3395/2020
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes; Arbeitstitel: Gießener Strape / Deutzer Ring in Köln-Humboldt/Gremberg
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Anlage 2 Bebauungsplan 70449-04
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Giessener Straße / Deutzer Ring in Köln - Deutz Rechtskräftiger Bebauungsplan 70449.04 Anlage 2
Anlage 1 Geltungsbereich des Bebauungsplans
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 0 5025 100150 MeterN StadtplanungsamtGeltungsbereich des BebauungsplanesGiessener Straße / Deutzer Ringin Köln - Deutz Maßstab 1 : 2 500
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Tuch Az Vorlagen-Nummer 3395/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Gießener Straße / Deutzer Ring in Köln-Humboldt/Gremberg Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwen- dung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für den Bereich nörd- lich der Gießener Straße auf der Höhe der Hausnummer 39–45, östlich des Deutzer Rings, südlich der Bahntrasse Köln–Siegburg und westlich der Gießener Str. Nr. 47 (Gemarkung Mülheim, Flur 3, Flurstücke 2323 und 2324) —Arbeitstitel: Gießener Straße/Deutzer Ring in Köln- Humboldt/Gremberg—, aufzustellen mit dem Ziel Gemeinbedarfsflächen – Schule festzusetzen; Alternative: Es wird kein Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst. Mögliche Vorhaben auf den Grundstücken werden auf Grundlage des bestehenden Bebauungsplans 70449.04, welcher Gewer- begebiet (GE, § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO)), Geschossflächenzahl 2,4 (GFZ) und ge- schlossene Bauweise (g) festsetzt, beurteilt oder es wird die Schaffung entsprechenden Planungs- rechts über einen neuen Bebauungsplan erforderlich. Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.01.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.01.2021 Stadtentwicklungsausschuss 28.01.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Das Plangebiet befindet sich rechtsrheinisch im Stadtbezirk Kalk im Stadtteil Humboldt/Gremberg. Es liegt nördlich der Gießener Straße auf Höhe der Hausnummern 39–45, östlich des Deutzer Rings, südlich der Bahntrasse Köln–Siegburg und westlich der Gießener Straße 45. Es umfasst circa 17.470 m². Aktuell wird das Areal durch ein Autohaus genutzt, wobei an die Verwaltung herangetragen wur- de, dass diese perspektivisch durch die Eigentümer aufgeben werden könnte. Für diesen Nutzungs- zweck befinden sich mehrere bis zu zweigeschossige Bürogebäude, Ausstellungshallen und Werk- stätten auf dem Gelände. Die Freiflächen sind als Park- und Verkehrsflächen gestaltet. Für das Plangebiet besteht aktuell ein Bebauungsplan. Der Bebauungsplan 70449.09 (rechtskräftig seit 04.09.1972 Arbeitstitel Nordseite Feldbergstraße) setzt für den vorgesehenen Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses Gewerbegebiet (GE § 8 BauNVO), eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 2, 4 und geschlossene Bauweise (g) fest. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer Schule zu schaffen, ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes erforderlich. Planungsziel des Bebauungsplans ist die dauerhafte Sicherung eines Standortes für eine weiterfüh- rende Schule als Fläche für den Gemeinbedarf Zweckbestimmung Schule. Die schulische Versorgung im ganzen Stadtgebiet, aber insbesondere in den rechtsrheinischen Stadtbezirken Kalk und Mülheim ist angespannt. Durch die aktuelle demographische Entwicklung, zahlreiche neue Wohnbauflächen und beispielsweise die Umstellung von G-8 auf G-9 wird sich die Situation noch verschärfen. Zur Sicherung der zukünftig anzunehmenden Schulplatzbedarfe sind nach Fortschreibung der Schul- entwicklungsplanung 2020 (0418/2020), welche am 18.06.2020 vom Rat beschlossen wurde, für den Stadtbezirk Kalk aktuell vier Standorte für weiterführende Schulen vorgesehen. Insgesamt sollen hierdurch Kapazitäten von 21 Zügen (1 Gymnasium (6), 3 Gesamtschulen (6/5/4)) geschaffen wer- den. Zurzeit ist hiervon ein Standort (Gesamtschule „Bildungscampus“ des Erzbistums Köln) in Pla- nung und Umsetzung. Der mit der Bebauungsplanaufstellung zu sichernde Standort entspricht M98 „Neue weiterführende Schule (Gesamtschule), Ersatzfläche für Walter-Pauli-Ring (Fläche am Polizeipräsidium) in Kalk“ der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2020 (Anlage 1 zu 0418/2020, S. 113), beziehungs- weise M 104 " Sicherung von Grundstücken im Stadtbezirk" (ebenda. S. 116). Die Maßnahme findet sich in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnummer 107 (Priorität „A“). Durch die Schaffung der Möglichkeit eines Schulbaus auf dem Areal Gießener Straße/Deutzer Ring kann ein äußerst zentral gelegener Schulstandort für eine weiterführende Schule entwickelt werden. Durch die zentrale Lage im Schnittbereich der Stadtteile Humboldt/Gremberg, Kalk und Deutz mit einer direkten Anbindung an die Stadtbahnlinien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post) und die S-Bahn (Bahnhof Trimbornstraße) und die Größe ist der Standort ideal geeignet für eine weiterführende Schule im Rechtsrheinischen. Da der bisher von der BV 8 favorisierte Standort Walter-Pauli-Ring (Fläche des Landes Nordrhein-Westfalen) nicht wie ursprünglich vorgesehen zur Verfügung steht, ist 3 kurzfristig ein alternativer Standort zu sichern und zu entwickeln. Die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes ist notwendig, um die beschriebenen Planinhalte si- chern zu können. Der Bebauungsplan kann im beschleunigten Verfahren nach § 13a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufgestellt werden: Der Bebauungsplan wird für die Konversion einer mindergenutzten Gewerbefläche in zentraler Lage aufgestellt. die zulässige Grundfläche ist kleiner als 20.000 m² im Sinne des § 19 Abs. 2 Baunutzungsverord- nung, Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von FFH- oder Vogelschutzgebieten im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB liegen nicht vor, es wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Um- weltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) o- der dem Landesumweltverträglichkeitsprüfungsgesetz Nordrhein-Westfalen (UVPG NRW) unter- liegen, es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder der Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 Bundesimmissions- schutzgesetz (BImSchG) zu beachten sind. Da die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 Nr. 1 vorliegen, werden die Verfahrenserleichterungen des § 13 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB in Anspruch genommen. Das bedeutet, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der zusam- menfassenden Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen wird; § 4c BauGB (Monitoring) ist ebenfalls nicht anzuwenden. Ferner gelten Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungs- plans zu erwarten sind, als erfolgt. Eine Ausgleichspflicht besteht somit nicht. Die relevanten Umwelt- belange werden geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und eine Stellungnahme abzugeben. Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt für diese Grundstücke Gewerbegebiet dar. Die aktuelle Darstel- lung eines Gewerbegebietes stellt durch die zunehmende Aufgabe umgebender gewerblicher Nut- zungen und deutlicher Zunahme der Wohnnutzung eine weitgehend stadträumlich isolierte Lage dar. Mit der Entwicklung auf dem Deutzer Feld/Ehemaligem CFK-Gelände in direkter Nachbarschaft wur- den großräumig umfassende zeitgemäße und standortgerechte Gewerbeflächen geschaffen und be- stehende gesichert. Die Entwicklung eines neuen Schulstandortes fügt sich auch übergeordnet stadt- räumlich ein und entspricht damit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung nach § 13a Absatz 2 Nr. 2 BauGB. Der FNP soll im Wege der Berichtigung angepasst werden. Die planerische Perspektive für angrenzende, verbleibende gewerbliche Nutzungen wird im weiteren Verfahren geprüft. Parallel zur Schaffung des Planungsrechts hat die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Ankaufsver- handlungen mit der Eigentümerin der Flächen aufgenommen. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die bauliche Nutzung der Flächen wird sich mit dem geplanten Schulneubau verändern. Die Umset- zung des Bebauungsplanes führt dazu, dass eine kompakte Gebäudehülle mit moderner Heiz- und Lüftungstechnik entstehen wird. Dies wird gegenüber dem heutigen Zustand zu einer Minderung von Luftschadstoff-Emissionen, auch von Treibhausgasen, führen. Im weiteren Verlauf des Bebauungs- plan-Verfahrens werden Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases CO2 geprüft. Voraussichtlich erheblich betroffene Umweltbelange Lärm: das Plangebiet ist erheblich durch Verkehrslärm-Immissionen der Bahntrasse (Bahn AG), die nördlich des Plangebietes verläuft und durch den Verkehrslärm der Straßen Deutzer Ring und Gieße- ner Straße betroffen. Weiterhin sind gewerbliche Emissionen aus dem östlich gelegenen Betriebshof 4 der Polizei anzunehmen. Im weiteren Verfahren wird ein Lärmgutachten erstellt, das auch bauliche Schallschutzmaßnahmen aufzeigen soll. Stadtklima: Gemäß der Planungshinweiskarte zukünftige Wärmebelastung ist das Plangebiet als hoch bzw. sehr hoch (wärme) belastet zu bewerten. Im weiteren Verfahren werden Begrünungsmaß- nahmen wie Baumpflanzungen und eine Dachbegrünung geprüft. Luft: Aufgrund der Straßenverkehrsbelastung insbesondere auf dem Deutzer Ring ist mit einer erhöh- ten Emission von verkehrsbedingten Luftschadstoffen zu rechnen. Der Belang wird im weiteren Ver- fahren geprüft. Mögliche Auswirkungen der Planung auf weitere Umweltbelange werden im weiteren Verfahren bei den zuständigen Fachbehörden abgefragt. Auswirkungen auf den Haushalt Im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung und Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung fallen bei der Stadt Köln keine zusätzlichen Kosten an. Es ergeben sich allerdings investive Kosten im Zuge des beabsichtigten Erwerbs der Grundstücksflächen und der Umsetzung der Planung für einen Schulstandort. Hierzu wird die Verwaltung gesonderte Beschlussvorlagen erarbeiten. Anlagen Anlage 1:Geltungsbereich des Bebauungsplans Anlage 2: Bebauungsplan 70449.04 Anlage 3: Flächennutzungsplan
Anlage 3 Flächennutzungsplan
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Maßstab 1 : 5 000 N 0100 50200300 Meter Giessener Straße / Deutzer Ring in Köln - Deutz Flächennutzungsplan Anlage 3
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3395/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 08.01.2021
- Erstellt
- 24.11.2020 08:01