V/0319/2023
An der Kleimannbrücke - Erschließungsstraße
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Beschlussvorlage
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V/0319/2023 V/0319/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft An der Kleimannbrücke - Erschließungsstraße - Planungs- und Baubeschluss Straßenbau - Beratungsfolge 24.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster aufgestellten Planung (Anlage 1) für die Erschließungsstraße An der Kleimannbrücke wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 76.600 € ent- stehen. Es werden keine Einnahmen erwartet. Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Investitionsmaßnah- me 0007 Verkehrsanlagen, Neubau und Erneuerung Auszahlungen 2024 76.600 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2023 bei der o. g. Investi- tionsmaßnahme veranschlagt. Amt für Mobilität und Tiefbau 10.07.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Koops Telefon: 492-6590 GKoops@stadt-muenster.de - 2 - V/0319/2023 Begründung: 1. Voraussetzungen Das Flurstück 947 soll für gewerbliche Zwecke bebaut werden. Die Erschließung des Flurstücks er- folgt zunächst durch eine Baustraße, um die auf dem Grundstück anstehenden Bauarbeiten zu er- möglichen. Die Entwässerung der Baustraße wird durch eine Sickermulde sichergestellt. Eine wasserrechtliche Genehmigung für die Einleitung in das Grundwasser wird vor dem Bau der Baustraße eingeholt. 2. Beschreibung der Baumaßnahme Die für die Erschließung des Flurstücks 947 notwendige Wegeverbindung soll in einer 6,50 m breiten Asphaltbauweise mit beidseitigen Banketten hergestellt werden. Die Entwässerung erfolgt in westli- cher Richtung über eine 1,00 m breite Sickermulde. Vorhandene Sträucher und Poller müssen vor Baubeginn entfernt werden. Vom Fahrbahnrand der bereits bestehenden Straße „An der Kleimannbrücke“ bis zur Grundstückszu- fahrt der Flurstücke 657 und 662 (Rot schraffierte Fläche in Anlage 1) wird eine Verbesserung der Oberfläche in Form einer neuen Asphaltdeckschicht durchgeführt. Die weiterführende Verkehrsfläche wird erstmalig mit einem 58,0 cm dicken, frostschutzsicheren Gesamtaufbau als Belastungsklasse 1,0 realisiert. Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung ebenfalls mit der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und Verkehr“ der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung (KIB) ab- gestimmt. 3. Ausschreibung und Bau Die Verkehrsführung während der Bauzeit wird mit dem Ordnungsamt abgestimmt. Arbeiten seitens des Kanalbaus sind nicht geplant. Der Baubeginn ist für das erste Quartal 2024 ge- plant. 4. Beträge Dritter/Zuschüsse Die geplante Maßnahme ist nicht beitragsfähig nach KAG NRW. Eine Fördermöglichkeit wird nicht erwartet. 5. Genehmigungen/Vereinbarungen Für die Maßnahme ist keine Genehmigung erforderlich. 6. Liegenschaftliche Regelungen Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. Die Anwohnerinnen/Anwohner werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für Mobili- tät und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert. - 3 - V/0319/2023 In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Lageplan und Ausbauquerschnitt
Anlage 1: Lageplan und Ausbauquerschnitt
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W W W W879880 547 662947 718 657 81 II II79 II98 II961 An der Kleimannbrücke An der Kleimannbrücke51.45 51.5351.4551.4251.3651.5251.5751.39 51.6151.6151.5351.46 51.6651.59 51.4551.4551.3851.3951.5151.4951.4851.4651.7551.6551.6651.9651.53 52.2152.2252.24 51.4451.4951.4051.3851.4751.4751.5451.7351.7851.8751.8651.5951.6451.7351.7351.8852.0651.9951.8951.6251.9651.9551.9251.9451.91 52.0651.98 52.25 51.97 51.8251.6751.67 51.6651.6351.6551.6951.7651.6651.8651.8751.7851.6751.8051.6851.7851.8151.8751.6251.9451.8451.8151.7051.8051.6851.7451.8651.8651.7451.6851.7051.8151.8651.8851.8651.8551.8851.9151.9151.8951.7351.7851.8151.8051.8851.8251.7251.8251.7451.8551.89 52.0751.9951.9451.9451.9652.0252.0251.9951.8851.8751.7451.8451.7951.7451.7351.9351.9551.9251.9551.9551.9551.8251.7751.7851.7851.8951.7651.9851.9951.9251.8251.9552.0252.0652.0852.1252.1352.1352.0952.1352.2052.2152.2652.2152.2452.2352.2452.1252.1652.3452.2652.2452.2652.0452.0952.1852.0752.2052.0952.0051.9052.0652.1352.0251.9651.8652.0552.0852.1952.2652.2252.2752.2752.2452.2652.2852.0552.1952.0752.1852.2752.2252.1052.0851.9352.0352.1052.3152.1652.1951.9652.1951.9752.0851.9652.0352.1152.1352.0452.0452.1552.2452.1852.0651.9852.1152.2052.2452.2152.1652.0552.1752.0552.0652.1552.1052.05 112121 2 2AQAQ12 19 1212 12 1 gepl.Bebauung 1,184,866,00vorh. Geländeangleichen 3.0 %R3,00R6,006,50Anschluss anBestand11 Pollerentfallen 1,46AustauschDeckschicht52.1652.0052.0151.9151.9551,7252.0451.8551.9151.9151.7651.7651,6351,63 51.8651.8651.8852.0152.131212 1R16,00R10,00R1,0019BaumstümpfeentfallenSträucherentfallen1 0,75 m6,50 m0,50 m 3,0 cm Asphaltdeckschicht AC 8 DN10,0 cm Asphalttragschicht AC 22 TN58,0 cm Gesamtaufbau (F3)45,0 cm Schottertragschicht 0/45Belastungsklasse 1,0 FahrbahnBankettBankettSickermulde 3,0 %12,0 %6,0 % Ausbauquerschnitt An der Kleimannbrücke 2:12:11:1,5 1:1,5 1,00 m20,0 cm20,0 cmFlankenversiegelung3,0 cmSchotterrasenFüllbodenAn Bestand angleichen Plot 15.05.2023 Nr. 1 2 3 4 5 Art der Änderung Name Datum Blatt Nr.:Str. Schlüssel:Anlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: 1 (1)22/013 MaßstabLageplan 1 : 250Ausbauquerschnitt 1 : 50Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüftAn der KleimannbrückeErschließung der Flurstücke 662, 657 und 947Stadtteil GelmerBezirk Nord Lageplan / Ausbauquerschnitt KapplerKapplerVissinggenehmigt :i. A.Amt für Mobilität und TiefbauMünster, den........................................2023 Legende vorhanden: geplant: Baum Rinnenablauf Seitenablauf Schieberkappe Wasser Schaltkasten oberirdisch, unterirdisch Unterflurhydrant Schachtdeckel Leuchte Verkehrszeichen Höhe 78.511AsphaltHöhe 78.51Baumstumpf1212Asphalt Betonplatten 24/24 cm Grünfläche 19Unbefestigte Fläche 09.01.202309.01.202329.11.2022 12Bankettentfällt B-Plan 380 (2. Änderung) 11219
Anlage A
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Anlage A zur V/0319/2023 Kurzüberblick Herstellung einer Baustraße (An der Kleimannbrücke) mit dem Ziel, das Flurstück 947 zu er- schließen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Erschließung von Flurstücken“. Zielerreichung: Die Maßnahme soll in 2024 umgesetzt werden. Für die Maßnahme entstehen Kosten in Höhe von ca. 76.600 €. Einnahmen werden nicht erwartet. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- An der Kleimannbrücke 2
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Details
- Aktenzeichen
- V/0319/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.06.2023
- Erstellt
- 15.05.2023 16:39