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Beantwortung der Anfrage - KölnTourismus GmbH; "Werbung für den Tourismus in Köln"

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 0181/2023 vom 17.01.2023

Stand: Am 19.01.2023 im Wirtschaftsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle III/62/620/2 620/2 Vorlagen-Nummer 17.01.2023 0181/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Wirtschaftsausschuss 19.01.2023 Beantwortung der Anfrage - KölnTourismus GmbH; "Werbung für den Tourismus in Köln" AN 3520/2021 hier: mündliche Nachfrage des RM van Geffen aus der Sitzung am 22.09.2022 In der Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 22.09.2022 wurde folgende Nachfrage ge- stellt: Nachfrage: Herr van Geffen äußert bzgl. der Beantwortung unter TOP 3.2 (1339/2022) aus der Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 12.05.2022, dass seine Nachfrage leider nicht vollständig beantwortet sei und führt folgendes aus: „Zum einen wird nicht auf die weiteren Werbemöglichkeiten neben den CLP-Vitrinen und den Megalights eingegangen (Stichwort: Werbebudgets). Zu den genannten Werbemöglichkeiten wird zwar der mögliche Umfang beschrieben, nicht jedoch deren tatsächliche Nutzung durch die Stadt oder z.B. durch von der Stadt geförderte Kultureinrichtungen. Nur mit einem Überblick zu allen Werbemöglichkeiten und möglichen noch freien Kontingen- ten können Potentiale für zusätzliche Tourismuswerbung erkannt werden. Dies schließt aus- drücklich die Kulturwerbung mit ein, denn das Kulturangebot in der Stadt Köln ist erwiesener- maßen ein Grund für viele Besucher, nach Köln zu kommen. Wir bitten daher die Verwaltung, die Beantwortung zu vervollständigen und z.B. tabellarisch die tatsächlich erfolgte Nutzung darzustellen.“ Stellungnahme der Verwaltung: Zu der erneuten Nachfrage wurde die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) als Vertragspartnerin der Stadt Köln im Werbenutzungsvertrag mit folgendem Ergebnis beteiligt. Einer Veröffentlichung bzw. Weitergabe der Informationen zu den Belegungen und Medialeis- tungen für Eigen- und Kulturwerbung an Dritte kann die SWK aufgrund ihrer vertraglichen Ge- heimhaltungsverpflichtung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht zustimmen. Diese dürfen ausschließlich zur Durchführung des Vertrages mit der Firma Ströer verwendet wer- den. Die Belegung der Werbeträger mit Detailangaben zu den Aufträgen ist nicht Teil der Do- kumentationspflichten des Werbenutzungsvertrages zwischen Stadt Köln und SWK. Eine Übersicht der tatsächlichen Belegungen kann daher nicht zur Verfügung gestellt werden. 2 Das Amt für Presse und Öffentlichkeitsarbeit und das Kulturamt werden darauf hingewiesen, dass im Sinne der Tourismusförderung eventuell noch freie Budgets für Eigen- und Kulturwer- bung maximal ausgeschöpft werden sollen. gez. Egerer

Beratungsverlauf

  1. 19.01.2023

    Wirtschaftsausschuss

    TOP 3.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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