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2305/2021

Sonder-Schwimmlern-Programm

Mitteilung Ausschuss 15.06.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 30.08.2021, TOP 5.3

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 Sachstandsbericht Köln Bäder GmbH.xls

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Mitteilung Ausschuss

5679 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/40 
 
Vorlagen-Nummer 15.06.2021 
 2305/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 15.06.2021 
Sportausschuss 17.06.2021 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 30.08.2021 
 
Sonder-Schwimmlern-Programm 
Sachstand zum Beschluss des ASW am 07.06.2021 „Kommunales Sonder -Schwimmlern-Programm 
in der Corona-Pandemie“ (Dringlichkeitsantrag der FDP-Fraktion, AN/0908/2021): 
 
Der Ausschuss Schule und Weiterbildung hat in seiner Sitzung am 07.06.2 021 unter TOP 2.1 den 
Beschluss gefasst, die Verwaltung mit der Einrichtung eines sofortigen Sonder -Schwimmlern-
Programms aus dem Budget „Sicher schwimmen“ in den Sommerferien für alle Kölner Grundschüle-
rinnen und Grundschüler zu beauftragen.  
 
Die Kölner Schüler und Schülerinnen haben aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen und 
Auflagen „Nachholbedarfe“. So konnte während der Schulschließungen und auch während des Dist-
anzunterrichtes kein Unterricht bzw. nur im Distanzlernen stattfinden. In diesen W ochen konnte folg-
lich auch kein Schwimmunterricht stattfinden. 
 
Während der Phasen des Wechselunterrichtes waren erhebliche Hygienemaßnahmen und –auflagen 
zu beachten. Sie machten eine Durchführung des regulären Schwimmunterrichtes und auch der An-
gebote im  Rahmen der Maßnahme „Sicher Schwimmen“ unmöglich. Um aber den Schülern und 
Schülerinnen, insbesondere im Primarbereich, dennoch ein Angebot unterbreiten zu können, hat die 
Schulverwaltung in Abstimmung und mit Unterstützung der Köln Bäder GmbH sogenannte 
Schwimmwochen für das Schuljahr 2020/2021 angeboten.  
 
Im laufenden Jahr waren in der Zeit zwischen dem 1.3. und 23.04.2021 diese Angebote durch die 
Rückkehr zum Wechselunterricht wieder möglich. Nach Abzug der Osterferien waren dies 5 Wochen. 
Hierfür wurden teilweise Schwimmbäder durch die Köln Bäder GmbH ausschließlich für die Nutzung 
durch Schulen geöffnet, so dass das Amt für Schulentwicklung die jeweiligen Bäder vollständig an-
mietete und damit die üblichen Nutzungszeiten natürlich teils erheblich ausdehnte. Sie wurden jeweils 
von einzelnen Schulen klassenweise genutzt, so dass sie sehr komprimiert ihren Schwimmunterricht 
durchführen konnten. Damit konnten Hygieneauflagen eingehalten werden und es handelte sich je-
weils um feste Gruppen.  
Die Schwimmwochen wurden von den Schulen begrüßt und auch die Untere Schulaufsicht hat sich 
für diese Initiative sehr bedankt, da sie keinesfalls selbstverständlich ist und ihresgleichen in anderen 
Kommunen suche. Die Obere Schulaufsicht beabsichtigt, dieses Modell auch anderen Kommunen zu 
empfehlen und möchte in diesem Zusammenhang auf das  Amt für Schulentwicklung der Stadt Köln 
verweisen. Informationen wird der zuständige Fachbereich gerne weitergeben und als Ansprechpart-
ner zur Verfügung stehen. 
 
Neben den Schwimmwoche n – insbesondere für den Primarbereich – wurden jedoch auch Abitur-

2 
 
klassen berücksichtigt, so dass die Vorbereitung des Abiturs nicht gefährdet wurde. Des weiteren 
wurde den Auszubildenden für das Bäderwesen eine Nutzung ermöglicht.  
 
Im Rahmen der pandemiebedingten Einschränkungen wurden seitens der Schulverwaltung möglichst 
die höchsten Prioritäten berücksichtigt. Stets galt es, die grundsätzlichen sowie schulspezifischen 
Regelungen für den Schulsport als auch die hygienerechtlichen für Bäder gültigen Rege lungen zu 
beachten. 
 
Die alleinige Nutzung der Bäder hatte höhere Kosten als für das reguläre Schulschwimmen zur Folge. 
Unter Berücksichtigung bisheriger, tatsächlicher Kosten sowie der bis Jahresende geplanten Aufwen-
dungen werden nach derzeitigem Stand ke ine bzw. keine nennenswerten freien Mittel zur Verfügung 
stehen.  
 
Um Grundschülern und Grundschülerinnen, die in den vergangenen Monaten keinen oder deutlich 
weniger Schwimmunterricht hatten und somit die Schwimmfähigkeit noch nicht erreichen konnten, 
eine Möglichkeit zu eröffnen, während der Sommerferien einen Schwimmkurs in Anspruch nehmen 
zu können, wurden Abstimmungen zwischen dem Amt für Schulentwicklung und der Köln Bäder 
GmbH durchgeführt und Vereinbarungen getroffen.  
 
Die Köln Bäder GmbH kann währ end der 6-wöchigen Sommerferien in 9 Bädern Schwimmkurse an-
bieten. Die Kurse finden täglich für eine Stunde statt und dauern 2 Wochen. Insgesamt können nach 
derzeitigem Stand ca. 20 Kurse durchgeführt werden.  
Diese Kurse werden derzeit gezielt den Schulen  angeboten, die sich in Wohnbereichen mit besonde-
rem Jugendhilfebedarf befinden. Die Bedarfe werden kurzfristig ermittelt und durch die Schulverwal-
tung ausgewertet. Sofern die Bedarfe das v. g. Kontingent übersteigen sollten, wird die Verwaltung 
auf die Kö ln Bäder GmbH zugehen mit dem Ziel, weitere Angebote zu ermöglichen. Die Ergebnisse 
werden den Ausschüssen in der nächsten Sitzungsfolge nach den Sommerferien mitgeteilt.  
 
Die Kosten für diese Schwimmkurse werden durch das Amt für Schulentwicklung getrage n. Sie wer-
den – sofern entgegen derzeitiger Planung möglich – aus Mitteln des Schulschwimmens sowie Sicher 
Schwimmen gezahlt oder aber durch Umschichtungen finanziert.  
 
Die Köln Bäder GmbH bieten darüber hinaus kostenpflichtige Schwimmkurse an.  
 
Diese Angebote sowie die durch die Verwaltung beauftragten und finanzierten Kurse werden vielen 
Schülern und Schülerinnen während der Sommerferien die Möglichkeit eröffnen, einen solchen Kurs 
zu belegen.  
 
Der Aufsichtsrat der Köln Bäder GmbH hat in seiner Sitzung  am 11.6.2021 gebeten, den Sach-
standsbericht der Geschäftsführung den Ausschüssen zur Kenntnis zu geben. Der Bericht ist als An-
lage 1 dieser Mitteilung beigefügt.  
 
 
Gez. Voigtsberger

Anlage 1 Sachstandsbericht Köln Bäder GmbH.xls

2584 Zeichen

Anlage 1 zur Mitteilung „Sonder-Schwimmlern-Programm“ 
 
Sachstandsbericht „Sicher schwimmen“ 
 
Zur Optimierung des Schwimmunterrichtes in der Primarstufe setzt die KölnBäder GmbH im 
Auftrag der Stadt Köln seit 2009 die Maßnahme „Sicher schwimmen!“ um. Ziel ist die 
Verbesserung des schulischen Schwimmunterrichts durch Beistellung von 
Schwimmassistenten. Üblicherweise findet der Schwimmunterricht in Begleitung von 2 
Lehrkräften statt; die Beistellung eines Schwimmassistenten ermöglicht den Unterricht in 
kleineren Lerngruppen und verhindert den Unterrichtsausfall bei Fehlen der zweiten 
Lehrkraft.  Außerdem assistieren die Fachkräfte bei der fertigkeitsbezogenen Differenzierung 
der Lerngruppe und führen den ergänzenden Schwimmförderunterricht durch. Damit stehen 
drei Kernziele im Vordergrund: 
1. Reduzierung des Schwimmstundenausfalls und Verbesserung des Betreuungs- 
schlüssels 
2. Verlängerung des schulischen Regelschwimmunterrichtes in der Primarstufe von 
1 auf 1,5 Jahre  
3. Ergänzungsangebote für leistungsschwächere Schüler*innen ergänzend zum 
Regelschwimmunterricht 
 
„Sicher schwimmen“  -  allgemeine Daten inkl. Schwimmförderunterricht  
 
Anzahl 2020 2021 
(01.01.-31.12.2020) (01.03.-23.04.2021) 
Assistenten 74 62 
unterstützte Schulen 163 von 163 
80 Schulen zusätzlich 
163 von 163 
80 Schulen zusätzlich 
Unterrichtseinheiten / 
Woche 375 123 
 
Die Unterstützung des Regelschwimmunterrichts musste im ersten Quartal 2021 in 
einigen Wochen pausieren, da wegen des gesetzlich angeordneten Distanzunterrichtes 
kein Schwimmunterricht stattfinden konnte. Die Unterstützung im Rahmen der Maßnahme 
konnte in 5 von 15 Wochen stattfinden.  
Auf Wunsch der verantwortlichen Stellen bei der Stadt Köln werden im Schuljahr 20/21 
alle Nichtschwimmer bis zur 6. Klasse im Rahmen der Maßnahme unterstützt. Somit 
wurde die Unterstützung um 80 weiterführende Schulen bedarfsgerecht erweitert. 
 
Ab dem 01.03.2021 bis zum 23.04.2021 fand ebenso der Schwimmförderunterricht im 
Rahmen von „Sicher schwimmen“ statt. Die Teilnahme erfolgte hier blockweise, sodass 
die vom Schulamt gewünschte Separierung von Schülern unterschiedlicher Schulen und 
Schulklassen ermöglicht werden konnte.  
 
In Anbetracht der kaum planbaren Möglichkeiten zur Durchführung von 
Schwimmunterricht hat das Amt für Schulentwicklung entschieden, das Schulschwimmen 
zunächst bis 31.05.2021 auszusetzen.  
 
Aktuell ist die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes voraussichtlich ab dem 
07.06.2021 wieder möglich, so dass auch die Maßnahme „Sicher schwimmen“ wieder 
anlaufen kann.

Beratungsverlauf (3)

15.06.2021 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.06.2021 Sportausschuss
TOP 6.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.08.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2305/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
15.06.2021
Erstellt
14.06.2021 14:53