mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Baubeschluss für den Umbau der Kreuzung Luxemburger Straße/Eifelwall sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen

Beschlussvorlage Ausschuss 4397/2019 vom 13.02.2020

Stand: Am 11.05.2020 im Finanzausschuss geändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 4a - Änderungsantrag Linke Verkehrsausschuss 12.03.2020

    PDF

    Herunterladen: Anlage 4a - Änderungsantrag Linke Verkehrsausschuss 12.03.2020

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herrn Wolter und an Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 12.03.2020 AN/0407/2020 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 12.03.2020 "Verbindung des Grüngürtels schaffen" – Änderungsantrag zu Top 3.2 „Baubeschluss für den Umbau der Kreuzung Luxemburger Straße/Eifelwall„ Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Wolter, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu Top 3.2 „Baubeschluss für den Umbau der Kreuzung Luxemburger Straße/Eifelwall“ auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung des Verkehrsausschusses zu nehmen: Beschluss: Die Vorlage wird mit folgenden Änderungen beschlossen: 1. Der Linksabbieger von der Luxemburger Straße in den Luxemburger Wall wird in seiner Länge um mindestens die Hälfte reduziert. 2. Es wird eine Fuß- und Radverbindung vom nördlichen Teil des Grüngürtels zum südlichen Teil in Höhe Paula-Kleinmann-Weg geschaffen. Damit wird eine Fortführung des Weges im südlichen Teil des Grüngürtels ermöglicht und gleichzeitig die Stadtbahnhaltestelle Eifelwall von Westen erschlossen. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Weisenstein Geschäftsführer Fraktion DIE LINKE
  • Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 08/2023

    PDF

    Herunterladen: Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 08/2023

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Dezernat, Dienststelle III/66/660/2 Vorlagen-Nummer 4397/2019 Stand: 26.07.2023 Sachstandsbericht Baubeschluss für den Umbau der Kreuzung Luxemburger Straße/Eifelwall sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen Beschluss: Der Verkehrsausschuss nimmt die Entwurfsplanung mit folgenden Ergänzungen: 1. Es soll geprüft und dargestellt werden, wie der separate Linksabbiegers entfallen, bzw. wie er auf das absolut Notwendige reduziert und die dadurch gewonnene Fläche dem Radstreifen oder dem Grünstreifen zugeschlagen werden kann , 2. die Radführung zumindest bis über die Kreuzung geplant wird, 3. der Eifelwall durch ggfs. bauliche Elemente so gestaltet werden soll, dass der Charakter der Fahrradstraße deutlich erkennbar wird. 4. Den beteiligten Ausschüssen wird eine Kostenaufschlüsselung vorgelegt und 5. die Ausführungsplanung wird dem Verkehrsausschuss und der Bezirksver- tretung vorgelegt. zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit dem Umbau der Kreuzung Luxembur- ger Straße/Eifelwall (1. BA) mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 894.200 € inklusive 10.700 € Beleuchtungskosten. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die Maßnahme wurde im Zeitraum März bis September 2022 umgesetzt. Nächste Schritte: 2 Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
  • Anlage 6 - Auszug BV Innenstadt 27.04.2020

    PDF

    Herunterladen: Anlage 6 - Auszug BV Innenstadt 27.04.2020

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Anlage 6 Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Dederichs Telefon: (0221) 221-26144 Fax : (0221) E-Mail: Andrea.Dederichs@stadt-koeln.de Datum: 28.04.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 27.04.2020 öffentlich 3.1 Baubeschluss für den Umbau der Kreuzung Luxemburger Stra- ße/Eifelwall sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigun- gen 4397/2019 Ergänzter Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss nimmt die Entwurfsplanung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit dem Umbau der Kreuzung Luxemburger Straße/Eifelwall (1. BA) mit Ge- samtkosten in Höhe von rd. 894.200 € inklusive 10.700 € Beleuchtungskosten. 2. Die Verwaltung erarbeitet eine weitere Planung mit Einbeziehung der Pla- nung einer Fußgängerquerung über die Luxemburger Straße südwestlich der Stadtbahnhaltestelle Eifelwall. Die hierzu von einem Planungsbüro er- arbeiteten Vorschläge vom Februar 2020 – welche sich zu Zeit noch in der verwaltungsinternen Abstimmung befinden – werden mit einbezogen. 3. Die Planung der Weiterführung des Radverkehrs bis zur Eisenbahnüberfü h- rung Luxemburger Straße wird aufgenommen. Es muss gewährleistet wer- den, dass Radfahrende die Fahrradabstellplätze vor dem Südbahnhof si- cher erreichen können! 4. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächti- gung für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 100.000 € für den Umbau der Kreuzung Luxemburger Straße/Eifelwall (1. BA) im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-1-5081, Umgestaltung Luxemburger Str./Eifelwall, Teilplan- zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. 5. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf eine Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Innenstadt uneingeschränkt zustimmt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Dederichs Telefon: (0221) 221-26144 Fax : (0221) E-Mail: Andrea.Dederichs@stadt-koeln.de Datum: 28.04.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 27.04.2020 öffentlich 3.1.1 Änderungsantrag zu TOP 3.1: Baubeschluss für den Umbau der Kreu- zung Luxemburger Straße Eifelwall, Grüne AN/0500/2020 Beschluss: 1. Die Verwaltung erarbeitet eine weitere Planung mit Einbeziehung der Planung e i- ner Fußgängerquerung über die Luxemburger Straße südwestlich der Stadtbahn- haltestelle Eifelwall. Die hierzu von einem Planungsbüro erarbeiteten Vorschläge vom Februar 2020 – welche sich zu Zeit noch in der verwaltungsinternen Abstim- mung befinden – werden mit einbezogen. 2. Die Verwaltung plant ebenso den Wegfall des Linksabbiegers in den Luxemburger wall. Der dadurch entstandene Platz wird dem Fahrradverkehr zugeschlagen. 3. Die Planung der Weiterführung des Radverkehrs bis zur Eisenbahnüberführung Luxemburger Straße wird aufgenommen. Es muss gewährleistet werden, dass Radfahrende die Fahrradabstellplätze vor dem Südbahnhof sicher erreichen kön- nen! Abstimmungsergebnis Absatz 1: Einstimmig zugestimmt Abstimmungsergebnis Absatz 2: Mehrheitlich mit den Stimmen von CDU, SPD, Linke, FDP und Deine Freunde gegen die Stimmen der Grünen abgelehnt Abstimmungsergebnis Absatz 3: Einstimmig zugestimmt
  • Anlage 2_Stellungnahme Amt Straßen u. Verkehrsentwicklung_

    PDF

    Herunterladen: Anlage 2_Stellungnahme Amt Straßen u. Verkehrsentwicklung_

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    66 Anlage 2 14 über Dez. VIII Eifelwall und Luxemburger Straße in der Kölner Innenstadt Kostenberechnung für den 1. Bauabschnitt (Luxemburger Str.) und Weiterplanungsbe- schluss für den 2. Bauabschnitt (Eifelwall) RPA-Nr. KOB 2019/1418 Stellungnahme zum Prüfungsergebnis des Rechnungsprüfungsamtes Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Schreiben möchten wir Stellung zu Ihrem Prüfungsergebnis vom 29.10.2019 neh- men. Die Aufschläge in der Kostenberechnung wurden nach Anpassung der Anwendung des Mo- difaktors reduziert. Bei Ermittlung der Kosten durch externe Planer, die nicht auf den Mittel- wertspeicher zurückgreifen, werden künftig lediglich die Aufschläge für die Kostensteigerung für den Zeitraum zwischen Baubeschluss und Baubeginn berücksichtigt. Die Einreichung der Berechnung des Straßenoberbaus gemäß der RStO 2012 wird vom ex- ternen Planer nachgefordert und in der Ausführungsplanung berücksichtigt. Aussagen und Abstimmungen zur beabsichtigten bauzeitlichen Verkehrsführung erfolgen im Zuge der Ausführungsplanung. Die Nachweise über die verkehrliche Leistungsfähigkeit wurden vom Amt für Verkehrsma- nagement geführt. Die Prüfung ergab, dass der Knoten in beiden Spitzenstunden als leis- tungsfähig bewertet wird. Der Ausbau der Fahrbahn sowie der Nebenanlagen muss gemäß dem Baugrundgutachten aufgrund der nicht vorhandenen frostfreien Gründung im Vollausbau erfolgen. Dies wird im weiteren Zuge der Planung durch den externen Planer berücksichtigt. Das Beschlussdatum des Planungsbeschlusses ist der 11.12.2018 gemäß der Vorlagen-Nr. 1943/2018. Die Unterschriften zur Freigabe und Mitzeichnung der Pläne liegen vor. Eine Gleichstellung der Pläne erfolgt durch den externen Planer. Die Planung ist und wird im weiteren Prozess mit den angrenzenden Maßnahmen abge- stimmt. Die Blaueintragungen in den. Unterlagen werden berücksichtigt.
  • Anlage 1_Prüfergebnis RPA

    PDF

    Herunterladen: Anlage 1_Prüfergebnis RPA

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    ee) as je 14 143 66 über Dez. VIll Eifelwall und Luxemburger Straße in der Kölner Innenstadt Kostenberechnung für den 1. Bauabschnitt (Luxemburger Str.) und Weiterplanungs- beschluss für den 2. Bauabschnitt (Eifelwall) RPA-Nr. KOB 2019/1418 Kostenberechnung 1.BA eingereicht: 757.265,28€ (Netto) 901.145,68€ (Brutto) Kostenberechnung 1.BA n. Prüfung:ca. 527.660,00€ (Netto) ca. 628.000,00€ (Brutto) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Eingang 27.09.2019 legt 66 - Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung- die Kostenbe- rechnung für den 1. Bauabschnitt des Bereichs Luxemburger Straße/Eifelwall mit Gesamt- kosten von 757.265,28 € (netto) bzw. 901.145,58 € (brutto) sowie die Vorentwurfsunterlagen für den 2. Bauabschnitt Eifelwall mit Gesamthonorarkosten von 65.271,62€ (netto) bzw. 77.673€ (brutto) dem RPA zur Prüfung vor. 66 beabsichtigt nun für den 1. Bauabschnitt den Baubeschluss und für den 2. Bauabschnitt den Weiterplanungsbeschluss einzuholen. Bei der Prüfung sind folgende Punkte aufgefallen: Die Kosten erscheinen mit ca. 347€/qm (netto) bzw. 413€/qm deutlich überhöht. Erfahrungs- gemäß lagen die durchschnittlichen Kosten bei vergleichbaren Maßnahmen zwischen ca. 70- 200€/qm. Die Kosten wurden durch einen externen Planer, abweichend von der bei 66 übli- chen Voorgehensweise unter Zuhilfenahme des Mittelpreisspeichers, ermittelt. Da im vorlie- genden Fall die Kosten maßnahmenbezogen ermittelten wurden, kann ich die Aufschläge „Modifaktor“, welcher die Lage und Umstände der Baustelle in Bezug auf den Mittelpreis- speicher berücksichtigt, sowie „Preissteigerungsfaktoren“, welche die veralteten Werte des Mittelpreisspeichers sowie den Zeitraum zwischen Beschlussfassung und Baubeginn be- rücksichtigen, nicht anerkennen. Hierdurch reduzieren sich die Kosten auf nunmehr ca. 242€/qm (netto) bzw. 288€/qm (brutto), was noch immer einem überdurchschnittlich hohen Wert entspricht. U. a. folgende Unterlagen haben der Entwurfsplanung nicht beigelegen: -Eine Berechnung des Straßenoberbaus gemäß der RStO 2012. „-Aussagen zur beabsichtigten Baustellenverkehrsführung. -Nachweise über die verkehrliche Leistungsfähigkeit der Planung, insbesondere für den Prognosezeitraum. Die vorgelegten Unterlagen und der beiliegende Beschlussvorschlag sind derzeit teilweise widersprüchlich, dies betrifft beispielsweise die Angaben zum Vollausbau bzw. der Decke- nerneuerung sowie dem Beschlussdatum des Planungsbeschlusses. Die vorgelegten Planunterlagen wurden weder durch den Verfasser noch die Fachdienststel- le unterzeichnet. 12 -2- Ich gehe davon aus, dass die vorliegende Maßnahme mit Weiteren im angrenzenden Bau- feld stattfindende Baumaßnahmen (z. B. Neubau des Historischen Archivs), abgestimmt ist, um Behinderungen und bauliche Verzögerungen zu vermeiden. Des Weiteren empfehle ich die vorgenannten Punkte, insbesondere die Kostenberechnung des externen Planers sowie die Bemessung des Oberbaus zu überprüfen. Die Blaueintragungen in den Unterlagen bitte ich zu berücksichtigen. Insgesamt waren die vorgelegten Unterlagen gut aufbereitet. Gegen die Fortführung der Maßnahme bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Mit freundlichen Grüßen
  • Anlage 7 - Auszug Verkehrsausschuss 28.04.2020

    PDF

    Herunterladen: Anlage 7 - Auszug Verkehrsausschuss 28.04.2020

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    1 Anlage 7 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 30.04.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 55. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 28.04.2020 öffentlich 3.1 Baubeschluss für den Umbau der Kreuzung Luxemburger Stra- ße/Eifelwall sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigun- gen 4397/2019 Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. vom 12.03.2020 AN/0407/2020 Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.04.2020 AN/0513/2020 1. Beschluss (mündlich modifizierter Änderungsantrag der Fraktion Die Linke., AN/0407/2020): Die Vorlage wird mit folgenden Änderungen beschlossen: 1. Der Linksabbieger von der Luxemburger Straße in den Luxemburger Wall wird in seiner Länge um mindestens die Hälfte reduziert. 2. Es wird eine Fuß- und Radverbindung vom nördlichen Teil des Grüngürtels zum südlichen Teil in Höhe Paula-Kleinmann-Weg geschaffen. D amit wird eine Fortfüh- rung des Weges im südlichen Teil des Grüngürtels ermöglicht und gleichzeitig die Stadtbahnhaltestelle Eifelwall von Westen erschlossen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die Fraktion Die Linke. 2 2. Beschluss (Änderungsantrag der CDU -Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, AN/0513/2020): Der Antrag wird in Punkt 1 wie folgt geändert: Der Verkehrsausschuss nimmt die Entwurfsplanung mit folgenden Ergänzungen: 1. Es soll geprüft und dargestellt werden, wie der separate Linksabbiegers entfallen, bzw. wie er auf das absolut Notwendige reduziert und die dadurch gewonnene Fläche dem Radstreifen oder dem Grünstreifen zugeschlagen werden kann , 2. die Radführung zumindest bis über die Kreuzung geplant wird, 3. der Eifelwall durch ggfs. bauliche Elemente so gestaltet werden soll, dass der Charakter der Fahrradstraße deutlich erkennbar wird. 4. Den beteiligten Ausschüssen wird eine Kostenaufschlüsselung vorgelegt und 5. die Ausführungsplanung wird dem Verkehrsausschuss und der Bezirksver- tretung vorgelegt. zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit dem Umbau der Kreuzung Luxem- burger Straße/Eifelwall (1. BA) mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 894.200 € inklusive 10.700 € Beleuchtungskosten. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die SPD -Fraktion und die FDP-Fraktion 3. Beschluss (Gesamtabstimmung über die so geänderte Verwaltungsvorlage): Der Verkehrsausschuss nimmt die Entwurfsplanung mit folgenden Ergänzungen: 1. Es soll geprüft und dargestellt werden, wie der separate Linksabbieger entfallen bzw. wie er auf das absolut Notwendige reduziert und die dadurch gewonnene Fläche dem Radstreifen oder dem Grünstreifen zugeschlagen werden kann, 2. die Radführung zumindest bis über die Kreuzung geplant wird, 3. der Eifelwall durch ggfs. bauliche Elemente so gestaltet werden soll, dass der Charakter der Fahrradstraße deutlich erkennbar wird. 4. Den beteiligten Ausschüssen wird eine Kostenaufschlüsselung vorgelegt und 5. die Ausführungsplanung wird dem Verkehrsausschuss und der Bezirksver- tretung vorgelegt. zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit dem Umbau der Kreuzung Luxem- burger Straße/Eifelwall (1. BA) mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 894.200 € inklusive 10.700 € Beleuchtungskosten. und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen: 3 Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermäch- tigung für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 100.000 € für den Umbau der Kreu- zung Luxemburger Straße/Eifelwall (1. BA) im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-1-5081, Umgestaltung Luxemburger Str./Eifelwall, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der SPD -Fraktion
  • Anlage 5 - ergänzende Stellungnahme der Verwaltung

    PDF

    Herunterladen: Anlage 5 - ergänzende Stellungnahme der Verwaltung

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    1 Anlage 5 Baubeschluss für den Umbau der Kreuzung Luxemburger Straße/Eifelwall sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen hier: ergänzende Stellungnahme zum Änderungsantrag AN/0407/2020 Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.03.2020 die Vorlage mit dem Änderungsantrag der Fraktion Die Linke (AN 04707/2020) zur Anhörung in die Bezirksvertretung Innenstadt verwiesen. In dem Änderungsantrag bittet die Fraktion Die Linke die Vorlage mit folgenden Änderungen zu beschließen: 1. Der Linksabbieger von der Luxemburger Straße in den Luxemburger Wall wird in seiner Länge um mindestens die Hälfte reduziert. 2. Es wird eine Fuß- und Radverbindung vom nördlichen Teil des Grüngürtels zum südlichen Teil in Höhe Paula-Kleinmann-Weg geschaffen. Damit wird eine Fortführung des Weges im südlichen Teil des Grüngürtels ermöglicht und gleichzeitig die Stadtbahnhaltestelle Eifelwall von Westen erschlossen. Beantwortung von mündlichen Fragen aus der Sitzung des Verkehrsausschusses am 12.03.2020: 3. Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten, wie die Weiterführung des Radverkehrs in der Luxemburger Straße über die Kreuzung hinweg stadteinwärts geplant sei. Hier sei bisher keinerlei Radverkehrsinfrastruktur vorhanden, was zu gefährlichen Situationen führe. Da bis zur Hausnummer 51 eine Deckensanierung stattfinde, wird um Mitteilung gebeten, ob im Zuge dieser Maßnahme bereits Optimierungen für den Radverkehr vorgenommen werden können. 4. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Aufstellfläche für den Radverkehr auf die gesamte Fahrbahnbreite ausgeweitet werden kann. 5. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob alle drei MIV-Spuren zu Gunsten des Radfahrstreifens gleichmäßig verschmälert werden können. Stellungnahme der Verwaltung: 1. Verkürzung des Linksabbiegers Eine Verkürzung des Linksabbiegers auf der Luxemburger Straße in den Luxemburger Wall wäre grundsätzlich aus straßenverkehrstechnischer Sicht möglich. In der bisherigen Planung wurde der nördliche Fahrbahnrand im Bestand nicht angepasst. Durch die Verkürzung des Linksabbiegers auf der Luxemburger Straße in den Luxemburger Wall müsste eine Fläche von ca. 90 m² vollständig ausgebaut werden. In dem Bereich könnte der vorhandene Grünstreifen im Bereich der Gleistrasse erweitert werden. Hierdurch würden sich Mehrkosten in Höhe von ca. 8.000 € ergeben. 2 Empfehlung der Verwaltung: Durch die Verkürzung des Linksabbiegers entsteht eine für den Verkehr ungenutzte Restfläche. Derzeit ist es aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich, den Linksabbiegestreifen einzukürzen. Dieser Punkt sollte im Zusammenhang mit der zu planenden Querung, welche als Fortführung des Inneren Grüngürtels im Bereich Parkstadt Süd vorgesehen ist, geprüft werden (s. Ziffer 2.). 2. Fuß- und Radverbindung im Bereich des Grüngürtels Für die Fortführung des Inneren Grüngürtels im Bereich Parkstadt Süd – Teilbereich Eifelwall hat die Verwaltung im Juli 2019 ein Planungsbüro mit den Leistungen der Objektplanung Freianlagen/Verkehrsanlagen beauftragt. Diese Leistung beinhaltet die Planung einer Fußgängerquerung über die Luxemburger Straße südwestlich der Stadtbahnhaltestelle „Eifelwall“. Hierzu hat das beauftragte Planungsbüro im Februar 2020 verschiedenen Varianten erarbeitet, welche zurzeit verwaltungsintern und von den Kölner Verkehrs-Betrieben geprüft werden. Die Varianten berücksichtigen mit einem unterschiedlichen Schwerpunkt die Verlängerung der Wegeverbindung durch den Grüngürtel und den südwestlichen Anschluss an die Stadtbahnhaltestelle „Eifelwall“. Nach erfolgter Prüfung wird die Entwurfsplanung der Vorzugsvariante erarbeitet. Empfehlung der Verwaltung: Auch dieser Punkt des Änderungsantrages sollte demnach losgelöst von der Planung der Be- schlussvorlage Nr. 4397/2019 betrachtet werden. Die Planung und Umsetzung erfolgt im Rah- men der Maßnahme des Amtes für Landschaftspflege- und Grünflächen. 3. Weiterführung des Radverkehrs auf der Luxemburger Straße Eine Optimierung hinsichtlich der Radinfrastruktur ist mit einem erheblichen Untersuchungsaufwand verbunden. Die Neuaufteilung der Fahrbahn sollte bis mindestens zum nächsten Knoten erfolgen. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, diesen Punkt im Rahmen der Planungsmaßnahme „Erneuerung Eisenbahnüberführung Luxemburger Straße“ zu berücksichtigen. 4. Verbreiterung der Aufstellfläche für den Radverkehr Die Aufstellfläche für den Radverkehr kann bis über den rechten Geradeausfahrstreifen des MIV verbreitert werden. Die Berücksichtigung erfolgt in der weiteren Planung. 5. Verbreiterung des Radfahrstreifens Die Fahrstreifen des MIV entsprechen bereits den Mindestanforderungen gemäß RASt 06 und können nicht weiter verengt werden. Aus diesem Grund kann eine Verbreiterung des Radfahrstreifens nicht erfolgen.
  • Anlage 3_Lageplan

    PDF

    Herunterladen: Anlage 3_Lageplan

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Pos. 0.037 Pos. 0.111 Pos. 0.161 Pos. 0.159 Pos. 1.104 Pos. 1.108 Pos. 0.139 Pos. 0.178 Pos. 0.162 Pos. 0.176 Pos. 0.176 Pos. 0.176 Pos. 0.176 Pos. 0.101 Pos. 0.109 Pos. 0.100 Pos. 0.150 Pos. 0.176 Pos. 0.176 Pos. 0.177 Pos. 0.110 Pos. 0.100 Pos. 0.108 Pos. 0.008 UV Innenhof Zugang Hof Zugang Hof UV UV Lastenaufzug Kabine 2,00 | 2,50 m Tragfähigkeit 2,5 t Aufzug 2 8,98qm Aufzug 4 4,93qm OKG =-0,01 OKG =-0,01 OKG =-0,01 OKG OKR = =-0,01 -1,855 Pos. 0.176 Lastenaufzug Kabine 2,00 | 2,50 m Tragfähigkeit 2,5 t UV 80x60 Aufzug 3 9,16qm M.4 Entr. 1,1qm Pos. 0.016 Pos. 0.015 Pos. 0.014 Medien- rack ELT UV 80x60 Ausguss- becken Aufzug 1 3,78qm Bodeneinbau- leuchten OKF = ± 0,00 50,90 ü.NN OKG Neu = 50,89 ü.NN Schachtring ø = 1500 Schachtdeckel ø =80 Schachtring ø = 80 Schachtdeckel ø =80 Zuluftturm Zuluftturm Zuluftturm 12 Fahrradstellplätze Klingelstele Mastleuchte Stelen | Leuchten und Banner Bodeneinbau- leuchten Mastleuchte Mastleuchte Mastleuchte Mastleuchte Bodeneinbau- leuchten Bodeneinbau- leuchten Bodeneinbau- leuchten 50,85 50,89 50,89 50,89 50,89 50,89 50,83 50,84 50,84 50,84 3,0% 3,0% 2,5% 2,5% 2,0% 2,0% 50,76 50,89 3,3% 3,3% 50,89 3,0% 50,71 50,71 50,85 50,89 1,5% 3,6% 3,3% 3,6% 50,72 2,5% 50,84 50,79 50,84 50,79 50,84 50,79 50,84 50,79 50,84 50,79 50,89 50,84 50,79 50,83 50,73 50,73 50,73 50,73 50,75 50,73 50,87 50,87 50,87 50,87 OK Lüftungsbauwerk 50,89 OK Lüftungsbauwerk 50,89 OK Lüftungsbauwerk OK Lüftungsbauwerk 50,89 OK Lüftungsbauwerk 50,83 50,89 50,89 50,87 50,89 2,5% 2,5% 2,5% 50,83 50,83 50,91 50,83 50,83 50,83 50,91 50,87 50,59 3,0% 50,82 0,4% 3,1% 50,73 3,2% 3,1% 3,2% 50,73 50,83 50,65 50,71 GWM 2 SB 1 Pumpstation Pumpstation Mastleuchte Mastleuchte Mastleuchte Abbruch Mauer Abbruch Mauer Mauer, Bestand 50,82 50,79 50,76 50,91 50,92 (an Bestandsweg anpassen) 50,76 0,8% 1,1% 50,77 50,77 Umsetzen des Schaltschranks durch Amt für Straßen und Verkehrstechnik Gehweg Gehweg Fahrradstraße Gehweg Gehweg Radweg Gehweg Ausbauende Anschluss an Bestand B B A A Anschluss an Bestand BK1,8 BK10 S 3/3 S 3/3 S 3/3 S 3/3 S 3/3 S 3/3 S S S S 0.5/0.2 S 0.5/0.2 S 0.5/0.2 B S B 3/3 B 3/3 B 3/3 B 1.5/1.5 B 1.5/1.5 B 1.5/1.5 S 1/1 S 1/1 S 1/1 S 1/1 S 1/1 S 1/1 S 1/1 S 1/1 S 1/1 CTB: Plot: Datei: Pfad: Copyright: Ohne unsere Genehmigung darf diese Zeichnung nicht vervielfältigt, übertragen oder überarbeitet werden. Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Sie ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. © IPL CONSULT, Potthoff + Fürnkranz · Ingenieurpartnerschaft, Köln, 2018 Größe hxb: L003.dwg I:\Grundlagen\Ctb\IPL_2013.ctb I:\1812\CAD\L\pdf\L003.pdf I:\1812\CAD\L 750x970 Art der Änderung Index Auftraggeber Datum Name Projektnummer bearbeitet gezeichnet geprüft 1812 Entwurfsverfasser Projekt/Planbezeichnung Plannummer Maßstab Erstellungsdatum Vermessungsgrundlage Umbau Knotenpunkt Luxemburger Straße/Eifelwall, Köln Dürener Straße 401b 50858 Köln Tel.: 0221 / 33 77 33-0 info@iplconsult.de Fax: 0221 / 33 77 33-33 www.iplconsult.de IPL CONSULT Potthoff + Fürnkranz Köln, den Unterschrift IPL CONSULT IPL CONSULT Potthoff + Fürnkranz Ingenieurpartnerschaft Amt 66 Amt 664 Amt 664/1 Amt 664/1 Stadt Köln Stand: 07.06.2018/15.02.2018 Höhenstaus: 160 (NHN) Lagestatus: 177 (Gauß-Krüger) Verkehrsentwicklung Amt für Straßen + Abteilungsleiterin Sachbearbeiter Gruppenleiter Dienststelle / Art der Abstimmung Unterschrift Datum 661 665 642/1 671/44 61 Amtsleiter Auftragnehmer Jarrestraße 80 22303 Hamburg Tel.: 040 / 278 41 - 0 Fax: 040 / 270 66 - 68 Hamburg, den Unterschrift WES GmbH LandschaftsArchitektur Straßenbeleuchtung Verkehrszeichen Sinkkasten Fahrleitungsmast, Fahnenmast Lichtsignalanlage Poller Gasschieber Wasserschieber Schacht Stromverteiler Telekommunikationsschacht Zaun Baum Grundstücksgrenze Gebäude Legende Bestand Hydrant Geländehöhe Baum BB Ausbauquerschnitt Sinkkasten Grünflächen Stellplätze Radweg Gehweg Fahrbahn Hochbord H15/25 bzw. Flachbord F20/20 Tiefbord T8/20 Legende Planung Rückbau vorh. Anlagen Materialtrennung Externe Planung Natursteinpflasterstreifen Rundbord R15/22 Fahrbahnteiler (Betonpflaster) Anpassungsbereich Taststein Deckenerneuerung Stahlschiene Fahrradständer Poller Entwurfsplanung Po/22.10.2018 L003f 1:250 Lageplan 21.03.2019 gez. Harzendorf 26.02.2019 gez. Potthoff Fn/22.10.2018 Po/22.10.2018 22.10.2018 28.02.2019 gez. Betz 18.03.2019 gez. Dietz 18.09.2018 gez. Jusen 08.02.2019 gez. Kozubski Radverkehrsführung Signalplanung gez. Fohlmeister 21.02.2019 gez. Oertel 19.02.2019 Anlage 1 Zugehörige Zeichnungen Plan Nr.: Ausbauquerschnitte, M 1:50 AQ004, AQ005 Längsschnitte Achsen, M 1:500/50 HP006 bis HP008 Lageplan, M 1:250 L003 gez. Wrobel 19.02.2019 d 26.02.2019 Freizeichnungen Amt 664/1, Amt 661, Amt 665 und Amt 642/1 übernommen En gez. Gerhardt 26.02.2019 e 29.03.2019 Freizeichnungen Amt 66, Amt 664, Amt 664/1, Amt 671/44 und WES übernommen En f 30.01.2020 Fahrstreifenbreiten En
  • Beschlussvorlage Ausschuss

    PDF

    Herunterladen: Beschlussvorlage Ausschuss

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/2 Vorlagen-Nummer 4397/2019 Freigabedatum 13.02.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für den Umbau der Kreuzung Luxemburger Straße/Eifelwall sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen Beschlussorgan Verkehrsausschuss Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss nimmt die Entwurfsplanung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit dem Umbau der Kreuzung Luxemburger Straße/Eifelwall (1. BA) mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 894.200 € inklusive 10.700 € Beleuchtungskosten. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 100.000 € für den Umbau der Kreuzung Luxemburger Stra- ße/Eifelwall (1. BA) im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601- 1201-1-5081, Umgestaltung Luxemburger Str./Eifelwall, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Bau- maßnahmen. 3. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf eine Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Innen- stadt uneingeschränkt zustimmt. Verkehrsausschuss 12.03.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.04.2020 Verkehrsausschuss 28.04.2020 Finanzausschuss 11.05.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 883.500 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja Wird derzeit geprüft. % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 10.700 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 17.670 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Eifelwall ist Bestandteil des Radverkehrskonzeptes Innenstadt (Vorlagen-Nr. 1171/2016), wel- ches der Verkehrsausschuss der Stadt Köln in seiner Sitzung am 14.06.2016 beschlossen hat. Zudem bat der Verkehrsausschuss am 13.11.2018 (Vorlagen-Nr. 1943/2018) die Verwaltung, auf dem Eifelwall zwischen der Luxemburger Straße und der Eifelstraße eine Fahrradstraße einzurichten und den Eifelwall im Bereich der DB-Brücken für den allgemeinen Kfz-Verkehr zu sperren. Dies ent- spricht den Beschlüssen der Bezirksvertretungen Innenstadt, Lindenthal und Rodenkirchen sowie der Vorgabe des Radverkehrskonzeptes Innenstadt. Als Fahrradstraße ist der Eifelwall zwischen der Luxemburger Straße und der Eifelstraße Teil einer wichtigen Radverkehrsverbindung von der Südstadt zur Universität. Die Straßenflächen an der Südseite des Eifelwalls müssen neu geordnet und wiederhergestellt wer- den, da hier der gemeinsame Neubau des Historischen Archivs und des Rheinischen Bildarchivs sei- nen Platz findet. 3 Da die Außenanlagen des Historischen Archivs unmittelbar an die geplante Straßenbaumaßnahme grenzen, stehen die beiden Maßnahmen in räumlicher und zeitlicher Abhängigkeit zueinander. Das betrifft insbesondere den Kreuzungsbereich Luxemburger Straße/Eifelwall und den neuen Vorplatz vor dem Historischen Archiv. Der Kreuzungsbereich muss daher zeitnah zur Fertigstellung der Au- ßenanlagen in 2021 umgebaut werden. Aus diesen Gründen wird die Maßnahme in zwei Bauab- schnitte unterteilt. Der erste Bauabschnitt umfasst die o. g. Kreuzung. Der zweite Bauabschnitt bein- haltet den Bereich des Eifelwalls zwischen der Luxemburger Straße und der Gabelsbergerstraße. Erster Bauabschnitt Auf der Luxemburger Straße in Fahrtrichtung stadteinwärts ist vorgesehen, die Radfahrenden ca. 100 m vor dem Knotenpunkt Eifelwall auf die Fahrbahn zu führen. Hierfür muss die vorhandene Fahr- bahn verbreitert werden. Neben der Fahrbahnverbreiterung wird im gesamten Planungsabschnitt die Asphaltdecke erneuert. Der freilaufende Rechtsabbieger wird zurückgebaut. Der parallel verlaufende Gehweg wird neu gebaut, die vorhandenen Bäume und die geplante Platz- fläche vor dem Historischen Archiv werden in der Planung berücksichtigt. Zwischen Fahrbahn und Stadtbahnhaltestelle wird die Aufstellfläche für zu Fuß Gehende vergrößert. Im Eifelwall wird die Fahrbahn der Fahrradstraße einschließlich der Nebenanlagen neu gebaut. Die Planung berücksichtigt den späteren Weiterbau der Fahrradstraße in Richtung Höninger Weg. Auch die Einfahrt in die Stolzestraße wird umgebaut. An der Stolzestraße wird ein Überweg für zu Fuß Gehende eingerichtet. Die Furten für zu Fuß Gehende über den Eifelwall und die Luxemburger Straße werden durch eine Lichtsignalanlage gesichert. Die Lichtsignalanlage am Knotenpunkt der Luxemburger Straße/Eifelwall wurde im Zuge des Erneue- rungsprogrammes im Sommer 2019 fertig gestellt. Zweiter Bauabschnitt Aufgrund der Neuordnung und Wiederherstellung der Straßenflächen entlang des Archivs ist im ge- samten Abschnitt eine neue Querschnittaufteilung erforderlich. Die Verwaltung wird der Bezirksvertre- tung in Kürze eine Vorlage für einen Planungsbeschluss vorlegen. Beitragserhebung Ob es sich bei der Maßnahme um eine straßenbaubeitragsfähige Maßnahme nach § 8 KAG NRW handelt, wird derzeit geprüft. Prüfung der Kostenberechnung Die Kostenberechnung wurde dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt (KOB 2019/1418). Das Prüfergebnis sowie die Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung sind als Anlagen 1 und 2 beigefügt. Die Kosten wurden entsprechend der Stellungnahme angepasst. Entgegen der ursprünglichen Absicht erfolgt der Weiterplanungsbeschluss für den 2. BA zu einem späteren Zeitpunkt mit einer gesonderten Beschlussvorlage. Finanzierung Die Gesamtkosten der Maßnahme Umbau der Kreuzung Luxemburger Straße/Eifelwall (1. BA) belau- fen sich auf rd. 894.200 €. Diese setzen sich zusammen aus Investitionsauszahlungen in Höhe von rd. 883.500 € (davon rd. 52.900 € Planungskosten) und konsumtiven Aufwendungen für die Beleuchtung in Höhe von 10.700 €, die der Stadt im Rahmen des Straßenbeleuchtungsvertrages sei- tens der RheinEnergie AG jährlich anteilig über den Zeitraum der Nutzung in Rechnung gestellt wer- den. Für die Umsetzung der gesamten Baumaßnahme (1. und 2. BA) sind im Haushaltsplan 2020/2021 investive Mittel in Höhe von 1.858.000 € bei Finanzstelle 6601-1201-1-5081, Umgestaltung 4 Luxemburger Str./Eifelwall, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen veranschlagt. Im gleichen Teilergebnisplan ist im Hpl. 2020/2021 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung ab dem Haushaltsjahr 2022 ein entsprechender Ansatz in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 17.670 € berücksichtigt. Zudem sind im gleichen Teilergebnisplan im Hpl. 2020/2021 inklusive mittelfristiger Finanzplanung ab 2022 entsprechende Ansätze in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen für die über den Zeitraum der Nutzung anteilig zu zahlenden Beleuchtungskosten eingeplant. Klimaschutz Die Auswirkungen der Gesamtmaßnahme auf den Klimaschutz werden positiv eingeschätzt. Ziel der Umgestaltung ist es, den Rad- und Fußverkehr zu verbessern und den Umstieg vom Kfz-Verkehr auf den Rad- oder Fußverkehr dementsprechend zu fördern. Anlagen: 1. Prüfergebnis RPA 2. Stellungnahme Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 3. Lageplan 1. BA
  • Anlage 4 - Auszug Verkehrsausschuss 12.03.2020

    PDF

    Herunterladen: Anlage 4 - Auszug Verkehrsausschuss 12.03.2020

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Anlage 4 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 01.04.2020 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 53. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 12.03.2020 öffentlich 3.2 Baubeschluss für den Umbau der Kreuzung Luxemburger Stra- ße/Eifelwall sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigun- gen 4397/2019 Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. vom 12.03.2020 AN/0407/2020 SE Kissenbeck signalisiert seitens der SPD-Fraktion grundsätzliche Zustimmung zum vorliegenden Baubeschluss. Er bittet die Verwaltung jedoch in diesem Zusam- menhang noch um Auskunft, wie die Weiterführung des Radverkehrs in der Luxem- burger Straße über die Kreuzung hinweg stadteinwärts geplant sei; hier sei bisher keinerlei Radverkehrsinfrastruktur vorhanden, was zu gefährlichen Situationen führe. Da bis zur Hausnummer 51 eine Deckensanierung stattfinde, bitte er um Mitteilung, ob im Zuge dieser Maßnahme bereits Optimierungen für den Radverkehr vorge- nommen werden können. RM Hammer schließt sich den Ausführungen und Anregungen seines Vorredners an. Darüber hinaus bittet er um Prüfung, ob die Aufstellfläche für die Radfahrenden auf die gesamte Breite ausgeweitet werden könne. Zudem sollte die Breite der Radspur kritisch überprüft werden. Die Linksabbiegerspur falle nach seinem Empfinden sehr großzügig aus; ggf. könnten alle drei MIV-Spuren zu Gunsten der Radspur gleic h- mäßig verschmälert werden. Seitens der Fraktion Die Linke. nimmt RM Weisenstein kurz Stellung zum eingereich- ten Änderungsantrag und schlägt vor, diesen zur weiteren Beratung in die Bezirks- vertretung Innenstadt zu geben. 2 Beschluss: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage mit dem Änderungsantrag der Fraktion Die Linke., AN/0407/2020, zur Anhörung in die Bezirksvertretung Innenstadt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Beratungsverlauf

  1. 12.03.2020

    Verkehrsausschuss

    TOP 3.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: im ersten Durchgang verwiesen
  2. 27.04.2020

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 3.1, Anhörung (BV). Ergebnis: geändert beschlossen
  3. 28.04.2020

    Verkehrsausschuss

    TOP 3.1, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen
  4. 11.05.2020 zuletzt

    Finanzausschuss

    TOP 7.1, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz