V/0225/2024
kommunales Klimaschutzcontrolling weiterentwickeln und zielgerecht aufstellen
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Anlage A
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Anlage A zur V/0225/2024 Kurzüberblick Bericht zu den Aktivitäten und Weiterentwicklung des kommunalen Klimaschutzcontrollings- und monitorings. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Bezugsrahmen ist die städtische Zielsetzung zur Klimaneutralität. Finanzierung Keine Aufwendungen und keine finanziellen Auswirkungen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Der kommunale Klimaschutz ist ein grundsätzliches Querschnittsthema.
Berichtsvorlage
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V/0225/2024
V/0225/2024
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Kommunales Klimaschutzcontrolling weiterentwickeln und zielgerecht aufstellen
Beratungsfolge
11.06.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht
Bericht:
1. Hintergrund
Die Stadtverwaltung blickt auf eine Jahrzehnte andauernde Klimaschutz- und Klimaanpassungs-
Arbeit zurück. Sie hat in der Vergangenheit sowohl auf der konzeptionellen Seite wegweisende
Grundlagen gelegt, z.B. über den „Masterplan 100% Klimaschutz“, die Konzeptstudie „Münster Kli-
maneutralität 2030“, als auch fortlaufend Maßnahmen, Projekte und Prozesse in die Umsetzung ge-
bracht. Trotzdem wissen wir, dass auch in Münster noch längst nicht genug CO2-Emissionen einge-
spart werden. Die Wissenschaft schlägt weiter Alarm: Die kommenden Jahre werden die entschei-
denden Jahre sein. Wir müssen der Klimakrise mehr entgegensetzen, uns stärker an die Folgen des
Klimawandels anpassen, die sich nicht mehr vermeiden lassen, und das Tempo der Klimaarbeit er-
höhen!
Mit den Anträgen A-R/0010/2023: Den Weg zur Klimaneutralität 2030 mit einem Klimabudgetplan
konsequent ausgestalten und verfolgen sowie A-R/0013/2023: Finanzbudget und CO₂-Budget ganz-
heitlich denken – Münster macht sich auf den Weg zum Klimahaushalt wurde der Verwaltung der Auf-
trag erteilt, das vorhandene Instrumentarium zum Monitoring und Management/ Controlling des
Transformationsprozesses zur Klimaneutralität grundlegend weiterzuentwickeln.
2. Vorhandenes Instrumentarium
Im Rahmen der bisherigen Klimaarbeit konnten verschiedene Instrumente zum Klimaschutzcontrolling
bereits entwickelt und etabliert werden. Dazu gehört insbesondere die städtische Energie- und Treib-
hausgasbilanz sowie das Klimadashboard.
Energie- und Treibhausgasbilanz
Die Energie- und Treibhausgasbilanz der Stadt Münster gibt einen Überblick über die Entwicklung der
Energieverbräuche und der energiebedingten Treibhausgasemissionen im gesamten Stadtgebiet. Sie
gibt einen jährlichen Bericht der Emissionen aus, den IST-Emissionsstand, sowie die Entwicklung der
vergangenen Jahre. Münster bilanziert nach dem bundesweit anerkannten und etablierten BISKO-
Standard für Kommunen, der auch nationale Rahmeneffekte, z.B. den nationalen Strommix, in die
lokale Berechnung miteinbezieht.
Dezernat Oberbürgermeister
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Krone
Telefon: 492-6051
Krone@stadt-muenster.de
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In der Bilanz wird zudem nach verschiedenen Anwendungsbereichen (Wärme, Strom sowie Verkehr),
Energieträgern (bspw. Heizöl, Strom, Erdgas, Fernwärme) sowie Sektoren (Private Haushalte, Ge-
werbe und Sonstiges, Industrie sowie Verkehr) unterschieden.
Die Bilanz wird jährlich fortgeschrieben und ist das zentrale Werkzeug zur Bemessung der Klimaneut-
ralität auf dem Stadtgebiet Münster. Da die Erreichung der stadtweiten Klimaneutralität aber nicht
allein in der Hand des Stadtkonzerns liegt, sind zur Bemessung der Fortschritte im Klimaschutzpro-
zess und der Ausschöpfung des Handlungsspielraums des Stadtkonzerns weitere Instrumente hilf-
reich.
( https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004052508 )
In der Konzeptstudie „Münster Klimaneutralität 2030“ wurde im Zeitraum 2020/2021 auf Grundlage
damals gültiger Basisdaten ein CO2-Budget für Münster berechnet. Dazu wurde von der Einhaltung
des 1,5-Grad-Ziels ausgegangen. Zum Zeitpunkt der Berechnung entfiel auf Münster mit einer Ein-
wohner*innenzahl von rund 310.000 Personen ein Budget von rund 15.800.000 Tonnen CO2 bis zum
Jahr 2050. Das CO2-Budget berücksichtigt nur CO2 als hauptsächliches und langlebiges Treibhaus-
gas. Betrachtet wurden dabei die energetischen und die nichtenergetischen CO₂-Emissionen. Methan
und Distickstoffoxid/Lachgas wurden als kurzlebige Treibhausgase nicht berücksichtigt.
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Die Stadt Münster bilanziert nach dem BISKO-Standard nur die energetischen Treibhausgase, inklu-
sive der treibhausrelevanten Gase Methan und Distickstoffoxid/Lachgas als CO2-Äquivalent. Zur
Übertragung des CO2-Budgets auf die Münsteraner Bilanzgrenzen wurden daher folgende Annah-
men getroffen: Aus dem Nationalen Inventarbericht zum Deutschen Treibhausgasinventar ging her-
vor, dass circa 93 % der Emissionen (CO2, Methan und Lachgas) energiebedingt sind. Als Grundlage
für die Budgetbetrachtung wurden von den oben genannten 15.800.000 Tonnen CO2 lediglich
14.700.000 Tonnen angenommen. Von diesem Budget wurden im Sinne einer Restbudgetbilanz die
jährlichen Emissionen der Stadt Münster aus der BISKO-Bilanz abgezogen. Sobald die Summe nega-
tiv wird, ist das Budget der Stadt Münster verbraucht und das 1,5-Grad-Ziel aus kommunaler Per-
spektive verfehlt. Da in der BISKO-Bilanz jedoch nicht nur CO2, sondern auch CO2-Äquivalente ent-
halten sind, handelte es sich um eine konservative Betrachtung.
Das Zielszenario „Münster Klimaneutralität 2030“ beschreibt den zeitlichen und absoluten Verlauf der
Treibhausgasemissionen, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2030 unter Einhaltung des 1,5 Grad-
Ziels zu erreichen. Die Abbildung macht die Notwendigkeit einer zeitlichen Beschleunigung noch ein-
mal besonders deutlich, indem sie zusätzlich den Verlauf der THG-Reduktion seit 1990 darstellt.
Von 1990 bis 2019 sind die THG-Emissionen (Treibhausgas-Emissionen) in Münster um circa 28 %
gesunken. Das entspricht einer Reduktion von rund 1 % pro Jahr. Münster ist eine dynamisch wach-
sende Stadt. Die Einwohner*innenzahl hat sich im gleichen Zeitraum um 13 % erhöht. Insofern konn-
te trotz steigender Einwohner*innenzahlen eine leichte Entkopplung von den THG-Emissionen er-
reicht und die THG-Emissionen absolut reduziert werden. Gleichwohl ist der bisherige Reduktions-
pfad nicht geeignet, die Ziele des Klimaabkommens einzuhalten. Die durchschnittliche jährliche Re-
duktion seit 1990 beträgt circa 25.000 Tonnen CO2 pro Jahr. Von 2020 bis 2030 muss das jährliche
Emissionsniveau im Vergleich zum Vorjahr um circa 182.000 Tonnen CO2 pro Jahr reduziert werden.
Das entspräche einer Reduktion um den Faktor 7.
Legt man das Zielszenario aus der Konzeptstudie Münster Klimaneutralität 2030 zugrunde, dann sinkt
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das CO2-Budget von 2020 bis 2030 um circa 63% von circa 14.800.000 Tonnen CO2 auf circa
5.600.000 Tonnen CO2. Weiter darf das Budget ab 2030 nicht mehr belastet werden. Erforderlich
sind daher neben Maßnahmen zur THG-Reduktion auch Maßnahmen zur Kompensation, um das Ziel
der Netto-Null-Klimaneutralität zu erreichen.
Klimadashboard
Flankierend zur Bilanz zeigt das Dashboard mittels verständlicher Indikatoren ebenfalls, aber prakti-
kabler auf, wo Münster, auf dem Weg zur Klimaneutralität steht; wo sich Fortschritte beim Klima-
schutz zeigen, aber ebenfalls auch die Folgen des Klimawandels. Beispiele der Indikatoren sind: An-
zahl und Leistung installierter PV- und Windkraftanlagen, Zusammensetzung des lokalen Strommix,
Kfz-Verkehrsbelastung, E-Bus-Anzahl/ Quote, Abfallquoten, Aktivitäten von Akteuren aus Wirtschaft
sowie Gesellschaft und mehr.
Die Daten, die das Dashboard speisen, werden laufend aktualisiert, können um weitere Datensätze
sowie Indikatoren ergänzt werden und sind frei zugänglich (Open Data).
( https://klimadashboard.ms/ )
Berichte zu Maßnahmensachständen
Eine vollständige, abschließende Auflistung aller Maßnahmen des städtischen Konzerns, die eine
direkte oder indirekte Auswirkung auf das Ziel der Klimaneutralität haben oder haben könnten (sog.
„Masterplan Klimaneutralität“), ist nicht möglich. Aufgrund der Komplexität und der mannigfaltigen
Wechselwirkungen aller HandlungsfelderThemenfelder, Rahmenbedingungen, Akteure und Abhän-
gigkeiten von Entscheidungen und Entwicklungen auf bundes-, landes und europäischer Ebene gibt
es keinen bis ins Detail durchdeklinierten Maßnahmenpfad zur Umsetzung der garantierten Kli-
maneutralität. Zugleich handelt die Verwaltung aber natürlich zielorientiert, d.h. verfolgt die Klimaneut-
ralität in der Umsetzungsebene. Handlungsleitend sind dabei die zahlreichen Fachkonzepte und Gut-
achterempfehlungen und damit die Umsetzung vielfältiger konkreter Klimaschutzmaßnahmen in den
unterschiedlichsten Bereichen der Verwaltung. Die letzte Berichterstattung zu den Umsetzungssach-
ständen verschiedener Vorhaben des Klimaschutzprozesses erfolgte im Juni 2023.
https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004052797
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Wird das vorhandene Instrumentarium nun mit den Monitoring-Empfehlungen für Kommunen des
Umweltbundesamtes gegengeprüft, zeigt sich, dass die Stadt Münster insbesondere bei der Erfas-
sung des IST-Zustandes, der Zielsetzung sowie der gesamtkommunalen Betrachtungsweise fort-
schrittlich ist. Erweiterungsmöglichkeiten zeigen sich im Bereich der Aktivitätenüberwachung, bei den
verschiedenen Monitoringebenen sowie im Berichtswesen.
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2022-12-05_climate-
change_46-2022_klimaschutz-monitoring-in-kommunen.pdf , S. 53.
3. Neu zu schaffendes Instrumentarium
Im Zuge der Implementierung von Klimaschutz und Klimaanpassung als Querschnittsaufgabe in der
gesamten Verwaltung sowie der Notwendigkeit die Klimaschutzmaßnahmen deutlich zu beschleuni-
gen sind die kommunalen Steuerungselemente in den vergangenen Jahren systematisch weiterent-
wickelt worden. Dazu gehört in erster Linie, dass die Klimaschutzziele zentrale Elemente für die stra-
tegische Verantwortung für die unterschiedlichen Themenfelder darstellen. Diese werden durch Mit-
glieder der Stadtkonzernspitze verantwortet und im Verwaltungsvorstand entsprechend regelmäßig
beraten. Grundlage dafür bildet das sogenannte Vorhabenboard Klima, welches diese Maßnahmen
bündelt und die Grundlage für die Verknüpfung zum städtischen Haushalt und einem regelmäßigen
Berichtswesen bildet.
Vorhabenboard Klima
Um das Defizit des Aktivitätenmonitorings zu lösen, war es erforderlich im vergangenen Jahr neue
Instrumente zur Steuerung des Gesamtprozesses zu entwickeln. Die Anforderung an das Gelingen
von Klima- und Energiewende ist, mit der Erstellung von Konzepten und Plänen in die Umsetzung,
Priorisierung und die Entwicklung von Veränderungsprozessen zu kommen. Dazu legt die Verwaltung
den Fokus auf die Umsetzung strategischer Projekte, die im Handlungsspielraum des Stadtkonzerns
liegen und mit denen direkter und indirekter Einfluss auf die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen
im Stadtkonzern und gerade auch in der Stadtgesellschaft ausgeübt wird. Direkter Einfluss bedeutet,
dass der Konzern Stadt Münster die Klimaschutzmaßnahmen selbst realisieren kann. Indirekter Ein-
fluss bedeutet, dass der Konzern Stadt Münster Rahmenbedingungen setzt, die Realisierung der Kli-
maschutzmaßnahmen aber in hohem Maße von der Mitwirkung der Stadtgesellschaft abhängig ist.
Strategische Projekte des Stadtkonzerns Stadt Münster bewirken die Umsetzung von klimaschutzre-
levanten Projekten und Maßnahmen im Stadtkonzern und in der Stadtgesellschaft, indem diese
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• unterstützen und fördern,
• Veränderung ermöglichen,
• klare Regeln vorgeben.
Strategische Projekte bilden damit den Rahmen für Umsetzungsprojekte, mit denen der Stadtkonzern
oder die Stadtgesellschaft letztlich den Klimaschutzprozess verwirklichen und dessen Gelingen si-
cherstellen. Beispiele sind:
Nutzung der Tiefengeothermie
110kv-Zielnetzplanung
Umsetzung quartiersorientierter Sanierung
Umsetzung des KfW 40-Standard
Umstellung der kommunalen Fahrzeugflotte
Umsetzung des Parkraumkonzepts
Einführung ökosozialer Verpachtungskriterien
…
Zugleich werden die Vorhaben den zentralen Themenfeldern zugeordnet und nach Möglichkeit mit
quantitativen und/oder qualitativen Kennzahlen versehen. Die Themenfelder sind:
Energieerzeugung
Gebäude/ Bauen u. Sanieren
Mobilität
Bildung und Ernährung
Wirtschaft und Hochschulen
Klimahaushalt und Sustainable Finance
Die Themenfelder sind in der Gesamtverantwortung einer Person aus der Stadtkonzernspitze zuge-
ordnet. Diese Person verantwortet konkret, dass sich das gesamte Themenfeld und die in ihm enthal-
tenen Vorhaben in Gänze zielorientiert entwickelt, Hürden aufgedeckt und gelöst sowie Synergien
genutzt werden. Die Verantwortung für die einzelnen Vorhaben und ihr Fortkommen verbleibt in der
fachzuständigen Stelle. Einmal pro Quartal wird über die Entwicklung der Themenfelder und des ge-
samten Vorhabenboards im Verwaltungsvorstand zwischen den themenfeldverantwortlichen Perso-
nen beraten. Auf kurzfristige Entwicklungen kann auf diese Weise zügig und agil reagiert werden.
Zwischen der Bilanz, dem Dashboard und dem Vorhabenboard Klima besteht eine Wechselbezie-
hung, als dass die Kennzahlen mancher Vorhaben, Indikatoren des Dashboards entsprechen, aber
natürlich, dass sich die Vorhabenumsetzungen auf die Bilanz positiv auswirken; die Vorhabenumset-
zungen also wirken und CO2-Emissionen senken – auch wenn dies in der Regel nicht maßnahmen-
scharf in der Bilanz abgebildet und den jeweiligen Maßnahmen zugeordnet werden kann. Möglich ist
dies am ehesten bei Maßnahmen in Verbindung mit Netzeinspeisungen, der regenerativen Energie-
und Wärmeerzeugung. Die überwiegende Mehrheit der restlichen Maßnahmen hat indirekte Wirkun-
gen und/ oder lässt sich fachlich nur mit Potenzialen, also Erwartungswerten versehen. Ein Beispiel
dafür wäre die Wirkung der Veloroutenstrategie. Durch den Ausbau von Velorouten und Fahrradstra-
ßen wird die Nutzung des Rades attraktiver und somit wahrscheinlicher, aber dass deswegen mehr
Personen das Rad anstelle des PKW nehmen, somit CO2 einsparen, kann nicht gesichert oder ge-
messen, allenfalls anhand der Wahrscheinlichkeit gerechtfertigt angenommen werden. Das bedeutet
zugleich, dass sich die Veränderungen, die sich in der Bilanz oder dem Dashboard zeigen, nur antei-
lig auf spezielle Vorhaben zurückführen lassen, der Großteil der Veränderung aber unklar aus dem
Wirkungsbündel der übrigen Maßnahmen folgt.
Das Vorhabenboard Klima als Auflistung der bedeutenden Klimavorhaben des Stadtkonzerns insbe-
sondere für die stadtkonzerninternen Abstimmungen ist von großer Bedeutung. Durch das Vorhaben-
board und den dazugehörigen Prozess werden die Vorhabenumsetzungen getrieben. Entsprechend
wird das Board für Sachstandsberichte/ -diskussionen zur Erreichung der Klimaneutralität im Verwal-
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tungsvorstand wie beschrieben genutzt und dafür laufend aktualisiert sowie um neue Maßnahmen
ergänzt.
Klimahaushalt
Bislang gibt es im städtischen Investitionsprogramm noch keine vollständige Verknüpfung zwischen
einzelnen Maßnahmen und gesamtstädtischen Zielen. Der Fokus liegt aktuell auf dem finanziellen
Ressourceneinsatz in den einzelnen Planungsjahren. So werden die Investitionsmaßnahmen im
Haushalt – nach Dezernaten und Ämtern sortiert – anhand der folgenden Darstellung abgebildet:
Haushaltsplan 2024
Ausschuss: xxx
Bezeichnung Produktgruppe
Produktgruppen -Ziffer
Dezernat:
xx
Amt: xx
Investitions -
maßnahme Ergebnis Haushaltsansatz Verpflichtungs-
ermächtigung. Planung Bereit-
gestellt
bis
inkl.
2023
Gesamtein-
und -aus-
zahlungen
Maßnahmen -
Nr.
Bezeichnung
2022 2023 2024 2024 2025 2026 2027 spätere
Jahre
Einzahlungen
Auszahlungen
Verpflichtungs-
ermächtigung
Saldo (Einzah-
lungen ./.
Auszahlungen)
Die Aufstellung erfolgt in dieser Form nach rechtlichen Anforderungen. Ergänzungen weiterer Felder,
etwa um CO2-Senkungspotenziale konkreter Vorhaben, führen zu weniger Übersicht und einer weite-
ren inhaltlichen Beladung des ohnehin bereits umfangreichen Haushaltsplanes. Mit dem Haushalts-
plan 2023 hatte die Verwaltung erstmals die Wirkung verschiedener Maßnahmen auf eines der The-
menfelder dargestellt. Konkret war das Themenfeld „Klima / Klimaneutralität“ in den Fokus genom-
men und die Auswirkung verschiedener schulischer Erweiterungsmaßnahmen im Hinblick auf ihre
Klimawirkung eingeschätzt worden:
Die Einordnung auf einer Skala von „A“ bis „D“ war von einer hohen Reduktion der CO2-Emissionen
bei vertretbarem Aufwand der Sanierungsmaßnahme (A) bis zu einer erheblichen Erhöhung der CO2-
Emissionen (D) angelegt. Die gewünschte Wirkung einer Nachvollziehbarkeit und Steuerungswirkung
hat sich nicht eingestellt. Selbiges gilt für die konsumtiven Bereiche des Haushaltes. Verschärft wird
die Herausforderung der Übersicht, Nachvollziehbarkeit und Steuerung noch einmal dadurch, dass
die Klimaneutralität nicht das einzige Kernziel des Verwaltungshandelns ist, sondern auch die des
leistbaren, nachhaltigen Wohnens, der stadtverträglichen, umweltfreundlichen Mobilität sowie der
sozialen Teilhabe und Antidiskriminierung, die ebenfalls darzustellen wären. Ein erster Lösungsan-
satz ist, die Anforderungen an einen „Klimahaushalt“ mit einer ergänzenden Haushaltsbegleitvorlage
zu bedienen.
Der Schwerpunkt der Haushaltsbegleitvorlage/ des Klimahaushaltes liegt auf der Erfassung und Be-
wertung der im Vorhabenboard Klima aufgenommenen Vorhaben. Dazu soll die nachfolgende Tabelle
herangezogen werden.
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V/0225/2024
Dezer-
nat
Amt Produkt-
gruppe
Maßnah-
men-Nr.
Maßnahmen-
bezeichnung
Auswirkung
auf Ergeb-
nis oder
Finanzplan
Gesamtein- u.
–auszahlungen
/ Erträge und
Aufwendungen
Kennzahl
Damit werden alle zentralen größeren, strategischen und finanziell relevanten Maßnahmen des
Stadtkonzerns in Bezug auf die Klimaschutzaktivitäten dargestellt sowie die jeweilige Verbindung zum
städtischen Haushalt und den Klimaschutzwirkungen skizziert. Nahezu jede kommunale Maßnahme,
auch außerhalb der „klassischen Klimaschutzmaßnahmen“ wird eine mitunter marginale Auswirkung
auf das Klimaneutralitätsziel haben. Eine Erfassung und Bewertung aller Vorhaben ist nicht sinnvoll
und auch in Anbetracht der dafür erforderlichen Verwaltungsressource (Erfassung, Beschreibung der
Vorhaben inklusive Meilensteinplan, Ermittlung von Kennzahlen etc.) ohne zusätzliches Personal
nicht darstellbar.
Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung über die verschiedenen Themenfelder hinweg, beispielsweise
Maßnahmen im Bereich Mobilität vs. Maßnahmen im Bereich Bildung und Ernährung, sollte immer
multidimensional, d.h. themenfeldübergreifend und –integrierend, geführt werden. Eine hohe soziale
oder kulturelle Akzeptanz ambitionierten Klimaschutzes als Ziel bildungsorientierter Klimaschutzmaß-
nahmen, erleichtert beispielsweise die Umsetzung notwendiger, möglicherweise einschneidender
Maßnahmen im Bereich Bauen/ Sanieren oder Mobilität. Die Umsetzungsebene bzw. deren Themen-
felder sind also hochgradig wechselseitig abhängig. Eine antagonistische Betrachtungsweise im Sin-
ne: Mobilitätsmaßnahme A hat ein höheres Senkungspotenzial als jene Bildungsmaßnahme B, bei
Kostengleichheit von A und B, unterläuft diese Wechselabhängigkeiten der Themenfelder.
Klimabericht
Die Haushaltsbegleitvorlage/ der Klimahaushalt soll gleichsam, ergänzt um weitere Kapitel auch als
Klimabericht dienen. Zuträglich dafür ist die jährliche Novelle der Vorlage sowie ihr Schwerpunkt auf
der praktischen Umsetzung, den strategischen Vorhaben und ihren Sachständen. Der Bericht enthält
demnach im Schwerpunkt folgende Abschnitte:
Rückblick auf die Bilanzvorlage (Wasserstandsmeldung)
Einordnung der Vorhaben und Vorhabensachstände (Fortschrittsberichterstattung)
Zentrale Erfolge und Herausforderungen des Berichtsjahres
Wirkungen und Wechselbezüge der unternommenen Vorhaben über die lokale Ebene hinaus
Die Verbindung der Instrumente Klimahaushalt/ Haushaltsbegleitvorlage sowie des Klimaberichtes
fördert deren jeweilige Aussagekraft sowie Fachlichkeit und hält das Berichtswesen angemessen
schlank.
Zusammenfassung
Zusammenfassend wirkt das vorhandene und neu geschaffene Instrumentarium damit wie folgt:
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V/0225/2024
Ergänzt um die neuen Instrumente ergibt sich im Abgleich mit den Empfehlungen des Umweltbun-
desamtes folgendes Bild:
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2022-12-05_climate-
change_46-2022_klimaschutz-monitoring-in-kommunen.pdf , S. 53.
4. Weitere zu berücksichtigende, kommunale Prozesse des Themenspektrum Governance
Die in der Vorlage beschriebenen Instrumente haben grundlegende Auswirkungen auf etablierte
Kernprozesse der Verwaltung. Darüber hinaus stehen sie in Verbindung und Wechselwirkung zu wei-
teren, bereits angestoßenen Vorhaben. Mindestens sind dies die Folgenden:
Transformation - Zukunft der Verwaltung gestalten
Die Herausforderungen, derer sich die Verwaltung heute stellen muss, sind verschieden von denen
früherer Zeiten. Die Verwaltung muss sich verändern, um sie bearbeiten und lösen zu können. Mit
dem Beschluss vom 20.9.2023 wurde der Auftrag gegeben, sich dieser Veränderung zu stellen. Das
in dieser Vorlage beschriebene Vorhaben ist bereits ein Beispiel dieser Transformation. Es ist weitge-
hend digitalisiert, multiprofessionell besetzt, dezernatsübergreifend und sachorientiert, schlank, agil
sowie serviceorientiert.
( https://amtsinfo.stadt-muenster.de/ai/vo0050.asp?__kvonr=2004053158 )
( https://amtsinfo.stadt-muenster.de/ai/vo0050.asp?__kvonr=2004052805 )
Ziele zur kommunalen Steuerung
Die Klimaneutralität ist ein zentrales Ziel und Themenfeld der Verwaltung. Die des leistbaren, nach-
haltigen Wohnens, der stadtverträglichen, umweltfreundlichen Mobilität sowie der sozialen Teilhabe
und Antidiskriminierung sind weitere, deren Controlling und Monitoring mit ähnlichen Instrumenten
erfolgen könnte. Die entsprechende Vorlage befindet sich unter Einbeziehung der hier beschriebenen
Ideen in der Vorbereitung und Abstimmung.
Klimaverträglichkeitsprüfung
Der Rat der Stadt Münster hat auf der Grundlage von drei Beschlüssen entschieden, dass eine Klima-
und Nachhaltigkeitseinschätzung für politische Vorlagen eingeführt werden soll. Auch diese Vorlage
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V/0225/2024
befindet sich noch in der verwaltungsinternen Abstimmung.
Gez.
Markus Lewe
Oberbürgermeister
Anlagen:
Anlage A
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0225/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.03.2024
- Erstellt
- 27.03.2024 16:57