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Flüchtlingsunterkünfte in Köln-Brück und Köln-Neubrück

Beantwortung einer Anfrage (BV) 1877/2020 vom 23.06.2020

Stand: Am 27.08.2020 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 1877/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.08.2020 Flüchtlingsunterkünfte in Köln-Brück und Köln-Neubrück Mit der Anfrage 0627/2020 stellte die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Kalk Fragen zu den Ge- flüchtetenunterkünften in Köln-Brück und Köln-Neubrück. 1. Wie hoch sind die derzeitigen Auslastungen der Flüchtlingsunterkünfte auf dem Rather Kirch- weg in Köln-Brück und dem Neubrücker Ring in Köln-Neubrück? 2. Wann ist mit dem Rückbau der provisorisch errichteten Systembauten Rather Kirchweg in Köln-Brück und Neubrücker Ring in Köln-Neubrück zu rechnen? Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: zu 1.) Am Rather Kirchweg sind aktuell 67 Personen und am Neubrücker Ring sind 177 Personen untergebracht. Beide Unterkünfte sind insoweit voll belegt (Stand 31.05.2020). zu 2.) Bei beiden Standorten handelt es sich um Systembauten mit abgeschlossenen Unterbrin- gungseinheiten mit einer eigenen Sanitäranlage und einer eigenen Küche. Stadtweit werden bereits rund 75% aller Geflüchteten mit diesem Unterbringungsstandard versorgt. Für 2020 wird angestrebt, dieses hohe Versorgungsniveau auf 75% zu erhalten. Bei der Geflüchtetenunterkunft am Rather Kirchweg handelt es sich um einen Systembau, der nach § 246 Baugesetzbuch (BauGB) errichtet wurde. Eine Verlängerung der Baugenehmi- gung wurde vor dem 31.12.2019 beim Bauaufsichtsamt beantragt und eine mittelfristige Nut- zung wird verfolgt. Für den Neubrücker Ring besteht ein Mietverhältnis mit der GAG Immobilien AG bis zum 31.07.2027 ohne Option auf eine Verlängerung. Beide Standorte sind neben dem angestrebten Unterbringungsstandard auch aus Sicht des Sozialen Dienstes sehr gut. Sie sind im nachbarschaftlichen Umfeld akzeptiert und bieten ins- gesamt eine sehr gute Ausgangslage zur langfristigen Integration der Bewohnerschaft in die Kölner Stadtgesellschaft. Eine Aufgabe vor Ende der Nutzungsmöglichkeit wird nicht in Be- tracht gezogen.

Beratungsverlauf

  1. 27.08.2020

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 9.1.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

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