3123/2021
Beantwortung der Anfrage AN/1548/2021
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3842 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/511 Vorlagen-Nummer 01.09.2021 3123/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 30.09.2021 Beantwortung des JHA Anfrage AN/1548/2021 1. Die AFD bitte um Beantwortung nachfolgend aufgeführter Fragen. Hintergrund ist die Aussage aus der Jahresauswertung 2020 unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA), dass 65 minderjährige Flüchtlinge während der vorläufigen Inobhutnahme entwichen sind. 1. Was genau versteht die Verwaltung in diesem Zusammenhang unter „entwichen“? 2. Was ist der Stadt Köln über den Verbleib dieser Kinder und Jugendlichen bekannt? 3. Wurden davon einige wieder aufgegriffen und wenn ja, wie viele? 4. Welche Konsequenzen zieht die Stadt aus diesem Vorgang? Dies insbesondere vor dem Hin- tergrund der Tatsache, dass ein unbegleiteter, minderjähriger Ausländer (sog. UMA) den Steuerzahler pro Monat ca. 6.800 € kostet. 5. Wurden die Zahlungen an die betreuenden Sozialorganisationen (Caritas, Diakonie etc.) um die Zahl der „entwichenen UMAs“ reduziert? 2. Die Verwaltung beantwortet die Fragen der AFD wie folgt: Es wird zunächst darauf hingewiesen, dass in der Jahresauswertung 2020 über unbegleitete minder- jährige Ausländer (UMA) dokumentiert ist, dass 65 minderjährige Flüchtlinge während der vorläufigen Inobhutnahme entwichen sind und nicht wie im Schreiben der AfD erwähnt, 86 UMA entwichen seien. Was genau versteht die Verwaltung in diesem Zusammenhang unter entwichen? Eine Entweichung aus einer Aufnahmeeinrichtung für Kinder und Jugendliche bedeutet ein unerlaub- tes Entfernen ohne Rückkehr innerhalb von 24 Stunden. Was ist der Stadt Köln über den Verbleib dieser Kinder und Jugendlichen bekannt? In einigen Fällen informiert die Polizei die Stadtverwaltung, die in jedem Einzelfall über eine Entwei- chung in Form einer Vermisstenanzeige informiert wird, wenn die Person in einer anderen Stadt oder in einem angrenzenden Land angetroffen wird. Über den größten Teil der vermissten Kinder und Ju- gendlichen liegen keine Erkenntnisse vor. 2 Wurden davon einige wieder aufgegriffen und wenn ja, wieviele? Da die Stadtverwaltung nicht automatisch über einen Aufgriff eines vermissten Kindes und Jugendli- chen in einer anderen Stadt unterrichtet wird, kann hierzu keine qualifizierte Aussage getroffen wer- den. Welche Konsequenzen zieht die Stadt aus diesem Vorgang? Dies insbesondere vor dem Hin- tergrund der Tatsache, dass ein unbegleiteter Ausländer (sog. UMA) den Steuerzahler pro Mo- nat ca. 6.800 € kostet. Die Stadtverwaltung wird sich weiterhin an die Gesetzgebung halten und Kinder und Jugendlichen gem. § 42 Sozialgesetzbuch Schutz in Krisensituation gewähren. Als eine Konsequenz auf die Angaben zu den Entweichungen wird die Stadtverwaltung die Träger der Einrichtungen bitten, zukünftig bei der Personalbesetzung auf Mehrsprachlichkeit achten, damit die Aufgaben und Hilfestellungen in den besonderen Lebenssituationen der Kinder und Jugendlichen frühzeitig besprochen werden, sowie Ängste, Unsicherheiten und Misstrauen abgebaut werden kön- nen. Ziel ist es, das sich diese Kinder und Jugendliche längerfristig auf Hilfestellung einlassen und sich nicht durch eine Entweichung selbst in Gefahr bringen. Wurden die Zahlungen an die betreuenden Sozialorganisationen (Caritas, Diakonie etc) um die Zahl der „entwichenen UMA´s“ reduziert? Grundsätzlich werden Betreuungs- und Unterbringungskosten nur dann an Träger der Aufnahmeein- richtungen entrichtet, wenn auch eine entsprechende Leistung für Kinder und Jugendliche erbracht wurde. Für Klient*innen, die sich einer Maßnahme durch eine Entweichung entziehen, fallen weniger Kosten an. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3123/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 01.09.2021
- Erstellt
- 30.08.2021 08:31