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2267/2018

Vergabe der bezirklichen Finanzmittel - Antrag der AWO Jugendeinrichtung 8zwo7

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 16.07.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 10.09.2018, TOP 9.3

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

2227 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02-4/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 2267/2018 
Freigabedatum 
 16.07.2018 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 
Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. 
Betreff 
Vergabe der bezirklichen Finanzmittel - Antrag der AWO Jugendeinrichtung 8zwo7 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 10.09.2018 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Da die Maßnahme in den Sommerferien 2018 durchgeführt werden soll, kann die nächste reguläre 
Sitzung am 10.09.2018 nicht abgewartet werden. 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt, folgenden Antrag auf bezirkliche Finanzmittel zu bezu-
schussen: 
Antrag Nr. Antragsteller    Projekt 
56  AWO Jugendeinrichtung 8zwo7 Kooperatives Partizipationsprojekt  
Zuschusssumme: 2.250,00 € 
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
12.07.2018  zugestimmt  gez. Wirges  gez. Klemm

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  2.250,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Nach den Vorgaben des § 37 Abs. 3 GO NRW erfüllen die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiese-
nen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, „ dabei sollen sie über den 
Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können.“ Mit Ratsbeschluss 
vom 11.07.2017 wurden für das Jahr 2018 insgesamt 99.800,00 Euro bezirksbezogene Haushaltsmit-
tel für den Stadtbezirk Ehrenfeld festgesetzt.

Beratungsverlauf (1)

10.09.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.3 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2267/2018
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
16.07.2018
Erstellt
05.07.2018 14:38