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4397/2019

Baubeschluss für den Umbau der Kreuzung Luxemburger Straße/Eifelwall sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen

Beschlussvorlage Ausschuss 13.02.2020

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 11.05.2020, TOP 7.1

Anlage 5 - ergänzende Stellungnahme der Verwaltung

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Anlage 2_Stellungnahme Amt Straßen u. Verkehrsentwicklung_

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Anlage 1_Prüfergebnis RPA

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Anlage 4a - Änderungsantrag Linke Verkehrsausschuss 12.03.2020

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 6 - Auszug BV Innenstadt 27.04.2020

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Anlage 3_Lageplan

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Anlage 4 - Auszug Verkehrsausschuss 12.03.2020

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 08/2023

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Anlage 7 - Auszug Verkehrsausschuss 28.04.2020

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Anlage 5 - ergänzende Stellungnahme der Verwaltung

4892 Zeichen

1 
 
Anlage 5 
 
Baubeschluss für den Umbau der Kreuzung Luxemburger Straße/Eifelwall sowie Freigabe 
von investiven Auszahlungsermächtigungen 
hier: ergänzende Stellungnahme zum Änderungsantrag AN/0407/2020 
 
Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.03.2020 die Vorlage mit dem 
Änderungsantrag der Fraktion Die Linke (AN 04707/2020) zur Anhörung in die Bezirksvertretung 
Innenstadt verwiesen. 
 
In dem Änderungsantrag bittet die Fraktion Die Linke die Vorlage mit folgenden Änderungen zu 
beschließen: 
1. Der Linksabbieger von der Luxemburger Straße in den Luxemburger Wall wird in seiner 
Länge um mindestens die Hälfte reduziert. 
 
2. Es wird eine Fuß- und Radverbindung vom nördlichen Teil des Grüngürtels zum südlichen 
Teil in Höhe Paula-Kleinmann-Weg geschaffen. Damit wird eine Fortführung des Weges 
im südlichen Teil des Grüngürtels ermöglicht und gleichzeitig die Stadtbahnhaltestelle 
Eifelwall von Westen erschlossen. 
 
Beantwortung von mündlichen Fragen aus der Sitzung des Verkehrsausschusses am 
12.03.2020: 
 
3. Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten, wie die Weiterführung des Radverkehrs in der 
Luxemburger Straße über die Kreuzung hinweg stadteinwärts geplant sei. Hier sei bisher 
keinerlei Radverkehrsinfrastruktur vorhanden, was zu gefährlichen Situationen führe. Da 
bis zur Hausnummer 51 eine Deckensanierung stattfinde, wird um Mitteilung gebeten, ob 
im Zuge dieser Maßnahme bereits Optimierungen für den Radverkehr vorgenommen 
werden können. 
 
4. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Aufstellfläche für den Radverkehr auf die 
gesamte Fahrbahnbreite ausgeweitet werden kann. 
 
5. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob alle drei MIV-Spuren zu Gunsten des 
Radfahrstreifens gleichmäßig verschmälert werden können. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
1. Verkürzung des Linksabbiegers 
 
Eine Verkürzung des Linksabbiegers auf der Luxemburger Straße in den Luxemburger Wall 
wäre grundsätzlich aus straßenverkehrstechnischer Sicht möglich. 
 
In der bisherigen Planung wurde der nördliche Fahrbahnrand im Bestand nicht angepasst. 
Durch die Verkürzung des Linksabbiegers auf der Luxemburger Straße in den Luxemburger 
Wall müsste eine Fläche von ca. 90 m² vollständig ausgebaut werden. In dem Bereich könnte 
der vorhandene Grünstreifen im Bereich der Gleistrasse erweitert werden. Hierdurch würden 
sich Mehrkosten in Höhe von ca. 8.000 € ergeben.

2 
 
Empfehlung der Verwaltung: 
Durch die Verkürzung des Linksabbiegers entsteht eine für den Verkehr ungenutzte Restfläche. 
Derzeit ist es aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich, den Linksabbiegestreifen einzukürzen. 
Dieser Punkt sollte im Zusammenhang mit der zu planenden Querung, welche als Fortführung 
des Inneren Grüngürtels im Bereich Parkstadt Süd vorgesehen ist, geprüft werden (s. Ziffer 2.). 
 
 
2. Fuß- und Radverbindung im Bereich des Grüngürtels 
 
Für die Fortführung des Inneren Grüngürtels im Bereich Parkstadt Süd – Teilbereich Eifelwall 
hat die Verwaltung im Juli 2019 ein Planungsbüro mit den Leistungen der Objektplanung 
Freianlagen/Verkehrsanlagen beauftragt. Diese Leistung beinhaltet die Planung einer 
Fußgängerquerung über die Luxemburger Straße südwestlich der Stadtbahnhaltestelle 
„Eifelwall“. Hierzu hat das beauftragte Planungsbüro im Februar 2020 verschiedenen Varianten 
erarbeitet, welche zurzeit verwaltungsintern und von den Kölner Verkehrs-Betrieben geprüft 
werden. Die Varianten berücksichtigen mit einem unterschiedlichen Schwerpunkt die 
Verlängerung der Wegeverbindung durch den Grüngürtel und den südwestlichen Anschluss an 
die Stadtbahnhaltestelle „Eifelwall“. Nach erfolgter Prüfung wird die Entwurfsplanung der 
Vorzugsvariante erarbeitet. 
 
Empfehlung der Verwaltung: 
Auch dieser Punkt des Änderungsantrages sollte demnach losgelöst von der Planung der Be-
schlussvorlage Nr. 4397/2019 betrachtet werden. Die Planung und Umsetzung erfolgt im Rah-
men der Maßnahme des Amtes für Landschaftspflege- und Grünflächen. 
 
 
3. Weiterführung des Radverkehrs auf der Luxemburger Straße 
 
Eine Optimierung hinsichtlich der Radinfrastruktur ist mit einem erheblichen 
Untersuchungsaufwand verbunden. Die Neuaufteilung der Fahrbahn sollte bis mindestens zum 
nächsten Knoten erfolgen. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, diesen Punkt im 
Rahmen der Planungsmaßnahme „Erneuerung Eisenbahnüberführung Luxemburger Straße“ zu 
berücksichtigen. 
 
 
4. Verbreiterung der Aufstellfläche für den Radverkehr 
 
Die Aufstellfläche für den Radverkehr kann bis über den rechten Geradeausfahrstreifen des MIV 
verbreitert werden. Die Berücksichtigung erfolgt in der weiteren Planung. 
 
 
5. Verbreiterung des Radfahrstreifens 
 
Die Fahrstreifen des MIV entsprechen bereits den Mindestanforderungen gemäß RASt 06 und 
können nicht weiter verengt werden. Aus diesem Grund kann eine Verbreiterung des 
Radfahrstreifens nicht erfolgen.

Anlage 2_Stellungnahme Amt Straßen u. Verkehrsentwicklung_

1914 Zeichen

66 Anlage 2 
 
 
 
 
14 über Dez. VIII 
 
 
 
Eifelwall und Luxemburger Straße in der Kölner Innenstadt 
Kostenberechnung für den 1. Bauabschnitt (Luxemburger Str.) und Weiterplanungsbe-
schluss für den 2. Bauabschnitt (Eifelwall) 
RPA-Nr. KOB 2019/1418 
Stellungnahme zum Prüfungsergebnis des Rechnungsprüfungsamtes 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
mit diesem Schreiben möchten wir Stellung zu Ihrem Prüfungsergebnis vom 29.10.2019 neh-
men. 
 
Die Aufschläge in der Kostenberechnung wurden nach Anpassung der Anwendung des Mo-
difaktors reduziert. Bei Ermittlung der Kosten durch externe Planer, die nicht auf den Mittel-
wertspeicher zurückgreifen, werden künftig lediglich die Aufschläge für die Kostensteigerung 
für den Zeitraum zwischen Baubeschluss und Baubeginn berücksichtigt. 
 
Die Einreichung der Berechnung des Straßenoberbaus gemäß der RStO 2012 wird vom ex-
ternen Planer nachgefordert und in der Ausführungsplanung berücksichtigt. 
 
Aussagen und Abstimmungen zur beabsichtigten bauzeitlichen Verkehrsführung erfolgen im 
Zuge der Ausführungsplanung. 
 
Die Nachweise über die verkehrliche Leistungsfähigkeit wurden vom Amt für Verkehrsma-
nagement geführt. Die Prüfung ergab, dass der Knoten in beiden Spitzenstunden als leis-
tungsfähig bewertet wird. 
 
Der Ausbau der Fahrbahn sowie der Nebenanlagen muss gemäß dem Baugrundgutachten 
aufgrund der nicht vorhandenen frostfreien Gründung im Vollausbau erfolgen. Dies wird im 
weiteren Zuge der Planung durch den externen Planer berücksichtigt. 
 
Das Beschlussdatum des Planungsbeschlusses ist der 11.12.2018 gemäß der Vorlagen-Nr. 
1943/2018. 
 
Die Unterschriften zur Freigabe und Mitzeichnung der Pläne liegen vor. Eine Gleichstellung 
der Pläne erfolgt durch den externen Planer. 
 
Die Planung ist und wird im weiteren Prozess mit den angrenzenden Maßnahmen abge-
stimmt. Die Blaueintragungen in den. Unterlagen werden berücksichtigt.

Anlage 1_Prüfergebnis RPA

3175 Zeichen

ee) as je

14
143

66 über Dez. VIll

Eifelwall und Luxemburger Straße in der Kölner Innenstadt

Kostenberechnung für den 1. Bauabschnitt (Luxemburger Str.) und Weiterplanungs-
beschluss für den 2. Bauabschnitt (Eifelwall)

RPA-Nr. KOB 2019/1418

Kostenberechnung 1.BA eingereicht: 757.265,28€ (Netto) 901.145,68€ (Brutto)
Kostenberechnung 1.BA n. Prüfung:ca. 527.660,00€ (Netto) ca. 628.000,00€ (Brutto)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Eingang 27.09.2019 legt 66 - Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung- die Kostenbe-
rechnung für den 1. Bauabschnitt des Bereichs Luxemburger Straße/Eifelwall mit Gesamt-
kosten von 757.265,28 € (netto) bzw. 901.145,58 € (brutto) sowie die Vorentwurfsunterlagen
für den 2. Bauabschnitt Eifelwall mit Gesamthonorarkosten von 65.271,62€ (netto) bzw.
77.673€ (brutto) dem RPA zur Prüfung vor. 66 beabsichtigt nun für den 1. Bauabschnitt den
Baubeschluss und für den 2. Bauabschnitt den Weiterplanungsbeschluss einzuholen.

Bei der Prüfung sind folgende Punkte aufgefallen:

Die Kosten erscheinen mit ca. 347€/qm (netto) bzw. 413€/qm deutlich überhöht. Erfahrungs-
gemäß lagen die durchschnittlichen Kosten bei vergleichbaren Maßnahmen zwischen ca. 70-
200€/qm. Die Kosten wurden durch einen externen Planer, abweichend von der bei 66 übli-
chen Voorgehensweise unter Zuhilfenahme des Mittelpreisspeichers, ermittelt. Da im vorlie-
genden Fall die Kosten maßnahmenbezogen ermittelten wurden, kann ich die Aufschläge
„Modifaktor“, welcher die Lage und Umstände der Baustelle in Bezug auf den Mittelpreis-
speicher berücksichtigt, sowie „Preissteigerungsfaktoren“, welche die veralteten Werte des
Mittelpreisspeichers sowie den Zeitraum zwischen Beschlussfassung und Baubeginn be-
rücksichtigen, nicht anerkennen. Hierdurch reduzieren sich die Kosten auf nunmehr ca.
242€/qm (netto) bzw. 288€/qm (brutto), was noch immer einem überdurchschnittlich hohen

Wert entspricht.

U. a. folgende Unterlagen haben der Entwurfsplanung nicht beigelegen:
-Eine Berechnung des Straßenoberbaus gemäß der RStO 2012.
„-Aussagen zur beabsichtigten Baustellenverkehrsführung.

-Nachweise über die verkehrliche Leistungsfähigkeit der Planung, insbesondere für den
Prognosezeitraum.

Die vorgelegten Unterlagen und der beiliegende Beschlussvorschlag sind derzeit teilweise
widersprüchlich, dies betrifft beispielsweise die Angaben zum Vollausbau bzw. der Decke-
nerneuerung sowie dem Beschlussdatum des Planungsbeschlusses.

Die vorgelegten Planunterlagen wurden weder durch den Verfasser noch die Fachdienststel-
le unterzeichnet.

12

-2-

Ich gehe davon aus, dass die vorliegende Maßnahme mit Weiteren im angrenzenden Bau-
feld stattfindende Baumaßnahmen (z. B. Neubau des Historischen Archivs), abgestimmt ist,
um Behinderungen und bauliche Verzögerungen zu vermeiden.

Des Weiteren empfehle ich die vorgenannten Punkte, insbesondere die Kostenberechnung
des externen Planers sowie die Bemessung des Oberbaus zu überprüfen.

Die Blaueintragungen in den Unterlagen bitte ich zu berücksichtigen.

Insgesamt waren die vorgelegten Unterlagen gut aufbereitet. Gegen die Fortführung der
Maßnahme bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.

Mit freundlichen Grüßen

Anlage 4a - Änderungsantrag Linke Verkehrsausschuss 12.03.2020

1635 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An den Vorsitzenden des 
Verkehrsausschusses 
Herrn Wolter 
und  
an Frau Oberbürgermeisterin Henriette 
Reker 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 12.03.2020 
AN/0407/2020 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 12.03.2020 
 
"Verbindung des Grüngürtels schaffen" – Änderungsantrag zu Top 3.2 „Baubeschluss für 
den Umbau der Kreuzung Luxemburger Straße/Eifelwall„ 
Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Wolter, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu Top 3.2 „Baubeschluss 
für den Umbau der Kreuzung Luxemburger Straße/Eifelwall“ auf die Tagesordnung der 
heutigen Sitzung des Verkehrsausschusses zu nehmen: 
 
Beschluss: 
Die Vorlage wird mit folgenden Änderungen beschlossen: 
1. Der Linksabbieger von der Luxemburger Straße in den Luxemburger Wall wird in 
seiner Länge um mindestens die Hälfte reduziert. 
2. Es wird eine Fuß- und Radverbindung vom nördlichen Teil des Grüngürtels zum 
südlichen Teil in Höhe Paula-Kleinmann-Weg geschaffen. Damit wird eine 
Fortführung des Weges im südlichen Teil des Grüngürtels ermöglicht und 
gleichzeitig die Stadtbahnhaltestelle Eifelwall von Westen erschlossen. 
 
Begründung:  
Erfolgt mündlich. 
Mit freundlichen Grüßen

gez. 
Michael Weisenstein 
Geschäftsführer 
Fraktion DIE LINKE

Beschlussvorlage Ausschuss

7738 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 4397/2019 
Freigabedatum 
13.02.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für den Umbau der Kreuzung Luxemburger Straße/Eifelwall sowie Freigabe von 
investiven Auszahlungsermächtigungen 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Verkehrsausschuss nimmt die Entwurfsplanung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung 
mit dem Umbau der Kreuzung Luxemburger Straße/Eifelwall (1. BA) mit Gesamtkosten in Höhe 
von rd. 894.200 € inklusive 10.700 € Beleuchtungskosten. 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für das 
Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 100.000 € für den Umbau der Kreuzung Luxemburger Stra-
ße/Eifelwall (1. BA) im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-
1201-1-5081, Umgestaltung Luxemburger Str./Eifelwall, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Bau-
maßnahmen. 
 
3. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf eine Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Innen-
stadt uneingeschränkt zustimmt. 
 
 
Verkehrsausschuss 12.03.2020 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.04.2020 
Verkehrsausschuss 28.04.2020 
Finanzausschuss 11.05.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   883.500  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja Wird derzeit 
geprüft.           % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  10.700     € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   17.670      € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Eifelwall ist Bestandteil des Radverkehrskonzeptes Innenstadt (Vorlagen-Nr. 1171/2016), wel-
ches der Verkehrsausschuss der Stadt Köln in seiner Sitzung am 14.06.2016 beschlossen hat. 
 
Zudem bat der Verkehrsausschuss am 13.11.2018 (Vorlagen-Nr. 1943/2018) die Verwaltung, auf 
dem Eifelwall zwischen der Luxemburger Straße und der Eifelstraße eine Fahrradstraße einzurichten 
und den Eifelwall im Bereich der DB-Brücken für den allgemeinen Kfz-Verkehr zu sperren. Dies ent-
spricht den Beschlüssen der Bezirksvertretungen Innenstadt, Lindenthal und Rodenkirchen sowie der 
Vorgabe des Radverkehrskonzeptes Innenstadt. 
 
Als Fahrradstraße ist der Eifelwall zwischen der Luxemburger Straße und der Eifelstraße Teil einer 
wichtigen Radverkehrsverbindung von der Südstadt zur Universität. 
 
Die Straßenflächen an der Südseite des Eifelwalls müssen neu geordnet und wiederhergestellt wer-
den, da hier der gemeinsame Neubau des Historischen Archivs und des Rheinischen Bildarchivs sei-
nen Platz findet.

3 
Da die Außenanlagen des Historischen Archivs unmittelbar an die geplante Straßenbaumaßnahme 
grenzen, stehen die beiden Maßnahmen in räumlicher und zeitlicher Abhängigkeit zueinander. Das 
betrifft insbesondere den Kreuzungsbereich Luxemburger Straße/Eifelwall und den neuen Vorplatz 
vor dem Historischen Archiv. Der Kreuzungsbereich muss daher zeitnah zur Fertigstellung der Au-
ßenanlagen in 2021 umgebaut werden. Aus diesen Gründen wird die Maßnahme in zwei Bauab-
schnitte unterteilt. Der erste Bauabschnitt umfasst die o. g. Kreuzung. Der zweite Bauabschnitt bein-
haltet den Bereich des Eifelwalls zwischen der Luxemburger Straße und der Gabelsbergerstraße. 
 
Erster Bauabschnitt 
Auf der Luxemburger Straße in Fahrtrichtung stadteinwärts ist vorgesehen, die Radfahrenden ca. 
100 m vor dem Knotenpunkt Eifelwall auf die Fahrbahn zu führen. Hierfür muss die vorhandene Fahr-
bahn verbreitert werden. 
 
Neben der Fahrbahnverbreiterung wird im gesamten Planungsabschnitt die Asphaltdecke erneuert. 
Der freilaufende Rechtsabbieger wird zurückgebaut. 
 
Der parallel verlaufende Gehweg wird neu gebaut, die vorhandenen Bäume und die geplante Platz-
fläche vor dem Historischen Archiv werden in der Planung berücksichtigt. 
 
Zwischen Fahrbahn und Stadtbahnhaltestelle wird die Aufstellfläche für zu Fuß Gehende vergrößert. 
 
Im Eifelwall wird die Fahrbahn der Fahrradstraße einschließlich der Nebenanlagen neu gebaut. Die 
Planung berücksichtigt den späteren Weiterbau der Fahrradstraße in Richtung Höninger Weg. 
 
Auch die Einfahrt in die Stolzestraße wird umgebaut. An der Stolzestraße wird ein Überweg für zu 
Fuß Gehende eingerichtet. Die Furten für zu Fuß Gehende über den Eifelwall und die Luxemburger 
Straße werden durch eine Lichtsignalanlage gesichert. 
 
Die Lichtsignalanlage am Knotenpunkt der Luxemburger Straße/Eifelwall wurde im Zuge des Erneue-
rungsprogrammes im Sommer 2019 fertig gestellt. 
 
 
Zweiter Bauabschnitt 
Aufgrund der Neuordnung und Wiederherstellung der Straßenflächen entlang des Archivs ist im ge-
samten Abschnitt eine neue Querschnittaufteilung erforderlich. Die Verwaltung wird der Bezirksvertre-
tung in Kürze eine Vorlage für einen Planungsbeschluss vorlegen. 
 
Beitragserhebung 
Ob es sich bei der Maßnahme um eine straßenbaubeitragsfähige Maßnahme nach § 8 KAG NRW 
handelt, wird derzeit geprüft. 
 
Prüfung der Kostenberechnung 
Die Kostenberechnung wurde dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt (KOB 2019/1418). 
Das Prüfergebnis sowie die Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung sind als 
Anlagen 1 und 2 beigefügt. Die Kosten wurden entsprechend der Stellungnahme angepasst. 
Entgegen der ursprünglichen Absicht erfolgt der Weiterplanungsbeschluss für den 2. BA zu einem 
späteren Zeitpunkt mit einer gesonderten Beschlussvorlage.  
 
Finanzierung 
Die Gesamtkosten der Maßnahme Umbau der Kreuzung Luxemburger Straße/Eifelwall (1. BA) belau-
fen sich auf rd. 894.200 €. Diese setzen sich zusammen aus Investitionsauszahlungen in Höhe von 
rd. 883.500 € (davon rd. 52.900 € Planungskosten) und konsumtiven Aufwendungen für die 
Beleuchtung in Höhe von 10.700 €, die der Stadt im Rahmen des Straßenbeleuchtungsvertrages sei-
tens der RheinEnergie AG jährlich anteilig über den Zeitraum der Nutzung in Rechnung gestellt wer-
den. 
 
Für die Umsetzung der gesamten Baumaßnahme (1. und 2. BA) sind im Haushaltsplan 2020/2021 
investive Mittel in Höhe von 1.858.000 € bei Finanzstelle 6601-1201-1-5081, Umgestaltung

4 
Luxemburger Str./Eifelwall, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen veranschlagt.  
 
Im gleichen Teilergebnisplan ist im Hpl. 2020/2021 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung ab dem 
Haushaltsjahr 2022 ein entsprechender Ansatz in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen 
für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 17.670 € berücksichtigt. 
 
Zudem sind im gleichen Teilergebnisplan im Hpl. 2020/2021 inklusive mittelfristiger Finanzplanung ab 
2022 entsprechende Ansätze in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 
für die über den Zeitraum der Nutzung anteilig zu zahlenden Beleuchtungskosten eingeplant.  
 
Klimaschutz 
Die Auswirkungen der Gesamtmaßnahme auf den Klimaschutz werden positiv eingeschätzt. Ziel der 
Umgestaltung ist es, den Rad- und Fußverkehr zu verbessern und den Umstieg vom Kfz-Verkehr auf 
den Rad- oder Fußverkehr dementsprechend zu fördern. 
 
Anlagen: 
1. Prüfergebnis RPA  
2. Stellungnahme Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung  
3. Lageplan 1. BA

Anlage 6 - Auszug BV Innenstadt 27.04.2020

3331 Zeichen

Anlage 6 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Dederichs 
Telefon:  (0221) 221-26144  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Andrea.Dederichs@stadt-koeln.de 
Datum: 28.04.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt vom 27.04.2020  
öffentlich 
3.1 Baubeschluss für den Umbau der Kreuzung Luxemburger Stra-
ße/Eifelwall sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigun-
gen 
4397/2019 
Ergänzter Beschluss: 
1. Der Verkehrsausschuss nimmt die Entwurfsplanung zur Kenntnis und beauftragt die 
Verwaltung mit dem Umbau der Kreuzung Luxemburger Straße/Eifelwall (1. BA) mit Ge-
samtkosten in Höhe von rd. 894.200 € inklusive 10.700 € Beleuchtungskosten. 
2. Die Verwaltung erarbeitet eine weitere Planung mit Einbeziehung der Pla-
nung einer Fußgängerquerung über die Luxemburger Straße südwestlich 
der Stadtbahnhaltestelle Eifelwall. Die hierzu von einem Planungsbüro er-
arbeiteten Vorschläge vom Februar 2020 – welche sich zu Zeit noch in der 
verwaltungsinternen Abstimmung befinden – werden mit einbezogen.  
3. Die Planung der Weiterführung des Radverkehrs bis zur Eisenbahnüberfü h-
rung Luxemburger Straße wird aufgenommen. Es muss gewährleistet wer-
den, dass Radfahrende die Fahrradabstellplätze vor dem Südbahnhof si-
cher erreichen können! 
 
4. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächti-
gung für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 100.000 € für den Umbau der Kreuzung 
Luxemburger Straße/Eifelwall (1. BA) im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei 
der Finanzstelle 6601-1201-1-5081, Umgestaltung Luxemburger Str./Eifelwall, Teilplan-
zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen.  
 
5. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf eine Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung 
Innenstadt uneingeschränkt zustimmt.  
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Dederichs 
Telefon:  (0221) 221-26144  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Andrea.Dederichs@stadt-koeln.de 
Datum: 28.04.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt vom 27.04.2020  
öffentlich 
3.1.1 Änderungsantrag zu TOP 3.1: Baubeschluss für den Umbau der Kreu-
zung Luxemburger Straße Eifelwall, Grüne 
AN/0500/2020 
Beschluss: 
1. Die Verwaltung erarbeitet eine weitere Planung mit Einbeziehung der Planung e i-
ner Fußgängerquerung über die Luxemburger Straße südwestlich der Stadtbahn-
haltestelle Eifelwall. Die hierzu von einem Planungsbüro erarbeiteten Vorschläge 
vom Februar 2020 – welche sich zu Zeit noch in der verwaltungsinternen Abstim-
mung befinden – werden mit einbezogen.  
2. Die Verwaltung plant ebenso den Wegfall des Linksabbiegers in den Luxemburger 
wall. Der dadurch entstandene Platz wird dem Fahrradverkehr zugeschlagen.  
3. Die Planung der Weiterführung des Radverkehrs bis zur Eisenbahnüberführung 
Luxemburger Straße wird aufgenommen. Es muss gewährleistet werden, dass 
Radfahrende die Fahrradabstellplätze vor dem Südbahnhof sicher erreichen kön-
nen! 
 
Abstimmungsergebnis Absatz 1: 
 
Einstimmig zugestimmt 
 
 
Abstimmungsergebnis Absatz 2: 
 
Mehrheitlich mit den Stimmen von CDU, SPD, Linke, FDP und Deine Freunde gegen 
die Stimmen der Grünen abgelehnt 
 
 
Abstimmungsergebnis Absatz 3: 
 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 3_Lageplan

5415 Zeichen

Pos. 0.037 
Pos. 0.111 
Pos. 0.161 
Pos. 0.159 
Pos. 1.104 
Pos. 1.108 
Pos. 0.139 
Pos. 0.178 
Pos. 0.162 
Pos. 0.176 
Pos. 0.176 
Pos. 0.176 
Pos. 0.176 
Pos. 0.101 
Pos. 0.109 
Pos. 0.100 
Pos. 0.150 
Pos. 0.176 
Pos. 0.176 
Pos. 0.177 
Pos. 0.110 
Pos. 0.100 
Pos. 0.108 
Pos. 0.008 
UV 
Innenhof 
Zugang Hof 
Zugang Hof 
UV 
UV 
Lastenaufzug 
Kabine 
      2,00 | 2,50 m 
Tragfähigkeit  2,5 t 
Aufzug 2 
8,98qm 
Aufzug 4 
4,93qm 
OKG =-0,01 
OKG =-0,01 
OKG =-0,01 
OKG OKR = =-0,01 -1,855 
Pos. 0.176 
Lastenaufzug 
Kabine 
      2,00 | 2,50 m 
Tragfähigkeit  2,5 t 
UV 80x60 
Aufzug 3 
9,16qm 
M.4 
Entr. 
1,1qm 
Pos. 0.016 
Pos. 0.015 
Pos. 0.014 
Medien- 
rack 
ELT UV 
80x60 
Ausguss- 
becken 
Aufzug 1 
3,78qm 
Bodeneinbau- 
leuchten 
OKF = ± 0,00 50,90 ü.NN 
OKG Neu = 50,89 ü.NN 
Schachtring ø = 1500 
Schachtdeckel ø =80 
Schachtring ø = 80 
Schachtdeckel ø =80 
Zuluftturm 
Zuluftturm 
Zuluftturm 
12 Fahrradstellplätze 
Klingelstele 
Mastleuchte 
Stelen | 
Leuchten und Banner 
Bodeneinbau- 
leuchten 
Mastleuchte 
Mastleuchte 
Mastleuchte 
Mastleuchte 
Bodeneinbau- 
leuchten 
Bodeneinbau- 
leuchten 
Bodeneinbau- 
leuchten 
50,85 
50,89 
50,89 
50,89 
50,89 
50,89 
50,83 50,84 
50,84 
50,84 
3,0% 
3,0% 2,5% 
2,5% 
2,0% 
2,0% 
50,76 
50,89 
3,3% 
3,3% 
50,89 
3,0% 
50,71 
50,71 
50,85 
50,89 
1,5% 
3,6% 
3,3% 
3,6% 
50,72 
2,5% 
50,84 
50,79 
50,84 
50,79 
50,84 
50,79 
50,84 
50,79 
50,84 
50,79 
50,89 
50,84 
50,79 
50,83 
50,73 
50,73 
50,73 
50,73 
50,75 
50,73 
50,87 
50,87 
50,87 
50,87 
OK Lüftungsbauwerk 
50,89 
OK Lüftungsbauwerk 
50,89 
OK Lüftungsbauwerk 
OK Lüftungsbauwerk 
50,89 
OK Lüftungsbauwerk 
50,83 
50,89 
50,89 50,87 
50,89 
2,5% 
2,5% 
2,5% 
50,83 
50,83 
50,91 
50,83 
50,83 
50,83 
50,91 
50,87 
50,59 
3,0% 
50,82 
0,4% 
3,1% 
50,73 
3,2% 
3,1% 
3,2% 
50,73 
50,83 
50,65 
50,71 
GWM 2 
SB 1 
Pumpstation 
Pumpstation 
Mastleuchte 
Mastleuchte 
Mastleuchte 
Abbruch Mauer 
Abbruch Mauer 
Mauer, Bestand 
50,82 
50,79 
50,76 
50,91 
50,92 (an Bestandsweg anpassen) 
50,76 
0,8% 
1,1% 
50,77 
50,77 
Umsetzen des Schaltschranks durch 
Amt für Straßen und Verkehrstechnik 
Gehweg 
Gehweg 
Fahrradstraße 
Gehweg 
Gehweg 
Radweg 
Gehweg 
Ausbauende 
Anschluss 
an Bestand 
B
B
A
A
Anschluss an Bestand 
BK1,8 
BK10 
S 3/3 
S 3/3 
S 3/3 
S 3/3 
S 3/3 
S 3/3 
S
S
S
S 0.5/0.2 
S 0.5/0.2 
S 0.5/0.2 
B
S
B 3/3 
B 3/3 
B 3/3 
B 1.5/1.5 
B 1.5/1.5 
B 1.5/1.5 
S 1/1 
S 1/1 
S 1/1 
S 1/1 
S 1/1 
S 1/1 
S 1/1 
S 1/1 
S 1/1 
CTB: 
Plot: 
Datei: 
Pfad: 
Copyright: 
Ohne unsere Genehmigung darf diese Zeichnung nicht vervielfältigt, übertragen oder 
überarbeitet werden. Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen 
ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. 
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Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. 
© IPL CONSULT, Potthoff + Fürnkranz  ·  Ingenieurpartnerschaft, Köln, 2018 
Größe hxb: 
L003.dwg 
I:\Grundlagen\Ctb\IPL_2013.ctb 
I:\1812\CAD\L\pdf\L003.pdf 
I:\1812\CAD\L 
750x970 
Art der Änderung Index 
Auftraggeber 
Datum Name 
Projektnummer 
bearbeitet 
gezeichnet 
geprüft 
1812 
Entwurfsverfasser 
Projekt/Planbezeichnung Plannummer 
Maßstab 
Erstellungsdatum 
Vermessungsgrundlage 
Umbau Knotenpunkt Luxemburger Straße/Eifelwall, Köln 
Dürener Straße 401b 
50858 Köln 
Tel.: 0221 / 33 77 33-0 
info@iplconsult.de 
Fax: 0221 / 33 77 33-33 
www.iplconsult.de 
IPL CONSULT  Potthoff + Fürnkranz 
Köln, den 
Unterschrift 
IPL
CONSULT 
IPL CONSULT  Potthoff + Fürnkranz Ingenieurpartnerschaft 
Amt 66 Amt 664 Amt 664/1 Amt 664/1 
Stadt Köln Stand:  07.06.2018/15.02.2018 Höhenstaus: 160 (NHN) 
Lagestatus:   177 (Gauß-Krüger) 
Verkehrsentwicklung 
Amt für Straßen + 
Abteilungsleiterin Sachbearbeiter Gruppenleiter 
Dienststelle / Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
661 
665 
642/1 
671/44 
61 
Amtsleiter 
Auftragnehmer 
Jarrestraße 80 
22303 Hamburg 
Tel.: 040 / 278 41 - 0 
Fax: 040 / 270 66 - 68 
Hamburg, den 
Unterschrift 
WES GmbH 
LandschaftsArchitektur 
Straßenbeleuchtung 
Verkehrszeichen 
Sinkkasten 
Fahrleitungsmast, Fahnenmast 
Lichtsignalanlage 
Poller 
Gasschieber 
Wasserschieber 
Schacht Stromverteiler 
Telekommunikationsschacht 
Zaun 
Baum 
Grundstücksgrenze 
Gebäude 
Legende Bestand 
Hydrant 
Geländehöhe 
Baum 
BB Ausbauquerschnitt 
Sinkkasten Grünflächen 
Stellplätze 
Radweg 
Gehweg 
Fahrbahn Hochbord H15/25 bzw. Flachbord F20/20 
Tiefbord T8/20 
Legende Planung 
Rückbau vorh. Anlagen 
Materialtrennung 
Externe Planung 
Natursteinpflasterstreifen 
Rundbord R15/22 
Fahrbahnteiler (Betonpflaster) 
Anpassungsbereich 
Taststein 
Deckenerneuerung 
Stahlschiene 
Fahrradständer 
Poller 
Entwurfsplanung
Po/22.10.2018 
L003f 
1:250 
Lageplan 
21.03.2019 
gez. Harzendorf 
26.02.2019 gez. Potthoff 
Fn/22.10.2018 
Po/22.10.2018 
22.10.2018 
28.02.2019 gez. Betz 
18.03.2019 
gez. Dietz 
18.09.2018 
gez. Jusen 
08.02.2019 
gez. Kozubski 
Radverkehrsführung 
Signalplanung 
gez. Fohlmeister 21.02.2019 
gez. Oertel 19.02.2019 
Anlage 1 
Zugehörige Zeichnungen Plan Nr.: 
Ausbauquerschnitte, M 1:50 AQ004, AQ005 
Längsschnitte Achsen,  M 1:500/50 HP006 bis HP008 
Lageplan, M 1:250 L003 
gez. Wrobel 19.02.2019 
d 26.02.2019 Freizeichnungen Amt 664/1, Amt 661, Amt 665 und Amt 642/1 übernommen En 
gez. Gerhardt 26.02.2019 
e 29.03.2019 Freizeichnungen Amt 66, Amt 664, Amt 664/1, Amt 671/44 und WES übernommen En 
f 30.01.2020 Fahrstreifenbreiten En

Anlage 4 - Auszug Verkehrsausschuss 12.03.2020

1962 Zeichen

Anlage 4 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 01.04.2020 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 53. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 12.03.2020  
öffentlich 
3.2 Baubeschluss für den Umbau der Kreuzung Luxemburger Stra-
ße/Eifelwall sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigun-
gen 
4397/2019 
 Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. vom 12.03.2020 
AN/0407/2020 
 
SE Kissenbeck signalisiert seitens der SPD-Fraktion grundsätzliche Zustimmung 
zum vorliegenden Baubeschluss. Er bittet die Verwaltung jedoch in diesem Zusam-
menhang noch um Auskunft, wie die Weiterführung des Radverkehrs in der Luxem-
burger Straße über die Kreuzung hinweg stadteinwärts geplant sei; hier sei bisher 
keinerlei Radverkehrsinfrastruktur vorhanden, was zu gefährlichen Situationen führe. 
Da bis zur Hausnummer 51 eine Deckensanierung stattfinde, bitte er um Mitteilung, 
ob im Zuge dieser Maßnahme bereits Optimierungen für den Radverkehr vorge-
nommen werden können.  
 
RM Hammer schließt sich den Ausführungen und Anregungen seines Vorredners an. 
Darüber hinaus bittet er um Prüfung, ob die Aufstellfläche für die Radfahrenden auf 
die gesamte Breite ausgeweitet werden könne. Zudem sollte die Breite der Radspur 
kritisch überprüft werden. Die Linksabbiegerspur falle nach seinem Empfinden sehr 
großzügig aus; ggf. könnten alle drei MIV-Spuren zu Gunsten der Radspur gleic h-
mäßig verschmälert werden.  
 
Seitens der Fraktion Die Linke. nimmt RM Weisenstein kurz Stellung zum eingereich-
ten Änderungsantrag und schlägt vor, diesen zur weiteren Beratung in die Bezirks-
vertretung Innenstadt zu geben.

2 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage mit dem Änderungsantrag der Fraktion 
Die Linke., AN/0407/2020, zur Anhörung in die Bezirksvertretung Innenstadt. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 08/2023

1367 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/660/2 
 
 
Vorlagen-Nummer 
4397/2019
Stand: 26.07.2023 
Sachstandsbericht  
Baubeschluss für den Umbau der Kreuzung Luxemburger Straße/Eifelwall sowie 
Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss  
  
nimmt die Entwurfsplanung mit folgenden Ergänzungen:  
 
1. Es soll geprüft und dargestellt werden, wie der separate  
Linksabbiegers entfallen, bzw. wie er auf das absolut Notwendige reduziert 
und die dadurch gewonnene Fläche dem Radstreifen oder dem Grünstreifen 
zugeschlagen werden kann , 
2. die Radführung zumindest bis über die Kreuzung geplant wird, 
3. der Eifelwall durch ggfs. bauliche Elemente so gestaltet werden soll, dass der 
Charakter der Fahrradstraße deutlich erkennbar wird. 
4. Den beteiligten Ausschüssen wird eine Kostenaufschlüsselung vorgelegt und 
5. die Ausführungsplanung wird dem Verkehrsausschuss und der Bezirksver-
tretung vorgelegt. 
zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit dem Umbau der Kreuzung Luxembur-
ger Straße/Eifelwall (1. BA) mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 894.200 € inklusive 
10.700 € Beleuchtungskosten. 
 
 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Maßnahme wurde im Zeitraum März bis September 2022 umgesetzt. 
Nächste Schritte:

2 
 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Anlage 7 - Auszug Verkehrsausschuss 28.04.2020

3913 Zeichen

1 
 
Anlage 7 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 30.04.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 55. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 28.04.2020  
öffentlich 
3.1 Baubeschluss für den Umbau der Kreuzung Luxemburger Stra-
ße/Eifelwall sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigun-
gen 
4397/2019 
 Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. vom 12.03.2020 
AN/0407/2020 
 Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen vom 28.04.2020 
AN/0513/2020 
 
1. Beschluss (mündlich modifizierter Änderungsantrag der Fraktion Die Linke., 
AN/0407/2020): 
Die Vorlage wird mit folgenden Änderungen beschlossen:  
 
1. Der Linksabbieger von der Luxemburger Straße in den Luxemburger Wall wird in 
seiner Länge um mindestens die Hälfte reduziert. 
2. Es wird eine Fuß- und Radverbindung vom nördlichen Teil des Grüngürtels zum 
südlichen Teil in Höhe Paula-Kleinmann-Weg geschaffen. D amit wird eine Fortfüh-
rung des Weges im südlichen Teil des Grüngürtels ermöglicht und gleichzeitig die 
Stadtbahnhaltestelle Eifelwall von Westen erschlossen. 
 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die Fraktion Die Linke.

2 
 
 
 
2. Beschluss (Änderungsantrag der CDU -Fraktion und der Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen, AN/0513/2020): 
Der Antrag wird in Punkt 1 wie folgt geändert:  
 
Der Verkehrsausschuss nimmt die Entwurfsplanung mit folgenden Ergänzungen:  
 
1. Es soll geprüft und dargestellt werden, wie der separate  
Linksabbiegers entfallen, bzw. wie er auf das absolut Notwendige reduziert 
und die dadurch gewonnene Fläche dem Radstreifen oder dem Grünstreifen 
zugeschlagen werden kann , 
2. die Radführung zumindest bis über die Kreuzung geplant wird, 
3. der Eifelwall durch ggfs. bauliche Elemente so gestaltet werden soll, dass 
der Charakter der Fahrradstraße deutlich erkennbar wird. 
4. Den beteiligten Ausschüssen wird eine Kostenaufschlüsselung vorgelegt 
und 
5. die Ausführungsplanung wird dem Verkehrsausschuss und der Bezirksver-
tretung vorgelegt. 
 
zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit dem Umbau der Kreuzung Luxem-
burger Straße/Eifelwall (1. BA) mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 894.200 € inklusive 
10.700 € Beleuchtungskosten. 
 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die SPD -Fraktion und die 
FDP-Fraktion 
 
 
3. Beschluss (Gesamtabstimmung über die so geänderte Verwaltungsvorlage):  
Der Verkehrsausschuss  
  
nimmt die Entwurfsplanung mit folgenden Ergänzungen:   
 
1. Es soll geprüft und dargestellt werden, wie der separate  
Linksabbieger entfallen bzw. wie er auf das absolut Notwendige reduziert 
und die dadurch gewonnene Fläche dem Radstreifen oder dem Grünstreifen 
zugeschlagen werden kann, 
2. die Radführung zumindest bis über die Kreuzung geplant wird, 
3. der Eifelwall durch ggfs. bauliche Elemente so gestaltet werden soll, dass 
der Charakter der Fahrradstraße deutlich erkennbar wird. 
4. Den beteiligten Ausschüssen wird eine Kostenaufschlüsselung vorgelegt 
und 
5. die Ausführungsplanung wird dem Verkehrsausschuss und der Bezirksver-
tretung vorgelegt. 
 
zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit dem Umbau der Kreuzung Luxem-
burger Straße/Eifelwall (1. BA) mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 894.200 € inklusive 
10.700 € Beleuchtungskosten. 
 
und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen:

3 
 
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermäch-
tigung für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 100.000 € für den Umbau der Kreu-
zung Luxemburger Straße/Eifelwall (1. BA) im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, 
Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-1-5081, Umgestaltung Luxemburger 
Str./Eifelwall, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der SPD -Fraktion

Beratungsverlauf (4)

12.03.2020 Verkehrsausschuss
TOP 3.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
27.04.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
28.04.2020 Verkehrsausschuss
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
11.05.2020 Finanzausschuss
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4397/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
13.02.2020
Erstellt
17.12.2019 15:42