0182/2023
Ergebnis der Prüfung des automatischen Versands von Köln-Pässen an Wohngeld- und SGB II- Leistungsbeziehende (AN/2060/2022)
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221208 Antwort an Stadt Köln zu Köln-Pass Antrag AN 2060 2022
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Beantwortungsbeitrag des Jobcenter Köln zum Antrag der Fraktionen: BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN, CDU, SPD, DIE LINKE, Volt, FDP und Einzelmandatsträgern (AN 2060/2022) Eine automatische Versendung des Köln-Passes durch die Stadt Köln für Menschen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten, ist aufgrund der datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht zulässig. Eine automatisierte Weitergabe von Kund*innendaten des Jobcenter Köln an die Stadt Köln ist datenschutzrechtlich ebenfalls nicht gestattet. Es fehlt die Erforderlichkeit der Datennutzung generell. Erforderlichkeit im Datenschutzrecht bedeutet, dass die Daten unabdingbar zur Aufgabenerfüllung notwendig sind (lediglich zweckdienlich oder nützlich sind hierbei nicht ausreichend). Der Köln-Pass ist jedoch keine Leistung im Sinne des SGB II. Mit den Datenschutzbeauftragten anderer Jobcenter erfolgte ein bundesweiter Austausch. Die dort vereinzelt angewandten Wege der Datenweitergabe durch Jobcenter an die zuständige Kommune werden durch alle am Austausch beteiligten Datenschutzbeauftragten als rechtlich nicht korrekt eingestuft. Das Jobcenter Köln gibt die Information über den Köln-Pass an alle Neukund*innen weiter und händigt auch den Antrag aus – persönlich oder im Einzelfall per Post. Auf der Homepage des Jobcenter Köln ist zudem ein Hinweis über den Anspruch auf den Köln-Pass für SGB II-Leistungsbezieher*innen zu finden und auch eine Verlinkung zur Internetseite der Stadt Köln wurde aufgenommen: https://www.jobcenterkoeln.de/geld-zum-leben/ gez. Martina Würker
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/50/504 Vorlagen-Nummer 14.02.2023 0182/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 02.03.2023 Ergebnis der Prüfung des automatischen Versands von Köln-Pässen an Wohngeld- und SGB II- Leistungsbeziehende (AN/2060/2022) Mit Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates (AN/2060/2022) beantragen die Fraktionen von Bündnis 90/ Grünen, CDU, SPD, Die Linke, Volt, FDP sowie die Einzelmandatsträger*innen Nicolin Gabrysch und Thor Zimmermann, folgendes zu prüfen: Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, inwieweit ein Verfahren entwickelt werden kann, mit dem der Köln-Pass automatisch, ohne gesonderte Antragstellung auch an SGB II- Empfän- ger*innen, Empfänger*innen von Wohngeld und gegebenenfalls weitere berechtigte Rechts- kreise versendet werden kann. Dabei sind gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten darzustellen. Die Verwaltung hat den Antrag geprüft. Für den Rechtskreis SGB II wurde das Jobcenter Köln um eine entsprechende Stellungnahme gebeten. Das Ergebnis der dortigen Prüfung ist als Anlage beigefügt. Für den Rechtskreis Wohngeld wurde der Antrag verwaltungsintern geprüft. Für die automati- sche Ausstellung des Köln-Passes ohne gesonderte Antragstellung ist die Datenübermittlung von personenbezogenen Daten erforderlich. Die Datenübermittlung von der Wohngeldstelle an die Köln-Pass ausstellende Abteilung (ohne ausdrückliche Einwilligung der/des Betroffe- nen) wäre nur zulässig, wenn sie zur Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe erforderlich wäre (§ 69 Abs. 1 SGB X). Beim Köln-Pass handelt es sich jedoch nicht um eine gesetzliche Aufgabe, sondern um eine freiwillige Leistung der Stadt Köln. Darüber hinaus fehlt es an der Erforder- lichkeit, weil der Zweck auch anderweitig erreicht werden kann. Dabei ist zu bedenken, dass Sozialdaten primär bei den Betroffenen selbst zu erheben sind (§ 67a Abs. 2 SGB X). Für die weiteren anspruchsberechtigten Rechtskreise Kinderzuschlag nach § 6a BKGG und Kriegsopferfürsorge nach dem BVG gilt dies entsprechend. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0182/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 14.02.2023
- Erstellt
- 13.01.2023 11:38