0048/2026
Präsentation der Vorstudie zur Weiterentwicklung des Konzepts zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft
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Anlage 1 - Vorstudie zur Weiterentwicklung des Konzeptes zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft
238665 Zeichen
1
Vorstudie
zur Weiterentwicklung
des Konzepts zur Stärkung
der integrativen Stadtgesellschaft
Autoren und Autorin:
Anno Kluß
Schahrzad Farrokhzad
Markus Ottersbach
Köln, Juni 2025
2
Inhalt
Inhalt ................................ ................................ ................................ ................................ ..... 2
Einleitung ................................ ................................ ................................ .............................. 3
1 Auftrag und methodisches Vorgehen ................................ ................................ ................ 5
1.1 Literatur- und Dokumentenanalyse ................................ ................................ ............ 5
1.2 Stakeholder- und Handlungsfeldanalyse mittels Gruppeninterviews .......................... 5
1.3 Erarbeitung der weiteren Prozessgestaltung ................................ .............................. 8
2 Bestandsaufnahme durch Literatur- und Dokumentenanalyse: Postmigrantische
Stadtgesellschaft gestalten ................................ ................................ .............................. 10
2.1 Migration und Diversität in Köln – Rückblende (2011-2016/17) ................................ .10
2.2 Gesellschaftliche Entwicklungen (2016/17 - 2025) und ihre kommunale Relevanz ...13
2.3 Kritische Reflexionen des Integrationsbegriffs
und neuere Konzepte im Fachdiskurs ................................ ................................ .......17
2.4 Migration und Diversität in Köln:
Einblicke in statistische Daten und strukturelle Entwicklungen (2016/17-2025) .........22
2.4.1 Köln: Einblicke in statistische Daten zur Bevölkerung ................................ ......22
2.4.2 Strukturen in Köln im Hinblick auf Migration und Diversität .............................. 23
2.5 Konzepte in anderen Kommunen: Aspekte der dynamischen Konzeptentwicklung ...29
3 Stakeholderanalyse ................................ ................................ ................................ .........31
3.1 Analyse der Stakeholder im Konzept von 2011 ................................ .........................31
3.2 Ergebnisse der Gruppeninterviews ................................ ................................ ...........32
3.2.1 Vertreter:innen der Verwaltung ................................ ................................ ........32
3.2.2 Fachkräfte der Sozialen Arbeit und zivilgesellschaftlicher Organisationen .......34
3.2.3 Zufällig ausgewählte Bürger:innen ................................ ................................ ..35
4 Handlungsfeldanalyse ................................ ................................ ................................ ......40
4.1 Ergebnisse der Gruppeninterviews ................................ ................................ ...........40
4.1.1 Vertreter:innen der Verwaltung ................................ ................................ ........40
4.1.2 Fachkräfte der Sozialen Arbeit und zivilgesellschaftlicher Organisationen .......40
4.1.3 Zufällig ausgewählte Bürger:innen ................................ ................................ ..41
4.2 Handlungsfelder aus anderen Kommunen im Vergleich ................................ ............46
5 Hinweise zur Prozessgestaltung ................................ ................................ ......................48
6 Zwischenfazit: Empfehlungen zu Stakeholdern, Handlungsfeldern und Konzepttitel ........50
7 Weitere Prozessgestaltung ................................ ................................ .............................. 53
A. Aufbauprozess ................................ ................................ ................................ ..........53
B. Handlungsfeld neu entwickeln oder fortschreiben ................................ .....................64
C. Zirkulärer Umsetzungsprozess ................................ ................................ ..................70
8 Glossar ................................ ................................ ................................ ............................75
7 Literatur ................................ ................................ ................................ ...........................76
9 Anhänge ................................ ................................ ................................ ..........................80
9.1 Mitwirkende bei der Konzeptentwicklung 2011 ................................ ..........................80
9.2 Vergleichende Übersicht der Handlungsfelder ................................ ..........................96
3
Einleitung
Die Vorstudie hat zum Ziel, einen mit den Verantwortlichen des Kommunalen Integra-
tionszentrums (KI) vereinbarten Beitrag zur Vorbereitung der bevorstehenden Wei-
terentwicklung des „Konzepts zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ von
2011 auf Basis des Ratsbeschlusses der Stadt Köln vom 17.8.2023 zu leisten. Der
Beitrag bzw. die Vorstudie umfasst folgende Arbeitspakete:
Zunächst geht es darum, eine Literatur- und Dokumentenanalyse anhand der vom KI
vorgeschlagenen Dokumente und ausgewählten Berichte, aber auch allgemein zur
kommunalen Integrationspolitik in Deutschland, zur kritischen Migrationsforschung
und zur rassismuskritischen und diversitätsbewussten Sozialen Arbeit zu erstellen.
Es geht darum, Einblicke in relevante aktuelle Erkenntnisse zu geben und eine Bi-
lanz zu ziehen für das zukünftige Konzept der Stadt Köln, die zudem eine kritische
Auseinandersetzung mit dem Integrationsbegriff berücksichtigt.
Darüber hinaus gehört eine Stakeholder-Analyse zur Vorstudie, die einerseits die
bisherigen und andererseits die zukünftigen Stakeholder benennen soll. Hier geht es
darum herauszuarbeiten, welche zentralen Akteursgruppen in Köln idealerweise am
Prozess der Weiterentwicklung des Konzepts zukünftig beteiligt sein sollten. Zudem
werden erste Vorschläge für zukünftige Handlungsfelder und eine Prozess-Skizze für
die Aufbau- bzw. Entwicklungsphase des Konzepts erarbeitet, die im noch folgenden
Beteiligungsprozess diskutiert, weiterentwickelt und zu einer Prozesslandkarte er-
gänzt werden kann, die Grundlage für die Umsetzungsphase ist. Entsprechend un-
terscheiden wir die folgenden Begriffe: die „Prozess-Skizze“ ist das Ergebnis der
Entwicklungsphase I (Vorstudie) und Grundlage für Entwicklungsphase II (Aufbau-
phase). Die „Prozesslandkarte“ wiederum ist Ergebnis der Entwicklungsphase II
(Aufbauphase) und Grundlage für Entwicklungsphase III (Ausarbeitung und zirkuläre
Umsetzung). Die Stakeholder-Analyse und die Identifizierung von Handlungsfeldern
für das zukünftige Konzept wurden methodisch durch drei Gruppeninterviews mit
verschiedenen Akteursgruppen aus Stadtverwaltung, Sozialer Arbeit bzw. Zivilgesell-
schaft und zufällig ausgewählten Bürger:innen in Köln durchgeführt.
Im ersten Kapitel der Vorstudie werden die methodischen Schritte wie die Literatur-
und Dokumentenanalyse, die Stakeholder- und Handlungsfeldanalyse mittels Grup-
peninterviews, sowie die Entwicklung der weiteren Prozessgestaltung erläutert.
Die folgenden Kapitel widmen sich der Präsentation der Ergebnisse dieser methodi-
schen Schritte.
Im zweiten Kapitel geht es zunächst um eine Bestandsaufnahme durch die Literatur-
und Dokumentenanalyse bzw. um die Diskussion der postmigrantischen Stadtgesell-
schaft. Dieses Kapitel beinhaltet die Präsentation der Entwicklung des Verhältnisses
von Migration und Diversität in Köln, aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen in
Deutschland, einer kritischen Betrachtung des Integrationsbegriffs und möglicher Al-
ternativen, die Darstellung aktueller statistischer Daten und wissenschaftlicher Er-
4
kenntnisse zum Verhältnis von Migration und Diversität in Köln und die Diskussion
von Konzepten anderer Kommunen in Deutschland in Bezug auf Aspekte dynami-
scher und partizipativer Prozessentwicklung.
Im dritten und vierten Kapitel werden die Ergebnisse der Gruppeninterviews zur Sta-
keholder-Analyse und zur Analyse der Handlungsfelder vorgestellt und diskutiert.
Das fünfte Kapitel widmet sich den Hinweisen der Teilnehmer:innen der Gruppenin-
terviews zur zukünftigen Prozessgestaltung.
Das sechste Kapitel beinhaltet ein Zwischenfazit, in dem vor dem Hintergrund der
Literatur- und Dokumentenanalyse und der Ergebnisse der Gruppeninterviews Emp-
fehlungen für die Auswahl zukünftiger Stakeholder und Handlungsfelder sowie zur
Terminologie des Konzepttitels formuliert werden.
Im siebten Kapitel erfolgt auf der Basis der bisherigen Erkenntnisse der Literatur- und
Dokumentenanalyse und der Gruppeninterviews die Präsentation einer Prozess-
Skizze zur zukünftigen Verfahrensweise bei der Weiterentwicklung und einer Pro-
zesslandkarte zur dauerhaften Umsetzung des städtischen Integrationskonzepts.
5
1 Auftrag und methodisches Vorgehen
1.1 Literatur- und Dokumentenanalyse
Die Vorstudie beinhaltet eine Literaturanalyse, welche auf das Konzept zur Stärkung
der integrativen Stadtgesellschaft, das Interkulturelle Maßnahmenprogramm, die
Kölner Perspektiven 2030+ und damit zusammenhängende strategisch relevante
Aspekte der Sozialplanung sowie auf die Studie zu Innovationen in der Migrations-
und Integrationsarbeit rekurriert und ausgewählte aktuelle statistische Daten zur Be-
völkerung und Bevölkerungsentwicklung in Köln aufbereitet.1 Zudem wird fachlich
einschlägige Literatur aus der kritischen Migrationsforschung, der Diversity-
Forschung und der Kommunalforschung berücksichtigt. Dazu gehört auch Literatur
aus der kommunalen Integrationspolitik und der rassismuskritischen und diversitäts-
bewussten Sozialen Arbeit.
1.2 Stakeholder- und Handlungsfeldanalyse mittels Gruppenin-
terviews
Zum Auftrag der Vorstudie gehört neben der Literaturanalyse auch die Analyse der
zukünftigen Stakeholder und Handlungsfelder. Um einen Überblick über mögliche
Stakeholder zu erhalten, sollten jedoch zunächst die im aktuellen Integrationskonzept
erwähnten Stakeholder benannt werden. Dazu ist auf der Grundlage der Auflistung
im ehemaligen Konzept ein Überblick über die bisherigen Stakeholder erstellt wor-
den, aus dem die grundsätzlich beteiligten Gruppierungen extrahiert wurden2. An-
schließend ging es um die Eruierung der zukünftigen relevanten Stakeholder und
Handlungsfelder. Um diese zu benennen, wurden drei leitfadengestützte qualitative
Gruppeninterviews mit einer - in Absprache mit dem Steuerungsteam des KI ge-
troffenen - Auswahl relevanter Expert:innen durchgeführt. Das Steuerungsteam wähl-
te als Expert:innen solche der Verwaltung, Fachkräfte der Sozialen Arbeit und zivil-
gesellschaftlicher Organisationen und eine Gruppe zufällig ausgewählten Bür-
ger:innen aus. Die Interviews sollten nach inhaltsanalytischen Kriterien ausgewertet
werden3. Die Auswahl der letzten Gruppe erfolgte als innovative Methode der direk-
1 Der 1. Kölner Lebenslagenbericht von 2020 (Engels et al 2020) wurde ebenfalls planmäßig gesic h-
tet, die Jahreszeiträume, auf die er sich bezieht (2018, in manchen Statistiken auch 2016) sind jedoch
so alt, dass sie keine angemessen aktuellen Einblicke in Bevölkerungsentwicklung und soziale und
wirtschaftliche Lebensverhältnisse der Kölner Bevölkerung geben können. Derzeit entsteht ein aktue l-
ler Lebenslagenbericht, auf den an dieser Stelle nur verwiesen werden kann als weitere aufschlussrei-
che Quelle, um sich diversitätsorientiert einen Überblick über die Lebenslagen in Köln zu verschaffen.
2 Vgl. Anhang 9.1, „Mitwirkende bei der Konzepterstellung“. Die Spalten „Organisation“, „Handlungs-
feld“, „Arbeitsgruppe“ und „Funktion“ geben die Informationen aus dem Konzept von 2011 wieder, die
Zuordnung zu einer „Gruppe“ und „Untergruppe“ erfolgte durch die Autor:innen.
3 Leitfadeninterviews mit Gruppen, die nach inhaltsanalytischen Kriterien ausgewertet werden, geh ö-
ren zu den Standardmethoden qualitativer Sozialforschung. Ein leitfadengestütztes Gruppeninterview
ist ein moderiertes Gespräch mehrerer Teilnehmer zu einem vorher Allen bekannten Thema mit dem
6
ten Bürger:innenbeteiligung, von der beispielhaft neue Impulse der Stadtbevölkerung
zur Weiterentwicklung des Konzepts der integrativen Stadtgesellschaft erwartet wur-
den.
Generell stellten die Interviewenden bei jedem Gruppeninterview den Anwesenden
den Zweck der Vorstudie im Kontext des geplanten Entwicklungsprozesses vor. Im
ersten Interviewteil stellte sich heraus, dass es für die Vertreter:innen der Verwaltung
und für die Fachkräfte der Sozialen Arbeit bzw. zivilgesellschaftlicher Organisationen
schwierig war, die Komplexität des Vorhabens in kurzer Zeit zu erfassen. Es gab je-
weils zahlreiche Nachfragen bzgl. Auftraggeber, Umsetzung des Auftrags und kon-
kreter Prozessgestaltung. Erst im Anschluss an die Klärung solcher Fragen konnten
die jeweiligen Interviews beginnen.
Die Vertreter:innen der Verwaltung, die Fachkräfte der Sozialen Arbeit und zivilge-
sellschaftlicher Organisationen und die interessierten Bürger:innen wurden per E-
Mail angeschrieben. Um von der letztgenannten Gruppe Informationen über relevan-
te Stakeholder bzw. Handlungsfelder für das „Konzept für eine integrative Stadtge-
sellschaft“ zu bekommen, wurden 300 Kölner:innen per Zufall aus dem Einwohner-
melderegister gezogen. Diese Stichprobe wurde nach den Kriterien Alter, Geschlecht,
Migrationsstatus und Stadtbezirk geschichtet, d.h. entsprechend der Verteilung in der
Gesamtbevölkerung zusammengestellt.
Im jeweiligen Anschreiben wurde mitgeteilt, dass das Kommunale Integrationszent-
rum die Autor:innen dieser Vorstudie damit beauftragt hat, die Weiterentwicklung des
Konzeptes zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft der Stadt Köln aus dem
Jahr 2011 im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu begleiten. Es wurde darauf
hingewiesen, dass in einem ersten Schritt herausgefunden werden sollte, welche
relevanten Stakeholder (Beteiligte und Betroffene) diesen dynamischen Prozess der
Weiterentwicklung gestalten und welche wesentlichen Handlungsfelder kommunaler
Integrationspolitik zukünftig berücksichtigt werden sollten.
Das Interview mit den Vertreter:innen der Verwaltung fand in den Räumen des Amtes
für Vielfalt und Integration statt, die Interviews mit den Fachkräften der Sozialen Ar-
beit bzw. zivilgesellschaftlicher Organisationen und mit den interessierten Bür-
ger:innen in den Räumen der Technischen Hochschule. Die Interviews dauerten je-
weils etwa zwei Stunden und wurden per Audio aufgezeichnet.
An den Interviews nahmen zehn Vertreter:innen der Verwaltung teil, die aus folgen-
den Verwaltungseinheiten, bzw. Themengebieten kamen: Integrationsrat, Integrative
Sprach- und Orientierungsförderung, Themengebiet Behinderung, Interkulturelle Zen-
tren, Sportamt, Büro der Oberbürgermeisterin, Sachgebiet Leistungsgewährung nach
AsylbLG u. Gewährung existenzsichernder Leistungen in bes. Wohnformen (BTHG),
Personalamt, Ausländerbehörde, Abteilung Öffentliches Recht.
Ziel, Meinungen und Einstellungen der Teilnehmenden zu erkunden und ggf. Konflikte und Diskrepan-
zen innerhalb der Gruppe zu ermitteln (vgl. Liakova 2025, S. 36f.).
7
Zudem konnten sechs Fachkräfte der Sozialen Arbeit bzw. zivilgesellschaftlicher Or-
ganisationen (Kölner Flüchtlingsrat, Veedel e.V., AK Politik der Willkommensinitiati-
ven, Der Paritätische, Handwerkskammer (HWK), Industrie- und Handelskammer
(IHK), Bereich Fachkräfteentwicklung) und acht interessierte Bürger:innen für die
Gruppeninterviews gewonnen werden. Die Zusammensetzung der letztgenannten
Interviewgruppe war äußerst divers. Vier Männer und vier Frauen, Personen im Alter
zwischen 21 und 73 Jahren, die zur Hälfte Biographien haben, die auch von Migrati-
on geprägt sind, und unterschiedliche berufliche Kontexte waren vertreten wie z.B.
Rentner:innen, Student:innen, Angestellte in kommunalen (Bildungs-)Einrichtungen
und in Betrieben. Wegen der kleinen Größe der Gruppe und v.a. wegen der qualitati-
ven, also auf Gespräch und Sprache basierenden Erhebungsmethode kann nicht von
Repräsentativität im statistischen Sinne gesprochen werden. Dennoch zeigt die
Gruppenzusammensetzung beispielhaft einen großen Querschnitt durch die Bevölke-
rung der Stadt Köln entsprechend der genannten Kriterien.
Für die Interviews mit den Vertreter:innen der Verwaltung und mit den Fachkräften
der Sozialen Arbeit bzw. zivilgesellschaftlicher Organisationen wurden folgende Leit-
fragen zu den Themen „Stakeholder“ und „Handlungsfelder“ entwickelt:
Leitfragen Stakeholder:
Wer soll an der Aufbauphase für die Konzepterstellung beteiligt werden?
Wie wird diese Empfehlung begründet?
In welcher Weise sollen die unterschiedlichen Personen beteiligt werden?
Mit welchen Hürden ist bei einer Beteiligung der verschiedenen Personen zu
rechnen?
Leitfragen Handlungsfelder:
Welche Gliederung der Handlungsfelder ist für die Ihnen bekannten Strukturen
der Migrationsarbeit in Köln funktional angemessen?
Mit Blick auf die bisherige Gliederung: Was hat sich bewährt, was nicht? Wo
sollte zusammengefasst, wo differenziert werden?
Welche zukünftigen Themen sehen Sie, die ggf. ein neues Handlungsfeld er-
fordern?
Realitätscheck: sind für alle angesprochenen Handlungsfelder auch Stakehol-
der vorhanden, die diese Handlungsfelder dauerhaft gestalten können?
Für die Interviews mit den engagierten Bürger:innen wurde ein eigener Leitfaden
entworfen. Dies war erforderlich, weil wir bei dieser Gruppe nicht von einem professi-
onellen Bezug zum Thema ausgehen konnten. Stattdessen standen bei dieser Grup-
pe lebensweltlich orientierte bzw. biografieorientierte Aspekte wie die Motivation zur
Teilnahme am Interview und eigene Erfahrungen mit Migration und Vielfalt im Vor-
dergrund des Interviews. Dabei wurde darauf fokussiert, welche positiven Erlebnisse
sie mit der Vielfalt in der Stadtgesellschaft haben, aber auch an welchen Stellen sie
Schwierigkeiten sehen. Aus beiden Perspektiven lässt sich ableiten, welche The-
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men(felder) in der Lebenswirklichkeit der Teilnehmenden relevant sind und welche
Zielvorstellungen in diesen Themenfeldern vorherrschen.
Im Rahmen einer Vorstellungsrunde sollten folgende Fragen zunächst beantwortet
werden:
Was ich hier und heute von meiner Person in Bezug auf Vielfalt sagen möchte
(Positionierung, biographische Migrations-/ Diversitätserfahrung)
Was hat mich in der Einladung so angesprochen, dass ich heute zwei Stunden
dafür investiere?
Anschließend wurden folgende Leitfragen bearbeitet:
Wo in ihrem Leben haben Sie als „100% Kölner:in“ positive Erlebnisse mit der
Vielfalt der Stadtgesellschaft?
Bei welchen Themen gibt es Probleme? Was haben Sie da erlebt? (im öffent-
lichen Raum, mit Stadtverwaltung, mit Organisationen, mit Gruppen, mit Per-
sonen?)
Um Stakeholder und Handlungsfelder zu erfragen, wurden folgende Leitfragen ent-
wickelt:
Wen sollte die Stadt Köln bitten, bei der Konzeptentwicklung mitzuwirken, da-
mit es wirklich ein Konzept für die ganze vielfältige Stadtgesellschaft wird?
Aus Ihrer Erfahrung heraus: Wie können Menschen aus unterschiedlichen Le-
benslagen, Interessen, Prägungen am besten miteinander über wesentliche
Dinge („das Eingemachte“) sprechen?
Sämtliche Gruppeninterviews wurden aufgenommen, transkribiert und nach der in-
haltsanalytischen Methode ausgewertet. Für die Transkription war es sinnvoll, auf
das Verfahren des zusammenfassenden Protokolls zurückzugreifen, das ausgehend
von der qualitativen Inhaltsanalyse eine methodisch kontrollierte Aufbereitung des
Interviewmaterials erlaubt4.
1.3 Erarbeitung der weiteren Prozessgestaltung
Die Skizze für die Gestaltung der Aufbauphase des Konzeptes, der Erarbeitung eines
Handlungsfeldes und ein erster Entwurf für die Prozesslandkarte, die die dauerhaft
zirkuläre Umsetzung des Konzeptes beschreibt, wurden bewusst am Ende des Ar-
beitsprozesses erstellt, um hier die Ergebnisse sowohl aus der Literatur- und Doku-
mentenanalyse als auch aus den Gruppeninterviews mit zu verarbeiten. Zunächst
wurde der Erarbeitungsprozess des Konzeptes von 2011 reflektiert und dann in
Rücksprache mit den Auftraggebenden die Stufen der Erarbeitung des neuen Kon-
zeptes konkretisiert und die im Auftrag genannten Prozessqualitäten und zu be-
4 „Der Grundgedanke dieser inhaltsanalytischen Methode ist nun, das Allgemeinheitsniveau des Mate-
rials erst zu vereinheitlichen und dann schrittweise höher zu setzen. Mit steigendem Abstraktionsni-
veau verringert sich der Materialumfang, denn einzelne Bedeutungseinheiten werden integriert, g e-
bündelt, können fallen gelassen werden, da sie im allgemeinen Text schon aufgegangen sind“, May-
ring, Philipp (2002): Einführung in die Qualitative Sozialforschung, Weinheim und Basel: Beltz, S. 94f.
9
schreibenden Prozesselemente festgehalten. Anhand der Gesamtheit dieser Informa-
tionen wurde auf Grundlage systemischer Organisationsentwicklungsexpertise eine
visuelle Skizze in mehreren Entwurfsstadien erstellt, die durch Rückmeldungen durch
das Team der Vorstudie und der Auftraggebenden iterativ verbessert wurde.
10
2 Bestandsaufnahme durch Literatur- und Do-
kumentenanalyse: Postmigrantische Stadt-
gesellschaft gestalten
2.1 Migration und Diversität in Köln – Rückblende (2011-
2016/17)
In diesem Kapitel werden im Rahmen einer Rückblende exemplarisch ausgewählte
Dokumente, Berichte und Studien erörtert, die in den Jahren 2011-2016/17, also bis
zum Zeitpunkt der Erstellung der Studie „Impulse für Innovationen in der Migrations-
und Integrationsarbeit (Farrokhzad/Kluß et al 2017a), im Zusammenhang mit Migrati-
on und Teilhabe eine spezifische Bedeutung hatten, auch im Zusammenhang mit
Leitlinien und Konzeptvorstellungen bei der Sicherstellung von Teilhabe im Kontext
von Migration und Diversität. Entsprechend wird in diesem Kapitel auf Stellen in der
Innovationsstudie verwiesen, in denen einige auch für diese Vorstudie relevanten
Analysen (z.B. zu strukturellen Entwicklungen in Köln bis 2016/17 bezüglich Migrati-
on und Diversität) bereits vorgenommen wurden.
Kölner „Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ (2011)
Das Kölner „Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ ist 2011 vom
Stadtrat verabschiedet und im Anschluss veröffentlicht worden. Dem Konzept ging
eine Entwicklungsarbeit unter Beteiligung von über 300 Personen in 23 Arbeitsgrup-
pen voraus. In der Präambel des Konzepts werden Prinzipien und Gedanken formu-
liert, die gewissermaßen zum Leitbild für das Konzept gehören. So heißt es im Kon-
zept:
„Das Kölner Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft bildet
die zentrale Leitlinie für kommunale Integrationsarbeit der nächsten Jahre.
Es geht von dem Grundsatz aus, dass nur eine integrierte und für Verän-
derung offene Stadtgesellschaft erfolgreich und für alle gewinnbringend
die Herausforderungen der globalisierten Zukunft bewältigen kann.“ (Stadt
Köln 2011, S. 5).
Nachdem die Bedeutung einer integrierten und offenen Stadtgesellschaft hervorge-
hoben wird, wird in der Präambel zudem betont, dass sich Maßnahmen und Aktivitä-
ten der Stadt an der vielfältigen Stadtgesellschaft orientieren und dieser gerecht wer-
den müssen, dass die Potenziale aller Einwohner:innen wertgeschätzt und gleichbe-
rechtigte Teilhabe sichergestellt werden sollen. Zudem liegt dem Konzept ansatzwei-
se bereits eine intersektionale Perspektive zugrunde, indem etwa auch auf die Be-
deutung geschlechtsspezifischer Aspekte verwiesen wird (Stadt Köln 2011, S. 5).
11
Des Weiteren gehören zum Integrationskonzept u.a. eine differenzierte Erörterung
des Integrationsverständnisses, sog. „Leitlinien der Integrationsförderung“ als auch
die Darstellung und Erläuterung von fünf Handlungsfeldern:
a) Demographischer Wandel/Entwicklung und Migration,
b) Diskriminierungsfreie Stadt
c) Sprache, Bildung, Arbeitsmarkt und Migration
d) Stadtraum, Sozialraum und Migration
e) Öffentlichkeitsarbeit
Den fünf Handlungsfeldern sind in der Regel mehrere Unterthemen zugeordnet (z.B.
gehören u.a. allgemein orientierte Bildung, Elternarbeit und berufliche Qualifikation
als Unterthemen zum Handlungsfeld c). Zu jedem der fünf Handlungsfelder wurden
im Konzept Vorbemerkungen und ein Sachstand verfasst, Ziele, damit verbundene
Schwerpunktthemen sowie kurz- und mittelfristige Handlungsempfehlungen formu-
liert. Im Anschluss wurde das Konzept der Prozesssteuerung, des Berichtswesens
und der Ressourcen erläutert.
Köln 100% - kulturelle Vielfalt einer Stadt (2011)
In 2011 war nicht nur das erste kommunale Integrationskonzept von Köln erschienen
– sondern auch eine vom Integrationsrat angestoßene Studie, welche mit dem An-
spruch antrat, die Lebenslagen und Lebensstile von Kölner:innen mit Migrationsge-
schichte differenziert darzustellen: „Nicht pauschalisierend über ‚die Migrantinnen
und Migranten‘ denken und sprechen, sondern durch Fakten Zukunft in Köln gestal-
ten.“ (Integrationsrat der Stadt Köln 2011, S. 8). Orientiert am Milieukonzept der sog.
Sinus-Studien werden Biographien von verschiedenen Kölner:innen mit Migrations-
geschichte porträtiert, an vielen Stellen der Studie werden über Original-Zitate die
Perspektiven der Befragten sichtbar. Insofern hatte diese Studie auch den Zweck,
einen Beitrag zum Abbau möglicher kulturalisierender und pauschalisierender Ste-
reotype zu leisten und der Vielfalt der Lebenswelten in Köln eine höhere Sichtbarkeit
zu verleihen. Dies ist vor dem Hintergrund des Umstandes zu sehen, dass pauscha-
lisierende Stereotype mitunter gravierende gesellschaftliche Teilhabehemmnisse dar-
stellen können.
Interkulturelles Maßnahmenprogramm und Maßnahmenempfehlungen (2013/2014)
Im Verbindung mit dem „Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“
wurde 2013 das „Interkulturelle Maßnahmenprogramm“ erarbeitet, um das Integrati-
onskonzept stärker zu operationalisieren, einen Überblick über die in Köln diesbezüg-
lich stattfindenden Maßnahmen zu schaffen und konkretere Ideen zu entwickeln bzw.
Schlussfolgerungen aus bestehenden Maßnahmen zu ziehen. Es ging darum, auf
Basis der aktuellen allgemeinen Datenlage, dem aktuellen Stand der interkulturellen
Öffnung in der jeweiligen Dienststelle der Stadtverwaltung und einer Darstellung der
durchgeführten städtischen bzw. städtisch finanzierten Maßnahmen einen Überblick
über die Integrationsprozesse im jeweiligen Themenfeld zu verschaffen (vgl. Kom-
munales Integrationszentrum der Stadt Köln 2013, S. 2f.). Die Bestandsaufnahme
12
wurde durch das (damalige) Interkulturelle Referat (bzw. heutige) Kommunale Integ-
rationszentrum auf Grundlage einer internen Abfrage bei allen Dezernaten und
Dienststellen durchgeführt. 2014 wurde das Dokument zunächst dem Stadtrat und
dem Integrationsrat zugestellt, in der Folge wurden verschiedene Akteursgruppen der
Stadtverwaltung und des Stadtrats gebeten, Maßnahmenempfehlungen zu erarbei-
ten und zu priorisieren. Zudem wurde ein jährliches Integrationsbudget von jährlich
915.000 Euro im Haushalt eingestellt (Beschlusslage von 2015).5
Studie zu Innovationen in der Migrations- und Integrationsarbeit (2016/2017)
Im Anschluss an das Interkulturelle Maßnahmenprogramm und die Maßnahmenemp-
fehlungen vergab 2015 auf Basis des Impulses aus den Reihen der Mitglieder des
Integrationsrates der Stadt Köln das Kommunale Integrationszentrum den Auftrag,
eine Studie durchzuführen zu innovativen Konzepten der Migrations- und Integrati-
onsarbeit und zu diesem Zweck Erfahrungen aus anderen Kommunen zu erheben
und systematisch auszuwerten. Daraus ist die Studie „Impulse für Innovationen in der
Migrations- und Integrationsarbeit“ hervorgegangen, die 2017 sowohl in einer voll-
ständigen Fassung als auch in einer Zusammenfassung publiziert wurde (Farrokhz-
ad/Kluß et al 2017a).
Die dort herausgearbeiteten Impulse waren sowohl für die strategische Gestaltung
des kommunalen Integrationsmanagements als auch für die „Basisarbeit“ in drei
ausgewählten Handlungsfeldern gedacht: die Handlungsfelder sind Flucht, Mehr-
sprachigkeit in Kitas und Antidiskriminierungsarbeit. Die Studie richtete sich an alle in
Köln Tätigen aus Politik, Verwaltung, Vereinen, Verbänden und Initiativen, Migran-
tenorganisationen, Bildungs- und Beratungseinrichtungen und an alle Interessierten,
die sich beruflich, durch bürgerschaftliches Engagement oder einfach aus Interesse
mit Migrations- und Integrationsarbeit beschäftigen und ihre Strategien und Konzepte
überprüfen und weiterentwickeln möchten. Neben Erkenntnissen aus den wissen-
schaftlichen Diskursen zum Beispiel zu Integration, Diversität und Inklusion wurde zu
jedem Handlungsfeld der Forschungsstand ausgewertet. Zudem wurden Erkenntnis-
se aus 21 Praxisbeispielen aus Deutschland und aus der Schweiz zusammengestellt,
die auf Basis von Interviews und der Analyse von Dokumenten gewonnen wurden.
Jedes Kapitel der Studie führte Handlungsempfehlungen für die Stadt Köln auf. Dazu
gehören bspw. Handlungsempfehlungen zu Konzepten, Strukturen und Steuerungs-
prozessen in Kommunen, Beteiligungsformate, Monitoring und Berichterstattung so-
wie Handlungsempfehlungen zu Implementierungsstrategien Interkultureller Öffnung
genauso wie Handlungsempfehlungen zur Verbindung von Migration, Vielfalt und
Menschenrechten und zur kritischen Auseinandersetzung mit potenziellen gruppen-
bezogenen Stigmatisierungen.
5 Zu einer detaillierteren Zusammenfassung des Interkulturellen Maßnahmenprogr amms und der
Maßnahmenempfehlungen vgl. Farrokhzad/Kluß et al 2017a.
13
2.2 Gesellschaftliche Entwicklungen (2016/17 - 2025) und ihre
kommunale Relevanz
Nach dem Rückblick auf die Entwicklungen in Köln bezüglich der Genese des „Kon-
zepts zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ und darauf aufbauende Do-
kumentationen und Aktivitäten der Stadt wird in diesem Abschnitt ein Einblick in ge-
sellschaftliche Entwicklungen der letzten Jahre (2016/17 bis heute) gegeben, die
kommunalpolitische Relevanz haben, wenn es um das Zusammenleben in einer
durch migrationsbedingte Vielfalt gekennzeichneten Stadtgesellschaft geht:
High Potentials: Zunahme der Einwanderung (hoch-)qualifizierter Personen
Seit über 20 Jahren lässt sich auf Grundlage quantitativer Daten feststellen, dass der
Anteil der Personen mit Migrationsgeschichte mit qualifizierten und hochqualifizierten
Bildungsabschlüssen in erheblichem Maße zugenommen hat. So zeigt eine Analyse
des Instituts der deutschen Wirtschaft beispielsweise, dass 2007 der Anteil der zu-
gewanderten Akademiker:innen an der Gesamtzahl der Zugewanderten (jeweils im
Alter von 25-44 Jahren) bei lediglich 14,8% lag (Geis-Thöne 2019, S. 2) – und in
2017 bereits bei 25,1% (Geis-Thöne 2019, S. 2). Im Jahr 2021 hatten 14% aller in
Deutschland lebenden Menschen mit Migrationsgeschichte (inklusive Geflüchtete)
einen Hochschulabschluss (gegenüber 13,3% aller Menschen ohne Migrationsge-
schichte) im Alter von 25-65 Jahren.6 Darüber hinaus sind die seit 2022 zugewan-
derten ukrainischen Geflüchteten überdurchschnittlich gut ausgebildet (Sachverstän-
digenrat für Integration und Migration 2024, S. 8). In Zeiten des Fachkräftemangels
kann dies als eine positive Entwicklung für die Kommunen gelesen werden, aller-
dings müssen auch die höherqualifizierten Menschen mit Migrationsgeschichte diver-
se Hürden und Stolpersteine bewältigen, um in bildungsadäquate Erwerbsarbeit zu
münden – dabei spielen u.a. aufenthalts- und arbeitsrechtliche Regelungen, Fragen
der Anerkennung von Abschlüssen, bedarfsgerechte Nachqualifizierungsangebote
und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine Rolle genauso wie ein effektives
kommunales Informationsmanagement, was die Angebote für diese Adressat:innen
angeht.
Migrationspolitische Bedeutung der innereuropäischen Migration
Der bundesdeutsche Migrationsdiskurs bezieht sich immer wieder einseitig auf die
Migrationsbewegungen aus sog. Drittstaaten und konzentriert auch auf das Thema
Flucht. Dabei sind sowohl die Migrationsmotive und aufenthaltsrechtlichen Rahmen-
bedingungen als auch die Herkunftsregionen weit vielfältiger. Obwohl vergleichswei-
se weniger thematisiert, machen Migrationsbewegungen aus europäischen Ländern
mit insgesamt 61,3% mit Abstand den größten Anteil der gesamten Migrationsbewe-
gungen nach Deutschland aus (Sachverständigenrat für Integration und Migration
2024, S. 1). Die migrationspolitische Bedeutung der innereuropäischen Migration ist
auch für kommunale Belange seit Jahrzehnten besonders hoch.
6 Vgl. Tabelle D3 des Integrationsmonitorings der Länder – Quelle: https://www.integrationsmonitoring-
laender.de/liste-der-excel-tabellen.html (Abruf: 04.04.25).
14
Dynamische Fluchtbewegungen
Die Entwicklung der Zahlen von Geflüchteten hat in kommunalen Zusammenhängen
ebenfalls eine hohe Bedeutung, da es die Kommunen sind, die sich um die Unter-
bringung und Unterstützung bei der Sicherstellung gesellschaftlicher Teilhabe küm-
mern müssen. So unterlag die Zahl der Geflüchteten in den letzten 10 Jahren erheb-
lichen Schwankungen – vor dem Hintergrund der Fluchtbewegungen insbesondere
aus Syrien, aber auch aus Irak, Afghanistan und anderer Länder waren die Zahlen
der Geflüchteten 2015/16 erheblich angestiegen, und nach Einführung verschiedener
migrationspolitischer Restriktionen (vgl. dazu Farrokhzad/Kluß et al 2017a, S. 194ff.)
wieder zurückgegangen. Nach einem weiteren coronabedingten Rückgang der
Fluchtzuwanderung (BAMF 2024, S. 5) erfolgte seit 2022 eine starke Zunahme der
Anzahl Geflüchteter aus der Ukraine nach Deutschland wegen des russischen An-
griffskriegs7. Die Kommunen müssen sich auch in Zukunft auf durch Krieg und ande-
re Krisen (z.B. Klimawandel) evozierte Fluchtbewegungen flexibel einstellen und da-
bei von Bund und Ländern in erheblichem Maße finanziell und infrastrukturell unter-
stützt werden.
Migrationspolitische Ambivalenzen
Seit Jahrzehnten ist die Migrationspolitik durch Ambivalenzen gekennzeichnet – dies
ist bis heute so geblieben. So finden auf der einen Seite in verschiedenen Konstella-
tionen migrations- und teilhabepolitische Liberalisierungen und Erleichterungen für
manche Gruppen mit Migrationsgeschichte statt – z.B. durch die Ausbildungsdul-
dung8, die Einführung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) und des
Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Auf der anderen Seite werden (vor allem in
jüngster Zeit) insbesondere mit Blick auf Geflüchtete immer neue Restriktionen ein-
geführt – zum Beispiel die Einführung der sog. Bezahlkarte 2023 oder das sog.
„Rückführungsverbesserungsgesetz“, welches im Bereich der Ausweisungen und
Abschiebehaft Verschärfungen vorsieht. Besonders kritisch wird u.a. von Menschen-
rechtsorganisationen wie Pro Asyl9 der Umstand gesehen, dass auch Familien mit
Kindern für längere Zeit als Ausreisepflichtige inhaftiert werden können. Auch die
Ausweitung der Regelung der sicheren Herkunftsstaaten und das Bestreben, Asyl-
verfahren zukünftig außerhalb der Grenzen der EU zu verlagern, stößt auf Kritik. Die
Kommunen haben wiederum mit den Folgen dieser migrationspolitisch restriktiven
Maßnahmen zu tun, etwa, wenn durch Inhaftierungen oder auch durch in Massenun-
terkünften unangekündigte nächtliche polizeiliche Durchsuchungen traumatisierte
Kinder in Kitas und Schulen Symptome zeigen und intensive pädagogische und ggf.
psychologische Begleitung benötigen.
7 Zu (regelmäßig aktualisierten) statistischen Einblicken in die Zahlen ukrainischer Geflüchteter vgl.
Link: https://mediendienst-integration.de/migration/flucht-asyl/ukrainische-fluechtlinge.html (Abruf:
10.06.25).
8 Informationen zur Ausbildungsduldung vgl. Link: https://www.asyl.net/themen/bildung-und-arbeit/die-
ausbildungsduldung (Abruf: 10.06.25).
9 Zur Kritik von Pro Asyl vgl. Link: https://www.proasyl.de/news/das-gegenteil-von-verbesserungen-
das-neue-rueckfuehrungsgesetz-verschlimmert-die-lage/ (Abruf: 10.06.25).
15
Migration und Teilhabe – besser als ihr Ruf?
In seinem Buch „Das Integrationsparadox“ schreibt Aladin El Mafalaani, dass die Si-
tuation von Menschen mit Migrationsgeschichte, ihre gesellschaftliche Teilhabe be-
treffend, mindestens zum Teil besser sei als ihr Ruf. Auch durch Zahlenwerke wie
das Integrationsmonitoring der Länder10 oder durch die Sinus-Milieustudien11 wird
deutlich, dass der Sachstand der gesellschaftlichen Teilhabe in verschiedenen ge-
sellschaftlichen Teilsystemen (z.B. Bildungssystem, Arbeitsmarkt) mindestens diffe-
renziert betrachtet werden muss und beispielsweise viele Leistungen von Menschen
mit Migrationsgeschichte für die Gesellschaft im Migrationsdiskurs (wieder stärker)
marginalisiert werden. Entsprechend ist es auch in lokalen Migrationsdiskursen von
hoher Bedeutung, differenzierte Perspektiven ausgewogen zu diskutieren und in der
kommunalen Öffentlichkeitsarbeit aufzubereiten.
Neue politische Unsicherheiten und Sparhaushalte
Die neuen politischen Unsicherheiten, die auf der weltpolitischen Bühne stattfinden –
aktuell vor allem die Wiederwahl von Donald Trump zum Präsidenten der USA und
die weltwirtschaftlichen (Bsp. Strafzölle) und weltpolitischen Folgen – können sich
mittelfristig wirtschaftlich negativ auch auf die kommunalen Haushalte auswirken,
z.B. durch abnehmende Gewerbesteuereinnahmen. Dies kann wiederum die auf Mig-
ration und Diversität fokussierte kommunalen Einrichtungen, Strukturen und Maß-
nahmen beeinträchtigen. Hinzu kommt die bereits unter der Ampelregierung verstärkt
forcierte Sparpolitik, die den sozialen Bereich (und darunter auch migrationsbezoge-
ne Angebotsstrukturen) stark belastet und zunehmend sogar zur Schließung von zi-
vilgesellschaftlichen Einrichtungen und Initiativen vor Ort beiträgt. Auch auf Landes-
ebene finden Kürzungen statt, die Kommunen betreffen – so existiert bspw. in NRW
das Programm KOMM-AN nicht mehr unter diesem Namen und dies ging mit der
Streichung von Maßnahmen einher.12 Die finanzielle Förderung des kommunalen
Integrationsmanagements (KIM) hingegen, die im aktuell gültigen Teilhabe- und In-
tegrationsgesetz NRW (von 2022) verankert ist, wurde bis zum 31.12.2028 verlän-
gert.13
Trotz des Aussetzens der Schuldenbremse für bestimmte Bereiche des Bundes-
haushaltes und die Auflage eines Investitionsprogramms durch die neue Bundesre-
10 Link: https://www.integrationsmonitoring-laender.de/ (Abruf: 10.06.25).
11 Link: https://www.sinus-institut.de/sinus-milieus/migrantenmilieus (Abruf: 10.06.25).
12 Mehr Informationen zum Vergleich der Förderaktivitäten von NRW im Bereich von Aktivitäten, die
2024 dem KOMM-AN-Programm zugeordnet waren, und Veränderungen in 2025 vgl. Link:
https://www.wiku-
koeln.de/fileadmin/Initiativen/Arbeitskreis_Politik_der_Willkommensinitiativen/KOMM -AN_Baustein-
II_GESTRICHEN_Vergleich_HP_2024_2025.pdf (Abruf: 10.06.25).
13 Detailliertere Informationen zum Stand der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur
Durchführung eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagements in den Kommunen (Ko m-
munales Integrationsmanagement NRW)“: Link:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=21991&ver=8&val=21991&sg=0&me
nu=0&vd_back=N (Abruf: 10.06.25).
16
gierung14 steht darüber hinaus in Frage, ob dieses Investitionsprogramm positive
Auswirkungen (zumindest partiell) auch auf die soziale Infrastruktur haben könnte.
Die letzten Jahre zeigten jedenfalls, wie erheblich die soziale Infrastruktur trotz ent-
sprechender Bedarfslagen durch Sparmaßnahmen beeinträchtigt worden ist.
Erstarken rechtspopulistischer und extrem rechter Stimmungsmache und die Folgen
Durch die seit Jahren beobachtbar stattfindende Diskursverschiebung in Richtung
extrem rechter und rechtspopulistisch orientierter Argumentationen bis hin zu Vor-
kommnissen wie die Diskussion von „Remigrationsplänen“ in Potsdam Ende 2023
unter nachweislicher Beteiligung Rechtsextremer wurden in den letzten Jahren auf
diesem diskursiven „Nährboden“ nicht nur migrationspolitische Weichenstellungen in
Richtung Verschärfungen von Gesetzen und Verfahren veranlasst. Vielmehr befindet
sich auch die extrem rechte und rassistische Gewalt gegenüber Menschen mit Migra-
tionsgeschichte und BIPoC laut des Verbands der Opferberatungsstellen (VBRG) auf
besorgniserregend hohem Niveau (VBRG 2025). Zugleich sind auch immer mehr
Einrichtungen von Übergriffen von entsprechenden Akteursgruppen aus extrem rech-
ten und rechtspopulistischen Personen und Netzwerken betroffen.15 Auf diese men-
schenrechts- und auch demokratiegefährdenden Tendenzen müssen auch Kommu-
nen weiterhin reagieren und Konzepte dafür haben. In NRW existiert bspw. als hand-
lungspolitischer Rahmen das „Integrierte Handlungskonzept gegen Rechtsextremis-
mus und Rassismus“ welches 2016 aufgelegt wurde und vom Ministerium für Wis-
senschaft und Kultur koordiniert wird.16
Ambivalente Befunde zur Rassismussensibilität in der Gesellschaft
Zum Thema Sensibilität im Hinblick auf Rassismus lässt sich konstatieren:
Einerseits wurde in Deutschland noch nie so viel über Rassismus und Rassismus-
sensbilität diskutiert wie in den letzten Jahren (v.a. der Mord an George Floyd in den
USA hat hierzu einen weiteren Diskussionsschub gegeben), so dass in Teilen der
Bevölkerung durchaus die Rassismussensibilität zugenommen hat. Zudem wurde
Rassismusforschung zunehmend gefördert. Mittlerweile gibt es etwa den Rassis-
musmonitor des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung De-
ZIM e.V.17, der auf den Beschluss der Bundesregierung zurückgeht, einen „Maßnah-
14 Link: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kabinett-beschliesst-wachstumsbooster-
2351752 (Abruf: 10.06.25).
15 Hierzu gibt es bisher keine flächendeckende und systematische Forschung dazu, einzelne Medien-
berichte dokumentieren und verweisen auf dieses Problem, vgl. exemplarisch Link:
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/jugendsozialarbeit-rechtsextremismus-100.html (Abruf:
10.06.25).
16 https://www.lks.nrw.de/integriertes-handlungskonzept-gegen-rechtsextremismus-und-rassismus
(Abruf: 10.06.2025)
17 Das DeZIM gibt in regelmäßigen Abständen Monitoring-Studien heraus, dazu gehört etwa die Stu-
die „Verborgene Muster, sichtbare Folgen. Rassismus und Diskriminierung in Deutschland“ (Fuchs et
al 2025).
17
menkatalog des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und
Rassismus“ (2020) verabschiedet zu haben.18
Andererseits zeigen Studien weiterhin ein besorgniserregendes Ausmaß an Rassis-
mus (und Rechtsextremismus) auf. So verdeutlicht die aktuelle sog. „Mitte-Studie“
(Zick et al 2024) die folgenden Ergebnisse19: „Die meisten Flüchtlinge kommen hier-
her, um das Sozialsystem auszunutzen.“ (19% volle Zustimmung, weitere 15,1%
überwiegende Zustimmung); Muslimen solle die Zuwanderung nach Deutschland
untersagt werden.“ (8,4% volle Zustimmung, 9,7% überwiegende Zustimmung); „Sinti
und Roma neigen zu Kriminalität.“ (11,5% volle Zustimmung; 16,9% überwiegende
Zustimmung); Antisemitismus; (z.B. „Viele Juden versuchen, aus der Vergangenheit
des Dritten Reichs heute ihren Vorteil zu ziehen.“ (7,7% volle Zustimmung, 8,8%
überwiegende Zustimmung). Ein manifestes extrem rechtes Weltbild wurde noch in
2020/2021 bei 1,5% der Bevölkerung nachgewiesen (plus 12,1% Graubereich) und
in 2022/23 waren es bereits 8,3% (plus 20,1% Graubereich).20
Neben den erörterten gesellschaftlichen Entwicklungen, die eine kommunale Rele-
vanz haben, werden zudem im Folgenden Facetten des wissenschaftlichen Diskur-
ses rekonstruiert, die für die konzeptionelle Entwicklung und im Zusammenhang mit
Migration und Diversität in Köln bestehende Leitbilder relevant werden können.
2.3 Kritische Reflexionen des Integrationsbegriffs und neuere
Konzepte im Fachdiskurs
„Integration“ – noch zeitgemäß?
Bereits in der Studie „Impulse für Innovationen in der Migrations- und Integrationsar-
beit“ (Farrokhzad/Kluß et al 2017a) fand eine erste differenzierte kritische Reflexion
des Integrationsbegriffs statt, diese Reflexionen werden im Rahmen der vorliegenden
Arbeit noch etwas erweitert. Zu den zentralen Ergebnissen der Innovationsstudie ge-
hört einerseits eine Würdigung insbesondere wissenschaftlich fundierter und ausdif-
ferenzierter Integrationsbegriffe, beispielweise das Integrationsverständnis von Fried-
rich Heckmann. Er unterscheidet zwischen Sozialintegration und Systemintegration,
betrachtet Integration als wechselseitigen Prozess zwischen der „Mehrheitsgesell-
schaft“ und Menschen mit Migrationsgeschichte (gewissermaßen versehen mit bei-
18 Quelle:
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1819984/4f1f9683cf3faddf90e27f09c692abed/
2020-11-25-massnahmen-rechtsextremi-data.pdf?download=1 (Abruf: 04.04.25).
19 Die Erhebungen wurden bevölkerungsrepräsentativ in den Jahren 2022/23 durchgeführt. Abgefragt
wurde die Zustimmung zu vorgegebenen Aussagen auf einer fünfstufigen Skala mit den Antwortmög-
lichkeiten: „lehne völlig ab“, „lehne überwiegend ab“, „teils/teils“, „stimme überwiegend zu“, „stimme
voll und ganz zu“. Die beiden erstgenannten Skalenstufen werden in der Studie als „Ablehnung“ z u-
sammengefasst, die beiden letztgenannten als „Zustimmung“, während die Antwortoption „teils/teils“
als „Graubereich“ bezeichnet wird.
20 Eine Ergebniszusammenfassung der Mitte-Studie findet sich unter:
https://www.fes.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=91825&token=be50708e89f1f84ed6955ca5a2a54
de16902a186 (Abruf: 04.04.25).
18
derseitigen Rechten und Pflichten). Er definiert Aspekte der Sozialintegration als so-
ziale Eingliederung bzw. Einbettung von Individuen in den „…sie umgebenden ge-
sellschaftlichen Kontext“ (Lutz/Heckmann 2010, S. 19) und differenziert nach Dimen-
sionen struktureller, kultureller, sozialer und identifikatorischer Integration aus. Mit
Systemintegration ist hingegen die Gesellschaft als System und ihr „Zusammenhalt
als kollektive Einheit insgesamt“ (Lutz/Heckmann 2010, S. 19) gemeint. Vor allem
diesem Verständnis von Integration schließt sich das „Konzept für die integrative
Stadtgesellschaft“ von 2011 an, das „Integration“ möglichst nicht als Substantiv ver-
wendet, als Leistung, die von den einen oder den anderen zu erbringen sei, sondern
als Attribut für die gesamte Stadtgesellschaft.
Andererseits wurden in der Innovationsstudie fundamentale Kritik am Integrationsbe-
griff geübt, verbunden mit der grundsätzlichen Frage, wer wen wohin und nach wel-
chen Kriterien „integrieren“ soll und wer eigentlich festlegt, was „gelungene Integrati-
on“ ist bzw. sein soll (vgl. dazu ausführlicher Farrokhzad/Kluß et al 2017a, S. 35ff.).
Gleichzeitig gilt es weiterhin, sichtbar und mindestens strukturell messbar zu ma-
chen, inwieweit und in welchem Umfang Menschen mit Migrationsgeschichte in allen
gesellschaftlichen Teilsystemen gleichberechtigt und ungeachtet der (zugeschriebe-
nen oder tatsächlichen) Herkunft teilhaben können, um immer wieder Maßnahmen zu
entwickeln, die die Teilhabe verbessern. Die Frage, die sich stellt, ist die Frage nach
der Notwendigkeit und auch der Viabilität des Integrationsbegriffs im Hinblick auf die
aktuellen gesellschaftlichen Verhältnisse, mitunter – und hier nur kurz zusammenge-
fasst - aus folgenden Gründen (vgl dazu ausführlicher Farrokhzad/Kluß et al 2017a,
S. 35ff. und S. 69ff.):
Der Integrationsbegriff produziert und reproduziert ein dualistisches Gesell-
schaftsbild („Wir“, die „Einheimischen“, die immer schon „da“ waren, und „die“
„Migrant:innen“, die sich „integrieren“ sollen) – auch die differenzierten Be-
griffsverständnisse im wissenschaftlichen Diskurs vermögen es nicht, diesen
Dualismus zu dekonstruieren.
Die Aufrechterhaltung der Dichotomie zwischen „Wir“ und „die Anderen“ unter-
stellt, dass es ein „nationales Wir“ gäbe und aus dieser Perspektive Integrati-
onsanforderungen an „die Anderen“ formuliert werden müssten – und das im
Zusammenhang eines Integrationsverständnisses unter Vorzeichen von Nega-
tivnarrationen: Gesellschaftliche Debatten finden in deutlich ausgeprägter
Form im Hinblick auf z.B. „verweigerte“ oder „misslungene“ oder „verpasste“
Integration statt als im Konnex mit „gelungener“ Integration (Mecheril 2011, S.
1f.).
Im Integrationskonzept schwingen bisweilen Normalitätsvorstellungen (z.B. im
Zusammenhang mit gegenseitigen „kulturellen Annäherungen“) mit, die eben-
falls kritisch zu reflektieren sind: Welche kulturellen Annäherungen werden
jenseits der unstrittig vorhandenen Erwartung, sich an geltende Gesetze und
damit verbunden auch Achtung der Menschenwürde etc. zu halten, von wem
gefordert? Und welche kulturellen Annäherungen werden von den Beteiligten
selbst nicht nur gewünscht, sondern im Alltag bereits praktiziert?
19
Wenn es um „Desintegrationstendenzen“ in der Gesellschaft geht, fokussiert
sich die Debatte vorrangig auf Menschen mit Migrationsgeschichte, während
mögliche „Desintegrationstendenzen“ in der Bevölkerung ohne Migrationsge-
schichte (z.B. im Bereich Bildung, Arbeitsmarkt, soziale Kontakte etc.) deutlich
weniger bis gar nicht in hiesigen Integrationsdebatten vorkommen (Foroutan
2010). In diesem Zusammenhang wird auch von einem „Integrationsregime“
(Castro Varela 2013, S. 78) gesprochen, das insbesondere gegenüber Men-
schen mit Migrationsgeschichte eine ordnungspolitische und kontrollierende
Funktion einnimmt.
Vor diesem Hintergrund wurden in der Innovationsstudie - ähnlich wie im Konzept zur
Förderung der integrativen Stadtgesellschaft - die Konzepte der Interkulturellen Ori-
entierung und Öffnung, der Diversität und der Inklusion als mögliche alternative
kommunale Leitbilder diskutiert und folgende Handlungsempfehlung formuliert: „In-
tegrationsleitbilder kritisch zu reflektieren und migrationsbedingte Vielfalt diversitäts-
bewusst, inklusiv und menschenrechtsorientiert gestalten, ist in Kommunen wichtig
und notwendig. Dazu gehört auch ein Nachdenken über alternative Begriffe und
Konzepte. Dies hilft, gruppenbezogene Etikettierungen zu hinterfragen und Bedarfe
zu erkennen, die Gruppen mit und ohne Migrationshintergrund gleichermaßen haben
können (z.B. Sprachförderung bei Kindern).“ (Farrokhzad/Kluß et al 2017b, S. 2f.)
Konzepte anderer Kommunen
Auch andere Kommunen sind inzwischen dazu übergegangen, den Integrationsbe-
griff kritisch zu hinterfragen und versuchen, alternative Bezeichnungen zu wählen.
Die Betrachtung aktueller kommunaler Konzepte verdeutlicht jedoch, dass in Erman-
gelung allgemein verständlicher alternativer Begriffe Kommunen überwiegend am
Integrationsbegriff festhalten. Denn von den 79 kommunalen Konzepten (vgl. hierzu
die Übersicht bei Filsinger/Gesemann, 2017, Anlage 1) kommt kein einziges Konzept
ohne den Integrationsbegriff aus. Zwar ist inzwischen manchmal von einer „Politik
des Ankommens“ (Neßler, Tippel und Schneider 2024), von „migrationsgesellschaftli-
cher Diversität“ (Kulac-Brechfeld, Reyhan 2024), von einem „Diversity Management“
(vgl. Schröer 2024), von dem verwandten Begriffspaar der „Inklusion und Exklusion“
(El-Kayed 2024) oder ähnlichen Begriffen die Rede. Um den konkreten Politikkon-
zepten einen sprachlichen Ausdruck zu geben, wird jedoch weiterhin überwiegend
der Begriff der „Integration“ verwendet.
„Postmigrantische Gesellschaft“ als dualismuskritische Perspektive
Neben Konzepten wie dem Diversitätskonzept, die in hohem Maße konzeptionell an-
schlussfähig sind, wenn es um das Zusammenleben in durch Migration geprägten
Stadtgesellschaften geht und die in manchen Kommunen konzeptionell genutzt wer-
den (vgl. zu „Diversität“ das Konzept der Stadt Frankfurt am Main – Farrokhzad/Kluß
et al 2017a, S. 173ff.), wird auf Basis dieser Literaturanalyse ein weiteres Konzept
erörtert – das Konzept der postmigrantischen Gesellschaft. Warum könnte das Kon-
zept der postmigrantischen Gesellschaft im Hinblick auf Migration und Diversität an-
20
schlussfähig sein für kommunale Konzepte und welche neuen Perspektiven könnte
es hervorbringen?
In der Vergangenheit wurden verschiedene theoretisch-konzeptionelle Versuche un-
ternommen, durch Migration geprägte Gesellschaften und ihre Dynamiken begrifflich
adäquat zu fassen und zu analysieren. Dazu gehören Konzepte, die Migration nicht
als „Dauerausnahmezustand“, sondern als gesellschaftliche Normalität begreifen und
Menschen mit Migrationsgeschichte nicht als „verbesonderlichte“ Gruppe, sondern
als integraler Bestandteil von Gesellschaften. Auf diese Weise wird ein Dualismus
zwischen „Wir“ und „die Anderen“ fundamental in Frage gestellt. Diese kritische Her-
angehensweise ist auch im bereits bestehenden Kölner „Konzept zur Stärkung der
integrativen Stadtgesellschaft“ schon erkennbar. Und diese Konzepte stehen in en-
ger Verbindung sowohl mit Gegenwartsdiagnosen als auch mit Erinnerungskultur,
sowie mit der Frage, was als „krisenhaft“ und was als gesellschaftlicher „Normalzu-
stand“ betrachtet werden kann (und wer dies aus welchem Blickwinkel betrachtet).
So steht etwa das Konzept der „Migrationsgesellschaft“ (Mecheril 2010) dafür, Migra-
tion als gesellschaftliche Normalität zu konzeptualisieren, migrationsbedingte Vielfalt,
hybride Identitätskonstruktionen und kulturelle Praxen, Teilhabefragen und soziale
Ungleichheitsverhältnisse, aber auch In- und Exklusionserfahrungen auf gesamtge-
sellschaftlicher Ebene thematisierbar zu machen, ebenso wie gesellschaftliche Aus-
handlungsprozesse, die permanent in der Migrationsgesellschaft stattfinden.
Postmigrantische Perspektiven, wie sie etwa von Foroutan, Karakayali sowie Spiel-
haus (2018) und Yildiz (2018) vertreten werden, beziehen die Perspektiven der „Mig-
rationsgesellschaft“ ebenfalls ein, gehen aber darüber hinaus, indem sie migrations-
bezogene Dualismen grundsätzlicher in Frage stellen. Migration wird (ähnlich wie bei
der „Migrationsgesellschaft“) als „…Ausgangspunkt neuer gesellschaftlicher Aus-
handlungsprozesse“ (Foroutan et al 2015, S. 20) gesehen und gleichzeitig spielen
die Verortungen der Menschen mit Migrationsgeschichte in zweiter, dritter und Fol-
gengenerationen (z.B. Yildiz 2018) eine spezifische Rolle – sie haben selbst keine
Migrationserfahrung, Deutschland ist ihr Geburtsland. Zudem hinterfragt das Konzept
der postmigrantischen Gesellschaft noch etwas expliziter gesellschaftliche Polarisie-
rungen über die Frage der nationalen Identität, dekonstruiert dabei hegemoniale Dis-
kurse (auch: Erinnerungsdiskurse – etwa im Kontext von Kolonialismus und Nationa-
lismus), thematisiert komplexe Verflechtungen von Personen und Organisationen mit
und ohne Migrationsbezug und stellt eine normative Forderung nach der politischen
Anerkennung des Umstandes, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist (Forou-
tan 2021). Zu berücksichtigen ist auch, dass die postmigrantische Perspektive im
Kontext von Selbstbezeichnungen und politischen Positionierungen von manchen
Communities mit Migrationsgeschichte bzw. 'neuen Deutschen' eine bedeutende Rol-
le spielt in der „kritische(n) Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Machtverhält-
nissen. Das Postmigrantische versteht sich dann als ein Kampfbegriff gegen Migran-
tisierung und Marginalisierung von Menschen, die sich als integraler Bestandteil der
Gesellschaft sehen, gegen einen öffentlichen Diskurs, der Migrationsgeschichten als
21
Ausnahmeerscheinung behandelt“ (Yildiz 2018, S. 24).21 Die Initiative „neue deut-
sche Organisationen“ ist ein anschauliches Beispiel.22 Damit ist das Konzept der
postmigrantischen Gesellschaft sehr anschlussfähig an die Diskurse von Communi-
ties mit Migrationsgeschichte und of Color, bezogen auf Politiken der Selbstveror-
tung.
Aus Sicht von Naika Foroutan geht es in postmigrantischen Gesellschaften „…nicht
mehr darum, ob ein Land sich als Einwanderungsland beschreibt, sondern um die
Frage, wie das Einwanderungsland gestaltet (Hervorhebung durch die Autorin S.F.)
wird. Migration steht hierbei nicht mehr für das temporäre Kommen, sondern für das
langfristige Bleiben – für das, was nach der Einwanderung passiert. Die postmigran-
tische Gesellschaft beinhaltet das Versprechen einer über das Migrantische hinaus-
weisenden Utopie der Gleichheit, die außerhalb der Herkunft verhandelt wird. Die
Frage des Umgangs mit Migration wird dabei zu einer Chiffre für den Umgang mit
dem Versprechen der Anerkennung. Sie kann somit als grundsätzliche Metapher für
den Umgang von Mehrheiten mit Minderheiten in pluralen Demokratien gesetzt wer-
den.“ (Foroutan 2024, S. 5). Im Folgenden wird in einem Kasten knapp dargestellt,
welche zentralen Kennzeichnen im Konzept der postmigrantischen Gesellschaft auf
dem Hintergrund welcher gesellschaftlichen Entwicklungen konstatiert werden:
„Das Einwanderungsland Deutschland befindet sich in einem Prozess, in welchem Zugehörigkeiten,
nationale (kollektive) Identitäten, Partizipation und Chancengerechtigkeit postmigrantisch, also nac h-
dem die Migration erfolgt und nun von Politik, Wissenschaft und Öffentlichkeit als unumgänglich aner-
kannt worden ist, nachverhandelt und neu justiert werden. Das Präfix "post" steht dabei nicht für das
Ende der Migration, sondern beschreibt gesellschaftliche Aushandlungsprozesse, die in der Phase
nach der Migration erfolgen. Als postmigrantisch können jene Gesellschaften bezeichnet werden, in
denen:
(a) der gesellschaftliche Wandel in eine heterogene Grundstruktur politisch anerkannt worden ist
("Deutschland ist ein Einwanderungsland") – ungeachtet der Tatsache, ob diese Transformation positiv
oder negativ bewertet wird,
(b) Einwanderung und Auswanderung als Phänomene erkannt werden, die das Land massiv prägen
und die diskutiert, reguliert und ausgehandelt, aber nicht rückgängig gemacht werden können ,
21 Weitere, z.T. auch kontroverse Debatten um „Migrationsgesellschaft“ und „postmigrantische Per-
spektiven vgl. exemplarisch Mecheril (2014a) und Foroutan/Karakayalı/Spielhaus (2018).
22 Mit „Migrationsgesellschaft“ und damit zusammenhängend auch postmigrantischen Perspektiven in
Verbindung stehen kritische Debatten um Bezeichnungen und Kategorisierungen wie vormals „Aus-
länder:innen“, heute wahlweise „Menschen mit Migrationshintergrund“ (orienti ert an der gleichnamigen
Kategorie des Statistischen Bundesamtes), „Menschen mit Migrationsgeschichte“, „Eingewanderte
und ihre (direkten) Nachkommen“ oder auch „Migrationsandere“, „neue Deutsche“ oder „Black People
and People of Color“ (BPoC). Zu beobachten ist eine Vervielfältigung der Selbstbezeichnungen, die
einerseits die Diskurse vorantreibt und auch politische Positionierungen ermöglicht – gleichzeitig aber
Forschungsperspektiven ein Stück weit erschwert, da (abgesehen vom Migrationshintergrund, der
statistisch definiert ist, von Teilen der so gelesenen Bevölkerung als stigmatisierend abgelehnt wird,
von Teilen aber auch nicht und als Selbstbezeichnung verwendet wird) alle anderen genannten Be-
zeichnungen deutlich stärker durch begriffliche Unschärfen gekennzeichnet sind. In der Folge wird
eine Weiterführung der Diskussion um entsprechende Begriffskonstruktionen und damit verbundene
notwendige definitorische Präzisierungen sowohl in der Forschung als auch in der Praxis notwendig
sein.
22
(c) Strukturen, Institutionen und politische Kulturen nachholend (also postmigrantisch) an die erkannte
Migrationsrealität angepasst werden, was mehr Durchlässigkeit und soziale Aufstiege, aber auch Ab-
wehrreaktionen und Verteilungskämpfe zur Folge hat.“ (Foroutan 2015, S. 1).
Aus der Perspektive der postmigrantischen Gesellschaft würden sich für kommunale
Konzepte der Gestaltung von Diversität unter postmigrantischen Bedingungen unter-
schiedliche Fragen stellen, z.B.:
Wer ist mit dem Konzept „gemeint“? Wird genuin von einer Stadtgesellschaft
aller, von allen, mit allen und für alle ausgegangen?
Welche Bedeutung haben „Wir“/“Die“-Dichotomien? An welchen Stellen sind
sie kontraproduktiv? In welchen situativen Kontexten können sie dennoch
funktional sein? (z.B. aufenthaltsrechtliche Gemeinsamkeiten und Unterschie-
de, Sprachkenntnisse, spezifische Teilhabebarrieren etc.)?
Was wird als Normalität anerkannt, was wird als Ausnahmezustand diskutiert
und gelabelt?
Wer wird in was einbezogen und wer nicht (und warum)?
Darüber hinaus ist die Verbindung des Konzepts der postmigrantischen Gesellschaf-
ten mit intersektionalen Lesarten ein weiterer Schritt, um unterschiedliche Heteroge-
nitätsdimensionen bei der Analyse von Lebenslagen und die Entwicklung darauf ab-
gestimmter kommunaler Maßnahmen bewusst und explizit noch stärker an (stadt-)
gesellschaftlichen Realitäten zu orientieren.
2.4 Migration und Diversität in Köln: Einblicke in statistische Da-
ten und strukturelle Entwicklungen (2016/17-2025)
Dieses Kapitel hat zum Ziel, einen knappen Einblick in die aktuelle Bevölkerungsent-
wicklung in Köln zu geben und darüber hinaus die strukturelle Entwicklung im Köln im
Handlungsbereich Migration und Diversität im Nachgang der Publikation der Studie
„Impulse für Innovationen in der Migrations- und Integrationsarbeit (Farrokhzad/Kluß
et al 2017a) zu erörtern.
2.4.1 Köln: Einblicke in statistische Daten zur Bevölkerung
Aktuelle Daten zu Köln (Zahlen aus dem Jahr 2024) zeigen, dass Köln weiterhin eine
Stadt ist, die durch Bevölkerungszuwachs gekennzeichnet ist – es handelt sich so-
wohl um Zuzüge aus dem Inland als auch aus dem Ausland. Ende 2024 lebten
1.097.519 Menschen in Köln (Haupt- und Nebenwohnsitze eingeschlossen23) (Stadt
Köln 2025a, S. 38), davon sind 51,2% weiblich und 48,8% männlich24 (Stadt Köln
2025a, S. 30). Bezogen auf die Altersgruppen sind in Köln rund 16% der Einwoh-
ner:innen unter 18 Jahre, 60% 18 bis unter 60 Jahre und 24% 60 Jahre und älter
23 7046 Einwohner:innen haben Köln als Nebenwohnsitz (Stadt Köln 2025a, S. 29).
24 Die Kategorie „divers“ ist im statistischen Jahrbuch nicht ausgewiesen, sondern lediglich binäre
Geschlechtszugehörigkeiten nach männlich und weiblich.
23
(Stadt Köln 2025b, S. 4). Auffallend ist die hohe Zahl der Einpersonenhaushalte25 in
Köln, sie machte von den insgesamt 573.221 Privathaushalten Ende 2024 rund 52%
aus und überwog damit die Zahl der Mehrpersonenhaushalte (Stadt Köln 2025b, S.
4) (Zum Vergleich: im Bundesdurchschnitt lag im Jahr 2023 der Anteil der Einperso-
nenhaushalte bei 41% an allen Privathaushalten26).
Darüber hinaus hatten in Köln 469.156 Einwohner:innen einen Migrationshintergrund
bzw. eine Migrationsgeschichte27, also rund 43% der Kölner Bevölkerung. Innerhalb
der Gruppe derer mit Migrationsgeschichte sind 190.932 Personen nichtdeutsche
Staatsangehörige mit Geburtsort im Ausland und 41.976 Nichtdeutsche Staatsange-
hörige mit Geburtsort in Deutschland. Unter den Kölner Einwohner:innen mit Migrati-
onsgeschichte und deutscher Staatsangehörigkeit (236.248 Personen) sind 149.432
Personen eingebürgert, 45.644 Personen Aussiedler:innen, 24.401 Personen in
Deutschland Geborene nach dem „Geburtsortsprinzip“ (ehemals „Optionspflichtige“)
und 16.771 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre mit einem sog. “familiären Migra-
tionshintergrund“ – also mindestens mit einem Elternteil im Haushalt, der:die Migrati-
onsgeschichte hat (Stadt Köln 2025a, S. 45). Von allen Einwohner:innen mit Migrati-
onshintergrund sind 235.481 Personen weiblich (Stadt Köln 2025a, S. 46). Der Anteil
der Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Köln ist seit Ende 2015 moderat ge-
wachsen – von 37,5% auf 42,7% bis Ende 2024 (Stadt Köln 2025a, S. 46). Unter
denjenigen mit Migrationsgeschichte, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit ha-
ben, sind die meisten aus den folgenden 5 in Köln zahlenmäßig stärksten Herkunfts-
ländern (in dieser Reihenfolge): Türkei (21%), Italien (8%), Ukraine (7%), Bulgarien
(4%) und Irak (4%) (Stadt Köln 2025b, S. 6).
2.4.2 Strukturen in Köln im Hinblick auf Migration und Diversität
In der Innovationsstudie für das Kommunale Integrationszentrum wurde Köln
2016/2017 eine ausführliche Darstellung der Strukturen in der Stadt Köln vorgelegt,
was die Gestaltung des Themas Migration und Diversität betrifft (Farrokhzad/Kluß et
al 2017a, S. 17ff.). In diesem Abschnitt werden im Anschluss daran in knapper Form
Strukturen exemplarisch aufgegriffen unter den Fragestellungen, welche davon seit
der Erstellung der Innovationsstudie so oder so ähnlich geblieben sind und welche
sich stark verändert haben oder neu hinzugekommen sind.
Was ist geblieben?
Im Folgenden wird im Überblick und exemplarisch zusammengefasst, was bzgl. der
Aktivitäten im Kontext Migration und Diversität in Köln seit 2016/2017 geblieben ist.
25 Von den 297.402 Einpersonenhaushalten fallen 94.508 auf Personen im Alter über 60 Jahre und
alle anderen auf Personen im Alter unter 60 Jahre (Stadt Köln 2025b, S. 4).
26 Link: https://www.destatis.de/Europa/DE/Thema/Bevoelkerung-Arbeit-
Soziales/Bevoelkerung/Alleinlebende.html#:~:text=H%C3%A4ufigster%20Haushaltstyp,Durchschnitt%
20der%20EU%20von%2035%20%25. (Abruf: 23.4.25).
27 In der vorliegenden Vorstudie werden die Begriffe Migrationshintergrund und Migrationsgeschichte
synonym verwendet.
24
Relevanz des „Konzepts zur Stärkung der Integrativen Stadtgesellschaft“:
Das Konzept ist weiterhin die Ausgangsbasis der Arbeit in der Stadt Köln im Kontext
Migration im Sinne eines schriftlich verbrieften und vom Rat verabschiedeten Kon-
zepts. Sicherlich haben sich in der Praxis einige Handlungsfelder weiterentwickelt.
Auch die bereits stattgefundenen Weiterentwicklungen gilt es, in einem neueren
Konzept sichtbar zu machen.
Arbeit am Thema Migration und Diversität im Dreieck Politik/Verwaltung/ Zivilgesell-
schaft: Das Bemühen der Stadt Köln um die Aufrechterhaltung des Kooperations-
dreiecks zwischen Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft ist weiterhin offenkundig
eine zentrale Säule in Köln im Bemühen, auch die möglichen unterschiedlicher
Blickwinkel auf das Thema einzubeziehen (vgl. dazu auch den Punkt zu themenbe-
zogenen Gremien). Nicht zuletzt ist auch die jährliche „Konferenz interkulturelles
Köln“ ein Ausdruck dieser Bemühungen, die Migrations- und Integrationsarbeit in der
Stadt multiperspektivisch zu denken und weiterzuentwickeln. Darüber hinaus ist im
Bereich der Verwaltung Migration und Integrationsarbeit als Querschnittsthema in
verschiedenen Verwaltungskontexten angesiedelt, z.B. Arbeitsagenturen und Job-
center, Bürgerämter, das Amt für Wohnungswesen, das Gesundheitsamt u.a.m.
Starke Zivilgesellschaft, differenzierte Trägerlandschaft und Angebotsstruktur: Köln
zeichnet sich, ähnlich wie in den Befunden der Innovationsstudie 2017 bereits fest-
gehalten worden war, durch eine breite Angebotsstruktur im Kontext Migration und
Diversität aus – dazu gehören u.a. die Migrationsberatungsstellen für Erwachsene
(MBE), die Jugendmigrationsdienste (JMD), die Antidiskriminierungsstellen, Geflüch-
tetenberatung, geschlechtsspezifische Beratungsangebote, und die Interkulturellen
Zentren (deren Zahl von 27 im Jahr 2017 auf heute 43 angestiegen ist). Darüber hin-
aus sind in den Kölner Strukturen eine große Anzahl von Mig-
rant:innenorganisationen aktiv. Insgesamt ist Köln geprägt durch eine lebendige
Struktur von kleineren und größeren Vereinen und Verbänden, die in der migrations-
und teilhabebezogenen Arbeit aktiv sind; dazu gehören sowohl professionalisierte als
auch ehrenamtliche Strukturen. Darüber hinaus gibt es seit Jahren politische Initiati-
ven, die sich im Zusammenhang mit Erinnerungskultur an extrem rechte und rassisti-
sche Gewalttaten engagieren, z.B. die Initiative „Keupstr. Ist überall“, die seit langer
Zeit sich dafür engagiert, dass (neben dem bereits existierenden digitalen Mahnmal)
ein analoges Mahnmal für die Kölner Opfer der NSU-Anschläge errichtet wird.
Grundsätzlich zeigt sich in solchen Themengebieten in Köln eine in Teilen politisch
aktive Zivilgesellschaft, die auch im Kontext von Demonstrationen z.B. gegen Ras-
sismus und extrem rechte Gewalt und für Menschenrechte und Teilhabe proaktiv ein-
tritt. Das Thema der Erinnerungskultur im Kontext Migration und Diversität ist in Köln
in den letzten Jahren immer präsenter geworden, eventuell könnte die Erinnerungs-
kultur stärker in den zukünftigen Handlungsfeldern sichtbar werden.
Themenrelevante Mitgliedschaften und Gremien als stadtgesellschaftliche Diskurs-
räume: Des Weiteren existieren seit Publikation der Innovationsstudie weiterhin u.a.
die folgenden Gremien als stadtgesellschaftliche Diskursräume: Kölner Integrations-
rat, Runder Tisch für Flüchtlingsfragen, Runder Tisch für Integration e.V., Netzwerk
25
Willkommenskultur in Köln, Kölner Forum gegen Rassismus und Diskriminierung.
Köln ist außerdem weiterhin Teil der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus.
Was hat sich verändert?
Im Folgenden wird im Überblick und exemplarisch zusammengefasst, was sich bzgl.
der Aktivitäten im Kontext Migration und Diversität in Köln seit 2016/2017 bis 2025
verändert hat.
Von der Dienststelle Diversity zum Amt für Integration und Vielfalt: Die Dienststelle
Diversity wurde gemeinsam mit anderen Einrichtungen der Stadt (u.a. das Kommu-
nale Integrationszentrum) zu einem Amt für Integration und Vielfalt umstrukturiert.
Das Amt ist unmittelbar dem Dezernat der Oberbürgermeisterin zugeordnet, somit
hat das Thema Diversität in der Hierarchie der Stadtverwaltung eine Aufwertung er-
fahren. Das Amt für Integration und Vielfalt umfasst folgende Abteilungen: a) Abtei-
lung Vielfalt (umfasst das Büro des:der Behindertenbeauftragten – die Fachstelle für
Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und intergeschlechtliche Menschen
(LSBTI*) und das Büro für Diversity Management), b) Fachkoordination EU-
Zuwanderung, c) Integrative Sprachförderung und d) Kommunales Integrationszent-
rum
Ausbau der Struktur des Kommunalen Integrationszentrums durch KIM: Das Kom-
munale Integrationszentrum Köln hat seit einiger Zeit neue Personalmittel im Bereich
des Kommunalen Integrationsmanagements (KIM). KIM geht auf die „Richtlinie über
die Gewährung von Zuwendungen zur Implementierung und Betrieb eines strategi-
schen Kommunalen Integrationsmanagements in den Kommunen (Kommunales In-
tegrationsmanagement NRW)“zurück (letzter Stand des Erlasses: 25.10.24). Die
Richtlinie ist zunächst bis 31.12.28 befristet.
Auseinandersetzung mit Rassismus und Rassismuskritik: Im Rahmen des Prozesses
einer rassismuskritischen Organisationsentwicklung, den das Kommunale Integrati-
onszentrum seit rund drei Jahren durchläuft, ist eine Arbeitsgruppe entstanden, die
sich mit dem Umgang mit Rassismus in der Stadtgesellschaft und der Verwaltung
befasst hat. In diesem Zusammenhang sind bisher mehrere Reflexionsräume umge-
setzt worden, um das Thema Rassismus besprechbar zu machen, u.a. ein Reflexi-
onsraum als Safer Space für Angestellte mit Migrationsgeschichte und BPoC, die in
der Stadtverwaltung arbeiten, ein Reflexionsraum für Personen, die keine Migrati-
onsgeschichte haben und nicht BPoC sind, und ein offener, nicht gruppenspezifi-
scher Reflexionsraum. In diesem Kontext gab es ein internes Planungsteam und der
Prozess wurde extern begleitet.28
28 Ein diesem Zusammenhang ist eine Publikation zu erwähnen, die unter Federführung des Integr a-
tionshaus Köln e.V. 2021 herausgegeben wurde im Rahmen des Projekts „Interkulturelle Zentren als
Orte des Empowerments, Partizipation, gesellschaftliche Teilhabe und Solidarität.“ Sie beschäftigt sich
mit dem o.g. Themenkomplexen und trägt den Namen „Handlungsleitende Prinzipien. Safer Spaces
für Schwarze Menschen, People of Color und Indigenous People schaffen. Reflexionsräume für weiß
positionierte Personen initiieren.“ Link: https://interkulturell.koeln/wp-
content/uploads/2022/01/HandlungsleitendePrinzipien_onlineversion_lq.pdf (Abruf: 18.4.25).
26
Veränderungen in den Angebotsstrukturen:
Exemplarisch lassen sich Veränderungen in den fachlich einschlägigen Angebots-
strukturen in Köln aufzeigen – so wurde z.B. die Geflüchtetenberatung in den letzten
Jahren in Köln ausgebaut, darüber hinaus kamen neue Angebote hinzu wie z.B. die
Beratungsstelle zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse beim Verein MAI e.V.
Veröffentlichung des Diversity-Konzepts:
2018 wurde das Diversity Konzept „Köln liebt Vielfalt“ der Stadt Köln publiziert – 2009
war die Erstellung beauftragt worden, 2013 wurde die Dienstelle Diversity eingerich-
tet und 2016 wurde das Diversity-Konzept durch den Stadtrat verabschiedet. Das
Diversity-Konzept beinhaltet strategische Leitlinien bzgl. der Ausrichtung der Diversi-
ty-Politik der Stadt Köln und informiert u.a. über die Ausgangslage, den Umsetzungs-
prozess und Strategien der Erfolgsmessung.29 Darüber hinaus ist die Stadt Köln
2022 Preisträgerin als Europäische Hauptstadt für Integration und Vielfalt geworden.
Erweiterung der Mitgliedschaften in städteübergreifenden Gremien:
Im Rahmen des genannten Zeitraums ist die Stadt Köln Mitglied des Arbeitskreises
„Kommunaler Qualitätszirkel zur Integrationsarbeit“ im Gremium der Europäischen
Hauptstädte für Integration und Vielfalt geworden.
Einrichtung eines Diskriminierungsmonitorings:
Seit 2022 hat die Stadt Köln unter Federführung des Amtes für Integration und Viel-
falt ein Konzept zur Erstellung eines regelmäßig stattfindenden Kölner Diskriminie-
rungsmonitorings beauftragt. Mittlerweile sind die ersten beiden Diskriminierungsmo-
nitoringberichte publiziert worden.30
Lebenslagenbericht:
Die Stadt Köln hat 2020 erstmals einen umfassenden Lebenslagenbericht herausge-
geben, welcher die Lebenssituation verschiedener Bevölkerungsgruppen in ausdiffe-
renzierter Form darstellt.31 So hat sich gegenüber 2016/2017 offenkundig die Daten-
lage bzgl. allgemein verfügbarer Daten im Hinblick auf Intersektionen zwischen Mig-
rationsgeschichte und Geschlechtszugehörigkeit in verschiedenen Lebensbereichen
etwas verbessert. Darüber hinaus bietet der Bericht die Möglichkeit, das Risiko der
„Verbesonderlichung“ der Lebenslagen von Menschen mit Migrationsgeschichte zu
relativieren und stattdessen vielmehr Teilhabemöglichkeiten und soziale Ungleich-
heitsverhältnisse eingebettet in differenziertere weitere Ausgangslagen (z.B. ökono-
mische Situation, Alter etc.) interpretierbar zu machen. Gleichzeitig scheint der Le-
benslagenbericht dennoch an manchen Stellen, wenn es um Personen mit Migrati-
onsgeschichte geht, weiterhin in einer defizitorientierten Perspektive zu verhaften –
29 Link: https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf5001/diversity/5001_diversity_konzept_01-
2018_bfrei.pdf (Abruf: 18.4.25).
30 Link: https://www.stadt-koeln.de/artikel/72605/index.html (Abruf: 18.4.25).
31 Die Statistiken aus dem Lebenslagenbericht werden in der Vorstudie nicht verwendet, weil sie (je
nach Quelle) Statistiken aus den Jahren 2018 und 2016 heranziehen und somit altes Datenmaterial
darstellen. Ein neuer Lebenslagenbericht ist aktuell in Arbeit. Stattdessen wurden in Kap. 2.4.1 im
Rahmen dieser Vorstudie exemplarisch ein paar wenige und aktuellere Kölner Daten zur Bevölkerung
mit Migrationsgeschichte vorgestellt, die sich aber lediglich auf Zahlen und Struktur der Bevölkerung
beschränken.
27
so erhält man recht differenzierte Auskünfte über Menschen mit Migrationsgeschich-
te, Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug, erfährt jedoch nichts darüber, wie viele Köl-
ner:innen mit Migrationsgeschichte in welchen Branchen in Köln arbeiten, wer von
ihnen einen akademischen Abschluss und eine Berufsausbildung hat oder wie viele
als Selbständige arbeiten und/oder ein Unternehmen gegründet haben. Es könnte
lohnenswert sein, die Datenlage noch potenzialorientierter zu gestalten, dies war
auch eine der Handlungsempfehlungen der Innovationsstudie (vgl. Farrokhzad/Kluß
et al 2017b, S. 2).
Gedenk- und Erinnerungskultur:
Neben der Konzeption eines Denkmals in der Keupstr. anlässlich der Anschläge des
NSU lässt sich feststellen, dass die Gedenk- und Erinnerungskultur in Köln im Kon-
text postmigrantischer Perspektiven auch an anderer Stelle weiter ausgebaut bzw.
weiterentwickelt wurde: so fand etwa eine museale Ausstellung zu Post-
Kolonialismus im Studienhaus der VHS Köln statt). Die Ausstellung hieß „Köln Post-
kolonial – ein lokalhistorisches Projekt zur Erinnerungsarbeit“ und wurde von No-
vember 2022 bis Januar 2023 gezeigt.32 Sie kann weiterhin ausgeliehen werden.
Darüber hinaus fand im Februar 2024 ein „Black History Month“ mit Filmen und di-
versen Veranstaltungen statt. Im Juni 2024 fand eine Ausstellung statt mit dem Titel:
„20 Jahre danach – der Nagelbombenanschlag in der Keupstr.“.
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung:
Unter der Überschrift „Meinung für Köln. Beteiligung für alle.“ wurde in Köln das Büro
für Öffentlichkeitsbeteiligung gegründet. Dort können Kölner:innen zu ausgewählten
Themen die Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung vorschlagen. Ein Gremium
für Öffentlichkeitsbeteiligung prüft den Vorschlag, stimmt zu oder lehnt ab, und bei
Zustimmung startet ein Beteiligungsverfahren. Die Umsetzung und Dokumentation
des Beteiligungsverfahrens erfolgt in einem Beteiligungsportal. Diese Möglichkeit der
Öffentlichkeitsbeteiligung kann ein interessanter Möglichkeitsraum auch im Kontext
der Gestaltung von Migration und Diversität in Köln sein und eröffnet (weitere) Mög-
lichkeiten der Partizipation.33
Konzept Köln 2030+ :
2020 wurde das „Konzept Köln 2030+“ veröffentlicht unter dem Titel: „Stadtstrategie
2.0. Kölner Perspektiven 2030+“. Dieses Konzept bietet zukunftsorientiert inhaltliche
Schnittstellen mit möglichen zukünftigen Handlungsfeldern des noch zu entwickeln-
den Konzepts für Köln als postmigrantische Stadtgesellschaft. Hierzu zählen z.B. die
Themen der lebenswerten Quartiere, Bildung, Chancengerechtigkeit, Teilhabe und
Wirtschaft. Anbei ist das Zielgerüst der Stadtstrategie 2030+ in einem Kasten abge-
bildet (im Originaltext):
32 Dies war die überarbeitete Fassung einer Ausstellung von vor 14 Jahren.
33 Link: https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf-rat-
gremien/20181204_qualit%C3%A4tsstandards_beirat_oeffentlichkeitsbeteiligung.pdf (Abruf:
18.04.25).
28
„Leitsatz 1 Köln sorgt für kompakte und lebenswerte Quartiere.
Ziel 1.1. Köln steuert seine Entwicklung aktiv im Einklang mit leistungsfähigen Mobilitätsangeboten
und starken Zentren. Ziel 1.2 Köln geht mit der knappen Ressource „Fläche“ sorgfältig um. Ziel 1.3
Köln sichert und entwickelt seine Veedel zu Zentren des gemeinschaftlichen Lebens. Ziel 1.4 Köln
sorgt für attraktive Parks, Plätze, Straßen und sichere öffentliche Räume. Ziel 1.5 Köln entwickelt se i-
ne Infrastruktur und öffentlichen Dienstleistungen bedarfsgerecht.
Leitsatz 2 Köln schafft Raum für eine dynamische und nachhaltige Wirtschaft und für vielfältige
Arbeitswelten.
Ziel 2.1 Köln stärkt seinen breiten Wirtschaftsmix. Ziel 2.2 Köln baut seine Position als führende Wi s-
senschaftsstadt aus. Ziel 2.3 Köln entwickelt gewerbliche und industrielle Standorte mit klarem inhaltl i-
chen Profil. Ziel 2.4 Köln entwickelt Räume und Strukturen für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Ziel
2.5 Köln optimiert die Flächennutzung der Industrie- und Gewerbegebiete und verbessert ihre Erreich-
barkeit. Ziel 2.6 Köln integriert Erwerbsfähige dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt.
Leitsatz 3 Köln sorgt für Bildung, Chancengerechtigkeit und Teilhabe.
Ziel 3.1 Köln fördert die Vielfalt in den Stadtteilen. Ziel 3.2 Köln sorgt für bezahlbaren Wohnraum und
vielfältige Wohnformen. Ziel 3.3 Köln setzt sich aktiv für eine inklusive Gesellschaft ein. Ziel 3.4 Köln
fördert die kinder-, jugend- und familienfreundliche Stadt. Ziel 3.5 Köln fördert den Zugang zu Bildung
und Qualifikation als Schlüssel zur Teilhabe. Ziel 3.6 Köln unterstützt das bürgerschaftliche Engage-
ment und setzt auf breite Einbeziehung der Bürger:innen in der Stadtentwicklung.
Leitsatz 4 Köln stärkt seine Rolle als vielfältig vernetzte Metropole
Ziel 4.1 Köln entwickelt seine Mobilitätsangebote gemeinsam mit der Region innovativ und umweltve r-
träglich weiter und stärkt den öffentlichen Nahverkehr. Ziel 4.2 Köln schafft mehr Raum für Rad- und
Fußverkehr. Ziel 4.3 Köln stärkt sein grünes Freiraumnetz und entwickelt es in die Region weiter. Ziel
4.4 Köln stärkt seine Rolle als Vorreiter in der Digitalisierung. Ziel 4.5 Köln stärkt die regionale Koope-
ration und die internationale Zusammenarbeit.
Leitsatz 5 Köln wächst klimagerecht und umweltfreundlich und sorgt für gesunde Lebensver-
hältnisse
Ziel 5.1 Köln fördert Bewegung und Sport. Ziel 5.2 Köln sorgt für Zugang zur gesundheitlichen Versor-
gung, Gesundheitsförderung und Prävention für alle Lebenslagen. Ziel 5.3 Köln betreibt eine kons e-
quente Klimawandelanpassung. Ziel 5.4 Köln betreibt aktiv Klimaschutz und wird 2035 klimaneutral.
Ziel 5.5 Köln stärkt regionale Wertschöpfungsketten und nachhaltige Stoffkreisläufe.“ (Stadt Köln
2020, S. 80f.) 34
34 Link: https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf15/kp2030/stadtstrategie.pdf (Abruf:
18.4.25).
29
2.5 Konzepte in anderen Kommunen: Aspekte der dynami-
schen Konzeptentwicklung
Folgende öffentlich verfügbaren Konzepte anderer deutscher Kommunen sind kurso-
risch mit Stand vom Nov. 2024 durchgesehen worden, um aktuelle Entwicklungen zu
identifizieren:
Tabelle 1:
Kommune Zahl der Ein-
wohner:innen
Entstehungs-
zeitraum
Aktualität
Bremen 583 Tsd. 2021
Essen 587 Tsd. 2012 2020
Frankfurt a.M. 776 Tsd. 2010 Monitoring: 2017
Bericht. 2021 (Zeitraum 2015
bis ´21)
Freiburg 238 Tsd. 2019
Hamburg 1,9 Mio. 2013 2017
Leipzig 620 Tsd. 2013 2021
München 1,5 Mio. 2008 Bericht: 2017
„Gesamtplan“: 2019
Neumünster 80 Tsd. 2015 2022
Solingen 162 Tsd. 2001 2015/ 18 Fortschrittsberichte
Stuttgart 633 Tsd. 2004 2024 Jubiläumsschrift
Auch in den analysierten Konzepten anderer Kommunen werden viele Aspekte einer
dynamischen Konzeptentwicklung benannt, wie sie in der Fortschreibung des Kon-
zeptes der Stadt Köln vorgesehen ist. Grundlage ist ein Verständnis von Partizipation
und Dialog zwischen den verschiedensten Beteiligten und Interessengruppen. Insbe-
sondere die enge Kooperation zwischen Verwaltung und zivilgesellschaftlichen Akt-
euren wird betont. Trägerstrukturen der entsprechenden Konzepte verstehen sich
fast immer als Netzwerke unterschiedlichster Akteure, die dem Charakter eines
Netzwerkes entsprechend gesteuert werden müssen. Auf dieser Basis wird die Not-
wendigkeit betont, über sich über Organisationsgrenzen hinweg zu einigen, wie z.B.
im Konzept der Stadt Essen von 2020:
„Um interkulturelle Öffnungsprozesse, gesellschaftliche Teilhabe und das friedli-
che Zusammenleben aller Einwohnerinnen und Einwohner konsequent und
30
nachhaltig in der Stadt Essen voranzutreiben, bedarf es einer dauerhaften und
bereichsübergreifenden Netzwerkstruktur. Über diese Struktur sollen im Kon-
sens zwischen verwaltungsinternen und externen Akteuren notwendige Ver-
änderungsprozesse und Umsetzungsschritte eingeleitet werden.“
(Stadt Essen (2020): Zusammenleben in Vielfalt – Essener Konzept zur Teilhabe
und Mitwirkung und gesellschaftlichem Zusammenhalt. S. 65)
Für Aufbau und Weiterentwicklung der Konzepte wird eine Flexibilität und Anpas-
sungsfähigkeit vorgesehen, die in der Lage ist auf neue Bedarfe schnell zu reagie-
ren. Hier ist die Wende von statischen und linear gedachten Konzepten hin zu dyna-
misch gesteuerten Konstrukten erkennbar, z.B. in Bremen:
„Für das vorliegende Rahmenkonzept bedeutet dieses Verständnis von Integrati-
on, dass es nicht als statisches Produkt bestehen bleibt, sondern im Prozess
seiner Umsetzung unter Beteiligung aller […] Akteur:innen dynamisch weiterent-
wickelt und konkretisiert werden soll. Im Sinne einer lernenden Verwaltung ist es
das Ziel, das Konzept kontinuierlich zu überprüfen, auf neue Bedarfe zu reagie-
ren und beteiligungsorientiert anzupassen.“
(Freie Hansestadt Bremen (2021): Gesellschaftliche Teilhabe und Diversity.
Rahmenkonzept. S. 15)
Daraus ist die Schlussfolgerung zu ziehen, dass nicht alle Prozesse der Konzeptent-
wicklung über alle Handlungsfelder hinweg synchron erfolgen können, sondern eine
asynchrone Steuerung von selbstorganisierten Handlungssträngen erfolgen sollte.
Ein wiederkehrendes Motiv ist in verschiedenen Konzepten, dass es sowohl für alle
verbindliche, konsensuell vereinbarte Teile gibt wie Leitlinien, Leitziele oder Rahmen-
konzepte und darin die Verantwortung für die Umsetzung und Weiterentwicklung den
beteiligten Akteuren in Eigenregie überlassen wird.
Als Kommunikationsformate, die im Zuge der Konzeptentwicklung angewendet wur-
den, lassen sich nennen: Dialogforen, Beteiligungsworkshops mit Bürger:innen, Onli-
ne-Befragung, Online-feedback zu Entwürfen von Konzeptteilen, Fachkonferenzen,
Themenspezifische Gesprächsformate zwischen Verwaltung und Migrantischen Or-
ganisationen (MO), Monitoring von Kennwerten und Berichterstattung über Maßnah-
men. Die Formate werden oft mit externer Moderation oder Unterstützung geplant
und durchgeführt.
Die in diesem Abschnitt genannten Aspekte werden auch im Design der Prozess-
Skizze für den Aufbau des neuen Konzeptes (Kapitel 7) berücksichtigt.
31
3 Stakeholderanalyse
Zur Stakeholderanalyse gehörte zunächst eine Benennung der Stakeholder, die bis-
her an der Umsetzung des Konzepts zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft
beteiligt waren35. Anschließend sind mit den Vertreter:innen der Verwaltung, mit den
Vertreter:innen der Sozialen Arbeit bzw. zivilgesellschaftlicher Organisationen und mit
den zufällig ausgewählten engagierten Bürger:innen Gruppeninterviews durchgeführt
worden, deren Ergebnisse in diesem Kapitel präsentiert werden. Die Ergebnisse
werden analog zu den unterschiedlichen Herangehensweisen präsentiert. Während
die Präsentation der Ergebnisse der Interviews mit den Vertreter:innen der Verwal-
tung und den Vertreter:innen der Sozialen Arbeit bzw. zivilgesellschaftlicher Organi-
sationen eher den Charakter einer Auflistung aufweisen, entspricht die Darstellung
der Ergebnisse der Interviews mit den zufällig ausgewählten engagierten Bür-
ger:innen eher einem essayistischen Charakter.
3.1 Analyse der Stakeholder im Konzept von 2011
Sämtliche Stakeholder, die an der Entwicklung bzw. Erarbeitung des „Konzepts zur
Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ aus dem Jahr 2011 beteiligt waren, sind
bereits im Kapitel „Arbeits- und Beteiligungsstruktur“ des Konzepts genannt worden
(vgl. Stadt Köln 2011, S. 7-10). Eine Übersicht über die Beteiligung der Stakeholder
ist von den Autor:innen dieser Vorstudie erstellt worden36.
278 Personen haben an der Erstellung des Konzepts aus dem Jahr 2011 mitgewirkt,
zweifellos nicht kontinuierlich. Dennoch ist diese hohe Beteiligung einerseits als eine
enorm hohe Bereitschaft zur Mitwirkung seitens der Stakeholder und andererseits
auch als eine hohe Ermöglichung der Mitwirkung seitens der Organisator:innen zu
werten.
Aus analytischer Sicht ist die Zusammensetzung der Mitwirkenden sicherlich interes-
sant, vor allem in Bezug auf das Verhältnis der Teilnahme von Verwaltung, Sozialer
Arbeit (vertreten durch die Wohlfahrtsverbände) und Zivilgesellschaft, aber auch bzgl.
der Beteiligung der Vertreter:innen der Parteien37. Es dominiert einerseits die Teil-
nahme der Stadtverwaltung während andererseits die Mitwirkung der Wohlfahrtsver-
bände und der Zivilgesellschaft sich in etwa die Waage halten. In Bezug auf inhaltli-
che Aspekte dominiert der Bereich der Bildung. Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur, reli-
giöse Gemeinschaften und der Sport sind jeweils noch stark repräsentiert. In Bezug
auf die Teilnahme der Vertreter:innen der Parteien in den Arbeitsgruppen fällt die
35 Zur Darstellung der bisherigen Stakeholder ist eine Übersicht angefertigt worden, die sich im An-
hang („Mitwirkende bei der Konzeptentwicklung“) befindet.
36 Vgl. Anhang 1, „Mitwirkende bei der Konzeptentwicklung 2011“. Jede Zeile entspricht einer Person,
Selbstverständlich ist die Übersicht anonymisiert worden. Die ersten beiden Spalten entsprechen je-
weils einer analytischen Zuordnung seitens der Autor:innen.
37 Da es sich bei der Übersicht jedoch nicht um eine kontinuierliche Teilnahme der einzelnen Personen
handelt, sind Aussagen über das tatsächliche Verhältnis der Mitwirkung der drei Organisationen nur
mit Vorsicht zu interpretieren.
32
starke Dominanz der FDP-Fraktion auf. Des Weiteren geht aus dem Anhang zum
Konzept 2011 hervor, dass CDU und SPD nur in geringem Umfang beteiligt gewesen
zu sein schienen, Vertreter:innen anderer Parteien wie Die Grünen und Die Linke
schienen in den Arbeitsgruppen gar nicht vertreten gewesen zu sein.
Bezüglich der Beteiligung an verschiedenen Arbeitsgruppen fällt der Kölner Flücht-
lingsrat auf, der in drei Arbeitsgruppen vertreten war. Auch das Zentrum für islami-
sche Frauenforschung und Frauenförderung, der Kölner Appell gegen Rassismus
und ein:e Mitarbeiter:in des Amts für Weiterbildung der Stadt Köln waren in jeweils
zwei Arbeitsgruppen vertreten38.
Anzumerken ist schließlich, dass die aus unserer Sicht wichtige Gruppe der enga-
gierten Bürger:innen bei der Mitwirkung des Konzepts fehlten. Deshalb kann in Be-
zug auf die Gestaltung des Konzepts aus dem Jahr 2011 kaum von Bür-
ger:innenbeteiligung gesprochen werden.
3.2 Ergebnisse der Gruppeninterviews
3.2.1 Vertreter:innen der Verwaltung
Von den Vertreter:innen der Verwaltung wurden folgende Stakeholder genannt, die
an der Weiterentwicklung des Konzepts beteiligt werden sollen:
- Freie Wohlfahrtspflege und -verbände (Diakonisches Werk, Arbeiterwohlfahrt,
Caritasverband, Deutsches Rotes Kreuz, Der Paritätische Wohlfahrtsverband,
Zentralwohlfahrtsstelle der Juden)
- Stadtsportbund als Selbstorganisation der Sportvereine
- Scoring Girls
- Sportamt
- Wohnungsamt
- Ausländerbehörde
- Gesundheitsamt
- Kommunales Integrationsmanagement (KIM Casemanager:innen)
- Schulamt
- Jugendamt
- Stadtjugendring
- Ordnungsamt (Innen- und Außendienst, Gewerbe- und Gastrobereich, IG
Gastro/DeHoga)
- Freiwilligenagentur (Ehrenamtsinitiativen der Flüchtlingsarbeit)
- AG Politik der Stadt Köln
- Rat der Religionen
- Religionsgemeinschaften
- Kulturamt
38 Da diesbzgl. die Angaben jedoch unvollständig sind, sind auch diese Interpretationen nur bedingt
empirisch überprüfbar.
33
- Amt für Personal und Verwaltungsmanagement
- Amt für Gleichstellung
- Anti-Diskriminierungsstellen
- Menschen mit Lotsenfunktion (die als erste Personen mit Geflüchteten in Kon-
takt kommen)
- Migrationsberatung für Erwachsene
- Jugendmigrationsdienst
- Hochschulen
- Frauenhäuser und Beratungsstellen für Frauen
- Schulsozialarbeit:innen
- BAMF Sprachförderung
- Teilnehmer:innen der Integrations-/Sprachkurse
- Polizei
- Museen der Stadt Köln
- Volkshochschulen
- Kolleg:innen mit Migrations- und Fluchthintergrund
- Festkomitee des Kölner Karneval, Kölner Karnevalsvereine
- Seniorenvertretungen
- Elternberatungsstellen
- Organisationen der Seniorenarbeit
- Migranten(selbst)organisationen
- Zentrum für selbstbestimmtes Leben/Agisra
- Shahrzad e.V.
- Deutsch-Türkischer Verein (DTVK e.V.)
- Kölner Flüchtlingsrat
- Ombudsstelle der Stadt Köln
- Integrationsrat
- Vertreter:innen der Parteien/der Fraktionen
- Interkulturelle Zentren
- Krankenkassen
- Pflegedienste
- Ärzteschaft
- Arbeitgeberverband (IHK, HWK, Bündnis für Arbeit, Verband der Cellitinnen)
- Zentrum für Schule/Lehrer:innenausbildung (ZfSL)
- Beratungsstellen LSBTIQ
- AG Behindertenpolitik der Stadt Köln
Diskutiert wurde eine Priorisierung der Stakeholder in Bezug auf deren Relevanz,
den Prozess mitzugestalten. Eine Person führt an, dass „… es sicherlich Akteure
(gibt, d. Verf.), die sehr viele Personen repräsentieren bzw. Themen abdecken, wie
z.B. Migrantenorganisationen, und deshalb auf jeden Fall beteiligt werden müssen.“
(Person 1, Pos 16).
Zudem wurde von verschiedenen Teilnehmer:innen darauf hingewiesen, dass man
nicht nur den konfliktorientierten oder gar defizitär orientierten Blick auf die Einwan-
34
derung berücksichtigen muss, „… sondern im Kontext der postmigrantischen Gesell-
schaft vor allem auch die Ressourcen, Stärken und Erfolgsgeschichten der Einwan-
derer:innen in den Blick nehmen muss.“ (Person 2, Pos. 43). Dazu wurde von einer
anderen Person die große Bedeutung sog. „Role-Models“ angeführt, die einen Vor-
bildcharakter aufweisen. Man müsse vor allem die „…unmittelbar Beteiligten berück-
sichtigen, da es unheimlich viele Menschen gibt, die viel geschafft haben, die sollten
unbedingt befragt und gehört werden, mit welchen Hürden die zu kämpfen hatten.“
(Person 3, Pos. 54).
Diversität und Barrierefreiheit sollten wesentliche Merkmale der Beteiligung seitens
der Zusammensetzung der Stakeholder sein, keine Gruppen sollten entweder domi-
nieren oder diskriminiert werden.
3.2.2 Fachkräfte der Sozialen Arbeit und zivilgesellschaftlicher Organisa-
tionen
Im Interview mit den Vertreter:innen der Verwaltung wurden vor allem die Stakehol-
der erfragt. Daher sollte das Gruppeninterview mit den Vertreter:innen der Sozialen
Arbeit und der Zivilgesellschaft den Schwerpunkt „Handlungsfelder“ präferieren. Als
Ausgangspunkt wurde deshalb die Stellwand mit den bereits im ersten Gruppeninter-
view erkundeten Stakeholdern präsentiert. Die Vertreter:innen der Sozialen Arbeit
bzw. der Zivilgesellschaft wurden daraufhin aufgefordert, die bereits erwähnten Sta-
keholder ggf. noch zu ergänzen.
Folgende Stakeholder wurden seitens der Fachkräfte der Sozialen Arbeit bzw. zivil-
gesellschaftlicher Organisationen noch zusätzlich als relevant eingestuft:
- Menschen mit Lotsenfunktion
- Rom e.V.
- Lobby für Mädchen
- Willkommenskultur durch Freiwilligenagentur und Ehrenamtskoordinator:innen
- Kölner Arbeitskreis Bürgerschaftliches Engagement (KABE)
- Kommunalstelle Förderung und Anerkennung Bürgerschaftliches Engagement
(FABE)
- Elternberatung
- SKF/SKM Vision e.V., Drogenhilfe
- Vringstreff (Obdachlosenhilfe)
- LVR Inklusion
- Quäker (AG-OT)?
- Job-Center
- Kriminalpräventiver Rat
- Sozialpsychologische Zentren
- DGB
- Autonome Zentren
- Marginalisierte Gruppen
35
- Menschen mit Behinderung
Hingewiesen wurde auch darauf, die ehemaligen Stakeholder in Bezug auf ihre Er-
fahrungen mit der Erstellung und der Entwicklung des Konzepts zur Förderung der
integrativen Stadtgesellschaft zu befragen und diese ggf. wieder miteinzubeziehen.
Zudem sollte berücksichtigt werden, dass man zwischen Vertretungsstrukturen (wie
z.B. ein Wohlfahrtsverband), die sozusagen für Andere sprechen, und einzelnen Or-
ganisationen oder gar Personen unterscheiden müsse, die nur für sich sprechen.
Ein:e Interviewteilnehmer:in merkt dazu an, dass zudem nicht alle Wohlfahrtsverbän-
de partizipativ organisiert sind und möglichweise wichtige Impulse verloren gehen:
„Nur die Wohlfahrtsverbände und deren Vertreter zu beteiligen, würde an manchen
Stellen vielleicht eine wichtige Beratungsarbeit, die vielleicht irgendwer bei (…) in
Meschenich macht, diese wichtige Beratungsarbeit würde dann vielleicht rausfallen“.
(Person 2, Pos. 5).
Hingewiesen wurde darauf, dass es wichtig sei, neben den Wohlfahrtsverbänden
auch einzelne kleine zivilgesellschaftliche Vereine selbst am Planungsprozess zu
beteiligen. Die Vereine verfügten über eigene Erfahrungen, die nicht unbedingt durch
die Vertreter:innen der Wohlfahrtsverbände abgedeckt seien. Eine weitere Person
bemerkt dazu: „Es gibt vielleicht manche Zielgruppen, die auch besonders kleinteilig
vertreten sein müssen, damit die überhaupt vertreten sind“. (Person 2, Pos. 64).
3.2.3 Zufällig ausgewählte Bürger:innen
Von den zufällig ausgewählten engagierten Bürger:innen konnten aufgrund des feh-
lenden professionellen Bezugs zum Thema keine konkreten Stakeholder benannt
werden. Dennoch liefert dieses Interview wichtige Informationen darüber, wie Mitglie-
der der gesamten Stadtgesellschaft, die ausdrücklich als Stakeholder des Konzeptes
ist, motiviert sind sich zu beteiligen, denn die Teilnehmenden wurden im Rahmen der
Vorstellungsrunde nach ihrer Motivation zur Teilnahme am Gruppeninterview befragt.
Diese wird hier dargestellt, um deutlich zu machen, mit welcher Intention und auf Ba-
sis welcher Grundhaltung Vertreter:innen dieser Stakeholdergruppe ihre Beiträge
einbrachten.
Bei der Gruppe der Interviewteilnehmer:innen, die über von transnationaler Migration
geprägte Biographie verfügen, wurde deutlich, dass es im Kern darum geht, es der
„kommenden Generation“ bzw. den Neu-Zugewanderten leichter zu machen. Dabei
beziehen sie sich sowohl auf negative als auch positive Lebenserfahrungen, von de-
nen sie möchten, dass in Zukunft Andere profitieren39:
„Ich lebe seit 1993 in Köln, komme aus Duisburg, bin dort aufgewachsen.
Bin seit 1969 in Deutschland, hab das alles durchgemacht, […] deutsche
39 Aufgrund der biografie- bzw. lebensweltlich orientierten Prägung des Gruppeninterviews mit den
engagierten Bürger:innen führen wir hier einige Zitate der Teilnehmer:innen an, die möglichst authen-
tisch die Antworten der Leitfragen widerspiegeln sollen.
36
Grundschule, Ausbildung, Lehre, Arbeitsleben, ähm, gehe jetzt hier arbei-
ten. […] Und ich wollte einfach dazu beitragen […] Ich hab die Information,
ich hab das alles gesehen, die Vorteile- und Nachteile, deshalb bin ich
heute hier.“ (Person 5, Pos. 11).
„Also, ich denke, das ist gut […], dass die Leute, die mit Migration gekommen
sind, vielleicht Kurse haben und effektiver vielleicht das Ziel erreichen. Die Er-
fahrung, die man selbst im Leben gemacht hat, vielleicht viel leichter dazu bei-
getragen hat, ein bisschen Erfolg zu haben in der Gesellschaft.“ (Person 6, Pos.
15).
Teilweise wird auch ganz konkret die politische Lage benannt, die zur Reaktion und
zum Engagement herausfordert:
„Warum ich heute hier bin? (...) Wir hatten das Stichwort eben schon, frei-
heitlich-demokratische Regeln. (.) Und wir alle wissen, dass es einen
massiven Rechtsruck in der Gesellschaft gibt. Was kann man da noch
tun? Wählen gehen, demonstrieren, sich engagieren. (....)“ (Person 1, Pos.
30).
„Seit 2015 lebe ich in Köln mit meinem Mann. […] Und ich bin hier, weil
meine Tochter noch sehr klein ist. Aber heutzutage machen wir uns ein
bisschen Sorgen mit der politischen Situation gerade. Und dann habe ich
gesagt, mal schauen, was in der Politik so passiert.“ (Person 7, Pos. 31).
Die Teilnehmenden ohne Migrationsgeschichte gaben an, sich seit langem, u.a.
durch ihre jeweilige Berufserfahrung mit den Themen Migration und Zusammenleben
zu beschäftigen. Im Verlauf des Gespräches nannten sie positive Erfahrungen, eine
allgemeine Bereicherung durch den Kontakt mit sozial unterschiedlich geprägten
Menschen. Ihre Motivation ist allgemeines Interesse am Thema und, häufig vor dem
Hintergrund von migrationsfeindlichen Tendenzen im Bekanntenkreis, die Sorge um
Menschen mit Migrationshintergrund und den Zusammenhalt in der Stadtgesell-
schaft.
„Es gibt viele Bekannte, die irgendwo immer sagen, das wird immer mehr,
immer mehr, das ist ganz schlimm hier, man kann da einfach nirgendwo
hingehen. Und ich finde das eigentlich gar nicht so, ich empfinde das ei-
gentlich sehr vielfältig. Ich bin in mehreren Vereinen, Gruppen, Sport und
so weiter und habe also viele gute Bekannte mit Migrationshintergrund.
Und ich finde das total hilfreich und vielfältig und das sollte auch weiterhin
so sein. Das finde ich also wirklich wichtig.“ (Person 7, Pos. 23).
„Es gibt immer mehr, die das alles kritisch sehen, dass so viele kommen,
das wären zu viel. Die Wahlergebnisse in Ostdeutschland schocken einen
nur noch. […] Wir haben in Köln immer das Gefühl gehabt, hier lebt man
zusammen, sind sie von allen Seiten gekommen, seit 2000 Jahren und
deswegen bin ich eigentlich hier. Es soll positiv weitergehen und es soll
nichts Negatives geben.“ (Person 8, Pos. 26).
37
Zur besseren Orientierung über die Ergebnisse der Gruppeninterviews zu den Sta-
keholdern ist zunächst eine Sortierung bzw. Gruppierung der Stakeholder erforder-
lich, die im Rahmen der Gruppeninterviews genannt wurden. Diese sieht einerseits
eine grobe Unterteilung in drei verschiedene organisatorische Einheiten vor: Verwal-
tung, Politik und zivilgesellschaftliche Organisationen. Andererseits gibt es verschie-
dene Sektoren bzw. Subsysteme wie Bildung, Wirtschaft, Arbeit, Gesundheit, kultu-
relle bzw. religiöse Gemeinschaften und Medien bzw. Öffentlichkeit, die teilweise
Überschneidungen zu den drei Organisationseinheiten implizieren, vor dem Hinter-
grund der späteren Auswahl der Stakeholder und der Handlungsfelder jedoch als
eigenständige Bereiche relevant sind.
Abbildung 1: Systematisierung der Stakeholder
a) Öffentliche Verwaltung:
Sportamt
Wohnungsamt
Ausländerbehörde
Ombudsstelle der Stadt Köln
Gesundheitsamt
Kommunales Integrationsmanagement (KIM Casemanager:innen)
Schulamt
Jugendamt
Zivilgesell-
schaftliche
Organisati
onen
Politik
Verwalt
ung
Bildungs-
sektor
Wirtschaft
und Arbeit
Gesundheits-
sektor
Kulturelle
und religiöse
Gemeinschaften
Medien und
Öffentlichkeit
38
Ordnungsamt (Innen- und Außendienst, Gewerbe- und Gastrobereich, IG
Gastro/DeHoga)
Kulturamt
Amt für Personal und Verwaltungsmanagement
Amt für Gleichstellung
Kolleg:innen mit Migrations- und Fluchthintergrund
Kommunalstelle Förderung und Anerkennung Bürgerschaftliches Engagement
(FABE)
b) Politik:
- Vertreter:innen der Parteien/der Fraktionen
- AG Behindertenpolitik der Stadt Köln
- AG Queerpolitik
- AG Politik der Stadt Köln
- AG Offene Türen
- Integrationsrat
- Jugendhilfeausschuss
- Senior:innenvertretungen
c) Soziale bzw. zivilgesellschaftliche Organisationen:
- Freie Wohlfahrtspflege und -verbände (Diakonisches Werk, Arbeiterwohlfahrt,
Caritasverband, Deutsches Rotes Kreuz, Der Paritätische Wohlfahrtsverband,
Zentralwohlfahrtsstelle der Juden)
- Stadtsportbund als Selbstorganisation der Sportvereine
- Scoring Girls
- Stadtjugendring Stadtjugendring
- Freiwilligenagentur (Ehrenamtsinitiativen der Flüchtlingsarbeit) Willkommens-
kultur durch Freiwilligenagentur und Ehrenamtskoordinator:innen
- Migrationsberatung für Erwachsene
- Jugendmigrationsdienst
- Frauenhäuser und Beratungsstellen für Frauen
- Organisationen der Seniorenarbeit
- Migranten(selbst)organisationen
- Zentrum für selbstbestimmtes Leben/Agisra
- Shahrzad e.V.
- Deutsch-Türkischer Verein (DTVK e.V.)
- Kölner Flüchtlingsrat
- Interkulturelle Zentren
- Beratungsstellen LSBTIQ
- Rom e.V.
- Lobby für Mädchen
- Kölner Arbeitskreis Bürgerschaftliches Engagement (KABE)
- Elternberatung
- SKF/SKM Vision e.V., Drogenhilfe
39
- Vringstreff (Obdachlosenhilfe)
- LVR Inklusion
- Autonome Zentren
d) Bildungssektor:
- Hochschulen
- Schulsozialarbeit:innen
- BAMF Sprachförderung
- Teilnehmer:innen der Integrationskurse
- Volkshochschulen
- Elternberatung
- Zentrum für Schule/Lehrer:innenausbildung (ZfSL)
e) Wirtschaft und Arbeitswelt:
- Arbeitgeberverband (IHK, HWK, Bündnis für Arbeit, Verband der Cellitinnen)
- Job-Center
- DGB
f) Gesundheits- und Sozialdienste:
- Krankenkassen
- Pflegedienste
- Ärzteschaft
- Sozialpsychologische Zentren
g) Kulturelle und religiöse Gemeinschaften:
- Rat der Religionen
- Religionsgemeinschaften
- Museen der Stadt Köln
- Festkomitee des Kölner Karneval, Kölner Karnevalsvereine
h) Öffentlichkeit und Medien
i) Weitere Einrichtungen/Bereiche:
- Anti-Diskriminierungsstellen
- Menschen mit Lotsenfunktion (die als erste Personen mit Geflüchteten in Kon-
takt kommen)
- Polizei
- Kriminalpräventiver Rat
- Marginalisierte Gruppen
- Menschen mit Behinderung
40
4 Handlungsfeldanalyse
4.1 Ergebnisse der Gruppeninterviews
4.1.1 Vertreter:innen der Verwaltung
Im Interview mit den Vertreter:innen der Verwaltung wurden vor allem die Stakehol-
der erfragt. Zum Thema „Handlungsfelder“ konnten aus Zeitgründen nur noch wenige
Ideen gesammelt werden.
Von den Vertreter:innen der Verwaltung wurden folgende Handlungsfelder bzw. Hin-
weise zu deren Rahmenbedingungen genannt, die im Kontext der Weiterentwicklung
des Konzepts der integrativen Stadtgesellschaft bearbeitet werden sollen:
Lebensphasen: Kindheit, Jugend, Erwachsene, Senior:innen etc.
Repräsentativität der Diversität in allen Handlungsfeldern
Interkulturelles Personalmanagement und -personalentwicklung als Teil der
allgemeinen Arbeitsmarktpolitik erforderlich, nicht nur in Bezug auf das Einstel-
lungsmanagement der Stadt Köln im öffentlichen Dienst (der öffentliche Dienst
ist allerdings an Tarifverträge gebunden im Gegensatz zu anderen Arbeitge-
bern)
Priorisierung der Handlungsfelder gemäß der Entwicklung einer postmigranti-
schen Stadtgesellschaft
Berücksichtigung der Themen, die im bisherigen Konzept bearbeitet wurden
Kein besonderes Augenmerk auf Menschen mit Migrationshintergrund lenken
(im Sinne der postmigrantischen Gesellschaft sollte das Konzept alle Bewoh-
ner:innen betreffen)
Barrierefrei Prozesse ermöglichen
Sprachfähigkeit der benachteiligten Personen fördern
4.1.2 Fachkräfte der Sozialen Arbeit und zivilgesellschaftlicher Organisa-
tionen
Von den Fachkräften der Sozialen Arbeit bzw. zivilgesellschaftlicher Organisationen
wurden folgende Handlungsfelder als bedeutsam eingeschätzt:
Schulische und außerschulische Bildungsangebote
Sprache
Armut
Gesundheit
Jugend
Kultur/Freizeit
(Aus-)Bildung und Arbeit
Sozialräumliche Aspekte/Gemeinwesenarbeit
41
Flucht
Wohnen
Obdachlosigkeit
Teilhabe/Partizipation
Pflege und Gesundheit
Hingewiesen wurde darauf, dass es möglicherweise Themen und Handlungsfelder
gibt, die wichtiger sind bzw. mehr Menschen betreffen als andere Themen und Hand-
lungsfelder. Eine Priorisierung der Themen und Handlungsfelder wäre deshalb ggf.
erforderlich. Dies könne auch bedeuten, mit einem oder wenigen Handlungsfeldern
konkret zu beginnen und sich anschließend auf weitere Handlungsfelder zu konzent-
rieren.
Vorgeschlagen wurde, die Handlungsfelder gemäß den Lebensphasen zu gliedern,
ähnlich wie dies auch im Kölner Lebenslagebericht angewendet wurde.
Erwähnt wurde auch, dass es möglicherweise Handlungsfelder gibt, die echte Quer-
schnittsthemen sind, die in der gesamten Stadtverwaltung thematisiert werden müs-
sen.
Empfohlen wurde zudem, die ausgewählten Handlungsfelder mit den Leitzielen des
zu entwickelnden Konzepts in Einklang zu bringen.
4.1.3 Zufällig ausgewählte Bürger:innen
Vor dem Hintergrund des lebensweltlich und biografisch orientierten Ansatzes des
Interviews mit dieser Zielgruppe wurden zahlreiche Themen genannt, die eine hohe
Relevanz für die Auswahl von Handlungsfeldern eines zukünftigen Konzepts besit-
zen. Die im Folgenden genannten Zitate und Zusammenfassungen verdeutlichen,
wie Kölner Bürger:innen über die für sie bedeutsamen Erfahrungen nachdenken und
in der Gruppe sprechen. Dabei ist zu beachten, dass es nicht das Ziel des Gruppen-
interviews war, Konsens herzustellen und insofern die Einzelnennungen auch eine
Spannbreite von Erfahrungen darstellen oder widersprüchlich sein können. Gerade
die Feinheiten der persönlichen Perspektiven können wichtige Impulse für die Set-
zung und Ausgestaltung der Handlungsfelder liefern.
Besonders relevante Themenbereiche im Rahmen dieses Gruppeninterviews waren
Anerkennung, Diskriminierung/Vorurteile/Rassismus, Kontakt, Bildung/Schule,
Sprachförderung, Enkulturation/Integration, Öffentlichkeitsarbeit und Toleranz als
Image und Wert. Im Folgenden werden die Themen aus Sicht der Teilnehmenden
näher erläutert:
Anerkennung
In unterschiedlichen Situationen des Gruppeninterviews wurde das Thema der ge-
genseitigen respektvollen Anerkennung angesprochen. Dabei wurde einerseits ganz
allgemein darauf Bezug genommen, dass die gegenseitige Empathie und der Res-
pekt voreinander unabdingbare Voraussetzungen für ein gutes Miteinander sind. An-
42
dererseits gab es auch Beiträge, in denen darauf hingewiesen wurde, dass es insbe-
sondere an Anerkennung der Leistung von Menschen mit Migrationsgeschichte für
die die lokale Gesellschaft mangelt:
„Genau, und andererseits sollte vielleicht für diejenigen, die hier wirklich,
die Arbeit leisten, eine Werbung gemacht werden. Es muss immer gesagt
werden, wir schaffen [es nur] mit diesen [einheimischen] Leuten nicht, weil
viele Arbeiten machen die Deutschen nicht, ehrlich gesagt. Schwere Arbei-
ten machen die Deutschen nicht. […] Es macht keinen Spaß, wenn man
sich nicht gut fühlt. (..) Das ist das Problem.“ (Person 6, Abs. 145)
Kontext und die Emotionalität, mit der diese Aussage formuliert wurde, lassen erken-
nen, wie groß auf der anderen Seite die Kränkung ist, wenn trotz erheblicher An-
strengungen im Integrationsprozess, in der Lebensbewältigung und kontinuierlicher
Leistung für die Gesellschaft dafür zu wenig Anerkennung gezeigt und empfunden
wird. Das hier erneut betont wird, dass Menschen mit Zuwanderungsgeschichte ins-
besondere wenig gewertschätzten und schlecht entlohnten Verhältnissen arbeiten,
darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch die Teilnehmenden der Gruppendis-
kussion als Lehrerin, Architektin, Industriearbeiter und anderweitig akademisch tätig
sind. Möglicherweise ist die empfundene Differenz zwischen der eigenen Leistung
und der mangelnden Anerkennung noch größer, je höher die eigene Position ist.
Auf einer ganz anderen Ebene wurde benannt, dass Anerkennung auch dadurch
ausgedrückt wird, wenn z.B. die in der Schule verwendete Literatur nicht ausschließ-
lich eurozentrisch ist, sondern auch die (migrationsgeschichtlichen) Realitäten der
Schüler:innen repräsentiert, z.B. in der Schulbibliothek.
Insgesamt wurde auch ein negatives Image des Themas Zuwanderung/ Migrations-
gesellschaft in den Medien bemängelt, was auch die mangelnde Anerkennung der
positiven Aspekte einer vielfältigen Gesellschaft ausdrücken würde.
Diskriminierung / Vorurteile / Rassismus
In der Gruppendiskussion wurden mehrere konkrete Umstände benannt, in denen
die Beteiligten Rassismus erleben:
generell in Bezug auf Sprache, wenn sie Deutsch mit Akzent oder eine der
in Deutschland wenig anerkannten Sprachen sprechen. Hier wurde sehr
schmerzhaft erfahren, dass in diesen Fällen ausschließlich auf die Form der
Sprache Bezug genommen und die Personen entsprechend abgewertet
werden. Dabei treten die Inhalte der Kommunikation völlig in den Hinter-
grund.
Im Zusammenhang mit Sprache wird auch benannt, dass eine schwache
sprachliche Verständigungsmöglichkeit dazu ausgenutzt wird z.B. Arbei-
ter:innen zu benachteiligen. Gleichzeitig wird die Macht von Sprache für die
Verteidigung der eigenen Rechte und Interessen herausgestellt:
43
„Ich komme nach Köln, gehe arbeiten. Bekomme einen Arbeitsvertrag und
da sehe ich, wie diese türkischen, die arbeiten wie die Wilden und spre-
chen kaum Deutsch. Die Vorarbeiter, die machen Witze über die, reden
so, du bist nur zum Arbeiten da, das, das, das. Und dann […] die Über-
stunden, dann geben die Geschenke, [und du denkst:] Was ist hier los?
[…] aber ich bin nicht von denen, ich kann diese Sprache sprechen. Da
redet man mit denen und später, die werden immer weniger, dann tut man
sich organisieren. Der kann mit dir nicht so umgehen.“ (Person 5, Pos.
102)
Sehr plastisch wurde von allen Beteiligten die erlebte Diskriminierung bei
der Wohnungssuche auf Grund des Namens benannt.
Aber auch bei der Vergabe von Ressourcen im Freizeitbereich, wie etwa bei
der Suche nach einem Platz im Schrebergarten, wurde Benachteiligung auf
Grund der Herkunft erfahren.
Es wird auch geschildert, dass allein die (Fremd)zuordnung zu bestimmten
Ländern einen erheblichen Statusunterschied ausmacht und zu entspre-
chender Diskriminierung führt. Dies wird an einem Beispiel beschrieben, in
dem eine bekannte Person der Interviewteilnehmer:in, mit der sie beruflich
Kontakt hat, ständig für eine Spanierin gehalten wird, obwohl sie aus Ru-
mänien kommt. Solange man dachte, sie sei aus Spanien, wurde sie
freundlich behandelt, sobald sie sich aber ‚outet‘, aus Rumänien zugewan-
dert zu sein, wird sie mit anti-romaistischen Vorurteilen konfrontiert, unter
denen sie auch im Herkunftsland schon zu leiden hatte.
Ein wichtiger Aspekt der Diskussion war auch, dass nahe Angehörige, wie eigene
Eltern oder Kinder Erfahrungen von offenem Rassismus machen, sich aber weniger
dagegen wehren können, was zu einem latenten Bedrohungsempfinden und zu gro-
ßer Sorge führt.
Kontakt
In Bezug auf den intensiveren Kontakt zwischen Menschen unterschiedlicher Her-
kunft werden verschiedene Aspekte genannt. Es wird positiv hervorgehoben, dass es
selbst bei einem einfachen Restaurantbesuch möglich ist, sich nicht nur bedienen zu
lassen, sondern auch Kontakte zu knüpfen und etwas über die dort arbeitenden
Menschen zu erfahren:
„Ja, ich kann das jetzt für die Restaurantszene, Cafés oder so, die ja auch
heute vielfältig in Migrationshintergrundmenschenhänden sind. Und wenn
man also auf die offen zugeht, das geht dann bis zu Freundschaften aus
allen möglichen Ländern und mit den Leuten spricht. Und nicht hier nur so,
ich bestell mein Essen, hier ist das Geld, ich gehe wieder raus, sondern
wirklich Interessierte […] Also es funktioniert, wenn man eben offen auf die
Leute zugeht und interessiert ist und etwas aus den Ländern wissen
44
möchte, die für uns ja fremd waren, kann ich nur sagen, da habe ich auch
nur positive Erfahrungen gemacht.“ (Person 3, Pos. 61).
Auch „große Kulturfeste“, zu denen auch der Karneval gezählt wird, werden als Mög-
lichkeit genannt, miteinander in Kontakt zu gelangen:
„Ich habe gerade noch gedacht, Kulturfeste zusammen feiern, auf jeden
Fall. Also ich als Kölner sehe da Karneval natürlich sehr groß. Vielleicht
schickt man jetzt nicht Migranten direkt auf die Zülpicher Straße. Aber
normalerweise, ich glaube irgendwie muss man Leute zusammenbringen
und Kontakt mit ihnen schaffen.“ (Pers. 4, Pos. 183).
Bildung / Schule
Es wird mehrfach betont, wie wichtig der schulische Kontext für die Integration ist.
Wenn Schüler:innen unterschiedlicher kultureller Prägungen sich gegenseitig ken-
nenlernen, könnten Freundschaften entstehen und ein interkulturelles Verständnis
wachsen. Allerdings gäbe es auch Herausforderungen: Teilweise separierten sich die
Gruppen in den größeren Schulen. Als Verbesserungsvorschläge werden mehr inter-
kulturelle Literatur und Medien in den Schulen sowie eine stärkere Einbindung von
Lehrer:innen, Eltern und Schüler:innen in Entscheidungsprozesse genannt.
Eine plastische Zusammenfassung einer individuellen Erfahrung im Schulsystem
zeigt folgendes Zitat:
„Wir kamen damals 1969, kam der erste, zweite Jahr, damals war das
Problem neu, da hat man die Kinder zusammengemischt, ein bisschen An-
fangsdeutsch beigebracht, und von der zweiten Klasse aus hat man die in
die deutsche Klasse eingeführt. Und später kam die Gesamtschule, eine
Rettung für diese Gastarbeiterfamilien. Da war der Werdegang leichter, je-
der hatte die Möglichkeit zu lernen. […] Ich meine jetzt eher die, die als
junge Erwachsene, die halt hier nicht mehr dieses Schulsystem, […] das
ist ja sehr schwer, und das trägt ja dann vielleicht zur Ausbeutung bei, weil
man über diese Leute so reden kann.“ (Person 5, Pos. 107).
Auch hier wird der Zusammenhang von Bildung, Sprache und Macht verdeutlicht.
Ein Teilaspekt ist auch, dass öffentliche Bibliotheken für Menschen mit bezogen auf
Deutschland geringen familiären Bildungsressourcen eine enorm wichtige Funktion
als Quelle für Wissen und Ort des Lernens haben.
Sprachförderung
Ein zentraler Aspekt der Bildung aus Sicht der Befragten ist die Sprachförderung.
Kinder, die in der Kita kaum Deutsch lernten, hätten in der Schule Schwierigkeiten.
Hier wird betont, dass die Stadt mehr Angebote schaffen und die Eltern in die Pflicht
nehmen müsse, damit die Kinder ausreichend Deutsch lernen könnten.
Die Sprachförderung der Kinder wird priorisiert gegenüber der Sprachförderung für
Erwachsene, weil darin größere Erfolgschancen gesehen werden, da Kinder noch
die Möglichkeit hätten, die Sprache perfekt zu lernen.
45
Auch hier wird der Aspekt der Diskriminierung derer benannt, die nicht akzentfrei
Deutsch sprechen (s.o.).
Die Bedeutung von Deutsch für die Teilhabechancen und das Verhältnis zur Her-
kunftssprache beschreibt eine Teilnehmende so:
„Aber sie müssen erst einmal die gleichen Voraussetzungen haben, damit
sie eine Chance haben auf den Arbeitsmarkt. […] Aber die gleiche Grund-
voraussetzung, dass sie überhaupt integriert werden können, ist eben erst
einmal die Sprache und auch die deutsche Kultur kennenzulernen. […]
Und natürlich […] die sollen schon noch ihre Muttersprache können. Bin
ich dafür, dass Sie mich jetzt richtig verstehen. Dass sie keine eigene Kul-
tur verleugnen sollen oder ihre eigene Sprache. Aber wenn Sie hierbleiben
möchten, dann werden Sie nicht daran vorbeikommen, Deutsch zu ler-
nen.“ (Person 8, Pos. 130).
Enkulturation / ‚Integration‘
Die Teilnehmenden betonen, wie wichtig es ist, dass Zugewanderte die Möglichkeit
haben, an (pop-)kulturellen Angeboten des Stadtlebens wie großen Sportveranstal-
tungen und großen Festen teilzunehmen, um „die deutsche Kultur kennenzulernen“.
Ein ‚Kulturpass‘, der Geflüchteten zur Verfügung gestanden habe, sei dafür ein gutes
Mittel. Im Zusammenhang mit der Anpassung an hiesige Verhältnisse wird auch ge-
nannt, dass es wichtig sei, die Gleichberechtigung von Männern und Frauen anzuer-
kennen.
Öffentlichkeitsarbeit
Insgesamt sollten aus Sicht der Befragten die städtische Öffentlichkeitsarbeit, aber
auch das medial vermittelte Bild einer migrantischen Gesellschaft – entgegen der
aktuellen Praxis – positiv dargestellt werden. Dabei sollen die Leistungen der migran-
tischen Bevölkerung gewürdigt werden (siehe „Anerkennung“), aber auch unange-
nehme Tatsachen nicht verschwiegen werden. Eine besondere Idee ist, auch social-
media zu nutzen, um positiv aufzuzeigen, wie Zusammenleben in Köln gelingt. Damit
sei vor allem die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen gut zu erreichen.
Toleranz als Image und als Wert
Das Image von Köln als „tolerante und weltoffene“ Stadt wird auch von Teilnehmen-
den so wahrgenommen, allerdings sei es wichtig, dieses Bild nicht als bloße Selbst-
bestätigung zu wiederholen, sondern auch als wirklichen Wert zu verstehen und in
Handlung umzusetzen.
Auch aus folgenden Handlungsfeldern wurden Themen und Situationen angespro-
chen, die aus Platzgründen hier nicht ausführlicher dargestellt werden können.
Interessenvertretung / Selbstorganisation
Arbeitswelt
Freizeit
Gesundheit
Polizei – Sicherheit
46
Religion
Kita
Sport
Vereine, Gruppen
Verwaltung
Wohnen
Um auch hier eine bessere Orientierung zu ermöglichen, ist eine Zusammenfassung
zentraler Handlungsfelder wichtig. Damit ist auch eine Hierarchisierung verbunden,
die zudem eine zielgerichtete Bearbeitung der Handlungsfelder priorisiert. Dies hängt
jedoch auch wiederum von der rechtlichen Situation der Menschen mit Migrationsge-
schichte ab. Für Asylbewerber:innen ist dieser Aspekt relevanter als für bereits ein-
gebürgerte Menschen mit Migrationsgeschichte. Als besonders fundamental erschei-
nen für alle jedoch die Handlungsfelder Gesundheit, Bildung und Sprache, Arbeit und
Wohnen. Dies sind zugleich die wesentlichen Aspekte der Lebenslage Aller. Eher als
sekundär sind die Förderung von Aspekten wie Freizeit, Sport und Religion. Aus
Sicht der Bürger:innen wurden Aspekte wie Diskriminierung, Anerkennung und Tole-
ranz formuliert, die im Rahmen der genannten Handlungsfelder besondere Beach-
tung finden sollten.
Auffällig war, dass sich die Vertreter:innen der Verwaltung und die Fachkräfte der
zivilgesellschaftlichen Organisationen sich in den Gruppeninterviews sehr offen zeig-
ten gegenüber dem Gebrauch bzw. der Verwendung des Begriffs der postmigranti-
schen Gesellschaft. Stellvertretend hierfür sei auf die Ausführungen eine:r Vertreter:in
der Verwaltung hingewiesen: „Wenn wir postmigrantisch denken, dann können wir
das ja nicht runterstufen auf diejenigen, die quasi selber betroffen sind, das liegt ja
nicht nur in deren Verantwortung, sondern ist ja ein gesamtgesellschaftliches Thema“
(Person 2, Pos.7). Vermutlich hängt dies u.a. damit zusammen, dass das KI diesen
Begriff bereits auf Tagungen und in Broschüren (vgl. ZMI-Magazin 2025) publik ge-
macht hat. Zudem ist bei den Gruppeninterviews deutlich geworden, dass es in bei-
den Gruppen (Verwaltung auf der einen und Fachkräfte der Sozialen Arbeit und zivil-
gesellschaftlicher Organisationen auf der anderen Seite) einen großen Respekt ge-
genüber der jeweiligen anderen Gruppe gibt, der sich darin zeigte, dass in beiden
Gruppeninterviews zahlreiche Vertreter:innen und Organisationen der jeweils ande-
ren Gruppe erwähnt und bzgl. der Bedeutung als zukünftige Stakeholder hoch einge-
schätzt wurden. Alle Beteiligten der Gruppeninterviews haben außerdem ein großes
Interesse an bzw. eine hohe Bereitschaft zur eigenen Mitwirkung bei der Weiterent-
wicklung des Konzepts zur integrativen Stadtgesellschaft signalisiert.
4.2 Handlungsfelder aus anderen Kommunen im Vergleich
Um weitere Impulse für die Auswahl relevanter Handlungsfelder zu erhalten, wurde
eine Zusammenstellung der Handlungsfelder anderer Kommunen angelegt40. Hier
40 Vgl. hierzu den Anhang 9.2 „Vergleichende Übersicht der Handlungsfelder“.
47
zeigte sich, dass die Handlungsfelder Bildung, Arbeit sowie Gesundheit und Pflege in
allen Kommunen aufgegriffen und benannt wurden, teilweise mit ergänzenden Begrif-
fen. In allen untersuchten Konzepten werden somit die zentralen Aspekte der Le-
benslage der Menschen (Gesundheit, Bildung, Arbeit) im Grunde regelmäßig als er-
forderliche Handlungsfelder genannt. Spezielle Aspekte wie Teilhabe, Kultur, Quartie-
re, Religion, Sport, Antidiskriminierung, IKO/Diversity, rechtliche Situation/Aufenthalt,
Inklusion, Sicherheit/Prävention, Wohnen, Alter, Jugendarbeit, MSO, Soziale Gerech-
tigkeit, Medien und Berichterstattung, Bürgerschaftliches Engagement, Wertediskurs
und Antiradikalisierung werden nicht in allen Konzepten berücksichtigt und teilweise
im Hierarchiegefüge auch eher als sekundär relevante Handlungsbereiche erwähnt.
So wurden z.B. die Themenfelder Teilhabe, Kultur sowie ein Bezug zu den Quartie-
ren in vier von fünf Kommunen bearbeitet, die Themen Sprache, Religion, Sport und
Antidiskriminierung immerhin noch in drei Kommunen berücksichtigt.
Im Vergleich zu den Handlungsfeldern, die im bisherigen Konzept der Stadt Köln ge-
nannt werden, fällt auf, dass – im Gegensatz zu den ausgewählten Handlungsfeldern
der anderen fünf Kommunen – nur das Handlungsfeld „Sprache“ nicht explizit be-
nannt wurde. Alle anderen wesentlichen Handlungsfelder finden sich auch bereits im
bisherigen Kölner Konzept von 2011.
Auch im Vergleich zu den in den Gruppeninterviews genannten Handlungsfeldern
werden im Grunde alle wesentlichen Handlungsfelder der anderen Kommunen und
auch die im bisherigen Kölner Konzept erwähnten Handlungsfelder als wichtig erach-
tet.
Es ist zu erkennen, dass der Zuschnitt der Handlungsfelder immer eine programma-
tische Komponente hat, da bestimmte Themen absichtlich in dieser oder jener Form
benannt oder nicht benannt werden, gleichzeitig aber auch pragmatische Überlegun-
gen wie z.B. die Umsetzbarkeit eine Rolle spielen.
48
5 Hinweise zur Prozessgestaltung
Über die Aufzählung von möglichen Stakeholdern und Handlungsfeldern hinaus wur-
den folgende Hinweise aus den Gruppeninterviews mit den Verteter:innen der Ver-
waltung und den Fachkräften der Sozialen Arbeit und zivilgesellschaftlicher Organisa-
tionen41 aufgenommen, die für die weitere Prozessgestaltung von Belang sind:
Vertreter:innen der Verwaltung
Von der Vertreter:innen der Verwaltung wurde zunächst darauf hingewiesen, dass die
Organisation der zukünftigen Prozesse sicherlich auch von den finanziellen Mitteln
der Stadt abhängt.
Aufmerksam gemacht wurde darauf, dass es wichtig sei, das zukünftige Integrations-
konzept in die allgemeine Strategie der Stadt (Kölner Stadtstrategie 2030plus) zu
integrieren.
Hingewiesen wurde auch darauf, dass die Ergebnisse der Aushandlungsprozesse
originalgetreu dokumentiert werden müssen; m.a.W. eine Überarbeitung durch
„fremde“ Personen ist problematisch, weil Inhalte verfälscht oder verzerrt dargestellt
werden könnten. Dazu erwähnt ein am ehemaligen Konzept beteiligter Stakeholder,
der eine Arbeitsgruppe moderiert hat, dass „…die Ausarbeitungen dann sprachlich
(…) von Fremden noch mal überarbeitet wurden, das war sehr ungünstig, das hat
dann zu Irritationen geführt, dass man nicht besonders gut dasteht als Moderator,
wenn das inhaltlich noch überarbeitet wird.“ (Person 3, Pos. 81).
Fachkräfte der Sozialen Arbeit und zivilgesellschaftlicher Orga-
nisationen
Zu Beginn wurde von dieser Gruppe problematisiert, dass der Auftrag für die Konzep-
tentwicklung an eine einzelne Verwaltungsstelle gebunden sei. Die Auftragsgestal-
tung durch ein einzelnes Amt innerhalb des komplexen Ämtergefüges der Stadt Köln
könnte dazu führen, dass andere Ämter ausgeschlossen würden. Dies könnte zu
dem Problem führen, dass die Wirksamkeit bzw. Partizipation einzelner Ämter bei der
Auftragsgestaltung eingeschränkt sei. Verzerrungen der Ergebnisse seien deshalb
nicht auszuschließen. Ein:e Teilnehmer:in konkretisiert dies: „Von der Wirksamkeit
haben wir da ein strukturelles Problem in Köln, das eben nicht alle Beteiligten sich
immer gleichermaßen einbringen können“. (Person 2, Pos. 2).
41 Im Gruppeninterview mit den engagierten Bürger:innen gab es keine direkten bzw. konkreten Hin-
weise zur weiteren Prozessgestaltung.
49
Erwähnt wurde auch, dass es ggf. sinnvoll bzw. erforderlich sein könnte, einzelne
Akteure nur punktuell einzubinden und nicht am gesamten Entwicklungsprozess zu
beteiligen.
Appelliert wurde auch daran, den Blick auch über die eigenen Stadtgrenzen zu wa-
gen bzw. Impulse aus anderen Entwicklungskonzepten zu berücksichtigen.
Eine Person wies darauf hin, dass man sich einig sein sollte, welches Steuerungs-
modell man anwendet, bevor man den Planungsprozess beginnt. Zudem sollten
schon laufende Prozesse der Bürgerbeteiligung der Stadt berücksichtigt werden.
Bei der Umsetzung sämtlicher Arbeitsschritte sollten barrierefrei Prozesse und die
Entfaltung von Diversität ermöglicht werden.
Eine weitere Person empfahl, nicht alle Handlungsfelder gleichzeitig zu entwickeln,
sondern exemplarisch mit einem zu beginnen, um die daraus gewonnen Erfahrungen
zu berücksichtigen, wenn weitere Handlungsfelder erarbeitet werden.
50
6 Zwischenfazit: Empfehlungen zu Stakehol-
dern, Handlungsfeldern und Konzepttitel
Sowohl die Eruierung des Forschungsstands durch die Literatur- und Dokumen-
tenanalyse als auch die vom Auftragsteam durchgeführten Gruppendiskussionen mit
den Vertreter:innen der Verwaltung, der zivilgesellschaftlichen Organisationen bzw.
den Vertreter:innen der Sozialen Arbeit und auch der engagierten Bürger:innen ha-
ben zahlreiche Stakeholder und Handlungsfelder für die Weiterentwicklung des Kon-
zepts der integrativen Stadtgesellschaft offenbart, sowie Hinweise auf die Terminolo-
gie in einem möglichen Konzepttitel ergeben. Die Ergebnisse beider Methoden zu-
sammenführend, gelangen die Autor:innen dieser Vorstudie zu folgenden Schlussfol-
gerungen:
Grundorientierung
In den Leitlinien zur Entwicklung des neuen Konzeptes sollten zwei Aspekte als zent-
ral angesehen werden: Gesellschaftliche Teilhabe und Abbau von Diskriminierungen.
Gesellschaftliche Teilhabe in allen Aspekten der Lebenslage garantiert eine struktu-
relle Gleichstellung von Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte. Nur über eine
Sicherstellung gesellschaftlicher Teilhabe kann zudem der Abbau von Diskriminie-
rungen sozusagen als Rückseite der Medaille sichergestellt werden. Gesellschaftli-
che Teilhabe und Abbau von Diskriminierungen sollten deshalb als Querschnittsthe-
men in allen Handlungsfeldern berücksichtigt werden. Auch das Thema der Anerken-
nung, das v.a. in den Berichten der befragten Bürger:innen eine hohe Bedeutung hat-
te, sollte zur Grundorientierung gehören. Damit ist die Anerkennung der individuellen
und gesellschaftlichen Leistung von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte ge-
meint, aber auch die Anerkennung der postmigrantischen Gesellschaft insgesamt
sowie von Vielfalt und Migration als Ressourcen für das Zusammenleben.
Handlungsfelder
Grundsätzlich sollte eine Priorisierung der Handlungsfelder und Stakeholder ange-
strebt werden. Auf Grundlage unserer Literatur- und Dokumentenanalyse sowie der
Analyse der Ergebnisse der Gruppendiskussionen erscheint es uns wichtig, eine we-
der zu hohe noch eine zu geringe Anzahl an Handlungsfeldern auszuarbeiten, um
einerseits Unübersichtlichkeit (bei zu hoher Anzahl) und andererseits Überkomplexi-
tät durch viele und unstimmige Unterebenen (bei zu geringer Anzahl) zu verhindern.
Vor diesem Hintergrund erscheint uns eine Anzahl von ca. acht bis zehn Handlungs-
feldern angemessen. Ein besonders wichtiges Handlungsfeld könnte aus unserer
Sicht z.B. die Bildung sein, weil sie als Grundstein für eine erfolgreiche gesellschaftli-
che Inklusion dient. Bildung beeinflusst nahezu alle anderen Aspekte der Lebensla-
ge, so dass sie eine herausragende Stellung einnehmen sollte. Weitere Handlungs-
felder wie (Aufenthalts-)Recht/Beratung, Anti-Diskriminierungsarbeit42, Sprache, Ge-
51
sundheit, Wirtschaft/Arbeit, Wohnen, Sport/Freizeit und IKÖ/Diversity erscheinen uns
ebenfalls als besonders wichtig für die Sicherstellung gesellschaftlicher Teilhabe.
Diese Handlungsfelder spielen auch in den entsprechenden Konzepten anderer
Städte eine zentrale Rolle. Der Abbau von Diskriminierung ist zum Einen als Quer-
schnittsthema anzusehen und – gerade deshalb – zum Anderen auch als ein eigenes
Handlungsfeld mit eigenständiger struktureller Verortung als Anti-
Diskriminierungsarbeit mit den entsprechenden Schwerpunkt-/Themensetzungen und
-zielen z.B. im Bereich Anti-Diskriminierungsberatung, Anti-Diskriminierungspolitik
etc.
Vergleichbar mit dem Handlungsfeld der Anti-Diskriminierungsarbeit sind auch Teil-
habe und Anerkennung gleichzeitig Handlungsfelder und Querschnittsthemen, die
jeweils auch in anderen Handlungsfeldern systematisch berücksichtigt werden soll-
ten.
In Bezug auf die Stadt Köln sehen die Autor:innen ebenso das Handlungsfeld Kul-
tur/Religion als zentrales Handlungsfeld mit einem besonderen Potential an, weil
Köln beispielsweise durch verschiedene Aktivitäten im Bereich der Erinnerungskultur
in der postmigrantischen Gesellschaft eine besondere Profilbildung aufweist.
Eine Strukturierung gemäß des Lebenslageberichts der Stadt Köln nach Lebenspha-
sen und Stadträumen erscheint uns in Bezug auf die Weiterentwicklung des Kon-
zepts der integrativen Stadtgesellschaft wenig zielführend, weil die institutionelle Pra-
xis eine andere ist. Im Kontext der Migrationsarbeit sind lebensphasenspezifische
oder räumlich orientierte Angebote eher die Ausnahme als die Regel.
Bei der konkreten Umsetzung könnte mit dem Handlungsfeld Bildung begonnen und
gemäß der in der Prozessskizze dargestellten Handlungsschritte verfahren werden
(vgl. Schritt „A.8 exemplarisches Handlungsfeld auswählen“ und „B Handlungsfeld
entwickeln“). Im erwähnten Reflexionsprozess sollten Erfolge bzw. Misserfolge des
Verfahrens gut dokumentiert werden, um zukünftige Fehler zu vermeiden. Im An-
schluss an einen ersten erfolgreichen Durchgang der Erarbeitung eines Handlungs-
felds sollte mit weiteren Handlungsfeldern gemäß der präsentierten Prozess-Skizze
fortgefahren werden.
Stakeholder
Der Begriff „Stakeholder“ bezeichnet „Beteiligte und Betroffene“ an einem Prozess
insofern diese je nach Ausgestaltung der Aktivitäten etwas zu „gewinnen“ oder „ver-
lieren“ haben43. Daher sollten sowohl diejenigen in den verschiedenen Gremien
(Aufbaugruppe, Handlungsfeldgruppe, zentrale Koordinierung, s.u.) und Konferenzen
einbezogen werden, die für die Gestaltung der jeweiligen Thematiken per Wahl und
Auftrag zuständig sind (Politik und Verwaltung), diejenigen, die im Rahmen der So-
zialen Arbeit und zivilgesellschaftlicher Selbstorganisation planend und handelnd ge-
stalten, sowie diejenigen, die als Organisationen, Personengruppen und Einzelper-
43 vgl. Eval-Wiki: Glossar der Evaluation, https://eval-
wiki.org/glossar/Stakeholder_(eines_Programms) (Abruf am 23.06.2025).
52
sonen von den Auswirkungen dieses Handelns betroffen sind. Im Falle dieses Kon-
zeptes ist die letztgenannte Gruppe die gesamte Stadtgesellschaft, wobei jeweils
nach Grad der Betroffenheit priorisiert werden sollte.
Vertreter:innen der entsprechenden Verwaltungsstellen, der Politik, der Sozialen Ar-
beit und zivilgesellschaftlicher Organisationen und vor allem die Betroffenengruppen
sollten bei der Erarbeitung des Gesamtkonzeptes und eines jeden Handlungsfelds
„gesetzt“ sein.
Weitere Stakeholder erschließen sich durch Kriterien wie Größe und Spezifik der
Gruppe, deren Interessen sie vertreten, Erfahrung, Motivation, Zuverlässigkeit und
Ausdauer. Engagierte Bürger:innen sollten trotz hohem Organisationsaufwand (Da-
tenschutzrichtlinien) einbezogen werden. Die konkrete Auswahl kann letztlich nur
durch die Mitglieder der Aufbau- bzw. zentralen Koordinierungsgruppe erfolgen und
sollte auf Basis der mit der Vorstudie vorgelegten Analysen und aktueller Feldexper-
tise durchgeführt werden. Die Begleitung der Arbeit durch eine diversitätssensible
und diskriminierungskritische Begleitgruppe kann auch in Bezug auf die Gruppenzu-
sammensetzung dazu beitragen, den Leitlinien von Teilhabe und Antidiskriminierung
gerecht zu werden. Gleichzeitig ist bei der personalen Besetzung mit Stakeholdern
darauf zu achten, dass sich darunter auch bereits erfahrene Mitstreiter:innen finden.
Empfehlenswert ist, auch die reflektierte Erfahrung von Personen einzubeziehen, die
an der Steuerung des ersten Konzeptes von 2011 beteiligt waren.
Terminologie im Konzepttitel
In Bezug auf den Titel des neuen Konzepts sollten die aktuellen Erkenntnisse der
kritischen Migrationsforschung berücksichtigt werden, die auch bei den Vertre-
ter:innen der drei Gruppendiskussionen Kenntnis, Achtung und Respekt finden. Statt
den problematischen Begriff der Integration zu bemühen, ist empfehlenswert, die Be-
zeichnung „Partizipation in der postmigrantischen Stadtgesellschaft“ im Titel des
Konzeptes zu führen. Aus unserer Sicht beschreibt das Konzept der postmigranti-
schen Gesellschaft umfassende, differenzierte und inhaltlich zutreffende gesellschaft-
liche Aushandlungsprozesse, Ambivalenzen, aber auch Potenziale, die mit einer
durch Migration gekennzeichneten Gesellschaftsstruktur einhergehen. Zudem ver-
mag das Konzept den gesellschaftlichen Umstand der Migration als Normalität bes-
ser auszudrücken als andere Konzepte.
53
7 Weitere Prozessgestaltung
Ein Ergebnis dieser Vorstudie ist ein detaillierter Vorschlag für den weiteren Arbeits-
prozess zur Erstellung eines neuen Konzeptes, der in diesem Kapitel vorgestellt wird.
Bei der Erarbeitung wurden Erkenntnisse aus der Literatur- und Dokumentenanalyse,
den Gruppendiskussionen und der Organisationsentwicklungserfahrung der Au-
tor:innen systematisch einbezogen44.
Die Entwicklung des neuen Konzeptes für die integrative Stadtgesellschaft wurde in
drei Phasen geplant, deren erste Phase mit der Fertigstellung dieser Vorstudie abge-
schlossen ist. Im Folgenden wird in Form einer „Prozess-Skizze“ aufgezeigt, wie in
der zweiten Phase Entwicklung, Strukturen und Prozesse eines neuen Konzeptes
aufgebaut werden können (Abschnitt A). Darin enthalten ist die exemplarische Ent-
wicklung eines Handlungsfeldes, die separat in Abschnitt B beschrieben wird. Darauf
folgt als dritte Phase die Beschreibung der zirkulären Umsetzungsphase in Form ei-
ner „Prozesslandkarte“. Diese Umsetzungsphase soll dauerhaft fortgeführt werden
und umfasst auch die Entwicklung weiterer und die Fortschreibung schon bestehen-
der Handlungsfelder (HF).
Dieser eigenständige Abschnitt B ist damit zu begründen, dass der Aufbau eines
Handlungsfeldes sowohl in exemplarischer Form in der Aufbauphase als auch der
Aufbau der weiteren Handlungsfelder in der zirkulären Umsetzungsphase maßgeb-
lich den gleichen Schritten folgen sollte. Entsprechend erscheinen die Prozessschrit-
te sowohl in der Übersicht zum Aufbauprozess (A) als auch in der Übersicht zum zir-
kulären Umsetzungsprozess (C).
A. Aufbauprozess
Der Aufbau des dynamischen Konzeptes benötigt einen eigenständigen Entwick-
lungsprozess. Zentrale Akteure sind hier die Aufbaugruppe, die den gesamten Auf-
bauprozess steuert und verantwortet, eine diversitätssensible und diskriminierungs-
kritische Begleitgruppe (DDB), eine exemplarische Handlungsfeldgruppe und eine
externe Prozessbegleitung. Jede der genannten Gruppen sollte eine abgestimmte
Struktur und eine Leitungsperson inkl. stellvertretender Leitungsperson haben, die
auch für die Kommunikation zwischen den unterschiedlichen Akteur:innen verant-
wortlich sind.
Nach den Vorgaben des Ratsbeschlusses soll der gesamte Aufbau- sowie Umset-
zungsprozess partizipativ, rassismuskritisch, übersichtlich, schlank und agil organi-
siert werden. Diese Kriterien für die Prozessqualität sind in allen folgenden Schritten
regelmäßig zu reflektieren und der Prozess daraufhin auszurichten.
Sämtliche Prozessschritte werden im Folgenden umrissen. Einen Überblick zu den
einzelnen Prozessschritten bietet folgende Abbildung:
44 vgl. Abschnitt 1.3. Um den Lesefluss nicht unnötig zu erschweren, werden die jeweiligen Empfe h-
lungen in den folgenden Beschreibungen nicht einzeln benannt
54
Abbildung 2:
55
A.1 Aufbaugruppe und -leitung
Die Aufbaugruppe verantwortet den gesamten Aufbauprozess mit allen im Folgenden
dargestellten Schritten (vgl. Abb. 2). Dazu stellt sie mit Hilfe der externen Prozessbe-
gleitung einen entsprechenden Zeit- und Arbeitsplan auf, der die Ressourcen aller
Beteiligten angemessen berücksichtigt. Ihre Arbeit ist beendet, wenn sie als letzten
Schritt die Landkarte (=detaillierte Prozessbeschreibung) für den zirkulären Umset-
zungsprozess final definiert hat und die dann folgende, dauerhaft arbeitende zentrale
Koordinierung eingesetzt ist. Die Aufbaugruppe ist ein Arbeitsteam mit den fachlichen
Schwerpunkten der Prozessentwicklung und Gestaltung der postmigrantischen Ge-
sellschaft, welches handlungsfeldübergreifend plant. Es empfiehlt sich eine kontinu-
ierliche personelle Besetzung durch fachkundige Vertreter:innen der unterschiedli-
chen Betroffenen- und Beteiligtengruppen (Stakeholder), die mit einem Mandat ver-
sehen kooperativ das Konzept entwickeln:
o Amt für Integration und Vielfalt
o Integrationsrat
o Wohlfahrtsverbände
o Koordinierung der Interkulturellen Zentren
o Auswahl von Person(en), die die Konzeptentwicklung 2011 maßgeblich
begleitet haben
o städtische Stabs- und Strategiestellen
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
Stabsstelle Digitalisierung
Verantwortliche für das Arbeitsprogramm der Verwaltungsspitze
Verantwortliche für den Prozess perspektiven 2030+
Innovationsbüro der Stadt Köln
Überlegenswert ist, ob auch eine direkte Vertretung von migrantisch geprägten Or-
ganisationen (MO), z.B. durch eine Dachorganisation, hinzugezogen wird oder auch
eine Vertreter:in des Runden Tischs Integration.
Die Aufbaugruppe hat folgende Aufgaben, bei denen sie durch die externe Prozess-
begleitung durch Vorbereitung, Moderation und Dokumentation der Sitzungen, sowie
übergreifende Beratung unterstützt wird:
Steuerung und Begleitung des gesamten Aufbauprozesses
Entscheidung über wesentliche Grundsätze des neuen Konzeptes
Vorbereitung von Entscheidungen durch Feedback aus anderen Gremien/
Veranstaltungen
Rückkopplung des Prozesses an die beteiligten Organisationen
in Kooperation mit dem KI: Gestaltung von Großveranstaltungen wie z.B. der
Konferenz interkulturelles Köln (KiK)
Einberufung von Handlungsfeldkonferenzen
Entwicklung der digitalen Konzeptplattform
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Rückmeldungen aus der diversitätssensiblen/ diskriminierungskritischen Be-
gleitgruppe (DDB) entgegennehmen und Schlussfolgerungen für den weiteren
Prozessverlauf ziehen.
Die Aufbaugruppe hat eine Leitungsperson sowie eine stellvertretende Leitungsper-
son, die mit der Moderation der externen Prozessbegleitung die Sitzungen inhaltlich
vorbereitet und auswertet sowie zentrale Ansprechperson für die interne und externe
Kommunikation der Gruppe ist. Die Aufbaugruppe bestimmt ihre Aufgabenteilung
unter den Mitgliedern selbständig. Bestimmte Teilaufgaben können an externe Akteu-
re delegiert werden, wie die technische Umsetzung der digitalen Konzeptplattform.
Die Mitglieder der Aufbaugruppe kommunizieren wesentliche Punkte der Arbeit in die
Organisationen, die sie vertreten, und bringen Impulse aus den Organisationen mit in
die Arbeit ein.
A.2 Externe Prozessbegleitung
Da Strukturen, Abläufe und Arbeitsweisen im neuen Konzept von Grund auf neu auf-
gebaut werden sollen, ist es wichtig, dass die genannten Akteure sich auf die vielfäl-
tigen prozessbezogenen, zielbezogenen und inhaltlichen Aspekte konzentrieren kön-
nen. Dazu empfiehlt es sich, eine kontinuierliche externe Prozessbegleitung für den
gesamten Aufbauprozess zu engagieren, die zur Aufgabe hat, die hier skizzierten
Prozessschritte zu begleiten, etwa durch Moderation, Vor- und Nachbereitung der
Aufbaugruppentreffen, externe Beratung und Zwischenabsprachen mit den Verant-
wortlichen und Dokumentation der jeweiligen Ergebnisse. Die Prozessbegleitung soll-
te das Ziel und den dann vereinbarten Zeitplan des Aufbauprozesses klar im Blick
haben, aber auch die Flexibilität, in Dialog zunächst mit den Auftraggebenden, später
mit der Aufbaugruppe den Entwicklungsprozess den aktuellen Bedarfen anzupassen.
Sie benötigt bei der Prozessbegleitung neben fundierten Kenntnissen über den Auf-
bau kommunaler Netzwerkkonzepte insbesondere Diversitätskompetenzen und ein
diskriminierungskritisches Bewusstsein, da sich die im Themenfeld angesiedelten
Prozesse auch im Aufbau des neuen Konzeptes spiegeln werden. In begrenztem
Rahmen kann die Prozessbegleitung auch Konflikte zwischen den unterschiedlichen
Beteiligten moderieren, sofern sie dazu von diesen mandatiert wird.
A.3 Diversitätssensible/ Diskriminierungskritische Begleitgruppe (DDB)
Um dem übergreifend formulierten Anspruch gerecht zu werden, das Konzept ras-
sismuskritisch zu entwickeln, ist es dringend zu empfehlen, eine von den üblichen
Arbeitsstrukturen unabhängige, fachkundige Gruppe einzurichten, die aus ihrer Fa-
chexpertise für soziale Vielfalt (Diversität) und Diskriminierungsprozesse heraus den
gesamten Prozess kritisch-unterstützend begleitet. Diese Gruppe sollte zeitgleich mit
der Aufbaugruppe etabliert werden. Ihre Mitglieder sollten nicht anderweitig in Orga-
nisationen oder Interessengruppen eingebunden sein, die am Konzept mitwirken, um
57
Interessenkonflikte zu vermeiden. Ein- oder zwei Mitglieder der Gruppe werden zu
allen Sitzungen und Veranstaltungen, die während des Aufbauprozesses stattfinden,
eingeladen. Die Gruppe arbeitet unabhängig, nicht weisungsgebunden im fest defi-
nierten Rahmen, indem sie Feedback zu folgenden Fragen gibt, ohne eigene Ent-
scheidungsmacht zu haben:
Was sind die Chancen der sozialen Vielfalt in dieser Situation?
Welche Machtunterschiede sind wirksam?
Welche Diskriminierungsmechanismen (individuell/ institutionell/ strukturell/
diskursiv) sind wirksam?
Für die unterschiedlichen Veranstaltungsformate (Sitzung der Aufbaugruppe, Sitzung
einer Handlungsfeldgruppe, Großveranstaltung) sind jeweils geeignete Formate der
Rückmeldung zu finden.
A.4 Gründungsphase
Die Initiator:innen des Konzeptes laden die unter „Aufbaugruppe“ genannten Ak-
teur:innen zu einem ersten Gründungstreffen ein. Hier werden folgende Festlegun-
gen getroffen, die durch die Antwort auf die genannte Frage konkretisiert werden:
Selbstverständnis/ Identität der Aufbaugruppe
Wer sind wir? (z.B. ein freiwilliger Zusammenschluss (Netzwerk/ Bündnis) aus Ver-
waltung/ Zivilgesellschaft, Organisationen/ öffentliche Träger ODER eine Arbeits-
gruppe der Stadtverwaltung mit beratender Stimme aus Verbänden/ Zivilgesellschaft,
ODER …
Zielgruppe(n) des Konzeptes
Für wen ist das Konzept? Welche Zielgruppen profitieren davon? Welche sollen ein-
bezogen werden? Die Arbeit welcher Akteure wird beeinflusst? Wie verbindlich sind
die Festlegungen für welche Akteure?
Gegenstand des Konzeptes
Was genau beschreibt das Konzept (z.B. Vision, Leitlinien, IST-Stand, Akteur:innen,
Ziele, Maßnahmen)?
Welchen Themenbereich beschreibt das Konzept? (z.B. postmigrantische Gesell-
schaft ODER Integration ODER Diversität)
Nutzen der eigenen Beteiligung an diesem Netzwerk/ Bündnis
Falls die Aufbaugruppe sich als Bündnis versteht: welchen Nutzen erwarten sich alle
Beteiligten vom gemeinsamen Aufbau eines neuen Konzeptes?
Leitung und Arbeitsweise
Die Gruppe wählt eine Leitung und stellvertretende Leitung, bzw. bestätigt diese Pos-
ten, sofern diese von den Initiator:innen vorgegeben werden. Sie definiert ihren Ar-
beitsrhythmus und die Modalitäten der Arbeitssitzungen wie Erstellung der Tagesord-
58
nung, Einladung, Ort und Dauer der Treffen, Regeln für die Entscheidungsfindung,
Moderation, Protokoll, Erledigung von Aufgaben und Aufgabencontrolling.
Wenn die Aufbaugruppe wie vorgeschlagen aus den Vertreter:innen verschiedener
Gremien und Organisationen zusammengesetzt ist, empfiehlt es sich, auf Grundlage
der schriftlichen Fixierung der genannten (und ggf. weiterer) Aspekte einen Arbeits-
kontrakt zu schließen, dem alle Beteiligten zustimmen, sofern sie sich unter diesen
Bedingungen am Aufbau des neuen Konzeptes beteiligen möchten.
Anspruch sollte sein, dass alle an der Aufbaugruppe Beteiligten das Konzept von
Beginn an mittragen darin repräsentiert sind, sich selbst und einander verpflichten
und für die Umsetzung der getroffenen Entscheidungen im Rahmen des Handlungs-
spielraums ihrer eigenen Organisation sorgen.
A.5 Schnittstellen klären
Das neue Konzept für eine integrative Stadtgesellschaft steht in Nachbarschaft und
Zusammenhang mit verschiedenen Konzepten, Berichterstattungen und Beteili-
gungsverfahren, die sich auf das Zusammenleben der gesamten Stadtgesellschaft
beziehen. Es gilt zu identifizieren, welche weiteren Konzepte aktuell relevant sind
und wie der Stand ist. In der Folge sollten im Dialog mit den jeweiligen Akteur:innen
Schnittstellen bzw. Abgrenzungen zu diesen Prozessen definiert werden. Folgende
Prozesse sind nach derzeitigem Stand relevant (vgl. Abschnitt 2.4.2 „Strukturen in
Köln im Hinblick auf Migration und Diversität“ ):
Kommunales Integrationsmanagement
„Das Kommunale Integrationsmanagement versteht sich
als integriertes Steuerungskonzept, mit dem die vielfältigen Angebote und Leistungen
in der Integrationsarbeit innerhalb und außerhalb der Kommunalverwaltung koordi-
niert und einheitlich ausgerichtet werden sollen.“ (vgl. Stadt Köln, 2025). Auf Basis
dieser Beschreibung des landesgeförderten Programmes ist offensichtlich, dass hier
eine enge Abstimmung bzgl. struktureller, zielorientierter und personeller Über-
schneidungen erfolgen muss. Z.B. könnten Erkenntnisse aus der Arbeit mit „genera-
tiven Fällen“ aus dem Case Management auch in die zentrale Koordinierung des
Konzeptes einfließen und zum Aufbau neuer oder der Entwicklung bestehender
Handlungsfelder beitragen.
Lebenslagenbericht
Da der erstmals im Jahr 2020 veröffentlichte Kölner Lebenslagenbericht eine wichti-
ge Datengrundlage für die Beschreibung der sozial vielfältigen Stadtgesellschaft lie-
fert und gerade aktualisiert wird, ist auch hier angeraten, sich mit Aufbau und Struktu-
rierung auseinanderzusetzen, um ggf. eine passende Strukturierung des neuen Kon-
zeptes zu entwickeln.
Städtische Gesamtstrategie „perspektive 2030+“
Auch ein Abgleich und eine enge Rückbindung mit der aktuell gültigen Gesamtstra-
tegie der Stadtverwaltung ist angeraten, da sich schon jetzt auf Zielebene mehrere
59
Überschneidungen mit den erwartbaren Zielen des Konzeptes für die integrative
Stadtgesellschaft zeigen.
Stabsstelle Digitalisierung
Da das zu erarbeitende Konzept zur integrativen Stadtgesellschaft in einer digitalen
Plattform umfangreich abgebildet werden soll, empfiehlt es sich, die Stabsstelle Digi-
talisierung der Stadtverwaltung einzubinden und entsprechende Schnittstellen so-
wohl auf inhaltlicher wie technischer Ebene zu klären.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Wenn das Konzept unter Beteiligung der Öffentlichkeit der Kölner Stadtgesellschaft
erstellt werden soll, ist es sinnvoll, die Leitlinien zur Öffentlichkeitsbeteiligung zu be-
rücksichtigen, die ein gemeinsames Ergebnis der Kölner Stadtgesellschaft, Politik
und Verwaltung sind. (vgl. Stadt Köln, 2023). Obwohl momentan kein formaler Be-
schluss zur Durchführung eines freiwilligen Beteiligungsverfahrens vorliegt, sollte mit
dem Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadtverwaltung dennoch geklärt werden,
welche Beteiligungselemente aktuell erprobt sind und gut funktionieren, um im Rah-
men der Konzeptentwicklung ggf. darauf zurückgreifen zu können. Auch der Verlauf
des aktuell durchgeführten ersten Kölner Bürger:innenrates (vgl. Stadt Köln 2025d)
sollte mit den für die Durchführung verantwortlichen Personen reflektiert werden und
Erkenntnisse aus diesem Prozess auch in die Konzeptentwicklung einfließen (vgl.
Abschnitt „Bürger:innenanhörung“ im Kapitel „Entwicklung eines Handlungsfeldes“).
Interkommunale/ Internationale Zusammenarbeit
Auch die Kooperation und der fachliche Austausch mit anderen Kommunen, die sich
in vergleichbarer Weise mit Konzepten der integrativen Stadtgesellschaft beschäfti-
gen, sollte unbedingt aufrechterhalten und ggf. intensiviert werden, um Innovati-
onsimpulse zu erhalten und Synergieeffekte zu ermöglichen. Auf empirischer Basis
ist hier nochmals auf die von der Stadt Köln selbst beauftragte Studie „Impulse für
Innovationen in der Migrations- und Integrationsarbeit“ (Farrokhzad/Kluß et al 2017)
hinzuweisen, die eine Analyse der Steuerungsstrukturen in sechs Mittel- und Groß-
städten zusammenstellt und zusätzlich einen Fokus auf die drei Handlungsfelder
Flucht, Mehrsprachigkeit in Kitas und Antidiskriminierungsarbeit richtet.
Diversitätskonzept
Auch das Diversitätskonzept von 2020, in dem u.a. die strategische Ausrichtung der
Diversitätspolitik der Stadt festgelegt ist, sollte als Bezugspunkt für das hier zu entwi-
ckelnde, auf die postmigrantische Gesellschaft bezogene Konzept reflektiert werden.
A.6 Ausrichtung bestimmen
Zu den vier in der Überschrift genannten Stichworten sollte auf Grundlage der Refle-
xion der bisherigen und benachbarten Konzepte sowie der Zukunftsorientierung des
neuen Konzeptes eine gründliche Diskussion und klare Festlegung durch die Auf-
baugruppe erfolgen. Wenn möglich, ist es gerade in der Aufbauphase sinnvoll, auch
60
hier weitere wesentliche Stakeholder einzubeziehen, um einen guten Konsens über
die Grundlagen des neuen Konzeptes zu erzielen, auf dem die Planungen der Hand-
lungsfelder aufbauen können.
Leitlinien
Bei der Erarbeitung des Konzeptes zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft
hat der entsprechende Beirat in seiner ersten Sitzung „Leitlinien für die Erarbeitung
des Kölner Integrationskonzeptes“ (vgl. Stadt Köln, 2008) beschlossen. Darin sind
größtenteils axiomatisch formulierte Aussagen über den damaligen Leitbegriff der
„Integration“ festgehalten (vgl. Abschnitt 2.3 Kritische Reflexionen des Integrations-
begriffs und neuere Konzepte im Fachdiskurs), aber auch „versteckte“ Leitziele des
Konzeptes. Für die Aufbaugruppe ist es sinnvoll, sich mit diesen Leitlinien reflektie-
rend zu beschäftigen und in der Folge eigene Leitlinien zu entwickeln, die den Kon-
sens der Gruppe zu relevanten Grundkonzepten wie Integration, Migration, Diversity,
Intersektionalität, postmigrantische Gesellschaft in sehr knapper Form zum Ausdruck
bringt. Diese Leitlinien dienen den weiteren beteiligten Personen und Gruppen als
dauerhafte Orientierung ihrer Arbeitsprozesse. Programmatische Leitziele sollten
analytisch getrennt von den Leitlinien der Prozessgestaltung formuliert werden (s.u.).
Vision
In der Vision des neuen Konzeptes wird in wenigen Sätzen festgehalten, welchen
langfristigen, dauerhaften Zustand alle Beteiligten mit der Planung und Umsetzung
des Konzeptes anstreben. Hier werden Aussagen über ganz übergreifende Zielzu-
stände in Bezug auf das Zusammenleben in der vielfältigen Stadtgesellschaft getrof-
fen. Diese Vision sollte anschlussfähig sein an Zielvorstellungen und Visionen, die in
anderen Konzepten der Stadt formuliert werden und möglichst breit getragen wer-
den.
Leitziele
Im Gegensatz zu den oben beschriebenen Leitlinien, die Aussagen über den Erarbei-
tungsprozess beinhalten, sollten in den Leitzielen handlungsfeldübergreifende Ziel-
vorstellungen festgehalten werden. Diese stehen im Grad der Konkretisierung zwi-
schen der zuvor formulierten Vision, an die sie anknüpfen, und den in den Hand-
lungsfeldern konkret auf das jeweilige Thema zu formulierenden Handlungsfeldzie-
len. Die Leitziele sollten möglichst alle übergreifenden Zielvorstellungen inhaltlich
abbilden, ohne dabei zu detailliert zu werden, um eine schlanke Struktur zu ermögli-
chen und über einen Zeithorizont von etwa 10 Jahren Gültigkeit bewahren zu kön-
nen. Auf dieser Zielebene ist es nicht nötig oder sinnvoll, konkrete Maßnahmen,
Messkriterien und Indikatoren der Zielerreichung festzulegen, da die Leitziele in
Kombination mit der Vision hauptsächlich der gegenseitigen Verständigung der Ak-
teure, Kommunikation in die Öffentlichkeit und der Ausrichtung aller Handlungsfelder
auf diese Ziele hin dienen.
Terminologien
Im Laufe der 80-jährigen Geschichte der Migration in der Bundesrepublik Deutsch-
land und dem zusammenwachsenden Europa haben sich sowohl auf Ebene der zu-
61
gehörigen Sozial- und Politikwissenschaft, der Politik, Verwaltung, der zivilgesell-
schaftlichen Organisationen und der Bevölkerung im allgemeinen stark unterschiedli-
che Begriffe für die relevanten Gruppen und Prozesse entwickelt. Gleichzeitig sind
die verwendeten Begrifflichkeiten auch zielgebend, bestimmen Sprechen und Den-
ken und sind gleichzeitig Ausdruck einer Positionierung in den vielfältigen Diskursen.
Dabei spielt die Funktion der Repräsentanz und Identifikation mit bestimmten Begrif-
fen eine große Rolle: Wer fühlt sich durch welche Begrifflichkeiten „gemeint“, über-
haupt angesprochen und erkennt, dass er:sie Akteur:in bzw. Adressat:in dieses Kon-
zeptes ist? Wer fühlt sich positiv einbezogen oder wer negativ markiert? Welches
Verständnis von Prozesssteuerung, -leitung und Partizipation wird durch die Benen-
nung der zentralen Gruppen durch deren Benennung ausgedrückt? Wie werden die
Leitungspersonen dieser Gruppen benannt, wenn es sich dem Grundsatz nach nicht
um einen Prozess handelt, der allein der Verwaltungslogik folgt, sondern einer Netz-
werklogik? Heißt es dann Steuerung, Koordinierung, Netzwerkmanagement, …?
Welche Begriffe sind für welche Beteiligten gebräuchlich, anschlussfähig und werden
leicht verstanden? Heißt es dann Arbeitsgruppe, Arbeitskreis oder Innovationszirkel?
Mit diesen Fragen als Reflexionsanregung sollten Namen für folgende Aspek-
te/Gruppen/Positionen möglichst von den beteiligten Personengruppen selbst ge-
wählt werden, die in dieser Prozess-Skizze zunächst provisorisch benannt werden,
um überhaupt sprechfähig zu sein.
A.7 Handlungsfelder zuschneiden
In allen bei der Analyse berücksichtigen Entwicklungskonzepten, die komplexere ge-
sellschaftliche Prozesse abbilden und fördern sollen, werden Handlungsfelder unter-
schieden, um den großen Umfang von Zielen, Maßnahmen und Akteur:innen zu
strukturieren und damit in der Kommunikation untereinander und in der Steuerung
handhabbar zu machen. Zuschnitt und Struktur der Handlungsfelder stellen also ei-
nen wesentlichen Gestaltungsaspekt für das zukünftige Konzept einer integrativen
Stadtgesellschaft dar und müssen daher als Grundlage für die Handlungsfeldentwick-
lung entschieden werden. Hinweise zur bisherigen Praxis und Empfehlungen finden
sich in Kapitel 3 zum Thema Stakeholderanalyse und in Kapitel 4 zum Thema Hand-
lungsfeldanalyse.
A.8 Exemplarisches Handlungsfeld auswählen
Im Rahmen des Aufbauprozesses ist vorgesehen, dass mindestens ein Handlungs-
feld exemplarisch aufgebaut wird. Nur wenn die Ressourcen es zulassen, könnte
parallel ein zweites Handlungsfeld aufgebaut werden, wobei in diesem Fall ein inhalt-
lich festgelegtes Handlungsfeld (Gesundheit, Bildung, Sprache, etc…) und ein über-
greifendes Handlungsfeld (Antidiskriminierung, Anerkennung, Rechtliche Situation…)
behandelt werden sollten, um den Entwicklungsprozess für beide Arten zu erproben.
Die Auswahl des exemplarischen Handlungsfeldes sollte kriteriengeleitet geschehen,
62
etwa anhand der aktuellen politischen Relevanz eines Handlungsfeldes, dem grob
geschätzten Aktualisierungsstand („veraltete“ Handlungsfelder zuerst), der erwarte-
ten Wirksamkeit, wenn das Handlungsfeld bearbeitet wird, oder auch einer Abschät-
zung darüber, wie schnell das Handlungsfeld für einen exemplarischen Durchlauf zu
bewältigen ist (nicht zu klein und nicht zu groß). Die Auswahl sollte durch die Aufbau-
gruppe getroffen werden, die das Feedback über eine Priorisierung z.B. aus einer
Kick-off Veranstaltung einbezieht.
A.9 Handlungsfeld exemplarisch entwickeln
Die Entwicklung des exemplarischen Handlungsfeldes erfolgt in den Schritten wie sie
unter Abschnitt B: Handlungsfeld neu entwickeln oder fortschreiben beschrieben
werden. Der letzte Schritt der Selbstevaluation wird in der erstmaligen Entwicklung
ausgelassen.
A.10 Prozessreflexion der Handlungsfeldentwicklung
Es ist dringend zu empfehlen, nicht nur die Ergebnisse, sondern auch den Entwick-
lungsprozess eines Handlungsfeldes mit den Beteiligten der Handlungsfeldgruppe
zur reflektieren und dabei auch die Aufbaugruppe einzubinden. Dabei sollten „good
practice“ und Hindernisse in der Zusammenarbeit benannt werden, aus denen Emp-
fehlungen für die weiteren Handlungsfelder abgeleitet werden. Essentiell ist diese
ausführliche Reflexion nach der Entwicklung des exemplarischen Handlungsfeldes
während der Aufbauphase, da sie die Grundlage für alle zukünftigen Entwicklungs-
prozesse bildet.
A.11 Entwicklungsprozess für die folgenden Handlungsfelder definieren
Die Aufbaugruppe hat die Aufgabe, auf Grundlage der bisher gemachten Erfahrun-
gen und Reflexionen einen Prozess zu definieren, der geeignet ist, als Schablone für
die Entwicklung aller weiteren Handlungsfelder zu dienen. Dabei dient der bisher be-
schriebene Entwicklungsprozess als Grundlage. Als Anpassung denkbar ist, dass die
Reihenfolge der Schritte verändert wird, Zwischenschritte eingebaut werden oder
Prozessschritte zusammengelegt werden, Verantwortlichkeiten neu verteilt werden
oder auch das geplante Tempo der gesamten Prozedur angepasst wird. Auch die
Breite bzw. Tiefe der darzustellenden Maßnahmen kann auf Grundlage der Erfahrun-
gen mit dem exemplarischen Handlungsfeld neu definiert werden. Wichtig ist auch zu
klären, wer für die weiteren Entwicklungen die Aufgabe der Moderation und Prozess-
begleitung einnimmt, wenn die Ressourcen der Aufbauphase nicht mehr zur Verfü-
gung stehen werden.
Die dann gültige Prozessbeschreibung sollte in klaren Schritten formuliert werden,
sodass sie auch nach längerer Zeit für neu hinzukommende Akteur:innen leicht ver-
standen und angewandt werden kann.
63
A.12 Digitale Plattform entwickeln
Linear und in allen Handlungsfeldern gleichzeitig entwickelte Konzepte wurden bis-
her in Printpublikationen bzw. als PDF verschriftlicht, um in der weiteren Entwicklung
darauf zurückgreifen zu können. Zur kontinuierlich aktuellen Abbildung des neuen
zirkulären Konzeptes ist vorgesehen, dass „ein praktikables Verfahren zur digitalen
Aufarbeitung und Veröffentlichung der aktuellen Sachstände zu den einzelnen The-
menfeldern erarbeitet“ wird. Dazu bietet sich eine neu zu erstellende Website an, die
ausschließlich diesem Zweck gewidmet ist. Ziel sollte es sein, dass alle wesentlichen
Elemente des Konzeptes übersichtlich, leicht verständlich und gut miteinander ver-
linkt dargestellt werden. Das sind im Einzelnen: Leitlinien zur Entwicklung, Steue-
rungsstrukturen und organisationsbezogene Besetzung der Steuerung, Vision des
Konzeptes, Leitziele, Zuschnitt der Handlungsfelder (incl. der jeweiligen Akteursland-
karten), Handlungsfeldziele, Maßnahmen (ggf. deren detaillierte Beschreibung durch
Träger, Zielgruppen, Ziele, Ergebnisse der Selbstevaluation). Um ein wirklich agiles
Arbeiten zu ermöglichen, sollte ein Leitprinzip sein, dass der Entstehungszeitpunkt
aller genannten Elemente gut sichtbar datiert ist und aus dem Hintergrund auch
überholte Versionen abrufbar sind. So lässt sich in Zukunft z.B. für jedes Handlungs-
feld schnell nachvollziehen, was die aktuellen Ziele sind und wie diese sich im Ver-
lauf des letzten Fortschreibungszyklus‘ verändert haben. Auch können dadurch IST-
Stand-Beschreibungen (Potenziale, Bedarfe, Ressourcen) unterschiedlicher Zeit-
punkte verglichen werden, um Informationen zur Entwicklung im Handlungsfeld zu
bekommen.
Da die inhaltliche Entwicklung und technische Umsetzung einer solchen innovativen
Plattform viel Zeit in Anspruch nehmen, sollten grundsätzliche Überlegungen und die
externe Beauftragung der technischen Dienstleistung schon sehr früh im Aufbaupro-
zess erfolgen. Die genaue Ausgestaltung kann aber erst dann geschehen, wenn das
exemplarische Handlungsfeld entwickelt ist und die zu veröffentlichenden Parameter
abschließend festgelegt sind.
A.13 Landkarte für den zirkulären Umsetzungsprozess final definieren
Um den Aufbauprozess und damit die zweite Phase der Konzeptentwicklung abzu-
schließen, sollten die in Abschnitt C vorgeschlagenen Prozessschritte für den zirkulä-
ren Umsetzungsprozess eingehend besprochen werden und auf Grundlage der Re-
flexion der Aufbauphase abschließend definiert werden. Hierdurch entsteht eine
„Prozesslandkarte“ anhand derer der dauerhafte, zirkuläre Umsetzungsprozess (sie-
he Abschnitt C) koordiniert werden kann. Damit endet auch der Auftrag der Aufbau-
gruppe, die sich auflöst und die Verantwortung für an die dann neu zu gründende
„zentrale Koordinierung“ übergibt.
64
B. Handlungsfeld neu entwickeln oder fortschreiben
In diesem Abschnitt wird beschrieben, welche Schritte die Entwicklung eines Hand-
lungsfeldes grundsätzlich strukturieren sollten. Das Ergebnis ist ein inhaltlich durch-
gearbeitetes, gut „laufendes“ Handlungsfeld mit motivierten Akteur:innen. In den fol-
genden Ausführungen wird der als Basis der generelle Entwicklungsprozess für ein
Handlungsfeld beschrieben. Zusätzlich dazu wird an einigen Stellen markiert, welche
Besonderheiten in der erstmaligen Aufbauphase zu beachten sind, also bei der Ent-
wicklung des exemplarischen Handlungsfeldes. Im Aufbauprozess wird ein besonde-
res Augenmerk auf den hier vorgeschlagenen Prozess gelegt, der vor dem Aufbau
der digitalen Plattform und der Überführung in den zirkulären Umsetzungsprozess
eingehend reflektiert wird. Auf Grundlage dieser Reflexion wir auch der Prozess der
Handlungsfeldentwicklung kritisch überarbeitet und praxisgerecht gestaltet, damit er
für die dann folgenden Handlungsfelder möglichst einheitlich durchgeführt werden
kann. Bei der Fortschreibung eines Handlungsfeldes ist zu beachten, dass diese
grundsätzlich mit der Selbstevaluation, die hier aus Gründen der Übersichtlichkeit
erst am Ende der Prozessschritte genannt wird.
B.1 Handlungsfeldkonferenz
Um ein Handlungsfeld mit Schwung zu starten, empfiehlt es sich, dass die Aufbau-
gruppe (in der Implementierungsphase die zentrale Koordinierungsgruppe) eine grö-
ßere Veranstaltung organisiert, bei der alle relevanten Akteur:innen einbezogen wer-
den. Bei dieser themenbezogenen Auftaktveranstaltung sollten alle Beteiligten eine
Sammlung über den IST-Stand im betreffenden Handlungsfeld durchführen, indem
sie mindestens die vorhandenen Maßnahmen (inkl. der dazugehörigen Zielbeschrei-
bungen und Evaluationen), Potenziale und Herausforderungen zusammentragen. In
einem zweiten Teil sollten Vorschläge für konkrete Handlungsfeldziele diskutiert und
zusammengetragen werden (siehe Abschnitt „Handlungsfeldziele“).
B.2 Handlungsfeldgruppe
Spätestens bei der Auftaktveranstaltung sollte eine Gruppe gefunden werden, die
den weiteren Entwicklungsprozess für das betreffende Handlungsfeld verantwortlich
begleitet. Analog zum oben beschriebenen Entstehungsprozess der Aufbaugruppe
(siehe Abschnitt A.1) sollte auch die Handlungsfeldgruppe ihre Leitung und Arbeits-
weise bestimmen. Auch hier wird empfohlen, dass die Leitung eines Handlungsfeldes
aus einem personellen Tandem besteht, das sowohl von der Stadtverwaltung als
auch von Trägern oder relevanten zivilgesellschaftlichen Gruppen besetzt ist. Dabei
ist darauf zu achten, dass die jeweiligen Personen Koordinierungs- und Leitungsver-
antwortung für den Prozess wahrnehmen, gleichzeitig aber auch fachlich mit dem
Handlungsfeld verbunden sind.
65
Die Handlungsfeldgruppe sollte in einem zuvor definierten Prozess in einem über-
schaubaren Zeitrahmen kontinuierlich in gleicher Zusammensetzung an den anste-
henden Aufgaben arbeiten. Die Verknüpfung mit der Aufbau- bzw. zentralen Koordi-
nierungsgruppe ist im günstigen Fall dadurch gewährleistet, dass ein Mitglied der
Aufbaugruppe auch bei den Treffen der Handlungsfeldgruppe anwesend ist und die
Leitungspersonen eines Handlungsfeldes auch zur Aufbaugruppe eingeladen wer-
den. Dieses Prinzip wird „doppelte Verknüpfung“ genannt und stellt einen guten In-
formationsfluss in beide Richtungen sicher (Rau & Koch-Gonzales 2018, S. 34).
B.3 Schnittstellen und Abgrenzung zu anderen Handlungsfeldern
Bevor ein Handlungsfeld bearbeitet wird, muss geklärt und festgehalten werden, wo
es Schnittstellen oder sogar Überschneidungen zu anderen, schon entwickelten, o-
der noch zu entwickelnden Handlungsfeldern gibt. Besonders beachtet werden sollte
das Verhältnis zwischen inhaltlich festgelegten Handlungsfeldern und übergreifenden
Handlungsfeldern, die in alle anderen Felder hineinspielen. Für diese Schnittstellen
sollte auch im Aufbauprozess für ein Handlungsfeld schon mit Verantwortlichen der
„benachbarten“ oder „übergreifenden“ Handlungsfelder kommuniziert werden, um
mögliche Dopplungen zu vermeiden und die Themen gut ineinandergreifen zu las-
sen.
B.4 Fokusgruppe mit Bürger:innen
Das im Rahmen dieser Vorstudie durchgeführte Gruppeninterview mit einer divers
zusammengesetzten, zufällig aus der Bevölkerung ausgewählten Gruppe von Bür-
ger:innen hat gezeigt, dass diese Form der Beteiligung sehr fruchtbar ist, den Stim-
men bisher unbeteiligter Personen niederschwellig Gehör verschafft und mit vertret-
barem Verwaltungsaufwand organisierbar ist. Auf Basis dieser positiven Erfahrung
sollte auch bei der Neuaufstellung eines Handlungsfeldes eine solche Fokusgrup-
pendiskussion durchgeführt werden mit dem Schwerpunkt darauf, sowohl die Prob-
lemlagen aus erster Hand zu beschreiben, als auch lebensweltlich fundierte Lö-
sungsansätze zu eruieren. Zusätzlich können weitere Verfahren eingesetzt werden,
wie systematische Fragebogenerhebungen in einer repräsentativen Stichprobe der
Gesamtbevölkerung, Auswertung von schon vorhandenen Daten zur Meinung der
Bevölkerung, Beteiligungsworkshops auf Ebene der Sozialräume oder die Einbrin-
gung der relevanten Themen in mögliche weitere Bürger:innenräte der Stadt (siehe
auch Abschnitt „Schnittstellen klären/ Öffentlichkeitsbeteiligung“). Diese Fokusgrup-
pen müssen gerade auf Grundlage ihrer diversen Zusammensetzung (Herkunft, Alter,
Geschlecht, Sprachen, sozialer Status, ökonomischer Status) professionell diversi-
tätssensibel moderiert und ausgewertet werden. Ihre Ergebnisse sollten von der
Handlungsfeldgruppe intensiv und wertschätzend diskutiert und in der weiteren Ent-
wicklung sichtbar berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich, den Beteiligten später
zurückzumelden, an welchen Stellen ihre Impulse in welcher Form eingegangen sind.
66
Abhängig davon, in welcher Zeitschiene der zirkulären Umsetzungsphase mehrere
Handlungsfelder entwickelt werden ist zu entscheiden, ob für jedes Handlungsfeld
eine neue Fokusgruppe zusammengerufen wird oder ob eine etwas größere Gruppe
einmal etabliert und dann über einen längeren Zeitraum wiederholt eingeladen wird.
Aus beiden Varianten ergeben sich sowohl organisatorische als auch inhaltliche Vor-
und Nachteile.
B.5 Akteurslandkarte erstellen
Die Handlungsfeldgruppe erstellt für das zu bearbeitende Handlungsfeld eine Land-
karte der Akteur:innen, die markiert, welche Organisationen im Handlungsfeld aktiv.
Grundlage können die in dieser Vorstudie erstellten Übersichten der Stakeholder
sein, die ausführliche Auflistung der Stakeholder des Entwicklungskonzeptes von
2011, die Einladungsliste zur Handlungsfeldkonferenz und die in anderen Konzepten
genannten Stakeholder, zwischen denen es große Überschneidungen gibt. Entschei-
dend ist, die möglichen Beteiligten nicht nur aufzulisten, sondern kriteriengeleitet in
eine Ordnung und in Verbindung miteinander zu bringen. Dabei kann die Gruppe
einschätzen, welche Organisationen welche Bevölkerungsgruppen in welchem Um-
fang repräsentieren können, wo besonders viel (Alltags)expertise im jeweiligen The-
ma liegt, wer sich bisher stark beteiligt hat, aber auch welche bisher nicht mitgedach-
ten Akteur:innen einbezogen werden könnten, um neue Impulse zu bekommen und
weitere Gruppierungen wirklich aktiv einzubinden. Insbesondere an dieser Stelle ist
ein diskriminierungskritischer Blick von außen hilfreich: Wer darf mitreden? Wer sollte
unbedingt mitreden, damit das Handlungsfeld fundiert ist? Da nicht alle denkbaren
Akteur:innen im Handlungsfeld auch Teil einer kontinuierlichen Entwicklungsgruppe
sein können, sollte auch markiert werden, wer in der Handlungsfeldgruppe vertreten
ist und wer nicht und wer welche Akteursgruppen vertreten bzw. repräsentieren kann,
damit die Gesamtgruppe der Beteiligten nicht zu groß wird.
Im zirkulären Umsetzungsprozess sollte bei einer Fortentwicklung eines Handlungs-
feldes diese Akteurslandkarte kritisch überprüft und bearbeitet werden, um den jewei-
ligen Entwicklungen gerecht zu werden.
B.6 IST-Stand definieren
Auf Grundlage aller zur Verfügung stehenden Informationen (Sammlungen aus der
Auftaktveranstaltung, Informationen aus der Stadtverwaltung, den weiteren beteilig-
ten Organisation, öffentlichen Quellen, Statistiken, Forschungsdaten, der Fokusgrup-
pe der Bürger:innen, etc.) erstellt die Aufbaugruppe eine möglichst konkrete Be-
standserhebung. Diese sollte mindestens drei Aspekte enthalten:
1. Potenziale
Welche Möglichkeiten und Chancen stecken in der aktuellen Situation in die-
sem Handlungsfeld? Welche noch nicht genutzten Potenziale haben die un-
terschiedlichen Beteiligtengruppen?
67
2. Herausforderungen
Auch wenn der Fokus auf der Potenzialorientierung liegt, sollte unter den Ak-
teur:innen klar benannt werden, welche aktuellen Defizite/ Mängel und daraus
entstehenden Bedarfe/ Herausforderungen sie im betreffenden Handlungsfeld
erkennen.
3. Ressourcen
Kein Handlungsfeld ist vollkommen neu, es bestehen vielfältige Maßnahmen,
Aktivitäten, Strukturen und kollektive Erfahrungen, die zur (Weiter)entwicklung
eines Handlungsfeldes genutzt werden können und sollten.
Diese drei Aspekte sind gleichwertige Grundlage für die nun folgende Entwicklung
von Zielen und Maßnahmen.
B.7 Ziele des Handlungsfeldes definieren
Alle Beteiligten sollten unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bedarfe und Her-
ausforderungen realistische Ziele für das Handlungsfeld benennen. Auch hier sollte
auf die Sammlung der Ziele in der Auftaktveranstaltung zurückgegriffen werden. Die
positiv zu formulierenden Ziele müssen in Verbindung zu handlungsfeldübergreifen-
den Leitzielen stehen (s.o.) und sollten für einen Zeithorizont von drei bis fünf Jahren
für die Zielerreichung vorgesehen werden. Ein Ziel kann sich entweder darauf bezie-
hen, die zuvor beschriebenen Potenziale zu nutzen oder die festgestellte Herausfor-
derung (Defizit / Mangel) zu beheben. Die Handlungsfeldgruppe sollte selbst be-
stimmen, wie lange nach Erstellung ihres Handlungsfeldes sie wieder zusammentre-
ten möchte, um zu reflektieren, inwieweit die Ziele erreicht wurden (s.u. Abschnitt
„Fortschreibungsplanung“). Die Handlungsfeldziele sollten die Thematik möglichst
erschöpfend abbilden, dazu geeignet sein, Maßnahmen anzuhängen, und dennoch
überschaubar bleiben.
B.8 Maßnahmen sichtbar machen
Zum jetzigen Entwicklungsstand kann nicht eindeutig definiert werden, in welchem
Umfang die Maßnahmen der Stadtverwaltung oder anderer Stakeholder im Hand-
lungsfeld Teil des Konzeptes werden sollten, da die grundsätzlichen Festlegungen
durch die Aufbaugruppe (vgl. Abschnitt „Gründung der Aufbaugruppe“) noch nicht
getroffen sind. Deswegen werden hier eher Möglichkeiten aufgezeigt, statt eine kon-
krete Empfehlung ausgesprochen. In der Untersuchung kommunaler Integrations-
konzepte der letzten 25 Jahre findet sich eine große Spannbreite im Umgang mit
konkreten Maßnahmen (vgl. Farrokhzad/Kluß et al 2017), die von einer engen Per-
spektive (ausschließlich Maßnahmen, die sich auf die Stadtverwaltung selbst bezie-
hen und die sie eigenständig verantworten und steuern kann) bis zu einer sehr wei-
ten Perspektive (wir bilden sämtliche Maßnahmen und Aktivitäten ab, die in unserer
Kommune im Themenbereich Migration/Integration umgesetzt werden, unabhängig
von Trägerschaft, Zielgruppen, direkten Steuerungsmöglichkeiten, etc.) reicht. Der
erstgenannte, engere Ansatz nimmt die begrenzten Einflussmöglichkeiten auf die
68
Aktivitäten anderer Organisationen so auf, dass er die Energie auf das konzentriert,
was direkt zu gestalten ist (Verwaltungslogik). Der zweitgenannte, weitere Ansatz
stellt die Vielfalt der Netzwerkakteure in den Vordergrund und baut auf die Wirksam-
keit der großen Übersicht, der Vernetzung und (Selbst)reflexion der Beteiligten
(Netzwerklogik) auf. Dazwischen befinden sich Ansätze, die einer Logik folgen, in der
die Fördergebenden wie Stadtverwaltung oder landesweite Förderprogramme z.B.
die Leit- und Handlungsfeldziele bestimmen, während die Fördernehmenden, wie
zivilgesellschaftliche Organisationen oder Interkulturelle Zentren entsprechende
Maßnahmenziele und -aktivitäten entwickeln und über deren Umsetzung auch re-
chenschaftspflichtig sind (Förderlogik).
Je nachdem, welche dieser Logiken dominant ist, sollten die schon existierenden und
angestrebten Maßnahmen unterschiedlich ausführlich beschrieben werden. In jedem
Fall empfiehlt es sich, dass pro Maßnahme mindestens ein SMART-formuliertes Ziel
genannt wird, das geeignet ist, mindestens eins der zuvor erarbeiteten Handlungs-
feldziele zu erreichen. Ggf. können auch Zielindikatoren benannt werden, wenn de-
ren Messung als realistisch und aussagekräftig eingeschätzt wird. Zu jeder Maßnah-
me gehört auch ein Aktions- und Umsetzungsplan (roadmap) und Aussagen darüber,
in welcher Form und in welchem Zeitraum die angestrebten Resultate anhand der
genannten Ziele reflektiert werden (Zielerreichungsevaluation). Es empfiehlt sich, ein
Evaluationsverständnis zu etablieren, das über alle Maßnahmen hinweg einheitliche
Begrifflichkeiten und Zusammenhänge umfasst. Dazu sind ggf. Fortbildungen der
beteiligten Akteur:innen vorzusehen.
B.9 Fortschreibungsplanung
Als Letztes sollte auch für das gesamte Handlungsfeld geplant werden, nach wel-
chem Zeitraum es fortgeschrieben wird. Dazu gehört zu klären, welche Beteiligten
nach dem benannten Zeitraum wieder zusammentreten, um einen Fortschreibungs-
bericht zu erstellen und eine Selbstevaluation des gesamten Handlungsfeldes durch-
zuführen. Möglicherweise können Zwischenschritte im Sinne von Meilensteinen im
Prozess definiert werden. Ggf. kann zu diesem Zeitpunkt in Rücksprache mit der
zentralen Koordinierung auch beschlossen werden, weitere qualitätssichernde Maß-
nahmen für die folgende Umsetzungsphase des Handlungsfeldes zu etablieren.
Nachdem alle in diesem Abschnitt genannten Prozessschritte durchgeführt und do-
kumentiert wurden, wird das Handlungsfeld an die zentrale Koordinierungsgruppe
und damit in den zirkulären Umsetzungsprozess übergeben. Die Handlungsfeldgrup-
pe wird in ihrer Arbeit gewürdigt und löst sich auf.
B.10 Umsetzung
Die Entwicklung eines Handlungsfeldes dient dazu, Wirkung in diesem Themenbe-
reich in Richtung der Vision und Leitziele des Gesamtkonzeptes zu erzielen. Jedoch
69
erlaubt die angestrebte Netzwerkstruktur es der Handlungsfeldgruppe oder zentralen
Koordinierung nicht, auf die Maßnahmen selbst direkten Einfluss zu nehmen. Diese
Kompetenz bleibt bei den jeweiligen Organisationsstrukturen von Stadtverwaltung,
Wohlfahrtsverbänden, weiteren öffentlichen Institutionen, Projekten und Initiativen,
die sich jeweils für die Umsetzung verantwortlich zeichnen. In Anerkennung der Tat-
sache, dass Maßnahmen der Migrations- und Integrationsarbeit auch unabhängig
vom fortzuschreibenden Konzept schon existieren bzw. beantragt, geplant, durchge-
führt, evaluiert, neu aufgelegt werden, wird die Umsetzung von Maßnahmen, die ei-
nem Handlungsfeld zugeordnet werden, nicht an einer bestimmten Stelle im Zyklus
der Handlungsfeldentwicklung oder -fortschreibung verortet. Vielmehr stellt die konti-
nuierliche Umsetzung von Maßnahmen ein vielschichtiges Gebilde dar, das durch die
Entwicklung der Handlungsfelder systematisiert, geordnet, ausgedünnt oder erwei-
tert, z.T. evaluiert und vor allem auf gemeinsame Ziele hin ausgerichtet werden kann.
Die Brücke zwischen dem neuen Konzept und der Umsetzung von veränderten oder
neuen Maßnahmen bilden die beteiligten Akteure in ihren jeweiligen Strukturen. Sie
tragen auch Sorge dafür, dass die gemeinsam vereinbarten Impulse auch in die Um-
setzung der Maßnahmen gelangen und deren Ergebnisse in den gemeinsamen Pro-
zess zurückgespiegelt werden.
B.11 Selbstevaluation
Dieser Schritt ist immer dann vorgesehen, wenn es zur Fortschreibung angestoßen
wird, also erst, nachdem es einmal vollständig entwickelt wurde und eine Umset-
zungsphase stattgefunden hat. Die Fortschreibung findet üblicherweise nach dem im
Fortschreibungsplan vorgesehenen Zeitraum statt, kann aber je nach aktuellen Not-
wendigkeiten agil gesteuert von der zentralen Koordinierungsgruppe auch früher o-
der später angestoßen werden (vgl. Abschnitt „Aufbau weiterer Handlungsfelder an-
stoßen“).
Selbstevaluation bedeutet hier, dass nach einer Phase der Umsetzung möglichst die-
jenigen Akteure zusammentreten, die das Handlungsfeld entwickelt haben, sich unter
Beteiligung der zentralen Koordinierung kritisch mit den selbstgesteckten Handlungs-
feldzielen, Maßnahmen, den beteiligten Akteuren und der Leitung des Handlungsfel-
des auseinandersetzen und ihre Erkenntnisse dokumentieren. Dabei kann z.B. the-
matisiert werden, inwieweit die Ziele des Handlungsfeldes noch der aktuellen Situati-
on entsprechen, inwieweit die vereinbarten Maßnahmen im Überblick als wirksam im
Sinne der Zielerreichung angesehen werden, ob die bisher beteiligten Akteur:innen
die „richtigen“ Akteur:innen für dieses Handlungsfeld sind (Wer hat sich im letzten
Zyklus beteiligt, aktuell aber nicht mehr? Wer sollte jetzt dazu kommen?), ob genü-
gend Ressourcen vorhanden sind, ob die bisherige Leitung des Handlungsfeldes
noch dazu bereit ist und geeignet erscheint, auch den nächsten Fortschreibungszyk-
lus zu leiten oder ob hier ein Wechsel ansteht. Diese zusammenfassenden Reflexio-
nen führen zu einer Entscheidung, welche Elemente des Handlungsfeldes in den
Blick der Veränderungen genommen werden sollten und welche als „gut funktionie-
70
rend“ unverändert oder nur mit leichten Veränderungen beibehalten werden können.
In einem Fortschreibungszyklus ist es zwar sinnvoll, alle Teile des Handlungsfeldes
zu reflektieren. Allerdings ist es meist nicht notwendig, alle Teile von Grund auf neu
zu entwickeln. So ist z.B. denkbar, dass nach einem Zyklus von drei bis fünf Jahren
der Schwerpunkt auf einer Korrektur der Zielbeschreibungen liegt, dass die Akteurs-
landkarte grundsätzlich überarbeitet werden muss, neue Ressourcen vorhanden und
alte weggebrochen sind oder auch die Zusammenstellung der Maßnahmen neuen
Realitäten angepasst werden muss. In einem Fortschreibungszyklus sollten also gut
begründet nur diejenigen Elemente bearbeitet werden, die auch wirklich einer Aktua-
lisierung bedürfen.
Die digitale Plattform ermöglicht, den neuen Stand der Fortschreibung ohne allzu
großen Aufwand darzustellen, weil nur diejenigen Informationen aktualisiert hinterlegt
werden müssen, die verändert wurden.
C. Zirkulärer Umsetzungsprozess
Die eben beschriebene Definition eines Prozesses für die Handlungsfeldentwicklung
ist ein wesentlicher Teil des angestrebten (permanenten) zirkulären Umsetzungspro-
zesses.
Da die Aufbauphase so definiert ist, dass v.a. die Strukturen und Prozesse und
exemplarisch ein bis zwei Handlungsfelder aufgebaut sind und ein agiler Prozess
angestrebt wird, gehört der Aufbau weiterer Handlungsfelder in diesen Umsetzungs-
prozess.
Entsprechend sollte der Prozess für ein Handlungsfeld (vgl. Abschnitt B) in zwei Ver-
sionen angewendet werden:
a. Zur Entwicklung neuer Handlungsfelder
b. Zur Fortschreibung bestehender Handlungsfelder (in angepasster Form)
Darüber hinaus sind auch im zirkulären Umsetzungsprozess handlungsfeldübergrei-
fende Steuerungsschritte notwendig, die hier grob skizziert werden, da eine endgülti-
ge Definition wie oben beschrieben den Abschluss der Aufbauphase bilden sollte.
Sämtliche Prozessschritte werden im Folgenden umrissen. Einen Überblick zu den
einzelnen Prozessschritten bietet Abbildung 3.
71
Abbildung 3:
72
C.1 Zentrale Koordinierungsgruppe etablieren
Der Übergang von der zeitlich begrenzten Aufbauphase in die kontinuierlich zu leis-
tende zirkuläre Umsetzungsphase ist u.a. wegen der dann wegfallenden externen
Prozessbegleitung so entscheidend, dass vorgeschlagen wird, eine neue Gruppe zu
gründen, die für die zentrale Koordinierung der langfristigen Entwicklungsprozesse
zuständig ist. Sie löst die bis dahin leitende Aufbaugruppe ab und übernimmt die Ge-
samtverantwortung für die Umsetzungsphase des Konzeptes.
Dabei kann es je nach Ressourcenlage sinnvoll sein, dass bisherige Mitglieder wei-
terhin in der Gruppe mitarbeiten, aber auch eine grundlegende Änderung der Zu-
sammensetzung ist denkbar.
C.2 Überblick mittels digitaler Plattform
Die Hauptaufgabe der zentralen Koordinierungsgruppe ist es, jederzeit den informier-
ten Überblick über die Entwicklungsstände in allen Handlungsfeldern zu haben, um
den Gesamtprozess angemessen steuern zu können. Gleichzeitig sollten allen betei-
ligten Akteur:innen Zugang zu der digitalen Plattform gewährt werden, um aktuell in-
formiert zu bleiben. Es ist auch sinnvoll, der Öffentlichkeit die wesentlichen Elemente
des Konzeptes über die digitale Plattform zugänglich zu machen. Hierbei ist überle-
genswert, ob es Bereiche geben soll, die zwar dem internen Überblick dienen, aber
nicht öffentlich sichtbar sein sollen. Der Nachteil dieser Option besteht darin, ein da-
tenschutzkonformes System an Zugangsberechtigungen zu erstellen und zu pflegen.
Bei der Entwicklung der Plattform zu beachten, dass sie nicht zu verschachtelt und
formalisiert wirkt, sondern auch das visuelle Design und die Benutzer:innenführung
den geforderten Kriterien eines schlanken, agilen und übersichtlichen Konzeptes
entspricht.
C.3 Entwicklung weiterer Handlungsfelder anstoßen
Mit Ende der Aufbauphase werden plangemäß maximal zwei Handlungsfelder inhalt-
lich erarbeitet sein. Eine wesentliche Aufgabe der zentralen Koordinierung besteht
darin, die Aufbauprozesse für die weiteren Handlungsfelder zu terminieren und anzu-
stoßen. Dabei sollte die inhaltliche Priorisierung der Handlungsfelder (siehe Abschnitt
„Auswahl eines exemplarischen Handlungsfeldes“) wie auch die Ressourcen der zu
Beteiligenden berücksichtigt werden. Es ist denkbar, mehrere Handlungsfelder in
kürzerem Abstand nacheinander oder auch gleichzeitig zu starten. Die vorgesehene
Entwicklungszeit eines Handlungsfeldes kann auch variieren. Auch in der zentralen
Koordinierungsgruppe müssen ausreichend Ressourcen vorhanden sein, um alle
Handlungsfelder, die sich gerade in der Entwicklung befinden, gut zu begleiten. Der
Aufbauprozess für ein neues Handlungsfeld in der zirkulären Umsetzungsphase er-
folgt nach dem Schema, wie es im Aufbauprozess nach Reflexion des exemplari-
schen Handlungsfeldes festgelegt wurde.
73
Die Handlungsfeldleitungen, sowie ihre Vertretungen müssen vor allem über den
vorgesehenen Ablauf des Prozesses und die Kommunikationswege informiert wer-
den bzw. für ihre Aufgabe der Moderation und Handlungsfeldkoordinierung geschult
werden.
C.4 Fortschreibung bestehender Handlungsfelder anstoßen
Spätestens nach der in der Fortschreibungsplanung für das jeweilige Handlungsfeld
festgelegten Zeitspanne sollte die zentrale Koordinierung eine Weiterentwicklung
bzw. Fortschreibung anstoßen. Der Fortschreibungsprozess folgt im Wesentlichen
den gleichen Schritten, wie die erstmalige Entwicklung eines Handlungsfeldes, nimmt
aber alle im vorherigen Zyklus entwickelten und auf der digitalen Plattform dargestell-
ten Elemente zum Ausgangspunkt ihrer Diskussionen.
C.5 Impulse aus der/ in die Politik
Die zentrale Koordinierungsgruppe sollte so besetzt sein, dass die Akteure die we-
sentlichen Informationen über den Fortgang und die Inhalte des zirkulären Umset-
zungsprozesses laufend in ihre jeweiligen Organisationen und Gremien kommunizie-
ren können. Gleichzeitig ist es sinnvoll, dass die Koordinierungsgruppe inhaltliche
Impulse aus der (Kommunal)politik, die die Themen des neuen Konzeptes betreffen,
aufgreift und in den zirkulären Umsetzungsprozess einspeist. Ebenso sollten Impul-
se, die im Laufe der Konzeptentwicklung- und -umsetzung entstehen, auch an die
relevanten politischen Gremien zurückgespiegelt werden. Indem die zentrale Koordi-
nierungsgruppe diese Schnittstellt wahrnimmt, sollen bisher etablierte und auch for-
mal gültige Schnittstellen etwa zwischen Verwaltung und Politik oder Zivilgesellschaft
und Politik nicht ersetzt, sondern ergänzt werden.
C.6 Expertise einholen
Für viele Handlungsfelder liegt eine umfangreiche Expertise über Hintergründe und
wirksame Konzepte für Handlungsansätze und Maßnahmen vor, die oft nicht genutzt
wird, weil kommunale Netzwerke oft recht selbstbezogen arbeiten. Die zentrale Ko-
ordinierungsgruppe sollte Handlungsfeldgruppen dabei unterstützten, diese Expertise
heranzuziehen, etwa aus der Migrations-, Integrations-, Diversitäts- und Antidiskrimi-
nierungsforschung aber auch durch die Kenntnis aktueller anderer kommunaler Kon-
zepte und die Vernetzung in interkommunalen oder sogar internationalen Zusam-
menschlüssen.
74
C.7 Daten erheben und bereitstellen
Zum Teil besteht der Anspruch, sämtliche Daten auch aus den komplexesten Pro-
zessen dauerhaft zu erfassen, aufzubereiten, darzustellen und in die Entwicklung
des Handlungsfeldes einzubeziehen. Dieser Anspruch scheitert in der Praxis oft an
mangelnden Ressourcen, der zu großen Detailliertheit der gewünschten Datenlage
oder schlichtweg dem Fehlen von Daten an den entsprechenden Stellen. Aus Über-
forderung oder mit Verweis darauf, dass noch mehr Daten erhoben werden müssten,
wird dann oft gar nicht mehr datenbasiert geplant.
In Anerkennung dieser Lage sollte die zentrale Koordinierung in Rücksprache mit
den Handlungsfeldgruppen sehr zweckgerichtet aussagekräftige, ausgewählte Daten
erheben und in gut verständlicher Form bereitstellen. Diese können aus unterschied-
lichsten Quellen stammen (z.B. regelmäßiges Monitoring von statistischen Daten,
Wirkungsevaluation zu einzelnen Maßnahmen, Bevölkerungsbefragungen, sekundä-
re Auswertung von schon vorhandenen Datensätzen, etc.), die inhaltlich klar unter-
schieden werden sollten und auf Grund ihrer jeweiligen Vorteile und Aussagekraft
einbezogen werden können.
C.8 Prozessreflexion
Schließlich sollte sich die zentrale Koordinierung regelmäßig Zeit nehmen, den Ge-
samtprozess der zirkulären Umsetzung systematisch zu reflektieren. Der Schwer-
punkt liegt hierbei nicht auf den Inhalten und Ergebnissen des Konzeptes, sondern
auf der Prozessqualität und beschäftigt sich mit Fragen wie: Wie zufrieden sind die
beteiligten Akteur:innen mit dem Umsetzungsprozess? Wie gut gelingt es, die Hand-
lungsfelder gleichzeitig im Blick zu behalten und Impulse zu geben? Funktionieren
die Abgrenzungen und Schnittstellen zwischen zentraler Koordinierung und den
Handlungsfeldgruppen? Inwieweit werden wir den definierten Qualitäten gerecht,
dass auch der Gesamtprozess partizipativ, rassismuskritisch, übersichtlich, schlank
und agil gestaltet werden soll?
Selbstverständlich entwickeln sich viele weitere Fragen zum Prozess. Nach der Re-
flexion sollte in jedem Fall festgestellt werden, welche Prozesse gut funktionieren und
so weiterlaufen können und an welchen Stellen der Prozess (aber auch Arbeitsstruk-
turen wie die Zusammensetzung der Gruppen, Entscheidungsformate, Rhythmus,
Kommunikation) verändert werden muss, um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, die
Qualitätskriterien zu erreichen und letztlich auch bessere Ergebnisse zu erzielen.
Speziell für diese Metaaufgabe ist es sehr hilfreich, punktuell externe Prozessbeglei-
tung hinzuzuziehen.
75
8 Glossar
Im Rahmen der Konzeptentwicklung sollten Terminologien zur besseren Verständi-
gung möglichst einheitlich genutzt werden. Die hier genannten Begrifflichkeiten sind
provisorische Vorschläge, die durch die Aufbaugruppe während der Gründungsphase
besprochen und geklärt werden müssen (vgl. Abschnitt „Ausrichtung bestimmen/
Terminologien“).
Leitziel: Handlungsfeldübergreifend (10 Jahre)
Handlungsfeldziel: auf Handlungsfeld bezogen (3 Jahre), an Leitziele anknüpfend
Maßnahmenziel: an Handlungsfeldziel anknüpfend, auf (Maßnahmendauer/ turnus)
Ziele: beziehen sich immer darauf, Potenziale zu nutzen und Defizite/Mangel zu
beseitigen.
Prozessziel: auf Stand des Prozesses bezogen
Prozessqualitäten: Wie soll der Prozess gestaltet sein?
Meilenstein: kann sich auf alle Ziele beziehen: wo sind wir auf dem Weg?
Prozess-Skizze: beschreibt den Aufbauprozess
Prozesslandkarte: beschreibt den Umsetzungsprozess
Prozessbegleitung: externes Team zur Moderation und Beratung ohne eigene in-
haltliche, strukturelle und ökonomische Interessen am Ergebnis der Konzeptentwick-
lung.
76
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referat/k__ln_100_prozent.pdf (Abruf: 10.06.25).Kommunales Integrationszentrum
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Schröer, Hubertus (2024): Vielfalt als kommunale Gestaltungsaufgabe: interkulturelle
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Stadt Köln (2008): Leitlinien für die Erarbeitung des Kölner Integrationskonzeptes.
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Stadt Köln (2023): Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung.
(https://meinungfuer.koeln/sites/default/files/files/leitlinien-fur-
offentlichkeitsbeteiligung_2.pdf), Abruf: 03.06.2025
Stadt Köln (Hg.) (2025a): Kölner Statistische Nachrichten 7/2025 – Statistisches
Jahrbuch Köln 2024. Kapitel 1: Bevölkerung und Haushalte. Link: https://www.stadt-
koeln.de/mediaasset/content/pdf15/statistik-
jahr-
buch/statistisches_jahrbuch__2024_kap1_bev%C3%B6lkerung_und_haushalte.pdf
(Abruf: 23.4.2025).
79
Stadt Köln (Hg.) (2025b): Kölner Statistische Nachrichten 4/2025. Bevölkerung in
Köln 2024. Link: https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf15/statistik-
einwohner-und-
haushalte/ksn_4_2025_bev%C3%B6lkerung_in_k%C3%B6ln_2024_factsheet.pdf
(Abruf: 23.4.2025).
Stadt Köln (2025c): Kommunales Integrationsmanagement. (https://www.ki-
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Stadt Köln (2025d): Bürgerrat „Mobil im lebenswerten Quartier“. (https://www.stadt-
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Stadt Köln, Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt, Interkulturelles Referat
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Stärkung einer integrativen Stadtgesellschaft. Quelle: http://www.ki-
koeln.de/assets/Uploads/pdf/stk-integrationskonzept-2011-bf-12-.pdf (Abruf:
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VBRG (Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und anti-
semitischer Gewalt) (2025): Rechte, rassistische und antisemitische Gewalt in
Deutschland 2024. Link: https://verband-brg.de/rechte-rassistische-und-
antisemitische-gewalt-in-deutschland-2024-jahresbilanzen-der-
opferberatungsstellen/#pressemitteilung (Abruf: 10.06.25).
Yildiz, Erol (2018): Ideen zum Postmigrantischen. In: Foroutan, Naika / Karakaylı,
Juliane / Spielhaus, Riem (Hg.): Postmigrantische Perspektiven. Ordnungssysteme,
Repräsentationen, Kritik. Frankfurt am Main: Campus Verlag, S. 19-34.
Zentrum für Mehrsprachigkeit und Integration Köln (ZMI) (2025): ZMI-Magazin,
Postmigration und Mehrsprachigkeit in der Praxis.
Zick, Andreas / Küpper, Beate / Mokros, Nico (Hg.) (2024): Die distanzierte Mitte.
Rechtsextreme und demokratiegefährdende Einstellungen in Deutschland 2022/23.
Hg. für die Friedrich-Ebert-Stiftung von Franziska Schröter. Link:
https://www.fes.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=91776&token=3821fe2a05aff649
791e9e7ebdb18eabdae3e0fd (Abruf: 10.06.25).
80
9 Anhänge
9.1 Mitwirkende bei der Konzeptentwicklung 2011
Gruppe Untergruppe Organisation Handlungsfeld Arbeitsgruppe Funktion AGs
Bildung Akademie Melanchthon Akademie 3 - Stadtraum / Sozialraum 9 - Religion
Bildung AstA AStA der Universität zu Köln 3 - Stadtraum / Sozialraum 23 - Antirassismus
Bildung Berufskolleg Berufskolleg 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 12 - Schule Moderation
Bildung Bezirksregierung Lehrerin, Fachberaterin bei der
Bezirksregierung
3 - Stadtraum / Sozialraum 9 - Religion
Bildung Schule GGS Ernstbergstraße 2- Sprache 3 - Schule
Bildung Schule GOT Elsaßstraße 3 - Stadtraum / Sozialraum 8 - Sport
Bildung Schule HS Montessori Rochusstraße 2- Sprache 3 - Schule
Bildung Schule Katharina Henoth Gesamtschule 2- Sprache 3 - Schule
Bildung Schule Katharina-Henoth-Gesamtschule nicht zugeordnet
Bildung Schule Katharina-Henoth-
Gesamtschule – Fachberate- rin
Deutsch Sekundarstufe I
2- Sprache 3 - Schule
Bildung Schule Rektor der GGS An Sankt The-
resia
2- Sprache 3 - Schule
Bildung Schule Tages- und Abendschule Köln 3 - Stadtraum / Sozialraum 16 - Frauen
Bildung VHS VHS und Netzwerk Deutsch nicht zugeordnet
Bildung VHS Volkshochschule der Stadt Köln 3 - Stadtraum / Sozialraum 18 - Kultur Moderation
Bildung Netzwerk Lernende Region 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 13 - Berufliche Quali
Bildung Benedict School und Netzwerk
Deutsch
2- Sprache 4 - Erwachsenenbildung
Bildung COM.IT.ES 2- Sprache 3 - Schule Moderation 20
81
Gruppe Untergruppe Organisation Handlungsfeld Arbeitsgruppe Funktion AGs
Bildung deutsch-Institut 3 - Stadtraum / Sozialraum 16 - Frauen
Bildung Dialog Bildungszentrum 3 - Stadtraum / Sozialraum 22 - Engagement
Gewerkschaft DGB Deutscher Gewerkschaftsbund 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 13 - Berufliche Quali
Gewerkschaft DGB Deutscher Gewerkschaftsbund nicht zugeordnet
Gewerkschaft DGB Deutscher Gewerkschaftsbund-
NRW
4- Bildung / Ausbildung / Beruf 14 - Arbeitsmarkt / Be-
ruf
Kultureinrichtungen Tanz Tanzfabrik 3 - Stadtraum / Sozialraum 18 - Kultur
Kultureinrichtungen Theater Bühne der Kulturen e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 18 - Kultur Moderation
Kultureinrichtungen Theater Bühne der Kulturen/Arkadas The-
ater
3 - Stadtraum / Sozialraum 22 - Engagement
Kultureinrichtungen Theater Deutsch-Griechisches Theater 3 - Stadtraum / Sozialraum 11 - Flüchtlinge
Kultureinrichtungen Theater Deutsch-Griechisches Theater 3 - Stadtraum / Sozialraum 18 - Kultur
Kultureinrichtungen Theater Deutsch-Iranisches Theaterforum
e. V.
3 - Stadtraum / Sozialraum 18 - Kultur
Kultureinrichtungen Theater Junges Theater Köln 3 - Stadtraum / Sozialraum 18 - Kultur
Medien Journalist 5 - Öffentlichkeitsarbeit 15 - Öffentlichkeitsarbeit
Medien Verleger 5 - Öffentlichkeitsarbeit 15 - Öffentlichkeitsarbeit
MO Deutsch-Türkischer Verein Köln 3 - Stadtraum / Sozialraum 20 - Senior:innen
MO Paschtunischer Kulturverein 3 - Stadtraum / Sozialraum 9 - Religion
Öffentliche Einr. Arbeit Arbeitsagentur Köln 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 14 - Arbeitsmarkt / Be-
ruf
Öffentliche Einr. Arbeit ARGE Köln 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 14 - Arbeitsmarkt / Be-
ruf
Öffentliche Einr. Arbeit ArGe U25 3 - Stadtraum / Sozialraum 16 - Frauen
Öffentliche Einr. Migr.bezogen BAMF 2- Sprache 4 - Erwachsenenbildung
Öffentliche Einr. Migr.bezogen BAMF 2- Sprache 4 - Erwachsenenbildung
82
Gruppe Untergruppe Organisation Handlungsfeld Arbeitsgruppe Funktion AGs
Öffentliche Einr. Migr.bezogen BAMF 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 14 - Arbeitsmarkt / Be-
ruf
Öffentliche Einr. Migr.bezogen BAMF 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 14 - Arbeitsmarkt / Be-
ruf
Öffentliche Einr. Migr.bezogen BAMF-Regionalkoordination Köln 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 13 - Berufliche Quali
Öffentliche Einr. Wohnen GAG 3 - Stadtraum / Sozialraum 17 - Wohnen
Öffentliche Einr. Wohnen GAG 3 - Stadtraum / Sozialraum 17 - Wohnen
Politik Integrationsrat CDU-Fraktion, Integrationsrats-
mitglied
4- Bildung / Ausbildung / Beruf 12 - Schule
Politik Integrationsrat CDU-Fraktion, Integrationsratmit-
glied
1 - Demografie 1 - Dem. Wandel
Politik Integrationsrat CDU-Fraktion, Integrationsrats-
mitglied
3 - Stadtraum / Sozialraum 8 - Sport
Politik Integrationsrat Integrationsratsmitglied 2- Sprache 3 - Schule 12
Politik Integrationsrat Integrationsratsmitglied 2- Sprache 2 - Element. Kita/ Fami-
lie
Politik Integrationsrat Integrationsratsmitglied 2- Sprache 4 - Erwachsenenbildung 6
Politik Integrationsrat Integrationsratsmitglied 2- Sprache 4 - Erwachsenenbildung 20
Politik Integrationsrat Integrationsratsmitglied 3 - Stadtraum / Sozialraum 21 - LSBT
Politik Integrationsrat Integrationsratsmitglied 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 13 - Berufliche Quali
Politik Integrationsrat Integrationsratsmitglied 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 14 - Arbeitsmarkt / Be-
ruf
Politik Integrationsrat Integrationsratsmitglied 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 12 - Schule
Politik Integrationsrat Mitglied des Integrationsrates 3 - Stadtraum / Sozialraum 16 - Frauen
Politik Integrationsrat SPD-Fraktion und Integrations-
ratsmitglied
3 - Stadtraum / Sozialraum 5 - Selbstorga / Partizipation
Politik Integrationsrat SPD-Fraktion, Mitglied des Integ-
rationsrates
3 - Stadtraum / Sozialraum 8 - Sport 12
83
Gruppe Untergruppe Organisation Handlungsfeld Arbeitsgruppe Funktion AGs
Politik Konsulat Generalkonsulat der Republik
Türkei
3 - Stadtraum / Sozialraum 22 - Engagement
Politik Ratsfraktion FDP- Fraktion 2- Sprache 4 - Erwachsenenbildung
Politik Ratsfraktion FDP-Fraktion 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 12 - Schule
Politik Ratsfraktion FDP-Fraktion 1 - Demografie 1 - Dem. Wandel
Politik Ratsfraktion FDP-Fraktion 2- Sprache 2 - Element. Kita/ Fami-
lie
Politik Ratsfraktion FDP-Fraktion 2- Sprache 3 - Schule
Politik Ratsfraktion FDP-Fraktion 3 - Stadtraum / Sozialraum 11 - Flüchtlinge
Politik Ratsfraktion FDP-Fraktion 3 - Stadtraum / Sozialraum 16 - Frauen
Politik Ratsfraktion FDP-Fraktion 3 - Stadtraum / Sozialraum 18 - Kultur
Politik Ratsfraktion FDP-Fraktion 3 - Stadtraum / Sozialraum 18 - Kultur
Politik Ratsfraktion FDP-Fraktion 3 - Stadtraum / Sozialraum 20 - Senior:innen
Politik Ratsfraktion FDP-Fraktion 3 - Stadtraum / Sozialraum 9 - Religion
Politik Ratsfraktion FDP-Fraktion 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 14 - Arbeitsmarkt / Be-
ruf
Politik Stadtrat Ratsmitglied 3 - Stadtraum / Sozialraum 6 - IKÖ Verw. und soz. Dienste
Polizei Polizei NRW 3 - Stadtraum / Sozialraum 9 - Religion
Religiöse Gem. DITIB DITIB e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 22 - Engagement
Religiöse Gem. DITIB Ditib und Integrationsratsmitglied 3 - Stadtraum / Sozialraum 8 - Sport
Religiöse Gem. DITIB Türkisch-Islamische Union der
Anstalt für Religion e. V. – DITIB
3 - Stadtraum / Sozialraum 20 - Senior:innen
Religiöse Gem. Erzbistum Köln Erzbistum Köln 3 - Stadtraum / Sozialraum 9 - Religion
Religiöse Gem. Synagogengemeinde Synagogen-Gemein- de Köln 3 - Stadtraum / Sozialraum 20 - Senior:innen
Religiöse Gem. Zentralrat der Muslime Zentralrat der Muslime in
Deutschland ZMD
3 - Stadtraum / Sozialraum 20 - Senior:innen
84
Gruppe Untergruppe Organisation Handlungsfeld Arbeitsgruppe Funktion AGs
Religiöse Gem. Afghanische Hindu-Gemeinde 3 - Stadtraum / Sozialraum 9 - Religion
Religiöse Gem. Alevitische Gemeinde Köln 3 - Stadtraum / Sozialraum 9 - Religion
Religiöse Gem. Alevitische Gemeinde Köln e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 20 - Senior:innen
Religiöse Gem. Alevitische Gemeinde Köln e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 20 - Senior:innen
Religiöse Gem. Zentrum für islamische Frauen-
forschung und Frauenförderung
3 - Stadtraum / Sozialraum 5 - Selbstorga / Partizipation 6, 16
Sport Sportjugend Köln, Bildungsrefe-
rent
3 - Stadtraum / Sozialraum 8 - Sport
Sport Sportjugend NRW, Landeskoordi-
natorin Integration durch Sport
3 - Stadtraum / Sozialraum 11 - Flüchtlinge
Sport Sportjugend NRW, Landeskoordi-
natorin Integration durch Sport
3 - Stadtraum / Sozialraum 8 - Sport
Sport Sportjugend NRW, Programmko-
ordi- nation SPIN – Sport interkul-
turell
3 - Stadtraum / Sozialraum 8 - Sport
Sport SSBK/DSHS 3 - Stadtraum / Sozialraum 8 - Sport Moderation
Sport Vorstand Bushido Köln 3 - Stadtraum / Sozialraum 8 - Sport
Stadtverwaltung Amt Amt für Weiterbildung 3 - Stadtraum / Sozialraum 5 - Selbstorga / Partizipation
Stadtverwaltung Amt für Gleichstellung Stadt Köln, Amt für Gleichstellung
von Frauen und Männern
3 - Stadtraum / Sozialraum 16 - Frauen
Stadtverwaltung Amt für Kinder, Jugend
und Familie
Stadt Köln, Amt für Kinder, Ju-
gend und Familie
1 - Demografie 1 - Dem. Wandel
Stadtverwaltung Amt für Kinder, Jugend
und Familie
Stadt Köln, Amt für Kinder, Ju-
gend und Familie
3 - Stadtraum / Sozialraum 21 - LSBT
Stadtverwaltung Amt für Kinder, Jugend
und Familie
Stadt Köln, Amt für Kinder, Ju-
gend und Familie
4- Bildung / Ausbildung / Beruf 13 - Berufliche Quali
85
Gruppe Untergruppe Organisation Handlungsfeld Arbeitsgruppe Funktion AGs
Stadtverwaltung Amt für Kinder, Jugend
und Familie
Stadt Köln, Amt für Kinder, Ju-
gend und Familie – Abteilung
Sprachförderung
2- Sprache 2 - Element. Kita/ Fami-
lie
Stadtverwaltung Amt für Kinder, Jugend
und Familie
Stadt Köln, Amt für Kinderinteres-
sen
3 - Stadtraum / Sozialraum 8 - Sport
Stadtverwaltung Amt für öffentliche Ord-
nung
Stadt Köln, Amt für Öffentliche
Ordnung
2- Sprache 4 - Erwachsenenbildung Moderation 21
Stadtverwaltung Amt für öffentliche Ord-
nung
Stadt Köln, Amt für Öffentliche
Ordnung
3 - Stadtraum / Sozialraum 11 - Flüchtlinge
Stadtverwaltung Amt für Soziales und
Senioren
Stadt Köln, Amt für Soziales und
Senioren
3 - Stadtraum / Sozialraum 11 - Flüchtlinge
Stadtverwaltung Amt für Soziales und
Senioren
Stadt Köln, Amt für Soziales und
Senioren
3 - Stadtraum / Sozialraum 20 - Senior:innen
Stadtverwaltung Amt für Soziales und
Senioren
Stadt Köln, Amt für Soziales und
Senioren
3 - Stadtraum / Sozialraum 20 - Senior:innen
Stadtverwaltung Amt für Soziales und
Senioren
Stadt Köln, Amt für Soziales und
Senioren
3 - Stadtraum / Sozialraum 20 - Senior:innen
Stadtverwaltung Amt für Stadtentwicklung
und Statistik
Stadt Köln, Amt für Stadtentwick-
lung und Statistik
3 - Stadtraum / Sozialraum 10 - ethn. Ökonomie
Stadtverwaltung Amt für Weiterbil-
dung/RAA
Stadt Köln, Amt für Weiterbil-
dung/RAA
2- Sprache 2 - Element. Kita/ Fami-
lie
Stadtverwaltung Amt für Weiterbil-
dung/RAA
Stadt Köln, Amt für Weiterbil-
dung/RAA
2- Sprache 3 - Schule
Stadtverwaltung Amt für Weiterbil-
dung/RAA
Stadt Köln, Amt für Weiterbil-
dung/RAA
2- Sprache 4 - Erwachsenenbildung Moderation 23
Stadtverwaltung Amt für Weiterbil-
dung/RAA
Stadt Köln, Amt für Weiterbil-
dung/RAA
3 - Stadtraum / Sozialraum 11 - Flüchtlinge 13
Stadtverwaltung Amt für Weiterbil-
dung/RAA
Stadt Köln, Amt für Weiterbil-
dung/RAA
3 - Stadtraum / Sozialraum 23 - Antirassismus 14, 15
Stadtverwaltung Amt für Weiterbil- Stadt Köln, Amt für Weiterbil- 3 - Stadtraum / Sozialraum 8 - Sport 9
86
Gruppe Untergruppe Organisation Handlungsfeld Arbeitsgruppe Funktion AGs
dung/RAA dung/RAA
Stadtverwaltung Amt für Weiterbil-
dung/RAA
Stadt Köln, Amt für Weiterbil-
dung/RAA
4- Bildung / Ausbildung / Beruf 12 - Schule
Stadtverwaltung Amt für Wirtschafts- und
Beschäftigungsförderung
Stadt Köln, Amt für Wirtschafts-
und Beschäftigungsförderung
4- Bildung / Ausbildung / Beruf 13 - Berufliche Quali
Stadtverwaltung Amt für Wohnungswe-
sen
Stadt Köln, Amt für Wohnungs-
wesen
3 - Stadtraum / Sozialraum 17 - Wohnen Moderation
Stadtverwaltung Amt für Wohnungswe-
sen
Stadt Köln, Amt für Wohnungs-
wesen
3 - Stadtraum / Sozialraum 17 - Wohnen Moderation
Stadtverwaltung Amt für Wohnungswe-
sen
Stadt Köln, Amt für Wohnungs-
wesen
3 - Stadtraum / Sozialraum 17 - Wohnen
Stadtverwaltung Amt für Wohnungswe-
sen
Stadt Köln, Wohnungsversor-
gungsbetrieb
3 - Stadtraum / Sozialraum 11 - Flüchtlinge
Stadtverwaltung Gesundheitsamt Stadt Köln, Gesundheitsamt 3 - Stadtraum / Sozialraum 21 - LSBT
Stadtverwaltung Gesundheitsamt Stadt Köln, Gesundheitsamt 3 - Stadtraum / Sozialraum 21 - LSBT
Stadtverwaltung Gesundheitsamt Stadt Köln, Gesundheitsamt 3 - Stadtraum / Sozialraum 7 - Gesundheit
Stadtverwaltung Gesundheitsamt Stadt Köln, Gesundheitsamt nicht zugeordnet
Stadtverwaltung Gesundheitsamt Stadt Köln, Gesundheitsamt,
Geschäftsführung der Gesund-
heitskonferenz
3 - Stadtraum / Sozialraum 7 - Gesundheit
Stadtverwaltung Interklultureller Dienst Stadt Köln, Interkultureller Dienst
– Porz
3 - Stadtraum / Sozialraum 8 - Sport
Stadtverwaltung Interklultureller Dienst Stadt Köln, Interkultureller Dienst 2- Sprache 2 - Element. Kita/ Fami-
lie
Stadtverwaltung Interklultureller Dienst Stadt Köln, Interkultureller Dienst 3 - Stadtraum / Sozialraum 11 - Flüchtlinge Moderation
Stadtverwaltung Interklultureller Dienst Stadt Köln, Interkultureller Dienst 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 12 - Schule
Stadtverwaltung Interklultureller Dienst Stadt Köln, Interkultureller
Dienst – Mülheim
nicht zugeordnet
87
Gruppe Untergruppe Organisation Handlungsfeld Arbeitsgruppe Funktion AGs
Stadtverwaltung Interklultureller Dienst Stadt Köln, Interkultureller Dienst
– Innenstadt
3 - Stadtraum / Sozialraum 5 - Selbstorga / Partizipation 7
Stadtverwaltung Interklultureller Dienst Stadt Köln, Interkultureller Dienst
– Nippes
3 - Stadtraum / Sozialraum 6 - IKÖ Verw. und soz. Dienste
Stadtverwaltung Interkulturelles Referat Interkulturelles Referat der Stadt
Köln
1 - Demografie 1 - Dem. Wandel Moderation
Stadtverwaltung Interkulturelles Referat Stadt Köln, Interkulturelles Refe-
rat
3 - Stadtraum / Sozialraum 22 - Engagement
Stadtverwaltung Interkulturelles Referat Stadt Köln, Interkulturelles Refe-
rat
3 - Stadtraum / Sozialraum 6 - IKÖ Verw. und soz. Dienste 23
Stadtverwaltung Interkulturelles Referat Stadt Köln, Interkulturelles Refe-
rat
nicht zugeordnet
Stadtverwaltung Kulturamt Kulturamt der Stadt Köln 3 - Stadtraum / Sozialraum 18 - Kultur Moderation
Stadtverwaltung Kulturamt Stadt Köln, Kulturamt 3 - Stadtraum / Sozialraum 10 - ethn. Ökonomie
Stadtverwaltung Personalamt Personalamt 1 - Demografie 1 - Dem. Wandel
Stadtverwaltung Personalamt Stadt Köln, Personalamt 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 13 - Berufliche Quali 14
Stadtverwaltung Personalamt Stadt Personalamt 3 - Stadtraum / Sozialraum 20 - Senior:innen
Stadtverwaltung Schulamt Schulamt für die Stadt Köln 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 13 - Berufliche Quali
Stadtverwaltung Schulamt Stadt Köln, Schulverwal- tungs-
amt, Referat für Schulsport
3 - Stadtraum / Sozialraum 8 - Sport
Stadtverwaltung Seniorenvertretung Seniorenvertretung 2- Sprache 4 - Erwachsenenbildung
Stadtverwaltung Seniorenvertretung Seniorenvertretung 1 - Demografie 1 - Dem. Wandel
Stadtverwaltung Seniorenvertretung Seniorenvertretung 3 - Stadtraum / Sozialraum 7 - Gesundheit
Stadtverwaltung Seniorenvertretung Seniorenvertretung 3 - Stadtraum / Sozialraum 9 - Religion
Stadtverwaltung Seniorenvertretung Seniorenvertretung 5 - Öffentlichkeitsarbeit 15 - Öffentlichkeitsarbeit
Stadtverwaltung Seniorenvertretung Seniorenvertretung nicht zugeordnet
Stadtverwaltung Seniorenvertretung Seniorenvertretung Bezirk Innen- 3 - Stadtraum / Sozialraum 22 - Engagement
88
Gruppe Untergruppe Organisation Handlungsfeld Arbeitsgruppe Funktion AGs
stadt
Stadtverwaltung Seniorenvertretung Seniorenvertretung der Stadt Köln 1 - Demografie 1 - Dem. Wandel 20
Stadtverwaltung Sozialraumkoordinaotr Stadt Köln, Sozialraumkoordina-
tor Chorweiler/Seeberg/Blumen-
berg
4- Bildung / Ausbildung / Beruf 12 - Schule
Stadtverwaltung Sportamt Stadt Köln, Sportamt 3 - Stadtraum / Sozialraum 8 - Sport
Stadtverwaltung Stadt Köln, NS-
Dokumentationszentrum
3 - Stadtraum / Sozialraum 23 - Antirassismus
Stadtverwaltung StadtSeite 72 Köln, Amt für Kin-
der, Jugend und Familie
3 - Stadtraum / Sozialraum 11 - Flüchtlinge
Wirtschaft Arbeitgeberverband Arbeitgeberverband der Metall-
und Elektroindustrie Köln
3 - Stadtraum / Sozialraum 22 - Engagement 13
Wirtschaft Arbeitgeberverband Arbeitgeberverband der Metall-
und Elektroindustrie Köln
4- Bildung / Ausbildung / Beruf 14 - Arbeitsmarkt / Be-
ruf
Wirtschaft Kammer Handwerkskammer zu Köln 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 13 - Berufliche Quali 14
Wirtschaft Kammer Handwerkskammer zu Köln 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 14 - Arbeitsmarkt / Be-
ruf
Wirtschaft Kammer IHK Köln 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 13 - Berufliche Quali
Wirtschaft Kammer IHK Köln 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 14 - Arbeitsmarkt / Be-
ruf
Wirtschaft Kammer IHK Köln nicht zugeordnet 13
Wirtschaft Ford-Werke/Diversity 3 - Stadtraum / Sozialraum 23 - Antirassismus
Wissenschaft Antidiskriminierung Zentrale Vertrauensdozentin bei
Diskriminierung von Studieren-
den, Institut für Afrikanistik, Uni-
versität Köln
3 - Stadtraum / Sozialraum 23 - Antirassismus
Wissenschaft KathoFH Kath. Fachhochschule Köln 3 - Stadtraum / Sozialraum 16 - Frauen
89
Gruppe Untergruppe Organisation Handlungsfeld Arbeitsgruppe Funktion AGs
Wissenschaft Sporthochschule DSHS, Sportsoziologin, Ge-
schlechterforschung
3 - Stadtraum / Sozialraum 8 - Sport
Wissenschaft Uni Institut für vergleichende Bil-
dungsforschung und Sozialwis-
senschaften
3 - Stadtraum / Sozialraum 23 - Antirassismus
Wissenschaft Uni Institut für vergleichende Bil-
dungsforschung und Sozialwis-
senschaften
3 - Stadtraum / Sozialraum 23 - Antirassismus
Wissenschaft Uni Universität Köln, Forschungsstelle
für Interkulturelle Studien
3 - Stadtraum / Sozialraum 6 - IKÖ Verw. und soz. Dienste
Wissenschaft Uni Universität zu Köln 2- Sprache 3 - Schule Moderation
Wissenschaft Institut für vergleichende Bil-
dungsfor- schung und Sozialwis-
senschaften, Universität Köln
3 - Stadtraum / Sozialraum 23 - Antirassismus
Wissenschaft Erziehungs- und Kultursoziolo-
gie/Lehrbereich Soziologie Uni-
versität Köln
3 - Stadtraum / Sozialraum 23 - Antirassismus
Wissenschaft Fachhochschule Köln 2- Sprache 2 - Element. Kita/ Fami-
lie
Wohlfahrtsverband AWO AWO Köln, Integrationsmanage-
rin
nicht zugeordnet
Wohlfahrtsverband AWO AWO Mittelrhein, Köln 3 - Stadtraum / Sozialraum 6 - IKÖ Verw. und soz. Dienste
Wohlfahrtsverband AWO AWO, Integrationsratsmitglied 3 - Stadtraum / Sozialraum 5 - Selbstorga / Partizipation
Wohlfahrtsverband Caritas Caritasverband für die Stadt Köln,
Internationales Zentrum Stolze-
straße
2- Sprache 4 - Erwachsenenbildung
Wohlfahrtsverband Caritas Caritasverband für die Stadt Köln,
Therapiezentrum für Folteropfer
3 - Stadtraum / Sozialraum 21 - LSBT
90
Gruppe Untergruppe Organisation Handlungsfeld Arbeitsgruppe Funktion AGs
Wohlfahrtsverband Caritas Caritasverband für die Stadt Köln 3 - Stadtraum / Sozialraum 20 - Senior:innen
Wohlfahrtsverband Caritas Caritasverband für die Stadt Köln 3 - Stadtraum / Sozialraum 22 - Engagement
Wohlfahrtsverband Caritas Caritasverband für die Stadt Köln 3 - Stadtraum / Sozialraum 9 - Religion
Wohlfahrtsverband Caritas Caritasverband für die Stadt Köln 5 - Öffentlichkeitsarbeit 15 - Öffentlichkeitsarbeit
Wohlfahrtsverband Caritas Caritasverband für die Stadt Köln,
Bilinguale Kindertagesstätte Casa
Italia
2- Sprache 2 - Element. Kita/ Fami-
lie
16
Wohlfahrtsverband Caritas Caritasverband für die Stadt Köln,
Fachdienst Integration &Migration
1 - Demografie 1 - Dem. Wandel 16
Wohlfahrtsverband Caritas Caritasverband für die Stadt Köln,
Interkulturelle Altenhilfe
3 - Stadtraum / Sozialraum 20 - Senior:innen 22
Wohlfahrtsverband Caritas Caritasverband für die Stadt Köln,
Internationale Familienberatung
2- Sprache 3 - Schule
Wohlfahrtsverband Caritas Caritasverband für die Stadt Köln,
JobBörsen Bickendorf + Bock-
lemünd
4- Bildung / Ausbildung / Beruf 14 - Arbeitsmarkt / Be-
ruf
Wohlfahrtsverband Caritas Caritasverband für die Stadt,
Antidiskriminierungsbüro
3 - Stadtraum / Sozialraum 23 - Antirassismus
Wohlfahrtsverband Caritas Caritasverband für die Stadt,
Antidiskriminierungsbüro
3 - Stadtraum / Sozialraum 9 - Religion 6
Wohlfahrtsverband Diakonie Diakonisches Werk Köln 3 - Stadtraum / Sozialraum 16 - Frauen
Wohlfahrtsverband Diakonie Diakonisches Werk Köln 3 - Stadtraum / Sozialraum 22 - Engagement
Wohlfahrtsverband Diakonie Diakonisches Werk Köln 3 - Stadtraum / Sozialraum 9 - Religion
Wohlfahrtsverband Diakonie Diakonisches Werk Köln 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 13 - Berufliche Quali
Wohlfahrtsverband Diakonie Diakonisches Werk Köln 5 - Öffentlichkeitsarbeit 15 - Öffentlichkeitsarbeit
91
Gruppe Untergruppe Organisation Handlungsfeld Arbeitsgruppe Funktion AGs
Wohlfahrtsverband Diakonie Diakonisches Werk Köln und
Afrika- nischer Frauen Verein
3 - Stadtraum / Sozialraum 16 - Frauen 12
Wohlfahrtsverband Diakonie Diakonisches Werk Köln, Diako-
nie Michaelshoven
3 - Stadtraum / Sozialraum 7 - Gesundheit 16
Wohlfahrtsverband DRK Deutsches Rotes Kreuz 3 - Stadtraum / Sozialraum 22 - Engagement
Wohlfahrtsverband DRK Deutsches Rotes Kreuz 3 - Stadtraum / Sozialraum 7 - Gesundheit
Wohlfahrtsverband DRK DRK 2- Sprache 4 - Erwachsenenbildung
Wohlfahrtsverband In Via IN VIA e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 22 - Engagement
Wohlfahrtsverband Internationaler Bund IB und Netz- werk Deutsch nicht zugeordnet
Wohlfahrtsverband Internationaler Bund Internationaler Bund 3 - Stadtraum / Sozialraum 21 - LSBT
Wohlfahrtsverband Internationaler Bund Internationaler Bund – Frauen-
wohnheim
3 - Stadtraum / Sozialraum 11 - Flüchtlinge
Wohlfahrtsverband SkF Sozialdienst katholischer Frauen 2- Sprache 2 - Element. Kita/ Fami-
lie
Wohlfahrtsverband SkF Sozialdienst katholischer Frauen 3 - Stadtraum / Sozialraum 22 - Engagement 15
Wohlfahrtsverband SkF Sozialdienst katholischer Frauen 3 - Stadtraum / Sozialraum 5 - Selbstorga / Partizipation
Wohlfahrtsverband SkF Sozialdienst Katholischer Frauen 3 - Stadtraum / Sozialraum 5 - Selbstorga / Partizipation
Wohlfahrtsverband SkF Sozialdienst Katholischer Frauen 3 - Stadtraum / Sozialraum 9 - Religion
Wohlfahrtsverband SkF Sozialdienst Katholischer Frauen 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 13 - Berufliche Quali
Zivilgesellsch. Org. Frauen Frauen gegen Erwerbslosigkeit 3 - Stadtraum / Sozialraum 16 - Frauen
Zivilgesellsch. Org. Frauen Frauen helfen Frauen e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 16 - Frauen
Zivilgesellsch. Org. LSBTI Lesben und Schwulenberatungs-
stelle Rubicon
3 - Stadtraum / Sozialraum 6 - IKÖ Verw. und soz. Dienste
Zivilgesellsch. Org. LSBTI LSVD Ortsverband Köln e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 21 - LSBT
Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen agisra e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 11 - Flüchtlinge 16
Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen agisra e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 16 - Frauen
92
Gruppe Untergruppe Organisation Handlungsfeld Arbeitsgruppe Funktion AGs
Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen agisra e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 23 - Antirassismus
Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen agisra e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 5 - Selbstorga / Partizipation 13
Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen agisra e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 8 - Sport
Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen BFMF e. V. 2- Sprache 2 - Element. Kita/ Fami-
lie
Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen BFMF e. V. 2- Sprache 3 - Schule 16
Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen BFMF e. V. 2- Sprache 4 - Erwachsenenbildung 16
Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen BFMF e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 16 - Frauen
Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen BFMF e. V. 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 14 - Arbeitsmarkt / Be-
ruf
Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen BiKuP gGmbH, Internationale
Gesellschaft für Bildung, Kultur
und Partizipation)
3 - Stadtraum / Sozialraum 18 - Kultur
Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen Förderverein Kölner Flüchtlingsrat
e.V.
3 - Stadtraum / Sozialraum 11 - Flüchtlinge 21,
22, 23
Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen Förderverein Kölner Flüchtlingsrat
e.V.
3 - Stadtraum / Sozialraum 11 - Flüchtlinge
Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen Haus der Kulturen – Kölner
Flüchtlingszentrum
3 - Stadtraum / Sozialraum 11 - Flüchtlinge
Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen Haus der Kulturen – Kölner
Flüchtlingszentrum
3 - Stadtraum / Sozialraum 11 - Flüchtlinge
Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen IG Keupstaße 3 - Stadtraum / Sozialraum 10 - ethn. Ökonomie Moderation
Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen IG Keupstaße 3 - Stadtraum / Sozialraum 21 - LSBT
Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen Kölner Appell gegen Rassismus 3 - Stadtraum / Sozialraum 11 - Flüchtlinge 22, 23
Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen Kölner Flüchtlingszentrum 3 - Stadtraum / Sozialraum 11 - Flüchtlinge
Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen Leiterin des Abendgymnasiums,
Runder Tisch für Integration
4- Bildung / Ausbildung / Beruf 12 - Schule
93
Gruppe Untergruppe Organisation Handlungsfeld Arbeitsgruppe Funktion AGs
Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen Rom e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 11 - Flüchtlinge
Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen Rom e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 11 - Flüchtlinge
Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen Runder Tisch für Integration 3 - Stadtraum / Sozialraum 23 - Antirassismus
Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen Runder Tisch für Integration 3 - Stadtraum / Sozialraum 9 - Religion
Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen Solidaritätsbund der Migranten e.
V.
2- Sprache 3 - Schule 22
Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen Unterstützerkreis für die von Ab-
schiebung bedrohten Kinder und
Jugendlichen Köln e.V
3 - Stadtraum / Sozialraum 11 - Flüchtlinge
Zivilgesellsch. Org. Migr.bezogen Unterstützerkreis für von Ab-
schiebung bedrohten Kinder u.
Jugendlichen
3 - Stadtraum / Sozialraum 22 - Engagement
Zivilgesellsch. Org. Sport Körbe für Köln, Behindertensport-
verein
3 - Stadtraum / Sozialraum 8 - Sport Moderation
Zivilgesellsch. Org. Allerweltshaus e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 11 - Flüchtlinge
Zivilgesellsch. Org. DOMID Förderverein e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 18 - Kultur
Zivilgesellsch. Org. ÖgG e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 6 - IKÖ Verw. und soz.
Dienste
Moderation 23
Zivilgesellsch. Org. TEMA-Stiftung für den Umwelt-
schutz
3 - Stadtraum / Sozialraum 22 - Engagement
Zivilgesellsch. Org. Therapiezentrum für Folteropfer 3 - Stadtraum / Sozialraum 7 - Gesundheit
Zivilgesellsch. Org. Vingster Treff e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 16 - Frauen
Zivilgesellsch. Org. Vingster Treff e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 16 - Frauen 15
Zivilgesellsch. Org. Vingster Treff e. V./Interkulturelle
Ehrenamtsbörse
3 - Stadtraum / Sozialraum 22 - Engagement
Zivilgesellsch. Org. ABEQ Akademie GmbH 3 - Stadtraum / Sozialraum 22 - Engagement Moderation
Zivilgesellsch. Org. Akt 1 Köln e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 18 - Kultur Moderation
94
Gruppe Untergruppe Organisation Handlungsfeld Arbeitsgruppe Funktion AGs
Zivilgesellsch. Org. Atlant e. V., Mülheim 3 - Stadtraum / Sozialraum 6 - IKÖ Verw. und soz. Dienste
Zivilgesellsch. Org. Ceno & Die Paten e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 22 - Engagement
Zivilgesellsch. Org. Geschäftsführung des Trägerkrei-
ses der Interkulturellen Woche
Köln
nicht zugeordnet
Zivilgesellsch. Org. Geschäftsführung des Trägerkrei-
ses der Interkulturellen Woche
Köln
3 - Stadtraum / Sozialraum 18 - Kultur
Zivilgesellsch. Org. Interkultureller Dialog e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 22 - Engagement
Zivilgesellsch. Org. Internationale Familienberatung 3 - Stadtraum / Sozialraum 7 - Gesundheit
Zivilgesellsch. Org. Jugendhilfe Afrika 3 - Stadtraum / Sozialraum 8 - Sport
Zivilgesellsch. Org. Jugendhilfe und Schule e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 5 - Selbstorga / Partizipation 23
Zivilgesellsch. Org. KISS Köln 3 - Stadtraum / Sozialraum 22 - Engagement
Zivilgesellsch. Org. KölnAgenda e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 22 - Engagement
Zivilgesellsch. Org. KulturForum Türkei-Deutschland
e. V.
3 - Stadtraum / Sozialraum 18 - Kultur
Zivilgesellsch. Org. MHD e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 9 - Religion
Zivilgesellsch. Org. Offene Welt – Italienische Kultur
im Dialog e. V.
3 - Stadtraum / Sozialraum 20 - Senior:innen
Zivilgesellsch. Org. OT Seven Up 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 12 - Schule
Zivilgesellsch. Org. Phoenix e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 16 - Frauen
Zivilgesellsch. Org. Phoenix Köln e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 20 - Senior:innen
Zivilgesellsch. Org. Phoenix-Köln e. V. 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 14 - Arbeitsmarkt / Be-
ruf
Zivilgesellsch. Org. Sozialwerk für Lesben und
Schwule e. V.
3 - Stadtraum / Sozialraum 21 - LSBT
Zivilgesellsch. Org. Sozialwerk für Lesben und
Schwule e.V).
3 - Stadtraum / Sozialraum 21 - LSBT
95
Gruppe Untergruppe Organisation Handlungsfeld Arbeitsgruppe Funktion AGs
Zivilgesellsch. Org. TDU e. V. 3 - Stadtraum / Sozialraum 22 - Engagement
Zivilgesellsch. Org. Zentrum für selbstbestimmtes
Leben Köln, Projekt „50PlusMinus
– Älter werden mit einer körperli-
chen Behinderung“
3 - Stadtraum / Sozialraum 20 - Senior:innen
Zivilgesellsch. Org. Zurück in die Zukunft e. V. nicht zugeordnet
Einzelperson DID Frauen-Köln 3 - Stadtraum / Sozialraum 16 - Frauen
Einzelperson DID Frauen-Köln nicht zugeordnet
Einzelperson Dipl. Volkswirtin und Journalistin 5 - Öffentlichkeitsarbeit 15 - Öffentlichkeitsarbeit
Einzelperson FIM-Integrationsagentur 4- Bildung / Ausbildung / Beruf 13 - Berufliche Quali
Einzelperson Mitglied AG Nationaler Integrati-
onsplan + Sport
3 - Stadtraum / Sozialraum 8 - Sport
Einzelperson Ökobau gGmbH 3 - Stadtraum / Sozialraum 17 - Wohnen
Einzelperson Sozialraumkoordinatorin Bock-
lemünd/Mengenich
3 - Stadtraum / Sozialraum 5 - Selbstorga / Partizipation 17
Einzelperson Sozialraumkoordinator Bilderstö-
ckchen
3 - Stadtraum / Sozialraum 8 - Sport
Einzelperson ehemalige Heimleiterin 3 - Stadtraum / Sozialraum 11 - Flüchtlinge
Einzelperson Leiter der Kölner Gesundheits-
konferenz
3 - Stadtraum / Sozialraum 7 - Gesundheit
96
9.2 Vergleichende Übersicht der Handlungsfelder
In der folgenden Übersicht sind alle Bezeichnungen der Handlungsfelder der fünf betrachteten Kommunen zusammengestellt, die den
Bezeichnungen aus dem Konzept für die integrative Stadtgesellschaft, Stand 2011, und den Ergebnissen der Gruppeninterviews ge-
genübergestellt werden. Die Benennung in der ersten Spalte erfolgte als inhaltliche Zusammenfassung durch die Autor:innen.
Bremen Freiburg Frankfurt Essen Leipzig Köln
Gruppeninterviews
Verwaltung und
Fachleute
Gruppeninterview
Bürger/innen
Konzept 2011
Bildung 3.4 Frühkindliche,
schulische und
außerschulische
Bildung sowie
Wissenschaft 28
Bildung Bildung und
Schule
Erziehung,
Bildung und
Sprache
Bildung und
Erziehung
Schulische und außer-
schulische Bildungs-
angebote
Kita Sprache, Bildung, Arbeitsmarkt und
Migration (Hauptkapitel): Allgemein
orientierte Bildung/ Berufliche Qualifi-
kation/ Elternarbeit
Arbeit 3.6 Erwerbsarbeit
und Qualifizie-
rungsmaßnahmen
sowie Ausbil-
dungsförderung
42
Arbeit Wirtschaft und
Arbeit
Beschäfti-
gung und
Existenssi-
cherung
Ausbildung,
Qualifizierung
und Beschäfti-
gung
Ausbildung und Arbeit Arbeitswelt Sprache, Bildung, Arbeitsmarkt und
Migration (Hauptkapitel): Arbeitsmarkt
und Beschäftigung/ Interkulturelles
Personalmanagement/ Personalent-
wicklung
Gesundheit und
Pflege
3.7 Gesundheit,
Pflege und ältere
Menschen 49
Gesundheit Gesundheit
und Alter
Gesundheit
und Vorsorge
Gesundheitsver-
sorgung und
Gesundheitsför-
derung
Pflege und Gesundheit Gesundheit, Pflege und Beratung
97
Bremen Freiburg Frankfurt Essen Leipzig Köln
Gruppeninterviews
Verwaltung und
Fachleute
Gruppeninterview
Bürger/innen
Konzept 2011
Teilhabe 3.2 Politische
Teilhabe und
zivilgesellschaftli-
ches Engagement
20
Politische
Beteiligung
und Vertre-
tung
Teilhabe und
Mitwirkung
Politische Teil-
habe
Teilhabe/ Partizipation Interessenvertretung/
Selbstorganisation
Selbstorganisation, Partizipation und
bürgerschaftliches Engagement
Kultur 3.11 Kultur, Reli-
gion und Sport
60
Kultur Kunst und
Kultur
Interkultureller
und Interreligiö-
ser Dialog
Kultur/ Freizeit Enkulturation ('In-
tegration')/ Freizeit
Kultur und Migration
Quartiere 3.3 Stärkung der
Quartiere mit
stadtweiten Integ-
rationsaufgaben
23
Wohnung und
(Zusammen-
)Leben vor
Ort und in der
Stadt
Wohnen und
Zusammen-
leben im
Stadtteil
Sozialräumliche
Integration
Sozialräumliche Aspekte/ Gemeinwesenarbeit Stadt/ Sozialraum und Migration
(Hauptkapitel)
Sprache 3.1 Erwerb der
deutschen Spra-
che 17
Sprache Erziehung,
Bildung und
Sprache
Sprache Sprachförderung
Religion 3.11 Kultur, Reli-
gion und Sport
60
Religion und
Weltanschau-
ung
Interkultureller
und Interreligiö-
ser Dialog
Rolle und Handlungsmöglichkeiten
der religiösen Gemeinschaften
Sport 3.11 Kultur, Reli-
gion und Sport
60
Sport Freizeit und
Sport
Sport Integration durch Sport
98
Bremen Freiburg Frankfurt Essen Leipzig Köln
Gruppeninterviews
Verwaltung und
Fachleute
Gruppeninterview
Bürger/innen
Konzept 2011
Antidiskriminierung 3.13 Bekämpfung
von Diskriminie-
rung 70
Rechtliche
Situation,
Antidiskrimi-
nierung und
Antiradikali-
sierung
Bekämpfung von
Diskriminierung
und Rassismus
Diskriminierung/
Vorurteile/ Rassismus
Diskriminierungsfreie Stadt (Haupt-
kapitel)
IKÖ/ Diversity 3.12
Interkulturelle und
diversitygerechte
Öffnung der Ver-
waltung 66
Öffentliche
Verwaltung
Verwaltung Interkulturelle Öffnung der Verwaltung
und der sozialen Dienste
Aufenthalt, Hürden
abbauen
3.10 Abbau auf-
enthaltsrechtlicher
Hürden 58
Rechtliche
Situation,
Antidiskrimi-
nierung und
Antiradikali-
sierung
Inklusion 3.8 Inklusion und
Teilhabe von
Menschen mit
Behinderung 54
Barrierefrei-
heit
Sicherheit und Prä-
vention
Sicherheit
und Präventi-
on
Ordnung,
Schutz und
Sicherheit
Polizei - Sicherheit
99
Bremen Freiburg Frankfurt Essen Leipzig Köln
Gruppeninterviews
Verwaltung und
Fachleute
Gruppeninterview
Bürger/innen
Konzept 2011
Wohnen Wohnung und
(Zusammen-
)Leben vor
Ort und in der
Stadt
Wohnen und
Zusammen-
leben im
Stadtteil
Wohnen/ Obdachlo-
sigkeit
Wohnen Wohnen und Stadtentwicklung
Alter Gesundheit
und Alter
Alter und
Migration
Alter/ Senior:innen
Jugendarbeit 3.5 Offene Ju-
gend- und Ju-
gendverbandsar-
beit 38
Jugend
MSO 3.9 Unterstützung
migrantischer
Selbstorganisation
56
Soziale Gerechtigkeit Soziale Ge-
rechtigkeit
Medien und Bericht-
erstattung
Medien und
Berichterstat-
tung
Öffentlichkeitsarbeit
(BR)
Öffentlichkeitsarbeit (Hauptkapitel)
100
Bremen Freiburg Frankfurt Essen Leipzig Köln
Gruppeninterviews
Verwaltung und
Fachleute
Gruppeninterview
Bürger/innen
Konzept 2011
Bürgerschaftliches
Engagement
Bürgerschaft-
liches Enga-
gement
Vereine, Gruppen Selbstorganisation, Partizipation und
bürgerschaftliches Engagement
Wertediskurs Wertediskurs Toleranz als Image und Wert (BR)
Antiradikalisierung Rechtliche
Situation,
Antidiskrimi-
nierung und
Antiradikali-
sierung
Armut Armut
Flucht Flucht Flüchtlinge
Demographie Demografischer Wandel/Entwicklung
und Migration: Handlungskonzept
zum demographischen Wandel.
Strukturen Struktur und Vernetzung auf kommu-
naler Ebene
Wirtschaft ethnische und lokale Ökonomie
101
Bremen Freiburg Frankfurt Essen Leipzig Köln
Gruppeninterviews
Verwaltung und
Fachleute
Gruppeninterview
Bürger/innen
Konzept 2011
Anerkennung Anerkennung
Kontakt Kontakt
Mitteilung Ausschuss
4368 Zeichen
Dezernat, Dienststelle OB/16/162 162 Vorlagen-Nummer 13.01.2026 0048/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 13.01.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 15.01.2026 Präsentation der Vorstudie zur Weiterentwicklung des Konzepts zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft Ausgangslage: Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 26.10.2023 das Verfahren über die Weiterent- wicklung des Konzepts zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft beschlossen (2214/2023), das transparent und beteiligungsorientiert, themenspezifisch, rassismuskritisch und bedarfsgerecht in einem fortlaufenden Prozess eingeleitet werden soll. Dem Integrationsrat und dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren wurde in sei- nen Sitzungen am 08.10.2024 bzw. 10.10.2024 (2940/2024) über den Fortgang berichtet. Sachstand: In einer Vorstudie ist zunächst ein Verfahren erarbeitet worden, mit dem die Stadt Köln das 2011 erstellte „Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ fortschreiben kann. Den Auftrag zur Erarbeitung dieser Vorstudie haben Prof. Dr. Ottersbach, Prof. Dr. Farrokh- zad und Dr. Anno Kluß von der Technischen Hochschule Köln erhalten. Die von ihnen vorgelegte Vorstudie empfiehlt ein neues, partizipatives Konzept für die post- migrantische Stadtgesellschaft, mit Teilhabe, Antidiskriminierung und Anerkennung als Quer- schnittsprinzipien. Teilhabe meint hier laut Vorstudie eine „strukturelle Gleichstellung von Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte“. Vorgeschlagen werden acht bis zehn zentrale Handlungsfelder (u. a. Bildung, Recht, Sprache, Arbeit, Wohnen, Gesundheit, Antidiskriminierung, Kultur). Der Bereich Bildung soll beginnen und exemplarisch ein Jahr lang durch die externe Begleitung unterstützt werden, damit da- nach die anderen Handlungsfelder von diesen Erfahrungen profitieren können. Geplant ist ein mehrphasiger, partizipativer Aufbau- und Umsetzungsprozess unter Einbin- dung relevanter Stakeholder. Der Begriff Integration soll durch Partizipation in der postmigran- tischen Stadtgesellschaft ersetzt werden. Das Konzept soll im Gegensatz zum alten in der Form dynamisch und digital sein. Dazu wird fachlich einschlägige Literatur zur kommunalen Integrationspolitik, zur kritischen Migrationsforschung sowie zur rassismuskritischen und diver- sitätsbewussten Sozialen Arbeit berücksichtigt. Als Ergebnisse der Vorstudie sind eine Prozesslandkarte für die dem Konzept zeitlich vorgela- gerte Aufbauphase und anschließend eine Prozessskizze für die tatsächliche Fortschreibung des „Konzeptes zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ erstellt worden. Für die Aus- gestaltung beider Teile (Prozesslandkarte und Prozessskizze) werden beteiligte Akteur*innen, 2 zukünftige Handlungsfelder, einzelne Aufgabenbereiche und Umsetzungsschritte dieser Pro- zesse vorgeschlagen. Mit der Erstellung der Vorstudie konnte im Juli 2024 begonnen werden. Die Vorstudie wurde im Juni 2025 abgeschlossen und dient als Grundlage für die Weiterentwicklung des „Konzepts integrative Stadtgesellschaft“. Die Ergebnisse der Konferenz Interkulturelles Köln der Jahre 2024 und 2025 sind in die Vorstudie eingeflossen und werden eine der Grundlagen für die weitere Prozessentwicklung sein. Weiteres Vorgehen: Derzeit erfolgt die Ausschreibung für die in der Vorstudie vorgesehene externe Prozessbeglei- tung, sodann wird voraussichtlich im Frühjahr 2026 die Vergabe erfolgen. Für die externe Be- gleitung stehen 80.000 Euro im Haushalt des Amtes für Integration und Vielfalt zur Verfügung. Parallel dazu erfolgt die Bildung einer dort genannten „Aufbauleitungsgruppe“, die den gesam- ten Aufbauprozess steuert und verantwortet. Die Aufbauleitungsgruppe wird sich zusammen- setzen aus unterschiedlichen Betroffenen- und Beteiligtengruppen sowie Vertreter*innen der Stadtverwaltung. Zudem ist in der Vorstudie vorgesehen, dass eine diversitätssensible / diskri- minierungskritische Begleitgruppe den gesamten Prozess kritisch-unterstützend begleitet. Geplant ist der Empfehlung aus der Vorstudie zu folgen und mit den Handlungsfeld „Bildung“ zu beginnen. Anlage: Vorstudie zur Weiterentwicklung des Konzeptes zur Stärkung der integrativen Stadt- gesellschaft gez. Burmester
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0048/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 13.01.2026
- Erstellt
- 07.01.2026 15:57