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1787/2019

Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 03.06.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 04.07.2019, TOP 9.1.3

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 BV 5 Legende

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Anlage 4 BV 5 Zusammenfassung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (BV 5)

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Anlage 3 BV 5 Vorblatt

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2269 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/V-6 
 
Vorlagen-Nummer 
 1787/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur 
Straßenreinigungssatzung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der 
Hauptsatzung 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebes der 
Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung 
entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. 
 
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.07.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
Der Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln ist darüber informiert, dass die 
Verwaltung den Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zum 01.01.2020 
den Bezirksvertretungen vorab zur Anhörung gem. § 19 Abs. 4 der Hauptsatzung zuleitet. 
 
Die Fortschreibung ist erforderlich, da inzwischen dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen mit 
Festlegung der Reinigungsverpflichtung in das Straßenreinigungsverzeichnis aufgenommen werden 
müssen. Andere Änderungen beruhen auf sonstigen fachlichen oder rechtlichen Tatbeständen (z.B. 
Einziehungen und Umbenennungen von Straßen, Begrenzung der Reinigungspflicht außerhalb ge-
schlossener Ortslagen, Änderungen der Straßenart). 
 
Aufgrund von Überprüfungen, Anregungen von Bezirksvertretungen, Bürgerämtern, Bürgern, Woh-
nungsgenossenschaften u.a. beabsichtigt die Verwaltung außerdem, Reinigungshäufigkeiten und 
Reinigungsverpflichtungen neu festzusetzen. 
 
Ein Teil der Änderungen sind ausschließlich redaktioneller Art und dienen der Klarstellung (Kennziffer 
8). Diese haben daher keine Auswirkungen auf die Reinigungszuständigkeit oder –häufigkeit. 
 
Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln hat beschlossen, dass die  
Straßenreinigungssatzung bereits in der Novembersitzung dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt 
wird. Daher ist es zwingend erforderlich, dass die Bezirksvertretungen bereits vor der Sommerpause 
über die Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses entscheiden. 
 
 
Anlagen

Anlage 2 BV 5 Legende

664 Zeichen

L E G E N D E 
Zusammenstellung der Änderungen im Stadtbezirk 5 
Straßenreinigung 
Kennziffer 
A Aus widmungstechnischen Gründen 
1. Zusetzungen 
2. Streichungen 
B Aus anderen rechtlichen Gründen 
3. Änderung der Kategorie 
C Aus sachlichen Gründen 
4. Änderung der Reinigungshäufigkeit für die Fahrbah n 
5. Änderung der Reinigungshäufigkeit für den Gehweg 
6. Änderung der Zuständigkeit für die Fahrbahnreinig ung (Reinigungspflicht) 
7. Änderung der Zuständigkeit für die Gehwegreinigun g 
D Aus redaktionellen Gründen 
8. Berichtigungen und Präzisierungen 
Straßenart § 7 Abs. 4 StrReinS 
A Anliegerstraße 
H Hauptstraße 
G Gehweg 
FG Fußgängergeschäftsstraße

Anlage 4 BV 5 Zusammenfassung

1206 Zeichen

Bezirk: Nippes, Satzungsänderungen zum 01.01.2020 
Stadt Anlieger Stadt Anlieger 
alt: 
Frankenthaler Str. 
von Ravensburger Str. bis Schiefersburger Weg A 1 x 2 St reichung 
von Schiefersburger Weg bis Ludwigshafer Str. A 1 x
neu: 
Frankenthaler Str. 
von Schiefersburger Weg bis Ludwigshafer Str. A 1 x
alt: 
Schiefersburger Weg 
von Longericher Str. bis Escher Str. A 3 3
Stichstraße von Nr. 81-95 x x
Fußweg zur Longericher Str. x
neu: 
Schiefersburger Weg 
von Longericher Str. bis Escher Str. A 3 3
Stichstraße zwischen Nr. 35 und Nr. 37 zur Ravensburger Str. A 1 x 1 Widmung, Umbenennung 
Stichstraße von Nr. 81-95 x x
Fußweg zur Longericher Str. x
alt: 
Schmiedegasse 
von Neusser Str. bis Merheimer Str./Jesuitengasse A 1 1
bis Nr. 58 und gegenüber A 1 x
bis Einmündung Balmungweg und gegenüber A 1
bis Etzelstr. A 1 x
neu: 
Schmiedegasse 
von Neusser Str. bis Merheimer Str./Jesuitengasse A 1 1
von Merheimer Str./Jesuitengasse bis Nr. 58 und gegenüber A 1 x 8
von Nr. 58 bis Einmündung Balmungweg A 1 x 8
gegenüberliegende Seite A 1 8
von Balmungweg bis Etzelstr. A 1 x 8
Straße Straßen- 
art 
Art der 
Änderung 
Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit 
Fahrbahn Gehweg 
Seite 1

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (BV 5)

1385 Zeichen

Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung  
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.] 
 
VARIANTE 1 
 Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
 Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
      
 
 Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
     Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 2 
 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
  
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 3 
x  Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
 
 Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
x  Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
 Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden. 
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.

Anlage 3 BV 5 Vorblatt

24 Zeichen

S T A D T B E Z I R K  5

Beratungsverlauf (1)

04.07.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (14)

  • Frankenthaler Straße
  • Ravensburger Straße
  • Ludwigshafer Straße
  • Longericher Straße
  • Escher Straße
  • Schmiedegasse
  • Neusser Straße
  • Merheimer Straße
  • Etzelstraße
  • Schiefersburger Weg
  • Balmungweg
  • Jesuitengasse
  • Hauptstraße
  • Straße A 1x

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1787/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
03.06.2019
Erstellt
20.05.2019 14:05