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1610/2017

Fußgängerüberquerung Industriestraße, Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung am 09.03.2017, TOP 7.2.5

Beantwortung einer Anfrage (BV) 18.07.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 07.09.2017, TOP 7.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

1894 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/660/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1610/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.09.2017 
 
Fußgängerüberquerung Industriestraße, Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung am 
09.03.2017, TOP 7.2.5 
Anfragentext: 
 
„Auf dem einspurigen Teil der Industriestraße wurden zwei Fußgängerquerungen eingerichtet. Eine 
beleuchtete und eine unbeleuchtete. 
 
1. Gibt es Gründe, warum eine beleuchtet und eine unbeleuchtet ist? 
2. Ist es bereits vorgesehen, auch die zweite Querung zu beleuchten? 
3. Wenn nein, ist es möglich im Sinne der Verkehrssicherheit – sowohl für die Fußgänger als 
auch die Autofahrer – auch die zweite Querung zu beleuchten?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung zu den Fragen 1 bis 3: 
 
Zu der Beleuchtung der Querungshilfe im Bereich des Mohlenweges gab es Vorbehalte im Hinblick 
darauf, dass für Fußgänger und Fahrradfahrer der Eindruck entstehen könnte, dass sie dort Vorfahrt 
hätten -wie an einem Fußgängerüberweg- und sich dadurch in Gefahr bringen könnten. Querungshil-
fen werden grundsätzlich nicht beleuchtet. Fußgängerüberwege hingegen sind zwingend zu beleuch-
ten. Die Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) des Bun-
desministeriums für Verkehr und die VwV zur StVO verbieten allerdings die Anlage von Zebrastreifen 
außerhalb geschlossener Ortschaften. 
 
Im Fokus stand diese Querungshilfe durch vermehrte Bürgeranfragen mit dem Wunsch nach Be-
leuchtung für die Erhöhung der Sicherheit der Schulkinder. Diesem Wunsch wurde daher ausnahme-
weise entsprochen. 
 
Da diese Notwendigkeit offenbar auch für die zweite Querungshilfe gesehen wird, erstellt die  Rhein-
Energie AG auch dort eine Beleuchtungsanlage. Es ist geplant, diese bis zum Beginn der dunklen 
Jahreszeit zu installieren.

Beratungsverlauf (1)

07.09.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1610/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
18.07.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27