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0958/2024

Baubeschluss für die Generalinstandsetzung des Stüttgenweges im Teilabschnitt „KVB-Haltestelle Stüttgenhof“ und Bachemer Landstraße in Köln-Lindenthal

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 21.03.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 06.05.2024, TOP 9.1.1

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2_Lageplan und Schadensdokumentation_

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1013 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Der zu sanierende Streckenabschnitt hat eine nur geringe Länge, und verläuft angrenzend an eine 
Forstfläche. Eine Änderung des Streckenquerschnittes oder der Lage ist nicht möglich 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3965 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/665/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0958/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Generalinstandsetzung des Stüttgenweges im Teilabschnitt 
„KVB-Haltestelle Stüttgenhof„ und Bachemer Landstraße in Köln-Lindenthal  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandsetzung 
des Stüttgenweges im Teilabschnitt „KVB-Haltestelle Stüttgenhof“ und Bachemer Landstraße 
in Köln-Lindenthal mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 150.000 €. 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.05.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   150.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 ff 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   3.000 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Stüttgenweg ist im Abschnitt zwischen der „KVB-Haltestelle Stüttgenhof“ und der Bache-
mer Landstraße Teil einer ausgewiesenen Radroute. 
Aufgrund mehrfacher Schadensmeldungen in Bezug auf den Zustand der Wegeverbindung 
wurde eine visuelle Zustandserfassung im vorgenannten Abschnitt des Stüttgenweges durch-
geführt. 
Im Rahmen dieser Zustandserfassung sind erhebliche Schäden wie z. B. Absackungen, Ab-
platzungen und Verdrückungen festgestellt worden. Die vorhandenen Schäden weisen ein-
deutig auf Schwachstellen in den ungebundenen Tragschichten des Verkehrswegeaufbaus 
hin.  
Zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit wird daher eine grundhafte Erneuerung der Ver-
kehrsfläche notwendig. Die Umsetzung der Maßnahme ist für den Beginn des III. Quartals 
2024 vorgesehen.

3 
Klimabewertung: 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk-
tur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und 
fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu 
einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier darge-
stellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. 
KAG: 
Die geplante Maßnahme löst keine Beitragspflicht nach § 8 KAG NRW aus. 
Finanzierung: 
Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung in Höhe von 150.000 € steht im Haus-
haltsplan 2023/2024 im Haushaltsjahr 2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Rad-
wegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszah-
lungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0 1008 Generalsanierung Rad-
wege zur Verfügung. 
Ab dem Jahr 2025 fallen für die Generalinstandsetzung des Stüttgenweges jährliche Abschrei-
bungen in Höhe von 3.000 € an. Das Dezernat für Mobilität wird die ab dem Hj. 2025 erforder-
lichen Aufwendungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. im Teiler-
gebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau (Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschrei-
bungen) in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze innerhalb des dann jeweils zuge-
wiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Anlagen 
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2: Lageplan und Schadensdokumentation

Anlage 2_Lageplan und Schadensdokumentation_

513 Zeichen

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/35 /21 /23 /2 /3 /4 /4 /2 □ /22 /34 /9 □ /13 /19 /36 /13 /11 /36 /18 /13 /18 /17 /26 /3 /1 /2 /3 □ /19 □ /37 □ /19 
/38 /39 /40 /41 /42 /43 /44 /40 /45 /46 /39 /47 /46 /48 /49 /40 /41 /50 /50 
Anlage 2

Schadensdokumentation

Beratungsverlauf (1)

06.05.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0958/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
21.03.2024
Erstellt
08.03.2024 08:11