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2544/2020

Mitteilung an den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

Mitteilung Ausschuss 20.08.2020

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Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

15211 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/323/1 
 
Vorlagen-Nummer 20.08.2020 
 2544/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 31.08.2020 
 
Mitteilung an den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 
hier: Sommerbilanz des städtischen Ordnungsdienstes zur Corona-Pandemie 
Die Verwaltung teilt dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales mit: 
 
Allgemeines 
 
Das neuartige Coronavirus und die immens steigenden Infektionszahlen im I. Quartal 2020 führten zu 
zahlreichen Maßnahmenpaketen der Bundes- und Landesregierung sowie der einzelnen Kommunen. 
In diesem Zusammenhang erließ das Land NRW die seit dem 22. März 2020 gültige Verordnung zum 
Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung - 
CoronaSchVO). Diese Regelung flankierte die Stadt Köln mit weitergehenden Allgemeinverfügungen 
für den Stadtbereich (unter anderem die Sperrung des Brüsseler Platzes).  
 
Für die Einhaltung und Kontrolle dieser Maßnahmen wurde der Ordnungsdienst der Stadt Köln beauf-
tragt. Dieser ist seither täglich für den Infektionsschutz im Einsatz, damit die Infektionszahlen von 
COVID-19 in Köln auf einem niedrigen Stand bleiben.  
 
Die Coronaschutzverordnung wird seither permanent und in unregelmäßigen Abständen aktualisiert 
bzw. verschärft oder gelockert. Diese „dynamische Lage“ erfordert von allen Ordnungsdienstkräften 
große Flexibilität und trotzdem ein rechtssicheres Umsetzen aller Corona-Maßnahmen. Während sich 
die Bevölkerung zu Beginn der Pandemie trotz der starken Beeinträchtigungen für das öffentliche und 
private Leben gegenüber den einzuhaltenden Regelungen noch verständnisvoll und regelkonform 
zeigte, stiegen mit den ersten Lockerungen der Coronaschutzverordnung die Widerstände gegen die 
ordnungsbehördlichen Anordnungen. 
 
Der Ordnungsdienst wird daher durch die Pandemie vor große, bisher unbekannte Herausforderun-
gen gestellt. 
 
 
Herausforderungen für den Ordnungsdienst 
 
Das für den Ordnungsdienst neuartige Aufgabengebiet des Infektionsschutzes bedeutet insbesondere 
andere Einsatzschwerpunkte im Rahmen des täglichen Einsatzes. Teilaufgaben, die grundsätzlich in 
den Kernbereich der Ordnungsbehörde fallen, konnten für längere Zeit aufgrund der nachrangigen 
Priorität nur noch in geringem Umfang wahrgenommen werden. 
 
Seit Einführung der Coronaschutzverordnung hatte sich der Ordnungsdienst auch organisatorisch auf 
die neue Situation einstellen müssen: So wurde ein auf die Lage angepasstes, rollierendes 3-
Schichtmodell entwickelt und eingeführt. Täglich waren mindestens 80 Mitarbeitende des Ordnungs-

2 
 
dienstes vornehmlich zur Umsetzung der Corona-Maßnahmen in Köln im Einsatz. Gleichbleibende 
Schichtgruppen, eine besondere Schutzausrüstung und regelmäßige Unterweisungen durch den Ar-
beitsmedizinischen Dienst der Stadt Köln beugten dabei eine Ansteckung der Mitarbeitenden vor. 
 
Seit dem 05.07.2020 sind die Ordnungskräfte wieder bezirklich organisiert und können neben den 
Corona-Maßnahmen auch im Rahmen der personellen Kapazitäten teilweise wieder die typischen 
Aufgaben des Ordnungsdienstes wahrnehmen. Trotzdem bleibt der Infektionsschutz der Kölner Be-
völkerung für den Ordnungsdienst ein wichtiges Aufgabengebiet und Einsatzschwerpunkt. 
 
 
Neuartige Einsatzschwerpunkte des Ordnungsdienstes durch Corona 
 
Schließung/Kontrolle von Gastronomie- und Gewerbebetrieben 
Der Schwerpunkt der Kontrollen von Gastronomie- und Gewerbebetrieben lag zunächst auf der 
Schließung der Betriebe. Anschließend musste mit den Lockerungen der Coronaschutzverordnung 
sodann deren Einhaltung von Hygienemaßnahmen kontrolliert werden. Besondere Herausforderung 
war und ist, dass dabei stets die Abgrenzung der verschiedenen Betriebsarten von Gastronomiebe-
trieben im Sinne der Coronaschutzverordnung im Auge behalten werden muss und entsprechend 
unterschiedliche Maßnahmen angewandt werden müssen. Außerdem führt die Duldung von Erweite-
rungen der Außengastronomien zu einer intensiven Nutzung des Straßenlandes und somit zu Ver-
kehrsbehinderungen wie beispielsweise Beeinträchtigungen von zu Fußgehenden. Die daraus resul-
tierende Verletzung von Abstandsregelungen der Coronaschutzverordnung führt zu zahlreichen Be-
schwerden. 
 
Sperrung von Spiel- und Bolzplätzen 
Der Schwerpunkt der Kontrollen lag in Zeiten der geltenden Allgemeinverfügungen der Stadt Köln auf 
der Einhaltung des Betriebs- und Betretungsverbots von Spiel- und Bolzplätzen. Das Unverständnis 
für diese Maßnahme war aufgrund fehlender Betreuung und damit einhergehend mit einer Vielzahl an 
unausgelasteten Kindern bei den betroffenen Eltern sehr groß.  
 
Öffentliche Grünanlagen und Parks 
Der Ordnungsdienst kontrolliert öffentliche Grünanlagen und Parks verstärkt im Hinblick auf die Ein-
haltung des Ansammlungs- und Kontaktverbots, das zeitweise Grill- und Picknickverbot und die Ein-
haltung der Abstandsregelungen. In Ermangelung des gewohnten Freizeitangebots und der sommer-
lichen Temperaturen zog es seit Bestehen der Regelungen eine Vielzahl an Menschen ins Freie. 
 
Prüfung individueller Hygienekonzepte 
Bei Veranstaltungen, wie zum Beispiel der zeitweisen Pop-Up-Biergärten, Konzerten oder Gewerbe-
betrieben sind die individuellen Hygienekonzepte der Betreibenden mit den Regeln der aktuellen 
Coronaschutzverordnung abzugleichen und gleichzeitig deren Einhaltung seitens der Betreibenden 
und Gästen zu überprüfen. 
 
Maskenpflicht 
Der Ordnungsdienst kontrolliert die Einhaltung der Maskenpflicht in den Einzelhandelsgeschäften und 
– teilweise bei gemeinsamen Schwerpunktaktionen –  gemeinsam mit der KVB AG in deren Bussen 
und Bahnen. Dabei mussten Personen auf die Einhaltung des Tragens von Mund-Nase-Bedeckungen 
hingewiesen werden – insbesondere bei heißen Temperaturen. Zunächst erfolgte die Ahndung in 
einem mehrstufigen Verfahren, das heißt, dass das Nichttragen einer Mund-Nase-Bedeckung nur 
geahndet werden konnte, wenn der Aufforderung zum Tragen nicht Folge geleistet wurde. Seit Ein-
führung der Maskenpflicht wurden in diesem Verfahren insgesamt 80 Verstöße festgestellt. 
 
Seit Inkrafttreten der Coronaschutzverordnung vom 12.08.2020 wird das Nichttragen strenger sankti-
oniert. Der Ordnungsdienst hat seine Kontrolldichte insbesondere im Personennahverkehr in diesem 
Zusammenhang deutlich verstärkt und bereits in den ersten Tagen über 200 Verstöße festgestellt. 
 
Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung der angeordneten Quarantäne 
Der Ordnungsdienst kontrolliert nach enger Rücksprache mit dem Gesundheitsamt die Einhaltung 
von Quarantänemaßnahmen. Seit dem 13.08.2020 wurden neun Aufträge zur Kontrolle von Personen

3 
 
erteilt. Diese Personen wurden durch das Index- und Kontaktpersonenmanagement entweder nicht 
erreicht oder es lagen Hinweise auf einen Verstoß gegen die Coronaeinreiseverordnung oder eine 
angeordnete Quarantäne vor. Der Ordnungsdienst hat umgehend die Meldeadressen der Personen 
angefahren und überprüft, ob die Personen anzutreffen sind. Im Ergebnis wurden sechs Personen 
angetroffen, drei Personen wurden nicht angetroffen.  
 
 
Einsatzschwerpunkte seit den Lockerungen von Corona-Schutzmaßnahmen 
 
Öffnung des Einzelhandels 
Mit der Öffnung des Einzelhandels ging eine Vielzahl an zu berücksichtigenden Kontrollaspekten für 
den Ordnungsdienst einher: Hygiene- und Abstandsregelungen, keine Warteschlangen vor den Ein-
gangsbereichen, Zutrittsregelungen usw. 
 
Versammlungen / Demonstrationen 
Die Anzahl an Versammlungen oder Demonstrationen nahm seit den Lockerungen der Corona-
schutzverordnung stetig zu. Der Ordnungsdienst kontrollierte in diesem Zusammenhang die Einhal-
tung der Auflagen und – für den Fall, dass sie nicht eingehalten wurden – widerrief er die vorab erteil-
te Ausnahmegenehmigung. 
 
Kontakt- und Ansammlungsverbot 
Diese Schutzmaßnahme ist der bedeutendste Einsatzschwerpunkt des Ordnungsdienstes zu Zeiten 
der Pandemie. Hier liegt auch der Meldeschwerpunkt der eingehenden Anrufe von besorgten Bürge-
rinnen und Bürgern. 
Die Lockerungen seit dem 15.06.2020 verheißen dabei Schritte zurück in die „Normalität“. Hierbei ist 
der Trend zu beobachten, dass die Gefahr von COVID-19-Ansteckungen mit den Lockerungen immer 
mehr unterschätzt wird. Abstandsregelungen und andere Maßnahmen werden häufig nicht mehr ernst 
genommen. Dies erschwert die Arbeit des Ordnungsdienstes enorm. Dabei verringert sich zwar die 
Anzahl an festgestellten Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung – die Ahndung der Verstöße 
wird allerdings deutlich schwieriger.  
Die Menschen reagieren auf Ansprachen immer ungeduldiger und gereizter. Die Stimmung bei Maß-
nahmen, insbesondere bei denen, die ohne weitere Anordnung ein Bußgeld nach sich ziehen, ist häu-
fig angespannt.  
 
Hotspots für Verstöße gegen das Kontakt- und Ansammlungsverbot 
Im Hinblick auf die sommerliche Wetterlage und in Ermangelung alternativer Freizeitmöglichkeiten 
zieht es die Kölnerinnen und Kölner ins Freie, in die Kölner Grünflächen oder auf Plätze mit Aufent-
haltscharakter. So kam es zunächst am Rheinboulevard und am Brüsseler Platz immer wieder zu 
großen Menschenansammlungen, die nicht die gebotenen Abstände einhielten. Durch die erlassenen 
Allgemeinverfügungen mit Betretungs- bzw. Verweilverbot an beiden Örtlichkeiten verlagerten sich 
die Menschenansammlungen zum Beispiel an den Stadtgarten oder die Zülpicher Straße.  
 
Der Ordnungsdienst der Stadt Köln muss zum Infektionsschutz immer wieder, insbesondere an 
Abenden am Wochenende mit lauen Temperaturen, Platzverweise an diesen Örtlichkeiten ausspre-
chen und durchsetzen – zum Teil mit Unterstützung der Polizei. 
 
 
Übergriffe 
 
Die Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes stoßen vermehrt auf ungehaltene Kölnerinnen und Kölner 
sowie Uneinsichtigkeit bei Corona-Verstößen. Trotz Lockerungen bleiben die Grundrechtseinschrän-
kungen teilweise erhalten, was dazu führt, dass die Menschen auf Ansprachen seitens des Ord-
nungsdienstes immer gereizter reagieren. Diese Entwicklung setzt sich aktuell nicht nur weiter fort – 
vielmehr steigert sich insbesondere das Aggressionspotenzial gegenüber den Ordnungsdienstkräften 
spürbar: zunächst Drohungen und Beleidigungen, bis hin zu (versuchten) tätlichen Übergriffen. Wi-
derholt wurden Sachbeschädigungen an Dienstfahrzeugen begangen. In einem besonderen Fall wur-
de ein Fahrzeug massiv beschädigt – es wurden mehrere Scheiben eingeschlagen, Außenspiegel

4 
 
zerstört und der Lack zerkratzt. In einem anderen Fall wurden alle vier Reifen von zwei Dienstfahr-
zeugen zerstochen, so dass diese abgeschleppt werden mussten. 
 
Einsatzkräfte wurden bespuckt, gezielt angehustet oder mit Flaschen beworfen. Außerdem wurden 
Mitarbeitende nach einer ordnungsbehördlichen Ansprache mit Corona-Bezug von Mitgliedern der 
„Raser-Szene“ mit Autos verfolgt und bedrängt. Einem Kollegen wurde bei einer Widerstandshand-
lung in den Unterarm gebissen und eine Fleischwunde zugefügt. 
 
In folgender Übersicht finden sich die aktuellen Zahlen zu Übergriffen gegenüber Ordnungsdienstkräf-
ten verglichen zum Vorjahr: (Stand: 17.08.2020): 
 
 mit Corona- Bezug bisher in 2020 insgesamt 2019 
Strafanzeigen, 
davon: 55 63 75 
Widerstand 
(§ 113 StGB) 24 29 32 
Beleidigung 
(§ 185 StGB) 19 31 38 
Bedrohung 
(§ 241 StGB) 6 12 14 
Körperverletzung 
(§ 223 StGB) 9 11 6 
 
Es ist deutlich zu erkennen, dass in diesem Jahr bis heute bereits ca. 85 % der Vorjahreswerte er-
reicht worden sind. Dieses erhöhte Aggressionspotenzial gegenüber den Ordnungsdienstkräften führt 
gleichzeitig zum vermehrten Einsatz bzw. der Androhung von Führungs- und Einsatzmitteln wie dem 
Reizstoffsprühgerät 3, Reizstoffsprühgerät 8 und dem Teleskopabwehrstock.  
 
 
Verstöße und Meldungen 
 
Der Ordnungsdienst stellte insgesamt seit dem 22. März 2020 bis zum 17. August 2020 rund 5200 
Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung fest. Dabei wurde am häufigsten gegen das Kontakt- 
und Ansammlungsverbot verstoßen (ca. 3300 Verstöße). 
 
Das Anrufaufkommen beim Servicetelefon des Ordnungs- und Verkehrsdienstes (R32000) hat sich zu 
Zeiten von Corona (im Vergleich zum letzten Jahr) mehr als vervierfacht. Dabei gehen sowohl Mel-
dungen über Corona-Verstöße als auch Anrufe rein informativer Natur zu Corona ein. Letztere wer-
den unmittelbar an die Corona-Hotline (R33500) weitergeleitet. 
Insgesamt gingen bis zum 17. August 2020 rund 20.000 Anrufe mit Bezug zu Corona beim Service-
telefon ein. 
 
 
Fazit bis heute 
 
Die Corona-Pandemie führt für den Ordnungsdienst zu einer vollkommen neuartigen Situation im Ar-
beitsalltag. Die Bewältigung der sich ergebenden unterschiedlichen Herausforderungen stärkt einer-
seits den fachlichen Umgang im Hinblick auf den Infektionsschutz. Andererseits zeigen die Ord-
nungsdienstkräfte in prekären Situationen immer wieder, dass sie sich stets aufeinander verlassen 
müssen und können. So wirkt sich diese Situation außerordentlich positiv auf das Klima und den Zu-
sammenhalt innerhalb der Belegschaft aus. Der im Rollenbild von Mitarbeitenden erarbeitete Slogan 
„Nicht nur ein Job – sondern Leidenschaft“ wird aktiv im Team gelebt. 
 
In der aktuellen Image-Kampagne des Ordnungsdienstes im Rahmen des Verwaltungsreformprojekts 
„Zielbild 2020“ wird dieser besondere Teamgeist, vor allem in Zeiten von Corona, aufgegriffen. Die 
Headline „Mit Abstand – Ein tolles Team“ und die Übernahme des genannten Rollenbild-Slogans ver-
binden den intensiven täglichen Einsatz zum Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in

5 
 
Köln mit der großen Leidenschaft für den Job beim Ordnungsdienst. Auf dem Plakat sind drei Kolle-
ginnen und Kollegen des Ordnungsdienstes abgebildet, die täglich mit Herz im Einsatz für Köln sind 
(siehe Anlage). Im Zuge dieser Imagekampagne soll nicht nur eine Steigerung des Sympathieempfin-
dens und eine höhere Akzeptanz für den Ordnungsdienst erreicht werden, sondern vielmehr eine 
Wertschätzung des täglichen Einsatzes für Köln und Respekt für den Kampf gegen die Ausbreitung 
von COVID-19. 
 
Darüber hinaus ist das Presse-Interesse an den Einsätzen des Ordnungsdienstes in den vergange-
nen Monaten massiv gewachsen: allgemeine Presseanfragen oder Begleitanfragen sind deutlich ge-
stiegen. Die Kolleginnen und Kollegen sehen sich einem bisher nicht gekannten öffentlichen Interesse 
gegenüber. 
 
Der Ordnungsdienst der Stadt Köln ist seit Beginn der Corona-Pandemie einer außerordentlichen 
physischen und psychischen Belastung ausgesetzt. Dies zeigt sich auch in insgesamt 15.600 geleis-
teten Überstunden seit Einführung der Coronaschutzverordnung. Tagtäglich setzen sich die Mitarbei-
tenden für die Bürgerinnen und Bürger einer besonderen Gefährdung durch ein erhöhtes Infektionsri-
siko bei Ansprachen und anderen ordnungsbehördlichen Maßnahmen aus. 
 
Insgesamt ist es auch der besonderen Leistungsbereitschaft der Mitarbeitenden des Ordnungsdiens-
tes zu verdanken, dass die Infektionszahlen von COVID – 19 bisher in Köln auf einem verhältnismä-
ßig niedrigen Stand geblieben sind. 
 
 
Gez. Voigtsberger i.V. für Dr. Keller

Imagekampagne - tolles Team KW 30 2020

129 Zeichen

TOLLES
TEAM
Mit  Abstand ein
Mit Herz | Im Einsatz | Für Köln
Ihr Ordnungsdienst
Nicht nur 
 
ein Job – 
sondern 
 
Leidenschaft!

Beratungsverlauf (1)

31.08.2020 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2544/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
20.08.2020
Erstellt
17.08.2020 13:47