2443/2024
Sukzessiver Ausstieg aus dem Belegrecht im Quartier am Hafen
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VII/VII/5 Vorlagen-Nummer 22.08.2024 2443/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 17.09.2024 Sukzessiver Ausstieg aus dem Belegrecht im Quartier am Hafen Sukzessiver Ausstieg aus dem Belegrecht im Quartier am Hafen Zum 01.01.2016 wurde mit der Westwerk Immobilien GmbH & Co. KG (Westwerk) ein Vertrag zur Ateliernutzung über Räumlichkeiten im Atelierhaus „Quartier am Hafen“ ab- geschlossen; seit 2006 waren die Flächen zunächst direkt angemietet worden. Dieser neue Vertrag beinhaltete das Benennungsrecht und die Belegungspflicht für 40 im Ver- trag genauer bezeichnete Atelierräume sowie von drei Lagerräumen. Neben dem Belegrecht für städtisch geförderte Künstler*innen diente die Zusammen- arbeit vor allem der Unterstützung des Quartiers am Hafen in den ersten Jahren seines Bestehens. Am 12.03.2024 wurde im Ausschuss für Kunst und K ultur die neue Atelierförderstrate- gie verabschiedet; siehe VO 0132/2024. Vor diesem Hintergrund hat das Kulturraummanagement gemeinsam mit der Betreiber- gesellschaft eine Neubewe rtung des vertraglichen Konstrukts vorgenommen und ist einhellig zu dem Ergebnis gekommen, dass ein sukzessiver Vertragsausstieg in den kommenden Jahren erfolgen soll. Die Gründe hierfür können wie folgt aufgeführt werden: 1. Die neue Differenzierung zwischen preisgedämpften und subventionierten Ateliers führt dazu, dass das Quartier am Hafen künftig als preisgedämpfter Atelierraum an- zusehen ist. Somit gibt es keinen preislichen Unterschied mehr zu den regulären Preisen des Quartiers am Hafen, welche als sehr moderat einzustufen sind. Gleichsam besteht kein Bedarf mehr für eine Subvention des Quartiers am Hafen; ca. 50.000 € pro Jahr / Stand: 2022 (siehe Subventionsbericht 2022 – BV 2672/2023). 2. Die neu entstehenden Ateliers u.a. in der Delmenhorster Str. eröffnen neue Spiel- räume und erhöhen signifikant das Gesamtangebot an Atelierraum in Köln. 2 3. Die Atelierräume im Quartier am Hafen sind durch einen Ausstieg der Stadt Köln nicht in ihrer Existenz bedroht und bleiben weiterhin Bestandteil des Atelier -Ange- botes in Köln. 4. Die frei werdenden Mittel können eingesetzt werden, um weitere / neue Arbeits- räume für Künstler*innen in Köln zu erschließen. Aus den oben genannten Gründen stellt sich der Ausstie g aus dem bisherigen städti- schem Belegrecht im Quartier am Hafen als folgerichtiger Schritt im Sinne eines aktiv gesteuerten Atelier-Angebots in Köln dar. Der mit Westwerk abgeschlossene Vertrag endet am 31.12.2025, so dass bis dahin ein sukzessiver Ausstieg erfolgen kann. Gez. Charles
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2443/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 22.08.2024
- Erstellt
- 12.08.2024 09:33