Mandari Insight

1497/2019

Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Köln im Sozialraum „Buchheim, Buchforst und Mülheim-Nord, Keupstraße“ - Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 29.04.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 06.05.2019, TOP 9.1.2

Anlage 1 Richtlinie Verfügungsfonds Mülheim

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Anlage 2 Antragsvordruck

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung

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Anlage 1 Richtlinie Verfügungsfonds Mülheim

16925 Zeichen

1 
 
 
Richtlinie der Stadt Köln zur Gewährung von Zuwendungen 
aus dem Verfügungsfonds im Rahmen des Programms „Starke 
Veedel – Starkes Köln“ für das Gebiet  
„Buchheim, Buchforst und Mülheim-Nord, Keupstraße“ 
1. Allgemeines 
Im Rahmen des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ hat der Rat am 18.05.2017 das 
Integrierte Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Buchheim, Buchforst und Mül-
heim-Nord, Keupstraße“ beschlossen. Mit dem Verfügungsfonds wird die Entwicklung und 
Umsetzung kleinteiliger Projekte und Aktivitäten gefördert. Alle auf dem Gebiet der Sozialen 
Stadt „Buchheim, Buchforst und Mülheim-Nord, Keupstraße“ tätigen Einrichtungen, Vereine, 
Bewohnergruppen, einzelne engagierte Bewohnerinnen und Bewohner und sonstige Institu-
tionen haben die Möglichkeit, mit ihren Ideen, Aktionen und Projekten an der Aufwertung 
ihres Stadtteils bzw. der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes aktiv mitzuwirken 
und Fördermittel aus dem Verfügungsfonds zu beantragen. 
Über die Vergabe der Fördermittel aus dem Verfügungsfonds wird auf Basis der Förderricht-
linie Stadterneuerung 2008 , Teil IV - Förderbestimmungen für die Soziale Stadt, Ziffer 17 
„Aktive Mitwirkung der Bete iligten“ in Verbindung mit dieser  kommunalen Richtlinie ent-
schieden.  
2. Förderungsgegenstand 
Gefördert werden Maßnahmen und Projekte im Geltungsbereich des Sozialraums „Buchheim, 
Buchforst und Mülheim -Nord, Keupstraße “, für das auf der Grundlage der Förderrichtlinie 
Stadterneuerung 2008 des Landes Nordrhein -Westfalen Fördermittel des Bundes und des 
Landes Nordrhein-Westfalen bewilligt wurden. Die Abgrenzung der Teilräume „Mülheim-Nord 
und Keupstraße“ sowie „Buchheim und Buchforst“ sind unter Punkt 17 dargestellt. 
Zuwendungen werden nur zur Deckung von Ausgaben der Zuwendungsempfängerin oder des 
Zuwendungsempfängers für einzelne abgegrenzte Vorhaben (Projektförderung) gewährt. Eine 
institutionelle Förderung der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungse mpfängers ist 
ausgeschlossen. 
Der Verfügungsfonds darf nicht die Regelförderung beziehungsweise Regelfinanzierung von 
Projekten ersetzen, sondern soll helfen, neue und zusätzliche Ideen aus de m Sozialraum 
„Buchheim, Buchforst und Mülheim-Nord, Keupstraße“ zu realisieren. 
3. Förderfähige Maßnahmen 
Es können Zuwendungen für folgende förderfähige Maßnahmen gewährt werden: 
 Durchführung von Workshops zu Aufgabenstellungen im Stadtteil 
 Mitmachaktionen im Stadtteil 
 Wettbewerbe zu Themenstellungen im Stadtteil 
 Imagekampagnen und andere geeignete Maßnahmen zur Aktivierung der Beteiligten 
im Stadtteil 
Förderfähig sind die für diese Maßnahmen entstehenden Sach - und Honorarkosten. Gege-
benenfalls ist ein Honorarvertrag für selbstständige Tätigkeiten abzuschließen. Für den An-
tragsteller oder die Antragstellerin  kann maximal eine Aufwandsentschädigung für die ei-
gentliche Projektdurchführung in Höhe von 15 Euro pro Stunde anerkannt werden. Im 
Rahmen des Verwendungsnachweises ist eine entsprechende Stunden -
Tätigkeitsdokumentation vorzulegen.

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4. Zielsetzungen und Fördervoraussetzungen der Maßnahmen 
a) Zu den allgemeinen Zielsetzungen gehören, dass die beantragten Maßnahmen die  
folgenden Kriterien erfüllen: 
 Aktivierung von Bewohnerengagement 
 Stärkung der Gemeinschaft beziehungsweise der Nachbarschaft 
 Stärkung von Eigenverantwortung und Selbsthilfe der im Sozialraum lebenden  
Bürgerinnen und Bürger 
 Stärkung des Images und der Identifikation mit dem Sozialraum 
 
b) Zu den allgemeinen Fördervoraussetzungen gehören, dass die Maßnahmen 
 ausschließlich dem Gebiet und seiner Bewohnerschaft zu Gute kommen, 
 ausschließlich im Gebiet durchgeführt werden, 
 alle für die Maßnahme erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen  
vorliegen, 
 mit der beantragten Maßnahme vor Bewilligung noch nicht begonnen wurde.  
5. Förderausschluss 
Folgende Maßnahmen beziehungsweise Kosten können nicht gefördert werden: 
 Maßnahmen, für die Fördermittel anderer Finanzierungsträger vorrangig einzusetzen 
sind, 
 Maßnahmen, deren Durchführung auch ohne Förderung nach dieser Richtlinie  
sichergestellt ist, 
 Maßnahmen, die der Gewinnerzielung dienen, 
 reguläre Personalkosten sowie laufende Betriebs - und Sachkosten der Antragstelle-
rin beziehungsweise des Antragstellers, 
 Kostenanteile in der Höhe, in der die Empfängerin  beziehungsweise der Empfänger 
der Zuwendung die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug nach § 15 Umsatzsteuergesetz 
hat. In diesem Fall dürfen nur die Entgelte (Preise ohne Umsatzsteuer) gefördert 
werden, 
 unbefristete Maßnahmen. 
6. Art und Umfang der Mittel 
 Die Finanzierung des Verfügungsfonds erfolgt mit den vom Land Nordrhein- Westfa-
len bewilligten Fördermitteln und mit Mitteln der Stadt Köln. 
 Die für den Verfügungsfonds bewilligten Fördermittel werden anteilig auf die Jahre 
2019 bis 2020 verteilt. 
 Die maximale Zuwendungshöhe pro Projektantrag an den Verfügungsfonds wird auf 
4.999 Euro (netto) begrenzt. 
 Die Zuwendung wird zweckgebunden für die im Antrag dargestellten Kosten bewil-
ligt. 
 Der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller wird gestattet, innerhalb der 
geförderten Maßnahme Mehrausgaben einzelner Kostenpositionen durch Minder-
ausgaben bei anderen Kostenpositionen bis zu einer Höhe von 20 Prozent ohne Zu-
stimmung der Stadt Köln auszugleichen. 
 Die Fördermittel sind wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. 
7. Antragsteller und Zuwendungsempfänger 
Antragstellerin und Antragsteller, Zuwendungsempfängerin und Zuwendungsempfänger kön-
nen im Sozialraum tätige juristische und natürliche Personen sein.

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8. Rechtsanspruch 
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die zur Verfügung ste-
henden Mittel sind freiwillige Leistungen der Stadt Köln. Eine Förderung durch den Verfü-
gungsfonds erfolgt nur vorbehaltlich der bewilligten Fördermittel und der zur Verfügung ste-
henden Haushaltsmittel. 
9. Antragstellung 
Ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Verfügungsfonds „Buchheim, Buchforst 
und Mülheim-Nord, Keupstraße“ ist schriftlich an das Amt für Stadtentwicklung und Statistik zu 
richten. Das Antragsformular (siehe Anlage) ist im Internet abrufbar unter  
www.starke-veedel.koeln. 
Es gelten die nachfolgenden Abgabefristen für die Antragszeiträume der jeweiligen Jahre: 
2019: Antragstellung jeweils bis 29.05., bis 15.07., bis 30.09. 
2020: Antragstellung jeweils bis 19.01., bis 15.04., bis 24.05. 
Der Antrag muss Angaben zur Antragstellerin beziehungsweise zum Antragsteller beinhalten, 
Zeitpunkt oder Zeitraum der Maßnahme sowie Ziele und Inhalte benennen, Nutzen und Aus-
wirkungen für das Gebiet definieren. Er ist mit dem Ausstellungsdatum und der rechtsverbind-
lichen Unterschrift der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers zu versehen. 
Die Einnahmen und Ausgaben der Maßnahme sind in einem Finanzierungsplan detailliert dar-
zustellen. Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (insbesondere 
Beiträge und Spenden) sind als Deckungsmittel für alle mit dem Zuwendungszweck zusam-
menhängenden Ausgaben einzusetzen. 
Die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller versichert im Antrag, dass die Angaben 
vollständig und richtig sind und dass die beantragte Maßnahme bedarfsgerecht und sinnvoll 
ist und keine Finanzierungsmöglichkeiten aus anderen Quellen (zum Beispiel bezirks - oder 
sozialräumliche Mittel beziehungsweise Mittel anderer Fördermittelgeber) herangezogen wer-
den. 
10. Entscheidungs- und Bewilligungsverfahren 
Die Anträge werden durch das Amt für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln auf ihre 
grundsätzliche Förderfähigkeit vorgeprüft . Eine Nichteinhaltung d er Förderbedingungen ge-
mäß der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds f ührt zum 
Ausschluss. Die Antragstellerin oder der Antragsteller erhält hierüber eine schriftliche Mittei-
lung. Die förderfähigen Anträge werden durch ein Gremium, das aus der Bezirksjugendpflege, 
den Sozialraumkoordinatorinnen der Sozialräume , dem Quartier smanager oder der Quar-
tiersmanagerin Buchheim, Buchforst und Mülheim -Nord, Keupstraße sowie je einer Vertrete-
rin/eines Vertreters des interkulturellen Dienstes, und des Bürgeramtes Mülheim gebildet wird, 
sowie durch zuständige städtische Dienststellen bewertet. 
Die auf Basis dieser Bewertung erstellten Stellungnahmen werden den Mitgliedern der Be-
zirksvertretung Mülheim vor Entscheidung zur Verfügung gestellt. 
Über die Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Fördermittelbudgets entscheidet die 
Bezirksvertretung Mülheim. Das im jeweiligen Jahr zur Verfügung stehende  Budget wird 
gleichmäßig auf die Antragszeiträume des jeweiligen Jahres aufgeteilt. Werden diese Teil-
budgets nicht vollständig ausgeschöpft, wird geprüft, ob die überschüssigen Mittel unter Be-
rücksichtigung der Fördermittelbewilligung in den nächsten Antra gszeitraum übertragen wer-
den können. Mittel, die nach der letzten Antragsrunde verbleiben, verfallen. 
Die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller wird schriftlich über die Entscheidung 
der Bezirksvertretung informiert. Bei positiver Entscheidung über den Antrag erhält sie oder er 
einen schriftlichen Bewilligungsbescheid. Die „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen

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aus dem Verfügungsfonds für den Sozialraum „Buchheim, Buchforst und Mülheim -Nord, 
Keupstraße““ sowie der eingereichte Projektantrag sind Bestandteil der Bewilligung. 
Im Falle einer Antragsablehnung durch die Bezirksvertretung erhält die Antragstellerin bezie-
hungsweise der Antragsteller eine schriftliche Mitteilung mit einer Begründung der Entschei-
dung. Die Anträge können in einem späteren Antragszeitraum erneut gestellt werden. 
11. Zweckbindungsfrist für beschaffte Gegenstände 
Für Ersteinrichtungen und bewegliche Gegenstände, die im Rahmen der Maßnahme beschafft 
werden, ist eine Zweckbindungsfrist von mindestens fünf Jahren ab dem Anschaffungsdatum 
vom Zuwendungsempfänger einzuhalten und sicherzustellen. Dies beinhaltet die zweckent-
sprechende Nutzung sowie die Instandhaltung und Ersatzbeschaffung bei Verlust. Erst nach 
Ablauf der zeitlichen Bindung kann über die erwor benen oder hergestellten Gegenstände frei 
verfügt werden. Sofern diese Frist unterschritten wird, muss vom Zuwendungsempfänger der 
Zuschuss anteilig für die nicht erfüllte Zweckbindungszeit erstattet werden.  Sofern der An-
schaffungs- oder Herstellungswert b eschaffter Gegenstände 800,00 Euro netto übersteigt, 
sind diese zu inventarisieren. 
12. Mitteilungspflichten des Zuwendungsempfängers 
Die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, alle inhaltlichen 
und abrechnungsrelevanten Änderungen der Projekte unverzüglich dem Amt für Stadtentwick-
lung und Statistik schriftlich mitzuteilen. 
13. Nachweis der Verwendung und Auszahlungsmodalitäten 
Für die Auszahlung der Zuwendung gilt das Erstattungsprinzip, d.h. der Zuwendungsempfän-
ger oder die Zuwendungsempfängerin tritt finanziell in Vorleistung. Die Zuwendung wird nach-
träglich auf Vorlage des Verwendungsnachweises ausgezahlt . Auf begründeten Antrag kann 
dem Zuwendungsempfänger oder der Zuwendungsempfängerin vor Projektstart ein Abschlag 
in Höhe von 30% der Antragssumme, maximal jedoch 1.500 Euro, ausgezahlt werden. 
Der Verwendungsnachweis ist spätestens vier Wochen nach Beendigung der Maßnahme an 
das Amt für Stadtentwicklung und Statistik in schriftlicher und digitaler Form zu senden. Für 
Maßnahmen die Ende 2020 durchgeführt werden, muss der Verwendungsnachweis vier Wo-
chen nach Beendigung der Maßnahme, spätestens aber bis zum 11.12.2020, dem Amt für 
Stadtentwicklung und Statistik vorgelegt werden. Mit dem Nachweis müssen alle Vergabe -, 
Vertrags-, Auftrags-, Rechnungs- und Einnahmeunterlagen sowie Zahlungsnachweise (Kon-
toauszüge, Quittungen) im Original zur Archivierung bei der Stadt Köln, Amt für Stadtentwick-
lung und Statistik eingereicht werden. 
Der Verwendungsnachweis besteht aus einem  Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nach-
weis. Sofern der Antragsteller oder die Antragstellerin eine Aufwandsentschädigung beantragt 
hat, ist für die geleistete Projektarbeitszeit ein Stunden-Tätigkeitsbericht vorzulegen. Weiterhin 
ist die Einhaltung der Publizitätsvorschriften gem. Ziffer 16.1 durch entsprechende Vorlage der 
Veröffentlichungen beziehungsweise. durch Fotos nachzuweisen. 
In dem Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowie das erzielte Ergebnis im Ein-
zelnen darzustellen und zwei bis drei aussagekräftige Fotos (die auch an die Stadt Köln zur 
weiteren Verwendung weitergegeben werden dürfen) des Projektes beizufügen. 
In dem zahlenmäßigen Nachweis sind die Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Folge und 
voneinander getrennt entsprechend der Gliederung des Finanzplanes auszuweisen. Der 
Nachweis muss alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen und Aus-
gaben enthalten. Aus dem Nachweis müssen Tag, Empfänger, Einzahler, Grund und Einzel-
betrag jeder Zahlung ersichtlich sein. Soweit die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug nach §15 
Umsatzsteuergesetz besteht, dürfen nur die Entgelte (Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer abzgl. 
Vorsteuer) berücksichtigt werden.

5 
 
 
Die zu verwendenden Formulare sind im Internet abrufbar unter www.starke-veedel.koeln. 
Sind die nachgewiesenen Kosten geringer als die mit dem Bewilligungsbescheid anerkannten 
Kosten oder erhöhen sich die Deckungsmittel oder treten neue Deckungsmittel hinzu, redu-
ziert sich die Zuwendung entsprechend. Eine nachträgliche Erhöhung der Zuwendung bei 
Überschreitung der veranschlagten Kosten ist ausgeschlossen. 
Nach Überprüfung der Kosten- und Einnahmebelege und der zweckentsprechenden Verwen-
dung der Mittel des Verfügungsfonds wird der sich daraus ergebende Zuschuss ausgezahlt. 
Im Verwendungsnachweis ist zu bestätigen, dass die in den Belegen enthaltenen Angaben 
richtig sind, die Ausgaben notwendig waren und wirtschaftlich und sparsam verfahren worden 
ist. 
14. Prüfung der Verwendung 
Die Bewilligungsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen ist berechtigt, die Verwendung der 
Zuwendung durch Einsicht in die Bücher, Belege und sonstigen Geschäftsunterlag en örtlich 
zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. In diesem Fall muss durch den Zuwen-
dungsempfänger Akteneinsicht gewährt werden und die Erteilung von Auskünften sicherge-
stellt werden. 
15. Erstattung der Zuwendung und Verzinsung 
Die Zuwendung ist unverzüglich zu erstatten, soweit ein Zuwendungsbescheid nach 
Verwaltungsverfahrensrecht (insbesondere §§ 48, 49 VwVfG NRW) oder anderen 
Rechtsvorschriften mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen oder widerrufen 
oder sonst unwirksam wird. 
Der Erstattungsanspruch wird insbesondere festgestellt und geltend gemacht, wenn 
 eine auflösende Bedingung eingetreten ist (z.B. nachträgliche Ermäßigung der Aus-
gaben oder Änderung der Finanzierung), 
 die Zuwendung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt worden ist, 
 die Zuwendung nicht oder nicht mehr für den vorgesehenen Zweck verwendet wird, 
 Auflagen nicht oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist erfüllt, insbesondere den 
vorgeschriebenen Verwendungsnachweis nicht rechtzeitig vorlegt sowie Mitteilungs-
pflichten nach Ziffer 12 nicht rechtzeitig nachkommt. 
Zurückgeforderte Beträge sind vom Zeitpunkt der Auszahlung an bis zum Zeitpunkt der Er-
stattung mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jährlich zu verzinsen (§ 49a Abs. 3 
Satz 1 VwVfG NRW). 
16. Besondere Nebenbestimmungen 
16.1 Publizitätsvorschriften 
Bei der Erstellung von Medien zur Publizität (Internet, Broschüren, Faltblätter, Postkarten, 
Postern, Plakaten, Präsentationen, Hinweisschildern und ähnliches) im Rahmen von Maß-
nahmen, die mit Mitteln des Verfügungsfonds im Geltungsbereich des Gebietes „Buchheim, 
Buchforst und Mülheim-Nord, Keupstraße“ gefördert werden sind die Logos des Bundesminis-
teriums des Innern für Bau und Heimat, des Mi nisteriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwick-
lung und Verkehr des Landes Nordrhein -Westfalen, der Stadt Köln  sowie Starke Veedel auf 
den öffentlichkeitswirksamen Materialien zu platzieren. Die Vorlagen für die zu verwendenden 
Logos werden von der Stadt Köln als Muster zur Verfügung gestellt. 
16.2 Geschlechtergerechtigkeit 
Alle Maßnahmen sind dem Ziel der Verwirklichung der Gesc hlechtergerechtigkeit verpflichtet. 
Sie sollen daher so optimiert werden, dass sie sowohl die unterschiedlichen Ausgangsbedin-

6 
 
 
gungen von Frauen und Männern als auch die unterschiedlichen Auswirkungen von Maßnah-
men der Förderung auf beide Geschlechter in der  Art berücksichtigen, dass Ungleichbehand-
lungen aufgedeckt und abgebaut werden.

7 
 
 
17. Gebiet der Teilräume Buchheim, Buchforst und Mülheim-Nord, Keupstraße

8 
 
 
 
 
18.  Inkrafttreten 
Diese Richtlinie tritt mit Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Mülheim in Kraft

Anlage 2 Antragsvordruck

2760 Zeichen

Offline-Modus. Nicht alle Funktionen sind verfügbar.
Stadt Köln 
 
 
 
Starke Veedel - Starkes Köln 
Antrag auf Zuwendungen 
aus dem VerfügungsfondsDie Oberbürgermeisterin
Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln Telefon   0221 / 221-30809 
Telefax   0221 / 221-28493
E-Mail starke.veedel@stadt-koeln.de
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Verfügungsfonds in den
Sozialräumen „Mülheim-Nord/Keupstraße und Buchheim/Buchforst“
Antragstellerin oder Antragsteller (Gruppe, Verein, Einrichtung, Person)
Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner
Familienname Vorname
Straße und Hausnummer Postleitzahl
Telefonnummer Telefaxnummer E-Mail-Adresse
Projekttitel
Das Projekt ist eine
(Bitte maximal zwei Möglichkeiten ankreuzen.)
Maßnahme zur Aktivierung des Bewohnerengagements
Maßnahme zur Stärkung der Gemeinschaft und der Nachbarschaft
Maßnahme zur Stärkung der Eigenverantwortung und Selbsthilfe der im 
Sozialraum lebenden Bürgerinnen und Bürger
Maßnahme zum Stärkung des Images und der Identifikation mit dem Sozialraum
Projektbeginn Projektende

Seite 1 von 4
Beschreibung des Projektes
(sofern nötig, kann eine Anlage beigefügt werden)
Welche Bewohnergruppen sollen besonders mit dem Projekt angesprochen werden?
Was soll das Projekt für die Bewohnerinnen und Bewohner und den Sozialräumen „Mülheim-
Nord/Keupstraße und Buchheim/Buchforst“ erreichen? (Zum Beispiel Stärkung des
Zusammenhaltes)

Seite 2 von 4
Kosten des Projektes Kosten in 
EuroArt der Kosten bitte detailliert darstellen
Summe der Kosten
Einnahmen des Projektes
Beiträge oder Spenden
Eintrittsgelder oder sonstige Einnahmen
Summe der Einnahmen
Beantragter Zuschuss aus dem Verfügungsfonds
(Differenz Kosten abzüglich Einnahmen, maximal 4900 Euro)

Seite 3 von 4
Begründung zur Auszahlung eines Abschlags vor Projektbeginn
Höhe des beantragten Abschlags
Maximal 30 Prozent des beantragten Zuschusses, höchstens
1500 Euro.
Kontoverbindung der Antragstellerin oder des Antragstellers
Geldinstitut
IBAN
BIC
Die Antragstellerin oder der Antragsteller versichert mit der Unterschrift, dass die beantragte
Maßnahme bedarfsgerecht und sinnvoll ist und vorrangige Finanzierungsmöglichkeiten aus
anderen Quellen, zum Beispiel bezirks- oder sozialräumliche Mittel oder anderer
Fördermittelgeber geprüft wurden. Weiterhin wird mit der Unterschrift bestätigt, dass die in
diesem Antrag gemachten Angaben vollständig und richtig sind, einschließlich seiner
Anlagen.
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung zur Kenntnis
genommen habe, ihr zustimme und mit der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten
einverstanden bin.
Link zur Datenschutzerklärung
Ort und Datum Unterschrift der Antragstellerin oder des
Antragstellers

Seite 4 von 4

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

7143 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/152/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1497/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Köln im Sozialraum „Buchheim, 
Buchforst und Mülheim-Nord, Keupstraße„ - Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus 
dem Verfügungsfonds 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus 
dem Verfügungsfonds mit einem Gesamtvolumen von 174.720,00 € als Teilmaßnahme der Maß-
nahme „Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung“. Grundlage ist das Leitkonzept „Starke 
Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschluss vom 20.12.2016, Vorlage-Nr. 2899/2016) und das darauf 
basierende Integrierte Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Buchheim, Buchforst und 
Mülheim-Nord, Keupstraße“ (Ratsbeschluss vom 18.05.2017, Vorlage Nr. 1381/2017). Mit Rats-
beschluss vom 14.02.2019 (Vorlage-Nr. 0020/2019) wurde das Integrierte Stadtentwicklungskon-
zept fortgeschrieben. 
 
2. Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Teilmaßnahme 
zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds für den Sozialraum „Buchheim, 
Buchforst und Mülheim-Nord, Keupstraße“. 
Alternative: 
Die Bezirksvertretung Mülheim erkennt die Richtlinie der Teilmaßnahme zur Gewährung von Zuwen-
dungen aus dem Verfügungsfonds für den Sozialraum „Buchheim, Buchforst und Mülheim-Nord, 
Keupstraße“ nicht an. 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.05.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  174.720,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 122.304,00€ 70 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Die Stadt Köln hat sich mit Ratsbeschluss vom 20.12.2016 (Vorlage Nr.: 2899/2016) für die Durchfüh-
rung des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ entschieden. Mit dem Programm „Starke Ve-
edel - Starkes Köln“ steht die Stärkung der Stadtquartiere mit besonderem Förderb edarf sowie die 
nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation der in diesen Quartieren lebenden Menschen im F o-
kus. Die Aktivierung der in dem Sozialraum lebenden Bürgerinnen und Bürger ist daher ein entschei-
dender Baustein für die erfolgreiche Umsetzung von „Starke Veedel – Starkes Köln“.  
Mit dem Beschluss des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes im Sozialraum „Buchheim, Buchforst 
und Mülheim-Nord, Keupstraße“ am 18.05.2017 (Vorlage Nr.: 1381/2017) wurde die Grundlage g e-
schaffen, um Zuwendungen aus dem Städtebauförderprogramm zu beantragen. Der Förderantrag zur 
Maßnahme 0.0.1 „Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung“ wurde mit Zuwendungsbescheid 
vom 10.11.2016 durch den Fördermittelgeber positiv beschieden.  
Der Verfügungsfonds ist eine Teilmaßnahme des „Büros für Quartiersmanagement und Aktivierung“. 
Für den Sozialraum „Buchheim, Buchforst und Mülheim-Nord, Keupstraße“ stehen im Bewilligungs-
zeitraum 2019/2020 Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds mit einem Gesamtvolumen von 
174.720,00 € zur Verfügung. Die Teilmaßnahme ist zeitlich begrenzt und endet zum 31.12.2020. Über 
die Vergabe der Fördermittel aus dem Verfügungsfonds ist aufgrund der Förderrichtlinien Stadterneu-
erung 2008 auf der Grundlage einer kommunalen Richtlinie zu entscheiden.  
Die Teilmaßnahme zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds sieht eine Förde-
rung von kleinteiligen Projekten und Aktivitäten vor. Alle im Sozialraum tätigen Einrichtungen, Verei-
ne, Bewohnergruppen sowie einzelne engagierte Bewohnerinnen und Bewohner und sonstige Institu-
tionen haben die Möglichkeit, mit ihren Ideen, Aktionen und Projekten an der Verbesserung im Stadt-
teil bzw. an der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes aktiv mitzuwirken und Fördermittel 
aus dem Verfügungsfonds zu beantragen. Der Fonds wird zukünftig vom zuständigen „Büro für Quar-
tiersmanagement und Aktivierung“ begleitet und im Stadtteil beworben. 
Der Verein Christliche Sozialhilfe e. V. hat im Rahmen eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens

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den Zuschlag erhalten und wird das „Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung“ im Sozialraum 
„Buchheim, Buchforst und Mülheim-Nord, Keupstraße“ umsetzen.  
Über die Gewährung einer Zuwendung entscheidet die Bezirksvertretung Mülheim nach einer Vorprü-
fung der Anträge durch ein Gremium, das aus dem Quartiersmanager oder der Quartiersmanagerin, 
der Sozialraumkoordination, der Bezirksjugendpflege sowie je einer Vertreterin/eines Vertreters des 
Interkulturellen Dienstes und des Bürgeramtes Mülheim gebildet wird.  
Der erste Antragsdurchlauf für 2019 beginnt nach Beschlussfassung über die Richtlinie und läuft bis 
zum 29.05.2019, damit geplante Aktivitäten in den Sommerferien entsprechend beschieden und 
durchgeführt werden können. 
Die maximale Zuwendungshöhe pro Projektantrag wird auf 4.999,00 Euro begrenzt. Das zur Verfü-
gung stehende Budget wird gleichmäßig auf die in der Richtlinie unter Ziffer 9 genannten Antragszeit-
räume der einzelnen Jahre aufgeteilt. Sollten mehr Fördermittel beantragt werden, als im jeweiligen 
Antragsdurchlauf zur Verfügung stehen, wird die Verwaltung sicherstellen, dass kleinere, mittlere und 
umfangreiche Projekte in einem proportionierten Verhältnis zur Entscheidung vorgelegt werden. Eine 
Förderung durch den Verfügungsfonds erfolgt nur vorbehaltlich der bewilligten Fördermittel und der 
zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. 
Eine Mitteilung dieses Beschlusses wird nach Entscheidung der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) dem 
Stadtentwicklungsausschuss zur Information vorgelegt. 
Finanzierung 
Die Kosten für die Teilmaßnahme zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds im 
Sozialraum „Mülheim-Nord und Keupstraße, Buchheim und Buchforst“ liegen bei insgesamt 
174.720,00 €.  
Die Höhe der Fördermittel im Rahmen des Städtebauförderprogramms "Soziale Stadt" des Landes 
NRW beträgt laut Zuwendungsbescheid Nr. 05/59/16 insgesamt 122.304,00 € brutto.  
Eine Nachförderung ist ausgeschlossen. Die Gesamtkosten liegen innerhalb des Kostenvolumens der 
bereits beschlossenen Mittel des Gesamtprogramms in Höhe von 97,2 Millionen €.  
Die Finanzierung der förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme erfolgt aus dem Teilergebnisplan 
0902 – Stadtentwicklung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen.  
 
Anlagen 
 
Anlage 0: Dringlichkeitsbegründung 
Anlage 1: Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds für den Sozialraum 
„Buchheim, Buchforst und Mülheim-Nord, Keupstraße“  
Anlage 2: Antragsvordruck

Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung

941 Zeichen

Anlage 0  
Dringlichkeitsbegründung 
 
Der Verfügungsfonds ist eine Teilmaßnahme des „Büros für Quartiersmanagement und 
Aktivierung“. Für den Sozialraum „Buchheim, Buchforst und Mülheim-Nord, Keupstraße“, 
stehen im Bewilligungszeitraum 2019/2020 Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds mit 
einem Gesamtvolumen von 174.720,00 € zur Verfügung. Die Teilmaßnahme ist zeitlich 
begrenzt und endet zum 31.12.2020. Über die Gewährung einer Zuwendung entscheidet die 
Bezirksvertretung Mülheim.  
Damit geplante Aktivitäten in den Sommerferien entsprechend beschieden und durchgeführt 
werden können, kann die Beschlussvorlage nicht fristgerecht in die politische Beratungsfolge 
eingebracht werden. 
Der erste Antragsdurchlauf für 2019 beginnt nach Beschlussfassung über die Richtlinie und 
läuft bis zum 29.05.2019, sodass die Beschlussvorlage zur Gewährung von Fördermitteln die 
Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 08.07.2019 erreichen kann.

Beratungsverlauf (1)

06.05.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Keupstraße 8
  • Willy-Brandt-Platz 2

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Details

Aktenzeichen
1497/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
29.04.2019
Erstellt
25.04.2019 14:37