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Baubeschluss für die Generalinstandsetzung des Stüttgenweges im Teilabschnitt „KVB-Haltestelle Stüttgenhof“ und Bachemer Landstraße in Köln-Lindenthal

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 0958/2024 vom 21.03.2024

Stand: Am 06.05.2024 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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    Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Der zu sanierende Streckenabschnitt hat eine nur geringe Länge, und verläuft angrenzend an eine Forstfläche. Eine Änderung des Streckenquerschnittes oder der Lage ist nicht möglich Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Anlage 2_Lageplan und Schadensdokumentation_

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  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Dezernat, Dienststelle III/66/665/2 Vorlagen-Nummer 0958/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Generalinstandsetzung des Stüttgenweges im Teilabschnitt „KVB-Haltestelle Stüttgenhof„ und Bachemer Landstraße in Köln-Lindenthal Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandsetzung des Stüttgenweges im Teilabschnitt „KVB-Haltestelle Stüttgenhof“ und Bachemer Landstraße in Köln-Lindenthal mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 150.000 €. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.05.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 150.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 ff a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 3.000 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Stüttgenweg ist im Abschnitt zwischen der „KVB-Haltestelle Stüttgenhof“ und der Bache- mer Landstraße Teil einer ausgewiesenen Radroute. Aufgrund mehrfacher Schadensmeldungen in Bezug auf den Zustand der Wegeverbindung wurde eine visuelle Zustandserfassung im vorgenannten Abschnitt des Stüttgenweges durch- geführt. Im Rahmen dieser Zustandserfassung sind erhebliche Schäden wie z. B. Absackungen, Ab- platzungen und Verdrückungen festgestellt worden. Die vorhandenen Schäden weisen ein- deutig auf Schwachstellen in den ungebundenen Tragschichten des Verkehrswegeaufbaus hin. Zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit wird daher eine grundhafte Erneuerung der Ver- kehrsfläche notwendig. Die Umsetzung der Maßnahme ist für den Beginn des III. Quartals 2024 vorgesehen. 3 Klimabewertung: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk- tur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier darge- stellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. KAG: Die geplante Maßnahme löst keine Beitragspflicht nach § 8 KAG NRW aus. Finanzierung: Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung in Höhe von 150.000 € steht im Haus- haltsplan 2023/2024 im Haushaltsjahr 2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Rad- wegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszah- lungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0 1008 Generalsanierung Rad- wege zur Verfügung. Ab dem Jahr 2025 fallen für die Generalinstandsetzung des Stüttgenweges jährliche Abschrei- bungen in Höhe von 3.000 € an. Das Dezernat für Mobilität wird die ab dem Hj. 2025 erforder- lichen Aufwendungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. im Teiler- gebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau (Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschrei- bungen) in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze innerhalb des dann jeweils zuge- wiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Anlagen Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Lageplan und Schadensdokumentation

Beratungsverlauf

  1. 06.05.2024

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 9.1.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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