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3329/2018

Straßenbaum auf Feuerwehraufstellfläche

Beantwortung einer Anfrage (BV) 17.10.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 15.11.2018, TOP 7.1.12

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2132 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 3329/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Straßenbaum auf Feuerwehraufstellfläche 
AN/0413/2017 - Anfrage der FDP - Eingang beim Bezirksbürgermeister: 09.03.2017 
Anfrage: 
 
 
Die Slabystraße ist eine durch eine Baumreihe geprägte kleine Nebenstraße in Riehl. Vor kurzem 
wurde ein Straßenbaum vor dem Haus Slabystraße 28 gefällt. Eine Nachfrage bei der Verwaltung, 
wann eine Ersatzpflanzung geplant sei, ergab folgende Rückmeldung: 
 
… der Baum vor dem Haus Slabystr. 28 musste aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht gefällt 
werden. Leider hat sich herausgestellt, dass der Baum in der Feuerwehraufstellfläche stand. Eine 
Ersatzpflanzung ist daher leider nicht möglich. 
 
1. Seit wann ist die Fläche, vor dem Haus Slabystraße 28, auf der der Baum stand als Feuerweh-
raufstellfläche ausgewiesen? 
2. Wann wurde der Baum auf diese Fläche gepflanzt? 
3. Da die Bäume in einer Reihe vor den Häusern stehen, stellt sich die Frage: Stehen alle Bäume in 
der Slabystraße auf einer Feuerwehraufstellfläche? 
4. An welchen weiteren Stellen im Bezirk stehen Bäume auf einer Feuerwehraufstellfläche? 
5. Stellen die Bäume auf den Feuerwehraufstellflächen eine Gefahr dar, sodass sie gefällt werden 
müssen? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
zu 1.  Es wurde erst nach der Fällung im Jahr 2016, die aufgrund eines Kronenbruchs erforderlich 
war, geprüft, inwieweit eine Ersatzpflanzung erfolgen kann. Dabei wurde festgestellt, dass der 
Baum in der Feuerwehraufstellfläche stand, und die Fläche deshalb nicht wieder bepflanzt 
werden kann. 
zu 2.  Der Baum war über fünfzig Jahre alt. Unterlagen über die Pflanzung gibt es keine mehr, da 
seinerzeit noch kein digitales Baumkataster existierte. 
zu 3.  Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen hat nicht die Aufgabe zu prüfen, inwieweit 
Bäume Feuerwehrzufahrten behindern. Hierfür ist die Berufsfeuerwehr verantwortlich. Von 
dort sind diesbezüglich noch keine Meldungen eingegangen. 
zu 4. u. 5. Siehe zu 3.

Beratungsverlauf (1)

15.11.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.1.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Slabystraße 28

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Details

Aktenzeichen
3329/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
17.10.2018
Erstellt
12.10.2018 12:47