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0182/2023

Ergebnis der Prüfung des automatischen Versands von Köln-Pässen an Wohngeld- und SGB II- Leistungsbeziehende (AN/2060/2022)

Mitteilung Ausschuss 14.02.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 02.03.2023, TOP 12.10

221208 Antwort an Stadt Köln zu Köln-Pass Antrag AN 2060 2022

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221208 Antwort an Stadt Köln zu Köln-Pass Antrag AN 2060 2022

1581 Zeichen

Beantwortungsbeitrag des Jobcenter Köln zum Antrag der Fraktionen: 
BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN, CDU, SPD, DIE LINKE, Volt, FDP und 
Einzelmandatsträgern (AN 2060/2022) 
 
 
Eine automatische Versendung des Köln-Passes durch die Stadt Köln für 
Menschen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten, ist 
aufgrund der datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht zulässig.  
Eine automatisierte Weitergabe von Kund*innendaten des Jobcenter Köln an die 
Stadt Köln ist datenschutzrechtlich ebenfalls nicht gestattet.  
Es fehlt die Erforderlichkeit der Datennutzung generell. Erforderlichkeit im 
Datenschutzrecht bedeutet, dass die Daten unabdingbar zur Aufgabenerfüllung 
notwendig sind (lediglich zweckdienlich oder nützlich sind hierbei nicht 
ausreichend).  
Der Köln-Pass ist jedoch keine Leistung im Sinne des SGB II. 
Mit den Datenschutzbeauftragten anderer Jobcenter erfolgte ein bundesweiter 
Austausch. Die dort vereinzelt angewandten Wege der Datenweitergabe durch 
Jobcenter an die zuständige Kommune werden durch alle am Austausch beteiligten 
Datenschutzbeauftragten als rechtlich nicht korrekt eingestuft.  
 
Das Jobcenter Köln gibt die Information über den Köln-Pass an alle Neukund*innen 
weiter und händigt auch den Antrag aus – persönlich oder im Einzelfall per Post.  
Auf der Homepage des Jobcenter Köln ist zudem ein Hinweis über den Anspruch 
auf den Köln-Pass für SGB II-Leistungsbezieher*innen zu finden und auch eine 
Verlinkung zur Internetseite der Stadt Köln wurde aufgenommen: 
https://www.jobcenterkoeln.de/geld-zum-leben/ 
 
gez. Martina Würker

Mitteilung Ausschuss

2140 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/50/504 
 
Vorlagen-Nummer 14.02.2023 
 0182/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 02.03.2023 
 
Ergebnis der Prüfung des automatischen Versands von Köln-Pässen an Wohngeld- und 
SGB II- Leistungsbeziehende (AN/2060/2022) 
Mit Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
(AN/2060/2022) beantragen die Fraktionen von Bündnis 90/ Grünen, CDU, SPD, Die Linke, 
Volt, FDP sowie die Einzelmandatsträger*innen Nicolin Gabrysch und Thor Zimmermann, 
folgendes zu prüfen: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, inwieweit ein Verfahren entwickelt werden kann, mit 
dem der Köln-Pass automatisch, ohne gesonderte Antragstellung auch an SGB II- Empfän-
ger*innen, Empfänger*innen von Wohngeld und gegebenenfalls weitere berechtigte Rechts-
kreise versendet werden kann.  
Dabei sind gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten darzustellen. 
 
Die Verwaltung hat den Antrag geprüft. 
 
Für den Rechtskreis SGB II wurde das Jobcenter Köln um eine entsprechende Stellungnahme 
gebeten. Das Ergebnis der dortigen Prüfung ist als Anlage beigefügt. 
 
Für den Rechtskreis Wohngeld wurde der Antrag verwaltungsintern geprüft. Für die automati-
sche Ausstellung des Köln-Passes ohne gesonderte Antragstellung ist die Datenübermittlung 
von personenbezogenen Daten erforderlich. Die Datenübermittlung von der Wohngeldstelle 
an die Köln-Pass ausstellende Abteilung (ohne ausdrückliche Einwilligung der/des Betroffe-
nen) wäre nur zulässig, wenn sie zur Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe erforderlich wäre (§ 
69 Abs. 1 SGB X). Beim Köln-Pass handelt es sich jedoch nicht um eine gesetzliche Aufgabe, 
sondern um eine freiwillige Leistung der Stadt Köln. Darüber hinaus fehlt es an der Erforder-
lichkeit, weil der Zweck auch anderweitig erreicht werden kann. Dabei ist zu bedenken, dass 
Sozialdaten primär bei den Betroffenen selbst zu erheben sind (§ 67a Abs. 2 SGB X). 
 
Für die weiteren anspruchsberechtigten Rechtskreise Kinderzuschlag nach § 6a BKGG und 
Kriegsopferfürsorge nach dem BVG gilt dies entsprechend. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

02.03.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0182/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
14.02.2023
Erstellt
13.01.2023 11:38