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BV9/219/2025

Kölner Landstraße - Fahrbahnrandparken Hausnummern 235 - 239

Bezirksvertretung Informationsvorlage 07.11.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9, Sitzung am 14.11.2025, TOP 17.5

Plan Kölner Landstraße 235.-239

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Informationsvorlage BV

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Informationsvorlage BV

3287 Zeichen

BV9/219/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Kölner Landstraße  - Fahrbahnrandparken Hausnummern 235 - 239 
Amt / Institut: 
Bezirksverwaltungsstelle 9 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 9 14.11.2025 Kenntnisnahme 
 
Sachdarstellung: 
Im Bereich Kölner Landstraße 233 bis zum Knotenpunkt Ickerswarderstraße soll 
gemäß Plan S 2177/102A+B auf der westlichen Straßenseite nach dem Antrag 
235/2022 der BV9 eine Parkfläche für Kurzzeitparker markiert werden, wodurch 
gleichzeitig die Länge der Rechtsabbiegespur verkürzt wird. Um das illegale Halten 
auf dem Radweg zu unterbinden, wird, sofern die Situation der Einfahrten es zulässt, 
eine bauliche Barriere zwischen Fahrbahn und Radweg in Form von Pollern installiert. 
Die geplante Markierung der Parkstände beginnt an der heutigen Aufweitung der 
Fahrbahn, wo der Rechtsabbieger in Richtung Ickerswarder Straße beginnt und wird 
mit einer schraffierten Fläche inklusive Leitbake, welche die Sichtbarkeit erhöht und 
vor Überfahrung schützt, ausgestaltet. Auf einer Länge von ca. 24 Metern kann in 
der Zeit von 9 – 18 Uhr an Werktagen für die maximale Dauer von einer Stunde 
gehalten werden. 
Die Parkmarkierung endet an der Grundstückszufahrt zwischen Haus-Nr. 239-241. 
Ab da wird in Richtung Süden eine Reihe von Pollern mit ausreichend Abstand 
eingerichtet, um ein Befahren des Seitenraumes zu verhindern. Für die zahlreichen 
Grundstückseinfahrten im weiteren Verlauf wird genügend Raum zum nächsten Poller 
gelassen, um eine entsprechende Erreichbarkeit dieser zu ermöglichen. 
 
In einer früheren Variante wurde geprüft, die markierten Parkstände möglichst 
durchgängig bis zum Knotenpunkt nach Süden einzurichten. Dies war aber auf Grund 
der Gegebenheiten nur bedingt umzusetzen und hätte maximal zu drei weiteren 
Kurzzeitparkständen geführt. Hier besteht die Notwendigkeit, die 
Grundstückszufahrten inkl. Schleppkurven ausreichend frei zu halten. 
 
Diese Problematik führt dazu, dass auch an der Haltelinie vor der 
Querungsmöglichkeit auf Höhe der Hausnummern 249-251 eine sehr unklare 
Markierungssituation anfällt, da hier kein zweiter Fahrstreifen existiert und somit 
keine Haltelinie dort angelegt werden darf.

Seite 2 
Die Verbindungsmarkierung der Parkstände, welche in dem Abschnitt durch den 
Abstand von ca. 54 Metern einen fahrstreifenähnlichen Charakter bekommt, würde 
auch zu häufigem unfreiwilligem Ein- und Ausscheren auf den nichtexistierenden 
zweiten Fahrstreifen sorgen, was verkehrssicherheitstechnisch nicht wünschenswert 
ist und zu Gefahrensituationen führen kann. 
Um die Variante eines durchgehenden Parkstreifens umzusetzen, wäre ein baulich 
umfangreicher Eingriff, wie etwa durch eine vorgezogene Aufstellfläche an den 
Querungsstellen, notwendig, der aber vor allem mit der laufenden Planung des 
barrierefreien Ausbaus der Stadtbahnhaltestelle aktuell finanziell nicht nachhaltig 
bzw. wirtschaftlich wäre. 
Die Umsetzung soll schnellstmöglich erfolgen. Die Kosten für die Markierungsarbeiten 
betragen etwa 2.500 EUR; für das Setzen der Poller wird mit ca. 16.450 EUR 
gerechnet. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Amtes für 
Verkehrsmanagement.  
 
Anlagen: 
Plan Kölner Landstraße 235.-239

Beratungsverlauf (1)

14.11.2025 Bezirksvertretung 9
TOP 17.5 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV9/219/2025
Typ
Bezirksvertretung Informationsvorlage
Datum
07.11.2025
Erstellt
07.11.2025 10:20