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0181/2023

Beantwortung der Anfrage - KölnTourismus GmbH; "Werbung für den Tourismus in Köln"

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 17.01.2023

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 19.01.2023, TOP 3.1.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2629 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/62/620/2 
620/2 
Vorlagen-Nummer         17.01.2023 
 0181/2023 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Wirtschaftsausschuss 19.01.2023 
 
Beantwortung der Anfrage - KölnTourismus GmbH; "Werbung für den Tourismus in 
Köln" 
AN 3520/2021 
hier: mündliche Nachfrage des RM van Geffen aus der Sitzung am 22.09.2022 
In der Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 22.09.2022 wurde folgende Nachfrage ge-
stellt: 
 
Nachfrage: 
 
Herr van Geffen äußert bzgl. der Beantwortung unter TOP 3.2 (1339/2022) aus der Sitzung 
des Wirtschaftsausschusses vom 12.05.2022, dass seine Nachfrage leider nicht vollständig 
beantwortet sei und führt folgendes aus: 
 
„Zum einen wird nicht auf die weiteren Werbemöglichkeiten neben den CLP-Vitrinen und den 
Megalights eingegangen (Stichwort: Werbebudgets). 
Zu den genannten Werbemöglichkeiten wird zwar der mögliche Umfang beschrieben, nicht 
jedoch deren tatsächliche Nutzung durch die Stadt oder z.B. durch von der Stadt geförderte 
Kultureinrichtungen.  
 
Nur mit einem Überblick zu allen Werbemöglichkeiten und möglichen noch freien Kontingen-
ten können Potentiale für zusätzliche Tourismuswerbung erkannt werden. Dies schließt aus-
drücklich die Kulturwerbung mit ein, denn das Kulturangebot in der Stadt Köln ist erwiesener-
maßen ein Grund für viele Besucher, nach Köln zu kommen.  
 
Wir bitten daher die Verwaltung, die Beantwortung zu vervollständigen und z.B. tabellarisch 
die tatsächlich erfolgte Nutzung darzustellen.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zu der erneuten Nachfrage wurde die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) als Vertragspartnerin 
der Stadt Köln im Werbenutzungsvertrag mit folgendem Ergebnis beteiligt. 
 
Einer Veröffentlichung bzw. Weitergabe der Informationen zu den Belegungen und Medialeis-
tungen für Eigen- und Kulturwerbung an Dritte kann die SWK aufgrund ihrer vertraglichen Ge-
heimhaltungsverpflichtung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht zustimmen. Diese 
dürfen ausschließlich zur Durchführung des Vertrages mit der Firma Ströer verwendet wer-
den. Die Belegung der Werbeträger mit Detailangaben zu den Aufträgen ist nicht Teil der Do-
kumentationspflichten des Werbenutzungsvertrages zwischen Stadt Köln und SWK. 
 
Eine Übersicht der tatsächlichen Belegungen kann daher nicht zur Verfügung gestellt werden.

2 
 
 
Das Amt für Presse und Öffentlichkeitsarbeit und das Kulturamt werden darauf hingewiesen, 
dass im Sinne der Tourismusförderung eventuell noch freie Budgets für Eigen- und Kulturwer-
bung maximal ausgeschöpft werden sollen. 
 
 
gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

19.01.2023 Wirtschaftsausschuss
TOP 3.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0181/2023
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
17.01.2023
Erstellt
13.01.2023 11:28