2782/2018
Feststellung des Wirtschaftplans der Beihilfekasse der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2019
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Anlage 4 Stellenplan BHK 2019
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Beamte BGr. Laufbahngruppe 2 A 14 0,40 (1 Tzst.) A 13_22 A 13_21 1,00 A 12 1,00 A 11 1,00 0,70 A 10 1,54 0,75 (1 Tzst.) A 9_21 Laufbahngruppe 1 A 9_12 2,00 A 8 15,00 (4 Tzst.) 21,54 1,85 Beschäftigte EGr. AT-A 16 0,20 E 10 1,00 0,50 E 9c 1,00 0,40 E 9b E 9a 3,00 E 8 3,00 E 7 0,40 E 6 E 5 0,50 E 4 0,60 8,20 2,40 Beihilfekasse der Stadt Köln Stellenplan zum Soll 2019 Soll 2019 Wirtschaftsjahr 2019 Unmittelbar Beschäftigte der Beihilfekasse (GF und 1100/3) Soll 2019 Mittelbar Beschäftigte der Beihilfekase (1100 und 1100/1) Soll 2019
Anlage 1 Erfolgsplan_BHK_2019
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Beihilfekasse der Stadt Köln Erfolgsplan 2019 Erträge und Aufwendungen Ansatz 2019 Ansatz 2018 Ergebnis 2017 Euro Euro Euro 1. Umlagen und sonstige Erträge a) Umlagen für Versorgungsempfänger/innen 24.688.943 22.460.032 21.540.000 b) Umlagen für aktive Beamte/innen u. Beschäftigte 16.725.277 16.478.384 16.940.760 c) Erstattung Beihilfen 320.000 230.000 529.003 d) Kostenerstattung für die Abwicklung der Beihilfe 602.428 564.729 529.247 e) Sonstige betriebliche Erträge 10.500 100 29.190 f) Kostenerstattung Gebietszentrum 262.514 199.684 83.449 2. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 0 0 Summe Erträge 42.609.662 39.932.929 39.651.649 3. Aufwendungen für Beihilfefälle a) Beihilfezahlungen an Versorgungs- empfänger/innen 23.580.272 21.573.062 21.374.690 b) Beihilfezahlungen an aktive Beamte/innen u. Beschäftigte 15.974.219 15.827.636 14.104.958 4. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 1.433.145 1.377.020 1.337.415 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 626.969 555.260 555.246 c) Sonstiger Personalaufwand 500 1.000 311 5. Abschreibungen a) Abschreibungen auf immaterielle Vermö- gensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 21.600 9.800 3.285 b) Sonstige Abschreibungen 15.000 5.000 9.137 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen a) Aufwand für EDV 278.757 273.757 262.820 b) Vergütung für bezogene Dienstleistungen 59.500 61.200 62.390 c) Telefon, Postgebühren, Datenanbindung 102.654 95.500 83.557 d) Bürobedarf 8.900 8.500 7.679 e) Sonstige Aufwendungen 508.147 145.194 136.184 Summe Aufwendungen 42.609.662 39.932.929 37.937.671 7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäfts- tätigkeit 0 0 1.713.978 8. Erträge aus Verlustübernahme 0 Jahresüberschuss (+) / -fehlbetrag (-) 0 0 1.713.978
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/1100/1 Vorlagen-Nummer 2782/2018 Freigabedatum 30.11.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Feststellung des Wirtschaftplans der Beihilfekasse der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2019 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat stellt gemäß § 15 der Satzung der Beihilfekasse der Stadt Köln in Verbindung mit § 97 Ab- satz 4 GO NRW den Wirtschaftsplan 2019 fest. Gleichzeitig beschließt der Rat für das Wirtschaftsjahr 2019 die Finanzierung mit einem Umlagesatz von 7,64 % für Beihilfen Beamtinnen und Beamte 0,13 % für Pflegeversicherung Beamtinnen und Beamte 0,04 % für Beihilfen Beschäftigte der Dienstbezüge (ohne Mehrarbeits-/Überstundenvergütung, ZVK-Umlagen, Sozialversicherung, Jahressonderzahlung) und einem Gesamtbetrag von 24.688.943 Euro für Beihilfen an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Die Beihilfekasse wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 2.500.000 Euro in Anspruch zu nehmen, sofern die Stadt Köln keine Akontozah- lung zur Beseitigung bestehender Liquiditätsprobleme leistet. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 10.12.2018 Finanzausschuss 17.12.2018 Rat 18.12.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Nach § 15 der Satzung der Beihilfekasse der Stadt Köln in ihrer Fassung vom 27.11.2015 in Verbin- dung mit § 97 Absatz 4 GO wird jährlich ein Wirtschaftsplan erstellt, der aus Erfolgsplan, Vermögens- plan und Stellenplan besteht. Außerdem legt die Kasse ihrer Haushalsführung eine mittelfristige Fi- nanzplanung zugrunde. Die Finanzkalkulation und die Umlagefinanzierung sind ebenfalls im Wirt- schaftsplan dargestellt. Bei der Wirtschaftsführung und dem Rechnungswesen der Kasse sind die Vorschriften der Eigenbe- triebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der jeweils geltenden Fassung sinngemäß an- zuwenden. Über die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Beihilfekasse der Stadt Köln entscheidet der Rat der Stadt Köln. Der für das Jahr 2019 erstellte Wirtschaftsplan einschließlich Erfolgsplan, Vermögensplan und Stel- lenplan ist als Anlage beigefügt. Zu weiteren detaillierten Begründungen bezüglich der einzelnen An- sätze sowie die Ermittlung der Umlagen wird ebenfalls auf die Erläuterungen zum Erfolgsplan verwie- sen. Hinsichtlich der mittelfristigen Finanzplanung 2017 bis 2022 wird ebenfalls auf die Anlagen verwiesen. Anlagen
Anlage 5 Mittelfristige Finanzplanung_BHK_2019
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Beihilfekasse der Stadt Köln Ergebnisplanung 2017bis 2022 Erträge und Aufwendungen Ansatz 2022 Ansatz 2021 Ansatz 2020 Ansatz 2019 Ansatz 2018 Ansatz 2017 Ergebnis 2017 Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro 1. Umlagen und sonstige Erträge a) Umlagen für Versorgungsempfänger/innen 26.976.496 26.200.123 25.440.345 24.688.943 22.460.032 21.539.972 21.540.000 b) Umlagen für aktive Beamte/innen u. Beschäftigte 18.274.894 17.748.967 17.234.245 16.725.277 16.478.384 16.365.730 16.940.760 c) Erstattung Beihilfen 360.000 350.000 350.000 320.000 230.000 200.000 529.003 d) Kostenerstattung für die Abwicklung der Beihilfe 570.000 560.000 550.000 602.428 564.729 585.311 529.247 e) Sonstige betriebliche Erträge 10 10 10 10.500 100 100 29.190 f) Kostenerstattung Gebietszentrum 282.700 282.700 282.700 262.514 199.684 110.814 83.449 2. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 0 0 0 0 0 0 Summe Erträge 46.464.100 45.141.800 43.857.300 42.609.662 39.932.929 38.801.927 39.651.649 3. Aufwendungen für Beihilfefälle a) Beihilfezahlungen an Versorgungsempfänger/innen 25.766.800 25.016.300 24.287.700 23.580.272 21.573.062 20.613.058 21.374.690 b) Beihilfezahlungen an aktive Beamte/innen u. Beschäftigte 17.455.400 16.947.000 16.453.400 15.974.219 15.827.636 15.661.476 14.104.958 4. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 1.520.800 1.491.000 1.461.800 1.433.145 1.377.020 1.352.251 1.337.415 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 665.300 652.300 639.500 626.969 555.260 557.662 555.246 c) Sonstiger Personalaufwand 500 500 500 500 1.000 1.000 311 5. Abschreibungen a) Abschr. auf immaterielle Vermögensgegen- stände d. Anlagevermögens und Sachanlagen 22.800 22.400 22.000 21.600 9.800 3.050 3.285 b) Sonstige Abschreibungen 15.900 15.600 15.300 15.000 5.000 10.000 9.137 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen a) Aufwand für EDV 295.800 290.000 284.300 278.757 273.757 291.000 262.820 b) Vergütung für bezogene Dienstleistungen 63.100 61.900 60.700 59.500 61.200 61.500 62.390 c) Telefon, Postgebühren, Datenanbindung 108.900 106.800 104.700 102.654 95.500 90.500 83.557 d) Bürobedarf 9.500 9.300 9.100 8.900 8.500 11.000 7.679 e) Sonstige Aufwendungen 539.300 528.700 518.300 508.147 145.194 149.430 136.184 Summe Aufwendungen 46.464.100 45.141.800 43.857.300 42.609.662 39.932.929 38.801.927 37.937.671 7. Erträge aus Verlustübernahme 0 0 0 0 0 0 0 8. Jahresüberschuss (+) / -fehlbetrag (-) 0 0 0 0 0 0 1.713.978
Anlage 2 Erläuterungen Erfolgsplan 2019
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/ 2 Beihilfekasse der Stadt Köln Wirtschaftsplan 2019 - Erläuterungen zum Erfolgsplan Die Beihilfekasse der Stadt Köln wird seit 01.01.1998 gemäß der Satzung, derzeit in ihrer Fas- sung vom 27.11.2015, als rechtlich unselbständiges Sondervermögen der Stadt Köln geführt. Für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen sind nach § 15 Absatz 2 der Satzung die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) in der jeweils geltenden Fassung sinngemäß anzuwenden. Der Wirtschaftsplan 2019 wurde auf Basis des laufenden Wirtschaftsjahres 2018 in Verbindung mit der für das Wirtschaftsjahr 2019 zu prognostizierenden Entwicklung kalkuliert. Hierin sind auch die Aufwendungen für Versorgungsempfänger und Versorgungsempfängerinnen berück- sichtigt, die den selbstzahlenden Eigenbetrieben, Sondervermögen und Eigengesellschaften zugeordnet sind und deren Dienstherr die Stadt Köln ist. Die Stadt Köln, Personal- und Verwal- tungsmanagement rechnet die Aufwendungen im Nachhinein mit den Eigenbetrieben, Sonder- vermögen und Eigengesellschaften ab. Die Positionen im Erfolgsplan 2019 im Einzelnen: Erträge: Zu 1. a) und b) Der Gesamtumlagebedarf errechnet sich aus der Gesamtsumme der Aufwen- dungen abzüglich der Erträge zu den Ziffern 1 c – f und 2. Er beträgt für das Wirtschaftsjahr 2019 insgesamt 41.414.220 Euro. Der Anteil der Beihilfezahlun- gen für Versorgungsempfänger und Versorgungsempfängerinnen am Gesamtvo- lumen der für das Wirtschaftsjahr 2019 kalkulierten Beihilfeaufwendungen be- trägt 59,61 %, der für aktive Beamtinnen/Beamte und Beschäftigte 40,39 %. Hie- raus ergibt sich ein Umlagebedarf für Versorgungsempfänger und Versorgungs- empfängerinnen in Höhe von 24.688.943 Euro, für aktive Beamtinnen/Beamte und Beschäftigte in Höhe von 16.725.277 Euro. Zu 1. c) Bei dem ausgewiesenen Ansatz handelt es sich um Schadensersatzansprüche gegen Dritte bei Unfällen oder Entschädigungen nach dem Opferentschädi- gungsgesetz (OEG) sowie um Arzneimittelrabatte entsprechend dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG). Zu 1. d) Es handelt sich um die erwartete Kostenerstattung aufgrund der Fallkostenpau- schalen für die Beihilfeabwicklung für Lehrerinnen/Lehrer sowie der nicht am Um- lageverfahren teilnehmenden Eigenbetriebe, Sondervermögen, Eigengesellschaf- ten und für den Kundenkreis der Gemeinde Nettersheim. Aufgrund des großen Anteils an den gesamten Anträgen müssen für die Bearbeitung der Beihilfen für der Lehrerinnen und Lehrer gesonderte Ressourcen vorgehalten werden. Zur Kostendeckung werden pro bearbeiteten Fall weiterhin 29 Euro berechnet. Für die Bearbeitung von Beihilfeanträgen für nicht am Umlageverfahren teilnehmen- den Eigenbetriebe, Sondervermögen, Eigengesellschaften und für den Kunden- kreis der Gemeinde Nettersheim werden pro Bearbeitungsvorgang weiterhin 25 Euro berechnet. Zu 1. e) Dieser Posten enthält die sonstigen betrieblichen Erträge, die nicht unter die übri- gen Positionen fallen. Zu 1. f) Hier wird die erwartete Refinanzierung für das Gebietszentrum ausgewiesen. Diese berechnet sich anhand der Personal- und Sachkosten für das Gebietszent- rum nach den jeweils aktuell von der KGSt veröffentlichten durchschnittlichen Kosten. Die in 2019 erwarteten Einnahmen decken die tatsächlichen Ausgaben in voller Höhe ab. Zu 2.) Der Zahlungsverkehr der Beihilfekasse wird über ein Girokonto bei der Sparkasse KölnBonn abgewickelt. Eine Verzinsung kann derzeit nicht erreicht werden. Aufwendungen: Zu 3. a) und b) Es handelt sich um die erwarteten Beihilfeaufwendungen für Versorgungsemp- fängerinnen/Versorgungsempfänger und aktive Beamtinnen/Beamte und Be- schäftigte auf der Basis der bisher im Wirtschaftsjahr 2018 erfolgten bezie- hungsweise noch zu erwartenden Aufwendungen. Dem voraussichtlich für das Wirtschaftsjahr 2018 anfallenden Ausgabevolumen wurde für das Jahr 2019 für Versorgungsempfängerinnen/ Versorgungsemp- fänger eine Kostensteigerung in Höhe von 3,5 %, für aktive Beamtin- nen/Beamte und Beschäftigte eine Kostensteigerung in Höhe von 3,0 % hinzu- gerechnet. Hierbei wurde der demografische Wandel, der in naher Zukunft zu einem Anstieg der Zahl der Versorgungsempfänger führen wird, berücksichtigt. Es ist außerdem für 2019 mit einer erhöhten Anzahl an aktiven Beamten zu rechnen. Zu 4. a) Der Ansatz beinhaltet den erwarteten Personalaufwand für die Dienststelle 1100, Zusatzversorgung und Beihilfe. Dies sind die Kosten für - den Geschäftsführer 1100 (anteilig) - die unmittelbaren Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Beihilfekasse (1100/3) - die mittelbar mit den Aufgaben der Beihilfekasse betraute Personen der Abtei- lung Finanzen und Verwaltung (1100/1) ebenfalls anteilig. Für die Beschäftigten der Beihilfekasse wurden Gehaltssteigerungen pauschal in Höhe von 2,8 % berücksichtigt. Bei den Beamtinnen/Beamten wurde eben- falls vorsorglich eine Erhöhung der Vorjahresbesoldung um 3,2 % einkalkuliert. Die Weihnachtszuwendung (Jahressonderzahlung) wird bei den Beamtin- nen/Beamten seit 01.01.2017 nicht mehr in einer Summe, sondern mit den mo- natlichen Bezügen ausgezahlt. Bei den Beschäftigten erfolgt die Sonderzah- lung weiterhin in einer Summe mit dem Gehalt für den Monat November. Für die leistungsorientierte Bezahlung sind 2,25 % der Jahresbesoldung bezie- hungsweise der Jahresgehälter vorgesehen. Es erfolgte eine entsprechende Berücksichtigung bei der Kalkulation des Personalaufwandes. Zu 4. b) und c) Der Ansatz beinhaltet den erwarteten Aufwand an Sozialversicherung, Zusatz- versorgung und Beihilfen für die unmittelbar sowie anteilig für die mittelbar mit den Aufgaben der Beihilfekasse betrauten Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Dienststelle „Zusatzversorgung und Beihilfe“. Die Position beinhaltet zudem die vom Personal- und Verwaltungsmanagement kalkulierten Zuführungen zu den Personalrückstellungen für die zukünftigen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger der Beihilfekasse in Höhe von insgesamt 380.000 Euro. Zu 5. a) und b) Hier sind die kalkulierten Abschreibungen auf Vermögensgegenstände und auf Forderungen ausgewiesen. Zu 6. a) bis e) Es handelt sich um den zu erwartenden Verwaltungs- und sonstigen Aufwand für die Beihilfekasse sowie um den anteilig zu erwartenden Aufwand innerhalb der Abteilung Finanzen und Verwaltung der Dienststelle „Zusatzversorgung und Beihilfe“ auf der Basis der bisherigen Aufwendungen im laufenden Wirtschafts- jahr 2018. Zu 7. Hier ist das kalkulierte Jahresergebnis ausgewiesen. Ermittlung der Umlagen: Versorgungsempfängerinnen/Versorgungsempfänger und ehemalige Beschäftigte (Altfälle) Die Beihilfeaufwendungen für die Versorgungsempfängerinnen/Versorgungsempfänger entspre- chen im bisherigen Verlauf des Wirtschaftsjahres 2018 in etwa dem Planwert. Die Beihilfeaufwen- dungen für ehemalige Beschäftigte sind im bisherigen Verlauf des Wirtschaftsjahres 2018 gegen- über dem Planwert leicht gesunken. Die Ansätze wurden entsprechend angepasst. Die für 2018 hochgerechneten Beihilfeaufwendungen wurden wie bereits im Vorjahr um 3,5 % er- höht. Ursächlich für die Annahmen steigender Beihilfeaufwendungen sind die weiterhin erwartete allgemeine Kostensteigerung im Gesundheitsbereich, die zunehmende Zahl der Versorgungsemp- fängerinnen/Versorgungsempfänger sowie die Tatsache, dass das Durchschnittsalter der Beihilfe- berechtigten kontinuierlich steigt. Nach dem Wirtschaftsplan 2019 ergibt sich für die Versorgungsempfänger ein Umlagebedarf in Höhe von insgesamt 24.688.943 Euro. Hiervon entfallen entsprechend dem jeweiligen Anteil am Gesamtvolumen 73,02 % auf die Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen/ Versorgungsempfän- ger, 15,16 % auf die Pflegeversicherung der Versorgungsempfängerinnen/ Versorgungsempfänger und 11,82% auf die ehemaligen Beschäftigten. Es ergeben sich folgende (gerundete) Beträge: 18.027.900 Euro für Beihilfen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (Vorjahr: 16.195.900 Euro) 3.742.800 Euro für Beihilfen Pflege Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsemp- fänger (Vorjahr 3.429.600 Euro) 2.918.200 Euro für ehemalige Beschäftigte (Vorjahr 2.834.500 Euro). Aktive Beamtinnen und Beamte sowie Beschäftigte Für die aktiven Beamtinnen/ Beamten sind die Beihilfeaufwendungen leicht gesunken, die Aufwen- dungen für Pflege sind jedoch wie bei den Versorgungsempfängerinnen/ Versorgungsempfängern leicht gestiegen. Bei den Beihilfen für Beschäftigte ist für 2018 ebenfalls ein geringerer Betrag prog- nostiziert als im Wirtschaftsplan veranschlagt. Dies liegt unter anderem an der sinkenden Zahl der beihilfeberechtigten Beschäftigten. Zur Berechnung der erwarteten Beihilfeaufwendungen wurde für 2019 eine Kostensteigerung von 3,0 % abgenommen. Der für 2018 prognostizierte Betrag wurde um diesen Prozentsatz erhöht. Ur- sächlich für die angenommene Steigerung bei den Beamteninnen/Beamten ist die erwartete allge- meine Kostensteigerung. Darüber hinaus ist mit einer steigenden Zahl von Beamtinnen/Beamten zu rechnen. Die Beihilfeumlagen für aktive Beamtinnen/Beamte und Beschäftigte bemessen sich gemäß § 13 Absatz 2 der Satzung der Beihilfekasse nach einem Prozentsatz der vom Dienstherrn zu zah- lenden Besoldung ohne Mehrarbeit für die Beamtinnen/Beamten beziehungsweise der vom Arbeit- geber zu zahlenden Vergütung ohne Überstunden, ZVK-Umlage, Sozialversicherungsbeiträge und Jahressonderzahlungen für die Beschäftigten. Bei der Berechnung des Umlagesatzes sind die zu erwartenden gesamtstädtischen Personalkosten zugrunde zu legen. Entsprechend den Kalkulatio- nen des Personal- und Verwaltungsmanagements wurde die gesamtstädtische Planung bei der Beamtenbesoldung in Höhe von insgesamt 221,2 Millionen Euro, bei den Beschäftigtengehältern von 531,9 Millionen Euro bei der Berechnung der Umlagesätze zu Grunde gelegt. Sie entsprechen damit den Ansätzen des gesamtstädtischen Haushaltsplanentwurfs für 2019. Aufgrund der erwarte- ten deutlichen Steigerung der gesamtstädtischen Personalkosten ergibt sich für Beihilfen an aktive Beamte trotz des steigenden Ausgabevolumens eine Senkung des Umlagesatzes. Ab dem 01.01.2019 ergeben sich folgende Umlagesätze: 7,64 % für Beihilfen Beamtinnen/Beamte (Vorjahr 7,82%) 0,13% für Pflegeversicherung Beamtinnen/Beamte (Vorjahr 0,11 %) 0,04 % für Beihilfen Beschäftigte (Vorjahr 0,05 %)
Anlage 3 Vermögensplan_BHK_2019
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Beihilfekasse der Stadt Köln Vermögensplan 2019 Mittelherkunft Euro 1. Zuführung von der Beihilfekasse 0 2. Abschreibungen 21.600 21.600 Mittelverwendung Euro 1. Beschaffung von Inventar 21.600 2. Sonstige Vermögensausgaben 0 21.600
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2782/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 30.11.2018
- Erstellt
- 22.08.2018 10:20