur im Kontext Migration und Diversität ist in Köln in den letzten Jahren immer präsenter geworden, eventuell könnte die Erinnerungs- kultur stärker in den zukünftigen Handlungsfeldern sichtbar werden. Themenrelevante Mitgliedschaften und Gremien als stadtgesellschaftliche Diskurs- räume: Des Weiteren existieren seit Publikation der Innovationsstudie weiterhin u.a. die folgenden Gremien als stadtgesellschaftliche Diskursräume: Kölner Integrations- rat, Runder Tisch für Flüchtlingsfragen, Runder Tisch für Integration e.V., Netzwerk 25 Willkommenskultur in Köln, Kölner Forum gegen Rassismus und Diskriminierung. Köln ist außerdem weiterhin Teil der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus. Was hat sich verändert? Im Folgenden wird im Überblick und exemplarisch zusammengefasst, was sich bzgl. der Aktivitäten im Kontext Migration und Diversität in Köln seit 2016/2017 bis 2025 verändert hat. Von der Dienststelle Diversity zum Amt für Integration und Vielfalt: Die Dienststelle Diversity wurde gemeinsam mit anderen Einrichtungen der Stadt (u.a. das Kommu- nale Integrationszentrum) zu einem Amt für Integration und Vielfalt umstrukturiert. Das Amt ist unmittelbar dem Dezernat der Oberbürgermeisterin zugeordnet, somit hat das Thema Diversität in der Hierarchie der Stadtverwaltung eine Aufwertung er- fahren. Das Amt für Integration und Vielfalt umfasst folgende Abteilungen: a) Abtei- lung Vielfalt (umfasst das Büro des:der Behindertenbeauftragten – die Fachstelle für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI*) und das Büro für Diversity Management), b) Fachkoordination EU- Zuwanderung, c) Integrative Sprachförderung und d) Kommunales Integrationszent- rum Ausbau der Struktur des Kommunalen Integrationszentrums durch KIM: Das Kom- munale Integrationszentrum Köln hat seit einiger Zeit neue Personalmittel im Bereich des Kommunalen Integrationsmanagements (KIM). KIM geht auf die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Implementierung und Betrieb eines strategi- schen Kommunalen Integrationsmanagements in den Kommunen (Kommunales In- tegrationsmanagement NRW)“zurück (letzter Stand des Erlasses: 25.10.24). Die Richtlinie ist zunächst bis 31.12.28 befristet. Auseinandersetzung mit Rassismus und Rassismuskritik: Im Rahmen des Prozesses einer rassismuskritischen Organisationsentwicklung, den das Kommunale Integrati- onszentrum seit rund drei Jahren durchläuft, ist eine Arbeitsgruppe entstanden, die sich mit dem Umgang mit Rassismus in der Stadtgesellschaft und der Verwaltung befasst hat. In diesem Zusammenhang sind bisher mehrere Reflexionsräume umge- setzt worden, um das Thema Rassismus besprechbar zu machen, u.a. ein Reflexi- onsraum als Safer Space für Angestellte mit Migrationsgeschichte und BPoC, die in der Stadtverwaltung arbeiten, ein Reflexionsraum für Personen, die keine Migrati- onsgeschichte haben und nicht BPoC sind, und ein offener, nicht gruppenspezifi- scher Reflexionsraum. In diesem Kontext gab es ein internes Planungsteam und der Prozess wurde extern begleitet.28 28 Ein diesem Zusammenhang ist eine Publikation zu erwähnen, die unter Federführung des Integr a- tionshaus Köln e.V. 2021 herausgegeben wurde im Rahmen des Projekts „Interkulturelle Zentren als Orte des Empowerments, Partizipation, gesellschaftliche Teilhabe und Solidarität.“ Sie beschäftigt sich mit dem o.g. Themenkomplexen und trägt den Namen „Handlungsleitende Prinzipien. Safer Spaces für Schwarze Menschen, People of Color und Indigenous People schaffen. Reflexionsräume für weiß positionierte Personen initiieren.“ Link: https://interkulturell.koeln/wp- content/uploads/2022/01/HandlungsleitendePrinzipien_onlineversion_lq.pdf (Abruf: 18.4.25). 26 Veränderungen in den Angebotsstrukturen: Exemplarisch lassen sich Veränderungen in den fachlich einschlägigen Angebots- strukturen in Köln aufzeigen – so wurde z.B. die Geflüchtetenberatung in den letzten Jahren in Köln ausgebaut, darüber hinaus kamen neue Angebote hinzu wie z.B. die Beratungsstelle zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse beim Verein MAI e.V. Veröffentlichung des Diversity-Konzepts: 2018 wurde das Diversity Konzept „Köln liebt Vielfalt“ der Stadt Köln publiziert – 2009 war die Erstellung beauftragt worden, 2013 wurde die Dienstelle Diversity eingerich- tet und 2016 wurde das Diversity-Konzept durch den Stadtrat verabschiedet. Das Diversity-Konzept beinhaltet strategische Leitlinien bzgl. der Ausrichtung der Diversi- ty-Politik der Stadt Köln und informiert u.a. über die Ausgangslage, den Umsetzungs- prozess und Strategien der Erfolgsmessung.29 Darüber hinaus ist die Stadt Köln 2022 Preisträgerin als Europäische Hauptstadt für Integration und Vielfalt geworden. Erweiterung der Mitgliedschaften in städteübergreifenden Gremien: Im Rahmen des genannten Zeitraums ist die Stadt Köln Mitglied des Arbeitskreises „Kommunaler Qualitätszirkel zur Integrationsarbeit“ im Gremium der Europäischen Hauptstädte für Integration und Vielfalt geworden. Einrichtung eines Diskriminierungsmonitorings: Seit 2022 hat die Stadt Köln unter Federführung des Amtes für Integration und Viel- falt ein Konzept zur Erstellung eines regelmäßig stattfindenden Kölner Diskriminie- rungsmonitorings beauftragt. Mittlerweile sind die ersten beiden Diskriminierungsmo- nitoringberichte publiziert worden.30 Lebenslagenbericht: Die Stadt Köln hat 2020 erstmals einen umfassenden Lebenslagenbericht herausge- geben, welcher die Lebenssituation verschiedener Bevölkerungsgruppen in ausdiffe- renzierter Form darstellt.31 So hat sich gegenüber 2016/2017 offenkundig die Daten- lage bzgl. allgemein verfügbarer Daten im Hinblick auf Intersektionen zwischen Mig- rationsgeschichte und Geschlechtszugehörigkeit in verschiedenen Lebensbereichen etwas verbessert. Darüber hinaus bietet der Bericht die Möglichkeit, das Risiko der „Verbesonderlichung“ der Lebenslagen von Menschen mit Migrationsgeschichte zu relativieren und stattdessen vielmehr Teilhabemöglichkeiten und soziale Ungleich- heitsverhältnisse eingebettet in differenziertere weitere Ausgangslagen (z.B. ökono- mische Situation, Alter etc.) interpretierbar zu machen. Gleichzeitig scheint der Le- benslagenbericht dennoch an manchen Stellen, wenn es um Personen mit Migrati- onsgeschichte geht, weiterhin in einer defizitorientierten Perspektive zu verhaften – 29 Link: https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf5001/diversity/5001_diversity_konzept_01- 2018_bfrei.pdf (Abruf: 18.4.25). 30 Link: https://www.stadt-koeln.de/artikel/72605/index.html (Abruf: 18.4.25). 31 Die Statistiken aus dem Lebenslagenbericht werden in der Vorstudie nicht verwendet, weil sie (je nach Quelle) Statistiken aus den Jahren 2018 und 2016 heranziehen und somit altes Datenmaterial darstellen. Ein neuer Lebenslagenbericht ist aktuell in Arbeit. Stattdessen wurden in Kap. 2.4.1 im Rahmen dieser Vorstudie exemplarisch ein paar wenige und aktuellere Kölner Daten zur Bevölkerung mit Migrationsgeschichte vorgestellt, die sich aber lediglich auf Zahlen und Struktur der Bevölkerung beschränken. 27 so erhält man recht differenzierte Auskünfte über Menschen mit Migrationsgeschich- te, Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug, erfährt jedoch nichts darüber, wie viele Köl- ner:innen mit Migrationsgeschichte in welchen Branchen in Köln arbeiten, wer von ihnen einen akademischen Abschluss und eine Berufsausbildung hat oder wie viele als Selbständige arbeiten und/oder ein Unternehmen gegründet haben. Es könnte lohnenswert sein, die Datenlage noch potenzialorientierter zu gestalten, dies war auch eine der Handlungsempfehlungen der Innovationsstudie (vgl. Farrokhzad/Kluß et al 2017b, S. 2). Gedenk- und Erinnerungskultur: Neben der Konzeption eines Denkmals in der Keupstr. anlässlich der Anschläge des NSU lässt sich feststellen, dass die Gedenk- und Erinnerungskultur in Köln im Kon- text postmigrantischer Perspektiven auch an anderer Stelle weiter ausgebaut bzw. weiterentwickelt wurde: so fand etwa eine museale Ausstellung zu Post- Kolonialismus im Studienhaus der VHS Köln statt). Die Ausstellung hieß „Köln Post- kolonial – ein lokalhistorisches Projekt zur Erinnerungsarbeit“ und wurde von No- vember 2022 bis Januar 2023 gezeigt.32 Sie kann weiterhin ausgeliehen werden. Darüber hinaus fand im Februar 2024 ein „Black History Month“ mit Filmen und di- versen Veranstaltungen statt. Im Juni 2024 fand eine Ausstellung statt mit dem Titel: „20 Jahre danach – der Nagelbombenanschlag in der Keupstr.“. Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung: Unter der Überschrift „Meinung für Köln. Beteiligung für alle.“ wurde in Köln das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung gegründet. Dort können Kölner:innen zu ausgewählten Themen die Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung vorschlagen. Ein Gremium für Öffentlichkeitsbeteiligung prüft den Vorschlag, stimmt zu oder lehnt ab, und bei Zustimmung startet ein Beteiligungsverfahren. Die Umsetzung und Dokumentation des Beteiligungsverfahrens erfolgt in einem Beteiligungsportal. Diese Möglichkeit der Öffentlichkeitsbeteiligung kann ein interessanter Möglichkeitsraum auch im Kontext der Gestaltung von Migration und Diversität in Köln sein und eröffnet (weitere) Mög- lichkeiten der Partizipation.33 Konzept Köln 2030+ : 2020 wurde das „Konzept Köln 2030+“ veröffentlicht unter dem Titel: „Stadtstrategie 2.0. Kölner Perspektiven 2030+“. Dieses Konzept bietet zukunftsorientiert inhaltliche Schnittstellen mit möglichen zukünftigen Handlungsfeldern des noch zu entwickeln- den Konzepts für Köln als postmigrantische Stadtgesellschaft. Hierzu zählen z.B. die Themen der lebenswerten Quartiere, Bildung, Chancengerechtigkeit, Teilhabe und Wirtschaft. Anbei ist das Zielgerüst der Stadtstrategie 2030+ in einem Kasten abge- bildet (im Originaltext): 32 Dies war die überarbeitete Fassung einer Ausstellung von vor 14 Jahren. 33 Link: https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf-rat- gremien/20181204_qualit%C3%A4tsstandards_beirat_oeffentlichkeitsbeteiligung.pdf (Abruf: 18.04.25). 28 „Leitsatz 1 Köln sorgt für kompakte und lebenswerte Quartiere. Ziel 1.1. Köln steuert seine Entwicklung aktiv im Einklang mit leistungsfähigen Mobilitätsangeboten und starken Zentren. Ziel 1.2 Köln geht mit der knappen Ressource „Fläche“ sorgfältig um. Ziel 1.3 Köln sichert und entwickelt seine Veedel zu Zentren des gemeinschaftlichen Lebens. Ziel 1.4 Köln sorgt für attraktive Parks, Plätze, Straßen und sichere öffentliche Räume. Ziel 1.5 Köln entwickelt se i- ne Infrastruktur und öffentlichen Dienstleistungen bedarfsgerecht. Leitsatz 2 Köln schafft Raum für eine dynamische und nachhaltige Wirtschaft und für vielfältige Arbeitswelten. Ziel 2.1 Köln stärkt seinen breiten Wirtschaftsmix. Ziel 2.2 Köln baut seine Position als führende Wi s- senschaftsstadt aus. Ziel 2.3 Köln entwickelt gewerbliche und industrielle Standorte mit klarem inhaltl i- chen Profil. Ziel 2.4 Köln entwickelt Räume und Strukturen für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Ziel 2.5 Köln optimiert die Flächennutzung der Industrie- und Gewerbegebiete und verbessert ihre Erreich- barkeit. Ziel 2.6 Köln integriert Erwerbsfähige dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt. Leitsatz 3 Köln sorgt für Bildung, Chancengerechtigkeit und Teilhabe. Ziel 3.1 Köln fördert die Vielfalt in den Stadtteilen. Ziel 3.2 Köln sorgt für bezahlbaren Wohnraum und vielfältige Wohnformen. Ziel 3.3 Köln setzt sich aktiv für eine inklusive Gesellschaft ein. Ziel 3.4 Köln fördert die kinder-, jugend- und familienfreundliche Stadt. Ziel 3.5 Köln fördert den Zugang zu Bildung und Qualifikation als Schlüssel zur Teilhabe. Ziel 3.6 Köln unterstützt das bürgerschaftliche Engage- ment und setzt auf breite Einbeziehung der Bürger:innen in der Stadtentwicklung. Leitsatz 4 Köln stärkt seine Rolle als vielfältig vernetzte Metropole Ziel 4.1 Köln entwickelt seine Mobilitätsangebote gemeinsam mit der Region innovativ und umweltve r- träglich weiter und stärkt den öffentlichen Nahverkehr. Ziel 4.2 Köln schafft mehr Raum für Rad- und Fußverkehr. Ziel 4.3 Köln stärkt sein grünes Freiraumnetz und entwickelt es in die Region weiter. Ziel 4.4 Köln stärkt seine Rolle als Vorreiter in der Digitalisierung. Ziel 4.5 Köln stärkt die regionale Koope- ration und die internationale Zusammenarbeit. Leitsatz 5 Köln wächst klimagerecht und umweltfreundlich und sorgt für gesunde Lebensver- hältnisse Ziel 5.1 Köln fördert Bewegung und Sport. Ziel 5.2 Köln sorgt für Zugang zur gesundheitlichen Versor- gung, Gesundheitsförderung und Prävention für alle Lebenslagen. Ziel 5.3 Köln betreibt eine kons e- quente Klimawandelanpassung. Ziel 5.4 Köln betreibt aktiv Klimaschutz und wird 2035 klimaneutral. Ziel 5.5 Köln stärkt regionale Wertschöpfungsketten und nachhaltige Stoffkreisläufe.“ (Stadt Köln 2020, S. 80f.) 34 34 Link: https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf15/kp2030/stadtstrategie.pdf (Abruf: 18.4.25). 29 2.5 Konzepte in anderen Kommunen: Aspekte der dynami- schen Konzeptentwicklung Folgende öffentlich verfügbaren Konzepte anderer deutscher Kommunen sind kurso- risch mit Stand vom Nov. 2024 durchgesehen worden, um aktuelle Entwicklungen zu identifizieren: Tabelle 1: Kommune Zahl der Ein- wohner:innen Entstehungs- zeitraum Aktualität Bremen 583 Tsd. 2021 Essen 587 Tsd. 2012 2020 Frankfurt a.M. 776 Tsd. 2010 Monitoring: 2017 Bericht. 2021 (Zeitraum 2015 bis ´21) Freiburg 238 Tsd. 2019 Hamburg 1,9 Mio. 2013 2017 Leipzig 620 Tsd. 2013 2021 München 1,5 Mio. 2008 Bericht: 2017 „Gesamtplan“: 2019 Neumünster 80 Tsd. 2015 2022 Solingen 162 Tsd. 2001 2015/ 18 Fortschrittsberichte Stuttgart 633 Tsd. 2004 2024 Jubiläumsschrift Auch in den analysierten Konzepten anderer Kommunen werden viele Aspekte einer dynamischen Konzeptentwicklung benannt, wie sie in der Fortschreibung des Kon- zeptes der Stadt Köln vorgesehen ist. Grundlage ist ein Verständnis von Partizipation und Dialog zwischen den verschiedensten Beteiligten und Interessengruppen. Insbe- sondere die enge Kooperation zwischen Verwaltung und zivilgesellschaftlichen Akt- euren wird betont. Trägerstrukturen der entsprechenden Konzepte verstehen sich fast immer als Netzwerke unterschiedlichster Akteure, die dem Charakter eines Netzwerkes entsprechend gesteuert werden müssen. Auf dieser Basis wird die Not- wendigkeit betont, über sich über Organisationsgrenzen hinweg zu einigen, wie z.B. im Konzept der Stadt Essen von 2020: „Um interkulturelle Öffnungsprozesse, gesellschaftliche Teilhabe und das friedli- che Zusammenleben aller Einwohnerinnen und Einwohner konsequent und 30 nachhaltig in der Stadt Essen voranzutreiben, bedarf es einer dauerhaften und bereichsübergreifenden Netzwerkstruktur. Über diese Struktur sollen im Kon- sens zwischen verwaltungsinternen und externen Akteuren notwendige Ver- änderungsprozesse und Umsetzungsschritte eingeleitet werden.“ (Stadt Essen (2020): Zusammenleben in Vielfalt – Essener Konzept zur Teilhabe und Mitwirkung und gesellschaftlichem Zusammenhalt. S. 65) Für Aufbau und Weiterentwicklung der Konzepte wird eine Flexibilität und Anpas- sungsfähigkeit vorgesehen, die in der Lage ist auf neue Bedarfe schnell zu reagie- ren. Hier ist die Wende von statischen und linear gedachten Konzepten hin zu dyna- misch gesteuerten Konstrukten erkennbar, z.B. in Bremen: „Für das vorliegende Rahmenkonzept bedeutet dieses Verständnis von Integrati- on, dass es nicht als statisches Produkt bestehen bleibt, sondern im Prozess seiner Umsetzung unter Beteiligung aller […] Akteur:innen dynamisch weiterent- wickelt und konkretisiert werden soll. Im Sinne einer lernenden Verwaltung ist es das Ziel, das Konzept kontinuierlich zu überprüfen, auf neue Bedarfe zu reagie- ren und beteiligungsorientiert anzupassen.“ (Freie Hansestadt Bremen (2021): Gesellschaftliche Teilhabe und Diversity. Rahmenkonzept. S. 15) Daraus ist die Schlussfolgerung zu ziehen, dass nicht alle Prozesse der Konzeptent- wicklung über alle Handlungsfelder hinweg synchron erfolgen können, sondern eine asynchrone Steuerung von selbstorganisierten Handlungssträngen erfolgen sollte. Ein wiederkehrendes Motiv ist in verschiedenen Konzepten, dass es sowohl für alle verbindliche, konsensuell vereinbarte Teile gibt wie Leitlinien, Leitziele oder Rahmen- konzepte und darin die Verantwortung für die Umsetzung und Weiterentwicklung den beteiligten Akteuren in Eigenregie überlassen wird. Als Kommunikationsformate, die im Zuge der Konzeptentwicklung angewendet wur- den, lassen sich nennen: Dialogforen, Beteiligungsworkshops mit Bürger:innen, Onli- ne-Befragung, Online-feedback zu Entwürfen von Konzeptteilen, Fachkonferenzen, Themenspezifische Gesprächsformate zwischen Verwaltung und Migrantischen Or- ganisationen (MO), Monitoring von Kennwerten und Berichterstattung über Maßnah- men. Die Formate werden oft mit externer Moderation oder Unterstützung geplant und durchgeführt. Die in diesem Abschnitt genannten Aspekte werden auch im Design der Prozess- Skizze für den Aufbau des neuen Konzeptes (Kapitel 7) berücksichtigt. 31 3 Stakeholderanalyse Zur Stakeholderanalyse gehörte zunächst eine Benennung der Stakeholder, die bis- her an der Umsetzung des Konzepts zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft beteiligt waren35. Anschließend sind mit den Vertreter:innen der Verwaltung, mit den Vertreter:innen der Sozialen Arbeit bzw. zivilgesellschaftlicher Organisationen und mit den zufällig ausgewählten engagierten Bürger:innen Gruppeninterviews durchgeführt worden, deren Ergebnisse in diesem Kapitel präsentiert werden. Die Ergebnisse werden analog zu den unterschiedlichen Herangehensweisen präsentiert. Während die Präsentation der Ergebnisse der Interviews mit den Vertreter:innen der Verwal- tung und den Vertreter:innen der Sozialen Arbeit bzw. zivilgesellschaftlicher Organi- sationen eher den Charakter einer Auflistung aufweisen, entspricht die Darstellung der Ergebnisse der Interviews mit den zufällig ausgewählten engagierten Bür- ger:innen eher einem essayistischen Charakter. 3.1 Analyse der Stakeholder im Konzept von 2011 Sämtliche Stakeholder, die an der Entwicklung bzw. Erarbeitung des „Konzepts zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ aus dem Jahr 2011 beteiligt waren, sind bereits im Kapitel „Arbeits- und Beteiligungsstruktur“ des Konzepts genannt worden (vgl. Stadt Köln 2011, S. 7-10). Eine Übersicht über die Beteiligung der Stakeholder ist von den Autor:innen dieser Vorstudie erstellt worden36. 278 Personen haben an der Erstellung des Konzepts aus dem Jahr 2011 mitgewirkt, zweifellos nicht kontinuierlich. Dennoch ist diese hohe Beteiligung einerseits als eine enorm hohe Bereitschaft zur Mitwirkung seitens der Stakeholder und andererseits auch als eine hohe Ermöglichung der Mitwirkung seitens der Organisator:innen zu werten. Aus analytischer Sicht ist die Zusammensetzung der Mitwirkenden sicherlich interes- sant, vor allem in Bezug auf das Verhältnis der Teilnahme von Verwaltung, Sozialer Arbeit (vertreten durch die Wohlfahrtsverbände) und Zivilgesellschaft, aber auch bzgl. der Beteiligung der Vertreter:innen der Parteien37. Es dominiert einerseits die Teil- nahme der Stadtverwaltung während andererseits die Mitwirkung der Wohlfahrtsver- bände und der Zivilgesellschaft sich in etwa die Waage halten. In Bezug auf inhaltli- che Aspekte dominiert der Bereich der Bildung. Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur, reli- giöse Gemeinschaften und der Sport sind jeweils noch stark repräsentiert. In Bezug auf die Teilnahme der Vertreter:innen der Parteien in den Arbeitsgruppen fällt die 35 Zur Darstellung der bisherigen Stakeholder ist eine Übersicht angefertigt worden, die sich im An- hang („Mitwirkende bei der Konzeptentwicklung“) befindet. 36 Vgl. Anhang 1, „Mitwirkende bei der Konzeptentwicklung 2011“. Jede Zeile entspricht einer Person, Selbstverständlich ist die Übersicht anonymisiert worden. Die ersten beiden Spalten entsprechen je- weils einer analytischen Zuordnung seitens der Autor:innen. 37 Da es sich bei der Übersicht jedoch nicht um eine kontinuierliche Teilnahme der einzelnen Personen handelt, sind Aussagen über das tatsächliche Verhältnis der Mitwirkung der drei Organisationen nur mit Vorsicht zu interpretieren. 32 starke Dominanz der FDP-Fraktion auf. Des Weiteren geht aus dem Anhang zum Konzept 2011 hervor, dass CDU und SPD nur in geringem Umfang beteiligt gewesen zu sein schienen, Vertreter:innen anderer Parteien wie Die Grünen und Die Linke schienen in den Arbeitsgruppen gar nicht vertreten gewesen zu sein. Bezüglich der Beteiligung an verschiedenen Arbeitsgruppen fällt der Kölner Flücht- lingsrat auf, der in drei Arbeitsgruppen vertreten war. Auch das Zentrum für islami- sche Frauenforschung und Frauenförderung, der Kölner Appell gegen Rassismus und ein:e Mitarbeiter:in des Amts für Weiterbildung der Stadt Köln waren in jeweils zwei Arbeitsgruppen vertreten38. Anzumerken ist schließlich, dass die aus unserer Sicht wichtige Gruppe der enga- gierten Bürger:innen bei der Mitwirkung des Konzepts fehlten. Deshalb kann in Be- zug auf die Gestaltung des Konzepts aus dem Jahr 2011 kaum von Bür- ger:innenbeteiligung gesprochen werden. 3.2 Ergebnisse der Gruppeninterviews 3.2.1 Vertreter:innen der Verwaltung Von den Vertreter:innen der Verwaltung wurden folgende Stakeholder genannt, die an der Weiterentwicklung des Konzepts beteiligt werden sollen: - Freie Wohlfahrtspflege und -verbände (Diakonisches Werk, Arbeiterwohlfahrt, Caritasverband, Deutsches Rotes Kreuz, Der Paritätische Wohlfahrtsverband, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden) - Stadtsportbund als Selbstorganisation der Sportvereine - Scoring Girls - Sportamt - Wohnungsamt - Ausländerbehörde - Gesundheitsamt - Kommunales Integrationsmanagement (KIM Casemanager:innen) - Schulamt - Jugendamt - Stadtjugendring - Ordnungsamt (Innen- und Außendienst, Gewerbe- und Gastrobereich, IG Gastro/DeHoga) - Freiwilligenagentur (Ehrenamtsinitiativen der Flüchtlingsarbeit) - AG Politik der Stadt Köln - Rat der Religionen - Religionsgemeinschaften - Kulturamt 38 Da diesbzgl. die Angaben jedoch unvollständig sind, sind auch diese Interpretationen nur bedingt empirisch überprüfbar. 33 - Amt für Personal und Verwaltungsmanagement - Amt für Gleichstellung - Anti-Diskriminierungsstellen - Menschen mit Lotsenfunktion (die als erste Personen mit Geflüchteten in Kon- takt kommen) - Migrationsberatung für Erwachsene - Jugendmigrationsdienst - Hochschulen - Frauenhäuser und Beratungsstellen für Frauen - Schulsozialarbeit:innen - BAMF Sprachförderung - Teilnehmer:innen der Integrations-/Sprachkurse - Polizei - Museen der Stadt Köln - Volkshochschulen - Kolleg:innen mit Migrations- und Fluchthintergrund - Festkomitee des Kölner Karneval, Kölner Karnevalsvereine - Seniorenvertretungen - Elternberatungsstellen - Organisationen der Seniorenarbeit - Migranten(selbst)organisationen - Zentrum für selbstbestimmtes Leben/Agisra - Shahrzad e.V. - Deutsch-Türkischer Verein (DTVK e.V.) - Kölner Flüchtlingsrat - Ombudsstelle der Stadt Köln - Integrationsrat - Vertreter:innen der Parteien/der Fraktionen - Interkulturelle Zentren - Krankenkassen - Pflegedienste - Ärzteschaft - Arbeitgeberverband (IHK, HWK, Bündnis für Arbeit, Verband der Cellitinnen) - Zentrum für Schule/Lehrer:innenausbildung (ZfSL) - Beratungsstellen LSBTIQ - AG Behindertenpolitik der Stadt Köln Diskutiert wurde eine Priorisierung der Stakeholder in Bezug auf deren Relevanz, den Prozess mitzugestalten. Eine Person führt an, dass „… es sicherlich Akteure (gibt, d. Verf.), die sehr viele Personen repräsentieren bzw. Themen abdecken, wie z.B. Migrantenorganisationen, und deshalb auf jeden Fall beteiligt werden müssen.“ (Person 1, Pos 16). Zudem wurde von verschiedenen Teilnehmer:innen darauf hingewiesen, dass man nicht nur den konfliktorientierten oder gar defizitär orientierten Blick auf die Einwan- 34 derung berücksichtigen muss, „… sondern im Kontext der postmigrantischen Gesell- schaft vor allem auch die Ressourcen, Stärken und Erfolgsgeschichten der Einwan- derer:innen in den Blick nehmen muss.“ (Person 2, Pos. 43). Dazu wurde von einer anderen Person die große Bedeutung sog. „Role-Models“ angeführt, die einen Vor- bildcharakter aufweisen. Man müsse vor allem die „…unmittelbar Beteiligten berück- sichtigen, da es unheimlich viele Menschen gibt, die viel geschafft haben, die sollten unbedingt befragt und gehört werden, mit welchen Hürden die zu kämpfen hatten.“ (Person 3, Pos. 54). Diversität und Barrierefreiheit sollten wesentliche Merkmale der Beteiligung seitens der Zusammensetzung der Stakeholder sein, keine Gruppen sollten entweder domi- nieren oder diskriminiert werden. 3.2.2 Fachkräfte der Sozialen Arbeit und zivilgesellschaftlicher Organisa- tionen Im Interview mit den Vertreter:innen der Verwaltung wurden vor allem die Stakehol- der erfragt. Daher sollte das Gruppeninterview mit den Vertreter:innen der Sozialen Arbeit und der Zivilgesellschaft den Schwerpunkt „Handlungsfelder“ präferieren. Als Ausgangspunkt wurde deshalb die Stellwand mit den bereits im ersten Gruppeninter- view erkundeten Stakeholdern präsentiert. Die Vertreter:innen der Sozialen Arbeit bzw. der Zivilgesellschaft wurden daraufhin aufgefordert, die bereits erwähnten Sta- keholder ggf. noch zu ergänzen. Folgende Stakeholder wurden seitens der Fachkräfte der Sozialen Arbeit bzw. zivil- gesellschaftlicher Organisationen noch zusätzlich als relevant eingestuft: - Menschen mit Lotsenfunktion - Rom e.V. - Lobby für Mädchen - Willkommenskultur durch Freiwilligenagentur und Ehrenamtskoordinator:innen - Kölner Arbeitskreis Bürgerschaftliches Engagement (KABE) - Kommunalstelle Förderung und Anerkennung Bürgerschaftliches Engagement (FABE) - Elternberatung - SKF/SKM Vision e.V., Drogenhilfe - Vringstreff (Obdachlosenhilfe) - LVR Inklusion - Quäker (AG-OT)? - Job-Center - Kriminalpräventiver Rat - Sozialpsychologische Zentren - DGB - Autonome Zentren - Marginalisierte Gruppen 35 - Menschen mit Behinderung Hingewiesen wurde auch darauf, die ehemaligen Stakeholder in Bezug auf ihre Er- fahrungen mit der Erstellung und der Entwicklung des Konzepts zur Förderung der integrativen Stadtgesellschaft zu befragen und diese ggf. wieder miteinzubeziehen. Zudem sollte berücksichtigt werden, dass man zwischen Vertretungsstrukturen (wie z.B. ein Wohlfahrtsverband), die sozusagen für Andere sprechen, und einzelnen Or- ganisationen oder gar Personen unterscheiden müsse, die nur für sich sprechen. Ein:e Interviewteilnehmer:in merkt dazu an, dass zudem nicht alle Wohlfahrtsverbän- de partizipativ organisiert sind und möglichweise wichtige Impulse verloren gehen: „Nur die Wohlfahrtsverbände und deren Vertreter zu beteiligen, würde an manchen Stellen vielleicht eine wichtige Beratungsarbeit, die vielleicht irgendwer bei (…) in Meschenich macht, diese wichtige Beratungsarbeit würde dann vielleicht rausfallen“. (Person 2, Pos. 5). Hingewiesen wurde darauf, dass es wichtig sei, neben den Wohlfahrtsverbänden auch einzelne kleine zivilgesellschaftliche Vereine selbst am Planungsprozess zu beteiligen. Die Vereine verfügten über eigene Erfahrungen, die nicht unbedingt durch die Vertreter:innen der Wohlfahrtsverbände abgedeckt seien. Eine weitere Person bemerkt dazu: „Es gibt vielleicht manche Zielgruppen, die auch besonders kleinteilig vertreten sein müssen, damit die überhaupt vertreten sind“. (Person 2, Pos. 64). 3.2.3 Zufällig ausgewählte Bürger:innen Von den zufällig ausgewählten engagierten Bürger:innen konnten aufgrund des feh- lenden professionellen Bezugs zum Thema keine konkreten Stakeholder benannt werden. Dennoch liefert dieses Interview wichtige Informationen darüber, wie Mitglie- der der gesamten Stadtgesellschaft, die ausdrücklich als Stakeholder des Konzeptes ist, motiviert sind sich zu beteiligen, denn die Teilnehmenden wurden im Rahmen der Vorstellungsrunde nach ihrer Motivation zur Teilnahme am Gruppeninterview befragt. Diese wird hier dargestellt, um deutlich zu machen, mit welcher Intention und auf Ba- sis welcher Grundhaltung Vertreter:innen dieser Stakeholdergruppe ihre Beiträge einbrachten. Bei der Gruppe der Interviewteilnehmer:innen, die über von transnationaler Migration geprägte Biographie verfügen, wurde deutlich, dass es im Kern darum geht, es der „kommenden Generation“ bzw. den Neu-Zugewanderten leichter zu machen. Dabei beziehen sie sich sowohl auf negative als auch positive Lebenserfahrungen, von de- nen sie möchten, dass in Zukunft Andere profitieren39: „Ich lebe seit 1993 in Köln, komme aus Duisburg, bin dort aufgewachsen. Bin seit 1969 in Deutschland, hab das alles durchgemacht, […] deutsche 39 Aufgrund der biografie- bzw. lebensweltlich orientierten Prägung des Gruppeninterviews mit den engagierten Bürger:innen führen wir hier einige Zitate der Teilnehmer:innen an, die möglichst authen- tisch die Antworten der Leitfragen widerspiegeln sollen. 36 Grundschule, Ausbildung, Lehre, Arbeitsleben, ähm, gehe jetzt hier arbei- ten. […] Und ich wollte einfach dazu beitragen […] Ich hab die Information, ich hab das alles gesehen, die Vorteile- und Nachteile, deshalb bin ich heute hier.“ (Person 5, Pos. 11). „Also, ich denke, das ist gut […], dass die Leute, die mit Migration gekommen sind, vielleicht Kurse haben und effektiver vielleicht das Ziel erreichen. Die Er- fahrung, die man selbst im Leben gemacht hat, vielleicht viel leichter dazu bei- getragen hat, ein bisschen Erfolg zu haben in der Gesellschaft.“ (Person 6, Pos. 15). Teilweise wird auch ganz konkret die politische Lage benannt, die zur Reaktion und zum Engagement herausfordert: „Warum ich heute hier bin? (...) Wir hatten das Stichwort eben schon, frei- heitlich-demokratische Regeln. (.) Und wir alle wissen, dass es einen massiven Rechtsruck in der Gesellschaft gibt. Was kann man da noch tun? Wählen gehen, demonstrieren, sich engagieren. (....)“ (Person 1, Pos. 30). „Seit 2015 lebe ich in Köln mit meinem Mann. […] Und ich bin hier, weil meine Tochter noch sehr klein ist. Aber heutzutage machen wir uns ein bisschen Sorgen mit der politischen Situation gerade. Und dann habe ich gesagt, mal schauen, was in der Politik so passiert.“ (Person 7, Pos. 31). Die Teilnehmenden ohne Migrationsgeschichte gaben an, sich seit langem, u.a. durch ihre jeweilige Berufserfahrung mit den Themen Migration und Zusammenleben zu beschäftigen. Im Verlauf des Gespräches nannten sie positive Erfahrungen, eine allgemeine Bereicherung durch den Kontakt mit sozial unterschiedlich geprägten Menschen. Ihre Motivation ist allgemeines Interesse am Thema und, häufig vor dem Hintergrund von migrationsfeindlichen Tendenzen im Bekanntenkreis, die Sorge um Menschen mit Migrationshintergrund und den Zusammenhalt in der Stadtgesell- schaft. „Es gibt viele Bekannte, die irgendwo immer sagen, das wird immer mehr, immer mehr, das ist ganz schlimm hier, man kann da einfach nirgendwo hingehen. Und ich finde das eigentlich gar nicht so, ich empfinde das ei- gentlich sehr vielfältig. Ich bin in mehreren Vereinen, Gruppen, Sport und so weiter und habe also viele gute Bekannte mit Migrationshintergrund. Und ich finde das total hilfreich und vielfältig und das sollte auch weiterhin so sein. Das finde ich also wirklich wichtig.“ (Person 7, Pos. 23). „Es gibt immer mehr, die das alles kritisch sehen, dass so viele kommen, das wären zu viel. Die Wahlergebnisse in Ostdeutschland schocken einen nur noch. […] Wir haben in Köln immer das Gefühl gehabt, hier lebt man zusammen, sind sie von allen Seiten gekommen, seit 2000 Jahren und deswegen bin ich eigentlich hier. Es soll positiv weitergehen und es soll nichts Negatives geben.“ (Person 8, Pos. 26). 37 Zur besseren Orientierung über die Ergebnisse der Gruppeninterviews zu den Sta- keholdern ist zunächst eine Sortierung bzw. Gruppierung der Stakeholder erforder- lich, die im Rahmen der Gruppeninterviews genannt wurden. Diese sieht einerseits eine grobe Unterteilung in drei verschiedene organisatorische Einheiten vor: Verwal- tung, Politik und zivilgesellschaftliche Organisationen. Andererseits gibt es verschie- dene Sektoren bzw. Subsysteme wie Bildung, Wirtschaft, Arbeit, Gesundheit, kultu- relle bzw. religiöse Gemeinschaften und Medien bzw. Öffentlichkeit, die teilweise Überschneidungen zu den drei Organisationseinheiten implizieren, vor dem Hinter- grund der späteren Auswahl der Stakeholder und der Handlungsfelder jedoch als eigenständige Bereiche relevant sind. Abbildung 1: Systematisierung der Stakeholder a) Öffentliche Verwaltung:  Sportamt  Wohnungsamt  Ausländerbehörde  Ombudsstelle der Stadt Köln  Gesundheitsamt  Kommunales Integrationsmanagement (KIM Casemanager:innen)  Schulamt  Jugendamt Zivilgesell- schaftliche Organisati onen Politik Verwalt ung Bildungs- sektor Wirtschaft und Arbeit Gesundheits- sektor Kulturelle und religiöse Gemeinschaften Medien und Öffentlichkeit 38  Ordnungsamt (Innen- und Außendienst, Gewerbe- und Gastrobereich, IG Gastro/DeHoga)  Kulturamt  Amt für Personal und Verwaltungsmanagement  Amt für Gleichstellung  Kolleg:innen mit Migrations- und Fluchthintergrund  Kommunalstelle Förderung und Anerkennung Bürgerschaftliches Engagement (FABE) b) Politik: - Vertreter:innen der Parteien/der Fraktionen - AG Behindertenpolitik der Stadt Köln - AG Queerpolitik - AG Politik der Stadt Köln - AG Offene Türen - Integrationsrat - Jugendhilfeausschuss - Senior:innenvertretungen c) Soziale bzw. zivilgesellschaftliche Organisationen: - Freie Wohlfahrtspflege und -verbände (Diakonisches Werk, Arbeiterwohlfahrt, Caritasverband, Deutsches Rotes Kreuz, Der Paritätische Wohlfahrtsverband, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden) - Stadtsportbund als Selbstorganisation der Sportvereine - Scoring Girls - Stadtjugendring Stadtjugendring - Freiwilligenagentur (Ehrenamtsinitiativen der Flüchtlingsarbeit) Willkommens- kultur durch Freiwilligenagentur und Ehrenamtskoordinator:innen - Migrationsberatung für Erwachsene - Jugendmigrationsdienst - Frauenhäuser und Beratungsstellen für Frauen - Organisationen der Seniorenarbeit - Migranten(selbst)organisationen - Zentrum für selbstbestimmtes Leben/Agisra - Shahrzad e.V. - Deutsch-Türkischer Verein (DTVK e.V.) - Kölner Flüchtlingsrat - Interkulturelle Zentren - Beratungsstellen LSBTIQ - Rom e.V. - Lobby für Mädchen - Kölner Arbeitskreis Bürgerschaftliches Engagement (KABE) - Elternberatung - SKF/SKM Vision e.V., Drogenhilfe 39 - Vringstreff (Obdachlosenhilfe) - LVR Inklusion - Autonome Zentren d) Bildungssektor: - Hochschulen - Schulsozialarbeit:innen - BAMF Sprachförderung - Teilnehmer:innen der Integrationskurse - Volkshochschulen - Elternberatung - Zentrum für Schule/Lehrer:innenausbildung (ZfSL) e) Wirtschaft und Arbeitswelt: - Arbeitgeberverband (IHK, HWK, Bündnis für Arbeit, Verband der Cellitinnen) - Job-Center - DGB f) Gesundheits- und Sozialdienste: - Krankenkassen - Pflegedienste - Ärzteschaft - Sozialpsychologische Zentren g) Kulturelle und religiöse Gemeinschaften: - Rat der Religionen - Religionsgemeinschaften - Museen der Stadt Köln - Festkomitee des Kölner Karneval, Kölner Karnevalsvereine h) Öffentlichkeit und Medien i) Weitere Einrichtungen/Bereiche: - Anti-Diskriminierungsstellen - Menschen mit Lotsenfunktion (die als erste Personen mit Geflüchteten in Kon- takt kommen) - Polizei - Kriminalpräventiver Rat - Marginalisierte Gruppen - Menschen mit Behinderung 40 4 Handlungsfeldanalyse 4.1 Ergebnisse der Gruppeninterviews 4.1.1 Vertreter:innen der Verwaltung Im Interview mit den Vertreter:innen der Verwaltung wurden vor allem die Stakehol- der erfragt. Zum Thema „Handlungsfelder“ konnten aus Zeitgründen nur noch wenige Ideen gesammelt werden. Von den Vertreter:innen der Verwaltung wurden folgende Handlungsfelder bzw. Hin- weise zu deren Rahmenbedingungen genannt, die im Kontext der Weiterentwicklung des Konzepts der integrativen Stadtgesellschaft bearbeitet werden sollen:  Lebensphasen: Kindheit, Jugend, Erwachsene, Senior:innen etc.  Repräsentativität der Diversität in allen Handlungsfeldern  Interkulturelles Personalmanagement und -personalentwicklung als Teil der allgemeinen Arbeitsmarktpolitik erforderlich, nicht nur in Bezug auf das Einstel- lungsmanagement der Stadt Köln im öffentlichen Dienst (der öffentliche Dienst ist allerdings an Tarifverträge gebunden im Gegensatz zu anderen Arbeitge- bern)  Priorisierung der Handlungsfelder gemäß der Entwicklung einer postmigranti- schen Stadtgesellschaft  Berücksichtigung der Themen, die im bisherigen Konzept bearbeitet wurden  Kein besonderes Augenmerk auf Menschen mit Migrationshintergrund lenken (im Sinne der postmigrantischen Gesellschaft sollte das Konzept alle Bewoh- ner:innen betreffen)  Barrierefrei Prozesse ermöglichen  Sprachfähigkeit der benachteiligten Personen fördern 4.1.2 Fachkräfte der Sozialen Arbeit und zivilgesellschaftlicher Organisa- tionen Von den Fachkräften der Sozialen Arbeit bzw. zivilgesellschaftlicher Organisationen wurden folgende Handlungsfelder als bedeutsam eingeschätzt:  Schulische und außerschulische Bildungsangebote  Sprache  Armut  Gesundheit  Jugend  Kultur/Freizeit  (Aus-)Bildung und Arbeit  Sozialräumliche Aspekte/Gemeinwesenarbeit 41  Flucht  Wohnen  Obdachlosigkeit  Teilhabe/Partizipation  Pflege und Gesundheit Hingewiesen wurde darauf, dass es möglicherweise Themen und Handlungsfelder gibt, die wichtiger sind bzw. mehr Menschen betreffen als andere Themen und Hand- lungsfelder. Eine Priorisierung der Themen und Handlungsfelder wäre deshalb ggf. erforderlich. Dies könne auch bedeuten, mit einem oder wenigen Handlungsfeldern konkret zu beginnen und sich anschließend auf weitere Handlungsfelder zu konzent- rieren. Vorgeschlagen wurde, die Handlungsfelder gemäß den Lebensphasen zu gliedern, ähnlich wie dies auch im Kölner Lebenslagebericht angewendet wurde. Erwähnt wurde auch, dass es möglicherweise Handlungsfelder gibt, die echte Quer- schnittsthemen sind, die in der gesamten Stadtverwaltung thematisiert werden müs- sen. Empfohlen wurde zudem, die ausgewählten Handlungsfelder mit den Leitzielen des zu entwickelnden Konzepts in Einklang zu bringen. 4.1.3 Zufällig ausgewählte Bürger:innen Vor dem Hintergrund des lebensweltlich und biografisch orientierten Ansatzes des Interviews mit dieser Zielgruppe wurden zahlreiche Themen genannt, die eine hohe Relevanz für die Auswahl von Handlungsfeldern eines zukünftigen Konzepts besit- zen. Die im Folgenden genannten Zitate und Zusammenfassungen verdeutlichen, wie Kölner Bürger:innen über die für sie bedeutsamen Erfahrungen nachdenken und in der Gruppe sprechen. Dabei ist zu beachten, dass es nicht das Ziel des Gruppen- interviews war, Konsens herzustellen und insofern die Einzelnennungen auch eine Spannbreite von Erfahrungen darstellen oder widersprüchlich sein können. Gerade die Feinheiten der persönlichen Perspektiven können wichtige Impulse für die Set- zung und Ausgestaltung der Handlungsfelder liefern. Besonders relevante Themenbereiche im Rahmen dieses Gruppeninterviews waren Anerkennung, Diskriminierung/Vorurteile/Rassismus, Kontakt, Bildung/Schule, Sprachförderung, Enkulturation/Integration, Öffentlichkeitsarbeit und Toleranz als Image und Wert. Im Folgenden werden die Themen aus Sicht der Teilnehmenden näher erläutert: Anerkennung In unterschiedlichen Situationen des Gruppeninterviews wurde das Thema der ge- genseitigen respektvollen Anerkennung angesprochen. Dabei wurde einerseits ganz allgemein darauf Bezug genommen, dass die gegenseitige Empathie und der Res- pekt voreinander unabdingbare Voraussetzungen für ein gutes Miteinander sind. An- 42 dererseits gab es auch Beiträge, in denen darauf hingewiesen wurde, dass es insbe- sondere an Anerkennung der Leistung von Menschen mit Migrationsgeschichte für die die lokale Gesellschaft mangelt: „Genau, und andererseits sollte vielleicht für diejenigen, die hier wirklich, die Arbeit leisten, eine Werbung gemacht werden. Es muss immer gesagt werden, wir schaffen [es nur] mit diesen [einheimischen] Leuten nicht, weil viele Arbeiten machen die Deutschen nicht, ehrlich gesagt. Schwere Arbei- ten machen die Deutschen nicht. […] Es macht keinen Spaß, wenn man sich nicht gut fühlt. (..) Das ist das Problem.“ (Person 6, Abs. 145) Kontext und die Emotionalität, mit der diese Aussage formuliert wurde, lassen erken- nen, wie groß auf der anderen Seite die Kränkung ist, wenn trotz erheblicher An- strengungen im Integrationsprozess, in der Lebensbewältigung und kontinuierlicher Leistung für die Gesellschaft dafür zu wenig Anerkennung gezeigt und empfunden wird. Das hier erneut betont wird, dass Menschen mit Zuwanderungsgeschichte ins- besondere wenig gewertschätzten und schlecht entlohnten Verhältnissen arbeiten, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch die Teilnehmenden der Gruppendis- kussion als Lehrerin, Architektin, Industriearbeiter und anderweitig akademisch tätig sind. Möglicherweise ist die empfundene Differenz zwischen der eigenen Leistung und der mangelnden Anerkennung noch größer, je höher die eigene Position ist. Auf einer ganz anderen Ebene wurde benannt, dass Anerkennung auch dadurch ausgedrückt wird, wenn z.B. die in der Schule verwendete Literatur nicht ausschließ- lich eurozentrisch ist, sondern auch die (migrationsgeschichtlichen) Realitäten der Schüler:innen repräsentiert, z.B. in der Schulbibliothek. Insgesamt wurde auch ein negatives Image des Themas Zuwanderung/ Migrations- gesellschaft in den Medien bemängelt, was auch die mangelnde Anerkennung der positiven Aspekte einer vielfältigen Gesellschaft ausdrücken würde. Diskriminierung / Vorurteile / Rassismus In der Gruppendiskussion wurden mehrere konkrete Umstände benannt, in denen die Beteiligten Rassismus erleben:  generell in Bezug auf Sprache, wenn sie Deutsch mit Akzent oder eine der in Deutschland wenig anerkannten Sprachen sprechen. Hier wurde sehr schmerzhaft erfahren, dass in diesen Fällen ausschließlich auf die Form der Sprache Bezug genommen und die Personen entsprechend abgewertet werden. Dabei treten die Inhalte der Kommunikation völlig in den Hinter- grund.  Im Zusammenhang mit Sprache wird auch benannt, dass eine schwache sprachliche Verständigungsmöglichkeit dazu ausgenutzt wird z.B. Arbei- ter:innen zu benachteiligen. Gleichzeitig wird die Macht von Sprache für die Verteidigung der eigenen Rechte und Interessen herausgestellt: 43 „Ich komme nach Köln, gehe arbeiten. Bekomme einen Arbeitsvertrag und da sehe ich, wie diese türkischen, die arbeiten wie die Wilden und spre- chen kaum Deutsch. Die Vorarbeiter, die machen Witze über die, reden so, du bist nur zum Arbeiten da, das, das, das. Und dann […] die Über- stunden, dann geben die Geschenke, [und du denkst:] Was ist hier los? […] aber ich bin nicht von denen, ich kann diese Sprache sprechen. Da redet man mit denen und später, die werden immer weniger, dann tut man sich organisieren. Der kann mit dir nicht so umgehen.“ (Person 5, Pos. 102)  Sehr plastisch wurde von allen Beteiligten die erlebte Diskriminierung bei der Wohnungssuche auf Grund des Namens benannt.  Aber auch bei der Vergabe von Ressourcen im Freizeitbereich, wie etwa bei der Suche nach einem Platz im Schrebergarten, wurde Benachteiligung auf Grund der Herkunft erfahren.  Es wird auch geschildert, dass allein die (Fremd)zuordnung zu bestimmten Ländern einen erheblichen Statusunterschied ausmacht und zu entspre- chender Diskriminierung führt. Dies wird an einem Beispiel beschrieben, in dem eine bekannte Person der Interviewteilnehmer:in, mit der sie beruflich Kontakt hat, ständig für eine Spanierin gehalten wird, obwohl sie aus Ru- mänien kommt. Solange man dachte, sie sei aus Spanien, wurde sie freundlich behandelt, sobald sie sich aber ‚outet‘, aus Rumänien zugewan- dert zu sein, wird sie mit anti-romaistischen Vorurteilen konfrontiert, unter denen sie auch im Herkunftsland schon zu leiden hatte. Ein wichtiger Aspekt der Diskussion war auch, dass nahe Angehörige, wie eigene Eltern oder Kinder Erfahrungen von offenem Rassismus machen, sich aber weniger dagegen wehren können, was zu einem latenten Bedrohungsempfinden und zu gro- ßer Sorge führt. Kontakt In Bezug auf den intensiveren Kontakt zwischen Menschen unterschiedlicher Her- kunft werden verschiedene Aspekte genannt. Es wird positiv hervorgehoben, dass es selbst bei einem einfachen Restaurantbesuch möglich ist, sich nicht nur bedienen zu lassen, sondern auch Kontakte zu knüpfen und etwas über die dort arbeitenden Menschen zu erfahren: „Ja, ich kann das jetzt für die Restaurantszene, Cafés oder so, die ja auch heute vielfältig in Migrationshintergrundmenschenhänden sind. Und wenn man also auf die offen zugeht, das geht dann bis zu Freundschaften aus allen möglichen Ländern und mit den Leuten spricht. Und nicht hier nur so, ich bestell mein Essen, hier ist das Geld, ich gehe wieder raus, sondern wirklich Interessierte […] Also es funktioniert, wenn man eben offen auf die Leute zugeht und interessiert ist und etwas aus den Ländern wissen 44 möchte, die für uns ja fremd waren, kann ich nur sagen, da habe ich auch nur positive Erfahrungen gemacht.“ (Person 3, Pos. 61). Auch „große Kulturfeste“, zu denen auch der Karneval gezählt wird, werden als Mög- lichkeit genannt, miteinander in Kontakt zu gelangen: „Ich habe gerade noch gedacht, Kulturfeste zusammen feiern, auf jeden Fall. Also ich als Kölner sehe da Karneval natürlich sehr groß. Vielleicht schickt man jetzt nicht Migranten direkt auf die Zülpicher Straße. Aber normalerweise, ich glaube irgendwie muss man Leute zusammenbringen und Kontakt mit ihnen schaffen.“ (Pers. 4, Pos. 183). Bildung / Schule Es wird mehrfach betont, wie wichtig der schulische Kontext für die Integration ist. Wenn Schüler:innen unterschiedlicher kultureller Prägungen sich gegenseitig ken- nenlernen, könnten Freundschaften entstehen und ein interkulturelles Verständnis wachsen. Allerdings gäbe es auch Herausforderungen: Teilweise separierten sich die Gruppen in den größeren Schulen. Als Verbesserungsvorschläge werden mehr inter- kulturelle Literatur und Medien in den Schulen sowie eine stärkere Einbindung von Lehrer:innen, Eltern und Schüler:innen in Entscheidungsprozesse genannt. Eine plastische Zusammenfassung einer individuellen Erfahrung im Schulsystem zeigt folgendes Zitat: „Wir kamen damals 1969, kam der erste, zweite Jahr, damals war das Problem neu, da hat man die Kinder zusammengemischt, ein bisschen An- fangsdeutsch beigebracht, und von der zweiten Klasse aus hat man die in die deutsche Klasse eingeführt. Und später kam die Gesamtschule, eine Rettung für diese Gastarbeiterfamilien. Da war der Werdegang leichter, je- der hatte die Möglichkeit zu lernen. […] Ich meine jetzt eher die, die als junge Erwachsene, die halt hier nicht mehr dieses Schulsystem, […] das ist ja sehr schwer, und das trägt ja dann vielleicht zur Ausbeutung bei, weil man über diese Leute so reden kann.“ (Person 5, Pos. 107). Auch hier wird der Zusammenhang von Bildung, Sprache und Macht verdeutlicht. Ein Teilaspekt ist auch, dass öffentliche Bibliotheken für Menschen mit bezogen auf Deutschland geringen familiären Bildungsressourcen eine enorm wichtige Funktion als Quelle für Wissen und Ort des Lernens haben. Sprachförderung Ein zentraler Aspekt der Bildung aus Sicht der Befragten ist die Sprachförderung. Kinder, die in der Kita kaum Deutsch lernten, hätten in der Schule Schwierigkeiten. Hier wird betont, dass die Stadt mehr Angebote schaffen und die Eltern in die Pflicht nehmen müsse, damit die Kinder ausreichend Deutsch lernen könnten. Die Sprachförderung der Kinder wird priorisiert gegenüber der Sprachförderung für Erwachsene, weil darin größere Erfolgschancen gesehen werden, da Kinder noch die Möglichkeit hätten, die Sprache perfekt zu lernen. 45 Auch hier wird der Aspekt der Diskriminierung derer benannt, die nicht akzentfrei Deutsch sprechen (s.o.). Die Bedeutung von Deutsch für die Teilhabechancen und das Verhältnis zur Her- kunftssprache beschreibt eine Teilnehmende so: „Aber sie müssen erst einmal die gleichen Voraussetzungen haben, damit sie eine Chance haben auf den Arbeitsmarkt. […] Aber die gleiche Grund- voraussetzung, dass sie überhaupt integriert werden können, ist eben erst einmal die Sprache und auch die deutsche Kultur kennenzulernen. […] Und natürlich […] die sollen schon noch ihre Muttersprache können. Bin ich dafür, dass Sie mich jetzt richtig verstehen. Dass sie keine eigene Kul- tur verleugnen sollen oder ihre eigene Sprache. Aber wenn Sie hierbleiben möchten, dann werden Sie nicht daran vorbeikommen, Deutsch zu ler- nen.“ (Person 8, Pos. 130). Enkulturation / ‚Integration‘ Die Teilnehmenden betonen, wie wichtig es ist, dass Zugewanderte die Möglichkeit haben, an (pop-)kulturellen Angeboten des Stadtlebens wie großen Sportveranstal- tungen und großen Festen teilzunehmen, um „die deutsche Kultur kennenzulernen“. Ein ‚Kulturpass‘, der Geflüchteten zur Verfügung gestanden habe, sei dafür ein gutes Mittel. Im Zusammenhang mit der Anpassung an hiesige Verhältnisse wird auch ge- nannt, dass es wichtig sei, die Gleichberechtigung von Männern und Frauen anzuer- kennen. Öffentlichkeitsarbeit Insgesamt sollten aus Sicht der Befragten die städtische Öffentlichkeitsarbeit, aber auch das medial vermittelte Bild einer migrantischen Gesellschaft – entgegen der aktuellen Praxis – positiv dargestellt werden. Dabei sollen die Leistungen der migran- tischen Bevölkerung gewürdigt werden (siehe „Anerkennung“), aber auch unange- nehme Tatsachen nicht verschwiegen werden. Eine besondere Idee ist, auch social- media zu nutzen, um positiv aufzuzeigen, wie Zusammenleben in Köln gelingt. Damit sei vor allem die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen gut zu erreichen. Toleranz als Image und als Wert Das Image von Köln als „tolerante und weltoffene“ Stadt wird auch von Teilnehmen- den so wahrgenommen, allerdings sei es wichtig, dieses Bild nicht als bloße Selbst- bestätigung zu wiederholen, sondern auch als wirklichen Wert zu verstehen und in Handlung umzusetzen. Auch aus folgenden Handlungsfeldern wurden Themen und Situationen angespro- chen, die aus Platzgründen hier nicht ausführlicher dargestellt werden können.  Interessenvertretung / Selbstorganisation  Arbeitswelt  Freizeit  Gesundheit  Polizei – Sicherheit 46  Religion  Kita  Sport  Vereine, Gruppen  Verwaltung  Wohnen Um auch hier eine bessere Orientierung zu ermöglichen, ist eine Zusammenfassung zentraler Handlungsfelder wichtig. Damit ist auch eine Hierarchisierung verbunden, die zudem eine zielgerichtete Bearbeitung der Handlungsfelder priorisiert. Dies hängt jedoch auch wiederum von der rechtlichen Situation der Menschen mit Migrationsge- schichte ab. Für Asylbewerber:innen ist dieser Aspekt relevanter als für bereits ein- gebürgerte Menschen mit Migrationsgeschichte. Als besonders fundamental erschei- nen für alle jedoch die Handlungsfelder Gesundheit, Bildung und Sprache, Arbeit und Wohnen. Dies sind zugleich die wesentlichen Aspekte der Lebenslage Aller. Eher als sekundär sind die Förderung von Aspekten wie Freizeit, Sport und Religion. Aus Sicht der Bürger:innen wurden Aspekte wie Diskriminierung, Anerkennung und Tole- ranz formuliert, die im Rahmen der genannten Handlungsfelder besondere Beach- tung finden sollten. Auffällig war, dass sich die Vertreter:innen der Verwaltung und die Fachkräfte der zivilgesellschaftlichen Organisationen sich in den Gruppeninterviews sehr offen zeig- ten gegenüber dem Gebrauch bzw. der Verwendung des Begriffs der postmigranti- schen Gesellschaft. Stellvertretend hierfür sei auf die Ausführungen eine:r Vertreter:in der Verwaltung hingewiesen: „Wenn wir postmigrantisch denken, dann können wir das ja nicht runterstufen auf diejenigen, die quasi selber betroffen sind, das liegt ja nicht nur in deren Verantwortung, sondern ist ja ein gesamtgesellschaftliches Thema“ (Person 2, Pos.7). Vermutlich hängt dies u.a. damit zusammen, dass das KI diesen Begriff bereits auf Tagungen und in Broschüren (vgl. ZMI-Magazin 2025) publik ge- macht hat. Zudem ist bei den Gruppeninterviews deutlich geworden, dass es in bei- den Gruppen (Verwaltung auf der einen und Fachkräfte der Sozialen Arbeit und zivil- gesellschaftlicher Organisationen auf der anderen Seite) einen großen Respekt ge- genüber der jeweiligen anderen Gruppe gibt, der sich darin zeigte, dass in beiden Gruppeninterviews zahlreiche Vertreter:innen und Organisationen der jeweils ande- ren Gruppe erwähnt und bzgl. der Bedeutung als zukünftige Stakeholder hoch einge- schätzt wurden. Alle Beteiligten der Gruppeninterviews haben außerdem ein großes Interesse an bzw. eine hohe Bereitschaft zur eigenen Mitwirkung bei der Weiterent- wicklung des Konzepts zur integrativen Stadtgesellschaft signalisiert. 4.2 Handlungsfelder aus anderen Kommunen im Vergleich Um weitere Impulse für die Auswahl relevanter Handlungsfelder zu erhalten, wurde eine Zusammenstellung der Handlungsfelder anderer Kommunen angelegt40. Hier 40 Vgl. hierzu den Anhang 9.2 „Vergleichende Übersicht der Handlungsfelder“. 47 zeigte sich, dass die Handlungsfelder Bildung, Arbeit sowie Gesundheit und Pflege in allen Kommunen aufgegriffen und benannt wurden, teilweise mit ergänzenden Begrif- fen. In allen untersuchten Konzepten werden somit die zentralen Aspekte der Le- benslage der Menschen (Gesundheit, Bildung, Arbeit) im Grunde regelmäßig als er- forderliche Handlungsfelder genannt. Spezielle Aspekte wie Teilhabe, Kultur, Quartie- re, Religion, Sport, Antidiskriminierung, IKO/Diversity, rechtliche Situation/Aufenthalt, Inklusion, Sicherheit/Prävention, Wohnen, Alter, Jugendarbeit, MSO, Soziale Gerech- tigkeit, Medien und Berichterstattung, Bürgerschaftliches Engagement, Wertediskurs und Antiradikalisierung werden nicht in allen Konzepten berücksichtigt und teilweise im Hierarchiegefüge auch eher als sekundär relevante Handlungsbereiche erwähnt. So wurden z.B. die Themenfelder Teilhabe, Kultur sowie ein Bezug zu den Quartie- ren in vier von fünf Kommunen bearbeitet, die Themen Sprache, Religion, Sport und Antidiskriminierung immerhin noch in drei Kommunen berücksichtigt. Im Vergleich zu den Handlungsfeldern, die im bisherigen Konzept der Stadt Köln ge- nannt werden, fällt auf, dass – im Gegensatz zu den ausgewählten Handlungsfeldern der anderen fünf Kommunen – nur das Handlungsfeld „Sprache“ nicht explizit be- nannt wurde. Alle anderen wesentlichen Handlungsfelder finden sich auch bereits im bisherigen Kölner Konzept von 2011. Auch im Vergleich zu den in den Gruppeninterviews genannten Handlungsfeldern werden im Grunde alle wesentlichen Handlungsfelder der anderen Kommunen und auch die im bisherigen Kölner Konzept erwähnten Handlungsfelder als wichtig erach- tet. Es ist zu erkennen, dass der Zuschnitt der Handlungsfelder immer eine programma- tische Komponente hat, da bestimmte Themen absichtlich in dieser oder jener Form benannt oder nicht benannt werden, gleichzeitig aber auch pragmatische Überlegun- gen wie z.B. die Umsetzbarkeit eine Rolle spielen. 48 5 Hinweise zur Prozessgestaltung Über die Aufzählung von möglichen Stakeholdern und Handlungsfeldern hinaus wur- den folgende Hinweise aus den Gruppeninterviews mit den Verteter:innen der Ver- waltung und den Fachkräften der Sozialen Arbeit und zivilgesellschaftlicher Organisa- tionen41 aufgenommen, die für die weitere Prozessgestaltung von Belang sind: Vertreter:innen der Verwaltung Von der Vertreter:innen der Verwaltung wurde zunächst darauf hingewiesen, dass die Organisation der zukünftigen Prozesse sicherlich auch von den finanziellen Mitteln der Stadt abhängt. Aufmerksam gemacht wurde darauf, dass es wichtig sei, das zukünftige Integrations- konzept in die allgemeine Strategie der Stadt (Kölner Stadtstrategie 2030plus) zu integrieren. Hingewiesen wurde auch darauf, dass die Ergebnisse der Aushandlungsprozesse originalgetreu dokumentiert werden müssen; m.a.W. eine Überarbeitung durch „fremde“ Personen ist problematisch, weil Inhalte verfälscht oder verzerrt dargestellt werden könnten. Dazu erwähnt ein am ehemaligen Konzept beteiligter Stakeholder, der eine Arbeitsgruppe moderiert hat, dass „…die Ausarbeitungen dann sprachlich (…) von Fremden noch mal überarbeitet wurden, das war sehr ungünstig, das hat dann zu Irritationen geführt, dass man nicht besonders gut dasteht als Moderator, wenn das inhaltlich noch überarbeitet wird.“ (Person 3, Pos. 81). Fachkräfte der Sozialen Arbeit und zivilgesellschaftlicher Orga- nisationen Zu Beginn wurde von dieser Gruppe problematisiert, dass der Auftrag für die Konzep- tentwicklung an eine einzelne Verwaltungsstelle gebunden sei. Die Auftragsgestal- tung durch ein einzelnes Amt innerhalb des komplexen Ämtergefüges der Stadt Köln könnte dazu führen, dass andere Ämter ausgeschlossen würden. Dies könnte zu dem Problem führen, dass die Wirksamkeit bzw. Partizipation einzelner Ämter bei der Auftragsgestaltung eingeschränkt sei. Verzerrungen der Ergebnisse seien deshalb nicht auszuschließen. Ein:e Teilnehmer:in konkretisiert dies: „Von der Wirksamkeit haben wir da ein strukturelles Problem in Köln, das eben nicht alle Beteiligten sich immer gleichermaßen einbringen können“. (Person 2, Pos. 2). 41 Im Gruppeninterview mit den engagierten Bürger:innen gab es keine direkten bzw. konkreten Hin- weise zur weiteren Prozessgestaltung. 49 Erwähnt wurde auch, dass es ggf. sinnvoll bzw. erforderlich sein könnte, einzelne Akteure nur punktuell einzubinden und nicht am gesamten Entwicklungsprozess zu beteiligen. Appelliert wurde auch daran, den Blick auch über die eigenen Stadtgrenzen zu wa- gen bzw. Impulse aus anderen Entwicklungskonzepten zu berücksichtigen. Eine Person wies darauf hin, dass man sich einig sein sollte, welches Steuerungs- modell man anwendet, bevor man den Planungsprozess beginnt. Zudem sollten schon laufende Prozesse der Bürgerbeteiligung der Stadt berücksichtigt werden. Bei der Umsetzung sämtlicher Arbeitsschritte sollten barrierefrei Prozesse und die Entfaltung von Diversität ermöglicht werden. Eine weitere Person empfahl, nicht alle Handlungsfelder gleichzeitig zu entwickeln, sondern exemplarisch mit einem zu beginnen, um die daraus gewonnen Erfahrungen zu berücksichtigen, wenn weitere Handlungsfelder erarbeitet werden. 50 6 Zwischenfazit: Empfehlungen zu Stakehol- dern, Handlungsfeldern und Konzepttitel Sowohl die Eruierung des Forschungsstands durch die Literatur- und Dokumen- tenanalyse als auch die vom Auftragsteam durchgeführten Gruppendiskussionen mit den Vertreter:innen der Verwaltung, der zivilgesellschaftlichen Organisationen bzw. den Vertreter:innen der Sozialen Arbeit und auch der engagierten Bürger:innen ha- ben zahlreiche Stakeholder und Handlungsfelder für die Weiterentwicklung des Kon- zepts der integrativen Stadtgesellschaft offenbart, sowie Hinweise auf die Terminolo- gie in einem möglichen Konzepttitel ergeben. Die Ergebnisse beider Methoden zu- sammenführend, gelangen die Autor:innen dieser Vorstudie zu folgenden Schlussfol- gerungen: Grundorientierung In den Leitlinien zur Entwicklung des neuen Konzeptes sollten zwei Aspekte als zent- ral angesehen werden: Gesellschaftliche Teilhabe und Abbau von Diskriminierungen. Gesellschaftliche Teilhabe in allen Aspekten der Lebenslage garantiert eine struktu- relle Gleichstellung von Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte. Nur über eine Sicherstellung gesellschaftlicher Teilhabe kann zudem der Abbau von Diskriminie- rungen sozusagen als Rückseite der Medaille sichergestellt werden. Gesellschaftli- che Teilhabe und Abbau von Diskriminierungen sollten deshalb als Querschnittsthe- men in allen Handlungsfeldern berücksichtigt werden. Auch das Thema der Anerken- nung, das v.a. in den Berichten der befragten Bürger:innen eine hohe Bedeutung hat- te, sollte zur Grundorientierung gehören. Damit ist die Anerkennung der individuellen und gesellschaftlichen Leistung von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte ge- meint, aber auch die Anerkennung der postmigrantischen Gesellschaft insgesamt sowie von Vielfalt und Migration als Ressourcen für das Zusammenleben. Handlungsfelder Grundsätzlich sollte eine Priorisierung der Handlungsfelder und Stakeholder ange- strebt werden. Auf Grundlage unserer Literatur- und Dokumentenanalyse sowie der Analyse der Ergebnisse der Gruppendiskussionen erscheint es uns wichtig, eine we- der zu hohe noch eine zu geringe Anzahl an Handlungsfeldern auszuarbeiten, um einerseits Unübersichtlichkeit (bei zu hoher Anzahl) und andererseits Überkomplexi- tät durch viele und unstimmige Unterebenen (bei zu geringer Anzahl) zu verhindern. Vor diesem Hintergrund erscheint uns eine Anzahl von ca. acht bis zehn Handlungs- feldern angemessen. Ein besonders wichtiges Handlungsfeld könnte aus unserer Sicht z.B. die Bildung sein, weil sie als Grundstein für eine erfolgreiche gesellschaftli- che Inklusion dient. Bildung beeinflusst nahezu alle anderen Aspekte der Lebensla- ge, so dass sie eine herausragende Stellung einnehmen sollte. Weitere Handlungs- felder wie (Aufenthalts-)Recht/Beratung, Anti-Diskriminierungsarbeit42, Sprache, Ge- 51 sundheit, Wirtschaft/Arbeit, Wohnen, Sport/Freizeit und IKÖ/Diversity erscheinen uns ebenfalls als besonders wichtig für die Sicherstellung gesellschaftlicher Teilhabe. Diese Handlungsfelder spielen auch in den entsprechenden Konzepten anderer Städte eine zentrale Rolle. Der Abbau von Diskriminierung ist zum Einen als Quer- schnittsthema anzusehen und – gerade deshalb – zum Anderen auch als ein eigenes Handlungsfeld mit eigenständiger struktureller Verortung als Anti- Diskriminierungsarbeit mit den entsprechenden Schwerpunkt-/Themensetzungen und -zielen z.B. im Bereich Anti-Diskriminierungsberatung, Anti-Diskriminierungspolitik etc. Vergleichbar mit dem Handlungsfeld der Anti-Diskriminierungsarbeit sind auch Teil- habe und Anerkennung gleichzeitig Handlungsfelder und Querschnittsthemen, die jeweils auch in anderen Handlungsfeldern systematisch berücksichtigt werden soll- ten. In Bezug auf die Stadt Köln sehen die Autor:innen ebenso das Handlungsfeld Kul- tur/Religion als zentrales Handlungsfeld mit einem besonderen Potential an, weil Köln beispielsweise durch verschiedene Aktivitäten im Bereich der Erinnerungskultur in der postmigrantischen Gesellschaft eine besondere Profilbildung aufweist. Eine Strukturierung gemäß des Lebenslageberichts der Stadt Köln nach Lebenspha- sen und Stadträumen erscheint uns in Bezug auf die Weiterentwicklung des Kon- zepts der integrativen Stadtgesellschaft wenig zielführend, weil die institutionelle Pra- xis eine andere ist. Im Kontext der Migrationsarbeit sind lebensphasenspezifische oder räumlich orientierte Angebote eher die Ausnahme als die Regel. Bei der konkreten Umsetzung könnte mit dem Handlungsfeld Bildung begonnen und gemäß der in der Prozessskizze dargestellten Handlungsschritte verfahren werden (vgl. Schritt „A.8 exemplarisches Handlungsfeld auswählen“ und „B Handlungsfeld entwickeln“). Im erwähnten Reflexionsprozess sollten Erfolge bzw. Misserfolge des Verfahrens gut dokumentiert werden, um zukünftige Fehler zu vermeiden. Im An- schluss an einen ersten erfolgreichen Durchgang der Erarbeitung eines Handlungs- felds sollte mit weiteren Handlungsfeldern gemäß der präsentierten Prozess-Skizze fortgefahren werden. Stakeholder Der Begriff „Stakeholder“ bezeichnet „Beteiligte und Betroffene“ an einem Prozess insofern diese je nach Ausgestaltung der Aktivitäten etwas zu „gewinnen“ oder „ver- lieren“ haben43. Daher sollten sowohl diejenigen in den verschiedenen Gremien (Aufbaugruppe, Handlungsfeldgruppe, zentrale Koordinierung, s.u.) und Konferenzen einbezogen werden, die für die Gestaltung der jeweiligen Thematiken per Wahl und Auftrag zuständig sind (Politik und Verwaltung), diejenigen, die im Rahmen der So- zialen Arbeit und zivilgesellschaftlicher Selbstorganisation planend und handelnd ge- stalten, sowie diejenigen, die als Organisationen, Personengruppen und Einzelper- 43 vgl. Eval-Wiki: Glossar der Evaluation, https://eval- wiki.org/glossar/Stakeholder_(eines_Programms) (Abruf am 23.06.2025). 52 sonen von den Auswirkungen dieses Handelns betroffen sind. Im Falle dieses Kon- zeptes ist die letztgenannte Gruppe die gesamte Stadtgesellschaft, wobei jeweils nach Grad der Betroffenheit priorisiert werden sollte. Vertreter:innen der entsprechenden Verwaltungsstellen, der Politik, der Sozialen Ar- beit und zivilgesellschaftlicher Organisationen und vor allem die Betroffenengruppen sollten bei der Erarbeitung des Gesamtkonzeptes und eines jeden Handlungsfelds „gesetzt“ sein. Weitere Stakeholder erschließen sich durch Kriterien wie Größe und Spezifik der Gruppe, deren Interessen sie vertreten, Erfahrung, Motivation, Zuverlässigkeit und Ausdauer. Engagierte Bürger:innen sollten trotz hohem Organisationsaufwand (Da- tenschutzrichtlinien) einbezogen werden. Die konkrete Auswahl kann letztlich nur durch die Mitglieder der Aufbau- bzw. zentralen Koordinierungsgruppe erfolgen und sollte auf Basis der mit der Vorstudie vorgelegten Analysen und aktueller Feldexper- tise durchgeführt werden. Die Begleitung der Arbeit durch eine diversitätssensible und diskriminierungskritische Begleitgruppe kann auch in Bezug auf die Gruppenzu- sammensetzung dazu beitragen, den Leitlinien von Teilhabe und Antidiskriminierung gerecht zu werden. Gleichzeitig ist bei der personalen Besetzung mit Stakeholdern darauf zu achten, dass sich darunter auch bereits erfahrene Mitstreiter:innen finden. Empfehlenswert ist, auch die reflektierte Erfahrung von Personen einzubeziehen, die an der Steuerung des ersten Konzeptes von 2011 beteiligt waren. Terminologie im Konzepttitel In Bezug auf den Titel des neuen Konzepts sollten die aktuellen Erkenntnisse der kritischen Migrationsforschung berücksichtigt werden, die auch bei den Vertre- ter:innen der drei Gruppendiskussionen Kenntnis, Achtung und Respekt finden. Statt den problematischen Begriff der Integration zu bemühen, ist empfehlenswert, die Be- zeichnung „Partizipation in der postmigrantischen Stadtgesellschaft“ im Titel des Konzeptes zu führen. Aus unserer Sicht beschreibt das Konzept der postmigranti- schen Gesellschaft umfassende, differenzierte und inhaltlich zutreffende gesellschaft- liche Aushandlungsprozesse, Ambivalenzen, aber auch Potenziale, die mit einer durch Migration gekennzeichneten Gesellschaftsstruktur einhergehen. Zudem ver- mag das Konzept den gesellschaftlichen Umstand der Migration als Normalität bes- ser auszudrücken als andere Konzepte. 53 7 Weitere Prozessgestaltung Ein Ergebnis dieser Vorstudie ist ein detaillierter Vorschlag für den weiteren Arbeits- prozess zur Erstellung eines neuen Konzeptes, der in diesem Kapitel vorgestellt wird. Bei der Erarbeitung wurden Erkenntnisse aus der Literatur- und Dokumentenanalyse, den Gruppendiskussionen und der Organisationsentwicklungserfahrung der Au- tor:innen systematisch einbezogen44. Die Entwicklung des neuen Konzeptes für die integrative Stadtgesellschaft wurde in drei Phasen geplant, deren erste Phase mit der Fertigstellung dieser Vorstudie abge- schlossen ist. Im Folgenden wird in Form einer „Prozess-Skizze“ aufgezeigt, wie in der zweiten Phase Entwicklung, Strukturen und Prozesse eines neuen Konzeptes aufgebaut werden können (Abschnitt A). Darin enthalten ist die exemplarische Ent- wicklung eines Handlungsfeldes, die separat in Abschnitt B beschrieben wird. Darauf folgt als dritte Phase die Beschreibung der zirkulären Umsetzungsphase in Form ei- ner „Prozesslandkarte“. Diese Umsetzungsphase soll dauerhaft fortgeführt werden und umfasst auch die Entwicklung weiterer und die Fortschreibung schon bestehen- der Handlungsfelder (HF). Dieser eigenständige Abschnitt B ist damit zu begründen, dass der Aufbau eines Handlungsfeldes sowohl in exemplarischer Form in der Aufbauphase als auch der Aufbau der weiteren Handlungsfelder in der zirkulären Umsetzungsphase maßgeb- lich den gleichen Schritten folgen sollte. Entsprechend erscheinen die Prozessschrit- te sowohl in der Übersicht zum Aufbauprozess (A) als auch in der Übersicht zum zir- kulären Umsetzungsprozess (C). A. Aufbauprozess Der Aufbau des dynamischen Konzeptes benötigt einen eigenständigen Entwick- lungsprozess. Zentrale Akteure sind hier die Aufbaugruppe, die den gesamten Auf- bauprozess steuert und verantwortet, eine diversitätssensible und diskriminierungs- kritische Begleitgruppe (DDB), eine exemplarische Handlungsfeldgruppe und eine externe Prozessbegleitung. Jede der genannten Gruppen sollte eine abgestimmte Struktur und eine Leitungsperson inkl. stellvertretender Leitungsperson haben, die auch für die Kommunikation zwischen den unterschiedlichen Akteur:innen verant- wortlich sind. Nach den Vorgaben des Ratsbeschlusses soll der gesamte Aufbau- sowie Umset- zungsprozess partizipativ, rassismuskritisch, übersichtlich, schlank und agil organi- siert werden. Diese Kriterien für die Prozessqualität sind in allen folgenden Schritten regelmäßig zu reflektieren und der Prozess daraufhin auszurichten. Sämtliche Prozessschritte werden im Folgenden umrissen. Einen Überblick zu den einzelnen Prozessschritten bietet folgende Abbildung: 44 vgl. Abschnitt 1.3. Um den Lesefluss nicht unnötig zu erschweren, werden die jeweiligen Empfe h- lungen in den folgenden Beschreibungen nicht einzeln benannt 54 Abbildung 2: 55 A.1 Aufbaugruppe und -leitung Die Aufbaugruppe verantwortet den gesamten Aufbauprozess mit allen im Folgenden dargestellten Schritten (vgl. Abb. 2). Dazu stellt sie mit Hilfe der externen Prozessbe- gleitung einen entsprechenden Zeit- und Arbeitsplan auf, der die Ressourcen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt. Ihre Arbeit ist beendet, wenn sie als letzten Schritt die Landkarte (=detaillierte Prozessbeschreibung) für den zirkulären Umset- zungsprozess final definiert hat und die dann folgende, dauerhaft arbeitende zentrale Koordinierung eingesetzt ist. Die Aufbaugruppe ist ein Arbeitsteam mit den fachlichen Schwerpunkten der Prozessentwicklung und Gestaltung der postmigrantischen Ge- sellschaft, welches handlungsfeldübergreifend plant. Es empfiehlt sich eine kontinu- ierliche personelle Besetzung durch fachkundige Vertreter:innen der unterschiedli- chen Betroffenen- und Beteiligtengruppen (Stakeholder), die mit einem Mandat ver- sehen kooperativ das Konzept entwickeln: o Amt für Integration und Vielfalt o Integrationsrat o Wohlfahrtsverbände o Koordinierung der Interkulturellen Zentren o Auswahl von Person(en), die die Konzeptentwicklung 2011 maßgeblich begleitet haben o städtische Stabs- und Strategiestellen  Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung  Stabsstelle Digitalisierung  Verantwortliche für das Arbeitsprogramm der Verwaltungsspitze  Verantwortliche für den Prozess perspektiven 2030+  Innovationsbüro der Stadt Köln Überlegenswert ist, ob auch eine direkte Vertretung von migrantisch geprägten Or- ganisationen (MO), z.B. durch eine Dachorganisation, hinzugezogen wird oder auch eine Vertreter:in des Runden Tischs Integration. Die Aufbaugruppe hat folgende Aufgaben, bei denen sie durch die externe Prozess- begleitung durch Vorbereitung, Moderation und Dokumentation der Sitzungen, sowie übergreifende Beratung unterstützt wird:  Steuerung und Begleitung des gesamten Aufbauprozesses  Entscheidung über wesentliche Grundsätze des neuen Konzeptes  Vorbereitung von Entscheidungen durch Feedback aus anderen Gremien/ Veranstaltungen  Rückkopplung des Prozesses an die beteiligten Organisationen  in Kooperation mit dem KI: Gestaltung von Großveranstaltungen wie z.B. der Konferenz interkulturelles Köln (KiK)  Einberufung von Handlungsfeldkonferenzen  Entwicklung der digitalen Konzeptplattform 56  Rückmeldungen aus der diversitätssensiblen/ diskriminierungskritischen Be- gleitgruppe (DDB) entgegennehmen und Schlussfolgerungen für den weiteren Prozessverlauf ziehen. Die Aufbaugruppe hat eine Leitungsperson sowie eine stellvertretende Leitungsper- son, die mit der Moderation der externen Prozessbegleitung die Sitzungen inhaltlich vorbereitet und auswertet sowie zentrale Ansprechperson für die interne und externe Kommunikation der Gruppe ist. Die Aufbaugruppe bestimmt ihre Aufgabenteilung unter den Mitgliedern selbständig. Bestimmte Teilaufgaben können an externe Akteu- re delegiert werden, wie die technische Umsetzung der digitalen Konzeptplattform. Die Mitglieder der Aufbaugruppe kommunizieren wesentliche Punkte der Arbeit in die Organisationen, die sie vertreten, und bringen Impulse aus den Organisationen mit in die Arbeit ein. A.2 Externe Prozessbegleitung Da Strukturen, Abläufe und Arbeitsweisen im neuen Konzept von Grund auf neu auf- gebaut werden sollen, ist es wichtig, dass die genannten Akteure sich auf die vielfäl- tigen prozessbezogenen, zielbezogenen und inhaltlichen Aspekte konzentrieren kön- nen. Dazu empfiehlt es sich, eine kontinuierliche externe Prozessbegleitung für den gesamten Aufbauprozess zu engagieren, die zur Aufgabe hat, die hier skizzierten Prozessschritte zu begleiten, etwa durch Moderation, Vor- und Nachbereitung der Aufbaugruppentreffen, externe Beratung und Zwischenabsprachen mit den Verant- wortlichen und Dokumentation der jeweiligen Ergebnisse. Die Prozessbegleitung soll- te das Ziel und den dann vereinbarten Zeitplan des Aufbauprozesses klar im Blick haben, aber auch die Flexibilität, in Dialog zunächst mit den Auftraggebenden, später mit der Aufbaugruppe den Entwicklungsprozess den aktuellen Bedarfen anzupassen. Sie benötigt bei der Prozessbegleitung neben fundierten Kenntnissen über den Auf- bau kommunaler Netzwerkkonzepte insbesondere Diversitätskompetenzen und ein diskriminierungskritisches Bewusstsein, da sich die im Themenfeld angesiedelten Prozesse auch im Aufbau des neuen Konzeptes spiegeln werden. In begrenztem Rahmen kann die Prozessbegleitung auch Konflikte zwischen den unterschiedlichen Beteiligten moderieren, sofern sie dazu von diesen mandatiert wird. A.3 Diversitätssensible/ Diskriminierungskritische Begleitgruppe (DDB) Um dem übergreifend formulierten Anspruch gerecht zu werden, das Konzept ras- sismuskritisch zu entwickeln, ist es dringend zu empfehlen, eine von den üblichen Arbeitsstrukturen unabhängige, fachkundige Gruppe einzurichten, die aus ihrer Fa- chexpertise für soziale Vielfalt (Diversität) und Diskriminierungsprozesse heraus den gesamten Prozess kritisch-unterstützend begleitet. Diese Gruppe sollte zeitgleich mit der Aufbaugruppe etabliert werden. Ihre Mitglieder sollten nicht anderweitig in Orga- nisationen oder Interessengruppen eingebunden sein, die am Konzept mitwirken, um 57 Interessenkonflikte zu vermeiden. Ein- oder zwei Mitglieder der Gruppe werden zu allen Sitzungen und Veranstaltungen, die während des Aufbauprozesses stattfinden, eingeladen. Die Gruppe arbeitet unabhängig, nicht weisungsgebunden im fest defi- nierten Rahmen, indem sie Feedback zu folgenden Fragen gibt, ohne eigene Ent- scheidungsmacht zu haben:  Was sind die Chancen der sozialen Vielfalt in dieser Situation?  Welche Machtunterschiede sind wirksam?  Welche Diskriminierungsmechanismen (individuell/ institutionell/ strukturell/ diskursiv) sind wirksam? Für die unterschiedlichen Veranstaltungsformate (Sitzung der Aufbaugruppe, Sitzung einer Handlungsfeldgruppe, Großveranstaltung) sind jeweils geeignete Formate der Rückmeldung zu finden. A.4 Gründungsphase Die Initiator:innen des Konzeptes laden die unter „Aufbaugruppe“ genannten Ak- teur:innen zu einem ersten Gründungstreffen ein. Hier werden folgende Festlegun- gen getroffen, die durch die Antwort auf die genannte Frage konkretisiert werden: Selbstverständnis/ Identität der Aufbaugruppe Wer sind wir? (z.B. ein freiwilliger Zusammenschluss (Netzwerk/ Bündnis) aus Ver- waltung/ Zivilgesellschaft, Organisationen/ öffentliche Träger ODER eine Arbeits- gruppe der Stadtverwaltung mit beratender Stimme aus Verbänden/ Zivilgesellschaft, ODER … Zielgruppe(n) des Konzeptes Für wen ist das Konzept? Welche Zielgruppen profitieren davon? Welche sollen ein- bezogen werden? Die Arbeit welcher Akteure wird beeinflusst? Wie verbindlich sind die Festlegungen für welche Akteure? Gegenstand des Konzeptes Was genau beschreibt das Konzept (z.B. Vision, Leitlinien, IST-Stand, Akteur:innen, Ziele, Maßnahmen)? Welchen Themenbereich beschreibt das Konzept? (z.B. postmigrantische Gesell- schaft ODER Integration ODER Diversität) Nutzen der eigenen Beteiligung an diesem Netzwerk/ Bündnis Falls die Aufbaugruppe sich als Bündnis versteht: welchen Nutzen erwarten sich alle Beteiligten vom gemeinsamen Aufbau eines neuen Konzeptes? Leitung und Arbeitsweise Die Gruppe wählt eine Leitung und stellvertretende Leitung, bzw. bestätigt diese Pos- ten, sofern diese von den Initiator:innen vorgegeben werden. Sie definiert ihren Ar- beitsrhythmus und die Modalitäten der Arbeitssitzungen wie Erstellung der Tagesord- 58 nung, Einladung, Ort und Dauer der Treffen, Regeln für die Entscheidungsfindung, Moderation, Protokoll, Erledigung von Aufgaben und Aufgabencontrolling. Wenn die Aufbaugruppe wie vorgeschlagen aus den Vertreter:innen verschiedener Gremien und Organisationen zusammengesetzt ist, empfiehlt es sich, auf Grundlage der schriftlichen Fixierung der genannten (und ggf. weiterer) Aspekte einen Arbeits- kontrakt zu schließen, dem alle Beteiligten zustimmen, sofern sie sich unter diesen Bedingungen am Aufbau des neuen Konzeptes beteiligen möchten. Anspruch sollte sein, dass alle an der Aufbaugruppe Beteiligten das Konzept von Beginn an mittragen darin repräsentiert sind, sich selbst und einander verpflichten und für die Umsetzung der getroffenen Entscheidungen im Rahmen des Handlungs- spielraums ihrer eigenen Organisation sorgen. A.5 Schnittstellen klären Das neue Konzept für eine integrative Stadtgesellschaft steht in Nachbarschaft und Zusammenhang mit verschiedenen Konzepten, Berichterstattungen und Beteili- gungsverfahren, die sich auf das Zusammenleben der gesamten Stadtgesellschaft beziehen. Es gilt zu identifizieren, welche weiteren Konzepte aktuell relevant sind und wie der Stand ist. In der Folge sollten im Dialog mit den jeweiligen Akteur:innen Schnittstellen bzw. Abgrenzungen zu diesen Prozessen definiert werden. Folgende Prozesse sind nach derzeitigem Stand relevant (vgl. Abschnitt 2.4.2 „Strukturen in Köln im Hinblick auf Migration und Diversität“ ): Kommunales Integrationsmanagement „Das Kommunale Integrationsmanagement versteht sich als integriertes Steuerungskonzept, mit dem die vielfältigen Angebote und Leistungen in der Integrationsarbeit innerhalb und außerhalb der Kommunalverwaltung koordi- niert und einheitlich ausgerichtet werden sollen.“ (vgl. Stadt Köln, 2025). Auf Basis dieser Beschreibung des landesgeförderten Programmes ist offensichtlich, dass hier eine enge Abstimmung bzgl. struktureller, zielorientierter und personeller Über- schneidungen erfolgen muss. Z.B. könnten Erkenntnisse aus der Arbeit mit „genera- tiven Fällen“ aus dem Case Management auch in die zentrale Koordinierung des Konzeptes einfließen und zum Aufbau neuer oder der Entwicklung bestehender Handlungsfelder beitragen. Lebenslagenbericht Da der erstmals im Jahr 2020 veröffentlichte Kölner Lebenslagenbericht eine wichti- ge Datengrundlage für die Beschreibung der sozial vielfältigen Stadtgesellschaft lie- fert und gerade aktualisiert wird, ist auch hier angeraten, sich mit Aufbau und Struktu- rierung auseinanderzusetzen, um ggf. eine passende Strukturierung des neuen Kon- zeptes zu entwickeln. Städtische Gesamtstrategie „perspektive 2030+“ Auch ein Abgleich und eine enge Rückbindung mit der aktuell gültigen Gesamtstra- tegie der Stadtverwaltung ist angeraten, da sich schon jetzt auf Zielebene mehrere 59 Überschneidungen mit den erwartbaren Zielen des Konzeptes für die integrative Stadtgesellschaft zeigen. Stabsstelle Digitalisierung Da das zu erarbeitende Konzept zur integrativen Stadtgesellschaft in einer digitalen Plattform umfangreich abgebildet werden soll, empfiehlt es sich, die Stabsstelle Digi- talisierung der Stadtverwaltung einzubinden und entsprechende Schnittstellen so- wohl auf inhaltlicher wie technischer Ebene zu klären. Öffentlichkeitsbeteiligung Wenn das Konzept unter Beteiligung der Öffentlichkeit der Kölner Stadtgesellschaft erstellt werden soll, ist es sinnvoll, die Leitlinien zur Öffentlichkeitsbeteiligung zu be- rücksichtigen, die ein gemeinsames Ergebnis der Kölner Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung sind. (vgl. Stadt Köln, 2023). Obwohl momentan kein formaler Be- schluss zur Durchführung eines freiwilligen Beteiligungsverfahrens vorliegt, sollte mit dem Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadtverwaltung dennoch geklärt werden, welche Beteiligungselemente aktuell erprobt sind und gut funktionieren, um im Rah- men der Konzeptentwicklung ggf. darauf zurückgreifen zu können. Auch der Verlauf des aktuell durchgeführten ersten Kölner Bürger:innenrates (vgl. Stadt Köln 2025d) sollte mit den für die Durchführung verantwortlichen Personen reflektiert werden und Erkenntnisse aus diesem Prozess auch in die Konzeptentwicklung einfließen (vgl. Abschnitt „Bürger:innenanhörung“ im Kapitel „Entwicklung eines Handlungsfeldes“). Interkommunale/ Internationale Zusammenarbeit Auch die Kooperation und der fachliche Austausch mit anderen Kommunen, die sich in vergleichbarer Weise mit Konzepten der integrativen Stadtgesellschaft beschäfti- gen, sollte unbedingt aufrechterhalten und ggf. intensiviert werden, um Innovati- onsimpulse zu erhalten und Synergieeffekte zu ermöglichen. Auf empirischer Basis ist hier nochmals auf die von der Stadt Köln selbst beauftragte Studie „Impulse für Innovationen in der Migrations- und Integrationsarbeit“ (Farrokhzad/Kluß et al 2017) hinzuweisen, die eine Analyse der Steuerungsstrukturen in sechs Mittel- und Groß- städten zusammenstellt und zusätzlich einen Fokus auf die drei Handlungsfelder Flucht, Mehrsprachigkeit in Kitas und Antidiskriminierungsarbeit richtet. Diversitätskonzept Auch das Diversitätskonzept von 2020, in dem u.a. die strategische Ausrichtung der Diversitätspolitik der Stadt festgelegt ist, sollte als Bezugspunkt für das hier zu entwi- ckelnde, auf die postmigrantische Gesellschaft bezogene Konzept reflektiert werden. A.6 Ausrichtung bestimmen Zu den vier in der Überschrift genannten Stichworten sollte auf Grundlage der Refle- xion der bisherigen und benachbarten Konzepte sowie der Zukunftsorientierung des neuen Konzeptes eine gründliche Diskussion und klare Festlegung durch die Auf- baugruppe erfolgen. Wenn möglich, ist es gerade in der Aufbauphase sinnvoll, auch 60 hier weitere wesentliche Stakeholder einzubeziehen, um einen guten Konsens über die Grundlagen des neuen Konzeptes zu erzielen, auf dem die Planungen der Hand- lungsfelder aufbauen können. Leitlinien Bei der Erarbeitung des Konzeptes zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft hat der entsprechende Beirat in seiner ersten Sitzung „Leitlinien für die Erarbeitung des Kölner Integrationskonzeptes“ (vgl. Stadt Köln, 2008) beschlossen. Darin sind größtenteils axiomatisch formulierte Aussagen über den damaligen Leitbegriff der „Integration“ festgehalten (vgl. Abschnitt 2.3 Kritische Reflexionen des Integrations- begriffs und neuere Konzepte im Fachdiskurs), aber auch „versteckte“ Leitziele des Konzeptes. Für die Aufbaugruppe ist es sinnvoll, sich mit diesen Leitlinien reflektie- rend zu beschäftigen und in der Folge eigene Leitlinien zu entwickeln, die den Kon- sens der Gruppe zu relevanten Grundkonzepten wie Integration, Migration, Diversity, Intersektionalität, postmigrantische Gesellschaft in sehr knapper Form zum Ausdruck bringt. Diese Leitlinien dienen den weiteren beteiligten Personen und Gruppen als dauerhafte Orientierung ihrer Arbeitsprozesse. Programmatische Leitziele sollten analytisch getrennt von den Leitlinien der Prozessgestaltung formuliert werden (s.u.). Vision In der Vision des neuen Konzeptes wird in wenigen Sätzen festgehalten, welchen langfristigen, dauerhaften Zustand alle Beteiligten mit der Planung und Umsetzung des Konzeptes anstreben. Hier werden Aussagen über ganz übergreifende Zielzu- stände in Bezug auf das Zusammenleben in der vielfältigen Stadtgesellschaft getrof- fen. Diese Vision sollte anschlussfähig sein an Zielvorstellungen und Visionen, die in anderen Konzepten der Stadt formuliert werden und möglichst breit getragen wer- den. Leitziele Im Gegensatz zu den oben beschriebenen Leitlinien, die Aussagen über den Erarbei- tungsprozess beinhalten, sollten in den Leitzielen handlungsfeldübergreifende Ziel- vorstellungen festgehalten werden. Diese stehen im Grad der Konkretisierung zwi- schen der zuvor formulierten Vision, an die sie anknüpfen, und den in den Hand- lungsfeldern konkret auf das jeweilige Thema zu formulierenden Handlungsfeldzie- len. Die Leitziele sollten möglichst alle übergreifenden Zielvorstellungen inhaltlich abbilden, ohne dabei zu detailliert zu werden, um eine schlanke Struktur zu ermögli- chen und über einen Zeithorizont von etwa 10 Jahren Gültigkeit bewahren zu kön- nen. Auf dieser Zielebene ist es nicht nötig oder sinnvoll, konkrete Maßnahmen, Messkriterien und Indikatoren der Zielerreichung festzulegen, da die Leitziele in Kombination mit der Vision hauptsächlich der gegenseitigen Verständigung der Ak- teure, Kommunikation in die Öffentlichkeit und der Ausrichtung aller Handlungsfelder auf diese Ziele hin dienen. Terminologien Im Laufe der 80-jährigen Geschichte der Migration in der Bundesrepublik Deutsch- land und dem zusammenwachsenden Europa haben sich sowohl auf Ebene der zu- 61 gehörigen Sozial- und Politikwissenschaft, der Politik, Verwaltung, der zivilgesell- schaftlichen Organisationen und der Bevölkerung im allgemeinen stark unterschiedli- che Begriffe für die relevanten Gruppen und Prozesse entwickelt. Gleichzeitig sind die verwendeten Begrifflichkeiten auch zielgebend, bestimmen Sprechen und Den- ken und sind gleichzeitig Ausdruck einer Positionierung in den vielfältigen Diskursen. Dabei spielt die Funktion der Repräsentanz und Identifikation mit bestimmten Begrif- fen eine große Rolle: Wer fühlt sich durch welche Begrifflichkeiten „gemeint“, über- haupt angesprochen und erkennt, dass er:sie Akteur:in bzw. Adressat:in dieses Kon- zeptes ist? Wer fühlt sich positiv einbezogen oder wer negativ markiert? Welches Verständnis von Prozesssteuerung, -leitung und Partizipation wird durch die Benen- nung der zentralen Gruppen durch deren Benennung ausgedrückt? Wie werden die Leitungspersonen dieser Gruppen benannt, wenn es sich dem Grundsatz nach nicht um einen Prozess handelt, der allein der Verwaltungslogik folgt, sondern einer Netz- werklogik? Heißt es dann Steuerung, Koordinierung, Netzwerkmanagement, …? Welche Begriffe sind für welche Beteiligten gebräuchlich, anschlussfähig und werden leicht verstanden? Heißt es dann Arbeitsgruppe, Arbeitskreis oder Innovationszirkel? Mit diesen Fragen als Reflexionsanregung sollten Namen für folgende Aspek- te/Gruppen/Positionen möglichst von den beteiligten Personengruppen selbst ge- wählt werden, die in dieser Prozess-Skizze zunächst provisorisch benannt werden, um überhaupt sprechfähig zu sein. A.7 Handlungsfelder zuschneiden In allen bei der Analyse berücksichtigen Entwicklungskonzepten, die komplexere ge- sellschaftliche Prozesse abbilden und fördern sollen, werden Handlungsfelder unter- schieden, um den großen Umfang von Zielen, Maßnahmen und Akteur:innen zu strukturieren und damit in der Kommunikation untereinander und in der Steuerung handhabbar zu machen. Zuschnitt und Struktur der Handlungsfelder stellen also ei- nen wesentlichen Gestaltungsaspekt für das zukünftige Konzept einer integrativen Stadtgesellschaft dar und müssen daher als Grundlage für die Handlungsfeldentwick- lung entschieden werden. Hinweise zur bisherigen Praxis und Empfehlungen finden sich in Kapitel 3 zum Thema Stakeholderanalyse und in Kapitel 4 zum Thema Hand- lungsfeldanalyse. A.8 Exemplarisches Handlungsfeld auswählen Im Rahmen des Aufbauprozesses ist vorgesehen, dass mindestens ein Handlungs- feld exemplarisch aufgebaut wird. Nur wenn die Ressourcen es zulassen, könnte parallel ein zweites Handlungsfeld aufgebaut werden, wobei in diesem Fall ein inhalt- lich festgelegtes Handlungsfeld (Gesundheit, Bildung, Sprache, etc…) und ein über- greifendes Handlungsfeld (Antidiskriminierung, Anerkennung, Rechtliche Situation…) behandelt werden sollten, um den Entwicklungsprozess für beide Arten zu erproben. Die Auswahl des exemplarischen Handlungsfeldes sollte kriteriengeleitet geschehen, 62 etwa anhand der aktuellen politischen Relevanz eines Handlungsfeldes, dem grob geschätzten Aktualisierungsstand („veraltete“ Handlungsfelder zuerst), der erwarte- ten Wirksamkeit, wenn das Handlungsfeld bearbeitet wird, oder auch einer Abschät- zung darüber, wie schnell das Handlungsfeld für einen exemplarischen Durchlauf zu bewältigen ist (nicht zu klein und nicht zu groß). Die Auswahl sollte durch die Aufbau- gruppe getroffen werden, die das Feedback über eine Priorisierung z.B. aus einer Kick-off Veranstaltung einbezieht. A.9 Handlungsfeld exemplarisch entwickeln Die Entwicklung des exemplarischen Handlungsfeldes erfolgt in den Schritten wie sie unter Abschnitt B: Handlungsfeld neu entwickeln oder fortschreiben beschrieben werden. Der letzte Schritt der Selbstevaluation wird in der erstmaligen Entwicklung ausgelassen. A.10 Prozessreflexion der Handlungsfeldentwicklung Es ist dringend zu empfehlen, nicht nur die Ergebnisse, sondern auch den Entwick- lungsprozess eines Handlungsfeldes mit den Beteiligten der Handlungsfeldgruppe zur reflektieren und dabei auch die Aufbaugruppe einzubinden. Dabei sollten „good practice“ und Hindernisse in der Zusammenarbeit benannt werden, aus denen Emp- fehlungen für die weiteren Handlungsfelder abgeleitet werden. Essentiell ist diese ausführliche Reflexion nach der Entwicklung des exemplarischen Handlungsfeldes während der Aufbauphase, da sie die Grundlage für alle zukünftigen Entwicklungs- prozesse bildet. A.11 Entwicklungsprozess für die folgenden Handlungsfelder definieren Die Aufbaugruppe hat die Aufgabe, auf Grundlage der bisher gemachten Erfahrun- gen und Reflexionen einen Prozess zu definieren, der geeignet ist, als Schablone für die Entwicklung aller weiteren Handlungsfelder zu dienen. Dabei dient der bisher be- schriebene Entwicklungsprozess als Grundlage. Als Anpassung denkbar ist, dass die Reihenfolge der Schritte verändert wird, Zwischenschritte eingebaut werden oder Prozessschritte zusammengelegt werden, Verantwortlichkeiten neu verteilt werden oder auch das geplante Tempo der gesamten Prozedur angepasst wird. Auch die Breite bzw. Tiefe der darzustellenden Maßnahmen kann auf Grundlage der Erfahrun- gen mit dem exemplarischen Handlungsfeld neu definiert werden. Wichtig ist auch zu klären, wer für die weiteren Entwicklungen die Aufgabe der Moderation und Prozess- begleitung einnimmt, wenn die Ressourcen der Aufbauphase nicht mehr zur Verfü- gung stehen werden. Die dann gültige Prozessbeschreibung sollte in klaren Schritten formuliert werden, sodass sie auch nach längerer Zeit für neu hinzukommende Akteur:innen leicht ver- standen und angewandt werden kann. 63 A.12 Digitale Plattform entwickeln Linear und in allen Handlungsfeldern gleichzeitig entwickelte Konzepte wurden bis- her in Printpublikationen bzw. als PDF verschriftlicht, um in der weiteren Entwicklung darauf zurückgreifen zu können. Zur kontinuierlich aktuellen Abbildung des neuen zirkulären Konzeptes ist vorgesehen, dass „ein praktikables Verfahren zur digitalen Aufarbeitung und Veröffentlichung der aktuellen Sachstände zu den einzelnen The- menfeldern erarbeitet“ wird. Dazu bietet sich eine neu zu erstellende Website an, die ausschließlich diesem Zweck gewidmet ist. Ziel sollte es sein, dass alle wesentlichen Elemente des Konzeptes übersichtlich, leicht verständlich und gut miteinander ver- linkt dargestellt werden. Das sind im Einzelnen: Leitlinien zur Entwicklung, Steue- rungsstrukturen und organisationsbezogene Besetzung der Steuerung, Vision des Konzeptes, Leitziele, Zuschnitt der Handlungsfelder (incl. der jeweiligen Akteursland- karten), Handlungsfeldziele, Maßnahmen (ggf. deren detaillierte Beschreibung durch Träger, Zielgruppen, Ziele, Ergebnisse der Selbstevaluation). Um ein wirklich agiles Arbeiten zu ermöglichen, sollte ein Leitprinzip sein, dass der Entstehungszeitpunkt aller genannten Elemente gut sichtbar datiert ist und aus dem Hintergrund auch überholte Versionen abrufbar sind. So lässt sich in Zukunft z.B. für jedes Handlungs- feld schnell nachvollziehen, was die aktuellen Ziele sind und wie diese sich im Ver- lauf des letzten Fortschreibungszyklus‘ verändert haben. Auch können dadurch IST- Stand-Beschreibungen (Potenziale, Bedarfe, Ressourcen) unterschiedlicher Zeit- punkte verglichen werden, um Informationen zur Entwicklung im Handlungsfeld zu bekommen. Da die inhaltliche Entwicklung und technische Umsetzung einer solchen innovativen Plattform viel Zeit in Anspruch nehmen, sollten grundsätzliche Überlegungen und die externe Beauftragung der technischen Dienstleistung schon sehr früh im Aufbaupro- zess erfolgen. Die genaue Ausgestaltung kann aber erst dann geschehen, wenn das exemplarische Handlungsfeld entwickelt ist und die zu veröffentlichenden Parameter abschließend festgelegt sind. A.13 Landkarte für den zirkulären Umsetzungsprozess final definieren Um den Aufbauprozess und damit die zweite Phase der Konzeptentwicklung abzu- schließen, sollten die in Abschnitt C vorgeschlagenen Prozessschritte für den zirkulä- ren Umsetzungsprozess eingehend besprochen werden und auf Grundlage der Re- flexion der Aufbauphase abschließend definiert werden. Hierdurch entsteht eine „Prozesslandkarte“ anhand derer der dauerhafte, zirkuläre Umsetzungsprozess (sie- he Abschnitt C) koordiniert werden kann. Damit endet auch der Auftrag der Aufbau- gruppe, die sich auflöst und die Verantwortung für an die dann neu zu gründende „zentrale Koordinierung“ übergibt. 64 B. Handlungsfeld neu entwickeln oder fortschreiben In diesem Abschnitt wird beschrieben, welche Schritte die Entwicklung eines Hand- lungsfeldes grundsätzlich strukturieren sollten. Das Ergebnis ist ein inhaltlich durch- gearbeitetes, gut „laufendes“ Handlungsfeld mit motivierten Akteur:innen. In den fol- genden Ausführungen wird der als Basis der generelle Entwicklungsprozess für ein Handlungsfeld beschrieben. Zusätzlich dazu wird an einigen Stellen markiert, welche Besonderheiten in der erstmaligen Aufbauphase zu beachten sind, also bei der Ent- wicklung des exemplarischen Handlungsfeldes. Im Aufbauprozess wird ein besonde- res Augenmerk auf den hier vorgeschlagenen Prozess gelegt, der vor dem Aufbau der digitalen Plattform und der Überführung in den zirkulären Umsetzungsprozess eingehend reflektiert wird. Auf Grundlage dieser Reflexion wir auch der Prozess der Handlungsfeldentwicklung kritisch überarbeitet und praxisgerecht gestaltet, damit er für die dann folgenden Handlungsfelder möglichst einheitlich durchgeführt werden kann. Bei der Fortschreibung eines Handlungsfeldes ist zu beachten, dass diese grundsätzlich mit der Selbstevaluation, die hier aus Gründen der Übersichtlichkeit erst am Ende der Prozessschritte genannt wird. B.1 Handlungsfeldkonferenz Um ein Handlungsfeld mit Schwung zu starten, empfiehlt es sich, dass die Aufbau- gruppe (in der Implementierungsphase die zentrale Koordinierungsgruppe) eine grö- ßere Veranstaltung organisiert, bei der alle relevanten Akteur:innen einbezogen wer- den. Bei dieser themenbezogenen Auftaktveranstaltung sollten alle Beteiligten eine Sammlung über den IST-Stand im betreffenden Handlungsfeld durchführen, indem sie mindestens die vorhandenen Maßnahmen (inkl. der dazugehörigen Zielbeschrei- bungen und Evaluationen), Potenziale und Herausforderungen zusammentragen. In einem zweiten Teil sollten Vorschläge für konkrete Handlungsfeldziele diskutiert und zusammengetragen werden (siehe Abschnitt „Handlungsfeldziele“). B.2 Handlungsfeldgruppe Spätestens bei der Auftaktveranstaltung sollte eine Gruppe gefunden werden, die den weiteren Entwicklungsprozess für das betreffende Handlungsfeld verantwortlich begleitet. Analog zum oben beschriebenen Entstehungsprozess der Aufbaugruppe (siehe Abschnitt A.1) sollte auch die Handlungsfeldgruppe ihre Leitung und Arbeits- weise bestimmen. Auch hier wird empfohlen, dass die Leitung eines Handlungsfeldes aus einem personellen Tandem besteht, das sowohl von der Stadtverwaltung als auch von Trägern oder relevanten zivilgesellschaftlichen Gruppen besetzt ist. Dabei ist darauf zu achten, dass die jeweiligen Personen Koordinierungs- und Leitungsver- antwortung für den Prozess wahrnehmen, gleichzeitig aber auch fachlich mit dem Handlungsfeld verbunden sind. 65 Die Handlungsfeldgruppe sollte in einem zuvor definierten Prozess in einem über- schaubaren Zeitrahmen kontinuierlich in gleicher Zusammensetzung an den anste- henden Aufgaben arbeiten. Die Verknüpfung mit der Aufbau- bzw. zentralen Koordi- nierungsgruppe ist im günstigen Fall dadurch gewährleistet, dass ein Mitglied der Aufbaugruppe auch bei den Treffen der Handlungsfeldgruppe anwesend ist und die Leitungspersonen eines Handlungsfeldes auch zur Aufbaugruppe eingeladen wer- den. Dieses Prinzip wird „doppelte Verknüpfung“ genannt und stellt einen guten In- formationsfluss in beide Richtungen sicher (Rau & Koch-Gonzales 2018, S. 34). B.3 Schnittstellen und Abgrenzung zu anderen Handlungsfeldern Bevor ein Handlungsfeld bearbeitet wird, muss geklärt und festgehalten werden, wo es Schnittstellen oder sogar Überschneidungen zu anderen, schon entwickelten, o- der noch zu entwickelnden Handlungsfeldern gibt. Besonders beachtet werden sollte das Verhältnis zwischen inhaltlich festgelegten Handlungsfeldern und übergreifenden Handlungsfeldern, die in alle anderen Felder hineinspielen. Für diese Schnittstellen sollte auch im Aufbauprozess für ein Handlungsfeld schon mit Verantwortlichen der „benachbarten“ oder „übergreifenden“ Handlungsfelder kommuniziert werden, um mögliche Dopplungen zu vermeiden und die Themen gut ineinandergreifen zu las- sen. B.4 Fokusgruppe mit Bürger:innen Das im Rahmen dieser Vorstudie durchgeführte Gruppeninterview mit einer divers zusammengesetzten, zufällig aus der Bevölkerung ausgewählten Gruppe von Bür- ger:innen hat gezeigt, dass diese Form der Beteiligung sehr fruchtbar ist, den Stim- men bisher unbeteiligter Personen niederschwellig Gehör verschafft und mit vertret- barem Verwaltungsaufwand organisierbar ist. Auf Basis dieser positiven Erfahrung sollte auch bei der Neuaufstellung eines Handlungsfeldes eine solche Fokusgrup- pendiskussion durchgeführt werden mit dem Schwerpunkt darauf, sowohl die Prob- lemlagen aus erster Hand zu beschreiben, als auch lebensweltlich fundierte Lö- sungsansätze zu eruieren. Zusätzlich können weitere Verfahren eingesetzt werden, wie systematische Fragebogenerhebungen in einer repräsentativen Stichprobe der Gesamtbevölkerung, Auswertung von schon vorhandenen Daten zur Meinung der Bevölkerung, Beteiligungsworkshops auf Ebene der Sozialräume oder die Einbrin- gung der relevanten Themen in mögliche weitere Bürger:innenräte der Stadt (siehe auch Abschnitt „Schnittstellen klären/ Öffentlichkeitsbeteiligung“). Diese Fokusgrup- pen müssen gerade auf Grundlage ihrer diversen Zusammensetzung (Herkunft, Alter, Geschlecht, Sprachen, sozialer Status, ökonomischer Status) professionell diversi- tätssensibel moderiert und ausgewertet werden. Ihre Ergebnisse sollten von der Handlungsfeldgruppe intensiv und wertschätzend diskutiert und in der weiteren Ent- wicklung sichtbar berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich, den Beteiligten später zurückzumelden, an welchen Stellen ihre Impulse in welcher Form eingegangen sind. 66 Abhängig davon, in welcher Zeitschiene der zirkulären Umsetzungsphase mehrere Handlungsfelder entwickelt werden ist zu entscheiden, ob für jedes Handlungsfeld eine neue Fokusgruppe zusammengerufen wird oder ob eine etwas größere Gruppe einmal etabliert und dann über einen längeren Zeitraum wiederholt eingeladen wird. Aus beiden Varianten ergeben sich sowohl organisatorische als auch inhaltliche Vor- und Nachteile. B.5 Akteurslandkarte erstellen Die Handlungsfeldgruppe erstellt für das zu bearbeitende Handlungsfeld eine Land- karte der Akteur:innen, die markiert, welche Organisationen im Handlungsfeld aktiv. Grundlage können die in dieser Vorstudie erstellten Übersichten der Stakeholder sein, die ausführliche Auflistung der Stakeholder des Entwicklungskonzeptes von 2011, die Einladungsliste zur Handlungsfeldkonferenz und die in anderen Konzepten genannten Stakeholder, zwischen denen es große Überschneidungen gibt. Entschei- dend ist, die möglichen Beteiligten nicht nur aufzulisten, sondern kriteriengeleitet in eine Ordnung und in Verbindung miteinander zu bringen. Dabei kann die Gruppe einschätzen, welche Organisationen welche Bevölkerungsgruppen in welchem Um- fang repräsentieren können, wo besonders viel (Alltags)expertise im jeweiligen The- ma liegt, wer sich bisher stark beteiligt hat, aber auch welche bisher nicht mitgedach- ten Akteur:innen einbezogen werden könnten, um neue Impulse zu bekommen und weitere Gruppierungen wirklich aktiv einzubinden. Insbesondere an dieser Stelle ist ein diskriminierungskritischer Blick von außen hilfreich: Wer darf mitreden? Wer sollte unbedingt mitreden, damit das Handlungsfeld fundiert ist? Da nicht alle denkbaren Akteur:innen im Handlungsfeld auch Teil einer kontinuierlichen Entwicklungsgruppe sein können, sollte auch markiert werden, wer in der Handlungsfeldgruppe vertreten ist und wer nicht und wer welche Akteursgruppen vertreten bzw. repräsentieren kann, damit die Gesamtgruppe der Beteiligten nicht zu groß wird. Im zirkulären Umsetzungsprozess sollte bei einer Fortentwicklung eines Handlungs- feldes diese Akteurslandkarte kritisch überprüft und bearbeitet werden, um den jewei- ligen Entwicklungen gerecht zu werden. B.6 IST-Stand definieren Auf Grundlage aller zur Verfügung stehenden Informationen (Sammlungen aus der Auftaktveranstaltung, Informationen aus der Stadtverwaltung, den weiteren beteilig- ten Organisation, öffentlichen Quellen, Statistiken, Forschungsdaten, der Fokusgrup- pe der Bürger:innen, etc.) erstellt die Aufbaugruppe eine möglichst konkrete Be- standserhebung. Diese sollte mindestens drei Aspekte enthalten: 1. Potenziale Welche Möglichkeiten und Chancen stecken in der aktuellen Situation in die- sem Handlungsfeld? Welche noch nicht genutzten Potenziale haben die un- terschiedlichen Beteiligtengruppen? 67 2. Herausforderungen Auch wenn der Fokus auf der Potenzialorientierung liegt, sollte unter den Ak- teur:innen klar benannt werden, welche aktuellen Defizite/ Mängel und daraus entstehenden Bedarfe/ Herausforderungen sie im betreffenden Handlungsfeld erkennen. 3. Ressourcen Kein Handlungsfeld ist vollkommen neu, es bestehen vielfältige Maßnahmen, Aktivitäten, Strukturen und kollektive Erfahrungen, die zur (Weiter)entwicklung eines Handlungsfeldes genutzt werden können und sollten. Diese drei Aspekte sind gleichwertige Grundlage für die nun folgende Entwicklung von Zielen und Maßnahmen. B.7 Ziele des Handlungsfeldes definieren Alle Beteiligten sollten unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bedarfe und Her- ausforderungen realistische Ziele für das Handlungsfeld benennen. Auch hier sollte auf die Sammlung der Ziele in der Auftaktveranstaltung zurückgegriffen werden. Die positiv zu formulierenden Ziele müssen in Verbindung zu handlungsfeldübergreifen- den Leitzielen stehen (s.o.) und sollten für einen Zeithorizont von drei bis fünf Jahren für die Zielerreichung vorgesehen werden. Ein Ziel kann sich entweder darauf bezie- hen, die zuvor beschriebenen Potenziale zu nutzen oder die festgestellte Herausfor- derung (Defizit / Mangel) zu beheben. Die Handlungsfeldgruppe sollte selbst be- stimmen, wie lange nach Erstellung ihres Handlungsfeldes sie wieder zusammentre- ten möchte, um zu reflektieren, inwieweit die Ziele erreicht wurden (s.u. Abschnitt „Fortschreibungsplanung“). Die Handlungsfeldziele sollten die Thematik möglichst erschöpfend abbilden, dazu geeignet sein, Maßnahmen anzuhängen, und dennoch überschaubar bleiben. B.8 Maßnahmen sichtbar machen Zum jetzigen Entwicklungsstand kann nicht eindeutig definiert werden, in welchem Umfang die Maßnahmen der Stadtverwaltung oder anderer Stakeholder im Hand- lungsfeld Teil des Konzeptes werden sollten, da die grundsätzlichen Festlegungen durch die Aufbaugruppe (vgl. Abschnitt „Gründung der Aufbaugruppe“) noch nicht getroffen sind. Deswegen werden hier eher Möglichkeiten aufgezeigt, statt eine kon- krete Empfehlung ausgesprochen. In der Untersuchung kommunaler Integrations- konzepte der letzten 25 Jahre findet sich eine große Spannbreite im Umgang mit konkreten Maßnahmen (vgl. Farrokhzad/Kluß et al 2017), die von einer engen Per- spektive (ausschließlich Maßnahmen, die sich auf die Stadtverwaltung selbst bezie- hen und die sie eigenständig verantworten und steuern kann) bis zu einer sehr wei- ten Perspektive (wir bilden sämtliche Maßnahmen und Aktivitäten ab, die in unserer Kommune im Themenbereich Migration/Integration umgesetzt werden, unabhängig von Trägerschaft, Zielgruppen, direkten Steuerungsmöglichkeiten, etc.) reicht. Der erstgenannte, engere Ansatz nimmt die begrenzten Einflussmöglichkeiten auf die 68 Aktivitäten anderer Organisationen so auf, dass er die Energie auf das konzentriert, was direkt zu gestalten ist (Verwaltungslogik). Der zweitgenannte, weitere Ansatz stellt die Vielfalt der Netzwerkakteure in den Vordergrund und baut auf die Wirksam- keit der großen Übersicht, der Vernetzung und (Selbst)reflexion der Beteiligten (Netzwerklogik) auf. Dazwischen befinden sich Ansätze, die einer Logik folgen, in der die Fördergebenden wie Stadtverwaltung oder landesweite Förderprogramme z.B. die Leit- und Handlungsfeldziele bestimmen, während die Fördernehmenden, wie zivilgesellschaftliche Organisationen oder Interkulturelle Zentren entsprechende Maßnahmenziele und -aktivitäten entwickeln und über deren Umsetzung auch re- chenschaftspflichtig sind (Förderlogik). Je nachdem, welche dieser Logiken dominant ist, sollten die schon existierenden und angestrebten Maßnahmen unterschiedlich ausführlich beschrieben werden. In jedem Fall empfiehlt es sich, dass pro Maßnahme mindestens ein SMART-formuliertes Ziel genannt wird, das geeignet ist, mindestens eins der zuvor erarbeiteten Handlungs- feldziele zu erreichen. Ggf. können auch Zielindikatoren benannt werden, wenn de- ren Messung als realistisch und aussagekräftig eingeschätzt wird. Zu jeder Maßnah- me gehört auch ein Aktions- und Umsetzungsplan (roadmap) und Aussagen darüber, in welcher Form und in welchem Zeitraum die angestrebten Resultate anhand der genannten Ziele reflektiert werden (Zielerreichungsevaluation). Es empfiehlt sich, ein Evaluationsverständnis zu etablieren, das über alle Maßnahmen hinweg einheitliche Begrifflichkeiten und Zusammenhänge umfasst. Dazu sind ggf. Fortbildungen der beteiligten Akteur:innen vorzusehen. B.9 Fortschreibungsplanung Als Letztes sollte auch für das gesamte Handlungsfeld geplant werden, nach wel- chem Zeitraum es fortgeschrieben wird. Dazu gehört zu klären, welche Beteiligten nach dem benannten Zeitraum wieder zusammentreten, um einen Fortschreibungs- bericht zu erstellen und eine Selbstevaluation des gesamten Handlungsfeldes durch- zuführen. Möglicherweise können Zwischenschritte im Sinne von Meilensteinen im Prozess definiert werden. Ggf. kann zu diesem Zeitpunkt in Rücksprache mit der zentralen Koordinierung auch beschlossen werden, weitere qualitätssichernde Maß- nahmen für die folgende Umsetzungsphase des Handlungsfeldes zu etablieren. Nachdem alle in diesem Abschnitt genannten Prozessschritte durchgeführt und do- kumentiert wurden, wird das Handlungsfeld an die zentrale Koordinierungsgruppe und damit in den zirkulären Umsetzungsprozess übergeben. Die Handlungsfeldgrup- pe wird in ihrer Arbeit gewürdigt und löst sich auf. B.10 Umsetzung Die Entwicklung eines Handlungsfeldes dient dazu, Wirkung in diesem Themenbe- reich in Richtung der Vision und Leitziele des Gesamtkonzeptes zu erzielen. Jedoch 69 erlaubt die angestrebte Netzwerkstruktur es der Handlungsfeldgruppe oder zentralen Koordinierung nicht, auf die Maßnahmen selbst direkten Einfluss zu nehmen. Diese Kompetenz bleibt bei den jeweiligen Organisationsstrukturen von Stadtverwaltung, Wohlfahrtsverbänden, weiteren öffentlichen Institutionen, Projekten und Initiativen, die sich jeweils für die Umsetzung verantwortlich zeichnen. In Anerkennung der Tat- sache, dass Maßnahmen der Migrations- und Integrationsarbeit auch unabhängig vom fortzuschreibenden Konzept schon existieren bzw. beantragt, geplant, durchge- führt, evaluiert, neu aufgelegt werden, wird die Umsetzung von Maßnahmen, die ei- nem Handlungsfeld zugeordnet werden, nicht an einer bestimmten Stelle im Zyklus der Handlungsfeldentwicklung oder -fortschreibung verortet. Vielmehr stellt die konti- nuierliche Umsetzung von Maßnahmen ein vielschichtiges Gebilde dar, das durch die Entwicklung der Handlungsfelder systematisiert, geordnet, ausgedünnt oder erwei- tert, z.T. evaluiert und vor allem auf gemeinsame Ziele hin ausgerichtet werden kann. Die Brücke zwischen dem neuen Konzept und der Umsetzung von veränderten oder neuen Maßnahmen bilden die beteiligten Akteure in ihren jeweiligen Strukturen. Sie tragen auch Sorge dafür, dass die gemeinsam vereinbarten Impulse auch in die Um- setzung der Maßnahmen gelangen und deren Ergebnisse in den gemeinsamen Pro- zess zurückgespiegelt werden. B.11 Selbstevaluation Dieser Schritt ist immer dann vorgesehen, wenn es zur Fortschreibung angestoßen wird, also erst, nachdem es einmal vollständig entwickelt wurde und eine Umset- zungsphase stattgefunden hat. Die Fortschreibung findet üblicherweise nach dem im Fortschreibungsplan vorgesehenen Zeitraum statt, kann aber je nach aktuellen Not- wendigkeiten agil gesteuert von der zentralen Koordinierungsgruppe auch früher o- der später angestoßen werden (vgl. Abschnitt „Aufbau weiterer Handlungsfelder an- stoßen“). Selbstevaluation bedeutet hier, dass nach einer Phase der Umsetzung möglichst die- jenigen Akteure zusammentreten, die das Handlungsfeld entwickelt haben, sich unter Beteiligung der zentralen Koordinierung kritisch mit den selbstgesteckten Handlungs- feldzielen, Maßnahmen, den beteiligten Akteuren und der Leitung des Handlungsfel- des auseinandersetzen und ihre Erkenntnisse dokumentieren. Dabei kann z.B. the- matisiert werden, inwieweit die Ziele des Handlungsfeldes noch der aktuellen Situati- on entsprechen, inwieweit die vereinbarten Maßnahmen im Überblick als wirksam im Sinne der Zielerreichung angesehen werden, ob die bisher beteiligten Akteur:innen die „richtigen“ Akteur:innen für dieses Handlungsfeld sind (Wer hat sich im letzten Zyklus beteiligt, aktuell aber nicht mehr? Wer sollte jetzt dazu kommen?), ob genü- gend Ressourcen vorhanden sind, ob die bisherige Leitung des Handlungsfeldes noch dazu bereit ist und geeignet erscheint, auch den nächsten Fortschreibungszyk- lus zu leiten oder ob hier ein Wechsel ansteht. Diese zusammenfassenden Reflexio- nen führen zu einer Entscheidung, welche Elemente des Handlungsfeldes in den Blick der Veränderungen genommen werden sollten und welche als „gut funktionie- 70 rend“ unverändert oder nur mit leichten Veränderungen beibehalten werden können. In einem Fortschreibungszyklus ist es zwar sinnvoll, alle Teile des Handlungsfeldes zu reflektieren. Allerdings ist es meist nicht notwendig, alle Teile von Grund auf neu zu entwickeln. So ist z.B. denkbar, dass nach einem Zyklus von drei bis fünf Jahren der Schwerpunkt auf einer Korrektur der Zielbeschreibungen liegt, dass die Akteurs- landkarte grundsätzlich überarbeitet werden muss, neue Ressourcen vorhanden und alte weggebrochen sind oder auch die Zusammenstellung der Maßnahmen neuen Realitäten angepasst werden muss. In einem Fortschreibungszyklus sollten also gut begründet nur diejenigen Elemente bearbeitet werden, die auch wirklich einer Aktua- lisierung bedürfen. Die digitale Plattform ermöglicht, den neuen Stand der Fortschreibung ohne allzu großen Aufwand darzustellen, weil nur diejenigen Informationen aktualisiert hinterlegt werden müssen, die verändert wurden. C. Zirkulärer Umsetzungsprozess Die eben beschriebene Definition eines Prozesses für die Handlungsfeldentwicklung ist ein wesentlicher Teil des angestrebten (permanenten) zirkulären Umsetzungspro- zesses. Da die Aufbauphase so definiert ist, dass v.a. die Strukturen und Prozesse und exemplarisch ein bis zwei Handlungsfelder aufgebaut sind und ein agiler Prozess angestrebt wird, gehört der Aufbau weiterer Handlungsfelder in diesen Umsetzungs- prozess. Entsprechend sollte der Prozess für ein Handlungsfeld (vgl. Abschnitt B) in zwei Ver- sionen angewendet werden: a. Zur Entwicklung neuer Handlungsfelder b. Zur Fortschreibung bestehender Handlungsfelder (in angepasster Form) Darüber hinaus sind auch im zirkulären Umsetzungsprozess handlungsfeldübergrei- fende Steuerungsschritte notwendig, die hier grob skizziert werden, da eine endgülti- ge Definition wie oben beschrieben den Abschluss der Aufbauphase bilden sollte. Sämtliche Prozessschritte werden im Folgenden umrissen. Einen Überblick zu den einzelnen Prozessschritten bietet Abbildung 3. 71 Abbildung 3: 72 C.1 Zentrale Koordinierungsgruppe etablieren Der Übergang von der zeitlich begrenzten Aufbauphase in die kontinuierlich zu leis- tende zirkuläre Umsetzungsphase ist u.a. wegen der dann wegfallenden externen Prozessbegleitung so entscheidend, dass vorgeschlagen wird, eine neue Gruppe zu gründen, die für die zentrale Koordinierung der langfristigen Entwicklungsprozesse zuständig ist. Sie löst die bis dahin leitende Aufbaugruppe ab und übernimmt die Ge- samtverantwortung für die Umsetzungsphase des Konzeptes. Dabei kann es je nach Ressourcenlage sinnvoll sein, dass bisherige Mitglieder wei- terhin in der Gruppe mitarbeiten, aber auch eine grundlegende Änderung der Zu- sammensetzung ist denkbar. C.2 Überblick mittels digitaler Plattform Die Hauptaufgabe der zentralen Koordinierungsgruppe ist es, jederzeit den informier- ten Überblick über die Entwicklungsstände in allen Handlungsfeldern zu haben, um den Gesamtprozess angemessen steuern zu können. Gleichzeitig sollten allen betei- ligten Akteur:innen Zugang zu der digitalen Plattform gewährt werden, um aktuell in- formiert zu bleiben. Es ist auch sinnvoll, der Öffentlichkeit die wesentlichen Elemente des Konzeptes über die digitale Plattform zugänglich zu machen. Hierbei ist überle- genswert, ob es Bereiche geben soll, die zwar dem internen Überblick dienen, aber nicht öffentlich sichtbar sein sollen. Der Nachteil dieser Option besteht darin, ein da- tenschutzkonformes System an Zugangsberechtigungen zu erstellen und zu pflegen. Bei der Entwicklung der Plattform zu beachten, dass sie nicht zu verschachtelt und formalisiert wirkt, sondern auch das visuelle Design und die Benutzer:innenführung den geforderten Kriterien eines schlanken, agilen und übersichtlichen Konzeptes entspricht. C.3 Entwicklung weiterer Handlungsfelder anstoßen Mit Ende der Aufbauphase werden plangemäß maximal zwei Handlungsfelder inhalt- lich erarbeitet sein. Eine wesentliche Aufgabe der zentralen Koordinierung besteht darin, die Aufbauprozesse für die weiteren Handlungsfelder zu terminieren und anzu- stoßen. Dabei sollte die inhaltliche Priorisierung der Handlungsfelder (siehe Abschnitt „Auswahl eines exemplarischen Handlungsfeldes“) wie auch die Ressourcen der zu Beteiligenden berücksichtigt werden. Es ist denkbar, mehrere Handlungsfelder in kürzerem Abstand nacheinander oder auch gleichzeitig zu starten. Die vorgesehene Entwicklungszeit eines Handlungsfeldes kann auch variieren. Auch in der zentralen Koordinierungsgruppe müssen ausreichend Ressourcen vorhanden sein, um alle Handlungsfelder, die sich gerade in der Entwicklung befinden, gut zu begleiten. Der Aufbauprozess für ein neues Handlungsfeld in der zirkulären Umsetzungsphase er- folgt nach dem Schema, wie es im Aufbauprozess nach Reflexion des exemplari- schen Handlungsfeldes festgelegt wurde. 73 Die Handlungsfeldleitungen, sowie ihre Vertretungen müssen vor allem über den vorgesehenen Ablauf des Prozesses und die Kommunikationswege informiert wer- den bzw. für ihre Aufgabe der Moderation und Handlungsfeldkoordinierung geschult werden. C.4 Fortschreibung bestehender Handlungsfelder anstoßen Spätestens nach der in der Fortschreibungsplanung für das jeweilige Handlungsfeld festgelegten Zeitspanne sollte die zentrale Koordinierung eine Weiterentwicklung bzw. Fortschreibung anstoßen. Der Fortschreibungsprozess folgt im Wesentlichen den gleichen Schritten, wie die erstmalige Entwicklung eines Handlungsfeldes, nimmt aber alle im vorherigen Zyklus entwickelten und auf der digitalen Plattform dargestell- ten Elemente zum Ausgangspunkt ihrer Diskussionen. C.5 Impulse aus der/ in die Politik Die zentrale Koordinierungsgruppe sollte so besetzt sein, dass die Akteure die we- sentlichen Informationen über den Fortgang und die Inhalte des zirkulären Umset- zungsprozesses laufend in ihre jeweiligen Organisationen und Gremien kommunizie- ren können. Gleichzeitig ist es sinnvoll, dass die Koordinierungsgruppe inhaltliche Impulse aus der (Kommunal)politik, die die Themen des neuen Konzeptes betreffen, aufgreift und in den zirkulären Umsetzungsprozess einspeist. Ebenso sollten Impul- se, die im Laufe der Konzeptentwicklung- und -umsetzung entstehen, auch an die relevanten politischen Gremien zurückgespiegelt werden. Indem die zentrale Koordi- nierungsgruppe diese Schnittstellt wahrnimmt, sollen bisher etablierte und auch for- mal gültige Schnittstellen etwa zwischen Verwaltung und Politik oder Zivilgesellschaft und Politik nicht ersetzt, sondern ergänzt werden. C.6 Expertise einholen Für viele Handlungsfelder liegt eine umfangreiche Expertise über Hintergründe und wirksame Konzepte für Handlungsansätze und Maßnahmen vor, die oft nicht genutzt wird, weil kommunale Netzwerke oft recht selbstbezogen arbeiten. Die zentrale Ko- ordinierungsgruppe sollte Handlungsfeldgruppen dabei unterstützten, diese Expertise heranzuziehen, etwa aus der Migrations-, Integrations-, Diversitäts- und Antidiskrimi- nierungsforschung aber auch durch die Kenntnis aktueller anderer kommunaler Kon- zepte und die Vernetzung in interkommunalen oder sogar internationalen Zusam- menschlüssen. 74 C.7 Daten erheben und bereitstellen Zum Teil besteht der Anspruch, sämtliche Daten auch aus den komplexesten Pro- zessen dauerhaft zu erfassen, aufzubereiten, darzustellen und in die Entwicklung des Handlungsfeldes einzubeziehen. Dieser Anspruch scheitert in der Praxis oft an mangelnden Ressourcen, der zu großen Detailliertheit der gewünschten Datenlage oder schlichtweg dem Fehlen von Daten an den entsprechenden Stellen. Aus Über- forderung oder mit Verweis darauf, dass noch mehr Daten erhoben werden müssten, wird dann oft gar nicht mehr datenbasiert geplant. In Anerkennung dieser Lage sollte die zentrale Koordinierung in Rücksprache mit den Handlungsfeldgruppen sehr zweckgerichtet aussagekräftige, ausgewählte Daten erheben und in gut verständlicher Form bereitstellen. Diese können aus unterschied- lichsten Quellen stammen (z.B. regelmäßiges Monitoring von statistischen Daten, Wirkungsevaluation zu einzelnen Maßnahmen, Bevölkerungsbefragungen, sekundä- re Auswertung von schon vorhandenen Datensätzen, etc.), die inhaltlich klar unter- schieden werden sollten und auf Grund ihrer jeweiligen Vorteile und Aussagekraft einbezogen werden können. C.8 Prozessreflexion Schließlich sollte sich die zentrale Koordinierung regelmäßig Zeit nehmen, den Ge- samtprozess der zirkulären Umsetzung systematisch zu reflektieren. Der Schwer- punkt liegt hierbei nicht auf den Inhalten und Ergebnissen des Konzeptes, sondern auf der Prozessqualität und beschäftigt sich mit Fragen wie: Wie zufrieden sind die beteiligten Akteur:innen mit dem Umsetzungsprozess? Wie gut gelingt es, die Hand- lungsfelder gleichzeitig im Blick zu behalten und Impulse zu geben? Funktionieren die Abgrenzungen und Schnittstellen zwischen zentraler Koordinierung und den Handlungsfeldgruppen? Inwieweit werden wir den definierten Qualitäten gerecht, dass auch der Gesamtprozess partizipativ, rassismuskritisch, übersichtlich, schlank und agil gestaltet werden soll? Selbstverständlich entwickeln sich viele weitere Fragen zum Prozess. Nach der Re- flexion sollte in jedem Fall festgestellt werden, welche Prozesse gut funktionieren und so weiterlaufen können und an welchen Stellen der Prozess (aber auch Arbeitsstruk- turen wie die Zusammensetzung der Gruppen, Entscheidungsformate, Rhythmus, Kommunikation) verändert werden muss, um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, die Qualitätskriterien zu erreichen und letztlich auch bessere Ergebnisse zu erzielen. Speziell für diese Metaaufgabe ist es sehr hilfreich, punktuell externe Prozessbeglei- tung hinzuzuziehen. 75 8 Glossar Im Rahmen der Konzeptentwicklung sollten Terminologien zur besseren Verständi- gung möglichst einheitlich genutzt werden. Die hier genannten Begrifflichkeiten sind provisorische Vorschläge, die durch die Aufbaugruppe während der Gründungsphase besprochen und geklärt werden müssen (vgl. Abschnitt „Ausrichtung bestimmen/ Terminologien“). Leitziel: Handlungsfeldübergreifend (10 Jahre) Handlungsfeldziel: auf Handlungsfeld bezogen (3 Jahre), an Leitziele anknüpfend Maßnahmenziel: an Handlungsfeldziel anknüpfend, auf (Maßnahmendauer/ turnus) Ziele: beziehen sich immer darauf, Potenziale zu nutzen und Defizite/Mangel zu beseitigen. Prozessziel: auf Stand des Prozesses bezogen Prozessqualitäten: Wie soll der Prozess gestaltet sein? Meilenstein: kann sich auf alle Ziele beziehen: wo sind wir auf dem Weg? Prozess-Skizze: beschreibt den Aufbauprozess Prozesslandkarte: beschreibt den Umsetzungsprozess Prozessbegleitung: externes Team zur Moderation und Beratung ohne eigene in- haltliche, strukturelle und ökonomische Interessen am Ergebnis der Konzeptentwick- lung. 76 7 Literatur BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) (2024): Aktuelle Zahlen. Ausgabe Dezember 2024. Link: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/AsylinZahlen/aktuelle-zahlen- dezember-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=3 (Abruf: 10.06.25). Castro Varela, Maria do Mar (2013): Ist Integration nötig? Eine Streitschrift. Freiburg: Lambertus Verlag. El-Kayed, Nihad (2024): Migration, politische Ungleichheit und lokale Demokratie – Zwischen In- und Exklusion. In: Gesemann, Frank / Filsinger, Dieter / Münch, Sybille (Hg.): Handbuch Lokale Integrationspolitik, Wiesbaden: Springer. Engels, Dietrich / Fakdani, Ferzaneh / Matta, Vanita / Albouyeh, Amir (2020): 1. Köl- ner Lebenslagenbericht 2020. 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V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 18 - Kultur Moderation Kultureinrichtungen Theater Bühne der Kulturen/Arkadas The- ater 3 - Stadtraum / Sozialraum 22 - Engagement Kultureinrichtungen Theater Deutsch-Griechisches Theater 3 - Stadtraum / Sozialraum 11 - Flüchtlinge Kultureinrichtungen Theater Deutsch-Griechisches Theater 3 - Stadtraum / Sozialraum 18 - Kultur Kultureinrichtungen Theater Deutsch-Iranisches Theaterforum e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 18 - Kultur Kultureinrichtungen Theater Junges Theater Köln 3 - Stadtraum / Sozialraum 18 - Kultur Medien Journalist 5 - Öffentlichkeitsarbeit 15 - Öffentlichkeitsarbeit Medien Verleger 5 - Öffentlichkeitsarbeit 15 - Öffentlichkeitsarbeit MO Deutsch-Türkischer Verein Köln 3 - Stadtraum / Sozialraum 20 - Senior:innen MO Paschtunischer Kulturverein 3 - Stadtraum / Sozialraum 9 - Religion Öffentliche Einr. Arbeit Arbeitsagentur Köln 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 14 - Arbeitsmarkt / Be- ruf Öffentliche Einr. Arbeit ARGE Köln 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 14 - Arbeitsmarkt / Be- ruf Öffentliche Einr. Arbeit ArGe U25 3 - Stadtraum / Sozialraum 16 - Frauen Öffentliche Einr. Migr.bezogen BAMF 2- Sprache 4 - Erwachsenenbildung Öffentliche Einr. Migr.bezogen BAMF 2- Sprache 4 - Erwachsenenbildung 82 Gruppe Untergruppe Organisation Handlungsfeld Arbeitsgruppe Funktion AGs Öffentliche Einr. Migr.bezogen BAMF 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 14 - Arbeitsmarkt / Be- ruf Öffentliche Einr. Migr.bezogen BAMF 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 14 - Arbeitsmarkt / Be- ruf Öffentliche Einr. Migr.bezogen BAMF-Regionalkoordination Köln 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 13 - Berufliche Quali Öffentliche Einr. Wohnen GAG 3 - Stadtraum / Sozialraum 17 - Wohnen Öffentliche Einr. Wohnen GAG 3 - Stadtraum / Sozialraum 17 - Wohnen Politik Integrationsrat CDU-Fraktion, Integrationsrats- mitglied 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 12 - Schule Politik Integrationsrat CDU-Fraktion, Integrationsratmit- glied 1 - Demografie 1 - Dem. Wandel Politik Integrationsrat CDU-Fraktion, Integrationsrats- mitglied 3 - Stadtraum / Sozialraum 8 - Sport Politik Integrationsrat Integrationsratsmitglied 2- Sprache 3 - Schule 12 Politik Integrationsrat Integrationsratsmitglied 2- Sprache 2 - Element. Kita/ Fami- lie Politik Integrationsrat Integrationsratsmitglied 2- Sprache 4 - Erwachsenenbildung 6 Politik Integrationsrat Integrationsratsmitglied 2- Sprache 4 - Erwachsenenbildung 20 Politik Integrationsrat Integrationsratsmitglied 3 - Stadtraum / Sozialraum 21 - LSBT Politik Integrationsrat Integrationsratsmitglied 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 13 - Berufliche Quali Politik Integrationsrat Integrationsratsmitglied 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 14 - Arbeitsmarkt / Be- ruf Politik Integrationsrat Integrationsratsmitglied 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 12 - Schule Politik Integrationsrat Mitglied des Integrationsrates 3 - Stadtraum / Sozialraum 16 - Frauen Politik Integrationsrat SPD-Fraktion und Integrations- ratsmitglied 3 - Stadtraum / Sozialraum 5 - Selbstorga / Partizipation Politik Integrationsrat SPD-Fraktion, Mitglied des Integ- rationsrates 3 - Stadtraum / Sozialraum 8 - Sport 12 83 Gruppe Untergruppe Organisation Handlungsfeld Arbeitsgruppe Funktion AGs Politik Konsulat Generalkonsulat der Republik Türkei 3 - Stadtraum / Sozialraum 22 - Engagement Politik Ratsfraktion FDP- Fraktion 2- Sprache 4 - Erwachsenenbildung Politik Ratsfraktion FDP-Fraktion 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 12 - Schule Politik Ratsfraktion FDP-Fraktion 1 - Demografie 1 - Dem. Wandel Politik Ratsfraktion FDP-Fraktion 2- Sprache 2 - Element. Kita/ Fami- lie Politik Ratsfraktion FDP-Fraktion 2- Sprache 3 - Schule Politik Ratsfraktion FDP-Fraktion 3 - Stadtraum / Sozialraum 11 - Flüchtlinge Politik Ratsfraktion FDP-Fraktion 3 - Stadtraum / Sozialraum 16 - Frauen Politik Ratsfraktion FDP-Fraktion 3 - Stadtraum / Sozialraum 18 - Kultur Politik Ratsfraktion FDP-Fraktion 3 - Stadtraum / Sozialraum 18 - Kultur Politik Ratsfraktion FDP-Fraktion 3 - Stadtraum / Sozialraum 20 - Senior:innen Politik Ratsfraktion FDP-Fraktion 3 - Stadtraum / Sozialraum 9 - Religion Politik Ratsfraktion FDP-Fraktion 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 14 - Arbeitsmarkt / Be- ruf Politik Stadtrat Ratsmitglied 3 - Stadtraum / Sozialraum 6 - IKÖ Verw. und soz. Dienste Polizei Polizei NRW 3 - Stadtraum / Sozialraum 9 - Religion Religiöse Gem. DITIB DITIB e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 22 - Engagement Religiöse Gem. DITIB Ditib und Integrationsratsmitglied 3 - Stadtraum / Sozialraum 8 - Sport Religiöse Gem. DITIB Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e. V. – DITIB 3 - Stadtraum / Sozialraum 20 - Senior:innen Religiöse Gem. Erzbistum Köln Erzbistum Köln 3 - Stadtraum / Sozialraum 9 - Religion Religiöse Gem. Synagogengemeinde Synagogen-Gemein- de Köln 3 - Stadtraum / Sozialraum 20 - Senior:innen Religiöse Gem. Zentralrat der Muslime Zentralrat der Muslime in Deutschland ZMD 3 - Stadtraum / Sozialraum 20 - Senior:innen 84 Gruppe Untergruppe Organisation Handlungsfeld Arbeitsgruppe Funktion AGs Religiöse Gem. Afghanische Hindu-Gemeinde 3 - Stadtraum / Sozialraum 9 - Religion Religiöse Gem. Alevitische Gemeinde Köln 3 - Stadtraum / Sozialraum 9 - Religion Religiöse Gem. Alevitische Gemeinde Köln e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 20 - Senior:innen Religiöse Gem. Alevitische Gemeinde Köln e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 20 - Senior:innen Religiöse Gem. Zentrum für islamische Frauen- forschung und Frauenförderung 3 - Stadtraum / Sozialraum 5 - Selbstorga / Partizipation 6, 16 Sport Sportjugend Köln, Bildungsrefe- rent 3 - Stadtraum / Sozialraum 8 - Sport Sport Sportjugend NRW, Landeskoordi- natorin Integration durch Sport 3 - Stadtraum / Sozialraum 11 - Flüchtlinge Sport Sportjugend NRW, Landeskoordi- natorin Integration durch Sport 3 - Stadtraum / Sozialraum 8 - Sport Sport Sportjugend NRW, Programmko- ordi- nation SPIN – Sport interkul- turell 3 - Stadtraum / Sozialraum 8 - Sport Sport SSBK/DSHS 3 - Stadtraum / Sozialraum 8 - Sport Moderation Sport Vorstand Bushido Köln 3 - Stadtraum / Sozialraum 8 - Sport Stadtverwaltung Amt Amt für Weiterbildung 3 - Stadtraum / Sozialraum 5 - Selbstorga / Partizipation Stadtverwaltung Amt für Gleichstellung Stadt Köln, Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern 3 - Stadtraum / Sozialraum 16 - Frauen Stadtverwaltung Amt für Kinder, Jugend und Familie Stadt Köln, Amt für Kinder, Ju- gend und Familie 1 - Demografie 1 - Dem. Wandel Stadtverwaltung Amt für Kinder, Jugend und Familie Stadt Köln, Amt für Kinder, Ju- gend und Familie 3 - Stadtraum / Sozialraum 21 - LSBT Stadtverwaltung Amt für Kinder, Jugend und Familie Stadt Köln, Amt für Kinder, Ju- gend und Familie 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 13 - Berufliche Quali 85 Gruppe Untergruppe Organisation Handlungsfeld Arbeitsgruppe Funktion AGs Stadtverwaltung Amt für Kinder, Jugend und Familie Stadt Köln, Amt für Kinder, Ju- gend und Familie – Abteilung Sprachförderung 2- Sprache 2 - Element. Kita/ Fami- lie Stadtverwaltung Amt für Kinder, Jugend und Familie Stadt Köln, Amt für Kinderinteres- sen 3 - Stadtraum / Sozialraum 8 - Sport Stadtverwaltung Amt für öffentliche Ord- nung Stadt Köln, Amt für Öffentliche Ordnung 2- Sprache 4 - Erwachsenenbildung Moderation 21 Stadtverwaltung Amt für öffentliche Ord- nung Stadt Köln, Amt für Öffentliche Ordnung 3 - Stadtraum / Sozialraum 11 - Flüchtlinge Stadtverwaltung Amt für Soziales und Senioren Stadt Köln, Amt für Soziales und Senioren 3 - Stadtraum / Sozialraum 11 - Flüchtlinge Stadtverwaltung Amt für Soziales und Senioren Stadt Köln, Amt für Soziales und Senioren 3 - Stadtraum / Sozialraum 20 - Senior:innen Stadtverwaltung Amt für Soziales und Senioren Stadt Köln, Amt für Soziales und Senioren 3 - Stadtraum / Sozialraum 20 - Senior:innen Stadtverwaltung Amt für Soziales und Senioren Stadt Köln, Amt für Soziales und Senioren 3 - Stadtraum / Sozialraum 20 - Senior:innen Stadtverwaltung Amt für Stadtentwicklung und Statistik Stadt Köln, Amt für Stadtentwick- lung und Statistik 3 - Stadtraum / Sozialraum 10 - ethn. Ökonomie Stadtverwaltung Amt für Weiterbil- dung/RAA Stadt Köln, Amt für Weiterbil- dung/RAA 2- Sprache 2 - Element. Kita/ Fami- lie Stadtverwaltung Amt für Weiterbil- dung/RAA Stadt Köln, Amt für Weiterbil- dung/RAA 2- Sprache 3 - Schule Stadtverwaltung Amt für Weiterbil- dung/RAA Stadt Köln, Amt für Weiterbil- dung/RAA 2- Sprache 4 - Erwachsenenbildung Moderation 23 Stadtverwaltung Amt für Weiterbil- dung/RAA Stadt Köln, Amt für Weiterbil- dung/RAA 3 - Stadtraum / Sozialraum 11 - Flüchtlinge 13 Stadtverwaltung Amt für Weiterbil- dung/RAA Stadt Köln, Amt für Weiterbil- dung/RAA 3 - Stadtraum / Sozialraum 23 - Antirassismus 14, 15 Stadtverwaltung Amt für Weiterbil- Stadt Köln, Amt für Weiterbil- 3 - Stadtraum / Sozialraum 8 - Sport 9 86 Gruppe Untergruppe Organisation Handlungsfeld Arbeitsgruppe Funktion AGs dung/RAA dung/RAA Stadtverwaltung Amt für Weiterbil- dung/RAA Stadt Köln, Amt für Weiterbil- dung/RAA 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 12 - Schule Stadtverwaltung Amt für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Stadt Köln, Amt für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 13 - Berufliche Quali Stadtverwaltung Amt für Wohnungswe- sen Stadt Köln, Amt für Wohnungs- wesen 3 - Stadtraum / Sozialraum 17 - Wohnen Moderation Stadtverwaltung Amt für Wohnungswe- sen Stadt Köln, Amt für Wohnungs- wesen 3 - Stadtraum / Sozialraum 17 - Wohnen Moderation Stadtverwaltung Amt für Wohnungswe- sen Stadt Köln, Amt für Wohnungs- wesen 3 - Stadtraum / Sozialraum 17 - Wohnen Stadtverwaltung Amt für Wohnungswe- sen Stadt Köln, Wohnungsversor- gungsbetrieb 3 - Stadtraum / Sozialraum 11 - Flüchtlinge Stadtverwaltung Gesundheitsamt Stadt Köln, Gesundheitsamt 3 - Stadtraum / Sozialraum 21 - LSBT Stadtverwaltung Gesundheitsamt Stadt Köln, Gesundheitsamt 3 - Stadtraum / Sozialraum 21 - LSBT Stadtverwaltung Gesundheitsamt Stadt Köln, Gesundheitsamt 3 - Stadtraum / Sozialraum 7 - Gesundheit Stadtverwaltung Gesundheitsamt Stadt Köln, Gesundheitsamt nicht zugeordnet Stadtverwaltung Gesundheitsamt Stadt Köln, Gesundheitsamt, Geschäftsführung der Gesund- heitskonferenz 3 - Stadtraum / Sozialraum 7 - Gesundheit Stadtverwaltung Interklultureller Dienst Stadt Köln, Interkultureller Dienst – Porz 3 - Stadtraum / Sozialraum 8 - Sport Stadtverwaltung Interklultureller Dienst Stadt Köln, Interkultureller Dienst 2- Sprache 2 - Element. Kita/ Fami- lie Stadtverwaltung Interklultureller Dienst Stadt Köln, Interkultureller Dienst 3 - Stadtraum / Sozialraum 11 - Flüchtlinge Moderation Stadtverwaltung Interklultureller Dienst Stadt Köln, Interkultureller Dienst 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 12 - Schule Stadtverwaltung Interklultureller Dienst Stadt Köln, Interkultureller Dienst  – Mülheim nicht zugeordnet 87 Gruppe Untergruppe Organisation Handlungsfeld Arbeitsgruppe Funktion AGs Stadtverwaltung Interklultureller Dienst Stadt Köln, Interkultureller Dienst – Innenstadt 3 - Stadtraum / Sozialraum 5 - Selbstorga / Partizipation 7 Stadtverwaltung Interklultureller Dienst Stadt Köln, Interkultureller Dienst – Nippes 3 - Stadtraum / Sozialraum 6 - IKÖ Verw. und soz. Dienste Stadtverwaltung Interkulturelles Referat Interkulturelles Referat der Stadt Köln 1 - Demografie 1 - Dem. Wandel Moderation Stadtverwaltung Interkulturelles Referat Stadt Köln, Interkulturelles Refe- rat 3 - Stadtraum / Sozialraum 22 - Engagement Stadtverwaltung Interkulturelles Referat Stadt Köln, Interkulturelles Refe- rat 3 - Stadtraum / Sozialraum 6 - IKÖ Verw. und soz. Dienste 23 Stadtverwaltung Interkulturelles Referat Stadt Köln, Interkulturelles Refe- rat nicht zugeordnet Stadtverwaltung Kulturamt Kulturamt der Stadt Köln 3 - Stadtraum / Sozialraum 18 - Kultur Moderation Stadtverwaltung Kulturamt Stadt Köln, Kulturamt 3 - Stadtraum / Sozialraum 10 - ethn. Ökonomie Stadtverwaltung Personalamt Personalamt 1 - Demografie 1 - Dem. Wandel Stadtverwaltung Personalamt Stadt Köln, Personalamt 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 13 - Berufliche Quali 14 Stadtverwaltung Personalamt Stadt Personalamt 3 - Stadtraum / Sozialraum 20 - Senior:innen Stadtverwaltung Schulamt Schulamt für die Stadt Köln 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 13 - Berufliche Quali Stadtverwaltung Schulamt Stadt Köln, Schulverwal- tungs- amt, Referat für Schulsport 3 - Stadtraum / Sozialraum 8 - Sport Stadtverwaltung Seniorenvertretung Seniorenvertretung 2- Sprache 4 - Erwachsenenbildung Stadtverwaltung Seniorenvertretung Seniorenvertretung 1 - Demografie 1 - Dem. Wandel Stadtverwaltung Seniorenvertretung Seniorenvertretung 3 - Stadtraum / Sozialraum 7 - Gesundheit Stadtverwaltung Seniorenvertretung Seniorenvertretung 3 - Stadtraum / Sozialraum 9 - Religion Stadtverwaltung Seniorenvertretung Seniorenvertretung 5 - Öffentlichkeitsarbeit 15 - Öffentlichkeitsarbeit Stadtverwaltung Seniorenvertretung Seniorenvertretung nicht zugeordnet Stadtverwaltung Seniorenvertretung Seniorenvertretung Bezirk Innen- 3 - Stadtraum / Sozialraum 22 - Engagement 88 Gruppe Untergruppe Organisation Handlungsfeld Arbeitsgruppe Funktion AGs stadt Stadtverwaltung Seniorenvertretung Seniorenvertretung der Stadt Köln 1 - Demografie 1 - Dem. Wandel 20 Stadtverwaltung Sozialraumkoordinaotr Stadt Köln, Sozialraumkoordina- tor Chorweiler/Seeberg/Blumen- berg 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 12 - Schule Stadtverwaltung Sportamt Stadt Köln, Sportamt 3 - Stadtraum / Sozialraum 8 - Sport Stadtverwaltung Stadt Köln, NS- Dokumentationszentrum 3 - Stadtraum / Sozialraum 23 - Antirassismus Stadtverwaltung StadtSeite 72 Köln, Amt für Kin- der, Jugend und Familie 3 - Stadtraum / Sozialraum 11 - Flüchtlinge Wirtschaft Arbeitgeberverband Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie Köln 3 - Stadtraum / Sozialraum 22 - Engagement 13 Wirtschaft Arbeitgeberverband Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie Köln 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 14 - Arbeitsmarkt / Be- ruf Wirtschaft Kammer Handwerkskammer zu Köln 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 13 - Berufliche Quali 14 Wirtschaft Kammer Handwerkskammer zu Köln 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 14 - Arbeitsmarkt / Be- ruf Wirtschaft Kammer IHK Köln 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 13 - Berufliche Quali Wirtschaft Kammer IHK Köln 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 14 - Arbeitsmarkt / Be- ruf Wirtschaft Kammer IHK Köln nicht zugeordnet 13 Wirtschaft Ford-Werke/Diversity 3 - Stadtraum / Sozialraum 23 - Antirassismus Wissenschaft Antidiskriminierung Zentrale Vertrauensdozentin bei Diskriminierung von Studieren- den, Institut für Afrikanistik, Uni- versität Köln 3 - Stadtraum / Sozialraum 23 - Antirassismus Wissenschaft KathoFH Kath. Fachhochschule Köln 3 - Stadtraum / Sozialraum 16 - Frauen 89 Gruppe Untergruppe Organisation Handlungsfeld Arbeitsgruppe Funktion AGs Wissenschaft Sporthochschule DSHS, Sportsoziologin, Ge- schlechterforschung 3 - Stadtraum / Sozialraum 8 - Sport Wissenschaft Uni Institut für vergleichende Bil- dungsforschung und Sozialwis- senschaften 3 - Stadtraum / Sozialraum 23 - Antirassismus Wissenschaft Uni Institut für vergleichende Bil- dungsforschung und Sozialwis- senschaften 3 - Stadtraum / Sozialraum 23 - Antirassismus Wissenschaft Uni Universität Köln, Forschungsstelle für Interkulturelle Studien 3 - Stadtraum / Sozialraum 6 - IKÖ Verw. und soz. Dienste Wissenschaft Uni Universität zu Köln 2- Sprache 3 - Schule Moderation Wissenschaft Institut für vergleichende Bil- dungsfor- schung und Sozialwis- senschaften, Universität Köln 3 - Stadtraum / Sozialraum 23 - Antirassismus Wissenschaft Erziehungs- und Kultursoziolo- gie/Lehrbereich Soziologie Uni- versität Köln 3 - Stadtraum / Sozialraum 23 - Antirassismus Wissenschaft Fachhochschule Köln 2- Sprache 2 - Element. Kita/ Fami- lie Wohlfahrtsverband AWO AWO Köln, Integrationsmanage- rin nicht zugeordnet Wohlfahrtsverband AWO AWO Mittelrhein, Köln 3 - Stadtraum / Sozialraum 6 - IKÖ Verw. und soz. Dienste Wohlfahrtsverband AWO AWO, Integrationsratsmitglied 3 - Stadtraum / Sozialraum 5 - Selbstorga / Partizipation Wohlfahrtsverband Caritas Caritasverband für die Stadt Köln, Internationales Zentrum Stolze- straße 2- Sprache 4 - Erwachsenenbildung Wohlfahrtsverband Caritas Caritasverband für die Stadt Köln, Therapiezentrum für Folteropfer 3 - Stadtraum / Sozialraum 21 - LSBT 90 Gruppe Untergruppe Organisation Handlungsfeld Arbeitsgruppe Funktion AGs Wohlfahrtsverband Caritas Caritasverband für die Stadt Köln 3 - Stadtraum / Sozialraum 20 - Senior:innen Wohlfahrtsverband Caritas Caritasverband für die Stadt Köln 3 - Stadtraum / Sozialraum 22 - Engagement Wohlfahrtsverband Caritas Caritasverband für die Stadt Köln 3 - Stadtraum / Sozialraum 9 - Religion Wohlfahrtsverband Caritas Caritasverband für die Stadt Köln 5 - Öffentlichkeitsarbeit 15 - Öffentlichkeitsarbeit Wohlfahrtsverband Caritas Caritasverband für die Stadt Köln, Bilinguale Kindertagesstätte Casa Italia 2- Sprache 2 - Element. Kita/ Fami- lie 16 Wohlfahrtsverband Caritas Caritasverband für die Stadt Köln, Fachdienst Integration &Migration 1 - Demografie 1 - Dem. Wandel 16 Wohlfahrtsverband Caritas Caritasverband für die Stadt Köln, Interkulturelle Altenhilfe 3 - Stadtraum / Sozialraum 20 - Senior:innen 22 Wohlfahrtsverband Caritas Caritasverband für die Stadt Köln, Internationale Familienberatung 2- Sprache 3 - Schule Wohlfahrtsverband Caritas Caritasverband für die Stadt Köln, JobBörsen Bickendorf + Bock- lemünd 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 14 - Arbeitsmarkt / Be- ruf Wohlfahrtsverband Caritas Caritasverband für die Stadt, Antidiskriminierungsbüro 3 - Stadtraum / Sozialraum 23 - Antirassismus Wohlfahrtsverband Caritas Caritasverband für die Stadt, Antidiskriminierungsbüro 3 - Stadtraum / Sozialraum 9 - Religion 6 Wohlfahrtsverband Diakonie Diakonisches Werk Köln 3 - Stadtraum / Sozialraum 16 - Frauen Wohlfahrtsverband Diakonie Diakonisches Werk Köln 3 - Stadtraum / Sozialraum 22 - Engagement Wohlfahrtsverband Diakonie Diakonisches Werk Köln 3 - Stadtraum / Sozialraum 9 - Religion Wohlfahrtsverband Diakonie Diakonisches Werk Köln 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 13 - Berufliche Quali Wohlfahrtsverband Diakonie Diakonisches Werk Köln 5 - Öffentlichkeitsarbeit 15 - Öffentlichkeitsarbeit 91 Gruppe Untergruppe Organisation Handlungsfeld Arbeitsgruppe Funktion AGs Wohlfahrtsverband Diakonie Diakonisches Werk Köln und Afrika- nischer Frauen Verein 3 - Stadtraum / Sozialraum 16 - Frauen 12 Wohlfahrtsverband Diakonie Diakonisches Werk Köln, Diako- nie Michaelshoven 3 - Stadtraum / Sozialraum 7 - Gesundheit 16 Wohlfahrtsverband DRK Deutsches Rotes Kreuz 3 - Stadtraum / Sozialraum 22 - Engagement Wohlfahrtsverband DRK Deutsches Rotes Kreuz 3 - Stadtraum / Sozialraum 7 - Gesundheit Wohlfahrtsverband DRK DRK 2- Sprache 4 - Erwachsenenbildung Wohlfahrtsverband In Via IN VIA e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 22 - Engagement Wohlfahrtsverband Internationaler Bund IB und Netz- werk Deutsch nicht zugeordnet Wohlfahrtsverband Internationaler Bund Internationaler Bund 3 - Stadtraum / Sozialraum 21 - LSBT Wohlfahrtsverband Internationaler Bund Internationaler Bund  – Frauen- wohnheim 3 - Stadtraum / Sozialraum 11 - Flüchtlinge Wohlfahrtsverband SkF Sozialdienst katholischer Frauen 2- Sprache 2 - Element. Kita/ Fami- lie Wohlfahrtsverband SkF Sozialdienst katholischer Frauen 3 - Stadtraum / Sozialraum 22 - Engagement 15 Wohlfahrtsverband SkF Sozialdienst katholischer Frauen 3 - Stadtraum / Sozialraum 5 - Selbstorga / Partizipation Wohlfahrtsverband SkF Sozialdienst Katholischer Frauen 3 - Stadtraum / Sozialraum 5 - Selbstorga / Partizipation Wohlfahrtsverband SkF Sozialdienst Katholischer Frauen 3 - Stadtraum / Sozialraum 9 - Religion Wohlfahrtsverband SkF Sozialdienst Katholischer Frauen 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 13 - Berufliche Quali Zivilgesellsch. Org. Frauen Frauen gegen Erwerbslosigkeit 3 - Stadtraum / Sozialraum 16 - Frauen Zivilgesellsch. Org. Frauen Frauen helfen Frauen e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 16 - Frauen Zivilgesellsch. Org. LSBTI Lesben und Schwulenberatungs- stelle Rubicon 3 - Stadtraum / Sozialraum 6 - IKÖ Verw. und soz. Dienste Zivilgesellsch. Org. LSBTI LSVD Ortsverband Köln e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 21 - LSBT Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen agisra e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 11 - Flüchtlinge 16 Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen agisra e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 16 - Frauen 92 Gruppe Untergruppe Organisation Handlungsfeld Arbeitsgruppe Funktion AGs Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen agisra e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 23 - Antirassismus Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen agisra e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 5 - Selbstorga / Partizipation 13 Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen agisra e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 8 - Sport Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen BFMF e. V. 2- Sprache 2 - Element. Kita/ Fami- lie Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen BFMF e. V. 2- Sprache 3 - Schule 16 Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen BFMF e. V. 2- Sprache 4 - Erwachsenenbildung 16 Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen BFMF e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 16 - Frauen Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen BFMF e. V. 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 14 - Arbeitsmarkt / Be- ruf Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen BiKuP gGmbH, Internationale Gesellschaft für Bildung, Kultur und Partizipation) 3 - Stadtraum / Sozialraum 18 - Kultur Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen Förderverein Kölner Flüchtlingsrat e.V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 11 - Flüchtlinge 21, 22, 23 Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen Förderverein Kölner Flüchtlingsrat e.V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 11 - Flüchtlinge Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen Haus der Kulturen – Kölner Flüchtlingszentrum 3 - Stadtraum / Sozialraum 11 - Flüchtlinge Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen Haus der Kulturen – Kölner Flüchtlingszentrum 3 - Stadtraum / Sozialraum 11 - Flüchtlinge Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen IG Keupstaße 3 - Stadtraum / Sozialraum 10 - ethn. Ökonomie Moderation Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen IG Keupstaße 3 - Stadtraum / Sozialraum 21 - LSBT Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen Kölner Appell gegen Rassismus 3 - Stadtraum / Sozialraum 11 - Flüchtlinge 22, 23 Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen Kölner Flüchtlingszentrum 3 - Stadtraum / Sozialraum 11 - Flüchtlinge Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen Leiterin des Abendgymnasiums, Runder Tisch für Integration 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 12 - Schule 93 Gruppe Untergruppe Organisation Handlungsfeld Arbeitsgruppe Funktion AGs Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen Rom e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 11 - Flüchtlinge Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen Rom e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 11 - Flüchtlinge Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen Runder Tisch für Integration 3 - Stadtraum / Sozialraum 23 - Antirassismus Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen Runder Tisch für Integration 3 - Stadtraum / Sozialraum 9 - Religion Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen Solidaritätsbund der Migranten e. V. 2- Sprache 3 - Schule 22 Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen Unterstützerkreis für die von Ab- schiebung bedrohten Kinder und Jugendlichen Köln e.V 3 - Stadtraum / Sozialraum 11 - Flüchtlinge Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen Unterstützerkreis für von Ab- schiebung bedrohten Kinder u. Jugendlichen 3 - Stadtraum / Sozialraum 22 - Engagement Zivilgesellsch. Org. Sport Körbe für Köln, Behindertensport- verein 3 - Stadtraum / Sozialraum 8 - Sport Moderation Zivilgesellsch. Org. Allerweltshaus e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 11 - Flüchtlinge Zivilgesellsch. Org. DOMID Förderverein e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 18 - Kultur Zivilgesellsch. Org. ÖgG e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 6 - IKÖ Verw. und soz. Dienste Moderation 23 Zivilgesellsch. Org. TEMA-Stiftung für den Umwelt- schutz 3 - Stadtraum / Sozialraum 22 - Engagement Zivilgesellsch. Org. Therapiezentrum für Folteropfer 3 - Stadtraum / Sozialraum 7 - Gesundheit Zivilgesellsch. Org. Vingster Treff e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 16 - Frauen Zivilgesellsch. Org. Vingster Treff e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 16 - Frauen 15 Zivilgesellsch. Org. Vingster Treff e. V./Interkulturelle Ehrenamtsbörse 3 - Stadtraum / Sozialraum 22 - Engagement Zivilgesellsch. Org. ABEQ Akademie GmbH 3 - Stadtraum / Sozialraum 22 - Engagement Moderation Zivilgesellsch. Org. Akt 1 Köln e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 18 - Kultur Moderation 94 Gruppe Untergruppe Organisation Handlungsfeld Arbeitsgruppe Funktion AGs Zivilgesellsch. Org. Atlant e. V., Mülheim 3 - Stadtraum / Sozialraum 6 - IKÖ Verw. und soz. Dienste Zivilgesellsch. Org. Ceno & Die Paten e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 22 - Engagement Zivilgesellsch. Org. Geschäftsführung des Trägerkrei- ses der Interkulturellen Woche Köln nicht zugeordnet Zivilgesellsch. Org. Geschäftsführung des Trägerkrei- ses der Interkulturellen Woche Köln 3 - Stadtraum / Sozialraum 18 - Kultur Zivilgesellsch. Org. Interkultureller Dialog e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 22 - Engagement Zivilgesellsch. Org. Internationale Familienberatung 3 - Stadtraum / Sozialraum 7 - Gesundheit Zivilgesellsch. Org. Jugendhilfe Afrika 3 - Stadtraum / Sozialraum 8 - Sport Zivilgesellsch. Org. Jugendhilfe und Schule e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 5 - Selbstorga / Partizipation 23 Zivilgesellsch. Org. KISS Köln 3 - Stadtraum / Sozialraum 22 - Engagement Zivilgesellsch. Org. KölnAgenda e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 22 - Engagement Zivilgesellsch. Org. KulturForum Türkei-Deutschland e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 18 - Kultur Zivilgesellsch. Org. MHD e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 9 - Religion Zivilgesellsch. Org. Offene Welt – Italienische Kultur im Dialog e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 20 - Senior:innen Zivilgesellsch. Org. OT Seven Up 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 12 - Schule Zivilgesellsch. Org. Phoenix e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 16 - Frauen Zivilgesellsch. Org. Phoenix Köln e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 20 - Senior:innen Zivilgesellsch. Org. Phoenix-Köln e. V. 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 14 - Arbeitsmarkt / Be- ruf Zivilgesellsch. Org. Sozialwerk für Lesben und Schwule e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 21 - LSBT Zivilgesellsch. Org. Sozialwerk für Lesben und Schwule e.V). 3 - Stadtraum / Sozialraum 21 - LSBT 95 Gruppe Untergruppe Organisation Handlungsfeld Arbeitsgruppe Funktion AGs Zivilgesellsch. Org. TDU e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 22 - Engagement Zivilgesellsch. Org. Zentrum für selbstbestimmtes Leben Köln, Projekt „50PlusMinus – Älter werden mit einer körperli- chen Behinderung“ 3 - Stadtraum / Sozialraum 20 - Senior:innen Zivilgesellsch. Org. Zurück in die Zukunft e. V. nicht zugeordnet Einzelperson DID Frauen-Köln 3 - Stadtraum / Sozialraum 16 - Frauen Einzelperson DID Frauen-Köln nicht zugeordnet Einzelperson Dipl. Volkswirtin und Journalistin 5 - Öffentlichkeitsarbeit 15 - Öffentlichkeitsarbeit Einzelperson FIM-Integrationsagentur 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 13 - Berufliche Quali Einzelperson Mitglied AG Nationaler Integrati- onsplan + Sport 3 - Stadtraum / Sozialraum 8 - Sport Einzelperson Ökobau gGmbH 3 - Stadtraum / Sozialraum 17 - Wohnen Einzelperson Sozialraumkoordinatorin Bock- lemünd/Mengenich 3 - Stadtraum / Sozialraum 5 - Selbstorga / Partizipation 17 Einzelperson Sozialraumkoordinator Bilderstö- ckchen 3 - Stadtraum / Sozialraum 8 - Sport Einzelperson ehemalige Heimleiterin 3 - Stadtraum / Sozialraum 11 - Flüchtlinge Einzelperson Leiter der Kölner Gesundheits- konferenz 3 - Stadtraum / Sozialraum 7 - Gesundheit 96 9.2 Vergleichende Übersicht der Handlungsfelder In der folgenden Übersicht sind alle Bezeichnungen der Handlungsfelder der fünf betrachteten Kommunen zusammengestellt, die den Bezeichnungen aus dem Konzept für die integrative Stadtgesellschaft, Stand 2011, und den Ergebnissen der Gruppeninterviews ge- genübergestellt werden. Die Benennung in der ersten Spalte erfolgte als inhaltliche Zusammenfassung durch die Autor:innen. Bremen Freiburg Frankfurt Essen Leipzig Köln Gruppeninterviews Verwaltung und Fachleute Gruppeninterview Bürger/innen Konzept 2011 Bildung 3.4  Frühkindliche, schulische und außerschulische Bildung sowie Wissenschaft 28 Bildung Bildung und Schule Erziehung, Bildung und Sprache Bildung und Erziehung Schulische und außer- schulische Bildungs- angebote Kita Sprache, Bildung, Arbeitsmarkt und Migration (Hauptkapitel): Allgemein orientierte Bildung/ Berufliche Qualifi- kation/ Elternarbeit Arbeit 3.6  Erwerbsarbeit und Qualifizie- rungsmaßnahmen sowie Ausbil- dungsförderung 42 Arbeit Wirtschaft und Arbeit Beschäfti- gung und Existenssi- cherung Ausbildung, Qualifizierung und Beschäfti- gung Ausbildung und Arbeit Arbeitswelt Sprache, Bildung, Arbeitsmarkt und Migration (Hauptkapitel): Arbeitsmarkt und Beschäftigung/ Interkulturelles Personalmanagement/ Personalent- wicklung Gesundheit und Pflege 3.7  Gesundheit, Pflege und ältere Menschen 49 Gesundheit Gesundheit und Alter Gesundheit und Vorsorge Gesundheitsver- sorgung und Gesundheitsför- derung Pflege und Gesundheit Gesundheit, Pflege und Beratung 97 Bremen Freiburg Frankfurt Essen Leipzig Köln Gruppeninterviews Verwaltung und Fachleute Gruppeninterview Bürger/innen Konzept 2011 Teilhabe 3.2  Politische Teilhabe und zivilgesellschaftli- ches Engagement 20 Politische Beteiligung und Vertre- tung Teilhabe und Mitwirkung Politische Teil- habe Teilhabe/ Partizipation Interessenvertretung/ Selbstorganisation Selbstorganisation, Partizipation und bürgerschaftliches Engagement Kultur 3.11  Kultur, Reli- gion und Sport 60 Kultur Kunst und Kultur Interkultureller und Interreligiö- ser Dialog Kultur/ Freizeit Enkulturation ('In- tegration')/ Freizeit Kultur und Migration Quartiere 3.3  Stärkung der Quartiere mit stadtweiten Integ- rationsaufgaben 23 Wohnung und (Zusammen- )Leben vor Ort und in der Stadt Wohnen und Zusammen- leben im Stadtteil Sozialräumliche Integration Sozialräumliche Aspekte/ Gemeinwesenarbeit Stadt/ Sozialraum und Migration (Hauptkapitel) Sprache 3.1  Erwerb der deutschen Spra- che 17 Sprache Erziehung, Bildung und Sprache Sprache Sprachförderung Religion 3.11  Kultur, Reli- gion und Sport 60 Religion und Weltanschau- ung Interkultureller und Interreligiö- ser Dialog Rolle und Handlungsmöglichkeiten der religiösen Gemeinschaften Sport 3.11  Kultur, Reli- gion und Sport 60 Sport Freizeit und Sport Sport Integration durch Sport 98 Bremen Freiburg Frankfurt Essen Leipzig Köln Gruppeninterviews Verwaltung und Fachleute Gruppeninterview Bürger/innen Konzept 2011 Antidiskriminierung 3.13  Bekämpfung von Diskriminie- rung 70 Rechtliche Situation, Antidiskrimi- nierung und Antiradikali- sierung Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus Diskriminierung/ Vorurteile/ Rassismus Diskriminierungsfreie Stadt (Haupt- kapitel) IKÖ/ Diversity 3.12  Interkulturelle und diversitygerechte Öffnung der Ver- waltung 66 Öffentliche Verwaltung Verwaltung Interkulturelle Öffnung der Verwaltung und der sozialen Dienste Aufenthalt, Hürden abbauen 3.10  Abbau auf- enthaltsrechtlicher Hürden 58 Rechtliche Situation, Antidiskrimi- nierung und Antiradikali- sierung Inklusion 3.8  Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung 54 Barrierefrei- heit Sicherheit und Prä- vention Sicherheit und Präventi- on Ordnung, Schutz und Sicherheit Polizei - Sicherheit 99 Bremen Freiburg Frankfurt Essen Leipzig Köln Gruppeninterviews Verwaltung und Fachleute Gruppeninterview Bürger/innen Konzept 2011 Wohnen Wohnung und (Zusammen- )Leben vor Ort und in der Stadt Wohnen und Zusammen- leben im Stadtteil Wohnen/ Obdachlo- sigkeit Wohnen Wohnen und Stadtentwicklung Alter Gesundheit und Alter Alter und Migration Alter/ Senior:innen Jugendarbeit 3.5  Offene Ju- gend- und Ju- gendverbandsar- beit 38 Jugend MSO 3.9  Unterstützung migrantischer Selbstorganisation 56 Soziale Gerechtigkeit Soziale Ge- rechtigkeit Medien und Bericht- erstattung Medien und Berichterstat- tung Öffentlichkeitsarbeit (BR) Öffentlichkeitsarbeit (Hauptkapitel) 100 Bremen Freiburg Frankfurt Essen Leipzig Köln Gruppeninterviews Verwaltung und Fachleute Gruppeninterview Bürger/innen Konzept 2011 Bürgerschaftliches Engagement Bürgerschaft- liches Enga- gement Vereine, Gruppen Selbstorganisation, Partizipation und bürgerschaftliches Engagement Wertediskurs Wertediskurs Toleranz als Image und Wert (BR) Antiradikalisierung Rechtliche Situation, Antidiskrimi- nierung und Antiradikali- sierung Armut Armut Flucht Flucht Flüchtlinge Demographie Demografischer Wandel/Entwicklung und Migration: Handlungskonzept zum demographischen Wandel. Strukturen Struktur und Vernetzung auf kommu- naler Ebene Wirtschaft ethnische und lokale Ökonomie 101 Bremen Freiburg Frankfurt Essen Leipzig Köln Gruppeninterviews Verwaltung und Fachleute Gruppeninterview Bürger/innen Konzept 2011 Anerkennung Anerkennung Kontakt Kontakt
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    Dezernat, Dienststelle OB/16/162 162 Vorlagen-Nummer 13.01.2026 0048/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 13.01.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 15.01.2026 Präsentation der Vorstudie zur Weiterentwicklung des Konzepts zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft Ausgangslage: Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 26.10.2023 das Verfahren über die Weiterent- wicklung des Konzepts zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft beschlossen (2214/2023), das transparent und beteiligungsorientiert, themenspezifisch, rassismuskritisch und bedarfsgerecht in einem fortlaufenden Prozess eingeleitet werden soll. Dem Integrationsrat und dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren wurde in sei- nen Sitzungen am 08.10.2024 bzw. 10.10.2024 (2940/2024) über den Fortgang berichtet. Sachstand: In einer Vorstudie ist zunächst ein Verfahren erarbeitet worden, mit dem die Stadt Köln das 2011 erstellte „Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ fortschreiben kann. Den Auftrag zur Erarbeitung dieser Vorstudie haben Prof. Dr. Ottersbach, Prof. Dr. Farrokh- zad und Dr. Anno Kluß von der Technischen Hochschule Köln erhalten. Die von ihnen vorgelegte Vorstudie empfiehlt ein neues, partizipatives Konzept für die post- migrantische Stadtgesellschaft, mit Teilhabe, Antidiskriminierung und Anerkennung als Quer- schnittsprinzipien. Teilhabe meint hier laut Vorstudie eine „strukturelle Gleichstellung von Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte“. Vorgeschlagen werden acht bis zehn zentrale Handlungsfelder (u. a. Bildung, Recht, Sprache, Arbeit, Wohnen, Gesundheit, Antidiskriminierung, Kultur). Der Bereich Bildung soll beginnen und exemplarisch ein Jahr lang durch die externe Begleitung unterstützt werden, damit da- nach die anderen Handlungsfelder von diesen Erfahrungen profitieren können. Geplant ist ein mehrphasiger, partizipativer Aufbau- und Umsetzungsprozess unter Einbin- dung relevanter Stakeholder. Der Begriff Integration soll durch Partizipation in der postmigran- tischen Stadtgesellschaft ersetzt werden. Das Konzept soll im Gegensatz zum alten in der Form dynamisch und digital sein. Dazu wird fachlich einschlägige Literatur zur kommunalen Integrationspolitik, zur kritischen Migrationsforschung sowie zur rassismuskritischen und diver- sitätsbewussten Sozialen Arbeit berücksichtigt. Als Ergebnisse der Vorstudie sind eine Prozesslandkarte für die dem Konzept zeitlich vorgela- gerte Aufbauphase und anschließend eine Prozessskizze für die tatsächliche Fortschreibung des „Konzeptes zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ erstellt worden. Für die Aus- gestaltung beider Teile (Prozesslandkarte und Prozessskizze) werden beteiligte Akteur*innen, 2 zukünftige Handlungsfelder, einzelne Aufgabenbereiche und Umsetzungsschritte dieser Pro- zesse vorgeschlagen. Mit der Erstellung der Vorstudie konnte im Juli 2024 begonnen werden. Die Vorstudie wurde im Juni 2025 abgeschlossen und dient als Grundlage für die Weiterentwicklung des „Konzepts integrative Stadtgesellschaft“. Die Ergebnisse der Konferenz Interkulturelles Köln der Jahre 2024 und 2025 sind in die Vorstudie eingeflossen und werden eine der Grundlagen für die weitere Prozessentwicklung sein. Weiteres Vorgehen: Derzeit erfolgt die Ausschreibung für die in der Vorstudie vorgesehene externe Prozessbeglei- tung, sodann wird voraussichtlich im Frühjahr 2026 die Vergabe erfolgen. Für die externe Be- gleitung stehen 80.000 Euro im Haushalt des Amtes für Integration und Vielfalt zur Verfügung. Parallel dazu erfolgt die Bildung einer dort genannten „Aufbauleitungsgruppe“, die den gesam- ten Aufbauprozess steuert und verantwortet. Die Aufbauleitungsgruppe wird sich zusammen- setzen aus unterschiedlichen Betroffenen- und Beteiligtengruppen sowie Vertreter*innen der Stadtverwaltung. Zudem ist in der Vorstudie vorgesehen, dass eine diversitätssensible / diskri- minierungskritische Begleitgruppe den gesamten Prozess kritisch-unterstützend begleitet. Geplant ist der Empfehlung aus der Vorstudie zu folgen und mit den Handlungsfeld „Bildung“ zu beginnen. Anlage: Vorstudie zur Weiterentwicklung des Konzeptes zur Stärkung der integrativen Stadt- gesellschaft gez. Burmester

Beratungsverlauf

  1. 13.01.2026

    Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration

    TOP 1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 15.01.2026 zuletzt

    Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren

    TOP 4.3.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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