AN/0620/2021
Änderung der Zuständigkeitsordnung, Zuständigkeitsordnung für den Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (CDU)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen SPD-Fraktion CDU-Fraktion Fraktion DIE LINKE FDP-Fraktion Volt- Fraktion Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 23.03.2021 AN/0620/2021 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 23.03.2021 Änderung der Zuständigkeitsordnung, Zuständigkeitsordnung für den Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragstellenden bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Rates am 23.03.2021 zu setzen: Beschluss I. Die Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln wird erweitert um einen Paragraphen „Aus- schuss für Gleichstellung von Frauen und Männern“, in dem die Entscheidungs- und Vorbe- ratungsbefugnisse wie folgt geregelt werden: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern (1) Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern wirkt bei der Umset- zung des verfassungsrechtlichen Gebots der Gleichstellung von Frauen und Männern nach Art. 3 Abs. 2 GG und des Landesgleichstellungsgesetzes NRW (LGG NRW) mit und überprüft Maßnahmen der Stadt Köln auf Geschlechtergerechtigkeit. Hiervon bleiben die Zuständigkeiten des Rates, der Bezirksvertretungen, der Ausschüsse und der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters sowie die Zuständigkeiten der Gleichstellungsbeauftragten nach § 5 GO NRW und § 27 der Hauptsatzung der Stadt Köln unberührt. (2) Dem Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern wird die Entschei- dungsbefugnis in folgenden Angelegenheiten übertragen: - 2 - 1. Maßnahmen, die auf den Abbau von Benachteiligungen in der Lebenssituation von Frauen und Mädchen sowie von Männern und Jungen in Gesellschaft, Wirt- schaft, Öffentlichkeit, Stadtentwicklung, Städtebau, Bildung, Freizeit, Gesundheit, Sport und Kultur etc. zielen bei Kosten von mehr als 100.000 Euro bis einschließ- lich 1,5 Mio. Euro 2. Maßnahmen gegen strukturelle und offene Gewalt gegen Frauen und Mädchen und präventive Konzepte zur Verbesserung der Situation von Frauen und Mäd- chen, die von Gewalt betroffen sind, bei Kosten von mehr als 100.000 Euro bis einschließlich 1,5 Mio. Euro 3. Maßnahmen zur beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern bei Kosten von mehr als 100.000 Euro bis einschließlich 1,5 Mio. Euro 4. Vergabe von Fördermitteln ab 8.000 Euro für Frauenorganisationen, -projekte und Initiativen sowie für Maßnahmen und Projekte zur Förderung der Gleichstellung und zum Abbau von Benachteiligungen in der Lebenssituation von Frauen und Mädchen und sowie von Männern und Jungen (3) Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern wird in Angelegenhei- ten anderer Ausschüsse vor einer Beschlussfassung so rechtzeitig gehört, dass seine Stellungnahme bei der Beratung in den jeweiligen Fachausschüssen mit berücksich- tigt werden kann, wenn diese spezifische Interessen von Frauen und Männern berüh- ren. Er ist insbesondere in folgenden Angelegenheiten vorberatend im Sinne des § 1 Abs. 5 dieser Zuständigkeitsordnung zu beteiligen: 1. Grundsatzfragen zur Frauenförderung und Gleichstellung von Frauen und Män- nern 2. Grundsätze der Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und Antidiskriminierung 3. Fortschreibung des Gleichstellungsplanes der Stadt Köln 4. Stellenplan in Bezug auf gleichstellungsrelevante Fragen 5. Einzelmaßnahmen zur Hilfe von aufgrund des Geschlechts benachteiligten Per- sonengruppen in besonderen Situationen (z. B. Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit Fluchthintergrund, Menschen ohne Obdach, Sexarbeiter*innen, Senior*innen) und von intersektionaler Diskriminierung Be- troffener (4) Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern nimmt Berichte der Gleichstellungsbeauftragten und der Verwaltung zu gleichstellungsspezifischen Be- langen zur Kenntnis. II. Vorbehaltlich einer Beschlussfassung im Zuge der Beratungen über den Haushalt bzgl. eines Gender Budgeting wird Absatz (3) mit folgender Formulierung in einem neuen Punkt 6.) ergänzt. „6. unmittelbar gleichstellungsrelevante Haushaltsangelegenheiten im Sinne eines - 3 - Gender Budgeting“ Begründung: Erfolgt mündlich. Begründung der Dringlichkeit: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Mike Homann gez. Niklas Kienitz Geschäftsführer Geschäftsführer Geschäftsführer Grüne-Fraktion SPD-Fraktion CDU-Fraktion gez. Michael Weisenstein gez. Ulrich Breite Jennifer Glashagen Geschäftsführer Geschäftsführer Vorsitzende Linke-Fraktion FDP-Fraktion Volt-Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0620/2021
- Typ
- Gem. Dringlichkeitsantrag (CDU)
- Datum
- 23.03.2021
- Erstellt
- 23.03.2021 12:57