Straßenbaum auf Feuerwehraufstellfläche
Beantwortung einer Anfrage (BV) 3329/2018 vom 17.10.2018
Stand: Am 15.11.2018 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/0 Vorlagen-Nummer 3329/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) Straßenbaum auf Feuerwehraufstellfläche AN/0413/2017 - Anfrage der FDP - Eingang beim Bezirksbürgermeister: 09.03.2017 Anfrage: Die Slabystraße ist eine durch eine Baumreihe geprägte kleine Nebenstraße in Riehl. Vor kurzem wurde ein Straßenbaum vor dem Haus Slabystraße 28 gefällt. Eine Nachfrage bei der Verwaltung, wann eine Ersatzpflanzung geplant sei, ergab folgende Rückmeldung: … der Baum vor dem Haus Slabystr. 28 musste aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht gefällt werden. Leider hat sich herausgestellt, dass der Baum in der Feuerwehraufstellfläche stand. Eine Ersatzpflanzung ist daher leider nicht möglich. 1. Seit wann ist die Fläche, vor dem Haus Slabystraße 28, auf der der Baum stand als Feuerweh- raufstellfläche ausgewiesen? 2. Wann wurde der Baum auf diese Fläche gepflanzt? 3. Da die Bäume in einer Reihe vor den Häusern stehen, stellt sich die Frage: Stehen alle Bäume in der Slabystraße auf einer Feuerwehraufstellfläche? 4. An welchen weiteren Stellen im Bezirk stehen Bäume auf einer Feuerwehraufstellfläche? 5. Stellen die Bäume auf den Feuerwehraufstellflächen eine Gefahr dar, sodass sie gefällt werden müssen? Antwort der Verwaltung: zu 1. Es wurde erst nach der Fällung im Jahr 2016, die aufgrund eines Kronenbruchs erforderlich war, geprüft, inwieweit eine Ersatzpflanzung erfolgen kann. Dabei wurde festgestellt, dass der Baum in der Feuerwehraufstellfläche stand, und die Fläche deshalb nicht wieder bepflanzt werden kann. zu 2. Der Baum war über fünfzig Jahre alt. Unterlagen über die Pflanzung gibt es keine mehr, da seinerzeit noch kein digitales Baumkataster existierte. zu 3. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen hat nicht die Aufgabe zu prüfen, inwieweit Bäume Feuerwehrzufahrten behindern. Hierfür ist die Berufsfeuerwehr verantwortlich. Von dort sind diesbezüglich noch keine Meldungen eingegangen. zu 4. u. 5. Siehe zu 3.
Beratungsverlauf
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15.11.2018
TOP 7.1.12, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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