AN/0211/2022
Fahrradparken / Mobility hubs in städtischen und privatenTief-und Hochparkgaragen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
3109 Zeichen
Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.01.2022 AN/0211/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Liegenschaftsausschuss 14.02.2022 Fahrradparken / Mobility hubs in städtischen und privatenTief-und Hochparkgaragen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates zu setzen: Beschluss: Um die Flächenkonkurrenz zu entschärfen, wird die Verwaltung beauftragt, für die vom Liegenschaftsamt bewirtschafteten neun Parkgaragen eine Machbar- keitsstudie mit dem Ziel zu beauftragen, gut zugängliche Flächen zu identifi- zieren, auf denen das Parken von e-Bikes, Lastenrädern und Fahrrädern at- traktiv angeordnet werden kann. Hierbei ist immer zu prüfen, ob auch eine Mobilstation angeordnet werden kann. Zudem sollen auch mit den privaten Parkgaragenbesitzern über entsprechende Einrichtungen Absprachen verein- bart werden. Die Machbarkeitsstudie soll im Laufe des Jahres 2022 den zu- ständigen Gremien als Beschlussvorlage vorgelegt werden. Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Die identifizierten Flächen für das Fahrradparken müssen leicht zugänglich sein und getrennt von den übrigen Kfz-Parkflächen angeordnet werden. 2. Es ist zu untersuchen, ob, wie und mit welchen Kosten ebenfalls Flächen für Dauermietplätze von Zweiräder und Lastenrädern ausgewiesen werden können. - 2 - 3. Neue Betreiberverträge für städtische Parkgaragen müssen so abge- schlossen werden, dass jederzeit eine veränderte Nutzung von Teilflächen für Fahrradparken machbar ist. Die erforderlichen Finanzmittel stehen im Haushaltsjahr 2022 im Teilplan 108, Zent- rale Liegenschaftsangelegenheiten in Höhe von 70.000€ zur Verfügung. Begründung: Die Anforderungen an den oberirdischen Straßenraum verändern sich gravierend. Die Kölner*innen fordern zunehmend eine barrierefreie Nutzung zum Flanieren, Ver- weilen und stressfreien Fortbewegung ein. Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, muss der öffentliche Raum von möglichst vielen Barrieren befreit werden. Diesem Ziel fühlt sich dieser Antrag verpflichtet. Durch die Anordnung von Fahrrad- parken in bestehenden Hoch- und Tiefparkgaragen soll der öffentliche Raum freige- stellt werden und damit eine barrierefreie Nutzung für alle Kölner*innen ermöglichen. Die Ausgestaltung der Flächen für Fahrräder sollte dabei so erfolgen, dass sie durch eine ausreichende Luftzufuhr und eine ansprechende Farb- und Lichtgestaltung at- traktiv für die Nutzung als Fahrradabstellflächen sind. Ebenso ist dem Sicherheitsbe- dürfnis und der Vorbeugung von Diebstahl und Vandalismus Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen gez. gez. gez. Lino Hammer Grüne- Fraktionsgeschäftsführer Niklas Kienitz CDU- Fraktionsgeschäftsführer Lucas Sickmöller Volt- Fraktionsgeschäftsführer
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss Stand 09/2024
2005 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VIII/23
Vorlagen-Nummer
AN/0211/2022
Stand: 05.09.2024
Sachstandsbericht
Fahrradparken / Mobility hubs in städtischen und privatenTief-und Hochparkgaragen
Status in Bearbeitung
erledigt
Beschluss:
Um die Flächenkonkurrenz zu entschärfen, wird die Verwaltung beauftragt, für
die vom Liegenschaftsamt bewirtschafteten neun Parkgaragen eine Machbar-
keitsstudie mit dem Ziel zu beauftragen, gut zugängliche Flächen zu identifizie-
ren, auf denen das Parken von e-Bikes, Lastenrädern und Fahrrädern attraktiv
angeordnet werden kann. Hierbei ist immer zu prüfen, ob auch eine Mobilsta-
tion angeordnet werden kann. Zudem sollen auch mit den privaten Parkgara-
genbesitzern über entsprechende Einrichtungen Absprachen vereinbart wer-
den. Die Machbarkeitsstudie soll im Laufe des Jahres 2022 den zuständigen
Gremien als Beschlussvorlage vorgelegt werden.
Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
1. Die identifizierten Flächen für das Fahrradparken müssen leicht zugänglich
sein und getrennt von den übrigen Kfz-Parkflächen angeordnet werden.
2. Es ist zu untersuchen, ob, wie und mit welchen Kosten ebenfalls Flächen für
Dauermietplätze von Zweiräder und Lastenrädern ausgewiesen werden
können.
3. Neue Betreiberverträge für städtische Parkgaragen müssen so abgeschlos-
sen werden, dass jederzeit eine veränderte Nutzung von Teilflächen für
Fahrradparken machbar ist.
Die erforderlichen Finanzmittel stehen im Haushaltsjahr 2022 im Teilplan 108, Zent-
rale Liegenschaftsangelegenheiten in Höhe von 70.000€ zur Verfügung.
Aktueller Bearbeitungsstand:
2
Die Potentiale und Randbedingungen der Nutzung von Tiefgaragen und Parkhäusern für das
Fahrradparken wird von der Verwaltung derzeit exemplarisch bzgl. der Domtiefgarage unter-
sucht.
Nächste Schritte:
Vorstellung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum Fahrradparken in der Tiefgarage
Dom.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Herbst/Winter 2024.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0211/2022
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
- Datum
- 25.01.2022
- Erstellt
- 25.01.2022 14:11