BV9/219/2025
Kölner Landstraße - Fahrbahnrandparken Hausnummern 235 - 239
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Informationsvorlage BV
3287 Zeichen
BV9/219/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Kölner Landstraße - Fahrbahnrandparken Hausnummern 235 - 239 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 9 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 9 14.11.2025 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Im Bereich Kölner Landstraße 233 bis zum Knotenpunkt Ickerswarderstraße soll gemäß Plan S 2177/102A+B auf der westlichen Straßenseite nach dem Antrag 235/2022 der BV9 eine Parkfläche für Kurzzeitparker markiert werden, wodurch gleichzeitig die Länge der Rechtsabbiegespur verkürzt wird. Um das illegale Halten auf dem Radweg zu unterbinden, wird, sofern die Situation der Einfahrten es zulässt, eine bauliche Barriere zwischen Fahrbahn und Radweg in Form von Pollern installiert. Die geplante Markierung der Parkstände beginnt an der heutigen Aufweitung der Fahrbahn, wo der Rechtsabbieger in Richtung Ickerswarder Straße beginnt und wird mit einer schraffierten Fläche inklusive Leitbake, welche die Sichtbarkeit erhöht und vor Überfahrung schützt, ausgestaltet. Auf einer Länge von ca. 24 Metern kann in der Zeit von 9 – 18 Uhr an Werktagen für die maximale Dauer von einer Stunde gehalten werden. Die Parkmarkierung endet an der Grundstückszufahrt zwischen Haus-Nr. 239-241. Ab da wird in Richtung Süden eine Reihe von Pollern mit ausreichend Abstand eingerichtet, um ein Befahren des Seitenraumes zu verhindern. Für die zahlreichen Grundstückseinfahrten im weiteren Verlauf wird genügend Raum zum nächsten Poller gelassen, um eine entsprechende Erreichbarkeit dieser zu ermöglichen. In einer früheren Variante wurde geprüft, die markierten Parkstände möglichst durchgängig bis zum Knotenpunkt nach Süden einzurichten. Dies war aber auf Grund der Gegebenheiten nur bedingt umzusetzen und hätte maximal zu drei weiteren Kurzzeitparkständen geführt. Hier besteht die Notwendigkeit, die Grundstückszufahrten inkl. Schleppkurven ausreichend frei zu halten. Diese Problematik führt dazu, dass auch an der Haltelinie vor der Querungsmöglichkeit auf Höhe der Hausnummern 249-251 eine sehr unklare Markierungssituation anfällt, da hier kein zweiter Fahrstreifen existiert und somit keine Haltelinie dort angelegt werden darf. Seite 2 Die Verbindungsmarkierung der Parkstände, welche in dem Abschnitt durch den Abstand von ca. 54 Metern einen fahrstreifenähnlichen Charakter bekommt, würde auch zu häufigem unfreiwilligem Ein- und Ausscheren auf den nichtexistierenden zweiten Fahrstreifen sorgen, was verkehrssicherheitstechnisch nicht wünschenswert ist und zu Gefahrensituationen führen kann. Um die Variante eines durchgehenden Parkstreifens umzusetzen, wäre ein baulich umfangreicher Eingriff, wie etwa durch eine vorgezogene Aufstellfläche an den Querungsstellen, notwendig, der aber vor allem mit der laufenden Planung des barrierefreien Ausbaus der Stadtbahnhaltestelle aktuell finanziell nicht nachhaltig bzw. wirtschaftlich wäre. Die Umsetzung soll schnellstmöglich erfolgen. Die Kosten für die Markierungsarbeiten betragen etwa 2.500 EUR; für das Setzen der Poller wird mit ca. 16.450 EUR gerechnet. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Amtes für Verkehrsmanagement. Anlagen: Plan Kölner Landstraße 235.-239
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV9/219/2025
- Typ
- Bezirksvertretung Informationsvorlage
- Datum
- 07.11.2025
- Erstellt
- 07.11.2025 10:20