Mandari Insight

1877/2020

Flüchtlingsunterkünfte in Köln-Brück und Köln-Neubrück

Beantwortung einer Anfrage (BV) 23.06.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 27.08.2020, TOP 9.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

2115 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 
 1877/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.08.2020 
 
Flüchtlingsunterkünfte in Köln-Brück und Köln-Neubrück 
Mit der Anfrage 0627/2020 stellte die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Kalk Fragen zu den Ge-
flüchtetenunterkünften in Köln-Brück und Köln-Neubrück. 
 
1. Wie hoch sind die derzeitigen Auslastungen der Flüchtlingsunterkünfte auf dem Rather Kirch-
weg in Köln-Brück und dem Neubrücker Ring in Köln-Neubrück? 
 
2. Wann ist mit dem Rückbau der provisorisch errichteten Systembauten Rather Kirchweg in 
Köln-Brück und Neubrücker Ring in Köln-Neubrück zu rechnen? 
 
 
Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: 
 
zu 1.) Am Rather Kirchweg sind aktuell 67 Personen und am Neubrücker Ring sind 177 Personen 
untergebracht. Beide Unterkünfte sind insoweit voll belegt (Stand 31.05.2020). 
 
zu 2.) Bei beiden Standorten handelt es sich um Systembauten mit abgeschlossenen Unterbrin-
gungseinheiten mit einer eigenen Sanitäranlage und einer eigenen Küche. Stadtweit werden 
bereits rund 75% aller Geflüchteten mit diesem Unterbringungsstandard versorgt. Für 2020 
wird angestrebt, dieses hohe Versorgungsniveau auf 75% zu erhalten. 
  
Bei der Geflüchtetenunterkunft am Rather Kirchweg handelt es sich um einen Systembau, der 
nach § 246 Baugesetzbuch (BauGB) errichtet wurde. Eine Verlängerung der Baugenehmi-
gung wurde vor dem 31.12.2019 beim Bauaufsichtsamt beantragt und eine mittelfristige Nut-
zung wird verfolgt. 
 
 Für den Neubrücker Ring besteht ein Mietverhältnis mit der GAG Immobilien AG bis zum 
31.07.2027 ohne Option auf eine Verlängerung. 
 
Beide Standorte sind neben dem angestrebten Unterbringungsstandard auch aus Sicht des 
Sozialen Dienstes sehr gut. Sie sind im nachbarschaftlichen Umfeld akzeptiert und bieten ins-
gesamt eine sehr gute Ausgangslage zur langfristigen Integration der Bewohnerschaft in die 
Kölner Stadtgesellschaft. Eine Aufgabe vor Ende der Nutzungsmöglichkeit wird nicht in Be-
tracht gezogen.

Beratungsverlauf (1)

27.08.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Neubrücker Ring
  • Rather Kirchweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1877/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
23.06.2020
Erstellt
19.06.2020 09:22