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AN/0620/2021

Änderung der Zuständigkeitsordnung, Zuständigkeitsordnung für den Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern

Gem. Dringlichkeitsantrag (CDU) 23.03.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.03.2021, TOP 3.1.13

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (CDU)

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (CDU)

4767 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  
SPD-Fraktion  
CDU-Fraktion  
Fraktion DIE LINKE 
FDP-Fraktion 
Volt- Fraktion 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Historisches Rathaus 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 23.03.2021 
 
AN/0620/2021 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 23.03.2021 
 
Änderung der Zuständigkeitsordnung, Zuständigkeitsordnung für den Ausschuss für 
die Gleichstellung von Frauen und Männern 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die Antragstellenden bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden 
Sitzung des Rates am 23.03.2021 zu setzen:  
 
 
Beschluss  
 
I. Die Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln wird erweitert um einen Paragraphen „Aus-
schuss für Gleichstellung von Frauen und Männern“, in dem die Entscheidungs- und Vorbe-
ratungsbefugnisse wie folgt geregelt werden:  
 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern  
 
(1) Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern wirkt bei der Umset-
zung des verfassungsrechtlichen Gebots der Gleichstellung von Frauen und Männern 
nach Art. 3 Abs. 2 GG und des Landesgleichstellungsgesetzes NRW (LGG NRW) mit 
und überprüft Maßnahmen der Stadt Köln auf Geschlechtergerechtigkeit. Hiervon 
bleiben die Zuständigkeiten des Rates, der Bezirksvertretungen, der Ausschüsse und 
der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters sowie die Zuständigkeiten der 
Gleichstellungsbeauftragten nach § 5 GO NRW und § 27 der Hauptsatzung der Stadt 
Köln unberührt.  
 
(2) Dem Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern wird die Entschei-
dungsbefugnis in folgenden Angelegenheiten übertragen:

- 2 - 
 
1. Maßnahmen, die auf den Abbau von Benachteiligungen in der Lebenssituation 
von Frauen und Mädchen sowie von Männern und Jungen in Gesellschaft, Wirt-
schaft, Öffentlichkeit, Stadtentwicklung, Städtebau, Bildung, Freizeit, Gesundheit, 
Sport und Kultur etc. zielen bei Kosten von mehr als 100.000 Euro bis einschließ-
lich 1,5 Mio. Euro 
2. Maßnahmen gegen strukturelle und offene Gewalt gegen Frauen und Mädchen 
und präventive Konzepte zur Verbesserung der Situation von Frauen und Mäd-
chen, die von Gewalt betroffen sind, bei Kosten von mehr als 100.000 Euro bis 
einschließlich 1,5 Mio. Euro 
3. Maßnahmen zur beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern bei Kosten 
von mehr als 100.000 Euro bis einschließlich 1,5 Mio. Euro 
4. Vergabe von Fördermitteln ab 8.000 Euro für Frauenorganisationen, -projekte und 
Initiativen sowie für Maßnahmen und Projekte zur Förderung der Gleichstellung 
und zum Abbau von Benachteiligungen in der Lebenssituation von Frauen und 
Mädchen und sowie von Männern und Jungen 
 
(3) Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern wird in Angelegenhei-
ten anderer Ausschüsse vor einer Beschlussfassung so rechtzeitig gehört, dass seine 
Stellungnahme bei der Beratung in den jeweiligen Fachausschüssen mit berücksich-
tigt werden kann, wenn diese spezifische Interessen von Frauen und Männern berüh-
ren. 
 
Er ist insbesondere in folgenden Angelegenheiten vorberatend im Sinne des § 1 
Abs. 5 dieser Zuständigkeitsordnung zu beteiligen:  
 
1. Grundsatzfragen zur Frauenförderung und Gleichstellung von Frauen und Män-
nern 
2. Grundsätze der Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und 
Antidiskriminierung 
3. Fortschreibung des Gleichstellungsplanes der Stadt Köln 
4. Stellenplan in Bezug auf gleichstellungsrelevante Fragen 
5. Einzelmaßnahmen zur Hilfe von aufgrund des Geschlechts benachteiligten Per-
sonengruppen in besonderen Situationen (z. B. Alleinerziehende, Menschen mit 
Behinderungen, Menschen mit Fluchthintergrund, Menschen ohne Obdach, 
Sexarbeiter*innen, Senior*innen) und von intersektionaler Diskriminierung Be-
troffener 
 
(4) Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern nimmt Berichte der 
Gleichstellungsbeauftragten und der Verwaltung zu gleichstellungsspezifischen Be-
langen zur Kenntnis. 
 
 
II. Vorbehaltlich einer Beschlussfassung im Zuge der Beratungen über den Haushalt bzgl. 
eines Gender Budgeting wird Absatz (3) mit folgender Formulierung in einem neuen Punkt 
6.) ergänzt. 
 
„6. unmittelbar gleichstellungsrelevante Haushaltsangelegenheiten im Sinne eines

- 3 - 
 
 Gender Budgeting“ 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Erfolgt mündlich. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer  gez. Mike Homann  gez. Niklas Kienitz  
Geschäftsführer  Geschäftsführer  Geschäftsführer 
Grüne-Fraktion   SPD-Fraktion   CDU-Fraktion 
 
 
gez. Michael Weisenstein gez. Ulrich Breite  Jennifer Glashagen 
Geschäftsführer  Geschäftsführer   Vorsitzende 
Linke-Fraktion   FDP-Fraktion   Volt-Fraktion

Beratungsverlauf (1)

23.03.2021 Rat
TOP 3.1.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0620/2021
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag (CDU)
Datum
23.03.2021
Erstellt
23.03.2021 12:57