Mandari Insight

AN/2001/2023

Umsetzung des kommunalen Vorkaufsrechts gem. § 24 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 BauGB

SPD Anfrage nach § 4 15.11.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 22.01.2024, TOP 4.1.1

SPD Anfrage nach § 4

· application/pdf

Ansehen

SPD Anfrage nach § 4

2836 Zeichen

An die Vorsitzende  
des Liegenschaftsausschusses 
Frau Ira Sommer 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 15.11.2023 
 
AN/2001/2023 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Liegenschaftsausschuss 20.11.2023 
 
Umsetzung des kommunalen Vorkaufsrechts gem. § 24 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 BauGB 
Sehr geehrte Frau Sommer, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Liegenschaftsaus-
schusses am 20.11.2023 zu setzen.  
 
Regelmäßig entscheiden Rat, Hauptausschuss bzw. Liegenschaftsausschuss über Vorlagen 
zur Ausübung des Vorkaufsrechtes gemäß § 24 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 BauGB. Allerdings er-
halten die Ratsgremien keine Nachricht darüber, ob das Vorkaufsrecht tatsächlich ausgeübt 
wurde oder die Verkäuferin/der Verkäufer vom Abwendungsrecht Gebrauch gemacht hat. 
Um die Wirksamkeit des gesetzlichen Vorkaufsrechtes bzw. dessen Umsetzung in Köln bes-
ser einschätzen zu können, wären weitergehende Informationen wünschenswert.  
 
Daher fragen wir Stadtverwaltung:  
 
1. Wie oft wurde das Vorkaufsrecht ausgeübt, also die Liegenschaft tatsächlich seitens 
der Stadt erworben? Bitte eine Übersicht für 2021, 2022 und 2023/1. Halbjahr.

- 2 - 
 
2. Wie oft wurden Liegenschaften, die auf dem Wege der Ausübung des Vorkaufsrechts 
erworben wurden, seitens der Stadt mit einer entsprechenden Bauverpflichtung wei-
terveräußert und wie lange dauerte die Weiterveräußerung durch die Stadt in den je-
weiligen Fällen?  
3. Beeinflusst der Beschluss zur Umsetzung des Vorkaufsrechtes potentielle Käu-
fer/Käuferinnen in der Praxis dahingehend, dass diese doch noch von ihrem Abwen-
dungsrecht Gebrauch machen und eine Abwendungsvereinbarung mit der Stadt Köln 
schließen, in der sie sich verpflichten, zeitnah Wohnungsbau zu realisieren?  
4. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, den Liegenschaftsausschuss über tat-
sächlich durchgeführte Käufe im Rahmen des Vorkaufsrechts zu informieren?  
5. § 27 BauGB spricht von einer „angemessenen Frist“, in der die Liegenschaft nach 
den baurechtlichen Vorschriften oder den Zielen und Zwecken der städtebaulichen 
Maßnahme entsprechend zu bebauen ist; in den Beschlussvorlagen zur Ausübung 
des Vorkaufsrechtes ist regelmäßig von vier Jahren für die Realisierung der Bebau-
ung die Rede. Wäre es möglich und aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, diese Frist 
beispielsweise auf 3 Jahre zu verkürzen und damit eine zügigere Realisierung der 
Wohnbebauung vorzuschreiben?  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. Hubertus Tempski  
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

22.01.2024 Liegenschaftsausschuss
TOP 4.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2001/2023
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
15.11.2023
Erstellt
15.11.2023 11:41